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Verwaltungsvorlage (Microsoft Word - 2018-06-22 HHPL2019_Band 1Entwurf_.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
904 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
18.09.18, 08:45
Aktualisiert
25.01.19, 00:50

Inhalt der Datei

Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -00 FB-Overhead 51 Verantwortliche/r N.N. Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen Wahrnehmung der dezentralen Steuerungsaufgaben und Serviceleistungen für die Produktgruppen und Produkte dieses Fachbereiches. 629 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -00 FB-Overhead 51 Stellenplanauszug Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Stellenplan Tariflich Beschäftigte Stelle 3,55 3,00 3,05 3,05 3,05 3,05 Beamte Stelle 5,01 5,50 7,51 7,51 7,51 7,51 relative Kennzahlen Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 1. Verwaltungsweite Kennzahlen Stellenbesetzungsquote (4-051-00) in % 630 % 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -00 FB-Overhead 51 Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 0,00 0 0 0 0 0 1.799,07 0 0 0 0 0 Sonstige Transfererträge 0,00 0 0 0 0 0 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 30.000,00 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 7 + Sonstige ordentliche Erträge 2.551,53 0 0 0 0 0 8 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 34.350,60 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 701.520,73 713.970 671.540 680.088 685.910 691.490 12 - Versorgungsaufwendungen -71.949,52 0 0 0 0 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.593,26 1.670 15.960 15.970 15.980 15.990 14 - Bilanzielle Abschreibungen 2.568,04 2.751 2.838 2.724 2.251 2.222 15 - Transferaufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 19.793,08 28.440 63.637 63.694 63.751 63.809 17 = Ordentliche Aufwendungen 657.525,59 746.831 753.975 762.476 767.892 773.511 18 = Ordentliches Ergebnis -623.174,99 -716.831 -723.975 -732.476 -737.892 -743.511 19 + Finanzerträge 0,00 0 0 0 0 0 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 21 = Finanzergebnis 0,00 0 0 0 0 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -623.174,99 -716.831 -723.975 -732.476 -737.892 -743.511 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0 0 0 0 26 = Ergebnis vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen -623.174,99 -716.831 -723.975 -732.476 -737.892 -743.511 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 972.207,04 1.084.561 1.077.335 1.083.996 1.094.802 1.112.871 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 349.032,05 367.730 353.360 351.520 356.910 369.360 29 = Teilergebnis 0,00 0 0 0 0 0 631 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -00 FB-Overhead 51 Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0 0 0 0 0 0 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 0 128.870,36 30.000 30.000 0 30.000 30.000 30.000 7 + Sonstige Einzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 128.870,36 30.000 30.000 0 30.000 30.000 30.000 534.857,45 595.610 553.180 0 561.728 567.550 573.130 0,00 0 0 0 0 0 0 5.498,26 1.670 15.960 0 15.970 15.980 15.990 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 14 - Transferauszahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 15 - Sonstige Auszahlungen 34.145,33 28.440 63.637 0 63.694 63.751 63.809 574.501,04 625.720 632.777 0 641.392 647.281 652.929 -445.630,68 -595.720 -602.777 0 -611.392 -617.281 -622.929 18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0,00 0 0 0 0 0 0 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 0,00 0 0 0 0 0 0 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 0 0 0 0 0 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0 0 0 0 0 0 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0 0 0 0 0 0 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 1.799,07 2.040 2.040 0 2.040 2.040 2.040 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 632 Ergebnis 2017 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -00 FB-Overhead 51 Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0,00 0 0 0 0 0 0 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 1.799,07 2.040 2.040 0 2.040 2.040 2.040 -1.799,07 -2.040 -2.040 0 -2.040 -2.040 -2.040 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze Ergebnis Ansatz Ansatz VE Planung Planung Planung bisher bereit gest. Gesamtinvestition Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 bisher bereit gest. Gesamtinvestition 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen Saldo 1.799 2.040 2.040 0 2.040 2.040 2.040 86.223 94.383 -1.799 -2.040 -2.040 0 -2.040 -2.040 -2.040 -86.223 -94.383 Ergebnis 2017 -1.799 Ansatz 2018 -2.040 Ansatz 2019 -2.040 VE 2019 Planung 2020 0 -2.040 Planung 2021 -2.040 Planung 2022 -2.040 bisher bereit gest. -86.223 Gesamtinvestition -94.383 633 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -01 Kinder Verantwortliche/r Frau Badberg Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen 1. Zielvereinbarungen 1.1 Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahre Im Rahmen eines Workshops zur "Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Krefeld" wurden die Zielvereinbarungen für den Ausbau der U3-Betreuung festgelegt: a) flächendeckende Versorgung mit Ü3-Betreuungsangeboten b) bedarfsorientiertes Angebot an U3-Plätzen c) Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit d) Berücksichtigung der Trägervielfalt in Krefeld Angestrebt wird zunächst eine Quote von 40%. Ob dieser Versorgungsgrad langfristig ausreicht, um den Rechtsanspruch zur realisieren, ist aus heutiger Sicht nicht abzusehen. Weiterhin muss die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Gesamtstadtgebiet sichergestellt werden. Derzeit ist das Betreuungsangebot in den Bezirken Mitte, Süd, Fischeln und West nicht ausreichend. Insgesamt fehlt es an Plätzen für Zweijährige. Für das Haushaltsjahr 2019 werden folgende Fertigstellungen erwartet: - Kita Luisenstraße - Kita Lutherplatz 30 - Ersatzneubau für Kita Sonnenland - Kita Ispelstraße - Kita Dieselstraße 1.2. Situation der Flüchtlingskinder Wesentliches Ziel ist, dass die Kinder aus Flüchtlingsfamilien möglichst schnell in das bestehende Betreuungsangebot einmünden. Seit dem 01.07.2016 steht in der Abteilung Kinder eine Case Managerin zur Verfügung, die diesen Integrationsprozess unterstützt. 2. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen 2.1 Inklusion 634 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -01 Kinder Der LVR hat in 2014 seine Fördersystematik für Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen von den integrativen Gruppen hin zur Einzelförderung umgestellt. Außerdem werden nur noch pädagogischen Leistungen (Gruppengröße, Elternberatung, Qualifizierung, u.a.) finanziert. Therapeutische Leistungen müssen künftig über die Krankenkassen erfolgen. Die städtischen Kitas werden dazu übergehen, mit den umliegenden Praxen zu kooperieren, so dass die Therapien zwar in der Kita, aber von externen Therapeuten durchgeführt werden. Es ist geplant, auch künftig Kinder mit Behinderungen in den Kitas aufzunehmen, die auch bisher integrative Gruppen hatten, um das Know-how optimal nutzen zu können. 2.2 Anmeldesystem In § 3b legt das Änderungsgesetz fest, dass Kommunen Eltern innerhalb von sechs Monaten ein Angebot für einen Betreuungsplatz machen müssen. In diesem Zusammenhang haben sich die kommunalen IT-Dienstleister in ihrem Dachverband auf einheitliche elektronische Anmeldesysteme verständigt, die von den Jugendämtern künftig eingesetzt werden können. Das vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein entwickelte Anmeldesystem „Kita–Online“ wurde 2016 eingeführt. 2.3 Tagespflege Gemäß § 23 Abs. 1 Änderungsgesetz sind weitere Kostenbeiträge der Eltern an die Tagespflegeperson ausgeschlossen, soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt. Das Jugendamt kann die Zuzahlung eines angemessenen Entgeltes für Mahlzeiten an die Tagespflegepersonen zulassen. Dies hat zur Folge, dass bei Verträgen der Tagespflegepersonen, die ab dem 01.08.2014 geschlossen wurden, keine Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegepersonen mehr geleistet werden dürfen, da diese einen Elternbeitrag an die Stadt Krefeld leisten. Hierdurch wird die finanzielle Situation der Tagespflegepersonen verschlechtert. Mit Beschluss vom 02.06.2016 wurde die aktuelle Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege erlassen, in der die laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen festgesetzt wurden. 3. Aktuelle finanzielle Rahmenbedingungen 3.1 Sprachförderung Nach § 13c KiBiz des Änderungsgesetzes vom 01.08.2014 können Kitas, die einen hohen Anteil an Kindern betreuen, deren Familien Leistungen nach dem SGB II erhalten und in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, einen zusätzlichen Landeszuschuss von mindestens 5.000 EUR pro Betreuungsjahr erhalten, der für zusätzliches pädagogisches Personal einzusetzen ist (§ 21b KiBiz Änderungsgesetz). Soweit Kitas Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben Sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene, besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. 34 städtische Kitas erhalten seit 2014 Fördermittel aus dem Fördermittelpaket für zusätzlichen Sprachförderbedarf. Basis für die Aufteilung der Mittel ist die örtliche Sozialraumplanung, insbesondere der Anteil der Kinder in Familien mit Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II, sowie der Anteil der Familien in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Zur Planungssicherheit für die Träger wird dieser Zuschuss über fünf Jahre – bis zum Betreuungsjahr 2018/19 – gezahlt. 3.2 plusKITA 16 städtische Kitas sind „plusKITAS“. Die „plusKITA“ ist eine Kindertageseinrichtung (Kita) mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Basis für die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel ist die örtliche Sozialraumplanung, insbesondere der Anteil der Kinder in Familien mit Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II. Diese Kitas können einen zusätzlichen Landeszuschuss von mindestens 25.000 EUR pro Betreuungsjahr erhalten, der für zusätzliches pädagogisches Personal einzusetzen ist (§21a KiBiz Änderungsgesetz). Diese Förderung ist auf fünf Jahre angelegt. Von daher wird der Zuschuss bis zum Betreuungsjahr 2018/19 erwartet. 3.3 Verfügungspauschale Um den Fachkräften mehr Zeit für ihre pädagogische Arbeit zu ermöglichen, werden die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen mit zusätzlichen Finanzmitteln verbessert. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Größe der Einrichtung. Der Träger der Einrichtung 635 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -01 Kinder entscheidet in eigener Verantwortung, ob das Geld beispielsweise für personelle Unterstützung im Rahmen der Mittagsversorgung oder für mehr Leitungs- und Verfügungszeit eingesetzt wird. 3.4 Erhöhung der Beiträge Die Erhöhung der Elternbeiträge ab August 2016, die gestiegene Anzahl der Betreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie die Erhöhung der Beköstigungsentgelte von 40 EUR auf 50 EUR monatlich zum August 2017 führen zu Mehrerträgen. 3.5 Familienzentren Derzeit gibt es insgesamt 16 städtische Familienzentren, die mit insgesamt 218.000 EUR pro Jahr gefördert werden. 3.6 Teilnahme am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Zwölf städtische Kitas nehmen seit dem 01.02.2016 an dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Durch das Programm wird den beteiligten Kitas eine zusätzliche Fachkraft für sprachliche Bildung zur Verfügung gestellt. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 25.000 EUR pro Jahr und Kita für den Zeitraum 01.02.2016 bis 31.12.2019 gewährt. Das Programm wird über den gesamten Zeitraum durch eine zusätzliche Fachberatung begleitet, für die ein Zuschuss von 32.000 EUR pro Jahr gewährt wird 3.7 Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung Durch das Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung wurde die jährliche Steigerung der Kindpauschale gem. § 19 KiBiz zum 01.08.2016 auf 3% statt 1,5% erhöht und ein zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gewährt. 3.8 Zuschüsse zur Reduzierung des Trägeranteils Zur Beibehaltung und zum Ausbau der freien Trägerschaften im Bereich der Kindertagesbetreuung wird, neben den Einrichtungen, die bereits aus Bestandsschutzgründen entsprechende Zuschüsse erhalten, die Bewilligung von Zuschüssen zur Reduzierung des Trägeranteils für weitere Einrichtungen ermöglicht. Dabei werden alle Einrichtungen von freien Trägern nach § 20 Abs.1 Satz 3 KiBiz und Elterninitiativen nach § 20 Abs.1 Satz 4 KiBiz berücksichtigt. Die Bezuschussung der Betriebskosten liegt für freie Träger bei 4% und für Elterninitiativen bei 1,5% des jeweiligen Zuschussbetrages nach KiBiz. 3.9 Landeszuschuss gemäß § 21f KiBiz Für den Erhalt der Trägervielfalt gewährt das Land dem Jugendamt für die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in seinem Bezirk für das Kindergartenjahr 2018/2019 pauschalierte Zuschüsse. Die Anzahl und die Höhe der Zuschüsse richten sich nach Gruppenform und Betreuungszeit aufgrund der verbindlichen Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KiBiz. Haushaltsplanvermerk für 2019-2022 gemäß § 21 II GemHVO: Mehrerträge bei P05101010000/44210100 - Erträge aus dem Verkauf - erhöhen, Mindererträge verringern die Aufwandsermächtigung bei P05101010000/52811000 - Beköstigung - in gleicher Höhe. 636 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -01 Kinder Bericht über die Umsetzung und Auswirkung von haushaltssichernden Maßnahmen a) HSK-Maßnahme IV-14: Ansatz bei der Produktgruppe 4-051-01 (Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege) in Höhe von 1.853.331 EUR jährlich. Das HSK-Ziel wurde fortlaufend erreicht. b) HSK-Maßnahme IV-17: Ansatz bei der Produktgruppe 4-051-01 (Zuschuss zur Reduzierung des Trägeranteils für Kindertageseinrichtungen freier Träger und von Elterninitiativen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018). Durch den zeitlich verzögerten U 3-Ausbau verlagern sich die geplanten Einsparungen schwerpunktmäßig auf das Haushaltsjahr 2020. Erläuterungen zu Kennzahlen Der Ergebniswert - Elternbeitragsdefizit - wurde mit dem Haushalt 2017 erstmalig ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Summen voraussichtlicher Defizite städtischer Kitas und freier Träger nach Abzug von Elternbeiträgen und Zuschüssen aus Elternbeitragsbefreiung gem. § 21 Abs. 10 KiBiz. 637 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -01 Kinder Stellenplanauszug Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Stellenplan Tariflich Beschäftigte Stelle 605,44 668,60 661,77 661,77 661,77 661,77 Beamte Stelle 11,73 13,60 12,74 12,74 12,74 12,74 relative Kennzahlen Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 1. Verwaltungsweite Kennzahlen Stellenbesetzungsquote (4-051-01) in % % 131,22 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Anteil der unter 3jährigen in Kindertageseinrichtungen an den betreuten Kindern unter 3 J. % 72,6 73,4 71,6 72,3 72,1 71,7 Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter 3jährige Kinder Anz. 1.575 1.600 1.640 1.750 1.785 1.800 Verfügbare Kindertagespflegeplätze Anz. 562 580 650 670 690 710 Plätze für unter 3jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege (insgesamt) Anz. 2.137 2.180 2.290 2.420 2.475 2.510 Anteil der unter 3-jährigen Kinder in Kindertagespflege an den betreuten Kindern unter 3 J. % 27,4 26,6 28,4 27,7 27,9 28,3 Stand des Ausbaus von Betreuungsangeb.für unter 3-jährige Kinder d. Zielwertes % 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen € 6.207.140 6.097.261 6.697.261 7.619.000 7.688.000 7.688.000 Elternbeitragsdefizit € 4.365.534 4.443.909 4.679.034 5.069.042 Landeszuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen € 33.732.973 32.140.574 34.394.455 36.736.452 38.004.925 38.998.943 Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen € 31.895.780 30.944.000 32.767.000 36.420.330 36.846.476 39.357.613 Freiwillige Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen € 450.506 610.000 670.000 780.000 804.153 835.000 Weiterleitung der Landeszuweisung für Familienzentren € 14.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 Weiterleitung der Landeszuweisung für Sprachförderung € 7.260 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 2. Individuelle Kennzahlen 3. Ergebnisdaten 638 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -01 Kinder Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 0,00 0 0 0 0 0 35.086.785,20 34.744.170 37.041.549 37.793.280 39.078.515 40.100.261 61.229,24 0 30.000 30.000 30.000 30.000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 7.612.940,55 7.042.470 7.832.261 8.783.000 8.881.000 8.910.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.484.840,00 1.867.200 1.714.960 1.788.760 1.862.560 1.936.360 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 923.143,97 836.808 906.808 907.108 907.108 907.108 7 + Sonstige ordentliche Erträge 110.839,62 84.567 69.466 74.926 74.926 74.926 8 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 45.279.778,58 44.575.216 47.595.044 49.377.074 50.834.109 51.958.655 11 - Personalaufwendungen 32.679.197,69 35.016.400 36.443.160 37.421.749 37.838.090 38.242.700 12 - Versorgungsaufwendungen -83.304,94 0 0 0 0 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.536.877,11 2.455.989 1.569.539 1.678.448 1.742.596 1.808.710 14 - Bilanzielle Abschreibungen 150.848,04 276.507 273.767 272.998 272.103 266.847 15 - Transferaufwendungen 37.429.877,90 37.979.646 43.260.522 46.237.035 47.844.625 49.520.672 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 692.135,05 1.410.657 1.732.837 1.419.011 1.194.155 1.197.331 17 = Ordentliche Aufwendungen 72.405.630,85 77.139.199 83.279.825 87.029.241 88.891.569 91.036.260 18 = Ordentliches Ergebnis 19 + Finanzerträge 1,35 0 0 0 0 0 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 21 = Finanzergebnis 1,35 0 0 0 0 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0 0 0 0 26 = Ergebnis vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis -27.125.852,27 -32.563.983 -35.684.781 -37.652.166 -38.057.460 -39.077.605 -27.125.850,92 -32.563.983 -35.684.781 -37.652.166 -38.057.460 -39.077.605 -27.125.850,92 -32.563.983 -35.684.781 -37.652.166 -38.057.460 -39.077.605 94.920,00 91.740 96.000 96.000 96.000 96.000 976.754,36 1.107.056 1.148.730 1.143.130 1.162.160 1.206.090 -28.007.685,28 -33.579.299 -36.737.511 -38.699.296 -39.123.620 -40.187.695 639 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -01 Kinder Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0 0 0 0 0 0 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 38.118.628,55 32.994.231 35.967.915 0 37.698.778 38.982.859 40.003.451 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 44.913,66 0 30.000 0 30.000 30.000 30.000 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 7.569.121,55 7.042.470 7.832.261 0 8.783.000 8.881.000 8.910.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.367.301,87 1.867.200 1.714.960 0 1.788.760 1.862.560 1.936.360 753.691,07 836.808 906.808 0 907.108 907.108 907.108 99.306,75 69.542 69.441 0 74.901 74.901 74.901 1,35 0 0 0 0 0 0 47.952.964,80 42.810.251 46.521.385 0 49.282.547 50.738.428 51.861.820 32.410.941,88 34.829.720 36.256.480 0 37.235.069 37.651.410 38.056.020 0,00 0 0 0 0 0 0 1.517.488,49 2.455.989 1.569.539 0 1.678.448 1.742.596 1.808.710 0,00 0 0 0 0 0 0 37.503.118,38 37.979.646 43.260.522 0 46.237.035 47.844.625 49.520.672 263.866,02 432.017 390.837 0 395.011 356.155 359.331 71.695.414,77 75.697.372 81.477.378 0 85.545.563 87.594.786 89.744.733 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 + Sonstige Einzahlungen 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 640 Ergebnis 2017 -23.742.449,97 -32.887.121 -34.955.993 0 -36.263.016 -36.856.358 -37.882.913 18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0,00 1.038.000 111.500 0 15.000 15.000 15.000 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 0,00 0 0 0 0 0 0 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 1.038.000 111.500 0 15.000 15.000 15.000 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0 0 0 0 0 0 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0 0 0 0 0 0 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 443.552,38 1.008.600 1.371.960 0 1.053.960 867.960 867.960 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -01 Kinder Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0,00 0 0 0 0 0 0 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 443.552,38 1.008.600 1.371.960 0 1.053.960 867.960 867.960 -443.552,38 29.400 -1.260.460 0 -1.038.960 -852.960 -852.960 bisher bereit gest. Gesamtinvestition 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahmen oberhalb der festgesetzten Wertgrenze I Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 7651111 Kinderbetreuungsfinanzierung + Investitionszuweisungen vom Land Saldo Kinderbetreuungsfinanzierung Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo Saldo 96.500 0 0 0 0 743.000 839.500 0 743.000 96.500 0 0 0 0 743.000 839.500 Ansatz 2018 0 Ergebnis 2017 0 Ansatz 2019 743.000 Ansatz 2018 VE 2019 96.500 Ansatz 2019 Planung 2020 0 VE 2019 Planung 2021 0 Planung 2020 Planung 2022 0 Planung 2021 0 Planung 2022 bisher bereit gest. 743.000 Gesamtinvestition 839,5 bisher bereit gest. Gesamtinvestition 5.282.333 5.342.333 295.000 15.000 0 15.000 15.000 15.000 443.552 1.008.600 1.371.960 0 1.053.960 867.960 867.960 0 -1.038.960 -852.960 -852.960 -3.210.585 -7.312.425 Planung 2021 Planung 2022 Gesamtinvestition -852.960 -852.960 -2.467.585 -6.472.925 -443.552 Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen 743.000 Ergebnis 2017 Saldo Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze 0 Ergebnis 2017 -443.552 -713.600 -1.356.960 Ansatz 2018 Ansatz 2019 29.400 -1.260.460 VE 2019 Planung 2020 0 -1.038.960 8.492.918 12.654.758 bisher bereit gest. 641 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -02 Jugend Verantwortliche/r N.N. Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen Neben den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und politischen Beschlusslagen auf örtlicher Ebene gilt der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan als Rahmung z. B. für die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendschutz. Zur Erstellung eines Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes (jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode) sind die Kommunen in NRW gemäß Drittem Ausführungsgesetz NRW zum SGB VIII verpflichtet. Der derzeit bestehende und vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Kommunale Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Krefeld wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2015 beraten und verabschiedet. Auf die näheren Ausführungen im Förderplan wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Produkt 05102010000 Kinder- und Jugendarbeit In Anlehnung an die Festlegungen im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ergeben sich innerhalb dieses Produktes z. B. folgende Schwerpunkte: - Der Qualitätsprozess im Rahmen des Planungs- und Wirksamkeitsdialoges mit den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird weiterhin kontinuierlich fortgeschrieben. In dem Kontext erfolgen auch die Fachberatungen gegenüber den freien Trägern und dem pädagogischen Personal in Einrichtungen. - Es erfolgt eine stärkere Ausrichtung auf Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien. - Im Rahmen der Bezirksjugendarbeit werden, vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellungen, Impulsprojekte und -veranstaltungen weiterentwickelt (z. B. im Bereich der außerschulischen Jugendbildung und interkulturellen / internationalen Arbeit). - Der städtische Jugendförderplan, der ausschließlich kommunale Fördermittel für freie Träger vorhält, wird weiterhin den aktuellen Beschlussfassungen angepasst. In diesem Zusammenhang werden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 jährlich zusätzliche 6,7 Stellen in den Jugendeinrichtungen finanziert. Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit erfahren hierdurch eine wesentliche strukturelle Verbesserung. Gleichzeitig wird diese Maßnahme der Intention gerecht, die Einrichtungen nicht nur als Orte der Freizeitaktivität, sondern auch als Orte der Persönlichkeits(aus)bildung zu verstehen. Insofern ist ein entsprechendes "Betreuungsverhältnis" von Bedeutung. - Die Kooperation mit Schulen erfährt eine Ausdehnung und Intensivierung in Form von bedarfs- und zielgruppenorientierten Projekten. Weitere und nähere Informationen sind dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020 zu entnehmen. 642 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -02 Jugend Produkt 05102020000 Kinder- und Jugendschutz Innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes werden grundsätzlich drei Ebenen unterschieden: - Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Diese Ebene umfasst den eher kontrollierend-eingreifenden Kinder- und Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Junge Menschen sollen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Zu den Zielgruppen zählen daher Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und Multiplikatoren/innen. Weiterhin soll die breite Öffentlichkeit für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit). - Struktureller Kinder- und Jugendschutz Als struktureller Kinder- und Jugendschutz werden diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. deren Entstehung verhindern. Innerhalb der Jugendhilfe, bzw. innerhalb des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, liegt der eindeutige Schwerpunkt auf der Ebene des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Hierbei werden für die unterschiedlichen Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Eltern, Multiplikatoren/innen) und in verschiedenen Organisationen und Einrichtungen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Verbände/Vereine) präventive Maßnahmen und Projekten realisiert. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz wird im notwendigen Maße und vertretbaren Umfang wahrgenommen. Dies ist der Personalsituation im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung geschuldet. Nähere Ausführungen hierzu sind ebenfalls dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2020 zu entnehmen. Produkt 05102030000 Jugendgerichtshilfe und sexueller Missbrauch Zu den Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH) gehören zum Beispiel: - Beratung von Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Jugendstrafverfahren, - Unterstützung des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft bei der Durchführung des Verfahrens, - Einleitung, Begleitung, Überwachung und Evaluation von ambulanten Maßnahmen, - Mitwirkung bei der Diversion und Umsetzung damit verbundener Auflagen, - Haftbesuche, nachgehende Betreuung, Übernahme von Betreuungsweisungen, - Präventionsarbeit im Rahmen von Projekten wie z. B. „Jugendgerichtshilfe vor Ort“ in Kooperation mit Schulen und Trägern der Jugendhilfe, - Zusammenarbeit z. B. mit anderen Fachbereichen, mit Polizei, Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe (unter anderem definiert in einer Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zwischen der Stadt Krefeld, Polizei Krefeld, Staatsanwaltschaft Krefeld sowie dem Landgericht Krefeld und Amtsgericht Krefeld). Der JGH organisatorisch zugeordnet ist der Bereich „Arbeit mit straffällig gewordenen Kindern“. Hierzu besteht ein Gesamtkonzept, das vom Jugendhilfeausschuss am 20. Juni 2012 verabschiedet wurde. Die Arbeit mit Strafunmündigen umfasst erzieherische Gespräche, soziale Gruppenarbeit und Projektarbeit mit straffällig gewordenen Kindern sowie die Beratung und Unterstützung von Eltern (zum Teil in Kombination mit Angeboten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes). Die wesentlichen Aufgaben innerhalb des Arbeitsfeldes "Hilfen bei sexuellem Missbrauch" umfassen: - Beratung von jungen Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, sowie deren Familien und Bezugspersonen, - Koordination von Hilfeangeboten (z. B. 51/3, Beratungsstellen), - Prozessvorbereitung und -begleitung, - Führen von Ergänzungspflegschaften, - Fachberatung gegenüber pädagogischen Kräften, - Initiierung und Einleitung nachgehender Hilfen, - Mitarbeit bei der Konzeptionierung von Projekten. In diesem Arbeitsfeld sind weiterhin viele Anfragen seitens verschiedener Organisationen nach Informationsveranstaltungen im Bereich 643 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -02 Jugend des sexuellen Missbrauchs zu verzeichnen (z. B. Kinderheime, Anbieter ambulanter erzieherischer Hilfen, Schulen, usw.). Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs ist in dem Zusammenhang auch der enge Austausch mit dem Team Kindeswohl der Abt. 51/3 zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die zeitnahe Beantwortung von Registeranfragen seitens der Abt. 51/3 zu Personen, die der Abt. 51/2 möglicherweise als Täter oder Opfer bekannt sind sowie Absprachen in Fällen, bei denen ein Interventionsbedarf besteht. Produkt 05102040000 Jugendbeirat Am 02.06.2016 beschloss der Rat der Stadt Krefeld eine neue Geschäftsordnung für den Jugendbeirat. Diese beinhaltet eine partizipative Mischform, die sowohl ein kontinuierliches (und über zwei Jahre andauerndes) als auch projektbezogenes (und zeitlich begrenztes) Engagement von Jugendlichen ermöglicht. Hinsichtlich der pädagogischen Begleitung und Betreuung des Jugendbeirates bedeutet dies eine stärker pädagogisch und inhaltlich ausgerichtete Arbeit mit den Jugendlichen des Jugendbeirates (im Sinne der außerschulischen, sozialen und politischen Bildung). Bericht über die Umsetzung und Auswirkung von haushaltssichernden Maßnahmen a) HSK-Maßnahme IV-12: Ansatz bei den Produktgruppen 1-414-01, 4-400-02, 4-051-02 sowie 4-051-03 (Kürzung der Zuschussleistungen) in Höhe von 94.195 EUR jährlich. Das HSK-Ziel wurde fortlaufend erreicht. b) HSK-Maßnahme IV-15: Ansatz bei der Produktgruppe 4-051-02 (Seifenkistenrennen - verzicht auf städtische Finanzierung ab dem Jahr 2015) in Höhe von 15.000 EUR jährlich. Das HSK-Ziel wurde fortlaufend erreicht. 644 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -02 Jugend Stellenplanauszug Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Stellenplan Tariflich Beschäftigte Stelle 19,76 24,80 24,79 24,79 24,79 24,79 Beamte Stelle 3,00 1,80 2,10 2,10 2,10 2,10 relative Kennzahlen Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 1. Verwaltungsweite Kennzahlen Stellenbesetzungsquote (4-051-02) in % % 125,04 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Mindesterreichungsquote Kinder- und Jugendarbeit % 9,9 9,5 9,5 9,5 9,5 9,5 Anzahl der Stammbesucher/innen von Einrichtungen Anz. 3.391 3.200 3.200 3.200 3.200 3.200 Projekt/Veranstaltungstage gesamt Anz. 254 180 180 180 180 180 Teilnehmer/innen an Projekten/Veranstaltungen gesamt Anz. 7.330 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Teilnehmer/innen an Fachberatungen und Qualifizierungen Anz. 334 100 100 100 100 100 Anzahl der Jugendschutzkontrollen Anz. 37 30 30 30 30 30 Anzahl der allgemeinen Informations- und Beratungsgespräche Anz. 32 200 200 200 200 200 Projekt-/Veranstaltungstage gesamt Anz. 42 60 60 60 60 10 Teilnehmer/innen an Projekten/Veranstaltungen Anz. 1.320 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 Teilnehmer/innen an Fachberatungen und Qualifizierungen Anz. 35 100 100 100 100 100 Bekanntgewordene Neufälle Hilfen bei sexuellem Missbrauch Anz. 121 90 90 90 90 90 % 87 99 80 99 99 99 Anzahl Jugendgerichtshilfe gesamt Anz. 1.227 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 Anzahl Hilfen bei sexuellem Missbrauch gesamt Anz. 154 170 170 170 170 170 Projekt-/Veranstaltungstage (Hilfen bei sexuellem Missbrauch) gesamt Anz. 1 10 10 10 10 10 Teilnehmer/innen an Projekten/Veranstaltungen (Hilfen bei sexuellem Missbrauch) gesamt Anz. 18 150 150 150 150 150 Teilnehmer/innen an Fachberatungen und Qualifizierungen (Hilfen bei sexuellem Missbrauch) gesamt Anz. 20 200 100 200 200 200 € 323.730 317.170 380.127 380.127 380.127 380.127 2. Individuelle Kennzahlen - davon beraten 3. Ergebnisdaten Landeszuweisungen Betriebskostenzuschüsse 645 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -02 Jugend 646 Weiterleitung der Landeszuweisung für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit € 232.416 234.150 234.150 234.150 234.150 234.150 Zuschuss für die Spielaktion Mobifant an die Region Krefeld im Bistum Aachen Regionalstelle € 170.922 128.000 128.000 128.000 128.000 128.000 Betriebskostenzuschüsse für Schwerpunkteinrichtungen € 1.134.610 1.663.269 1.678.628 1.694.091 1.711.609 1.728.725 Betriebskostenzuschüsse für anerkannte Jugendheime € 3.465 6.930 6.930 6.930 6.930 6.930 Sonstige Zuschüsse für Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe € 2.752 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 Zuschüsse zu Ferienspielaktionen € 3.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 Kinder- und Jugendfreizeiten € 18.165 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 Zuschuss für die Projektförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit € 5.770 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Aufwendungen Jugendbeirat € 14.250,56 20.410,00 20.614,00 20.820,00 21.028,00 21.028,00 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -02 Jugend Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 + Sonstige ordentliche Erträge 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 0,00 0 0 0 0 0 333.710,97 319.708 382.628 382.227 382.227 380.127 500,00 12.000 12.120 12.120 12.120 12.120 5.279,40 7.510 7.510 7.510 7.510 7.510 17.071,20 20.600 20.806 20.806 20.806 20.806 0,00 0 0 0 0 0 148.137,02 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 0,00 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 504.698,59 394.818 458.064 457.663 457.663 455.563 1.648.427,50 1.550.460 1.898.960 1.946.493 1.967.620 1.985.900 -19.818,03 0 0 0 0 0 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 42.262,07 54.939 55.277 56.481 56.927 57.496 14 - Bilanzielle Abschreibungen 11.006,19 19.619 19.633 19.296 19.455 19.070 15 - Transferaufwendungen 1.832.561,58 2.398.160 2.359.976 2.384.832 2.410.998 2.435.600 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 32.268,65 59.570 67.912 68.109 68.909 69.212 17 = Ordentliche Aufwendungen 3.546.707,96 4.082.748 4.401.758 4.475.211 4.523.909 4.567.278 18 = Ordentliches Ergebnis -3.042.009,37 -3.687.931 -3.943.694 -4.017.548 -4.066.246 -4.111.715 19 + Finanzerträge 3.730,88 18.861 16.399 13.865 13.325 13.325 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 21 = Finanzergebnis 3.730,88 18.861 16.399 13.865 13.325 13.325 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -3.038.278,49 -3.669.070 -3.927.294 -4.003.683 -4.052.921 -4.098.390 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0 0 0 0 26 = Ergebnis vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen -3.038.278,49 -3.669.070 -3.927.294 -4.003.683 -4.052.921 -4.098.390 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 42.160,00 31.000 500 500 500 500 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 263.337,70 278.111 296.970 295.680 300.740 312.440 29 = Teilergebnis -3.259.456,19 -3.916.180 -4.223.764 -4.298.863 -4.353.161 -4.410.330 647 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -02 Jugend Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0 0 0 0 0 0 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 323.842,80 317.170 380.127 0 380.127 380.127 380.127 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 750,00 12.000 12.120 0 12.120 12.120 12.120 3.129,40 7.510 7.510 0 7.510 7.510 7.510 10.627,20 20.600 20.806 0 20.806 20.806 20.806 0,00 0 0 0 0 0 0 149.384,91 35.000 35.000 0 35.000 35.000 35.000 2.792,45 18.861 16.399 0 13.865 13.325 13.325 490.526,76 411.141 471.962 0 469.428 468.888 468.888 1.597.484,40 1.511.690 1.860.190 0 1.907.723 1.928.850 1.947.130 0,00 0 0 0 0 0 0 36.721,56 54.939 55.277 0 56.481 56.927 57.496 0,00 0 0 0 0 0 0 1.742.274,46 2.398.160 2.359.976 0 2.384.832 2.410.998 2.435.600 31.523,65 59.570 67.912 0 68.109 68.909 69.212 3.408.004,07 4.024.359 4.343.355 0 4.417.145 4.465.684 4.509.438 -2.917.477,31 -3.613.218 -3.871.393 0 -3.947.717 -3.996.796 -4.040.550 18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0,00 0 0 0 0 0 0 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 0,00 0 0 0 0 0 0 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 69.326,05 39.000 39.000 0 39.000 39.000 39.000 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 69.326,05 39.000 39.000 0 39.000 39.000 39.000 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 + Sonstige Einzahlungen 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 648 Ergebnis 2017 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0 0 0 0 0 0 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0 0 0 0 0 0 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 8.870,67 18.260 18.260 0 18.260 18.260 18.260 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -02 Jugend Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0,00 0 0 0 0 0 0 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 8.870,67 18.260 18.260 0 18.260 18.260 18.260 60.455,38 20.740 20.740 0 20.740 20.740 20.740 Planung 2021 Planung 2022 bisher bereit gest. 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahmen oberhalb der festgesetzten Wertgrenze Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Gesamtinvestition I 7651092 Rückfluß Ausleihungen <5Jahre + Rückfluss Ausleihung sonst. inländischer Bereich 69.326 39.000 39.000 0 39.000 39.000 39.000 342.027 498.027 Saldo Rückfluß Ausleihungen <5Jahre 69.326 39.000 39.000 0 39.000 39.000 39.000 342.027 498.027 Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze Saldo Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze Ergebnis 2017 69.326 Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 39.000 Ansatz 2018 VE 2019 39.000 Ansatz 2019 Planung 2020 0 VE 2019 39.000 Planung 2020 Planung 2021 39.000 Planung 2021 Planung 2022 39.000 Planung 2022 bisher bereit gest. 342.027 bisher bereit gest. Gesamtinvestition 498,0 Gesamtinvestition 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 1.750 1.750 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 8.871 18.260 18.260 0 18.260 18.260 18.260 71.522 144.562 -8.871 -18.260 -18.260 0 -18.260 -18.260 -18.260 -69.772 -142.812 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Saldo Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen Saldo Ergebnis 2017 60.455 20.740 20.740 VE 2019 Planung 2020 0 20.740 Planung 2021 20.740 Planung 2022 20.740 bisher bereit gest. 272.256 Gesamtinvestition 355.216 649 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -03 Familien Verantwortliche/r Herr Schwandt Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen Produkt 05103010000 Hilfen für junge Menschen und Familien Die Hilfen zur Erziehung waren in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße von gesetzlichen und fachlichen Veränderungen, insbesondere in Fragen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen, betroffen. Die von der (alten) Bundesregierung beabsichtigte Reform des SGB VIII wurde in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt, sodass es für die geplanten Veränderungen in der Eingliederungshilfe zumindest derzeit keinen konkreten zeitlichen Rahmen gibt. Insbesondere die sozio-strukturellen Bedingungen führen zunehmend zu einem hohen Unterstützungsbedarf bei den Familien. Das Zusammentreffen von sozialen Problemlagen (z.B. Arbeitslosigkeit, Alleinerziehende, fehlender Schulabschluss) und sinkenden erzieherischen Fähigkeiten in den Familien weiterhin zu steigenden Fallzahlen in den ambulanten Hilfen. Ziel der Maßnahmen ist weiterhin die Vermeidung stationärer Hilfen durch eine frühzeitige Unterstützung der Familien durch ambulante Hilfen. Trotz der Steuerungsmaßnahmen und dem Bestreben die pädagogischen Bedarfe durch ambulante Unterstützung zu decken, mussten im Verlauf des Jahres 2017 wieder mehr stationäre Hilfen eingerichtet werden, als im Vorjahr. Die Fallzahlen in den familienergänzenden und familienersetzenden Hilfen zur Erziehung (HzE) der Jahre 2016 und 2017 spiegeln diese Entwicklung wieder (Stand 31.12.2017): Familienergänzende Hilfen (§§ 27 – 32) von 699 auf 723 Fälle Familienersetzende Hilfen (§§ 34, 35) von 417 auf 437 Fälle Zur Qualitätssicherung in der Leistungserbringung erfolgt derzeit eine strukturierte Evaluation der Fälle 2017, in denen eine Hilfe gemäß § 19 SGB VIII (Unterbringung von jungen Müttern/Vätern mit ihren Kindern) oder § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung) gewährt wurde. Im Bereich des § 19 sollen hierbei insbesondere die Ausgangslagen und besonderen Bedarfe der jungen Eltern in den Blick genommen werden, um hieraus Anforderungen an (präventive) Unterstützungsmöglichkeiten, aber auch an die Angebotspalette Krefelder Jugendhilfeträger formulieren zu können. Für die seit Jahren mit hoher Dynamik steigenden Fallzahlen und Aufwände in den Hilfen gemäß § 35a SGB VIII sollen gleichfalls die bestehenden Bedarfslagen analysiert und in Zusammenarbeit mit den gleichermaßen betroffenen Fachbereichen Soziales, Senioren und Wohnen sowie Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst nach alternativen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Produkt 05103020000 Betreuungsstelle Die Zahl der Betreuungsverfahren ist 2017 zum ersten Mal seit fast acht Jahren gesunken. Aufgrund des zum 01.07.14 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde“ wird in jedem gerichtlichen Betreuungsverfahren ein Sozialbericht der Betreuungsstelle 650 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -03 Familien angefordert. Gleichzeitig sind die Betreuungsbehörden aber verpflichtet, Vermittlungen in „andere Hilfen“ vorzunehmen, sodass Betreuungen nicht mehr notwendig werden. Immer öfter werden hierbei die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht genutzt, die bereits im Vorfeld Regelungen und Vollmachten der Betroffenen beinhaltet und im Bedarfsfall ein gerichtliches Betreuungsverfahren überflüssig macht. Hier leisten die Betreuungsstellen umfassende Beratung und Hilfe und informieren über formale Anforderungen und Möglichkeiten der Gestaltung. Die Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten außerhalb einer gerichtlich bestellten Betreuung ist ursächlich für die zurückgegangene Anzahl eingerichteter Betreuungen. Bericht über die Umsetzung und Auswirkung von haushaltssichernden Maßnahmen HSK-Maßnahme IV-12: Ansatz bei den Produktgruppen 1-414-01, 4-400-02, 4-051-02 sowie 4-051-03 (Kürzung der Zuschussleistungen) in Höhe von 94.195 EUR jährlich. Das HSK-Ziel wurde fortlaufend erreicht. Erläuterungen zu Kennzahlen Die Veränderungen bei den Kennzahlen resultieren auch aus den Veränderungen in der Einwohnerstruktur (sinkende Gesamteinwohnerzahl, aber Anstieg der Einwohner/innen unter 21 Jahren). 651 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -03 Familien Stellenplanauszug Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Stellenplan Tariflich Beschäftigte Stelle 69,94 86,44 81,94 81,94 81,94 81,94 Beamte Stelle 15,40 16,90 16,10 16,10 16,10 16,10 relative Kennzahlen Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 1. Verwaltungsweite Kennzahlen Stellenbesetzungsquote (4-051-03) in % % 123,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Leistungen der Jugendhilfe an nat. Pers. i.u.a. von Einrichtungen pro Einw. von 0-21 J. € 981,31 930,00 930,00 930,00 930,00 1.100,00 Leistungen der Jugendhilfe an nat. Pers. in Einrichtungen pro Einw. von 0-21 J. € 660,79 650,00 650,00 650,00 650,00 775,00 Anteil der Leistungen an nat. Pers. in Einrichtungen an den Leistungen insg. i.u.a. von Einr. % 67,34 69,89 69,89 69,89 69,89 70,45 Anteil junger Menschen, die Lstg. i.u.a. von Einri. erhalten an den Einwohnern von 0-21 J. % 6,42 6,50 6,50 6,50 6,50 75,60 Anteil junger Menschen, die Lstg. in Einri. erhalten an den Einwohnern von 0-21 J. % 1,68 1,80 1,80 1,80 1,80 69,00 Anteil junger Menschen, die Lstg. auß. Einri.erhalten an den Einwohnern von 0-21 J. % 4,74 4,70 4,70 4,70 4,70 6,60 Anteil der ehrenamtlichen Betreuungen und der Berufsbetreuer an den Betreuungen insgesamt % 100,00 99,00 99,00 99,00 99,00 100,00 Anteil der Betreuungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl % 1,80 2,20 2,20 2,20 2,20 1,80 2. Individuelle Kennzahlen 3. Ergebnisdaten Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen € 31.181.135 32.364.020 34.851.025 35.722.301 36.615.358 37.530.742 Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen € 15.331.085 13.795.170 17.727.330 18.259.150 18.806.924 19.371.132 Zuschüsse an Familienbildungsstätten € 64.500 71.500 71.500 71.500 71.500 71.500 Zuschuss an die Frauenberatungsstelle e.V. € 62.971 64.420 64.420 64.420 64.420 64.420 Zuschuss an Erziehungsberatungsstellen € 345.640 347.000 347.000 347.000 347.000 347.000 Zuschuss an den Kinderschutzbund e.V. für das Kinder- und Jugendtelefon € 1.064 1.185 1.185 1.185 1.185 1.185 Zuschuss aus Mitteln der Heinrich-GeerdsStiftung € 0 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 Zuschüsse (gesetzlich) 652 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -03 Familien Z. "Netzwerk Frühe Hilfen" € 148.508 149.000 149.000 149.000 149.000 150.837 653 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -03 Familien Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 + Sonstige ordentliche Erträge 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen 654 Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 0,00 0 0 0 0 0 164.874,25 148.631 150.960 150.921 150.914 150.837 2.083.943,60 2.396.099 2.181.000 2.181.000 2.181.000 2.181.000 1.800,00 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 2.559.785,86 3.000.000 2.800.000 2.800.000 2.800.000 2.800.000 20.742,31 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 10 = Ordentliche Erträge 4.831.146,02 5.544.730 5.131.960 5.131.921 5.131.914 5.131.837 11 - Personalaufwendungen 6.022.691,51 6.137.790 6.473.090 6.620.096 6.688.030 6.747.270 12 - Versorgungsaufwendungen -196.322,92 0 0 0 0 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.430.198,91 4.056.661 3.817.393 3.920.565 4.022.429 4.024.276 14 - Bilanzielle Abschreibungen 69.223,96 88.847 91.715 92.508 92.503 92.397 15 - Transferaufwendungen 47.112.317,95 46.821.795 53.240.960 54.644.056 56.091.513 57.577.797 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 64.435,29 113.559 102.785 103.789 104.788 106.807 17 = Ordentliche Aufwendungen 56.502.544,70 57.218.652 63.725.943 65.381.014 66.999.263 68.548.547 18 = Ordentliches Ergebnis 19 + Finanzerträge 0,00 0 0 0 0 0 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 21 = Finanzergebnis 0,00 0 0 0 0 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0 0 0 0 26 = Ergebnis vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis -51.671.398,68 -51.673.922 -58.593.983 -60.249.093 -61.867.349 -63.416.710 -51.671.398,68 -51.673.922 -58.593.983 -60.249.093 -61.867.349 -63.416.710 -51.671.398,68 -51.673.922 -58.593.983 -60.249.093 -61.867.349 -63.416.710 550,00 0 0 0 0 0 935.536,69 1.024.531 1.116.195 1.111.056 1.130.892 1.107.371 -52.606.385,37 -52.698.452 -59.710.178 -61.360.149 -62.998.242 -64.524.081 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -03 Familien Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0 0 0 0 0 0 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 152.828,00 148.508 150.837 0 150.837 150.837 150.837 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 1.917.638,86 2.396.099 2.181.000 0 2.181.000 2.181.000 2.181.000 1.650,00 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 0 2.785.714,93 3.000.000 2.800.000 0 2.800.000 2.800.000 2.800.000 1.360,40 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 0 4.859.192,19 5.544.607 5.131.837 0 5.131.837 5.131.837 5.131.837 5.515.123,21 5.692.440 6.027.740 0 6.174.746 6.242.680 6.301.920 0,00 0 0 0 0 0 0 3.430.514,17 4.056.661 3.817.393 0 3.920.565 4.022.429 4.024.276 0,00 0 0 0 0 0 0 47.522.492,59 46.821.795 53.240.960 0 54.644.056 56.091.513 57.577.797 63.438,49 113.559 102.785 0 103.789 104.788 106.807 56.531.568,46 56.684.455 63.188.878 0 64.843.156 66.461.410 68.010.800 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 + Sonstige Einzahlungen 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit -51.672.376,27 -51.139.848 -58.057.041 0 -59.711.319 -61.329.573 -62.878.963 18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0,00 0 0 0 0 0 0 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 0,00 0 0 0 0 0 0 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 0 0 0 0 0 24 - 0,00 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 655 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -03 Familien Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 - Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 0,00 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 11.367,74 13.840 65.070 0 40.070 15.070 15.070 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0,00 0 0 0 0 0 0 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 11.367,74 13.840 65.070 0 40.070 15.070 15.070 -11.367,74 -13.840 -65.070 0 -40.070 -15.070 -15.070 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze Ergebnis Ansatz Ansatz VE Planung Planung Planung bisher bereit gest. Gesamtinvestition Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 bisher bereit gest. Gesamtinvestition 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 5.458 5.458 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 11.368 13.840 65.070 0 40.070 15.070 15.070 119.966 255.246 -11.368 -13.840 -65.070 0 -40.070 -15.070 -15.070 -114.508 -249.788 Ansatz 2018 Ansatz 2019 -13.840 -65.070 Saldo Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen Saldo 656 Ergebnis 2017 -11.368 VE 2019 Planung 2020 0 -40.070 Planung 2021 -15.070 Planung 2022 -15.070 bisher bereit gest. -114.508 Gesamtinvestition -249.788 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 Verantwortliche/r Frau Pommeranz Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen Produkt 05105010000 Jugendhilfeplanung Die Jugendhilfeplanung ist Grundlage für die Aufgabenerfüllung des gesamten Fachbereichs. Sie begleitet die Jugendhilfearbeit konzeptionell im Hinblick auf gesellschaftliche Entwicklungen sowie die sich häufig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Schwerpunkt der Jugendhilfeplanung wird in der nächsten Zeit weiterhin die Umsetzung der Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) sein, insbesondere im Hinblick auf den seit dem 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Im Bereich Jugend nimmt die Stadt Krefeld seit 2017 am Präventionsprogramm der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen!“ (KeKiz) teil. Nach dem Wechsel der Landesregierung wurde dieses in „Kommunale Präventionsketten“ umbenannt. Die Kommunen werden zwei Jahre von der Landeskoordinierungsstelle „Kommunale Präventionsketten“ in der Trägerschaft des Institutes für Soziale Arbeit (ISA) beraten. Das ISA arbeitet eng mit der Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA) zusammen. Darüber hinaus erhielten Kommunen von 2017-2018 eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) in Höhe von 29.958,39 EUR jährlich in Form einer Personalpauschale für die kommunale Koordination. Die Landesregierung hat ein Anschlussprogramm nach einer Evaluation teilnehmender Kommunen in Aussicht gestellt. Am 06.02.2017 wurde ein Kontrakt / eine Zielvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und der Landeskoordinierungsstelle geschlossen mit den Kernzielen: - Einrichtung einer hauptamtlichen Koordination, - Durchführung eines Planungsworkshops, - Prozessgestaltung entlang des Qualitätsrahmens (Präventionsleitbild, kommunale Steuerung, strategische Zielfindung, Meilensteinplan, wissensbasiertes Handeln). Der Lenkungskreis hat das Gesamtcontrolling inne, bildet die Schnittstelle zur Politik und wird vom Leiter des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung geleitet. Das Gremium ist besetzt aus Leitungen der Fachbereiche Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Gesundheit, Soziales, Schule, der Unteren Schulaufsicht, den Geschäftsführungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit, der Caritas, der Diakonie, des Stadtsportbundes und einer Vertretung des Büro des Oberbürgermeisters. Die Steuerungsgruppe hatte in 2017 die Aufgaben, in Abstimmung mit dem Lenkungskreis, das Leitbild, die strategischen Ziele und einen Meilensteinplan zu entwickeln. Seit 2018 ist es ihre Aufgabe, den Aufbau der Präventionskette zunächst in wissensbasiert ausgewählten Sozialräumen voranzutreiben und die intersektoralen Übergänge wie zum Beispiel „Tagesbetreuung für Kinder- Grundschule“ zu verbessern. Die Steuerungsgruppe wird von der kommunalen Koordination geleitet. Das Gremium setzt sich zusammen aus der 663 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 Projektleitung/ Leitung Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, der Obfrau der Krefelder Kinderärzte, der Vorsitzenden der Krefelder Kindertafel, Vertretungen des Jugendbeirates, vier Abteilungsleitungen des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (Kinder, Jugend, Familien, Beschäftigungsförderung), der Abteilungsleitung des Pädagogischen Dienstes, der Unteren Schulaufsicht, Vertretern des Jobcenter, der Lebenshilfe, des Stadtsportbundes, des Kommunalen Integrationszentrums, der LVRTagesklinik für Kinder und Jugendliche, der Gesundheitskonferenz, der Erziehungsberatungsstellen, des Sozialdienstes katholischer Frauen und des Deutschen Kinderschutzbundes. Schließlich haben Unterarbeitsgruppen die Aufgabe, konkrete Meilensteine/Maßnahmen zur Unterstützung von Familien einzuleiten. Produkt 05105020000 Beistandschaften Der Bereich Beistandschaften gehört zu den Pflichtaufgaben der Jugendämter gemäß § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe. Hierbei werden die MitarbeiterInnen in zunehmendem Maße um Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Vaterschaft, Unterhalt oder Sorgerecht gebeten. Hierdurch sollen die Eltern auch befähigt werden, die bestehenden Probleme möglichst miteinander zu lösen. Soweit die Vertretung eines Kindes im Rahmen einer Beistandschaft erfolgt, werden die MitarbeiterInnen in folgenden Angelegenheiten tätig: - Feststellung der Vaterschaft (von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren), - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (für alle Kinder, die in der Obhut nur eines Elternteils leben). Die Beistände werden gleichzeitig zu Urkundsbeamten/-beamtinnen bestellt, die im Jahr ca. 800 Urkunden aufnehmen. Auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegen die Eltern. Ebenso können Elternteile, die ein kleines Kind alleine betreuen, über ihren eigenen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil beraten werden. Zusätzlich gehört die Ausstellung von Bescheinigungen über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister zum Aufgabenbereich. Veränderungen im Bereich "Beistandschaften" resultieren aus der Erwartung, dass durch die im Rahmen des Projektes "Beistandschaften 2020 - Frühe Hilfen Beistandschaft" durchgeführte verstärkte Öffentlichkeitsarbeit dieses Dienstleistungsangebot verstärkt nachgefragt wird. Produkt 05105030000 BAföG Schüler/innen haben die Möglichkeit, Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Für die Beratung der Schüler/innen sowie für die Bearbeitung der Anträge ist das kommunale Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Eltern ihren Wohnsitz haben, zuständig. Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen sowie die Festsetzung der Höhe der Leistungen erfolgen nach den Vorschriften des BAföG. Produkt 05105040000 Vormundschaften Nach dem teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge durch das Amtsgericht werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch die Bestellung zum Amtsvormund oder Amtspfleger mit der Vertretung der Interessen des Kindes oder Jugendlichen beauftragt. Ihre Aufgabe ist es nunmehr, im Rahmen der ihnen übertragenen Rechte als parteilicher Vertreter des Kindes oder Jugendlichen aufzutreten und die notwendigen Entscheidungen über z. B. einen zukünftigen Lebensmittelpunkt, schulische oder gesundheitliche Angelegenheiten zu treffen. Sie haben dabei die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Familien wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens über die dafür notwendigen Handlungen entschieden. Der gesetzlich vorgeschriebene, in der Regel monatliche Kontakt zum Mündel schafft ein Vertrauensverhältnis des Kindes oder Jugendlichen zu seinem Vormund oder Pflegers und sorgt dafür, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes besser wahrgenommen werden können und zu seiner Entwicklung positiv beitragen. Produkt 05105050000 Leistungen für Flüchtlinge Tagesbetreuung für Kinder Der Bedarf an Plätzen für Kinder mit Flüchtlingshintergrund in Tageseinrichtungen für Kinder wird bei der Kindergartenbedarfsplanung berücksichtigt. Darüber hinaus besteht ein Bedarf für Eltern mit kleinen Kindern für niederschwellige Spielangebote und Beratung. Freie Jugendhilfeträger halten entsprechende Angebote vor. Es werden Fördermittel in Höhe von 220.500 EUR jährlich erwartet, die an die freien Träger, die die Brückenkurse durchführen, weitergeleitete werden. 664 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 Die Zugangssteuerung, sowie die Beratung von Eltern erfolgt über das Case Management des Fachbereiches. Hier wurden Netzwerke zur Förderung der Integration der Familien weiterentwickelt. Jugendeinrichtungen Jugendeinrichtungen werden zunehmend von minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen frequentiert. So werden spezielle Angebote aus BUT-Mitteln in ausgewählten Jugendeinrichtungen angeboten. Diese werden von den Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund sehr gut angenommen. Die mobilen Fachkräfte beraten und betreuen die jungen Flüchtlinge. Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Die seit November 2015 rasch steigende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) und volljährigen umA stellt den Fachbereich 51 vor neue Herausforderungen hinsichtlich Qualität der Versorgung, Begleitung und Betreuung, vor allem auch der Quantität der Unterbringungsmöglichkeiten in Krefeld. Seitdem werden umA in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufgenommen, betreut und sofern die ausländerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, bei ihrer Integration in Bezug auf Schule, Ausbildung und Beruf unterstützt. Im Verlauf des Monats März 2018 betreute der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung 178 umA (Zuweisungsquote: 140 umA). Es erfolgt weiter eine werktägliche Meldung an das Bundesverwaltungsamt. Die Jugendhilfemaßnahmen für umA umfassen vor allem Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Inobhutnahme mit Clearing (§ 42) sowie Anschlussmaßnahmen (§ 34) und Hilfen für junge Volljährige (§ 41) in der Regel zur Verselbständigung der umA. Daneben sind die Hilfen nach §§ 27, 31, 33, 25, 41 SGB VIII Gegenstand der Maßnahmen. Die Verteilung nach Jugendhilfemaßnahmen im Verlauf März 2018: Maßnahmen gemäß SGB VIII Plätze § 42a – vorl. Inobhutnahme 0 § 42 Inobhutnahme 7 § 34/41 Heim 90 § 35/41 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 5 § 33/41 - Vollzeitpflege 21 § 27/41 – Flexible Erziehungshilfe 45 § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 10 Summe umA 178 Die Planung der Hilfen zur Erziehung und Überprüfung der Zielerreichung für die umA erfolgt durch die Fachkräfte des Fachbereiches. umA - Kostenerstattung des Landes/LVR Die Anmeldungen für die Kostenerstattung beim LVR werden fortlaufend beziffert. Ferner werden Einnahmen aus der Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 775,00 EUR pro umA/Quartal bezogen, sofern die Hilfen zu den Meldestichtagen 30.06. und 31.12. nicht beendet sind. Beschäftigungsförderung für junge Menschen mit Flüchtlingshintergrund Junge Menschen mit Flüchtlingshintergrund erfahren intensive, sozialpädagogische Unterstützung in verschiedenen Beratungsangeboten wie Soziale Arbeit an Schulen (SaaS), Jugend Stärken im Quartier (JUSTIQ), der Erwerbslosenberatungsstelle (EBS) und dem Beratungszentrum für junge Familien. Das lebenspraktische, stabilisierende Angebot „Hilfe in die Berufswelt“ unterstützt die Zielgruppe hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Integration. Die Jugendwerkstatt Fichtenhain hält werkpädagogische Angebote sowie eine intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe für die Zielgruppe bereit. Freie und konfessionelle Träger der Jugendsozialarbeit führen ebenfalls schulund arbeitsweltbezogene Angebote durch. Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten – Zusatzjobs (AGH) unterstützt die Kom.ZFB die Zielgruppe hinsichtlich ihrer sozialen und beruflichen Integration. 665 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 Seit dem 01.04.2018 führt die Kom.ZFB das Angebot „Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge“ durch. Die Arbeitsgelegenheiten finden in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände statt. Produkt 05105060000 Kinder- und Familienbüro Dem Kinder- und Familienbüro liegen die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien am Herzen. Familien bereichern die Stadt, in der sie leben. Sie garantieren Zukunft, Fortschritt und Lebendigkeit und sind als Wirtschaftsfaktor nicht zu unterschätzen. Deswegen ist es wichtig, ihnen Lebensbedingungen anzubieten, in denen sie mit ihrer Familie gut, unbeschwert und vor allem auch gerne leben. Ein Bereich, in dem Familien Unterstützung brauchen, ergibt sich aus der Fülle an Informationen, in denen Familien sich zu Recht finden müssen. Hier kommt der Krefelder Familienkompass zu Hilfe. In der Broschüre finden Familien Informatives und Wissenswertes zu Themen, die sie immer wieder beschäftigen. Ab der Geburt, über die Kinderbetreuung, den Schulbesuch bis hin zur Ausbildung wird im Heft Interessantes zusammen gebracht. Um hier stets die neuesten und aktuellsten Informationen bieten zu können, wird das Heft auch 2019 neu aufgelegt. Mit dem Familienportal "www.familien.krefeld.de" erhalten Familien online eine weitere Möglichkeit, sich über bestehende Angebote und Entwicklungen zu informieren. Anhand der kontinuierlichen Steigerung der Nutzerzahlen im Laufe der letzten Jahre lässt sich erkennen, wie wichtig dieser Informationszugang für Familien ist. Tagesaktuell werden Auskünfte abgerufen. Ein weiteres Angebot für Familien liefert der Veranstaltungskalender des Familienportals, der über die direkte Umleitung www.krefeld.de/wasgeht unmittelbar angeklickt werden kann. Dort erhalten Familienmitglieder eine Fülle an Tipps und Vorschlägen, was sie in der Freizeit unternehmen können. Bekanntermaßen haben Familien vor allem in den Schulferien Schwierigkeiten, die Betreuung ihrer Kinder verlässlich sicher zu stellen und dies gleichzeitig mit dem Beruf zu vereinbaren. Daher wird im Veranstaltungskalender speziell auf die Angebote in und um Krefeld in den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien hingewiesen. Bei Familienfesten, die vom Kinder- und Familienbüro oder mit seiner Beteiligung veranstaltet werden, kommen Familienmitglieder zusammen. Familien kennen die Veranstaltungen des Kinder- und Familienbüros und besuchen voller Begeisterung Familientage wie „Weltkindertag“ oder „Auf zur Burg! Fertig! Los!“. Gemeinsam haben Familien die mitunter seltene Gelegenheit, Zeit miteinander zu verbringen und ausgelassen zu spielen. Eltern können sich darüber hinaus über die Unterstützungsangebote in Krefeld informieren. Die Beliebtheit der Krefelder Familienkarte nimmt stetig zu. Die Zahl der Unternehmen, die sich mit Angeboten an der Familienkarte beteiligen, wächst ständig. Fortwährend wird geprüft, ob die Qualität der Angebote den Wünschen der Familien entspricht. Regelmäßig wird bei den teilnehmenden Firmen abgefragt, wie häufig die Familienkarte eingesetzt wird, um ggfls. das Angebot anzupassen. Auf diese Weise erhalten Familien Vergünstigungen, die sich an ihren Vorlieben orientieren. Ein weiteres Angebot sind jährlich etwa 120 Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Familienkarte während des Jahres speziell für Kinder oder Familien organisiert werden. Die Aktionen werden über den quartalsweise erscheinenden Flyer, Plakate, den regelmäßig erscheinenden Newsletter und im Familienportal beworben. Für das Spielplatzpatenprojekt, das in Krefeld bekannt und beliebt ist, melden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die erstmalig eine Patenschaft für einen Spielplatz übernehmen möchten. Infolgedessen konnte die Zahl der Spielplatzpaten über einen langen Zeitraum kontinuierlich gesteigert werden. Und dies, obwohl regelmäßig Patinnen und Paten aus dem Projekt ausscheiden, da die eigenen Kinder zu groß geworden sind und daher den Spielplatz nicht mehr besuchen oder sie selbst beruflich zu stark eingespannt sind. Auch die Zahl der betreuten Spielplätze konnte weiter gesteigert werden. Zum Jahresende 2017 wurden 98 Spielplätze der insgesamt 161 Krefelder Spielplätze betreut. Die Ehrung der 300. Spielplatzpatin konnte bereits im Jahr 2017 erfolgen. Bis Ende Dezember 2017 stieg die Zahl der Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten auf fast 350. Sie kümmern sich, damit Kinder gerne ihren Spielplatz in der Nachbarschaft besuchen. Spielangebote machen, Kinderfeste organisieren, auf dem Platz nach dem Rechten schauen, den Spielgeräte-Container öffnen, bei der