Daten
Kommune
Krefeld
Größe
904 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
18.09.18, 08:45
Aktualisiert
25.01.19, 00:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-00 FB-Overhead 51
Verantwortliche/r
N.N.
Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen
Wahrnehmung der dezentralen Steuerungsaufgaben und Serviceleistungen für die Produktgruppen und Produkte dieses Fachbereiches.
629
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-00 FB-Overhead 51
Stellenplanauszug
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Stellenplan
Tariflich Beschäftigte
Stelle
3,55
3,00
3,05
3,05
3,05
3,05
Beamte
Stelle
5,01
5,50
7,51
7,51
7,51
7,51
relative Kennzahlen
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
1. Verwaltungsweite Kennzahlen
Stellenbesetzungsquote (4-051-00) in %
630
%
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-00 FB-Overhead 51
Teilergebnisplan
Ertrags- und Aufwandsarten
1 +
Steuern und ähnliche Abgaben
2 +
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3 +
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
0,00
0
0
0
0
0
1.799,07
0
0
0
0
0
Sonstige Transfererträge
0,00
0
0
0
0
0
4 +
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
5 +
Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
6 +
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
30.000,00
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
7 +
Sonstige ordentliche Erträge
2.551,53
0
0
0
0
0
8 +
Aktivierte Eigenleistungen
0,00
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
34.350,60
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
9 +/- Bestandsveränderungen
10 =
Ordentliche Erträge
11 -
Personalaufwendungen
701.520,73
713.970
671.540
680.088
685.910
691.490
12 -
Versorgungsaufwendungen
-71.949,52
0
0
0
0
0
13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
5.593,26
1.670
15.960
15.970
15.980
15.990
14 -
Bilanzielle Abschreibungen
2.568,04
2.751
2.838
2.724
2.251
2.222
15 -
Transferaufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
16 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen
19.793,08
28.440
63.637
63.694
63.751
63.809
17 =
Ordentliche Aufwendungen
657.525,59
746.831
753.975
762.476
767.892
773.511
18 =
Ordentliches Ergebnis
-623.174,99
-716.831
-723.975
-732.476
-737.892
-743.511
19 +
Finanzerträge
0,00
0
0
0
0
0
20 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
21 =
Finanzergebnis
0,00
0
0
0
0
0
22 =
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-623.174,99
-716.831
-723.975
-732.476
-737.892
-743.511
23 +
Außerordentliche Erträge
0,00
0
0
0
0
0
24 -
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
25 =
Außerordentliches Ergebnis
0,00
0
0
0
0
0
26 =
Ergebnis vor Berücksichtigung interner
Leistungsbeziehungen
-623.174,99
-716.831
-723.975
-732.476
-737.892
-743.511
27 +
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
972.207,04
1.084.561
1.077.335
1.083.996
1.094.802
1.112.871
28 -
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
349.032,05
367.730
353.360
351.520
356.910
369.360
29 =
Teilergebnis
0,00
0
0
0
0
0
631
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-00 FB-Overhead 51
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
0,00
0
0
0
0
0
0
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
3 + Sonstige Transfereinzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
0
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
0
128.870,36
30.000
30.000
0
30.000
30.000
30.000
7 + Sonstige Einzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
128.870,36
30.000
30.000
0
30.000
30.000
30.000
534.857,45
595.610
553.180
0
561.728
567.550
573.130
0,00
0
0
0
0
0
0
5.498,26
1.670
15.960
0
15.970
15.980
15.990
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen
9 = Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
10 -
Personalauszahlungen
11 -
Versorgungsauszahlungen
12 -
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
13 -
Zinsen und sonstige
Finanzauszahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
14 -
Transferauszahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
15 -
Sonstige Auszahlungen
34.145,33
28.440
63.637
0
63.694
63.751
63.809
574.501,04
625.720
632.777
0
641.392
647.281
652.929
-445.630,68
-595.720
-602.777
0
-611.392
-617.281
-622.929
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
0,00
0
0
0
0
0
0
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä.
Entgelten
0,00
0
0
0
0
0
0
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0,00
0
0
0
0
0
0
24 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
0,00
0
0
0
0
0
0
25 -
Auszahlungen für Baumaßnahmen
0,00
0
0
0
0
0
0
26 -
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
1.799,07
2.040
2.040
0
2.040
2.040
2.040
27 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
16 = Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
632
Ergebnis
2017
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-00 FB-Overhead 51
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
28 -
Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen
0,00
0
0
0
0
0
0
29 -
Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
1.799,07
2.040
2.040
0
2.040
2.040
2.040
-1.799,07
-2.040
-2.040
0
-2.040
-2.040
-2.040
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
oberhalb der Wertgrenze
Ergebnis
Ansatz
Ansatz
VE
Planung
Planung
Planung
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
Investitionsmaßnahmen
unterhalb der festgesetzten
Wertgrenze
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
30 =
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Saldo
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
Saldo
1.799
2.040
2.040
0
2.040
2.040
2.040
86.223
94.383
-1.799
-2.040
-2.040
0
-2.040
-2.040
-2.040
-86.223
-94.383
Ergebnis
2017
-1.799
Ansatz
2018
-2.040
Ansatz
2019
-2.040
VE
2019
Planung
2020
0
-2.040
Planung
2021
-2.040
Planung
2022
-2.040
bisher
bereit
gest.
-86.223
Gesamtinvestition
-94.383
633
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-01 Kinder
Verantwortliche/r
Frau Badberg
Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen
1. Zielvereinbarungen
1.1 Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahre
Im Rahmen eines Workshops zur "Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Krefeld" wurden die Zielvereinbarungen für den
Ausbau der U3-Betreuung festgelegt:
a) flächendeckende Versorgung mit Ü3-Betreuungsangeboten
b) bedarfsorientiertes Angebot an U3-Plätzen
c) Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
d) Berücksichtigung der Trägervielfalt in Krefeld
Angestrebt wird zunächst eine Quote von 40%. Ob dieser Versorgungsgrad langfristig ausreicht, um den Rechtsanspruch zur realisieren, ist
aus heutiger Sicht nicht abzusehen.
Weiterhin muss die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Gesamtstadtgebiet sichergestellt werden. Derzeit ist
das Betreuungsangebot in den Bezirken Mitte, Süd, Fischeln und West nicht ausreichend. Insgesamt fehlt es an Plätzen für Zweijährige.
Für das Haushaltsjahr 2019 werden folgende Fertigstellungen erwartet:
- Kita Luisenstraße
- Kita Lutherplatz 30
- Ersatzneubau für Kita Sonnenland
- Kita Ispelstraße
- Kita Dieselstraße
1.2. Situation der Flüchtlingskinder
Wesentliches Ziel ist, dass die Kinder aus Flüchtlingsfamilien möglichst schnell in das bestehende Betreuungsangebot einmünden. Seit dem
01.07.2016 steht in der Abteilung Kinder eine Case Managerin zur Verfügung, die diesen Integrationsprozess unterstützt.
2. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
2.1 Inklusion
634
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-01 Kinder
Der LVR hat in 2014 seine Fördersystematik für Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen von den integrativen Gruppen hin
zur Einzelförderung umgestellt. Außerdem werden nur noch pädagogischen Leistungen (Gruppengröße, Elternberatung, Qualifizierung,
u.a.) finanziert. Therapeutische Leistungen müssen künftig über die Krankenkassen erfolgen. Die städtischen Kitas werden dazu
übergehen, mit den umliegenden Praxen zu kooperieren, so dass die Therapien zwar in der Kita, aber von externen Therapeuten
durchgeführt werden. Es ist geplant, auch künftig Kinder mit Behinderungen in den Kitas aufzunehmen, die auch bisher integrative
Gruppen hatten, um das Know-how optimal nutzen zu können.
2.2 Anmeldesystem
In § 3b legt das Änderungsgesetz fest, dass Kommunen Eltern innerhalb von sechs Monaten ein Angebot für einen Betreuungsplatz
machen müssen. In diesem Zusammenhang haben sich die kommunalen IT-Dienstleister in ihrem Dachverband auf einheitliche
elektronische Anmeldesysteme verständigt, die von den Jugendämtern künftig eingesetzt werden können.
Das vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein entwickelte Anmeldesystem „Kita–Online“ wurde 2016 eingeführt.
2.3 Tagespflege
Gemäß § 23 Abs. 1 Änderungsgesetz sind weitere Kostenbeiträge der Eltern an die Tagespflegeperson ausgeschlossen, soweit die
Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt. Das Jugendamt kann die Zuzahlung eines angemessenen Entgeltes für
Mahlzeiten an die Tagespflegepersonen zulassen. Dies hat zur Folge, dass bei Verträgen der Tagespflegepersonen, die ab dem 01.08.2014
geschlossen wurden, keine Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegepersonen mehr geleistet werden dürfen, da diese einen Elternbeitrag
an die Stadt Krefeld leisten. Hierdurch wird die finanzielle Situation der Tagespflegepersonen verschlechtert.
Mit Beschluss vom 02.06.2016 wurde die aktuelle Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen
Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege erlassen, in der die laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen festgesetzt
wurden.
3. Aktuelle finanzielle Rahmenbedingungen
3.1 Sprachförderung
Nach § 13c KiBiz des Änderungsgesetzes vom 01.08.2014 können Kitas, die einen hohen Anteil an Kindern betreuen, deren Familien
Leistungen nach dem SGB II erhalten und in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, einen zusätzlichen Landeszuschuss von
mindestens 5.000 EUR pro Betreuungsjahr erhalten, der für zusätzliches pädagogisches Personal einzusetzen ist (§ 21b KiBiz
Änderungsgesetz). Soweit Kitas Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben Sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft,
die in der Regel über nachgewiesene, besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen.
34 städtische Kitas erhalten seit 2014 Fördermittel aus dem Fördermittelpaket für zusätzlichen Sprachförderbedarf.
Basis für die Aufteilung der Mittel ist die örtliche Sozialraumplanung, insbesondere der Anteil der Kinder in Familien mit Leistungsbezug
nach dem Sozialgesetzbuch II, sowie der Anteil der Familien in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.
Zur Planungssicherheit für die Träger wird dieser Zuschuss über fünf Jahre – bis zum Betreuungsjahr 2018/19 – gezahlt.
3.2 plusKITA
16 städtische Kitas sind „plusKITAS“.
Die „plusKITA“ ist eine Kindertageseinrichtung (Kita) mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Basis für
die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel ist die örtliche Sozialraumplanung, insbesondere der Anteil der Kinder in Familien mit
Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II. Diese Kitas können einen zusätzlichen Landeszuschuss von mindestens 25.000 EUR pro
Betreuungsjahr erhalten, der für zusätzliches pädagogisches Personal einzusetzen ist (§21a KiBiz Änderungsgesetz).
Diese Förderung ist auf fünf Jahre angelegt. Von daher wird der Zuschuss bis zum Betreuungsjahr 2018/19 erwartet.
3.3 Verfügungspauschale
Um den Fachkräften mehr Zeit für ihre pädagogische Arbeit zu ermöglichen, werden die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen mit
zusätzlichen Finanzmitteln verbessert. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Größe der Einrichtung. Der Träger der Einrichtung
635
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-01 Kinder
entscheidet in eigener Verantwortung, ob das Geld beispielsweise für personelle Unterstützung im Rahmen der Mittagsversorgung oder
für mehr Leitungs- und Verfügungszeit eingesetzt wird.
3.4 Erhöhung der Beiträge
Die Erhöhung der Elternbeiträge ab August 2016, die gestiegene Anzahl der Betreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie die Erhöhung
der Beköstigungsentgelte von 40 EUR auf 50 EUR monatlich zum August 2017 führen zu Mehrerträgen.
3.5 Familienzentren
Derzeit gibt es insgesamt 16 städtische Familienzentren, die mit insgesamt 218.000 EUR pro Jahr gefördert werden.
3.6 Teilnahme am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
Zwölf städtische Kitas nehmen seit dem 01.02.2016 an dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil.
Durch das Programm wird den beteiligten Kitas eine zusätzliche Fachkraft für sprachliche Bildung zur Verfügung gestellt. Hierfür wird ein
Zuschuss in Höhe von 25.000 EUR pro Jahr und Kita für den Zeitraum 01.02.2016 bis 31.12.2019 gewährt.
