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Verwaltungsvorlage (Modulgebäude Kita Krützboomweg, 47807 Krefeld, Bau eines temporären Gebäudes für den Zeitraum von 10 Jahren zur Unterbringung von 3 Kitagruppen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
314 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
18.09.18, 08:45
Aktualisiert
25.01.19, 00:50

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5679/18 - 60 Beratungsfolge U. A. Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen Bezirksvertretung Fischeln Sitzungstermin Beschlussform 25.09.2018 beschließend 15.11.2018 zur Kenntnis Betreff Modulgebäude Kita Krützboomweg, 47807 Krefeld, Bau eines temporären Gebäudes für den Zeitraum von 10 Jahren zur Unterbringung von 3 Kitagruppen Beschlussentwurf Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt die vorgelegte Planung für den Modulbau an der Kita am Krützboomweg zur Kenntnis. Der Unterausschuss „Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen“ beschließt die Umsetzung der vorgelegten Planung für den Bau der dreigruppigen Kita und stellt die Kosten in Höhe von ca. 1.445.000,00 EUR fest. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Planung für den Modulbau an der Kita Krützboomweg zur Kenntnis Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5679/18 - Seite - 2 - Begründung Ausgangslage Rechtliche Verpflichtung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII Für Kinder unter 3 Jahren besteht laut Sozialgesetzbuch ein Anspruch auf entsprechende Förderung in geeigneten Kindertageseinrichtungen und -tagespflege. Zur Schaffung ausreichender und geeigneter U3-Plätze ist die Stadt Krefeld somit per Gesetz gebunden. Die derzeit zur Verfügung stehenden U3-Plätze decken den vorhandenen Bedarf nicht ab. Kinder ab dem 1. Lebensjahr haben seit August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dies garantiert das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008. Ein bedarfsgerechtes Angebot wird darüber hinaus auch für jüngere Kinder gefordert. Für 35 % der unter Dreijährigen müssen Betreuungsplätze in Kitas oder Kindertagespflege vorhanden sein. Darauf einigten sich Bund, Länder und Kommunen. Diese Versorgungsquote ist in Großstädten nicht ausreichend. Daher sind weitere Ausbauprogramme notwendig. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist seit Jahren stark steigend. Eine Bedarfsquote von 40% (+5%-Punkte) ist unumgänglich und wird voraussichtlich, gerade für Kinder zwischen einem Jahr und unter drei Jahren, weiter steigen. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 23. Juni 2009 beschlossen, das Betreuungsangebot für unter Dreijährige bedarfsgerecht auszubauen (Vorlage 4702/09). In der Vorlage wird ausgeführt, dass – neben zahlreichen Umbaumaßnahmen – rund 70 Gruppen neu geschaffen werden müssten, damit 35 % der unter Dreijährigen mit einem Kitaplatz oder einer Kindertagespflege versorgt werden könnten. Mit Ratsbeschluss vom 24. Juni 2010 wurde die Umsetzung in zwei Blöcken festgelegt. In Fischeln ist eine Modulkita mit drei Gruppen, angegliedert an die Kita Krützboomweg, geplant. Sie soll im Rahmen des Stufenplans IIa unter der Maßnahme "Neubau von drei Kindertageseinrichtungen" umgesetzt werden. Das Modulgebäude soll zum 01.10.2019 in Betrieb genommen werden. Dann werden dort ca. 55 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt für voraussichtlich 10 Jahre untergebracht. (Kinder unter zwei Jahren werden ausschließlich im Haupthaus betreut.) Die vorliegende Planung wurde mit dem LVR abgestimmt. Der LVR hat am 21.07.2017 seine Zustimmung zur geplanten Nutzung erteilt. Baubeschreibung: Der 2-geschossige Modulbau wird auf der ehemals an den Tennisclub verpachteten Parkplatzfläche errichtet. Dieser hat bereits Ersatzparkplätze entlang des Krützboomwegs gestellt bekommen. Der barrierefreie Eingang des Modulbaus ist gegenüber des Zugangs zum Bestandsbau geplant. Im Erdgeschoss finden eine Ü3-Gruppe, ein Mehrzweckraum, das Leiterinnenbüro, eine voll ausgestattete Küche, Sanitär- und Nebenräume Platz. Im Obergeschoss werden zwei altersgemischte Gruppen ab 2 Jahren, ein Personalraum, Sanitär- und Nebenräume untergebracht. Erschlossen wird es durch einen Treppenraum. Der Modulbau wird eine horizontal ausgerichtete naturfarbene Holzlattenfassade erhalten. Bezugnehmend auf das bestehende Kitagebäude werde rote und orange Farbakzente, entweder in den Fensterlaibungen oder In Form von farbigem, textilem Sonnenschutz, gesetzt. Alle Gruppen- und Gruppennebenräume (außer dem Schlafraum) sind nach Südwesten ausgerichtet und verfügen über einen direkten Ausgang ins bestehende Spielgelände. Aus dem Obergeschoss führt der Weg über einen kleinen Fluchtbalkon und eine außenliegende Treppe. Am Gebäude wird eine Terrasse angelegt, es werden neue Gehölze gepflanzt und ein neues Spielgerät angeschafft. Im Bereich der Terrasse werden 1-2 ortsfeste Sonnenschirme aufgestellt. Drucksache 5679/18 - Seite - 3 - Im Südosten wird ein neuer Stabgitterzaun zwischen Modulbau und Tennisclubhaus gezogen und neue Gehölze gepflanzt. Zwischen Modulbau und Krützboomweg werden sechs von einer Hecke begrenzte Parkplätze angelegt und einige der Ersatzpflanzungen vorgenommen. Bauteilbeschreibung: Modulbau: Dach: Außentreppe: Fenster: Außenliegender Sonnenschutz: Innentüren: Fußboden: Decken: Heizung: Beleuchtung: Warmwasserbereitung: Modulbau, geplant als Holzkonstruktion mit Holzfassade Flachdach Stahlkonstruktion, Stahlgeländer Kunststofffenster, weiß Screens; Kästen, weiß Holztüren in Stahlzargen, Brandschutztüren Aluminium Sanitärräume und Küche: Fliesenbelag Gruppenräume und Flure: Linoleum Akustikdecken Wärmepumpe, Deckenkassettengeräte LED-Beleuchtung dezentral, über elektronisch gesteuerte Durchlauferhitzer für mehrere Entnahmestellen Kostenschätzung nach DIN 276 (Stand: 25.07.2018 ) Kostengruppe 100 200 300+400 500 600 700 Baugrundstück Erschließung Modulbau inkl. Unterkonstruktion Außenanlagen Ausstattung Baunebenkosten Summe Kostengruppe 1-7 Kosten brutto € 0,00 € 54.000,00 € 1.190.000,00 € 93.000,00 € 90.000,00 € 18.000,00 € 1.445.000,00 € Die geschätzten Projektkosten belaufen sich auf ca. 1.445.000,00 EUR. Finanzierung Die Haushaltsmittel stehen unter U3, Ausbauprogramm, Neubau Stufenplan IIa, Innenauftrag: P 06002010000 Immobilien-Service Kostenart: 78321000 Erwerb von beweglichen KG >410 EUR 78210000 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 78510000 Auszahlung für Hochbaumaßnahmen 78520000 Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen PSP-Element: 7660.041.700.310 U3 Modulbau Krützboomweg FW bewegl. AV 7660.041.700.510 U3 Modulbau Krützboomweg Erwerb 7660.041.700.610 U3 Modulbau Krützboomweg Tiefbau 7660.041.700.710 U3 Modulbau Krützboomweg Hochbau in Höhe von 1.352.000 EUR zur Verfügung. Die aktualisierte Kostenberechnung geht nunmehr von Kosten über 1.445.000 EUR aus. Diese Anpassung wird im Veränderungsnachweis zum Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt. Drucksache 5679/18 - Seite - 4 - Die Folgekosten belaufen sich auf ca. 232.007,00 € pro Jahr und werden unter Innenauftrag P06002570000, Kostenart: u.a. 52111000 Gebäudeunterhaltung berücksichtigt. Projektrisiken Projektrisiken, die nachteilige Auswirkungen auf Kosten und Termine haben, bestehen zum aktuellen Planungszeitpunkt bei folgenden Themen: 1. Konjunkturelle Lage Durch vielfältige Förderprogramme von Bund und Ländern, aber auch durch die Niedrigzinssituation für private Bauherren, erlebt die Baubranche seit längerer Zeit einen Boom, von dem auch dieses Bauvorhaben betroffen sein kann. Die bauausführenden Unternehmen sind i.d.R. ausgelastet. Dies kann zu nicht vorherkalkulierbaren Kostensteigerungen führen. 2. Kostenvarianz Wir befinden uns z.Z. in dem Projekt in der Genehmigungsplanungsphase (LPH 4). In dieser Phase sind noch nicht alle Leistungen und Risiken bekannt (s.o.). Aus diesem Grund muss von einer Kostenvarianz, d.h. Kostenunschärfe, von 40% (+- 20%) ausgegangen werden. Stand der Beauftragung Beauftragt wurden bisher die Erstellung des Bodengutachtens, des Brandschutzkonzeptes und des Entwässerungsantrages. Planungsablauf Bauherr / Projektleitung: Planung des Modulbaus (bis einschl. Lph 4): Planung Außenanlagen: Vermessung: Bodengutachten: Brandschutzkonzept: Entwässerungsantrag: Ausführung: Einreichung Bauantrag: Baubeginn: Inbetriebnahme: Stadt Krefeld, FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement Stadt Krefeld, FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement Stadt Krefeld, FB 67 - Grünflächen Stadt Krefeld, FB 62 - Vermessungs- und Katasterwesen Geotechnisches Büro Norbert Müller, Dr. Wolfram Müller und Partner Hagen – Ingenieure für Brandschutz, Kleve EGT – Planungsbüro für effiziente Gebäudetechnik Der Modulbau inkl. Unterbau wird an eine fachkundige Firma vergeben. Die Herrichtung der Hausanschlüsse wird an fachkundige Firmen vergeben. Die Errichtung der Außenanlage wird an eine fachkundige Firma vergeben. 03.05.2018 Voraussichtlich Ende März 2019 Voraussichtlich 01.10. 2019 Rechnungsprüfung Die Stellungnahme des FB Rechnungsprüfung wird in der Sitzung bekannt gegeben. Anlage(n): (1) Anl 1_Flächenberechnungen (2) Anl 2_Grundrisse und Ansichten (3) Anl 3_Folgelastenberechnung Drucksache 5679/18 - Seite - 5 - Drucksache 5679/18 - Seite - 6 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5679/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen x Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P 06002010000 immobilien-Service Investiv.: 78321000 Erwerb von beweglichen KG >410 EUR 78210000 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 78510000 Auszahlung für Hochbaumaßnahmen 78520000 Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen 7660041702310 U3 Modulbau Krützboomweg FW bewegl. AV Konsumtiv.: ….. Kostenart: PSP-Element (investiv): 7.660.041.700.510 U3 Modulbau Krützboomw. Erwerb 7.660.041.700.610 U3 Modulbau Krützboomw. Tiefbau 7.660.041.700.710 U3 Modulbau Krützboomw. Hochbau 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja x Nein 3.1 Konsumtiv x Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv x Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: Drucksache 5679/18 - Seite - 7 -