Daten
Kommune
Krefeld
Größe
207 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
18.09.18, 08:45
Aktualisiert
25.01.19, 00:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5698/18 -
51
Beratungsfolge
U. A. Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Sitzungstermin
Beschlussform
25.09.2018
zur Kenntnis
Betreff
1. Bericht zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen (Stichtag 30. Juni 2018)
Beschlussentwurf
Der Unterausschuss nimmt den 1. Bericht zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5698/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Rahmenbedingungen:
Kinder ab dem 1. Lebensjahr haben seit August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dies garantiert das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008. Ein bedarfsgerechtes Angebot wird darüber hinaus auch für jüngere Kinder gefordert.
Bund und Länder hatten sich auf eine Betreuungsquote von 35% der Kinder unter drei Jahren im
Rahmen der Finanzierung des Ausbaus verständigt. Diese Versorgungsquote ist in Großstädten
nicht ausreichend. Daher sind weitere Ausbauprogramme notwendig.
Auch der Rat der Stadt Krefeld hat am 23. Juni 2009 beschlossen, das Betreuungsangebot für
unter Dreijährige bedarfsgerecht auszubauen (Vorlage 4702/09). In der Vorlage wird ausgeführt,
dass – neben zahlreichen Umbaumaßnahmen – rund 70 Gruppen neu geschaffen werden müssten, damit 35 % der unter Dreijährigen mit einem Kitaplatz oder einer Kindertagespflege versorgt
werden könnten.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist seit Jahren stark steigend.
Eine Bedarfsquote von 40% (+5%-Punkte) ist unumgänglich und wird voraussichtlich, gerade für
Kinder zwischen einem Jahr und unter drei Jahren, weiter steigen.
Anpassung der Bedarfe:
Mit dem Modellprojekt „Elternbefragung Fischeln“ ist ein erster Schritt, hin zu einer bedarfsgerechteren Quote gemacht worden. Im Ergebnis werden in Fischeln Plätze für 46% der Kinder unter drei
Jahren benötigt.
Zur Feststellung der stadtweiten Bedarfe, wird im Zeitraum 21. September bis 14. Oktober 2018
eine Befragung in den anderen Bezirken durchgeführt.
Im Anschluss daran wird im Jugendhilfeausschuss eine mögliche Anpassung beraten.
Planungsdaten Betreuungsjahr 2018/2019:
Für das Betreuungsjahr 2018/2019 wurden 1.649 U3-Plätze in Kitas (davon 85 Überbelegungen/Provisorische Plätze) sowie 700 U3-Plätze in Kindertagespflege zur Förderung angemeldet
(Stand 31. März 2018). Für die Bedarfsplanung kann im Rahmen der Plätze in Kindertagespflegeabweichend hiervon nur mit der Durchschnittsbelegung der letzten 12 Monate gearbeitet werden.
Diese beträgt 535. Der Unterschied ergibt sich aus unterschiedlichen Fördermodalitäten. Die Versorgungsquote hätte demnach, im Vergleich zu den Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2017,
34,5% betragen.
Sachstand zum Stichtag 30. Juni 2018
Die Kindertageseinrichtungen Clarenbachhaus (-15 U3 Plätze / Fertigstellung Frühjahr 2019), die
Ispelsstraße (-35 / Fertigstellung November 2018) und die Dependance in Fischeln (-16 / Fertigstellung Frühjahr 2019) werden nicht zum Beginn des Betreuungsjahres zur Verfügung stehen.
Die Betreuungsquote verringert sich dadurch auf 33,4%.
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Nachrichtlich:
Aktueller Stand zum 28. August 2018 (Erstellung der Vorlage):
Die Kita Luisenstraße (-30) wird nach aktueller Planung erst zum kommenden Betreuungsjahr 2019/2020 eröffnet.
Der Ersatzbau für die Kita Sonnenland An der Elisabethkirche (-6) wird nicht realisiert. Die
Kita bleibt nach aktueller Planung am Standort und erhält ein neues Gebäude. Die geplante
Vergrößerung um eine Gruppe entfällt.
Die Betreuungsquote verringert sich dadurch auf 32,9%.
Angebotssituation der Plätze für Kinder unter drei Jahren im Betreuungsjahr 2018/2019
(Einwohnerdaten vom 31. Dezember 2017)
Planung
2018/2019
zum
31. Juli 2019
Kinder unter 3 Jahren
(EW: 31.12.2017)
Plätze U3 (Planung)
Plätze U3 (nur realisierbare Maßnahmen)
darin Provisorische
Gruppen/ÜB
Kindertagespflege
Plätze U3 maximal
Quote
Nachrichtlich:
Erreichbar zum 31.
Juli 2019
(Aktueller Stand
28. August 2018)
Erreichbar zum
31. Juli 2019
(Stichtag
30. Juni 2018)
6.337
6.337
6.337
1.583
1.547
85
85
85
535
535
535
2.184
2.118
2.082
34,5%
33,4%
32,9%
1.649
Ausblick auf neue Kitas/Kita-Erweiterungen im Betreuungsjahr 2018/2019:
Die Ertüchtigung der Kita Dieselstraße wird im Betreuungsjahr 2018/2019 beginnen.
Das Clarenbachhaus wird zum Frühjahr 2019 fertiggestellt (+15 U3-Plätze).
An der ehemaligen Grundschule an der Kempener Allee wird eine Modullösung für zwei Gruppen
geschaffen. Diese wird für den Zeitraum der Baumaßnahme an der Dieselstraße als Ausweichquartier fungieren. Anschließend wird die Kita noch weitere Zeit den Fehlbedarf im Westen verringern und als Vorgriff auf die Kita auf dem Kasernengelände weitergeführt.
(Fertigstellung: August 2018 für die Auslagerung. Ende der Auslagerung Ende 2019)
In Fischeln ist eine Modulkita mit drei Gruppen, angegliedert an die Kita Krützboomweg, geplant.
Die Modulgebäude sollen im Frühjahr 2019 in Betrieb genommen werden. Dann werden dort
55 Kinder für voraussichtlich 10 Jahre untergebracht (+16 x U3 und 39 x 3+).
Auf der Ispelsstraße wird durch einen privaten Investor eine neue Kindertageseinrichtung mit
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sieben Gruppen realisiert. Die Baumaßnahme hat bereits begonnen und die Eröffnung ist für das
neue Betreuungsjahr (ca. November 2018) geplant (neue Plätze: 35 x U3 + 75 x 3+)).
Weiterer Ausblick auf geplante Neubaumaßnahmen:
Luisenstraße 6 Gruppen 30 U3-Plätze Betreuungsjahr 2019/2020
Appellweg 6 Gruppen 30 U3-Plätze Betreuungsjahr 2020/2021
Cäcilienstraße 6 Gruppen 30 U3-Plätze Betreuungsjahr 2020/2021
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
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1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
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Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: