Daten
Kommune
Krefeld
Größe
993 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
17.09.18, 11:27
Aktualisiert
25.01.19, 00:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KREFELD
GESAMTABSCHLUSS
DER STADT KREFELD
2017
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Einleitung
Nachstehend wird der Gesamtabschluss 2017 der Stadt Krefeld, der gem. § 116 Abs. 1
GO NRW in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember aufzustellen
ist, vorgelegt. Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW aus den
Bestandteilen
Gesamtergebnisrechnung,
Gesamtbilanz,
Gesamtanhang
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist nach § 51
Abs. 3 GemHVO NRW eine Kapitalflussrechnung beizufügen.
Weiterhin ist dem Gesamtabschluss gem. § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2017 wird dem Rat der Stadt Krefeld separat am 18. September 2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 5614/18),
im Gesamtabschluss wird daher auf eine nochmalige Abbildung verzichtet.
Krefeld, den 17.09.2018
I
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
II
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ............................................................................................................. I
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................... III
Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................... IV
Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2017.................................................................. 2
Gesamtergebnisrechnung 2017 ............................................................................ 4
Gesamtanhang ..................................................................................................... 6
Gesamtlagebericht ............................................................................................. 38
III
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Abkürzungsverzeichnis
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
1. NKF-WG
Abs.
AG
AktG
AöR
Art.
AWA
BGBl.
BilMoG
BilRUG
bzw.
ca.
Chempark
Co.
DDG
DEL
DRModG NRW
DRS
DYNERGIO SERVICE
EAG
1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW
Absatz
Aktiengesellschaft
Aktiengesetz
Anstalt öffentlichen Rechts
Artikel
Eco-Care
EEG
EGK
EGN
Energiepark Straelen
etc.
e. V.
ff.
FNP
GEKKO
GemHVO NRW
gem.
ggf.
GGK
gGmbH
GmbH
GO NRW
GoF
Bundesgesetzblatt
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
beziehungsweise
circa
CHEMPARK-Standort Krefeld Uerdingen
Compagnie
Dürener Deponiegesellschaft mbH
Deutsche Eishockey Liga
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz
Deutsche Rechnungslegungsstandards
DYNERGIO SERVICE GmbH
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co.
KG
Eco-Care Recycling Solutions GmbH
Erneuerbare-Energien-Gesetz
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG
et cetera
eingetragener Verein
folgende
Flächennutzungsplan
GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG
Gemeindehaushaltsverordnung NRW
gemäß
gegebenenfalls
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co.
KG
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gemeindeordnung NRW
Geschäfts- oder Firmenwert
IV
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
GSAK
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm-Uentrop GmbH
& Co. KG
Gas- und Dampf
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Handelsgesetzbuch
in Höhe von
in Liquidation
in Verbindung mit
Kommunalabgabengesetz
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
KEV Pinguine Eishockey GmbH
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kommanditgesellschaft
Kindertagesstätte
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Krefelder Baugesellschaft mbH
KRT Kabel- und Rohrleitungstiefbau GmbH
Kilometer
Landesbesoldungsgesetz NRW
lekker Energie GmbH
mit beschränkter Haftung
Million[en]
Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage
Milliarde[n]
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
Neues Kommunales Finanzmanagement
NOEX AG
Nummer
Nordrhein-Westfalen
Öffentlicher Personennahverkehr
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
Öffentlich-private Partnerschaft
over the counter-Handel
per anno
Quantum GmbH
Quadratmeter
rund
GSH
GUD
Hafen Krefeld
HGB
i. H. v.
i. L.
i. V. m.
KAG
KBK
KEV
KFW
KG
Kita
KInvFöG NRW
Krefelder Bau
KRT
km
LBesG NRW
lekker Energie
mhH
Mio.
MKVA
Mrd.
MVA
NGN
NKF
NOEX
Nr.
NRW
ÖPNV
ÖPNVG NRW
ÖPP
OTC-Handel
p. a.
Quantum
m²
rd.
V
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
RGBl.
RWE
RZVK
Reichsgesetzblatt
RWE Vertrieb AG
Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und
Gemeindeverbände, Köln
Satz
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Seidenweberhaus GmbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG plus ihre im Gesamtabschluss
vollkonsolidierten Töchter
SWK Stadtwerke Krefeld AG
SWK AQUA GmbH
SWK ENERGIE GmbH
SWK MOBIL GmbH
Tausend Euro
Trianel Gaskraftwerk Hamm-Uentrop GmbH und Co. KG
unter anderem
Umsatzsteuergesetz
Vorjahr
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Wireless Local Area Network
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
zum Beispiel
Zoo Krefeld gGmbH
Zusatzversorgungskasse
zuzüglich
S.
Senioreneinrichtungen
Seidenweberhaus
SWK-Konzern
SWK AG
SWK AQUA
SWK ENERGIE
SWK MOBIL
TEuro
TGH
u. a.
UStG
Vj.
WFG
WLAN
Wohnstätte
z. B.
Zoo
ZVK
zzgl.
VI
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2017
Stadt Krefeld
Gesamtbilanz
1
Gesamtbilanz zum 31.12.2017
Aktiva
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1
1.1
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.966.236.835,11
10.411.048,19
3.002.050.347,46
10.512.763,28
1.2
1.2.1
2.843.343.812,03
2.869.933.799,10
117.772.482,13
15.811.731,80
15.003.663,67
62.114.528,70
118.985.186,79
15.940.676,09
15.198.174,50
62.851.908,19
54.367.150,24
283.803.825,21
259.071.383,59
453.134.127,02
53.983.355,33
293.054.546,93
242.830.623,14
472.793.139,78
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
193.183.868,93
36.032.507,55
6.885.072,64
333.498.191,54
382.350.900,22
144.678.877,64
6.193.070,62
74.843.648,49
288.633.278,53
38.922.279,19
77.043.224,32
191.807.467,52
36.194.631,10
7.556.726,93
325.256.933,62
392.933.491,65
149.241.057,03
5.834.345,26
74.651.679,53
307.194.480,13
37.403.094,89
66.222.280,69
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.6
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Übrige Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
112.481.974,89
8.738.992,32
38.760.639,83
7.558.766,77
0,00
11.385.463,66
46.038.112,31
121.603.785,08
3.890.851,40
32.066.761,12
9.859.589,11
0,00
9.740.983,03
66.045.600,42
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
Grundstücke des Umlaufvermögens
314.340.227,09
45.973.898,37
19.411.090,40
17.642.945,57
8.919.862,40
329.495.338,50
53.609.168,35
23.460.169,30
18.060.143,82
12.088.855,23
2.2
2.2.1
2.2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
178.358.203,42
148.441.995,39
29.916.208,03
183.175.581,35
150.702.432,09
32.473.149,26
2.3
2.4
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
1.606.758,81
88.401.366,49
1.637.455,92
91.073.132,88
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
17.629.893,82
17.721.193,23
3.298.206.956,02
3.349.266.879,19
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
1.2.3.6
Passiva
2
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1.
1.1
1.2
1.3
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Gesamtjahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
560.741.493,77
495.450.107,08
21.819.859,27
43.471.527,42
513.244.856,34
457.103.750,14
12.446.499,50
43.694.606,70
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
562.201.442,53
430.625.816,73
104.512.298,90
12.061.066,78
15.002.260,12
575.787.640,57
441.464.405,89
107.598.574,96
12.331.066,78
14.393.592,94
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellung für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
777.075.674,35
560.476.641,00
67.898.895,39
10.830.207,10
137.869.930,86
805.233.581,76
570.365.636,80
70.375.173,77
7.395.164,05
157.097.607,14
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
1.326.217.148,72
0,00
712.417.393,73
376.248.986,88
1.385.121.537,95
0,00
769.686.488,94
413.248.611,97
4.5
4.6
4.7
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
44.063.207,91
58.593.382,52
94.161.794,67
40.732.383,01
45.235.211,82
51.559.125,68
70.608.594,63
34.783.504,91
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
71.971.196,65
69.879.262,57
3.298.206.956,02
3.349.266.879,19
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2017
Stadt Krefeld
Gesamtergebnisrechnung
3
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtergebnisrechnung 2017
Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres
Ertrags- und Aufwandsarten
2017
2016
EUR
EUR
1 +
Steuern und ähnliche Abgaben
331.377.443,82
318.688.565,56
2 +
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
227.350.044,24
224.046.021,47
3 +
Sonstige Transfererträge
14.868.395,04
10.593.824,81
4 +
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
138.281.594,57
131.192.275,42
5 +
Privatrechtliche Leistungsentgelte
975.399.159,62
980.008.528,86
6 +
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
93.735.037,48
97.267.140,76
7 +
Sonstige ordentliche Erträge
77.227.082,42
78.598.118,21
8 +
Aktivierte Eigenleistungen
16.029.986,62
18.032.926,04
-6.498.480,25
-4.028.725,81
1.867.770.263,56
1.854.398.675,32
383.124.178,35
365.573.984,96
27.651.399,34
36.482.040,90
9 +/- Bestandsveränderungen
10 =
Ordentliche Gesamterträge
11 -
Personalaufwendungen
12 -
Versorgungsaufwendungen
13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
740.770.861,47
758.777.622,64
14 -
Bilanzielle Abschreibungen
125.675.555,71
138.139.570,15
15 -
Transferaufwendungen
284.158.339,42
273.896.812,48
16 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen
250.578.553,57
241.769.357,27
17 =
Ordentliche Gesamtaufwendungen
1.811.958.887,86
1.814.639.388,40
55.811.375,70
39.759.286,92
4.138.988,72
3.496.009,50
18 =
Ordentliches Gesamtergebnis
(=Zeilen 10 und 17)
19 +
Finanzerträge
20 +/- Ergebnis der Equity Konsolidierung
4.530.424,14
3.273.089,14
21 -
Finanzaufwendungen
41.817.316,71
32.545.192,12
22 =
Gesamtfinanzergebnis
-33.147.903,85
-25.776.093,48
22.663.471,85
13.983.193,44
857.155,50
0,00
0,00
0,00
857.155,50
0,00
23.520.627,35
13.983.193,44
(=Zeilen 19 bis 21)
23 =
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
(=Zeilen 18 und 22)
24 +
Außerordentliche Erträge
25 -
Außerordentliche Aufwendungen
26 =
Außerordentliches Gesamtergebnis
(=Zeilen 24 und 25)
27 =
Gesamtjahresergebnis
(=Zeilen 23 und 26)
28 -
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
1.700.768,08
1.536.693,94
29 =
Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld
21.819.859,27
12.446.499,50
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
30 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
31 +
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
32 +
Verrechnete Aufwendungen bei
33 +
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
-7.231.667,26
-2.027.465,41
-457.646,15
-28.188,88
1.550.642,05
241.012,46
0,00
13.370,59
-6.138.671,36
-1.801.271,24
Vermögensgegenständen
34 =
Verrechnungssaldo
(=Zeilen 30 bis 33)
4
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2017
Stadt Krefeld
Gesamtanhang
5
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtanhang
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag __ 7
Konsolidierungskreis ________________________________________________ 8
Konsolidierungsgrundsätze _________________________________________ 13
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze _____________________________ 14
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz _____________________________________ 16
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA __________________ 16
1. Anlagevermögen _______________________________________________ 16
2. Umlaufvermögen _______________________________________________ 19
3. Aktive Rechnungsabgrenzung ____________________________________ 20
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – PASSIVA_________________ 20
1. Eigenkapital ___________________________________________________ 20
2. Sonderposten _________________________________________________ 21
3. Rückstellungen ________________________________________________ 21
4. Verbindlichkeiten ______________________________________________ 23
5. Passive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 24
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung __________________________ 25
Ordentliche Gesamterträge __________________________________________ 25
Ordentliche Gesamtaufwendungen ___________________________________ 26
Gesamtfinanzergebnis ______________________________________________ 27
Außerordentliches Gesamtergebnis ___________________________________ 27
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis ______________________ 27
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 29
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen _____________ 30
VI. Anlagen zum Anhang ______________________________________________ 34
Gesamtkapitalflussrechnung ________________________________________ 34
Gesamtverbindlichkeitenspiegel _____________________________________ 35
6
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Der vorliegende Gesamtabschluss wird gem. §§ 116 ff. GO NRW i. V. m. §§ 49 ff.