Das Programm wird über den gesamten Zeitraum durch eine zusätzliche Fachberatung begleitet, für die ein Zuschuss von 32.000 EUR pro
Jahr gewährt wird
3.7 Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung
Durch das Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung wurde die jährliche
Steigerung der Kindpauschale gem. § 19 KiBiz zum 01.08.2016 auf 3% statt 1,5% erhöht und ein zusätzlicher Zuschuss zu den
Kindpauschalen gewährt.
3.8 Zuschüsse zur Reduzierung des Trägeranteils
Zur Beibehaltung und zum Ausbau der freien Trägerschaften im Bereich der Kindertagesbetreuung wird, neben den Einrichtungen, die
bereits aus Bestandsschutzgründen entsprechende Zuschüsse erhalten, die Bewilligung von Zuschüssen zur Reduzierung des Trägeranteils
für weitere Einrichtungen ermöglicht.
Dabei werden alle Einrichtungen von freien Trägern nach § 20 Abs.1 Satz 3 KiBiz und Elterninitiativen nach § 20 Abs.1 Satz 4 KiBiz
berücksichtigt.
Die Bezuschussung der Betriebskosten liegt für freie Träger bei 4% und für Elterninitiativen bei 1,5% des jeweiligen Zuschussbetrages nach
KiBiz.
3.9 Landeszuschuss gemäß § 21f KiBiz
Für den Erhalt der Trägervielfalt gewährt das Land dem Jugendamt für die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in seinem Bezirk für
das Kindergartenjahr 2018/2019 pauschalierte Zuschüsse. Die Anzahl und die Höhe der Zuschüsse richten sich nach Gruppenform und
Betreuungszeit aufgrund der verbindlichen Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KiBiz.
Haushaltsplanvermerk für 2019-2022 gemäß § 21 II GemHVO:
Mehrerträge bei P05101010000/44210100 - Erträge aus dem Verkauf - erhöhen, Mindererträge verringern die Aufwandsermächtigung bei
P05101010000/52811000 - Beköstigung - in gleicher Höhe.
636
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-01 Kinder
Bericht über die Umsetzung und Auswirkung von haushaltssichernden Maßnahmen
a) HSK-Maßnahme IV-14: Ansatz bei der Produktgruppe 4-051-01 (Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und für die
Kindertagespflege) in Höhe von 1.853.331 EUR jährlich.
Das HSK-Ziel wurde fortlaufend erreicht.
b) HSK-Maßnahme IV-17: Ansatz bei der Produktgruppe 4-051-01 (Zuschuss zur Reduzierung des Trägeranteils für
Kindertageseinrichtungen freier Träger und von Elterninitiativen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018).
Durch den zeitlich verzögerten U 3-Ausbau verlagern sich die geplanten Einsparungen schwerpunktmäßig auf das Haushaltsjahr 2020.
Erläuterungen zu Kennzahlen
Der Ergebniswert - Elternbeitragsdefizit - wurde mit dem Haushalt 2017 erstmalig ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Summen
voraussichtlicher Defizite städtischer Kitas und freier Träger nach Abzug von Elternbeiträgen und Zuschüssen aus Elternbeitragsbefreiung
gem. § 21 Abs. 10 KiBiz.
637
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-01 Kinder
Stellenplanauszug
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Stellenplan
Tariflich Beschäftigte
Stelle
605,44
668,60
661,77
661,77
661,77
661,77
Beamte
Stelle
11,73
13,60
12,74
12,74
12,74
12,74
relative Kennzahlen
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
1. Verwaltungsweite Kennzahlen
Stellenbesetzungsquote (4-051-01) in %
%
131,22
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
Anteil der unter 3jährigen in
Kindertageseinrichtungen an den betreuten
Kindern unter 3 J.
%
72,6
73,4
71,6
72,3
72,1
71,7
Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter
3jährige Kinder
Anz.
1.575
1.600
1.640
1.750
1.785
1.800
Verfügbare Kindertagespflegeplätze
Anz.
562
580
650
670
690
710
Plätze für unter 3jährige Kinder in
Kindertageseinrichtungen und -tagespflege
(insgesamt)
Anz.
2.137
2.180
2.290
2.420
2.475
2.510
Anteil der unter 3-jährigen Kinder in
Kindertagespflege an den betreuten Kindern
unter 3 J.
%
27,4
26,6
28,4
27,7
27,9
28,3
Stand des Ausbaus von Betreuungsangeb.für
unter 3-jährige Kinder d. Zielwertes
%
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
€
6.207.140
6.097.261
6.697.261
7.619.000
7.688.000
7.688.000
Elternbeitragsdefizit
€
4.365.534
4.443.909
4.679.034
5.069.042
Landeszuschuss zu den Betriebskosten der
Kindertageseinrichtungen
€ 33.732.973 32.140.574 34.394.455 36.736.452 38.004.925 38.998.943
Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse für
Kindertageseinrichtungen
€ 31.895.780 30.944.000 32.767.000 36.420.330 36.846.476 39.357.613
Freiwillige Betriebskostenzuschüsse für
Kindertageseinrichtungen
€
450.506
610.000
670.000
780.000
804.153
835.000
Weiterleitung der Landeszuweisung für
Familienzentren
€
14.000
40.000
40.000
40.000
40.000
40.000
Weiterleitung der Landeszuweisung für
Sprachförderung
€
7.260
160.000
160.000
160.000
160.000
160.000
2. Individuelle Kennzahlen
3. Ergebnisdaten
638
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-01 Kinder
Teilergebnisplan
Ertrags- und Aufwandsarten
1 +
Steuern und ähnliche Abgaben
2 +
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3 +
Sonstige Transfererträge
4 +
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
0,00
0
0
0
0
0
35.086.785,20
34.744.170
37.041.549
37.793.280
39.078.515
40.100.261
61.229,24
0
30.000
30.000
30.000
30.000
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
7.612.940,55
7.042.470
7.832.261
8.783.000
8.881.000
8.910.000
5 +
Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.484.840,00
1.867.200
1.714.960
1.788.760
1.862.560
1.936.360
6 +
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
923.143,97
836.808
906.808
907.108
907.108
907.108
7 +
Sonstige ordentliche Erträge
110.839,62
84.567
69.466
74.926
74.926
74.926
8 +
Aktivierte Eigenleistungen
0,00
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
9 +/- Bestandsveränderungen
10 =
Ordentliche Erträge
45.279.778,58
44.575.216
47.595.044
49.377.074
50.834.109
51.958.655
11 -
Personalaufwendungen
32.679.197,69
35.016.400
36.443.160
37.421.749
37.838.090
38.242.700
12 -
Versorgungsaufwendungen
-83.304,94
0
0
0
0
0
13 -
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
1.536.877,11
2.455.989
1.569.539
1.678.448
1.742.596
1.808.710
14 -
Bilanzielle Abschreibungen
150.848,04
276.507
273.767
272.998
272.103
266.847
15 -
Transferaufwendungen
37.429.877,90
37.979.646
43.260.522
46.237.035
47.844.625
49.520.672
16 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen
692.135,05
1.410.657
1.732.837
1.419.011
1.194.155
1.197.331
17 =
Ordentliche Aufwendungen
72.405.630,85
77.139.199
83.279.825
87.029.241
88.891.569
91.036.260
18 =
Ordentliches Ergebnis
19 +
Finanzerträge
1,35
0
0
0
0
0
20 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
21 =
Finanzergebnis
1,35
0
0
0
0
0
22 =
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
23 +
Außerordentliche Erträge
0,00
0
0
0
0
0
24 -
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
25 =
Außerordentliches Ergebnis
0,00
0
0
0
0
0
26 =
Ergebnis vor Berücksichtigung interner
Leistungsbeziehungen
27 +
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
28 -
Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
29 =
Teilergebnis
-27.125.852,27 -32.563.983 -35.684.781 -37.652.166 -38.057.460 -39.077.605
-27.125.850,92 -32.563.983 -35.684.781 -37.652.166 -38.057.460 -39.077.605
-27.125.850,92 -32.563.983 -35.684.781 -37.652.166 -38.057.460 -39.077.605
94.920,00
91.740
96.000
96.000
96.000
96.000
976.754,36
1.107.056
1.148.730
1.143.130
1.162.160
1.206.090
-28.007.685,28 -33.579.299 -36.737.511 -38.699.296 -39.123.620 -40.187.695
639
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-01 Kinder
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
0,00
0
0
0
0
0
0
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
38.118.628,55
32.994.231
35.967.915
0
37.698.778
38.982.859
40.003.451
3 + Sonstige Transfereinzahlungen
44.913,66
0
30.000
0
30.000
30.000
30.000
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
7.569.121,55
7.042.470
7.832.261
0
8.783.000
8.881.000
8.910.000
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.367.301,87
1.867.200
1.714.960
0
1.788.760
1.862.560
1.936.360
753.691,07
836.808
906.808
0
907.108
907.108
907.108
99.306,75
69.542
69.441
0
74.901
74.901
74.901
1,35
0
0
0
0
0
0
47.952.964,80
42.810.251
46.521.385
0
49.282.547
50.738.428
51.861.820
32.410.941,88
34.829.720
36.256.480
0
37.235.069
37.651.410
38.056.020
0,00
0
0
0
0
0
0
1.517.488,49
2.455.989
1.569.539
0
1.678.448
1.742.596
1.808.710
0,00
0
0
0
0
0
0
37.503.118,38
37.979.646
43.260.522
0
46.237.035
47.844.625
49.520.672
263.866,02
432.017
390.837
0
395.011
356.155
359.331
71.695.414,77
75.697.372
81.477.378
0
85.545.563
87.594.786
89.744.733
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen
7 + Sonstige Einzahlungen
8 + Zinsen und sonstige
Finanzeinzahlungen
9 = Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
10 -
Personalauszahlungen
11 -
Versorgungsauszahlungen
12 -
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
13 -
Zinsen und sonstige
Finanzauszahlungen
14 -
Transferauszahlungen
15 -
Sonstige Auszahlungen
16 = Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
640
Ergebnis
2017
-23.742.449,97 -32.887.121 -34.955.993
0 -36.263.016 -36.856.358 -37.882.913
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
0,00
1.038.000
111.500
0
15.000
15.000
15.000
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä.
Entgelten
0,00
0
0
0
0
0
0
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0,00
1.038.000
111.500
0
15.000
15.000
15.000
24 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
0,00
0
0
0
0
0
0
25 -
Auszahlungen für Baumaßnahmen
0,00
0
0
0
0
0
0
26 -
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
443.552,38
1.008.600
1.371.960
0
1.053.960
867.960
867.960
27 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-01 Kinder
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
28 -
Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen
0,00
0
0
0
0
0
0
29 -
Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
443.552,38
1.008.600
1.371.960
0
1.053.960
867.960
867.960
-443.552,38
29.400
-1.260.460
0
-1.038.960
-852.960
-852.960
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahmen
oberhalb der festgesetzten
Wertgrenze
I
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
7651111
Kinderbetreuungsfinanzierung
+
Investitionszuweisungen vom
Land
Saldo Kinderbetreuungsfinanzierung
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen oberhalb
der Wertgrenze
23 =
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
30 =
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Saldo
Saldo
96.500
0
0
0
0
743.000
839.500
0
743.000
96.500
0
0
0
0
743.000
839.500
Ansatz
2018
0
Ergebnis
2017
0
Ansatz
2019
743.000
Ansatz
2018
VE
2019
96.500
Ansatz
2019
Planung
2020
0
VE
2019
Planung
2021
0
Planung
2020
Planung
2022
0
Planung
2021
0
Planung
2022
bisher
bereit
gest.
743.000
Gesamtinvestition
839,5
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
5.282.333
5.342.333
295.000
15.000
0
15.000
15.000
15.000
443.552 1.008.600
1.371.960
0
1.053.960
867.960
867.960
0 -1.038.960
-852.960
-852.960 -3.210.585
-7.312.425
Planung
2021
Planung
2022
Gesamtinvestition
-852.960
-852.960 -2.467.585 -6.472.925
-443.552
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
743.000
Ergebnis
2017
Saldo
Investitionsmaßnahmen
unterhalb der festgesetzten
Wertgrenze
0
Ergebnis
2017
-443.552
-713.600 -1.356.960
Ansatz
2018
Ansatz
2019
29.400 -1.260.460
VE
2019
Planung
2020
0 -1.038.960
8.492.918 12.654.758
bisher
bereit
gest.
641
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-02 Jugend
Verantwortliche/r
N.N.
Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen
Neben den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und politischen Beschlusslagen auf örtlicher Ebene gilt der Kommunale Kinder- und
Jugendförderplan als Rahmung z. B. für die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendschutz.
Zur Erstellung eines Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes (jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode) sind die Kommunen in
NRW gemäß Drittem Ausführungsgesetz NRW zum SGB VIII verpflichtet. Der derzeit bestehende und vom Jugendhilfeausschuss
beschlossene Kommunale Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Krefeld wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
27.05.2015 beraten und verabschiedet. Auf die näheren Ausführungen im Förderplan wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Produkt 05102010000 Kinder- und Jugendarbeit
In Anlehnung an die Festlegungen im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ergeben sich innerhalb dieses Produktes z. B. folgende
Schwerpunkte:
- Der Qualitätsprozess im Rahmen des Planungs- und Wirksamkeitsdialoges mit den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
wird weiterhin kontinuierlich fortgeschrieben. In dem Kontext erfolgen auch die Fachberatungen gegenüber den freien Trägern und dem
pädagogischen Personal in Einrichtungen.
- Es erfolgt eine stärkere Ausrichtung auf Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien.
- Im Rahmen der Bezirksjugendarbeit werden, vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellungen, Impulsprojekte und -veranstaltungen
weiterentwickelt (z. B. im Bereich der außerschulischen Jugendbildung und interkulturellen / internationalen Arbeit).
- Der städtische Jugendförderplan, der ausschließlich kommunale Fördermittel für freie Träger vorhält, wird weiterhin den aktuellen
Beschlussfassungen angepasst. In diesem Zusammenhang werden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 jährlich zusätzliche 6,7 Stellen in
den Jugendeinrichtungen finanziert. Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit erfahren hierdurch eine wesentliche
strukturelle Verbesserung. Gleichzeitig wird diese Maßnahme der Intention gerecht, die Einrichtungen nicht nur als Orte der
Freizeitaktivität, sondern auch als Orte der Persönlichkeits(aus)bildung zu verstehen. Insofern ist ein entsprechendes
"Betreuungsverhältnis" von Bedeutung.
- Die Kooperation mit Schulen erfährt eine Ausdehnung und Intensivierung in Form von bedarfs- und zielgruppenorientierten Projekten.
Weitere und nähere Informationen sind dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020 zu entnehmen.
642
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-02 Jugend
Produkt 05102020000 Kinder- und Jugendschutz
Innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes werden grundsätzlich drei Ebenen unterschieden:
- Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Diese Ebene umfasst den eher kontrollierend-eingreifenden Kinder- und Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er
richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Junge Menschen sollen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder
zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung
gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Zu den Zielgruppen zählen daher Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern
und Multiplikatoren/innen. Weiterhin soll die breite Öffentlichkeit für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden
(allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).
- Struktureller Kinder- und Jugendschutz
Als struktureller Kinder- und Jugendschutz werden diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die
Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. deren
Entstehung verhindern.
Innerhalb der Jugendhilfe, bzw. innerhalb des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, liegt der eindeutige Schwerpunkt
auf der Ebene des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Hierbei werden für die unterschiedlichen Zielgruppen (Kinder, Jugendliche,
Eltern, Multiplikatoren/innen) und in verschiedenen Organisationen und Einrichtungen (Schulen, Kindertageseinrichtungen,
Jugendeinrichtungen, Verbände/Vereine) präventive Maßnahmen und Projekten realisiert.
Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz wird im notwendigen Maße und vertretbaren Umfang wahrgenommen. Dies ist der
Personalsituation im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung geschuldet.
Nähere Ausführungen hierzu sind ebenfalls dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2020 zu entnehmen.
Produkt 05102030000 Jugendgerichtshilfe und sexueller Missbrauch
Zu den Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH) gehören zum Beispiel:
- Beratung von Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Jugendstrafverfahren,
- Unterstützung des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft bei der Durchführung des Verfahrens,
- Einleitung, Begleitung, Überwachung und Evaluation von ambulanten Maßnahmen,
- Mitwirkung bei der Diversion und Umsetzung damit verbundener Auflagen,
- Haftbesuche, nachgehende Betreuung, Übernahme von Betreuungsweisungen,
- Präventionsarbeit im Rahmen von Projekten wie z. B. „Jugendgerichtshilfe vor Ort“ in Kooperation mit Schulen und Trägern der
Jugendhilfe,
- Zusammenarbeit z. B. mit anderen Fachbereichen, mit Polizei, Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe (unter anderem definiert in
einer Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zwischen der Stadt Krefeld, Polizei Krefeld, Staatsanwaltschaft
Krefeld sowie dem Landgericht Krefeld und Amtsgericht Krefeld).
Der JGH organisatorisch zugeordnet ist der Bereich „Arbeit mit straffällig gewordenen Kindern“. Hierzu besteht ein Gesamtkonzept, das
vom Jugendhilfeausschuss am 20. Juni 2012 verabschiedet wurde. Die Arbeit mit Strafunmündigen umfasst erzieherische Gespräche,
soziale Gruppenarbeit und Projektarbeit mit straffällig gewordenen Kindern sowie die Beratung und Unterstützung von Eltern (zum Teil in
Kombination mit Angeboten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes).
Die wesentlichen Aufgaben innerhalb des Arbeitsfeldes "Hilfen bei sexuellem Missbrauch" umfassen:
- Beratung von jungen Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, sowie deren Familien und Bezugspersonen,
- Koordination von Hilfeangeboten (z. B. 51/3, Beratungsstellen),
- Prozessvorbereitung und -begleitung,
- Führen von Ergänzungspflegschaften,
- Fachberatung gegenüber pädagogischen Kräften,
- Initiierung und Einleitung nachgehender Hilfen,
- Mitarbeit bei der Konzeptionierung von Projekten.
In diesem Arbeitsfeld sind weiterhin viele Anfragen seitens verschiedener Organisationen nach Informationsveranstaltungen im Bereich
643
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-02 Jugend
des sexuellen Missbrauchs zu verzeichnen (z. B. Kinderheime, Anbieter ambulanter erzieherischer Hilfen, Schulen, usw.).
Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs ist in dem Zusammenhang auch der enge Austausch mit dem Team Kindeswohl der Abt. 51/3 zu
berücksichtigen. Dies beinhaltet die zeitnahe Beantwortung von Registeranfragen seitens der Abt. 51/3 zu Personen, die der Abt. 51/2
möglicherweise als Täter oder Opfer bekannt sind sowie Absprachen in Fällen, bei denen ein Interventionsbedarf besteht.
Produkt 05102040000 Jugendbeirat
Am 02.06.2016 beschloss der Rat der Stadt Krefeld eine neue Geschäftsordnung für den Jugendbeirat. Diese beinhaltet eine partizipative
Mischform, die sowohl ein kontinuierliches (und über zwei Jahre andauerndes) als auch projektbezogenes (und zeitlich begrenztes)
Engagement von Jugendlichen ermöglicht. Hinsichtlich der pädagogischen Begleitung und Betreuung des Jugendbeirates bedeutet dies
eine stärker pädagogisch und inhaltlich ausgerichtete Arbeit mit den Jugendlichen des Jugendbeirates (im Sinne der außerschulischen,
sozialen und politischen Bildung).
Bericht über die Umsetzung und Auswirkung von haushaltssichernden Maßnahmen
a) HSK-Maßnahme IV-12: Ansatz bei den Produktgruppen 1-414-01, 4-400-02, 4-051-02 sowie 4-051-03 (Kürzung der Zuschussleistungen)
in Höhe von 94.195 EUR jährlich.
Das HSK-Ziel wurde fortlaufend erreicht.
b) HSK-Maßnahme IV-15: Ansatz bei der Produktgruppe 4-051-02 (Seifenkistenrennen - verzicht auf städtische Finanzierung ab dem Jahr
2015) in Höhe von 15.000 EUR jährlich.
Das HSK-Ziel wurde fortlaufend erreicht.
644
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-02 Jugend
Stellenplanauszug
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Stellenplan
Tariflich Beschäftigte
Stelle
19,76
24,80
24,79
24,79
24,79
24,79
Beamte
Stelle
3,00
1,80
2,10
2,10
2,10
2,10
relative Kennzahlen
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
1. Verwaltungsweite Kennzahlen
Stellenbesetzungsquote (4-051-02) in %
%
125,04
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
Mindesterreichungsquote Kinder- und
Jugendarbeit
%
9,9
9,5
9,5
9,5
9,5
9,5
Anzahl der Stammbesucher/innen von
Einrichtungen
Anz.
3.391
3.200
3.200
3.200
3.200
3.200
Projekt/Veranstaltungstage gesamt
Anz.
254
180
180
180
180
180
Teilnehmer/innen an Projekten/Veranstaltungen
gesamt
Anz.
7.330
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
Teilnehmer/innen an Fachberatungen und
Qualifizierungen
Anz.
334
100
100
100
100
100
Anzahl der Jugendschutzkontrollen
Anz.
37
30
30
30
30
30
Anzahl der allgemeinen Informations- und
Beratungsgespräche
Anz.
32
200
200
200
200
200
Projekt-/Veranstaltungstage gesamt
Anz.
42
60
60
60
60
10
Teilnehmer/innen an Projekten/Veranstaltungen
Anz.
1.320
1.300
1.300
1.300
1.300
1.300
Teilnehmer/innen an Fachberatungen und
Qualifizierungen
Anz.
35
100
100
100
100
100
Bekanntgewordene Neufälle Hilfen bei
sexuellem Missbrauch
Anz.
121
90
90
90
90
90
%
87
99
80
99
99
99
Anzahl Jugendgerichtshilfe gesamt
Anz.
1.227
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
Anzahl Hilfen bei sexuellem Missbrauch gesamt
Anz.
154
170
170
170
170
170
Projekt-/Veranstaltungstage (Hilfen bei
sexuellem Missbrauch) gesamt
Anz.
1
10
10
10
10
10
Teilnehmer/innen an Projekten/Veranstaltungen
(Hilfen bei sexuellem Missbrauch) gesamt
Anz.
18
150
150
150
150
150
Teilnehmer/innen an Fachberatungen und
Qualifizierungen (Hilfen bei sexuellem
Missbrauch) gesamt
Anz.
20
200
100
200
200
200
€
323.730
317.170
380.127
380.127
380.127
380.127
2. Individuelle Kennzahlen
- davon beraten
3. Ergebnisdaten
Landeszuweisungen Betriebskostenzuschüsse
645
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-02 Jugend
646
Weiterleitung der Landeszuweisung für
Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit
€
232.416
234.150
234.150
234.150
234.150
234.150
Zuschuss für die Spielaktion Mobifant an die
Region Krefeld im Bistum Aachen Regionalstelle
€
170.922
128.000
128.000
128.000
128.000
128.000
Betriebskostenzuschüsse für
Schwerpunkteinrichtungen
€
1.134.610
1.663.269
1.678.628
1.694.091
1.711.609
1.728.725
Betriebskostenzuschüsse für anerkannte
Jugendheime
€
3.465
6.930
6.930
6.930
6.930
6.930
Sonstige Zuschüsse für Einrichtungen von
Trägern der freien Jugendhilfe
€
2.752
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
Zuschüsse zu Ferienspielaktionen
€
3.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
Kinder- und Jugendfreizeiten
€
18.165
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
Zuschuss für die Projektförderung der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit
€
5.770
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
Aufwendungen Jugendbeirat
€
14.250,56
20.410,00
20.614,00
20.820,00
21.028,00
21.028,00
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-02 Jugend
Teilergebnisplan
Ertrags- und Aufwandsarten
1 +
Steuern und ähnliche Abgaben
2 +
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3 +
Sonstige Transfererträge
4 +
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5 +
Privatrechtliche Leistungsentgelte
6 +
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7 +
Sonstige ordentliche Erträge
8 +
Aktivierte Eigenleistungen
9 +/- Bestandsveränderungen
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
0,00
0
0
0
0
0
333.710,97
319.708
382.628
382.227
382.227
380.127
500,00
12.000
12.120
12.120
12.120
12.120
5.279,40
7.510
7.510
7.510
7.510
7.510
17.071,20
20.600
20.806
20.806
20.806
20.806
0,00
0
0
0
0
0
148.137,02
35.000
35.000
35.000
35.000
35.000
0,00
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
504.698,59
394.818
458.064
457.663
457.663
455.563
1.648.427,50
1.550.460
1.898.960
1.946.493
1.967.620
1.985.900
-19.818,03
0
0
0
0
0
10 =
Ordentliche Erträge
11 -
Personalaufwendungen
12 -
Versorgungsaufwendungen
13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
42.262,07
54.939
55.277
56.481
56.927
57.496
14 -
Bilanzielle Abschreibungen
11.006,19
19.619
19.633
19.296
19.455
19.070
15 -
Transferaufwendungen
1.832.561,58
2.398.160
2.359.976
2.384.832
2.410.998
2.435.600
16 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen
32.268,65
59.570
67.912
68.109
68.909
69.212
17 =
Ordentliche Aufwendungen
3.546.707,96
4.082.748
4.401.758
4.475.211
4.523.909
4.567.278
18 =
Ordentliches Ergebnis
-3.042.009,37
-3.687.931
-3.943.694
-4.017.548
-4.066.246
-4.111.715
19 +
Finanzerträge
3.730,88
18.861
16.399
13.865
13.325
13.325
20 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
21 =
Finanzergebnis
3.730,88
18.861
16.399
13.865
13.325
13.325
22 =
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-3.038.278,49
-3.669.070
-3.927.294
-4.003.683
-4.052.921
-4.098.390
23 +
Außerordentliche Erträge
0,00
0
0
0
0
0
24 -
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
25 =
Außerordentliches Ergebnis
0,00
0
0
0
0
0
26 =
Ergebnis vor Berücksichtigung interner
Leistungsbeziehungen
-3.038.278,49
-3.669.070
-3.927.294
-4.003.683
-4.052.921
-4.098.390
27 +
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
42.160,00
31.000
500
500
500
500
28 -
Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
263.337,70
278.111
296.970
295.680
300.740
312.440
29 =
Teilergebnis
-3.259.456,19
-3.916.180
-4.223.764
-4.298.863
-4.353.161
-4.410.330
647
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-02 Jugend
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
0,00
0
0
0
0
0
0
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
323.842,80
317.170
380.127
0
380.127
380.127
380.127
3 + Sonstige Transfereinzahlungen
750,00
12.000
12.120
0
12.120
12.120
12.120
3.129,40
7.510
7.510
0
7.510
7.510
7.510
10.627,20
20.600
20.806
0
20.806
20.806
20.806
0,00
0
0
0
0
0
0
149.384,91
35.000
35.000
0
35.000
35.000
35.000
2.792,45
18.861
16.399
0
13.865
13.325
13.325
490.526,76
411.141
471.962
0
469.428
468.888
468.888
1.597.484,40
1.511.690
1.860.190
0
1.907.723
1.928.850
1.947.130
0,00
0
0
0
0
0
0
36.721,56
54.939
55.277
0
56.481
56.927
57.496
0,00
0
0
0
0
0
0
1.742.274,46
2.398.160
2.359.976
0
2.384.832
2.410.998
2.435.600
31.523,65
59.570
67.912
0
68.109
68.909
69.212
3.408.004,07
4.024.359
4.343.355
0
4.417.145
4.465.684
4.509.438
-2.917.477,31
-3.613.218
-3.871.393
0
-3.947.717
-3.996.796
-4.040.550
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
0,00
0
0
0
0
0
0
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä.
Entgelten
0,00
0
0
0
0
0
0
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen
69.326,05
39.000
39.000
0
39.000
39.000
39.000
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
69.326,05
39.000
39.000
0
39.000
39.000
39.000
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen
7 + Sonstige Einzahlungen
8 + Zinsen und sonstige
Finanzeinzahlungen
9 = Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
10 -
Personalauszahlungen
11 -
Versorgungsauszahlungen
12 -
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
13 -
Zinsen und sonstige
Finanzauszahlungen
14 -
Transferauszahlungen
15 -
Sonstige Auszahlungen
16 = Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
648
Ergebnis
2017
24 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
0,00
0
0
0
0
0
0
25 -
Auszahlungen für Baumaßnahmen
0,00
0
0
0
0
0
0
26 -
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
8.870,67
18.260
18.260
0
18.260
18.260
18.260
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-02 Jugend
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
27 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
28 -
Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen
0,00
0
0
0
0
0
0
29 -
Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
8.870,67
18.260
18.260
0
18.260
18.260
18.260
60.455,38
20.740
20.740
0
20.740
20.740
20.740
Planung
2021
Planung
2022
bisher
bereit
gest.
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahmen
oberhalb der festgesetzten
Wertgrenze
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Gesamtinvestition
I
7651092
Rückfluß Ausleihungen
<5Jahre
+
Rückfluss Ausleihung
sonst. inländischer
Bereich
69.326
39.000
39.000
0
39.000
39.000
39.000
342.027
498.027
Saldo
Rückfluß Ausleihungen
<5Jahre
69.326
39.000
39.000
0
39.000
39.000
39.000
342.027
498.027
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
oberhalb der Wertgrenze
Saldo
Investitionsmaßnahmen
unterhalb der festgesetzten
Wertgrenze
Ergebnis
2017
69.326
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
39.000
Ansatz
2018
VE
2019
39.000
Ansatz
2019
Planung
2020
0
VE
2019
39.000
Planung
2020
Planung
2021
39.000
Planung
2021
Planung
2022
39.000
Planung
2022
bisher
bereit
gest.
342.027
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
498,0
Gesamtinvestition
23 =
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
0
0
0
0
0
0
0
1.750
1.750
30 =
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
8.871
18.260
18.260
0
18.260
18.260
18.260
71.522
144.562
-8.871
-18.260
-18.260
0
-18.260
-18.260
-18.260
-69.772
-142.812
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Saldo
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
Saldo
Ergebnis
2017
60.455
20.740
20.740
VE
2019
Planung
2020
0
20.740
Planung
2021
20.740
Planung
2022
20.740
bisher
bereit
gest.
272.256
Gesamtinvestition
355.216
649
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-03 Familien
Verantwortliche/r
Herr Schwandt
Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen
Produkt 05103010000 Hilfen für junge Menschen und Familien
Die Hilfen zur Erziehung waren in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße von gesetzlichen und fachlichen Veränderungen,
insbesondere in Fragen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen, betroffen. Die von der (alten) Bundesregierung beabsichtigte
Reform des SGB VIII wurde in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt, sodass es für die geplanten Veränderungen in
der Eingliederungshilfe zumindest derzeit keinen konkreten zeitlichen Rahmen gibt.
Insbesondere die sozio-strukturellen Bedingungen führen zunehmend zu einem hohen Unterstützungsbedarf bei den Familien. Das
Zusammentreffen von sozialen Problemlagen (z.B. Arbeitslosigkeit, Alleinerziehende, fehlender Schulabschluss) und sinkenden
erzieherischen Fähigkeiten in den Familien weiterhin zu steigenden Fallzahlen in den ambulanten Hilfen.
Ziel der Maßnahmen ist weiterhin die Vermeidung stationärer Hilfen durch eine frühzeitige Unterstützung der Familien durch ambulante
Hilfen. Trotz der Steuerungsmaßnahmen und dem Bestreben die pädagogischen Bedarfe durch ambulante Unterstützung zu decken,
mussten im Verlauf des Jahres 2017 wieder mehr stationäre Hilfen eingerichtet werden, als im Vorjahr.
Die Fallzahlen in den familienergänzenden und familienersetzenden Hilfen zur Erziehung (HzE) der Jahre 2016 und 2017 spiegeln diese
Entwicklung wieder (Stand 31.12.2017):
Familienergänzende Hilfen (§§ 27 – 32) von 699 auf 723 Fälle Familienersetzende Hilfen (§§ 34, 35) von 417 auf 437 Fälle
Zur Qualitätssicherung in der Leistungserbringung erfolgt derzeit eine strukturierte Evaluation der Fälle 2017, in denen eine Hilfe gemäß §
19 SGB VIII (Unterbringung von jungen Müttern/Vätern mit ihren Kindern) oder § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe bei seelischer
Behinderung) gewährt wurde. Im Bereich des § 19 sollen hierbei insbesondere die Ausgangslagen und besonderen Bedarfe der jungen
Eltern in den Blick genommen werden, um hieraus Anforderungen an (präventive) Unterstützungsmöglichkeiten, aber auch an die
Angebotspalette Krefelder Jugendhilfeträger formulieren zu können. Für die seit Jahren mit hoher Dynamik steigenden Fallzahlen und
Aufwände in den Hilfen gemäß § 35a SGB VIII sollen gleichfalls die bestehenden Bedarfslagen analysiert und in Zusammenarbeit mit den
gleichermaßen betroffenen Fachbereichen Soziales, Senioren und Wohnen sowie Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst nach
alternativen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.
Produkt 05103020000 Betreuungsstelle
Die Zahl der Betreuungsverfahren ist 2017 zum ersten Mal seit fast acht Jahren gesunken. Aufgrund des zum 01.07.14 in Kraft getretenen
„Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde“ wird in jedem gerichtlichen Betreuungsverfahren ein Sozialbericht der Betreuungsstelle
650
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-03 Familien
angefordert. Gleichzeitig sind die Betreuungsbehörden aber verpflichtet, Vermittlungen in „andere Hilfen“ vorzunehmen, sodass
Betreuungen nicht mehr notwendig werden. Immer öfter werden hierbei die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht genutzt, die bereits im
Vorfeld Regelungen und Vollmachten der Betroffenen beinhaltet und im Bedarfsfall ein gerichtliches Betreuungsverfahren überflüssig
macht. Hier leisten die Betreuungsstellen umfassende Beratung und Hilfe und informieren über formale Anforderungen und
Möglichkeiten der Gestaltung. Die Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten außerhalb einer gerichtlich bestellten Betreuung ist ursächlich
für die zurückgegangene Anzahl eingerichteter Betreuungen.
Bericht über die Umsetzung und Auswirkung von haushaltssichernden Maßnahmen
HSK-Maßnahme IV-12: Ansatz bei den Produktgruppen 1-414-01, 4-400-02, 4-051-02 sowie 4-051-03 (Kürzung der Zuschussleistungen) in
Höhe von 94.195 EUR jährlich.
Das HSK-Ziel wurde fortlaufend erreicht.
Erläuterungen zu Kennzahlen
Die Veränderungen bei den Kennzahlen resultieren auch aus den Veränderungen in der Einwohnerstruktur (sinkende
Gesamteinwohnerzahl, aber Anstieg der Einwohner/innen unter 21 Jahren).
651
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-03 Familien
Stellenplanauszug
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Stellenplan
Tariflich Beschäftigte
Stelle
69,94
86,44
81,94
81,94
81,94
81,94
Beamte
Stelle
15,40
16,90
16,10
16,10
16,10
16,10
relative Kennzahlen
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
1. Verwaltungsweite Kennzahlen
Stellenbesetzungsquote (4-051-03) in %
%
123,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
Leistungen der Jugendhilfe an nat. Pers. i.u.a. von
Einrichtungen pro Einw. von 0-21 J.
€
981,31
930,00
930,00
930,00
930,00
1.100,00
Leistungen der Jugendhilfe an nat. Pers. in
Einrichtungen pro Einw. von 0-21 J.
€
660,79
650,00
650,00
650,00
650,00
775,00
Anteil der Leistungen an nat. Pers. in
Einrichtungen an den Leistungen insg. i.u.a. von
Einr.
%
67,34
69,89
69,89
69,89
69,89
70,45
Anteil junger Menschen, die Lstg. i.u.a. von Einri.
erhalten an den Einwohnern von 0-21 J.
%
6,42
6,50
6,50
6,50
6,50
75,60
Anteil junger Menschen, die Lstg. in Einri.
erhalten an den Einwohnern von 0-21 J.
%
1,68
1,80
1,80
1,80
1,80
69,00
Anteil junger Menschen, die Lstg. auß.