Spielplatzplanung unterstützen oder Schäden auf dem Platz melden, damit sind nur einige der Tätigkeiten genannt, wie die Paten ihr Patenamt ausgestalten. Ihr ehrenamtliches Engagement ist wichtig für ein gelingendes Miteinander, das teilweise weit über den Spielplatz hinaus geht und ins Quartier ausstrahlt. Die kontinuierlich steigende Zahl der zu betreuenden Spielplatzpaten zeugt von der guten Zusammenarbeit zwischen den Paten und der Stadt Krefeld. Das Kinder- und Familienbüro setzt sich auf den Spielplätzen für die Interessen der Kinder ein. Es ist in die Prozesse der Auswahl der umzugestaltenden Spielplätze eng eingebunden. Die Bedarfsermittlung und die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Grünflächen. Bürger wenden sich immer wieder mit ihren Wünschen und Vorschlägen zur Verbesserung der Situation auf Spielplätzen direkt an das Kinder- und Familienbüro. Vor der Umgestaltung von Spielflächen initiiert das Kinder- und Familienbüro Beteiligungsverfahren mit den Kindern, den Eltern und Spielplatzpaten vor Ort und unterstützt so, dass ein bedarfsgerechter Umbau 666 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 erfolgt. Gleichzeitig werden neue Patenschaften geworben. Unstimmigkeiten, die im Zusammenleben zwischen den Anwohnern und den Nutzenden entstehen, werden geschlichtet und für alle tragbare Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Vor allem auf den Skateflächen am Voltaplatz und an der Alten Krefelder Straße erfolgte in 2017 ein intensiver Austausch mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um hier geeignete Geräte für die zukünftige Nutzung auszuwählen. Hier soll nun das Engagement im Rahmen der Beteiligung durch einen zügigen Ausbau anerkannt werden. Im Rahmen des Krefelder Fairkehr engagiert sich mit anderen Beteiligten auch das Kinder- und Familienbüro für die Verkehrssicherheit der Kinder, um der in 2017 gestiegenen Zahl an Kinderunfällen entgegenzuwirken. Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII, BAFöG, FamFG, BGB, StGB, ZPO, BeurkG Zielgruppe: Nicht miteinander verheiratete Eltern minderjähriger Kinder, alleinerziehende Eltern minderjähriger Kinder, junge Volljährige, Schüler, Familien (hierbei alle Formen von Familien), minderjährige Kinder und Jugendliche Ziele: Das Kinder- und Familienbüro setzt sich für den Ausbau der Familienfreundlichkeit in Krefeld ein und trägt mit seiner Arbeit dazu bei. Erläuterungen zu Kennzahlen Zu BAföG-Zahlungen insgesamt: Die geringeren BAföG-Zahlungen sind mit leicht sinkenden Fallzahlen und insbesondere geringeren Fallzahlen mit Internatsunterbringung (sehr kostenintensiv) zu erklären. Erläuterungen zu Investitionsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze 7.651041.700.100 - Kauf von Spielgeräten für öffentliche Kinderspielplätze Es werden notwendige Spielgeräte auf Kinderspielplätzen beschafft, die nicht unter das Kinderspielplatzkonzept fallen. 7.651061.700.300 - Bau von Kinderspielplätzen 2008 wurden die vorhandenen 168 Spiel- und Bolzplätze in vier Klassen eingeteilt: gute Ausstattung, kein Umbau erforderlich 31 Flächen = 18% Teilumgestaltung erforderlich 74 Flächen = 44% Komplette Umgestaltung erforderlich 55 Flächen = 33% Stilllegung und Aufgabe der Fläche 8 Flächen = 5% Gesamtstückzahl: 168 Flächen 2008 war nicht bekannt, dass sich unter Spiel- und Bolzplätzen Altlasten befinden, die vor einer Umgestaltung erst entfernt werden müssen. In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt wurden auf der Grundlage von Voruntersuchungen eines externen Labors, Konzepte erarbeitet, um mit entsprechenden Haushaltsmitteln diese vorgeschalteten Baumaßnahmen umzusetzen. Dies führte zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung des Sanierungsprogramms. Durch den Bau von drei neuen Spielplätzen an der Stichstraße Plankerdyk, Am Wetscheshof und Lehmheide, sowie durch die Stilllegung von neun Spielplätzen im Laufe der letzten Jahre werden aktuell 161 Spielplätze betreut. Zum Stichtag 31.12.2017 ergibt sich nach neun Jahren der Umgestaltung und Sanierung folgende positive Darstellung: gute Ausstattung, kein Umbau erforderlich 73 Flächen = 45% (+ 42 Flächen) Teilumgestaltung erforderlich 50 Flächen = 31% (- 24 Flächen) Komplette Umgestaltung erforderlich 38 Flächen = 24% (- 17 Flächen) Stilllegung und Aufgabe der Fläche 0 Flächen = 0% Gesamtstückzahl: 161 Flächen 88 Spiel- und Bolzplätze sind derzeit noch umzugestalten (Komplett- und Teilumgestaltungen). In den vergangenen Jahren sind etliche Spielanlagen abgebaut worden. Im Einzelnen gilt dies für folgende Spielplätze: An der Roßmühle, Biebricher Straße, Fritz-Huhnen-Straße, Geldernsche Straße, Hermannstraße, Langestraße und Vom-Bruck-Platz. 667 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 Hervorzuheben bleibt daneben, dass der für Krefeld so wichtige Spielplatz auf der Stadtwaldwiese mit seiner übergeordneten Funktion als Familienspielplatz komplett umgestaltet wird. Trotz intensiver Pflege und Wartung ist die Haltbarkeit und Festigkeit des Holzes nach 15 bis 20 Jahren nicht mehr zu gewährleisten. Dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Erneuerungsbedarf, der in den nächsten Jahren zunehmen wird. Bei den erneuerten Spielgeräten auf den Spielplätzen Schreinerstraße und Moritzplatz wurden wieder Edelstahlgeräte ausgewählt, deren Haltbarkeit für die nächsten Jahrzehnte gewährleistet ist. Der Jugendhilfeausschuss hat am 07.03.2018 richtungsweisend beschlossen, dass am ambitionierten Umgestaltungsprogramm der Stadt Krefeld für die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in den nächsten Jahren festgehalten wird. Sowohl die Stadt Krefeld als auch die zukünftige AöR haben das gemeinsame Ziel, die Qualität der Freiflächen auf einem hohen Niveau zu halten. Über die qualitativ gute Ausstattung seiner Spielplätze präsentiert sich Krefeld als familienfreundliche Stadt. Daher kann das Spielplatzkonzept in den nächsten Jahren nur weitergeführt werden. 668 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 Stellenplanauszug Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Stellenplan Tariflich Beschäftigte Stelle 27,58 8,56 13,56 13,56 13,56 13,56 Beamte Stelle 19,09 16,59 16,59 16,59 16,59 16,59 relative Kennzahlen Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 1. Verwaltungsweite Kennzahlen Stellenbesetzungsquote (4-051-05) in % % 53,40 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Beistandschaften insgesamt Anz. 1.139 2.000 1.300 1.300 1.300 1.300 Anzahl Vormundschaften / Pflegschaften gesamt Anz. 425 480 460 460 460 460 Beistandschaften-Beratungsfälle Anz. 2.985 3.500 4.000 4.000 4.000 4.000 Anzahl der ausgegebenen Familienkarten Anz. 21.904 20.000 20.500 20.500 20.500 20.500 Anzahl der an der Familienkarte beteiligten Unternehmen Anz. 260 210 220 220 220 220 % 60,9 59,0 57,1 57,1 57,1 57,1 Anz. 193.665 85.000 100.000 100.000 100.000 100.000 Durchgesetzter Unterhalt € 1.257.000 1.500.000 1.500.000 1.500.000 1.500.000 1.500.000 BAföG-Zahlungen gesamt € 2.015.424 2.500.000 2.100.000 2.100.000 2.100.000 2.100.000 2. Individuelle Kennzahlen Anteil der Kinderspielplätze mit Spielplatzpaten Anzahl der Zugriffe auf die Internetpräsenz 3. Ergebnisdaten 669 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 0,00 0 0 0 0 0 634.969,21 736.160 610.973 604.637 594.413 579.511 7.639.096,59 8.164.000 6.200.000 6.262.000 6.324.620 6.387.866 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0 0 0 0 0 7 + Sonstige ordentliche Erträge 60.623,00 3.209 1.633 1.633 1.537 1.537 8 + Aktivierte Eigenleistungen 29.691,00 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 9 +/- Bestandsveränderungen 670 Ergebnis 2017 10 = Ordentliche Erträge 8.364.379,80 8.903.368 6.812.606 6.868.269 6.920.570 6.968.914 11 - Personalaufwendungen 2.619.123,92 2.359.310 2.584.910 2.626.772 2.650.250 2.671.750 12 - Versorgungsaufwendungen -233.368,71 0 0 0 0 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 413.860,33 679.790 554.491 552.704 555.615 561.289 14 - Bilanzielle Abschreibungen 290.947,72 394.491 446.890 540.388 599.388 662.197 15 - Transferaufwendungen 7.769.463,78 8.385.612 6.206.000 6.268.000 6.330.620 6.393.866 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 62.393,43 112.815 85.650 86.051 86.486 86.924 17 = Ordentliche Aufwendungen 10.922.420,47 11.932.018 18 = Ordentliches Ergebnis -2.558.040,67 -3.028.650 -3.065.335 -3.205.646 -3.301.789 -3.407.111 19 + Finanzerträge 0,00 0 0 0 0 0 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 21 = Finanzergebnis 0,00 0 0 0 0 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -2.558.040,67 -3.028.650 -3.065.335 -3.205.646 -3.301.789 -3.407.111 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0 0 0 0 26 = Ergebnis vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen -2.558.040,67 -3.028.650 -3.065.335 -3.205.646 -3.301.789 -3.407.111 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 118.577,75 106.000 0 0 0 0 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 1.442.469,34 1.491.376 1.537.920 1.541.390 1.553.480 1.574.490 29 = Teilergebnis -3.881.932,26 -4.414.026 -4.603.255 -4.747.036 -4.855.269 -4.981.601 9.877.941 10.073.915 10.222.359 10.376.026 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0 0 0 0 0 0 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 750.950,72 645.000 520.000 0 514.800 509.652 504.555 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 4.553.467,48 8.164.000 6.200.000 0 6.262.000 6.324.620 6.387.866 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 0 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 45.957,44 2.637 1.061 0 1.061 1.061 1.061 0,00 0 0 0 0 0 0 5.350.375,64 8.811.637 6.721.061 0 6.777.861 6.835.333 6.893.482 2.042.706,43 1.935.080 2.160.680 0 2.202.542 2.226.020 2.247.520 0,00 0 0 0 0 0 0 419.529,42 679.790 554.491 0 552.704 555.615 561.289 0,00 0 0 0 0 0 0 7.744.138,06 8.385.612 6.206.000 0 6.268.000 6.330.620 6.393.866 60.814,05 112.815 85.650 0 86.051 86.486 86.924 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10.267.187,96 11.113.297 9.006.821 0 9.109.297 9.198.741 9.289.599 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit -4.916.812,32 -2.301.660 -2.285.760 0 -2.331.436 -2.363.408 -2.396.117 111.450,00 81.450 0 0 0 0 0 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 0,00 0 0 0 0 0 0 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 111.450,00 81.450 0 0 0 0 0 7 + Sonstige Einzahlungen 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0 0 0 0 0 0 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 276.683,51 531.450 450.000 0 450.000 450.000 450.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 36.919,88 48.490 48.490 0 48.490 48.490 48.490 671 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0,00 0 0 0 0 0 0 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 12.926,50 0 0 0 0 0 0 326.529,89 579.940 498.490 0 498.490 498.490 498.490 -215.079,89 -498.490 -498.490 0 -498.490 -498.490 -498.490 Planung 2022 bisher bereit gest. 