GemHVO NRW aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des HGB zu berücksichtigen
sind, finden diese gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (neue Fassung, nach Beschluss des
1. NKF-WG) in der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), entsprechende Anwendung.
Der Gesamtabschluss 2017 wird in der nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW
vorgesehenen Frist von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zugeleitet.
Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes NRW mit Stand September 2009 werden in Anspruch genommen.
Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses sind der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld, die grundsätzlich geprüften handelsrechtlichen Jahresabschlüsse und die an die NKF-Vorschriften angepassten sowie einer prüferischen Durchsicht unterzogenen Packages der konsolidierten Unternehmen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs sind die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015
bis 2017 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss 2017 wird daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 zugrunde gelegt.
Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Unternehmen
entspricht dem Kalenderjahr.
Die Betragsangaben erfolgen in TEuro bzw. Mio. Euro. Mit Ausnahme der Angaben zum
Konsolidierungskreis werden bei Prozentangaben keine Nachkommastellen angegeben. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen
rechnerischen Abweichungen kommen. Alle nachfolgenden Angaben zu den Gesamtabschlusspositionen beziehen sich auf die jeweiligen Stände nach Konsolidierung.
7
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Konsolidierungskreis
a) Verbundene Unternehmen
Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbstständigte Aufgabenbereiche in
öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des
privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann,
den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher (quantitativer) und besonderer (nicht-quantitativer) Bedeutung fließen neben der
Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis ein:
Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Krefeld
100,00%
• SWK ENERGIE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK FAHRSERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK KOMPAKT GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK MOBIL GmbH
Krefeld
100,00%
• NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
Krefeld
100,00%
• EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
• EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Berlin
100,00%
• EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Viersen
100,00%
• Eco-Care Recycling Solutions GmbH
Krefeld
100,00%
• Gerhard Schug Containerdienst GmbH
Kaarst
100,00%
• NH Niederrhein Holding GmbH
Viersen
100,00%
Grevenbroich
100,00%
Tönisvorst
100,00%
Hürtgenwald
74,90%
• GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und
Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
• lekker Energie GmbH
• NOEX AG
• Städtereinigung Gerke GmbH
• Dürener Deponiegesellschaft mbH
8
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Krefeld
100,00%
Krefelder Baugesellschaft mbH
Krefeld
100,00%
Seidenweberhaus GmbH
Krefeld
100,00%
Zoo Krefeld gGmbH
Krefeld
74,90%
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
Krefeld
70,25%
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
63,75%
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Krefeld
100,00%
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Krefeld
100,00%
Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK AG zugeordneten Unternehmen wird
zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK-Konzern bezeichnet.
Im Haushaltsjahr wurde die SWK-EGN Verwaltungs GmbH auf die SWK Stadtwerke Krefeld AG verschmolzen. Dabei wurde das Vermögen der SWK-EGN Verwaltungs GmbH im
Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die SWK Stadtwerke Krefeld AG übertragen.
Die Gesellschaften DYNERGIO SERVICE GmbH, lekker Strom Beteiligungs GmbH und
Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG werden jetzt aufgrund ihrer
untergeordneten Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht mehr in den Vollkonsolidierungskreis einbezogen. Zum 31. Dezember 2017 sind diese Unternehmen den verbundenen Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung zugeordnet.
Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur
Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im
Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt
laut Praxisleitfaden bei 5 %. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen
Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen.
Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung.
9
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen:
Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
DYNERGIO Verwaltungs AG i. L.
Krefeld
100,00%
DYNERGIO SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
lekker Strom Beteiligungs GmbH
Berlin
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
100,00%
SWK SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Krefeld
100,00%
Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG
Straelen
74,90%
Suprion Versicherungsvermittlung GmbH
Krefeld
70,25%
VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG
Krefeld
61,81%
VERSON Verwaltungs GmbH
Krefeld
61,81%
Wachtendonk
51,00%
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH
Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG
Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Bilanzposition „Anteile an verbundenen
Unternehmen“.
Die DYNERGIO AG & Co. KG ist auf die DYNERGIO Verwaltungs AG angewachsen.
Die DYNERGIO Verwaltungs AG wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26.
Juni 2017 zum 30. Juni 2017 aufgelöst und befindet sich seit dem 01. Juli 2017 in Liquidation.
Die Gesellschaften DYNERGIO SERVICE GmbH, lekker Strom Beteiligungs GmbH und
Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG werden nicht länger in den
Vollkonsolidierungskreis einbezogen.
In 2017 wurden durch die SWK ENERGIE GmbH 100 % der Anteile an der Windpark
Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG erworben. Die SWK SERVICE GmbH
10
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
fungiert als Komplementärin. Die Gemeindewerke Wachtendonk GmbH haben 49 % der
Anteile von der SWK ENERGIE GmbH erworben.
b) Assoziierte Unternehmen
Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis als assoziierte Unternehmen geführt.
Entsprechend des Vorgehens im SWK Konzernabschluss wird bei den assoziierten Unternehmen für einen Teil der Angaben von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3
HGB Gebrauch gemacht.
Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen:
Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
Eschweiler
50,00%
-
50,00%
Kempen
45,00%
Energieversorgung Kranenburg GmbH
Kranenburg
44,00%
Quantum GmbH
Düsseldorf
30,00%
RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH
Düsseldorf
28,41%
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH
Tönisvorst
25,75%
Kamp-Lintfort
20,00%
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Treuhandgesellschaft
Braun Umweltdienste GmbH
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Nachfolgend sind die assoziierten Unternehmen dargestellt, die für die Vermittlung
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung sind. Sie wurden daher gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen.
11
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position „übrige Beteiligungen“.
Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
Duisburg
50,00%
MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH
München
50,00%
MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L.
Grünwald
50,00%
Eschweiler
50,00%
Krefeld
50,00%
-
50,00%
Niederkrüchten
49,80%
Krefeld
49,00%
Grevenbroich
36,70%
Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG
Kranenburg
32,96%
Energieversorgung Kranenburg Netze Verwaltungs GmbH
Kranenburg
32,96%
Krefeld
25,10%
Kamp-Lintfort
20,00%
Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft
Nordrhein mbH
MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Treuhandgesellschaft
Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH
Capita Energie Service GmbH
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Die MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. befindet sich weiterhin in Liquidation.
c) Sonstige Unternehmen
Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den
Konsolidierungskreis aufgenommen wurden und unter der Position „übrige Beteiligungen“ ausgewiesen werden. Über diese Unternehmen kann die Stadt entweder keinen
beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für
die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung.
Sparkassen werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Sparkassengesetz NRW nicht in den Jahresabschluss der Stadt Krefeld und dementsprechend auch nicht in den Gesamtabschluss
einbezogen. Für den Sparkassenzweckverband erfolgt eine Berücksichtigung im Jahresund Gesamtabschluss als sonstiges Unternehmen mit einem Erinnerungswert.
12
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Konsolidierungsgrundsätze
Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze:
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012
die Buchwertmethode gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2
Nr. 1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im
Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum
01. Januar 2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit der 01. Januar 2008.
Der Gesamtabschluss wird seit dem 01. Januar 2013 unter Beachtung des 1. NKF-WG
aufgestellt. Gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i. V. m. den Vorschriften des HGB erfolgt
die Bewertung erstmalig vollkonsolidierter Unternehmen nunmehr nach der Neubewertungsmethode.
Zum 01. Januar 2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die
mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Selbiges gilt für die diesbezügliche Fortschreibung. Gem. 1. NKF-WG werden neue aktivische Unterschiedsbeträge als GoF im
Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Neue passivische Unterschiedsbeträge werden zukünftig nach dem Eigenkapital gesondert ausgewiesen, bislang liegen keine vor.
Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden stille Reserven aufgedeckt. Diese werden, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben. Im Gesamtabschluss 2017 wurden nicht werthaltige stille Reserven außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m.
§ 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO
NRW i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Die „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf
Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Unternehmens oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der
assoziierten Unternehmen wurden gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 5
HGB beibehalten.
13
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, entsprechend der am Stichtag gültigen Gesamtabschlussrichtlinie, aufgestellt. In einzelnen Positionen wurden aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und
NKF von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen
vorgenommen.
Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld angesetzten Werte für Vermögensgegenstände gelten für die folgenden Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Vermögensgegenstände werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet.