Einri.erhalten an den Einwohnern von 0-21 J.
%
4,74
4,70
4,70
4,70
4,70
6,60
Anteil der ehrenamtlichen Betreuungen und der
Berufsbetreuer an den Betreuungen insgesamt
%
100,00
99,00
99,00
99,00
99,00
100,00
Anteil der Betreuungen im Verhältnis zur
Einwohnerzahl
%
1,80
2,20
2,20
2,20
2,20
1,80
2. Individuelle Kennzahlen
3. Ergebnisdaten
Leistungen der Jugendhilfe an natürliche
Personen in Einrichtungen
€ 31.181.135 32.364.020 34.851.025 35.722.301 36.615.358 37.530.742
Leistungen der Jugendhilfe an natürliche
Personen außerhalb von Einrichtungen
€ 15.331.085 13.795.170 17.727.330 18.259.150 18.806.924 19.371.132
Zuschüsse an Familienbildungsstätten
€
64.500
71.500
71.500
71.500
71.500
71.500
Zuschuss an die Frauenberatungsstelle e.V.
€
62.971
64.420
64.420
64.420
64.420
64.420
Zuschuss an Erziehungsberatungsstellen
€
345.640
347.000
347.000
347.000
347.000
347.000
Zuschuss an den Kinderschutzbund e.V. für das
Kinder- und Jugendtelefon
€
1.064
1.185
1.185
1.185
1.185
1.185
Zuschuss aus Mitteln der Heinrich-GeerdsStiftung
€
0
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
Zuschüsse (gesetzlich)
652
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-03 Familien
Z. "Netzwerk Frühe Hilfen"
€
148.508
149.000
149.000
149.000
149.000
150.837
653
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-03 Familien
Teilergebnisplan
Ertrags- und Aufwandsarten
1 +
Steuern und ähnliche Abgaben
2 +
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3 +
Sonstige Transfererträge
4 +
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5 +
Privatrechtliche Leistungsentgelte
6 +
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7 +
Sonstige ordentliche Erträge
8 +
Aktivierte Eigenleistungen
9 +/- Bestandsveränderungen
654
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
0,00
0
0
0
0
0
164.874,25
148.631
150.960
150.921
150.914
150.837
2.083.943,60
2.396.099
2.181.000
2.181.000
2.181.000
2.181.000
1.800,00
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
2.559.785,86
3.000.000
2.800.000
2.800.000
2.800.000
2.800.000
20.742,31
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
10 =
Ordentliche Erträge
4.831.146,02
5.544.730
5.131.960
5.131.921
5.131.914
5.131.837
11 -
Personalaufwendungen
6.022.691,51
6.137.790
6.473.090
6.620.096
6.688.030
6.747.270
12 -
Versorgungsaufwendungen
-196.322,92
0
0
0
0
0
13 -
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
3.430.198,91
4.056.661
3.817.393
3.920.565
4.022.429
4.024.276
14 -
Bilanzielle Abschreibungen
69.223,96
88.847
91.715
92.508
92.503
92.397
15 -
Transferaufwendungen
47.112.317,95
46.821.795
53.240.960
54.644.056
56.091.513
57.577.797
16 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen
64.435,29
113.559
102.785
103.789
104.788
106.807
17 =
Ordentliche Aufwendungen
56.502.544,70
57.218.652
63.725.943
65.381.014
66.999.263
68.548.547
18 =
Ordentliches Ergebnis
19 +
Finanzerträge
0,00
0
0
0
0
0
20 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
21 =
Finanzergebnis
0,00
0
0
0
0
0
22 =
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
23 +
Außerordentliche Erträge
0,00
0
0
0
0
0
24 -
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
25 =
Außerordentliches Ergebnis
0,00
0
0
0
0
0
26 =
Ergebnis vor Berücksichtigung interner
Leistungsbeziehungen
27 +
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
28 -
Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
29 =
Teilergebnis
-51.671.398,68 -51.673.922 -58.593.983 -60.249.093 -61.867.349 -63.416.710
-51.671.398,68 -51.673.922 -58.593.983 -60.249.093 -61.867.349 -63.416.710
-51.671.398,68 -51.673.922 -58.593.983 -60.249.093 -61.867.349 -63.416.710
550,00
0
0
0
0
0
935.536,69
1.024.531
1.116.195
1.111.056
1.130.892
1.107.371
-52.606.385,37 -52.698.452 -59.710.178 -61.360.149 -62.998.242 -64.524.081
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-03 Familien
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
0,00
0
0
0
0
0
0
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
152.828,00
148.508
150.837
0
150.837
150.837
150.837
3 + Sonstige Transfereinzahlungen
1.917.638,86
2.396.099
2.181.000
0
2.181.000
2.181.000
2.181.000
1.650,00
0
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
0
2.785.714,93
3.000.000
2.800.000
0
2.800.000
2.800.000
2.800.000
1.360,40
0
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
0
4.859.192,19
5.544.607
5.131.837
0
5.131.837
5.131.837
5.131.837
5.515.123,21
5.692.440
6.027.740
0
6.174.746
6.242.680
6.301.920
0,00
0
0
0
0
0
0
3.430.514,17
4.056.661
3.817.393
0
3.920.565
4.022.429
4.024.276
0,00
0
0
0
0
0
0
47.522.492,59
46.821.795
53.240.960
0
54.644.056
56.091.513
57.577.797
63.438,49
113.559
102.785
0
103.789
104.788
106.807
56.531.568,46
56.684.455
63.188.878
0
64.843.156
66.461.410
68.010.800
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
6 + Kostenerstattungen,
Kostenumlagen
7 + Sonstige Einzahlungen
8 + Zinsen und sonstige
Finanzeinzahlungen
9 = Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
10 -
Personalauszahlungen
11 -
Versorgungsauszahlungen
12 -
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
13 -
Zinsen und sonstige
Finanzauszahlungen
14 -
Transferauszahlungen
15 -
Sonstige Auszahlungen
16 = Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
17 = Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
-51.672.376,27 -51.139.848 -58.057.041
0 -59.711.319 -61.329.573 -62.878.963
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen
0,00
0
0
0
0
0
0
19 + Einzahlungen aus der
Veräußerung von Sachanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
20 + Einzahlungen aus der
Veräußerung von Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä.
Entgelten
0,00
0
0
0
0
0
0
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
23 = Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
0,00
0
0
0
0
0
0
24 -
0,00
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
655
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-03 Familien
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
25 -
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
26 -
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
0,00
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
11.367,74
13.840
65.070
0
40.070
15.070
15.070
27 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
28 -
Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen
0,00
0
0
0
0
0
0
29 -
Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
11.367,74
13.840
65.070
0
40.070
15.070
15.070
-11.367,74
-13.840
-65.070
0
-40.070
-15.070
-15.070
30 = Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
oberhalb der Wertgrenze
Ergebnis
Ansatz
Ansatz
VE
Planung
Planung
Planung
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
Investitionsmaßnahmen
unterhalb der festgesetzten
Wertgrenze
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
23 =
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
0
0
0
0
0
0
0
5.458
5.458
30 =
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
11.368
13.840
65.070
0
40.070
15.070
15.070
119.966
255.246
-11.368
-13.840
-65.070
0
-40.070
-15.070
-15.070
-114.508
-249.788
Ansatz
2018
Ansatz
2019
-13.840
-65.070
Saldo
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
Saldo
656
Ergebnis
2017
-11.368
VE
2019
Planung
2020
0
-40.070
Planung
2021
-15.070
Planung
2022
-15.070
bisher
bereit
gest.
-114.508
Gesamtinvestition
-249.788
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
Verantwortliche/r
Frau Pommeranz
Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen
Produkt 05105010000 Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung ist Grundlage für die Aufgabenerfüllung des gesamten Fachbereichs. Sie begleitet die Jugendhilfearbeit
konzeptionell im Hinblick auf gesellschaftliche Entwicklungen sowie die sich häufig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Schwerpunkt der Jugendhilfeplanung wird in der nächsten Zeit weiterhin die Umsetzung der Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz)
sein, insbesondere im Hinblick auf den seit dem 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren.
Im Bereich Jugend nimmt die Stadt Krefeld seit 2017 am Präventionsprogramm der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen!“ (KeKiz) teil.
Nach dem Wechsel der Landesregierung wurde dieses in „Kommunale Präventionsketten“ umbenannt.
Die Kommunen werden zwei Jahre von der Landeskoordinierungsstelle „Kommunale Präventionsketten“ in der Trägerschaft des Institutes
für Soziale Arbeit (ISA) beraten. Das ISA arbeitet eng mit der Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA) zusammen.
Darüber hinaus erhielten Kommunen von 2017-2018 eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) in Höhe von 29.958,39 EUR
jährlich in Form einer Personalpauschale für die kommunale Koordination.
Die Landesregierung hat ein Anschlussprogramm nach einer Evaluation teilnehmender Kommunen in Aussicht gestellt.
Am 06.02.2017 wurde ein Kontrakt / eine Zielvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und der Landeskoordinierungsstelle
geschlossen mit den Kernzielen:
- Einrichtung einer hauptamtlichen Koordination,
- Durchführung eines Planungsworkshops,
- Prozessgestaltung entlang des Qualitätsrahmens (Präventionsleitbild, kommunale Steuerung, strategische Zielfindung, Meilensteinplan,
wissensbasiertes Handeln).
Der Lenkungskreis hat das Gesamtcontrolling inne, bildet die Schnittstelle zur Politik und wird vom Leiter des Fachbereiches Jugendhilfe
und Beschäftigungsförderung geleitet. Das Gremium ist besetzt aus Leitungen der Fachbereiche Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Gesundheit, Soziales, Schule, der Unteren Schulaufsicht, den Geschäftsführungen des Jobcenters und der
Bundesagentur für Arbeit, der Caritas, der Diakonie, des Stadtsportbundes und einer Vertretung des Büro des Oberbürgermeisters.
Die Steuerungsgruppe hatte in 2017 die Aufgaben, in Abstimmung mit dem Lenkungskreis, das Leitbild, die strategischen Ziele und einen
Meilensteinplan zu entwickeln. Seit 2018 ist es ihre Aufgabe, den Aufbau der Präventionskette zunächst in wissensbasiert ausgewählten
Sozialräumen voranzutreiben und die intersektoralen Übergänge wie zum Beispiel „Tagesbetreuung für Kinder- Grundschule“ zu
verbessern. Die Steuerungsgruppe wird von der kommunalen Koordination geleitet. Das Gremium setzt sich zusammen aus der
663
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
Projektleitung/ Leitung Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, der Obfrau der Krefelder Kinderärzte, der Vorsitzenden der
Krefelder Kindertafel, Vertretungen des Jugendbeirates, vier Abteilungsleitungen des Fachbereichs Jugendhilfe und
Beschäftigungsförderung (Kinder, Jugend, Familien, Beschäftigungsförderung), der Abteilungsleitung des Pädagogischen Dienstes, der
Unteren Schulaufsicht, Vertretern des Jobcenter, der Lebenshilfe, des Stadtsportbundes, des Kommunalen Integrationszentrums, der LVRTagesklinik für Kinder und Jugendliche, der Gesundheitskonferenz, der Erziehungsberatungsstellen, des Sozialdienstes katholischer Frauen
und des Deutschen Kinderschutzbundes.
Schließlich haben Unterarbeitsgruppen die Aufgabe, konkrete Meilensteine/Maßnahmen zur Unterstützung von Familien einzuleiten.
Produkt 05105020000 Beistandschaften
Der Bereich Beistandschaften gehört zu den Pflichtaufgaben der Jugendämter gemäß § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)
Kinder- und Jugendhilfe. Hierbei werden die MitarbeiterInnen in zunehmendem Maße um Beratung und Unterstützung bei Fragen zu
Vaterschaft, Unterhalt oder Sorgerecht gebeten. Hierdurch sollen die Eltern auch befähigt werden, die bestehenden Probleme möglichst
miteinander zu lösen. Soweit die Vertretung eines Kindes im Rahmen einer Beistandschaft erfolgt, werden die MitarbeiterInnen in
folgenden Angelegenheiten tätig:
- Feststellung der Vaterschaft (von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren),
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (für alle Kinder, die in der Obhut nur eines Elternteils leben).