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahmen oberhalb der festgesetzten Wertgrenze I Investitionszuweisungen vom Land Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Gesamtinvestition 0 0 0 0 0 0 0 55.979 55.979 - Erwerb von beweglichen VG >410 Euro 2.379 25.000 25.000 0 25.000 25.000 25.000 200.336 300.336 - Erwerb von beweglichen VG <410 Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -2.379 -25.000 -25.000 0 -25.000 -25.000 -25.000 -144.357 -244.357 81.450 81.450 0 0 0 0 0 571.701 571.701 0 0 0 0 0 0 0 300 300 276.684 531.450 450.000 0 450.000 450.000 450.000 2.804.831 4.604.831 12.926 0 0 0 0 0 0 12.926 12.926 -208.160 -450.000 -450.000 0 -450.000 -450.000 -450.000 -2.245.756 -4.045.756 Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 Saldo Ankauf von Spielgeräten 7651061 Bau von Kinderspielplätzen + Investitionszuweisungen vom Land + Investitionszuschüsse von übrigen Bereichen - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen - Rückzahlung von erh.Zuweisungen und Beiträgen Saldo Bau von Kinderspielplätzen Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen 672 Ansatz 2018 7651041 Ankauf von Spielgeräten + I Ergebnis 2017 VE 2019 bisher bereit Gesamtinvestition Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -05 Zentralbereich 51 oberhalb der Wertgrenze Saldo Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze gest. -210.539 -475.000 -475.000 Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 0 VE 2019 -475.000 -475.000 Planung 2020 Planung 2021 -475.000 -2.390.113 Planung 2022 bisher bereit gest. -4.290,1 Gesamtinvestition 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 30.000 0 0 0 0 0 0 345.266 345.266 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 34.541 23.490 23.490 0 23.490 23.490 23.490 426.603 520.563 -4.541 -23.490 -23.490 0 -23.490 -23.490 -23.490 -81.337 -175.297 Saldo Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Saldo -215.080 -498.490 -498.490 VE 2019 0 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 bisher bereit gest. Gesamtinvestition -498.490 -498.490 -498.490 -2.471.451 -4.465.411 673 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51) Verantwortliche/r Frau Pommeranz Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen Aufgaben der Produktgruppe: Sicherstellung von Beratungsleistungen sowie der Zahlbarmachung des Bundeselterngeldes und des Betreuungsgeldes. Rahmenbedingungen: Die Aufgaben nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) werden seit Januar 2008 für die Stadt Krefeld vom Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung wahrgenommen (bis dahin Versorgungsamt NRW). Der städtische Haushalt ist hier nur in Bezug auf die ggf. nicht ausreichenden Personal- und Sachkostenerstattungen seitens des Landes tangiert, die Elterngeldzahlungen und Betreuungsgeldzahlungen erfolgen über die Bundeskasse Trier. Für Geburten ab dem 01.07.2015 ist es zudem möglich, das sogenannte Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann der Anspruch des Elterngeldes, nicht wie zuvor nur die Auszahlungsvariante, von 14 auf bis zu 28 Monate erhöht werden, wodurch der ausgezahlte Betrag jedoch halbiert wird. Dabei entsprechen zwei Elterngeld Plus Monate einem Monat des normalen Basiselterngeldes. Hinzu kommen die vier Partnerschaftsmonate, die zusätzlich zur Verfügung stehen, wenn beide Elternteile in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Somit kann künftig zwischen den beiden Elterngeldmodellen ausgewählt oder beide Varianten kombiniert werden. Gesetzliche Grundlagen: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Zielgruppe: Eltern, die sich für ihr Neugeborenes Zeit nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Ziele: Der Rechtsanspruch auf Elterngeld soll unter Berücksichtigung von Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden; hierbei soll die Bearbeitungszeit bei gleichen Rahmenbedingungen (Fallzahl im Verhältnis zur Anzahl Mitarbeiter/innen) maximal 50 % der durchschnittlichen Bearbeitungszeit des Landes betragen. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2015 wurde das Betreuungsgeld für rechtwidrig erklärt und jede weitere Bewilligung durch die Elterngeldstelle der Stadt Krefeld eingestellt. Bereits bewilligte Leistungen werden weiter gezahlt, jedoch werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt. Grundsätzlich bestand nach damals angenommenen Rechtslage unter anderem Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn das Kind/die Kinder 674 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51) vom ersten Tag des 15. Lebensmonats (nach Beendigung des Elterngeldbezuges) bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats zu Hause betreut wird/werden und keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wurde. Ein Anspruch bestand auch, wenn die Eltern erwerbstätig sind, die Betreuung aber zum Beispiel im privaten Umfeld sichergestellt werden kann. Bis zum 31.07.2014 betrug das Betreuungsgeld 100 EUR pro Monat, ab dem 01.08.2014 150 EUR pro Monat. Für die Bearbeitung der Anträge ist weiterhin die Elterngeldstelle der Stadt Krefeld zuständig, wobei sich diese seit dem 21.07.2015 nur noch auf Änderungen in den Verhältnissen laufender Zahlungen und das Ablehnen noch eingehender Betreuungsgeldanträge beschränkt. Erläuterungen zu Kennzahlen Zu den Kennzahlen "Betreuungsgeld" Da seit dem 21.07.2015 keine Betreuungsgeldanträge mehr beschieden werden dürfen und das Betreuungsgeld maximal bis zum dritten Lebensjahr gezahlt wird, kann nach 2018 generell keine Zahlung mehr stattfinden. Aus dem gleichen Grund werden die Anzahl der Empfänger sowie die Zahlungen im Betreuungsgeld für 2018 sehr wahrscheinlich auch spürbar unter den geschätzten Werten liegen, da in 2018 nur noch maximal die Fälle ausgezahlt werden können, die bis zum 21.07.2015 bewilligt wurden. 675 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51) Stellenplanauszug Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Stellenplan Tariflich Beschäftigte Stelle 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Beamte Stelle 2,44 3,51 3,51 3,51 3,51 3,51 relative Kennzahlen Einheit Ist Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2017 2018 2019 2020 2021 2022 1. Verwaltungsweite Kennzahlen Stellenbesetzungsquote (4-051-99) in % % 126,64 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Anzahl der Empfänger von Bundeselterngeld Anz. 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 Anzahl der Widersprüche Anz. 18 20 20 20 20 20 % 22,22 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Anz. 20 80 5 0 0 0 2. Individuelle Kennzahlen - davon: Anteil der abgeholfenen Widersprüche Anzahl der Empfänger von Betreuungsgeld 3. Ergebnisdaten Elterngeld-Zahlungen 676 € 14.000.000 14.000.000 14.500.000 14.000.000 14.000.000 15.000.000 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51) Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 0,00 0 0 0 0 0 179.305,36 167.952 179.305 179.305 179.305 179.305 Sonstige Transfererträge 0,00 0 0 0 0 0 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0 0 0 0 0 7 + Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0 0 8 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 179.305,36 167.952 179.305 179.305 179.305 179.305 11 - Personalaufwendungen 120.165,29 125.580 120.350 121.550 122.770 124.000 12 - Versorgungsaufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 287,05 1.310 500 500 500 500 14 - Bilanzielle Abschreibungen 170,18 730 730 730 730 730 15 - Transferaufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 263,56 7.610 3.710 3.732 3.759 3.781 17 = Ordentliche Aufwendungen 120.886,08 135.230 125.290 126.512 127.759 129.011 18 = Ordentliches Ergebnis 58.419,28 32.722 54.015 52.793 51.546 50.294 19 + Finanzerträge 0,00 0 0 0 0 0 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 21 = Finanzergebnis 0,00 0 0 0 0 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 58.419,28 32.722 54.015 52.793 51.546 50.294 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0 0 0 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0 0 25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0 0 0 0 26 = Ergebnis vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen 58.419,28 32.722 54.015 52.793 51.546 50.294 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0 0 0 0 0 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 48.085,48 56.816 54.800 54.450 55.490 57.950 29 = Teilergebnis 10.333,80 -24.094 -785 -1.657 -3.944 -7.656 677 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51) Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten 1 + Steuern und ähnliche Abgaben Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 0,00 0 0 0 0 0 0 179.305,36 167.952 179.305 0 179.305 179.305 179.305 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 0 0 0 0 0 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 7 + Sonstige Einzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 179.305,36 167.952 179.305 0 179.305 179.305 179.305 115.349,61 125.580 120.350 0 121.550 122.770 124.000 0,00 0 0 0 0 0 0 132,05 1.310 500 0 500 500 500 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 14 - Transferauszahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 15 - Sonstige Auszahlungen 342,11 7.610 3.710 0 3.732 3.759 3.781 115.823,77 134.500 124.560 0 125.782 127.029 128.281 63.481,59 33.452 54.745 0 53.523 52.276 51.024 18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0,00 0 0 0 0 0 0 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 0,00 0 0 0 0 0 0 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 0 0 0 0 0 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0 0 0 0 0 0 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0 0 0 0 0 0 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 0,00 560 560 0 560 560 560 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 0,00 0 0 0 0 0 0 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 678 Ergebnis 2017 Haushaltsplan Geschäftsbereich Fachbereich Produktgruppe 2019 4 Bildung, Jugend, Migration und Integration -051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51) Teilfinanzplan Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0,00 0 0 0 0 0 0 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 560 560 0 560 560 560 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit 0,00 -560 -560 0 -560 -560 -560 Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze Ergebnis Ansatz Ansatz VE Planung Planung Planung bisher bereit gest. Gesamtinvestition Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 VE 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 2022 bisher bereit gest. Gesamtinvestition 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo Gesamtsaldo der Investitionsmaßnahmen Saldo 0 560 560 0 560 560 560 1.084 3.324 0 -560 -560 0 -560 -560 -560 -1.084 -3.324 Ergebnis 2017 0 Ansatz 2018 -560 Ansatz 2019 -560 VE 2019 Planung 2020 0 -560 Planung 2021 -560 Planung 2022 -560 bisher bereit gest. -1.084 Gesamtinvestition -3.324 679 680