Die Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände, die der Abschreibung unterliegen,
sind konzernweit einheitlich durch eine Rahmentabelle festgelegt. Vermögensgegenstände der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die nicht über die Rahmentabelle
abgedeckt sind, werden gem. den Nutzungsdauern im Einzelabschluss abgeschrieben.
Die sonstigen Ausleihungen werden im Gesamtabschluss abgezinst, sofern diese niedrig verzinst bzw. unverzinst sind.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 42 Abs. 1 GemHVO NRW vor dem
Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen.
Durch Einführung des 1. NKF-WG sind gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach
§ 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar
mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf Grundlage der Zuwendungsbescheide
berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Sie
werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
Die von der Stadt Krefeld gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW angesetzten Sonderposten
für Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen
bewilligt und ausgezahlt wurden, werden über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Neben den unmittelbar zweckgebunden bewilligten
14
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld in dieser Position auch die pauschal gewährten Zuwendungen aus der allgemeinen Investitionspauschale sowie der Schul-,
Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale erfasst, sofern sie sich auf aktivierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist.
Unter den Sonderposten für den Gebührenausgleich werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz gem. § 43 Abs. 6 GemHVO NRW passiviert.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist.
Die Pensionsrückstellungen der Stadt Krefeld sind gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW
nach den beamtenrechtlichen Vorschriften zu bilden. Ermittelt werden die Werte unter
Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW 5 %. Die Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften
für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz NRW. Gem. § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für Beihilfen
als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt. Die Grundlage für die Pensionsrückstellungen der vollkonsolidierten Unternehmen bilden versicherungsmathematische Berechnungen.
Die Rückstellungen für Deponien und Altlasten sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW in Höhe
des voraussichtlich notwendigen Betrages anzusetzen. Dies beinhaltet die zu erwartende Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen.
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW
zu bilden, wenn die Instandhaltungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt
sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag auszuweisen. Zuweisungen und
Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 42 Abs. 3 GemHVO NRW vor
dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine
bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
15
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz
Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt grundsätzlich entsprechend dem in § 49 Abs.
3 i. V. m. § 41 GemHVO NRW vorgegebenen Gliederungsschema.
Gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 6 GemHVO NRW wurde diese Gliederung im Bereich
der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ erweitert.
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Position umfasst insbesondere Konzessionen und Software und ist im Wesentlichen dem SWK-Konzern zuzuordnen. Darüber hinaus besteht gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 3 HGB ein GoF aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der
lekker Energie in 2013. Der GoF wird entsprechend der Restlaufzeit der wesentlichen
Verträge der lekker Energie linear abgeschrieben.
1.2 Sachanlagen
Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte liegen insbesondere
bei der Stadt Krefeld. Hier ergeben sich die wertmäßig größten Zugänge durch Ankäufe
von Grundstücken im Bereich Ackerland und bei den sonstigen unbebauten Grundstücken. Diese beiden Bereiche weisen ebenfalls die wertmäßig größten Abgänge
durch Verkäufe auf. Weitere Verminderungen haben sich durch Umgliederungen von
Grundstücken in das Umlaufvermögen wegen einer bestehenden Veräußerungsabsicht
ergeben. Zudem haben sich Veränderungen durch Eröffnungsbilanzkorrekturen in den
Bereichen Grünflächen, Wald und Forsten sowie den sonstigen unbebauten Grundstücken ergeben. Im Rahmen einer umfangreichen Überprüfung der an die KBK übertragenden Grundstücken hat sich herausgestellt, dass frühere Abstimmungen teilweise
unvollständig bzw. fehlerhaft waren und die im Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld
vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturbuchungen einer erneuten Korrektur bedürfen.
Auch die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind insbesondere
der Stadt Krefeld zuzuordnen, die maßgeblich Grundstücke der Schulen, der Kinderund Jugendeinrichtungen sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude aktiviert hat. Zugänge ergeben sich hier im Wesentlichen durch die Fertigstellung des Anbaus bei der Kita Am Kinderhort und aus Hinzuaktivierungen zu in Vorjahren fertiggestellten Maßnahmen wie dem Kaiser-Wilhelm-Museum. Außerdem hat sich die Bilanzposition durch Umgliederungen vom Umlaufvermögen zurück in das Anlagevermögen
erhöht. Verminderungen ergeben sich vor allem durch planmäßige Abschreibungen,
Verkäufe von Grundstücken mit Wohngebäuden und Umgliederungen in das Umlaufvermögen, da für einige Grundstücke und Gebäude eine Veräußerungsabsicht besteht.
Ein weiterer bedeutender Anteil dieser Position entfällt auf Wohnbauten der Wohnstätte, die im Berichtsjahr erneut leicht angestiegen sind.
16
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Im Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zum Großteil der Stadt
Krefeld aktiviert. Wertveränderungen ergeben sich überwiegend durch die Aktivierung
fertiggestellter Maßnahmen und durch planmäßige Abschreibungen, welche die Zugänge zum Abschlussstichtag deutlich übersteigen. Im Bereich der Straßen wurden
zahlreiche Investitionen aktiviert und entsprechende alte Straßenabschnitte in Abgang
gesetzt.
Die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind nahezu vollständig bei der
KBK aktiviert. Die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen.
Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens umfassen im Wesentlichen die
Strom-, Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE und der NGN sowie die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG und der EGN. Die Veränderung ergibt sich hauptsächlich
aufgrund von Aktivierungen bei der SWK ENERGIE sowie durch Abschreibungen bei der
EAG und der EGN.
In dieser Position wurden Zuschreibungen i. H. v. 178 TEuro vorgenommen.
Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen.
Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWKKonzern und hier insbesondere der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL zuzuordnen. Die Veränderung ist geprägt durch Abschreibungen bei der EAG, der SWK
ENERGIE und der SWK MOBIL sowie durch Aktivierungen bei der Stadt und der EGN.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist hauptsächlich bei der Stadt Krefeld und im
SWK-Konzern aktiviert.
Die geleisteten Anzahlungen sind dem SWK-Konzern, insbesondere der SWK ENERGIE,
zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen überwiegend bei der Stadt Krefeld und der
Wohnstätte. Die Veränderung ist insbesondere auf Zugänge bei der Stadt im Bereich
der Sanierung des Stadthauses, der Schulen und des Kita-Ausbaus zurückzuführen.
17
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
1.3 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen weisen u. a. die im Gesamtabschluss 2017 verbliebenen Unternehmensanteile der verbundenen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sowie der
assoziierten Unternehmen aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw. assoziierten
Unternehmen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt. Außerdem werden unter der Position „übrige Beteiligungen“ die Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die nicht „at Equity“ im Gesamtabschluss berücksichtigt werden sowie die
nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen.
Diese Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung.
Die Position Anteile an verbundenen Unternehmen ist geprägt durch die gem. § 116
Abs. 3 GO NRW nicht vollkonsolidierte Beteiligung der Senioreneinrichtungen an der
Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH sowie die Beteiligungen der SWK ENERGIE an
der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG (Erwerb in 2017) und
der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. KG (nunmehr verbundenes Unternehmen
von unwesentlicher Bedeutung).
Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen sind die im Gesamtabschluss
nach der „at Equity“ Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Der Anstieg
von 6.694 TEuro (Vorjahr -1.008 TEuro) geht vollständig auf die Entwicklung der EquityBuchwerte zurück und ist geprägt durch eine Einlage in die Kapitalrücklage der Hafen
Krefeld GmbH & Co. KG.
Die Verringerung der Position Übrige Beteiligungen ist auf entsprechende Entwicklungen im SWK Konzern zurückzuführen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich mit 7.399 TEuro (65 %) (Vj. 5.755
TEuro) auf die SWK AG, die Veränderung ergibt sich aus Zuschreibungen von 1.644 TEuro. Der übrige Anteil liegt mit 3.986 TEuro (35 %) (Vj. 3.986 TEuro) bei der Stadt Krefeld.
Ausleihungen liegen u. a. vor bei der DDG mit 25.100 TEuro (54 %) (Vj. 24.000 TEuro)
und der Stadt Krefeld i. H. v. 12.251 TEuro (27 %) (Vj. 13.143 TEuro), für das langfristig
angelegte Stiftungsvermögen sowie zwei Gesellschafterdarlehen und an Dritte vergebene langfristige Darlehen. Die Veränderung in dieser Position (-20.007 TEuro) ist insbesondere durch die Verringerungen bei der SWK ENERGIE von -17.821 TEuro (Vj.
-1.031 TEuro) geprägt.
18
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Die Position beinhaltet im Wesentlichen
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK, der NGN und der SWK MOBIL,
- unfertige Leistungen der NGN,
- geleistete Anzahlungen der Wohnstätte für noch nicht abgerechnete Betriebskosten und
- zur Verwertung bestimmte Grundstücke bei der GGK.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der
Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen. Die Entwicklung der im Gesamtabschluss verbleibenden Forderungen ist nachfolgend für die wesentlichen vollkonsolidierten Unternehmen dargestellt:
Forderungsanteil im
31.12.2017
31.12.2016
TEuro
%
TEuro
%
EGN
40.605
27
42.907
28
Stadt Krefeld
37.610
25
34.340
23
SWK ENERGIE
24.453
17
25.451
17
lekker Energie
23.335
16
21.196
14
NGN
6.472
4
0
0
KBK
5.448
4
6.426
4
EAG
0
0
4.200
3
Übrige
10.519
7
16.182
11
Gesamt
148.442
100
150.702
100
Gesamtabschluss
Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei
- der Stadt Krefeld auf Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln und Forderungen gegenüber einer Beteiligung aufgrund eines Erstattungsanspruchs für
Pensions- und Beihilferückstellungen und
- der SWK AG auf Steuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Eröffnungsbilanzkorrekturen
(rd. 93 TEuro) im Bereich der Stadt Krefeld in Zusammenhang mit Pensions- und Beihilferückstellungen vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände der Gesamtbilanz entfallen hauptsächlich auf die Stadt Krefeld mit 17.327 TEuro (58 %) (Vj. 14.522
TEuro) sowie den SWK-Konzern mit 10.500 TEuro (35 %) (Vj. 16.303 TEuro).
19
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte
mit 1.263 TEuro (77 %) (Vj. 1.263 TEuro) aus der Erstkonsolidierung. Der restliche Anteil ist in Gänze der EGK zuzuordnen.
2.4 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten und sind
insbesondere mit 56.061 TEuro (63 %) (Vj. 56.076 TEuro) dem SWK-Konzern zuzuordnen. Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Erhöhungen bei der SWK AG
(+13.585 TEuro) und der Wohnstätte (+4.285 TEuro) sowie Verringerungen bei der lekker Energie (-12.864 TEuro) und der Stadt Krefeld (-9.337 TEuro) zurückzuführen. Die
Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Insbesondere sind hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger i. H. v. 5.414 TEuro (Vj. 5.156 TEuro) und die Vorausleistung der Sozialleistungen i. H. v. 10.679 TEuro (Vj. 10.949 TEuro) für den Monat Januar 2018 erfasst, deren Zahlung bereits im Dezember 2017 veranlasst wurde.
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – PASSIVA
1. Eigenkapital
Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld hat sich folgendermaßen entwickelt:
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Gesamtjahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile
anderer Gesellschafter
Gesamt
31.12.2017
31.12.2016
TEuro
TEuro
495.450
457.104
21.820
12.446
43.472
43.695
560.742
513.245
Die allgemeine Rücklage weist einen Anstieg von 38.346 TEuro (Vj. -9.030 TEuro) auf
und ist zum Teil auf die Verrechnung des Gesamtjahresergebnisses 2016 des Konzerns
Stadt Krefeld i. H. v. +12.447 TEuro (Vj. -10.193 TEuro) zurückzuführen.
Wesentlich für die Veränderung sind außerdem Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss 2017 der Stadt Krefeld von +19.662 TEuro (Vj. -544 TEuro).
Weiterhin von Bedeutung sind die gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage verrechneten Erträge und Aufwendungen. Hieraus ergibt sich ein
Anstieg der allgemeinen Rücklage i. H. v. 6.139 TEuro (Vj. 1.801 TEuro), welcher insbe20
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
sondere auf verrechnete Erträge aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen bei der
EGN zurückzuführen ist.
Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile
anderer Gesellschafter dar.
2. Sonderposten
Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 396.429 TEuro (92 %) (Vj. 399.728
TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 84.463 TEuro (81 %) (Vj. 87.197 TEuro)
aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Im Bereich der Sonderposten für Zuwendungen wurden im Jahresabschluss der Stadt Krefeld Eröffnungsbilanzkorrekturen
(rd. 6 TEuro) vorgenommen.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen.
Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten i. H. v. 9.598 TEuro (64 %)
(Vj. 9.715 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus hat u. a. der Zoo sonstige Sonderposten i. H. v. 4.191 TEuro (28 %) (Vj. 4.296 TEuro) für zweckgebundene Spenden für Investitionen gebildet.
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen entfallen mit 512.342 TEuro (91 %) (Vj. 516.296 TEuro) auf
die Stadt Krefeld. Der Beihilfesatz beläuft sich im Jahr 2017 unverändert auf 23,37 %.
Nach § 36 Abs. 1 S. 8 GemHVO NRW hat eine Überprüfung mindestens alle fünf Jahre zu
erfolgen. Die letztmalige Anpassung erfolgte im Jahresabschluss 2014. Die Veränderung der Pensions- und Beihilferückstellungen der Stadt Krefeld beläuft sich im Jahr
2017 auf -3.954 TEuro (Vorjahr +15.454 TEuro). Dies ist zurückzuführen auf die Fortschreibung der Rückstellung (+15.786 TEuro) und eine Eröffnungsbilanzkorrektur
(-19.739 TEuro). Ursächlich für diese Eröffnungsbilanzkorrektur war, dass bei der bisherigen Berechnung die Sonderzahlung der Beamten technisch bedingt nicht einzelfallbezogen berücksichtigt werden konnte. Seit dem 01. Januar 2017 wird die Sonderzahlung der Beamten gem. Artikel 2 DRModG NRW i. V. m. § 91 Abs. 8 LBesG NRW als
Teil der monatlichen Bezüge ausgezahlt und für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen einzelfallbezogen berücksichtigt.
Des Weiteren sind u. a. 38.697 TEuro (7 %) (Vj. 46.277 TEuro) der Pensionsrückstellungen dem SWK-Konzern zuzuordnen, der Rest wurde von der Wohnstätte, der GGK und
der KBK gebildet.
21
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen gekommen.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN i. H. v. 51.321 TEuro (78 %) (Vj. 52.695 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der DDG von 14.276 TEuro
(22 %) (Vj. 15.371 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.225 TEuro (3 %) (Vj. 2.233 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte.
Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt:
Unternehmen
Maßnahme
31.12.2017
31.12.2016
TEuro
TEuro
EGN
unterlassene Instandhaltungen
4.485
2.305
EGK
unterlassene Instandhaltungen
1.210
1.473
1.386
1.405
Stadt Krefeld
Berufskolleg Glockenspitz, Dachsanierung und
Brandschutzkonzept
SWK MOBIL
unterlassene Instandhaltungen
917
1.041
Stadt Krefeld
Sanierung Rathaus
870
0
Stadt Krefeld
Sanierung Feuerwache Linn
546
0
Stadt Krefeld
Krefelder Rennbahn, Sanierung Tribünen
400
0
Stadt Krefeld
Schulgebäude, Sanierung Elektroinstallation
390
0
Stadt Krefeld
Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung
130
30
100
0
Stadt Krefeld
Realschule Freiherr-vom-Stein, Erneuerung
Rohrleitung
Stadt Krefeld
Grundschule Buscher Holzweg, Dachsanierung
70
330
Stadt Krefeld
Diverse Schulgebäude, Brandschutzmaßnahmen
58
114
25
332
0
264
243
101
10.830
7.395
Stadt Krefeld
Diverse Schulen, Sanierung
naturwissenschaftliche Räume
Stadt Krefeld
Diverse Straßen, Asphaltdeckschichten
Verschiedene
Verschiedene
Gesamt
Die Instandhaltungsrückstellungen entfallen somit insbesondere mit 6.747 TEuro (Vj.
4.870 TEuro) auf den SWK Konzern und mit 4.065 TEuro (Vj. 2.485 TEuro) auf die Stadt
Krefeld.
22
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
3.4 Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen lassen sich wie folgt kategorisieren:
Sonstige Rückstellungen
31.12.2017
31.12.2016
TEuro
TEuro
Personalbezogene Rückstellungen
40.173
38.197
Drohverlustrückstellungen
21.330
38.384
Lieferbezogene Rückstellungen
19.752
24.243
Steuerrückstellungen
8.038
5.471
Gebührenbezogene Rückstellungen
6.849
9.955
Rückstellungen für Rückerstattungen
6.761
9.139
34.967
31.709
137.870
157.098
Verschiedene
Gesamt
Die Verringerung der Drohverlustrückstellungen ist insbesondere auf Inanspruchnahmen und Auflösungen im SWK-Konzern zurückzuführen.
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 99.302 TEuro (72 %)
(Vj. 117.636 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit insgesamt 26.590 TEuro (19 %)
(Vj. 27.081 TEuro) auf die Stadt Krefeld.
4. Verbindlichkeiten
Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem
Gesamtverbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist als
Anlage dem Anhang beigefügt.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
31.12.2017
31.12.2016
TEuro
TEuro
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
712.417
769.686
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
376.249
413.249
44.063
45.235
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
58.594
51.559
Sonstige Verbindlichkeiten
94.162
70.609
Erhaltene Anzahlungen
40.732
34.784
1.326.217
1.385.122
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Gesamt
23
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen u. a. mit 281.096 TEuro
(39 %) (Vj. 274.563 TEuro) auf die KBK, mit 210.498 TEuro (30 %) (Vj. 194.311TEuro)
auf die Wohnstätte, mit 170.484 TEuro (24 %) (Vj. 178.500 TEuro) auf die Stadt Krefeld
und mit 16.538 TEuro (2 %) (Vj. 69.839 TEuro) auf die EAG.
Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31. Dezember 2017 i. H. v. 376.050 TEuro (Vj. 413.050 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten aus
Krediten zur Liquiditätssicherung dar.
Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen sind mit 37.158 TEuro (84 %) (Vj. 37.997 TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind insbesondere auf die lekker Energie mit 12.922 TEuro (22 %) (Vj. 13.090 TEuro), die EGN mit 9.348 TEuro (16 %)
(Vj. 10.733 TEuro), die SWK ENERGIE mit 8.879 TEuro (15 %) (Vj. 4.314 TEuro), die
Stadt Krefeld mit 7.193 TEuro (12 %) (Vj. 5.335 TEuro), die NGN mit 5.696 TEuro (10 %)
(VJ. 3.690 TEuro) und die Wohnstätte mit 4.307 TEuro (7 %) (Vj. 4.044 TEuro) zurückzuführen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf den SWK-Konzern mit
65.831 TEuro (70 %) (Vj. 50.798 TEuro) und die Stadt Krefeld mit 19.824 TEuro (21 %)
(Vj. 16.561 TEuro). Sie resultieren u. a. aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorischen
Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 22.291 TEuro (55 %)
(Vj. 16.561 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch nicht
zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Zuwendungen bzw. noch nicht
den Anlagegütern zugeordneten erhaltenen Zuwendungen. Je nach Verwendung durch
die Stadt führen diese Mittel im weiteren Verlauf zur Bildung eines Sonderpostens.
Weiterhin entfallen u. a. 18.247 TEuro (45 %) (Vj. 18.423 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei der Wohnstätte.
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 55.147 TEuro (77 %)
(Vj. 51.666 TEuro). Von diesem städtischen Anteil sind 83 % (Vj. 87 %) auf abgegrenzte
Friedhofsgebühren zurückzuführen.
24
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Innenministerium vorgegebenen Muster zu § 49 i. V. m. § 38 GemHVO NRW.
Gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 4 S. 2 HGB ist das auf assoziierte
Unternehmen entfallende Ergebnis unter einer separaten Position auszuweisen. Aus
diesem Grund wurde die Gliederung im Bereich des Gesamtfinanzergebnisses um die
Position „Ergebnis der Equity Konsolidierung“ (Position 20) erweitert. Außerdem wurde
die Position „Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld“ (Position 29) ergänzt,
welche dem „Gesamtjahresergebnis“ im Eigenkapital der Gesamtbilanz entspricht.
Ordentliche Gesamterträge
Die einzelnen Ertragsarten der ordentlichen Gesamterträge stellen sich wie folgt dar:
Bezeichnung
2017
Anteil
2016
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
+
Steuern und ähnliche Abgaben
331.377
18
318.689
17
+
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
227.350
12
224.046
12
+
Sonstige Transfererträge
14.868
1
10.594
1
+
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
138.282
7
131.192
7
+
Privatrechtliche Leistungsentgelte
975.399
52
980.009
53
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
93.735
5
97.267
5
+
Sonstige ordentliche Erträge
77.227
4
78.598
4
+
Aktivierte Eigenleistungen
16.030
1
18.033
1
-6.498
0
-4.029
0
1.867.770
100
1.854.399
100
+/- Bestandsveränderungen
=
Ordentliche Gesamterträge
Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie
sonstigen Transfererträge basieren beinahe vollständig auf dem Ergebnis der Stadt
Krefeld. Bezogen auf die Steuern und ähnliche Abgaben wurden im Zuge der Konsolidierungsarbeiten Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert. Im Vergleich zum Jahresabschluss
der Stadt Krefeld, in dem die Steuern und ähnlichen Abgaben 334.486 TEuro (Vj.
328.121 TEuro) betragen, führt dies im Gesamtabschluss zu einer Verringerung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben von 3.109 TEuro (Vj. 9.432 TEuro).
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld i. H. v.
86.187 TEuro (62 %) (Vj. 79.497 TEuro), z. B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der KBK i. H. v. 52.095 TEuro (38 %)
(Vj. 51.695 TEuro), z. B. aus Abwassergebühren.
25
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden unter anderem i. H. v. 896.924 TEuro
(92 %) (Vj. 904.539 TEuro) vom SWK-Konzern erwirtschaftet. Hiervon entfallen 326.955
TEuro (34 %) (Vj. 340.657 TEuro) auf die SWK ENERGIE, 235.293 TEuro (24 %)
(Vj. 229.108 TEuro) auf die lekker Energie und auf die EGN 179.347 TEuro (18 %) (Vj.
179.237 TEuro).
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen wie im Vorjahr beinahe in Gänze
von der Stadt Krefeld und resultieren z. B. aus Kostenerstattungen vom Land.
Auf den SWK-Konzern entfallen insgesamt 42.706 TEuro (55 %) (Vj. 44.676 TEuro) der
sonstigen ordentlichen Erträge, ein Anteil von 31.101 TEuro (40 %) (Vj. 29.399 TEuro)
wurde von der Stadt Krefeld erzielt.
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die einzelnen Aufwandsarten der ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich wie
folgt dar:
Bezeichnung
-
Personalaufwendungen
-
Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2017
Anteil
2016
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
383.124
21
365.574
20
27.651
2
36.482
2
740.771
40
758.778
42
-
Bilanzielle Abschreibungen
125.676
7
138.140
8
-
Transferaufwendungen
284.158
16
273.897
15
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
250.579
14
241.769
13
=
Ordentliche Gesamtaufwendungen
1.811.959
100
1.814.640
100
Die Personalaufwendungen sind i. H. v. 212.606 TEuro (55 %) (Vj. 201.854 TEuro) der
Stadt Krefeld zuzuordnen. Auf den SWK-Konzern entfallen Aufwendungen i. H. v.
158.152 TEuro (41 %) (Vj. 152.152 TEuro).
Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 15.078 TEuro
(55 %) (Vj. 25.148 TEuro) und der des SWK-Konzerns auf 11.686 TEuro (42 %) (Vj.
11.235 TEuro).
Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maße ergebnisprägenden Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem wesentlichen Anteil von 638.021 TEuro
(86 %) (Vj. 659.057 TEuro) beim SWK-Konzern entstanden.
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich u. a. mit 60.619 TEuro (48 %) (Vj.
71.401 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit 46.851 TEuro (37 %) (Vj. 49.601 TEuro)
26
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
auf die Stadt Krefeld. Den Abschreibungen auf das Anlagevermögen stehen ggf. planmäßige Auflösungen von Sonderposten gegenüber. Im Gesamtabschluss 2017 wurden
planmäßige Abschreibungen von 5.825 TEuro (Vj. 6.391 TEuro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen von 1.863 TEuro (Vj. 1.650 TEuro) auf die stillen Reserven aus der
erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen.
Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Umlage an den Landschaftsverband Rheinland, die Jugendund Sozialhilfe sowie Betriebskostenzuschüsse für Kitas und Hilfen für Asylbewerber.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen u. a. auf den SWK-Konzern mit
118.165 TEuro (47 %) (Vj. 112.078 TEuro). Auf die Stadt Krefeld sind 126.143 TEuro
(50 %) (Vj. 122.324 TEuro) zurückzuführen, im Wesentlichen auf Kosten der Unterkunft
sowie Aufwendungen für Mieten und Pachten.
Gesamtfinanzergebnis
Das Gesamtfinanzergebnis von -33.148 TEuro (Vj. -25.776 TEuro) ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen. Diese entfallen u. a. mit 18.811 TEuro (45 %) (Vj.
7.670 TEuro) auf den SWK-Konzern, mit 9.356 TEuro (22 %) (Vj. 9.375 TEuro) auf die
KBK, mit 7.334 TEuro (18 %) (Vj. 9.142 TEuro) auf die Stadt Krefeld sowie mit 5.566
TEuro (13 %) (Vj. 5.280 TEuro) auf die Wohnstätte.
Die Finanzerträge resultieren insbesondere aus den Zinserträgen der Stadt Krefeld.
Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017 ergibt sich ein positives Ergebnis der Equity Konsolidierung von 4.530 TEuro (Vj. 3.273 TEuro). Hierbei
handelt es sich um die Ergebnisse der konsolidierten “at Equity“ Unternehmen (vgl.
Abschnitt Konsolidierungskreis).
Außerordentliches Gesamtergebnis
Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden
die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe
verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst.
Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von
wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen.
Durch das BilRUG entfallen im HGB seit dem Haushaltsjahr 2016 die außerordentlichen
Aufwendungen und Erträge. Liegen bei den Tochterunternehmen entsprechende Sachverhalte vor, kommt es in dieser Position aufgrund der Vorgaben des NKF daher zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen.
Die außerordentlichen Erträge sind vollständig auf die DDG zurückzuführen.
27
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Die Ergebnisse der voll zu konsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern Stadt
Krefeld nicht zu 100 % beteiligt ist, entfallen anteilig auf konzernfremde Gesellschafter. Diese konzernfremden Anteile werden unter dieser Position ausgewiesen und setzen sich wie folgt zusammen:
Tochterunternehmen mit
2017
2016
Minderheitenanteil
TEuro
TEuro
Wohnstätte
-1.446
-1.416
DDG
-259
-88
Zoo
-32
+15
WFG
+35
-14
0
-34
-1.701
-1.537
Energiepark Straelen
Anderen Gesellschaftern
zuzurechnendes Ergebnis
28
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung
Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme
und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie
finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit gegliedert.
Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung
des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt
gemachten Form dem Anhang als Anlage beigefügt und wird nachfolgend in zusammengefasster Form dargestellt:
2017
Bezeichnung
2016
Mio. Euro Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
+/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
143,9
59,6
+84,4
+/- Cashflow aus Investitionstätigkeit
-49,4
-90,4
+41,0
+/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-96,5
41,1
-137,7
-2,0
10,3
-12,3
-0,7
0,0
-0,7
=
Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds
+/- Änderungen des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
91,1
80,8
+10,3
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
88,4
91,1
-2,7
In Zeile 16 und 17 der Gesamtkapitalflussrechnung (siehe VI. Anlagen zum Anhang)
werden insbesondere die Summen aller Transaktionen von Aufnahmen (rd. 1.103 Mio.
Euro) und Tilgungen (rd. 1.198 Mio. Euro) von Krediten zur Liquiditätssicherung der
Stadt Krefeld dargestellt, wodurch die Höhe dieser Ausweise erklärt wird.
Die Bezeichnung „Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds“ (Zeile 20 der Gesamtkapitalflussrechnung) ist eine
Standardvorgabe, die gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in
der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form
verbindlich zu verwenden ist. Der auf dieser Position im Vorjahr erfolgte Ausweis resultiert nicht aus wechselkursbedingten Änderungen. Er ist auf konsolidierungsbedingte
Änderungen des Finanzmittelfonds zurückzuführen, die aus dem Konsolidierungswechsel der DYNERGIO SERVICE GmbH, lekker Strom Beteiligungs GmbH und Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG resultieren.
Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte, wie z. B. außerplanmäßige Abschreibungen, weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt
werden.
29
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen tabellarisch aufgezeigt und im weiteren Text erläutert.
bewertete Sachverhalte
31.12.2017
31.12.2016
TEuro
TEuro
222.224
218.865
102.533
106.879
35.085
32.562
4.319
4.715
2.479
99.931
2.470
5.067
Vertragliche Verpflichtungen
(z. B. Strom- und Erdgasbezugs-, Miet- und Pachtverträge,
sonstige Verträge)
Sicherungsgeschäfte
(z. B. Bürgschaften, Patronatserklärungen)
Bestellobligo
Guthaben auf Treuhandkonten
Zinssicherungsgeschäfte mit negativem Marktwert
(Bewertungseinheiten liegen vor)
Leasingverträge
Im Zusammenhang mit der Leerziehung des Stadthauses wurden diverse Mietverträge
zur Unterbringung der städtischen Mitarbeiter abgeschlossen. Daneben wurden Anmietungen für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgenommen. Auch für den Umbau
des Kaiser-Wilhelm-Museums wurden Flächen zur Auslagerung der Kunstgegenstände
angemietet. Insgesamt belaufen sich die konzernexternen Verpflichtung aus diesen
Mietverträgen auf rd. 12,7 Mio. Euro.
Der KBK hat ab April 2018 auf dem Ostwall in Krefeld Büroflächen angemietet. Der
Mietvertrag wurde mit einer fünfjährigen Festmietzeit und einem jährlichen Mietpreis
einschließlich Nebenkosten von 407 TEuro abgeschlossen. Der zeitanteilige Mietaufwand für 2018 beträgt 260 TEuro.
Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss
der SWK AG beläuft sich auf 4.735 TEuro. Miet- und Wartungsverträge werden bei der
SWK AG mit einer Laufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Es sind in aller Regel Verlängerungsklauseln bzw. Kündigungsfristen zwischen einem und drei Monaten vereinbart.
Zum Bilanzstichtag bestehen im Konzern der SWK AG 119.019 TEuro Verpflichtungen
aus Strombezugsverträgen für die Jahre 2018 bis 2022. Darüber hinaus wurden Erdgasbezugsverträge für die Jahre 2018 bis 2021 i. H. v. 71.966 TEuro abgeschlossen.
In den Verpflichtungen aus sonstigen Verträgen sind Verpflichtungen der SWK MOBIL
aus Verträgen mit Subunternehmern über die Durchführung von Omnibusfahrten enthalten. Die Laufzeit dieser Verträge beträgt zwölf Monate. Im Berichtsjahr beliefen sich
die Aufwendungen aus diesen Verträgen auf 11.779 TEuro.
30
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Bei der EGN bestehen Kontingentverpflichtungen zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler und Düsseldorf.
Seitens der Stadt Krefeld bestehen zum 31. Dezember 2017 Bürgschaften außerhalb
des Vollkonsolidierungskreises i. H. v. 76 TEuro. Derzeit droht bei keiner übernommenen Bürgschaften eine Inanspruchnahme.
Für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im RheinKreis Neuss eine Bankbürgschaft i. H. v. 48.100 TEuro. Die Eintrittswahrscheinlichkeit
der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung wird als gering eingestuft.
Die SWK AG hat ab dem 01. Dezember 2017 eine Bürgschaftsverpflichtung i. H. v.
6.000 TEuro gegenüber der AWA Entsorgung GmbH übernommen, zur Sicherung sämtlicher Pflichten der EGN aus der neugefassten Zusammenarbeitsvereinbarung in Bezug
auf die anteilige Tragung der Kosten einer etwaigen Stilllegung der Müllverbrennungsanlage. Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische
Bürgschaft i. H. v. 6.800 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung
und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung wird als gering eingestuft.
Im Rahmen der Beteiligung der SWK ENERGIE an der Quantum ergeben sich Verpflichtungen aus den von der Quantum mit der RWE abgeschlossenen und beabsichtigten
Rahmenverträgen über die Lieferung und Abnahme von Strom und Erdgas sowie über
den An- und Verkauf von Emissionszertifikaten. Die Gesellschaft tritt den genannten
Rahmenverträgen und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Einzelverträgen zwischen
der Quantum und der RWE – begrenzt auf die konkret auf die SWK ENERGIE entfallenden Mengen oder Lieferanteile – gesamtschuldnerisch mit der Quantum bei. Darüber
hinaus hat die SWK ENERGIE im Rahmen der Beteiligung an der Quantum Bürgschaften
und Patronatserklärungen gegenüber deren Geschäftspartner i. H. v. 31.500 TEuro als
Sicherheiten gestellt. Die größten Einzelsicherheiten betreffen eine Patronatserklärung
gegenüber der Repower AG i. H. v. 9.000 TEuro und eine Bürgschaft gegenüber der Vattenfall Europe Sales GmbH i. H. v. 7.500 TEuro. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung wird als gering eingestuft.
Unter den Finanzanlagen weist die SWK AG verpfändete Festgeldanlagen zur Sicherung
von Pensionsansprüchen i. H. v. 5.300 TEuro aus.
Teile des Bankguthabens der Wohnstätte i. H. v. 865 TEuro sind verpfändet.
Im Konzernabschluss der SWK besteht gegenüber einer ihrer Beteiligungen eine Einzahlungsverpflichtung i. H. v. 3.892 TEuro.
Das Bestellobligo des SWK Konzerns beträgt 35.085 TEuro.
31
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Krefelder Bau führt Bankkonten für Wohnungseigentümergemeinschaften in der
Form einer Ermächtigungstreuhandschaft. Die Guthaben auf den Konten betragen zum
Bilanzstichtag 4.319 TEuro.
Das in 2015 für die SWK MOBIL, NGN, EGN, EGK und GSAK durch die SWK AG zentral
abgeschlossene Sicherungsgeschäft für Diesel und Heizöl für den Zeitraum 2016 bis
2019 dient der Absicherung des Preisniveaus voraussichtlich benötigter Mengen. Die
Grundgeschäfte (künftige Kraftstoffkäufe) und das Sicherungsgeschäft (Swap) bilden
eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Infolgedessen ist der negative Marktwert der
Swapvereinbarung per 31. Dezember 2017 i. H. v. 755 TEuro nicht durch die Bildung
einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Bei der KBK besteht ein Zinsswapgeschäft zur langfristigen Absicherung des Zinsniveaus. Zum Abschlussstichtag waren sieben Darlehen mit einem Volumen von 19.100
TEuro mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und
das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des Jahres
2020. Nach § 254 S. 1 HGB liegt somit eine Bewertungseinheit vor. Infolgedessen ist
der negative Marktwert der Zinsswapvereinbarung per 31. Dezember 2017 i. H. v. 1.662
TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Von der Wohnstätte Krefeld wurde ein derivatives Finanzinstrument zur Absicherung
von Zinsrisiken genutzt. Das Derivat wurde nach dem Modell Black-Scholes, HeathJarrow-Morton bewertet. Es handelt sich um einen Swap mit einem Nominalbetrag von
3.300 TEuro. Ein Darlehen (der Sparkasse Krefeld Restvaluta per 31. Dezember 2017:
1.500 TEuro) dient als Grundlage des Swaps. Der Swap dient zur Absicherung der Zinsen für die Perioden 2003 - 2018. Zum Stichtag hatte der Swap einen Wert von 62 TEuro zu Lasten der Gesellschaft.
Die Haushaltssatzungen der Stadt Krefeld der vergangenen Haushaltsjahre enthielten
eine Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser
Grundlage sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Erlasslage hat die
Verwaltung in der Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Auch im Bereich
der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung
der Zinsstruktur unter Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen.
Die EGN hat gegenüber dem Kreis Viersen für den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis
zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr 2034 eine Zinsverpflichtung.
Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen SWK AG, SWK ENERGIE,
NGN, SWK MOBIL, EGK und GSAK sind Mitglieder der RZVK. Die Kasse gewährt Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes des jeweiligen Arbeitnehmers zuzüglich 3,5 % Sanierungsgeld. Die anteilige Kapitalunterdeckung beträgt zum 31. Dezember 2017 laut versicherungsmathematischem Gutachten
32
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
86.601 TEuro. Hiervon sind 18.710 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es verbleibt
eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von
67.891 TEuro.
Das Kassenvermögen der Versorgungskasse der SWK AG, der SWK MOBIL und der SWK
ENERGIE für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs-AG e. V. ist auf
Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter
Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre, hier 3,68 % – errechneten Erfüllungsbetrag
der Verpflichtungen gem. BilMoG (nach der allgemein anerkannten "Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 49.700 TEuro. Hiervon sind
12.060 TEuro durch Rückstellungen gedeckt; es verbleibt eine nicht passivierte, nach
Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 37.640 TEuro.
Des Weiteren besteht für die Mitarbeiter/-innen der Wohnstätte eine zusätzliche Altersversorgung bei der Rheinischen Versorgungskasse. Der derzeitige Umlagesatz beträgt
4,25 % zuzüglich einem Sanierungszuschlag von 3,5 % der ZVK-pflichtigen Arbeitsentgelte i. H. v. derzeit rd. 4.245 TEuro.
Leasingverträge bestehen zum Stichtag i. H. v. insgesamt 2.470 TEuro, wobei 2.369
TEuro dem Konzern der SWK AG, 61 TEuro der Stadt Krefeld und 40 TEuro der Seidenweberhaus zuzurechnen sind. Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen drei und fünf
Jahren.
33
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
VI. Anlagen zum Anhang
Gesamtkapitalflussrechnung
Zahlungsströme
1
Gesamtjahresergebnis
2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände
2017
2016
Mio. Euro Mio. Euro
22,7
14,0
117,3
126,3
-8,4
14,6
-33,2
-36,4
-6,4
-1,7
12,5
-13,0
38,6
-44,2
0,9
0,0
143,9
59,6
des Anlagevermögens
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
5 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens
6 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten
9 =
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
10
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen
68,1
22,6
11 +
Einzahlungen aus Sonderposten
16,5
46,9
12 -
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
-134,0
-159,9
0,0
0,0
-49,4
-90,4
0,0
0,0
13 +/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf
von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
13 =
Cashflow aus Investitionstätigkeit
14
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
15 -
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
-1,1
-1,0
16 +
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
1.102,5
1.075,4
-1.197,9
-1.033,3
-96,5
41,1
-2,0
10,3
-0,7
0,0
(Finanz-) Krediten
17 -
Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten
18 =
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
19 =
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
(= Summe aller Cashflows)
20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
21 +
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
91,1
80,8
22 =
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
88,4
91,1
34
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Gesamtbetrag
am
am
bis zu
1 bis
mehr als
1 Jahr
5 Jahre
5 Jahre
TEuro
TEuro
TEuro
0
0
0
0
0
712.417
38.380
133.759
540.279
769.686
376.249
226.249
150.000
0
413.249
44.063
981
5.406
37.676
45.235
58.593
58.593
0
0
51.559
6. Sonstige Verbindlichkeiten
94.162
59.038
14.458
20.665
70.609
7. Erhaltene Anzahlungen
40.732
40.732
0
0
34.784
1.326.216
423.972
303.623
598.621
1.385.122
Art der Verbindlichkeiten
31.12.2017
Gesamtbetrag
mit einer Restlaufzeit von
TEuro
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
31.12.2016
TEuro
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
8. Summe aller Verbindlichkeiten
35
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
36
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2017
Stadt Krefeld
Gesamtlagebericht
37
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtlagebericht
I. Einleitung ________________________________________________________ 38
II. Überblick über den Geschäftsverlauf _________________________________ 39
III. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage ________________________ 43
IV. Darstellung der Finanz- und Ertragslage ______________________________ 50
V. Chancen, Risiken und Ausblick ______________________________________ 57
VI. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ___________________ 75
I. Einleitung
Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW i. V. m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch den Gesamtlagebericht ist
gem. § 51 GemHVO NRW das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der
verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Weiterhin soll der Gesamtlagebericht einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten. Der vorliegende Gesamtlagebericht 2017
fasst die wesentlichen Aussagen des Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert
zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und Konzernbetrieben, auf den Konzernlagebericht des SWKKonzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen.
Die im Gesamtlagebericht des Gesamtabschlusses 2017 abgebildeten Erkenntnisse
basieren auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses sowie der geprüften Jahresabschlüsse/Packages der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss 2017 findet daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
Anwendung.
Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen
sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus
und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der
Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen
sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen.
38
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
II. Überblick über den Geschäftsverlauf
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich 2017 auf 21,8 Mio.
Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresergebnis (12,4 Mio. Euro) um 9,4
Mio. Euro verbessert. Das Eigenkapital im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist um
47,5 Mio. Euro gestiegen.
In Abschnitt „VI. Darstellung der Finanz- und Ertragslage“ erfolgt eine nähere Darstellung der Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld.
Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2017 folgende Themen von besonderer
Bedeutung:
Am 08. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung die
Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (2015 - 2020) beschlossen. Die Genehmigung gem. § 76
Abs. 2 GO NRW wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17. Mai 2017
erteilt. Am 24. Mai 2017 wurde die Haushaltssatzung 2017 gem. § 80 Abs. 5 GO
NRW öffentlich bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2017 die
Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Am 18. April 2018 wurde die Genehmigung
gem. § 76 Abs. 2 GO NRW durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt. Die
Haushaltssatzung 2018 wurde gem. § 80 Absatz 5 GO NRW am 26. April 2018
öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung vom 05. Dezember 2017 hat der Rat der Stadt Krefeld den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festgestellt sowie den Gesamtabschluss
zum 31. Dezember 2015 bestätigt.
Die Haushaltsentwicklung im Einzelabschluss der Stadt Krefeld war in 2017
insbesondere geprägt durch
o einen Anstieg der Steuererträge und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum
Vorjahr um 6,4 Mio. Euro. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen liegen die
Steuererträge und ähnlichen Abgaben um 8,2 Mio. Euro über Plan, was
überwiegend auf die Gewerbesteuer (+6,3 Mio. Euro) zurückzuführen ist,
o eine Sonderauskehrung im Zusammenhang mit Integrationshilfen i. H. v. rd.
6,9 Mio. Euro,
o einem Anstieg der sonstigen Transfererträge im Vergleich zum Vorjahr (rund
+4,3 Mio. Euro), einer Verringerung der Kostenerstattungen (rund -3,3 Mio.
Euro) und einer Erhöhung der Transferaufwendungen (rund +10,4 Mio. Euro). Allerdings blieben sowohl die sonstigen Transfererträge (rund 1,3 Mio.
Euro) und die Kostenerstattungen (rund 9,2 Mio. Euro) unterhalb der Planansätze, was hauptsächlich auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie
die infolgedessen angepassten Landeserstattungen zurückzuführen ist,
39
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
o die intensiven Bemühungen, das aus dem Haushaltssicherungskonzept für
2017 angestrebte Konsolidierungsziel von 29,2 Mio. Euro zu erreichen (gemäß Meldung der Geschäftsbereiche zum 31. Dezember 2017 wurde dieses
Ziel um 3,1 Mio. Euro verfehlt; im Vorjahr lag die Verfehlung bei rd. 1,9 Mio.
Euro) und
o das anhaltend niedrige Zinsniveau im Liquiditätsbereich, welches im Wesentlichen für die geringeren Zinsaufwendungen verantwortlich ist und teilweise sogar in Erträgen mündet.
o Im Einzelabschluss 2017 der Stadt Krefeld hat sich die positive Entwicklung
der Vorjahre fortgesetzt. Das Jahresergebnis der Stadt Krefeld hat sich mit
+3,9 Mio. Euro um 41,3 Mio. Euro positiver entwickelt als für das Jahr 2017
prognostiziert. Auch im Vergleich zum Einzelabschluss des Vorjahres liegt
eine Verbesserung von 9,6 Mio. Euro vor.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Krefeld und Weiterleitung an den Rat zur Feststellung erfolgte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW
vorgegebenen Zeit von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres. Gründe
waren insbesondere die vorrangige Bearbeitung anderer Themen und die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten mit der qualifizierten Nachbesetzung von
freien Stellen. Die Vorlage im Rat erfolgte am 05. Juli 2018. Von dort wurde der
Jahresabschluss 2017 zur Prüfung gem. § 101 Absatz 1 GemHVO NRW an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Im Gesamtabschluss
2017 wurde daher der Entwurf des städtischen Jahresabschlusses berücksichtigt.
Die Flüchtlingsthematik stellte die Stadt Krefeld seit 2014 vor finanzielle, personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Anfang 2015 waren der Stadt Krefeld rd. 1.100 Flüchtlinge zugewiesen. In 2016 stieg die Zahl bis Juli auf über 3.700. In 2017 ist sie
bis Mai auf 2.037 gesunken. Bis Februar 2018 erfolgten lediglich vereinzelte
Zuweisungen von Flüchtlingen in geringer Anzahl (Familiennachzüge, Umverteilungen aus anderen Gemeinden und Städten). Durch die Wiederaufnahme der
Zuweisungen an die Kommunen in 2018 wurden im März 75 Personen und im
Juni 100 Personen der Stadt Krefeld zugewiesen. Aufgrund der Zuweisungen
aus Vorjahren sind noch immer zahlreiche Menschen in städtischen Unterkünften untergebracht. Zum 01. Juni 2018 waren es 1.670 Personen.
Seit August 2013 garantiert das KiföG einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Für 35 % der unter Dreijährigen
müssen Betreuungsplätze in Kitas oder Kindertagespflege vorhanden sein. Darauf einigten sich Bund, Länder und Kommunen. Zum 31. Dezember 2017 beträgt die Versorgungsquote in Krefeld 32,3 % (Vorjahr: 31,6 %). Aufgrund der
Flüchtlingssituation, Zuzügen in die Stadt Krefeld und steigender Geburtenraten
wird sich die Quote voraussichtlich verschlechtern. Beim U3-Ausbau gab es
weiterhin Verzögerungen und damit verspätete Inbetriebnahmen.
40
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Am 16. November 2017 erfolgte die Verabschiedung des Gesetzes zur Rettung
der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen durch
den Landtag. Im Rahmen dieses Gesetzes wird ein einmaliger Landeszuschuss
von insgesamt 6,4 Mio. Euro vom Landschaftsverband Rheinland an die Stadt
Krefeld bewilligt und ausgezahlt. Noch im Haushaltsjahr 2017 war der den
freien Trägern zustehende anteilige Betrag von 3,0 Mio. Euro weiterzuleiten.
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 10. Dezember 2015 und am 08. Dezember
2016 Investitionsmaßnahmen nach dem KInvFöG mit einem Gesamtvolumen
von rd. 22 Mio. Euro beschlossen. Für die Umsetzung haben die Kommunen
nunmehr bis 2020, sofern ÖPP-Projekte damit finanziert werden sogar bis 2021
Zeit. Die ersten Maßnahmen wurden in 2016 und 2017 abgeschlossen und die
Beendigungsanzeigen und Mittelabrufe an die Bezirksregierung übermittelt.
Das Land NRW hat im Dezember 2016 das Programm „Gute Schule“ beschlossen. Danach werden der Stadt Krefeld in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils jährlich 7,5 Mio. Euro zugewiesen, insgesamt rd. 30 Mio. Euro. Die Stadt Krefeld hat
ein Maßnahmenpaket erstellt, das sukzessive bis 2020 umgesetzt werden soll.
In 2017 wurden durch die Stadt Krefeld insgesamt 470 TEuro bei der NRW.Bank
abgerufen. Die Mittel wurden zur Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von EDVAusstattung verwendet.
Im Zuge der Bedarfsermittlung zum Stadthaus wurde der Bedarf für den Neubau
eines Technik- und Dienstleistungszentrums festgestellt. Ein entsprechender
Beschluss zum Neubau wurde im Dezember 2015 im Haupt- und Beschwerdeausschuss gefällt. Im Dezember 2016 folgte im Rat der Beschluss, das Stadthaus als Verwaltungsstandort zu erhalten und dieses im Wege eines ÖPPModells zu modernisieren. Durch steigende Preise im Baugewerbe und Verzögerungen wegen Verhandlungen mit den Landesdenkmalschützern werden sich
die Kosten für die beschlossene Sanierung auf 83,5 Mio. Euro erhöhen.
Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld hat sich im Jahr 2017 im Vergleich zum
Vorjahr geringfügig verbessert und liegt bei 10,1 % (Vorjahr: 10,2 %). Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist gesunken und lag Ende 2017 bei 15.804
(Vorjahr: 15.980). Bedarfsgemeinschaften belasten den städtischen Haushalt
bei den Kosten der Unterkunft aufgrund der sogenannten Hartz IV-Gesetze in
nicht unerheblichem Maße.
Die Konzernumsatzerlöse des SWK-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2017
nur geringfügig auf rd. 1.050 Mio. € vermindert. Der wesentliche Teil des Rückgangs ist auf das planmäßige Auslaufen der Umsatzerlöse aus dem Stromverkauf an die Quantum für deren Gesellschafter und Partner im Geschäftsfeld
Energie und Wasser zurückzuführen. Die Umsätze in den anderen Tätigkeitsfeldern des SWK-Konzerns haben sich nur geringfügig verändert. Das Konzernergebnis dagegen hat sich über den Erwartungen verbessert. Zu der Verbesserung
von rd. 11 % hat vor allem das Geschäftsfeld Entsorgung, wesentlich die EGN,
41
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
beigetragen, die ihre Rohertragsquote und ihr Betriebsergebnis stark steigern
konnte. Auch im Energiebereich konnte das Ergebnis leicht gesteigert werden,
beliefert werden saldiert rd. 30.000 Kunden mehr als im Vorjahr.