Die Beistände werden gleichzeitig zu Urkundsbeamten/-beamtinnen bestellt, die im Jahr ca. 800 Urkunden aufnehmen.
Auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer
Unterhaltsansprüche gegen die Eltern. Ebenso können Elternteile, die ein kleines Kind alleine betreuen, über ihren eigenen
Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil beraten werden.
Zusätzlich gehört die Ausstellung von Bescheinigungen über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister zum Aufgabenbereich.
Veränderungen im Bereich "Beistandschaften" resultieren aus der Erwartung, dass durch die im Rahmen des Projektes "Beistandschaften
2020 - Frühe Hilfen Beistandschaft" durchgeführte verstärkte Öffentlichkeitsarbeit dieses Dienstleistungsangebot verstärkt nachgefragt
wird.
Produkt 05105030000 BAföG
Schüler/innen haben die Möglichkeit, Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Für die
Beratung der Schüler/innen sowie für die Bearbeitung der Anträge ist das kommunale Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die
Eltern ihren Wohnsitz haben, zuständig.
Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen sowie die Festsetzung der Höhe der Leistungen erfolgen nach den Vorschriften des BAföG.
Produkt 05105040000 Vormundschaften
Nach dem teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge durch das Amtsgericht werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
durch die Bestellung zum Amtsvormund oder Amtspfleger mit der Vertretung der Interessen des Kindes oder Jugendlichen beauftragt.
Ihre Aufgabe ist es nunmehr, im Rahmen der ihnen übertragenen Rechte als parteilicher Vertreter des Kindes oder Jugendlichen
aufzutreten und die notwendigen Entscheidungen über z. B. einen zukünftigen Lebensmittelpunkt, schulische oder gesundheitliche
Angelegenheiten zu treffen. Sie haben dabei die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten.
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Familien wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens über die dafür notwendigen Handlungen
entschieden.
Der gesetzlich vorgeschriebene, in der Regel monatliche Kontakt zum Mündel schafft ein Vertrauensverhältnis des Kindes oder
Jugendlichen zu seinem Vormund oder Pflegers und sorgt dafür, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes besser wahrgenommen
werden können und zu seiner Entwicklung positiv beitragen.
Produkt 05105050000 Leistungen für Flüchtlinge
Tagesbetreuung für Kinder
Der Bedarf an Plätzen für Kinder mit Flüchtlingshintergrund in Tageseinrichtungen für Kinder wird bei der Kindergartenbedarfsplanung
berücksichtigt.
Darüber hinaus besteht ein Bedarf für Eltern mit kleinen Kindern für niederschwellige Spielangebote und Beratung. Freie
Jugendhilfeträger halten entsprechende Angebote vor. Es werden Fördermittel in Höhe von 220.500 EUR jährlich erwartet, die an die
freien Träger, die die Brückenkurse durchführen, weitergeleitete werden.
664
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
Die Zugangssteuerung, sowie die Beratung von Eltern erfolgt über das Case Management des Fachbereiches. Hier wurden Netzwerke zur
Förderung der Integration der Familien weiterentwickelt.
Jugendeinrichtungen
Jugendeinrichtungen werden zunehmend von minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen frequentiert.
So werden spezielle Angebote aus BUT-Mitteln in ausgewählten Jugendeinrichtungen angeboten. Diese werden von den Kindern und
Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund sehr gut angenommen.
Die mobilen Fachkräfte beraten und betreuen die jungen Flüchtlinge.
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
Die seit November 2015 rasch steigende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) und volljährigen umA stellt den
Fachbereich 51 vor neue Herausforderungen hinsichtlich Qualität der Versorgung, Begleitung und Betreuung, vor allem auch der
Quantität der Unterbringungsmöglichkeiten in Krefeld.
Seitdem werden umA in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufgenommen, betreut und sofern die ausländerrechtlichen Voraussetzungen
vorliegen, bei ihrer Integration in Bezug auf Schule, Ausbildung und Beruf unterstützt.
Im Verlauf des Monats März 2018 betreute der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung 178 umA (Zuweisungsquote: 140
umA). Es erfolgt weiter eine werktägliche Meldung an das Bundesverwaltungsamt.
Die Jugendhilfemaßnahmen für umA umfassen vor allem Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Inobhutnahme mit Clearing (§ 42) sowie
Anschlussmaßnahmen (§ 34) und Hilfen für junge Volljährige (§ 41) in der Regel zur Verselbständigung der umA. Daneben sind die Hilfen
nach §§ 27, 31, 33, 25, 41 SGB VIII Gegenstand der Maßnahmen.
Die Verteilung nach Jugendhilfemaßnahmen im Verlauf März 2018:
Maßnahmen gemäß SGB VIII Plätze
§ 42a – vorl. Inobhutnahme 0
§ 42 Inobhutnahme 7
§ 34/41 Heim 90
§ 35/41 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 5
§ 33/41 - Vollzeitpflege 21
§ 27/41 – Flexible Erziehungshilfe 45
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 10
Summe umA 178
Die Planung der Hilfen zur Erziehung und Überprüfung der Zielerreichung für die umA erfolgt durch die Fachkräfte des Fachbereiches.
umA - Kostenerstattung des Landes/LVR
Die Anmeldungen für die Kostenerstattung beim LVR werden fortlaufend beziffert.
Ferner werden Einnahmen aus der Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 775,00 EUR pro umA/Quartal bezogen, sofern die Hilfen zu
den Meldestichtagen 30.06. und 31.12. nicht beendet sind.
Beschäftigungsförderung für junge Menschen mit Flüchtlingshintergrund
Junge Menschen mit Flüchtlingshintergrund erfahren intensive, sozialpädagogische Unterstützung in verschiedenen Beratungsangeboten
wie Soziale Arbeit an Schulen (SaaS), Jugend Stärken im Quartier (JUSTIQ), der Erwerbslosenberatungsstelle (EBS) und dem
Beratungszentrum für junge Familien. Das lebenspraktische, stabilisierende Angebot „Hilfe in die Berufswelt“ unterstützt die Zielgruppe
hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Integration. Die Jugendwerkstatt Fichtenhain hält werkpädagogische Angebote sowie eine intensive
sozialpädagogische Einzelfallhilfe für die Zielgruppe bereit. Freie und konfessionelle Träger der Jugendsozialarbeit führen ebenfalls schulund arbeitsweltbezogene Angebote durch.
Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten – Zusatzjobs (AGH) unterstützt die Kom.ZFB die Zielgruppe hinsichtlich ihrer sozialen und
beruflichen Integration.
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Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
Seit dem 01.04.2018 führt die Kom.ZFB das Angebot „Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge“ durch. Die Arbeitsgelegenheiten finden in
Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände statt.
Produkt 05105060000 Kinder- und Familienbüro
Dem Kinder- und Familienbüro liegen die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien am Herzen.
Familien bereichern die Stadt, in der sie leben. Sie garantieren Zukunft, Fortschritt und Lebendigkeit und sind als Wirtschaftsfaktor nicht
zu unterschätzen. Deswegen ist es wichtig, ihnen Lebensbedingungen anzubieten, in denen sie mit ihrer Familie gut, unbeschwert und vor
allem auch gerne leben.
Ein Bereich, in dem Familien Unterstützung brauchen, ergibt sich aus der Fülle an Informationen, in denen Familien sich zu Recht finden
müssen. Hier kommt der Krefelder Familienkompass zu Hilfe. In der Broschüre finden Familien Informatives und Wissenswertes zu
Themen, die sie immer wieder beschäftigen. Ab der Geburt, über die Kinderbetreuung, den Schulbesuch bis hin zur Ausbildung wird im
Heft Interessantes zusammen gebracht. Um hier stets die neuesten und aktuellsten Informationen bieten zu können, wird das Heft auch
2019 neu aufgelegt.
Mit dem Familienportal "www.familien.krefeld.de" erhalten Familien online eine weitere Möglichkeit, sich über bestehende Angebote und
Entwicklungen zu informieren. Anhand der kontinuierlichen Steigerung der Nutzerzahlen im Laufe der letzten Jahre lässt sich erkennen,
wie wichtig dieser Informationszugang für Familien ist. Tagesaktuell werden Auskünfte abgerufen.
Ein weiteres Angebot für Familien liefert der Veranstaltungskalender des Familienportals, der über die direkte Umleitung
www.krefeld.de/wasgeht unmittelbar angeklickt werden kann. Dort erhalten Familienmitglieder eine Fülle an Tipps und Vorschlägen, was
sie in der Freizeit unternehmen können.
Bekanntermaßen haben Familien vor allem in den Schulferien Schwierigkeiten, die Betreuung ihrer Kinder verlässlich sicher zu stellen und
dies gleichzeitig mit dem Beruf zu vereinbaren. Daher wird im Veranstaltungskalender speziell auf die Angebote in und um Krefeld in den
Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien hingewiesen.
Bei Familienfesten, die vom Kinder- und Familienbüro oder mit seiner Beteiligung veranstaltet werden, kommen Familienmitglieder
zusammen. Familien kennen die Veranstaltungen des Kinder- und Familienbüros und besuchen voller Begeisterung Familientage wie
„Weltkindertag“ oder „Auf zur Burg! Fertig! Los!“. Gemeinsam haben Familien die mitunter seltene Gelegenheit, Zeit miteinander zu
verbringen und ausgelassen zu spielen. Eltern können sich darüber hinaus über die Unterstützungsangebote in Krefeld informieren.
Die Beliebtheit der Krefelder Familienkarte nimmt stetig zu. Die Zahl der Unternehmen, die sich mit Angeboten an der Familienkarte
beteiligen, wächst ständig. Fortwährend wird geprüft, ob die Qualität der Angebote den Wünschen der Familien entspricht. Regelmäßig
wird bei den teilnehmenden Firmen abgefragt, wie häufig die Familienkarte eingesetzt wird, um ggfls. das Angebot anzupassen. Auf diese
Weise erhalten Familien Vergünstigungen, die sich an ihren Vorlieben orientieren.
Ein weiteres Angebot sind jährlich etwa 120 Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Familienkarte während des Jahres speziell für
Kinder oder Familien organisiert werden. Die Aktionen werden über den quartalsweise erscheinenden Flyer, Plakate, den regelmäßig
erscheinenden Newsletter und im Familienportal beworben.
Für das Spielplatzpatenprojekt, das in Krefeld bekannt und beliebt ist, melden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die erstmalig
eine Patenschaft für einen Spielplatz übernehmen möchten. Infolgedessen konnte die Zahl der Spielplatzpaten über einen langen
Zeitraum kontinuierlich gesteigert werden. Und dies, obwohl regelmäßig Patinnen und Paten aus dem Projekt ausscheiden, da die eigenen
Kinder zu groß geworden sind und daher den Spielplatz nicht mehr besuchen oder sie selbst beruflich zu stark eingespannt sind. Auch die
Zahl der betreuten Spielplätze konnte weiter gesteigert werden. Zum Jahresende 2017 wurden 98 Spielplätze der insgesamt 161 Krefelder
Spielplätze betreut.
Die Ehrung der 300. Spielplatzpatin konnte bereits im Jahr 2017 erfolgen. Bis Ende Dezember 2017 stieg die Zahl der Spielplatzpatinnen
und Spielplatzpaten auf fast 350. Sie kümmern sich, damit Kinder gerne ihren Spielplatz in der Nachbarschaft besuchen. Spielangebote
machen, Kinderfeste organisieren, auf dem Platz nach dem Rechten schauen, den Spielgeräte-Container öffnen, bei der Spielplatzplanung
unterstützen oder Schäden auf dem Platz melden, damit sind nur einige der Tätigkeiten genannt, wie die Paten ihr Patenamt ausgestalten.
Ihr ehrenamtliches Engagement ist wichtig für ein gelingendes Miteinander, das teilweise weit über den Spielplatz hinaus geht und ins
Quartier ausstrahlt. Die kontinuierlich steigende Zahl der zu betreuenden Spielplatzpaten zeugt von der guten Zusammenarbeit zwischen
den Paten und der Stadt Krefeld.
Das Kinder- und Familienbüro setzt sich auf den Spielplätzen für die Interessen der Kinder ein. Es ist in die Prozesse der Auswahl der
umzugestaltenden Spielplätze eng eingebunden. Die Bedarfsermittlung und die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem
Fachbereich Grünflächen. Bürger wenden sich immer wieder mit ihren Wünschen und Vorschlägen zur Verbesserung der Situation auf
Spielplätzen direkt an das Kinder- und Familienbüro. Vor der Umgestaltung von Spielflächen initiiert das Kinder- und Familienbüro
Beteiligungsverfahren mit den Kindern, den Eltern und Spielplatzpaten vor Ort und unterstützt so, dass ein bedarfsgerechter Umbau
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Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
erfolgt. Gleichzeitig werden neue Patenschaften geworben. Unstimmigkeiten, die im Zusammenleben zwischen den Anwohnern und den
Nutzenden entstehen, werden geschlichtet und für alle tragbare Lösungsmöglichkeiten entwickelt.
Vor allem auf den Skateflächen am Voltaplatz und an der Alten Krefelder Straße erfolgte in 2017 ein intensiver Austausch mit den
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um hier geeignete Geräte für die zukünftige Nutzung auszuwählen. Hier soll nun das Engagement
im Rahmen der Beteiligung durch einen zügigen Ausbau anerkannt werden.
Im Rahmen des Krefelder Fairkehr engagiert sich mit anderen Beteiligten auch das Kinder- und Familienbüro für die Verkehrssicherheit
der Kinder, um der in 2017 gestiegenen Zahl an Kinderunfällen entgegenzuwirken.
Gesetzliche Grundlagen:
SGB VIII, BAFöG, FamFG, BGB, StGB, ZPO, BeurkG
Zielgruppe:
Nicht miteinander verheiratete Eltern minderjähriger Kinder, alleinerziehende Eltern minderjähriger Kinder, junge Volljährige, Schüler,
Familien (hierbei alle Formen von Familien), minderjährige Kinder und Jugendliche
Ziele:
Das Kinder- und Familienbüro setzt sich für den Ausbau der Familienfreundlichkeit in Krefeld ein und trägt mit seiner Arbeit dazu bei.
Erläuterungen zu Kennzahlen
Zu BAföG-Zahlungen insgesamt:
Die geringeren BAföG-Zahlungen sind mit leicht sinkenden Fallzahlen und insbesondere geringeren Fallzahlen mit Internatsunterbringung
(sehr kostenintensiv) zu erklären.
Erläuterungen zu Investitionsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze
7.651041.700.100 - Kauf von Spielgeräten für öffentliche Kinderspielplätze
Es werden notwendige Spielgeräte auf Kinderspielplätzen beschafft, die nicht unter das Kinderspielplatzkonzept fallen.
7.651061.700.300 - Bau von Kinderspielplätzen
2008 wurden die vorhandenen 168 Spiel- und Bolzplätze in vier Klassen eingeteilt:
gute Ausstattung, kein Umbau erforderlich 31 Flächen = 18%
Teilumgestaltung erforderlich 74 Flächen = 44%
Komplette Umgestaltung erforderlich 55 Flächen = 33%
Stilllegung und Aufgabe der Fläche 8 Flächen = 5%
Gesamtstückzahl: 168 Flächen
2008 war nicht bekannt, dass sich unter Spiel- und Bolzplätzen Altlasten befinden, die vor einer Umgestaltung erst entfernt werden
müssen. In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt wurden auf der Grundlage von Voruntersuchungen eines externen Labors,
Konzepte erarbeitet, um mit entsprechenden Haushaltsmitteln diese vorgeschalteten Baumaßnahmen umzusetzen. Dies führte zu
erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung des Sanierungsprogramms.
Durch den Bau von drei neuen Spielplätzen an der Stichstraße Plankerdyk, Am Wetscheshof und Lehmheide, sowie durch die Stilllegung
von neun Spielplätzen im Laufe der letzten Jahre werden aktuell 161 Spielplätze betreut.
Zum Stichtag 31.12.2017 ergibt sich nach neun Jahren der Umgestaltung und Sanierung folgende positive Darstellung:
gute Ausstattung, kein Umbau erforderlich 73 Flächen = 45% (+ 42 Flächen)
Teilumgestaltung erforderlich 50 Flächen = 31% (- 24 Flächen)
Komplette Umgestaltung erforderlich 38 Flächen = 24% (- 17 Flächen)
Stilllegung und Aufgabe der Fläche 0 Flächen = 0%
Gesamtstückzahl: 161 Flächen
88 Spiel- und Bolzplätze sind derzeit noch umzugestalten (Komplett- und Teilumgestaltungen).
In den vergangenen Jahren sind etliche Spielanlagen abgebaut worden. Im Einzelnen gilt dies für folgende Spielplätze: An der Roßmühle,
Biebricher Straße, Fritz-Huhnen-Straße, Geldernsche Straße, Hermannstraße, Langestraße und Vom-Bruck-Platz.
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Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
Hervorzuheben bleibt daneben, dass der für Krefeld so wichtige Spielplatz auf der Stadtwaldwiese mit seiner übergeordneten Funktion als
Familienspielplatz komplett umgestaltet wird.
Trotz intensiver Pflege und Wartung ist die Haltbarkeit und Festigkeit des Holzes nach 15 bis 20 Jahren nicht mehr zu gewährleisten.
Dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Erneuerungsbedarf, der in den nächsten Jahren zunehmen wird.
Bei den erneuerten Spielgeräten auf den Spielplätzen Schreinerstraße und Moritzplatz wurden wieder Edelstahlgeräte ausgewählt, deren
Haltbarkeit für die nächsten Jahrzehnte gewährleistet ist.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 07.03.2018 richtungsweisend beschlossen, dass am ambitionierten Umgestaltungsprogramm der Stadt
Krefeld für die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in den nächsten Jahren festgehalten wird.
Sowohl die Stadt Krefeld als auch die zukünftige AöR haben das gemeinsame Ziel, die Qualität der Freiflächen auf einem hohen Niveau zu
halten.
Über die qualitativ gute Ausstattung seiner Spielplätze präsentiert sich Krefeld als familienfreundliche Stadt.
Daher kann das Spielplatzkonzept in den nächsten Jahren nur weitergeführt werden.
668
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
Stellenplanauszug
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Stellenplan
Tariflich Beschäftigte
Stelle
27,58
8,56
13,56
13,56
13,56
13,56
Beamte
Stelle
19,09
16,59
16,59
16,59
16,59
16,59
relative Kennzahlen
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
1. Verwaltungsweite Kennzahlen
Stellenbesetzungsquote (4-051-05) in %
%
53,40
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
Beistandschaften insgesamt
Anz.
1.139
2.000
1.300
1.300
1.300
1.300
Anzahl Vormundschaften / Pflegschaften gesamt
Anz.
425
480
460
460
460
460
Beistandschaften-Beratungsfälle
Anz.
2.985
3.500
4.000
4.000
4.000
4.000
Anzahl der ausgegebenen Familienkarten
Anz.
21.904
20.000
20.500
20.500
20.500
20.500
Anzahl der an der Familienkarte beteiligten
Unternehmen
Anz.
260
210
220
220
220
220
%
60,9
59,0
57,1
57,1
57,1
57,1
Anz.
193.665
85.000
100.000
100.000
100.000
100.000
Durchgesetzter Unterhalt
€
1.257.000
1.500.000
1.500.000
1.500.000
1.500.000
1.500.000
BAföG-Zahlungen gesamt
€
2.015.424
2.500.000
2.100.000
2.100.000
2.100.000
2.100.000
2. Individuelle Kennzahlen
Anteil der Kinderspielplätze mit Spielplatzpaten
Anzahl der Zugriffe auf die Internetpräsenz
3. Ergebnisdaten
669
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
Teilergebnisplan
Ertrags- und Aufwandsarten
1 +
Steuern und ähnliche Abgaben
2 +
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3 +
Sonstige Transfererträge
4 +
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
0,00
0
0
0
0
0
634.969,21
736.160
610.973
604.637
594.413
579.511
7.639.096,59
8.164.000
6.200.000
6.262.000
6.324.620
6.387.866
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
5 +
Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
6 +
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0,00
0
0
0
0
0
7 +
Sonstige ordentliche Erträge
60.623,00
3.209
1.633
1.633
1.537
1.537
8 +
Aktivierte Eigenleistungen
29.691,00
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
9 +/- Bestandsveränderungen
670
Ergebnis
2017
10 =
Ordentliche Erträge
8.364.379,80
8.903.368
6.812.606
6.868.269
6.920.570
6.968.914
11 -
Personalaufwendungen
2.619.123,92
2.359.310
2.584.910
2.626.772
2.650.250
2.671.750
12 -
Versorgungsaufwendungen
-233.368,71
0
0
0
0
0
13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
413.860,33
679.790
554.491
552.704
555.615
561.289
14 -
Bilanzielle Abschreibungen
290.947,72
394.491
446.890
540.388
599.388
662.197
15 -
Transferaufwendungen
7.769.463,78
8.385.612
6.206.000
6.268.000
6.330.620
6.393.866
16 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen
62.393,43
112.815
85.650
86.051
86.486
86.924
17 =
Ordentliche Aufwendungen
10.922.420,47 11.932.018
18 =
Ordentliches Ergebnis
-2.558.040,67
-3.028.650
-3.065.335
-3.205.646
-3.301.789
-3.407.111
19 +
Finanzerträge
0,00
0
0
0
0
0
20 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
21 =
Finanzergebnis
0,00
0
0
0
0
0
22 =
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-2.558.040,67
-3.028.650
-3.065.335
-3.205.646
-3.301.789
-3.407.111
23 +
Außerordentliche Erträge
0,00
0
0
0
0
0
24 -
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
25 =
Außerordentliches Ergebnis
0,00
0
0
0
0
0
26 =
Ergebnis vor Berücksichtigung interner
Leistungsbeziehungen
-2.558.040,67
-3.028.650
-3.065.335
-3.205.646
-3.301.789
-3.407.111
27 +
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
118.577,75
106.000
0
0
0
0
28 -
Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
1.442.469,34
1.491.376
1.537.920
1.541.390
1.553.480
1.574.490
29 =
Teilergebnis
-3.881.932,26
-4.414.026
-4.603.255
-4.747.036
-4.855.269
-4.981.601
9.877.941 10.073.915 10.222.359 10.376.026
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
0,00
0
0
0
0
0
0
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
750.950,72
645.000
520.000
0
514.800
509.652
504.555
3 + Sonstige Transfereinzahlungen
4.553.467,48
8.164.000
6.200.000
0
6.262.000
6.324.620
6.387.866
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
0
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
0
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
45.957,44
2.637
1.061
0
1.061
1.061
1.061
0,00
0
0
0
0
0
0
5.350.375,64
8.811.637
6.721.061
0
6.777.861
6.835.333
6.893.482
2.042.706,43
1.935.080
2.160.680
0
2.202.542
2.226.020
2.247.520
0,00
0
0
0
0
0
0
419.529,42
679.790
554.491
0
552.704
555.615
561.289
0,00
0
0
0
0
0
0
7.744.138,06
8.385.612
6.206.000
0
6.268.000
6.330.620
6.393.866
60.814,05
112.815
85.650
0
86.051
86.486
86.924
16 = Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
10.267.187,96 11.113.297
9.006.821
0
9.109.297
9.198.741
9.289.599
17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-4.916.812,32
-2.301.660
-2.285.760
0
-2.331.436
-2.363.408
-2.396.117
111.450,00
81.450
0
0
0
0
0
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä.
Entgelten
0,00
0
0
0
0
0
0
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
111.450,00
81.450
0
0
0
0
0
7 + Sonstige Einzahlungen
8 + Zinsen und sonstige
Finanzeinzahlungen
9 = Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
10 -
Personalauszahlungen
11 -
Versorgungsauszahlungen
12 -
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
13 -
Zinsen und sonstige
Finanzauszahlungen
14 -
Transferauszahlungen
15 -
Sonstige Auszahlungen
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
0,00
0
0
0
0
0
0
25 -
Auszahlungen für Baumaßnahmen
276.683,51
531.450
450.000
0
450.000
450.000
450.000
26 -
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
36.919,88
48.490
48.490
0
48.490
48.490
48.490
671
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
27 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
28 -
Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen
0,00
0
0
0
0
0
0
29 -
Sonstige Investitionsauszahlungen
12.926,50
0
0
0
0
0
0
326.529,89
579.940
498.490
0
498.490
498.490
498.490
-215.079,89
-498.490
-498.490
0
-498.490
-498.490
-498.490
Planung
2022
bisher
bereit
gest.
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahmen
oberhalb der festgesetzten
Wertgrenze
I
Investitionszuweisungen
vom Land
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Gesamtinvestition
0
0
0
0
0
0
0
55.979
55.979
-
Erwerb von
beweglichen VG >410
Euro
2.379
25.000
25.000
0
25.000
25.000
25.000
200.336
300.336
-
Erwerb von
beweglichen VG <410
Euro
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-2.379
-25.000
-25.000
0
-25.000
-25.000
-25.000
-144.357
-244.357
81.450
81.450
0
0
0
0
0
571.701
571.701
0
0
0
0
0
0
0
300
300
276.684
531.450
450.000
0
450.000
450.000
450.000
2.804.831
4.604.831
12.926
0
0
0
0
0
0
12.926
12.926
-208.160
-450.000
-450.000
0
-450.000
-450.000
-450.000 -2.245.756 -4.045.756
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
Saldo Ankauf von
Spielgeräten
7651061
Bau von
Kinderspielplätzen
+
Investitionszuweisungen
vom Land
+
Investitionszuschüsse
von übrigen Bereichen
-
Auszahlungen für
Tiefbaumaßnahmen
-
Rückzahlung von
erh.Zuweisungen und
Beiträgen
Saldo Bau von
Kinderspielplätzen
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
672
Ansatz
2018
7651041
Ankauf von
Spielgeräten
+
I
Ergebnis
2017
VE
2019
bisher
bereit
Gesamtinvestition
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-05 Zentralbereich 51
oberhalb der Wertgrenze
Saldo
Investitionsmaßnahmen
unterhalb der festgesetzten
Wertgrenze
gest.
-210.539
-475.000
-475.000
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
0
VE
2019
-475.000
-475.000
Planung
2020
Planung
2021
-475.000 -2.390.113
Planung
2022
bisher
bereit
gest.
-4.290,1
Gesamtinvestition
23 =
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
30.000
0
0
0
0
0
0
345.266
345.266
30 =
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
34.541
23.490
23.490
0
23.490
23.490
23.490
426.603
520.563
-4.541
-23.490
-23.490
0
-23.490
-23.490
-23.490
-81.337
-175.297
Saldo
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Saldo
-215.080
-498.490
-498.490
VE
2019
0
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
-498.490
-498.490
-498.490 -2.471.451 -4.465.411
673
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51)
Verantwortliche/r
Frau Pommeranz
Rahmenbedingungen und Zielvereinbarungen
Aufgaben der Produktgruppe:
Sicherstellung von Beratungsleistungen sowie der Zahlbarmachung des Bundeselterngeldes und des Betreuungsgeldes.
Rahmenbedingungen:
Die Aufgaben nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) werden seit Januar 2008 für die Stadt Krefeld vom Fachbereich Jugendhilfe und
Beschäftigungsförderung wahrgenommen (bis dahin Versorgungsamt NRW). Der städtische Haushalt ist hier nur in Bezug auf die ggf. nicht
ausreichenden Personal- und Sachkostenerstattungen seitens des Landes tangiert, die Elterngeldzahlungen und Betreuungsgeldzahlungen
erfolgen über die Bundeskasse Trier.
Für Geburten ab dem 01.07.2015 ist es zudem möglich, das sogenannte Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann der
Anspruch des Elterngeldes, nicht wie zuvor nur die Auszahlungsvariante, von 14 auf bis zu 28 Monate erhöht werden, wodurch der
ausgezahlte Betrag jedoch halbiert wird. Dabei entsprechen zwei Elterngeld Plus Monate einem Monat des normalen Basiselterngeldes.
Hinzu kommen die vier Partnerschaftsmonate, die zusätzlich zur Verfügung stehen, wenn beide Elternteile in dieser Zeit gleichzeitig
zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Somit kann künftig zwischen den beiden Elterngeldmodellen ausgewählt oder beide Varianten kombiniert werden.
Gesetzliche Grundlagen:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
Zielgruppe:
Eltern, die sich für ihr Neugeborenes Zeit nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Ziele:
Der Rechtsanspruch auf Elterngeld soll unter Berücksichtigung von Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden; hierbei
soll die Bearbeitungszeit bei gleichen Rahmenbedingungen (Fallzahl im Verhältnis zur Anzahl Mitarbeiter/innen) maximal 50 % der
durchschnittlichen Bearbeitungszeit des Landes betragen.
Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2015 wurde das Betreuungsgeld für rechtwidrig erklärt und jede weitere Bewilligung
durch die Elterngeldstelle der Stadt Krefeld eingestellt. Bereits bewilligte Leistungen werden weiter gezahlt, jedoch werden keine neuen
Bewilligungen mehr erteilt.
Grundsätzlich bestand nach damals angenommenen Rechtslage unter anderem Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn das Kind/die Kinder
674
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51)
vom ersten Tag des 15. Lebensmonats (nach Beendigung des Elterngeldbezuges) bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats zu Hause
betreut wird/werden und keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wurde. Ein Anspruch bestand auch, wenn
die Eltern erwerbstätig sind, die Betreuung aber zum Beispiel im privaten Umfeld sichergestellt werden kann.
Bis zum 31.07.2014 betrug das Betreuungsgeld 100 EUR pro Monat, ab dem 01.08.2014 150 EUR pro Monat.
Für die Bearbeitung der Anträge ist weiterhin die Elterngeldstelle der Stadt Krefeld zuständig, wobei sich diese seit dem 21.07.2015 nur
noch auf Änderungen in den Verhältnissen laufender Zahlungen und das Ablehnen noch eingehender Betreuungsgeldanträge beschränkt.
Erläuterungen zu Kennzahlen
Zu den Kennzahlen "Betreuungsgeld"
Da seit dem 21.07.2015 keine Betreuungsgeldanträge mehr beschieden werden dürfen und das Betreuungsgeld maximal bis zum dritten
Lebensjahr gezahlt wird, kann nach 2018 generell keine Zahlung mehr stattfinden.
Aus dem gleichen Grund werden die Anzahl der Empfänger sowie die Zahlungen im Betreuungsgeld für 2018 sehr wahrscheinlich auch
spürbar unter den geschätzten Werten liegen, da in 2018 nur noch maximal die Fälle ausgezahlt werden können, die bis zum 21.07.2015
bewilligt wurden.
675
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51)
Stellenplanauszug
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Stellenplan
Tariflich Beschäftigte
Stelle
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Beamte
Stelle
2,44
3,51
3,51
3,51
3,51
3,51
relative Kennzahlen
Einheit
Ist
Ansatz
Ansatz
Plan
Plan
Plan
2017
2018
2019
2020
2021
2022
1. Verwaltungsweite Kennzahlen
Stellenbesetzungsquote (4-051-99) in %
%
126,64
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
Anzahl der Empfänger von Bundeselterngeld
Anz.
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
Anzahl der Widersprüche
Anz.
18
20
20
20
20
20
%
22,22
30,00
30,00
30,00
30,00
30,00
Anz.
20
80
5
0
0
0
2. Individuelle Kennzahlen
- davon: Anteil der abgeholfenen Widersprüche
Anzahl der Empfänger von Betreuungsgeld
3. Ergebnisdaten
Elterngeld-Zahlungen
676
€ 14.000.000 14.000.000 14.500.000 14.000.000 14.000.000 15.000.000
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51)
Teilergebnisplan
Ertrags- und Aufwandsarten
1 +
Steuern und ähnliche Abgaben
2 +
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3 +
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
0,00
0
0
0
0
0
179.305,36
167.952
179.305
179.305
179.305
179.305
Sonstige Transfererträge
0,00
0
0
0
0
0
4 +
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
5 +
Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
6 +
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0,00
0
0
0
0
0
7 +
Sonstige ordentliche Erträge
0,00
0
0
0
0
0
8 +
Aktivierte Eigenleistungen
0,00
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
9 +/- Bestandsveränderungen
10 =
Ordentliche Erträge
179.305,36
167.952
179.305
179.305
179.305
179.305
11 -
Personalaufwendungen
120.165,29
125.580
120.350
121.550
122.770
124.000
12 -
Versorgungsaufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
287,05
1.310
500
500
500
500
14 -
Bilanzielle Abschreibungen
170,18
730
730
730
730
730
15 -
Transferaufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
16 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen
263,56
7.610
3.710
3.732
3.759
3.781
17 =
Ordentliche Aufwendungen
120.886,08
135.230
125.290
126.512
127.759
129.011
18 =
Ordentliches Ergebnis
58.419,28
32.722
54.015
52.793
51.546
50.294
19 +
Finanzerträge
0,00
0
0
0
0
0
20 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
21 =
Finanzergebnis
0,00
0
0
0
0
0
22 =
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
58.419,28
32.722
54.015
52.793
51.546
50.294
23 +
Außerordentliche Erträge
0,00
0
0
0
0
0
24 -
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0
0
0
0
0
25 =
Außerordentliches Ergebnis
0,00
0
0
0
0
0
26 =
Ergebnis vor Berücksichtigung interner
Leistungsbeziehungen
58.419,28
32.722
54.015
52.793
51.546
50.294
27 +
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
0,00
0
0
0
0
0
28 -
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
48.085,48
56.816
54.800
54.450
55.490
57.950
29 =
Teilergebnis
10.333,80
-24.094
-785
-1.657
-3.944
-7.656
677
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51)
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
0,00
0
0
0
0
0
0
179.305,36
167.952
179.305
0
179.305
179.305
179.305
3 + Sonstige Transfereinzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
0
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00
0
0
0
0
0
0
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
7 + Sonstige Einzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
179.305,36
167.952
179.305
0
179.305
179.305
179.305
115.349,61
125.580
120.350
0
121.550
122.770
124.000
0,00
0
0
0
0
0
0
132,05
1.310
500
0
500
500
500
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
9 = Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
10 -
Personalauszahlungen
11 -
Versorgungsauszahlungen
12 -
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
13 -
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
14 -
Transferauszahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
15 -
Sonstige Auszahlungen
342,11
7.610
3.710
0
3.732
3.759
3.781
115.823,77
134.500
124.560
0
125.782
127.029
128.281
63.481,59
33.452
54.745
0
53.523
52.276
51.024
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
0,00
0
0
0
0
0
0
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä.
Entgelten
0,00
0
0
0
0
0
0
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0,00
0
0
0
0
0
0
24 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
0,00
0
0
0
0
0
0
25 -
Auszahlungen für Baumaßnahmen
0,00
0
0
0
0
0
0
26 -
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
0,00
560
560
0
560
560
560
27 -
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
0,00
0
0
0
0
0
0
16 = Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
678
Ergebnis
2017
Haushaltsplan
Geschäftsbereich
Fachbereich
Produktgruppe
2019
4
Bildung, Jugend, Migration und Integration
-051 Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
-99 Reform der Versorgungsverwaltung (FB 51)
Teilfinanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
28 -
Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen
0,00
0
0
0
0
0
0
29 -
Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
0
0
0
0
0
0
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
0,00
560
560
0
560
560
560
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
0,00
-560
-560
0
-560
-560
-560
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
oberhalb der Wertgrenze
Ergebnis
Ansatz
Ansatz
VE
Planung
Planung
Planung
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
Investitionsmaßnahmen
unterhalb der festgesetzten
Wertgrenze
Ergebnis
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
VE
2019
Planung
2020
Planung
2021
Planung
2022
bisher
bereit
gest.
Gesamtinvestition
30 =
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Saldo
Gesamtsaldo der
Investitionsmaßnahmen
Saldo
0
560
560
0
560
560
560
1.084
3.324
0
-560
-560
0
-560
-560
-560
-1.084
-3.324
Ergebnis
2017
0
Ansatz
2018
-560
Ansatz
2019
-560
VE
2019
Planung
2020
0
-560
Planung
2021
-560
Planung
2022
-560
bisher
bereit
gest.
-1.084
Gesamtinvestition
-3.324
679
680