Im SWK-Konzern wurde die SWK-EGN Verwaltungs GmbH als übertragender
Rechtsträger auf die SWK AG als übernehmender Rechtsträger aufgeschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit deren Eintragung im Handelsregister am 23. August
2017 wirksam geworden.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss 2017 findet daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Anwendung.
42
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
III. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Vermögens- und Schuldenlage zum
31. Dezember 2017 wie folgt dar:
31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Aktiva
TEuro
TEuro
2.966.237
3.002.050
-35.814
10.411
10.513
-102
2.843.344
2.869.934
-26.590
210.702
212.976
-2.274
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.050.376
1.062.662
-12.285
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.096.629
1.102.990
-6.361
6.193
5.834
+359
74.844
74.652
+192
288.633
307.194
-18.561
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
38.922
37.403
+1.519
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
77.043
66.222
+10.821
112.482
121.604
-9.122
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
8.739
3.891
+4.848
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
38.761
32.067
+6.694
7.559
9.860
-2.301
0
0
0
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
11.385
9.741
+1.644
1.3.6 Ausleihungen
46.038
66.046
-20.007
314.340
329.495
-15.155
45.974
53.609
-7.635
2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
19.411
23.460
-4.049
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
17.643
18.060
-417
8.920
12.089
-3.169
178.358
183.176
-4.817
148.442
150.702
-2.260
29.916
32.473
-2.557
1.607
1.637
-31
1
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.3
Finanzanlagen
1.3.3 Übrige Beteiligungen
1.3.4 Sondervermögen
2.
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Forderungen
2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände
TEuro
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
88.401
91.073
-2.672
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
17.630
17.721
-91
3.298.207
3.349.267
-51.060
Summe
43
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Passiva
TEuro
TEuro
TEuro
1.
Eigenkapital
560.741
513.245
+47.497
1.1
Allgemeine Rücklagen
495.450
457.104
+38.346
1.2
Gesamtjahresergebnis
21.820
12.446
+9.373
1.3
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
43.472
43.695
-223
2.
Sonderposten
562.201
575.788
-13.586
2.1
für Zuwendungen
430.626
441.464
-10.839
2.2
für Beiträge
104.512
107.599
-3.086
2.3
für den Gebührenausgleich
12.061
12.331
-270
2.4
Sonstige Sonderposten
15.002
14.394
+609
3.
Rückstellungen
777.076
805.234
-28.158
3.1
Pensionsrückstellungen
560.477
570.366
-9.889
3.2
Rückstellung für Deponien und Altlasten
67.899
70.375
-2.476
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
10.830
7.395
+3.435
3.4
Sonstige Rückstellungen
137.870
157.098
-19.228
4.
Verbindlichkeiten
1.326.217
1.385.122
-58.904
4.1
Anleihen
0
0
0
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
712.417
769.686
-57.269
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
376.249
413.249
-37.000
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
44.063
45.235
-1.172
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
58.593
51.559
+7.034
4.6
Sonstige Verbindlichkeiten
94.162
70.609
+23.553
4.7
Erhaltene Anzahlungen
40.732
34.784
+5.949
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
71.971
69.879
+2.092
3.298.207
3.349.267
-51.060
Summe
44
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme ist zum
31. Dezember 2017 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert und wird im Folgenden dargestellt:
AKTIVA
Umlaufvermögen
9%
PASSIVA
Passive
Rechnungsabgrenzung
2%
Aktive
Rechnungsabgrenzung
1%
Eigenkapital
17%
Verbindlichkeiten
42%
Anlagevermögen
90%
Sonderposten
17%
Rückstellungen
24%
Aktiva
Im Vergleich zum erstmalig aufgestellten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010
hat das Anlagevermögen fast keine wertmäßige Veränderung erfahren. Es beläuft sich
zum 31. Dezember 2017 auf rd. 3 Mrd. Euro.
Mit einem Bilanzanteil von weiterhin rd. 86 % ist das Sachanlagevermögen unverändert die prägende Position im Anlagevermögen. Hier sind wesentlich die bebauten
Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit einem Bilanzanteil von 32 % (Vj.
32 %) sowie das Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote (Infrastrukturvermögen
im Verhältnis zur Bilanzsumme) ist seit dem 31. Dezember 2010 (31 %) leicht angestiegen und liegt zum 31. Dezember 2017 bei 33 % (Vj. 33 %).
Der Anlagendeckungsgrad 2 verdeutlicht in welchem Umfang langfristiges Vermögen
durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Im Konzern Stadt Krefeld ist der Anlagendeckungsgrad 2 zum 31. Dezember 2017 geringfügig auf 79 % gestiegen, damit ist weiterhin langfristiges Vermögen zum Teil kurzfristig finanziert worden. Zum jeweiligen
Bilanzstichtag 31. Dezember stellt sich der Anlagendeckungsgrad 2 im Zeitverlauf wie
folgt dar:
Anlagen-
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
deckungsgrad 2
81%
80%
80%
80%
75%
76%
78%
79%
Vom Umlaufvermögen entfallen ca. 57 % (Vj. 56 %) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme von rd. 3,3 Mrd. Euro beträgt der
Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weiterhin rd. 5 % (Vj.
45
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
5 %). Der Verringerung des Umlaufvermögens zum Vorjahr ist insbesondere auf die gesunkenen Vorräte (-7.635 TEuro; -14%) sowie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (-4.818 TEuro; -3 %) zurückzuführen, die sich aus entsprechenden Entwicklungen im SWK Konzern ergeben.
Die Aktivposten der Gesamtbilanz lassen sich auf die Stadt Krefeld und die vollkonsolidierte Unternehmen folgendermaßen zuordnen:
Gesamt
Anteil Aktiva
Anteil Aktiva
2017
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
%
TEuro
%
Anlagevermögen
2.966.237
1.550.734
52
1.415.503
48
Umlaufvermögen
314.340
60.855
19
253.485
81
17.630
16.808
95
822
5
3.298.207
1.628.397
49
1.669.810
51
AKTIVA
Aktive
Rechnungsabgrenzung
AKTIVA
Zum 31. Dezember 2017 sind etwa 52 % (Vj. 52 %) des Gesamtanlagevermögens der
Stadt Krefeld zuzuordnen und resultieren hier insbesondere aus Grundstücken mit
Schulbauten, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sowie dem Straßennetz mit
Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen.
Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen am Gesamtanlagevermögen beläuft sich
unverändert auf 48 %. Dies ist insbesondere auf die aktivierten Stromversorgungs- und
Abfallbeseitigungsanlagen, die Maschinen und technischen Anlagen und die Fahrzeuge im SWK-Konzern, die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der
KBK sowie die Grundstücke mit Wohnbauten bei der Wohnstätte zurückzuführen.
Das Umlaufvermögen ist mit 81 % (Vj. 81 %) überwiegend den vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen an den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 69 % (Vj. 73 %) (rd. 64 % allein
im SWK-Konzern; Vj. 68 %), an den Vorräten 98 % (Vj. 99 %) und den liquiden Mitteln
96 % (Vj. 85 %).
46
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Passiva
Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz hat seit Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 kaum Veränderungen erfahren. Diese
stellen im Wesentlichen geringfügige Verschiebungen vom Eigenkapital in die Rückstellungen dar.
Im Vergleich zum Vorjahr ist das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 erneut angewachsen, auf nunmehr 560.741 TEuro. Dies entspricht einem Anstieg um rd. 9 % zum
Vorjahr (Vj. +3 %). Somit liegt das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld im Berichtsjahr erneut deutlicher über dem Eigenkapital des Einzelabschlusses. Die Entwicklung
seit dem 31. Dezember 2010 stellt sich folgendermaßen dar:
Vergleich der Entwicklung des Eigenkapitals (in TEuro)
750.000
700.000
650.000
702.847
683.187
655.504
667.644
661.752
602.159
639.779
600.000
560.741
570.730
550.000
513.245
506.120
500.000
486.720
506.915
504.256
499.134
450.000
2010
2011
2012
2013
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2014
480.788
2015
2016
2017
Jahresabschluss Stadt Krefeld
Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung der Eigenkapitalquoten
40%
37%
36%
36%
35%
33%
32%
31%
32%
33%
30%
25%
21%
20%
20%
20%
17%
17%
15%
15%
15%
15%
10%
2010
2011
2012
2013
Eigenkapitalquote 1
47
2014
2015
2016
Eigenkapitalquote 2
2017
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Das Eigenkapital erfuhr infolge der Jahresfehlbeträge der ersten Gesamtabschlüsse
eine wesentliche Verringerung. Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld
zum 31. Dezember 2017 setzt die positive Entwicklung der Vorjahre allerdings fort und
weist erneut ein positives Ergebnis aus. Die Entwicklung seit 2010 ist nachfolgend dargestellt:
Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses
(TEuro)
+12.446
2010
2011
2012
2013
2014
-26.899
-60.245
2015
-10.193
2016
+21.820
2017
-44.717
-44.780
-84.274
Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die Passivposten wie folgt zuordnen:
PASSIVA
Gesamt
Anteil Passiva
Anteil Passiva
2017
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
TEuro
Eigenkapital
560.741
520.117
40.624
Sonderposten
562.201
502.550
59.651
Rückstellungen
777.076
545.223
231.853
1.326.217
632.893
693.324
71.971
55.147
16.824
3.298.206
2.255.930
1.042.276
Verbindlichkeiten
Passive
Rechnungsabgrenzung
PASSIVA
Die Sonderposten werden unverändert mit 89 % (Vj. 88 %)hauptsächlich bei der Stadt
Krefeld bilanziert. Das Vermögen der Konzernmutter wird damit zu wesentlichen Teilen
durch Zuwendungen und Beiträge finanziert. Dies wird auch in 2017 durch die weiterhin deutlich geringere Zuwendungsquote von 12 % (VJ. 12 %) im Gesamtabschluss der
Stadt Krefeld im Vergleich zum städtischen Jahresabschluss mit 28 % (VJ. 28 %) deutlich.
Die Rückstellungen resultieren nur zu 30 % (VJ. 32 %) aus den Beteiligungen und werden mit einem Anteil von 72 % (Vj. 71 %) wiederholt bestimmt durch die Pensionsrückstellungen. Diese haben zum 31. Dezember 2017 erstmalig seit Aufstellung des Gesamtabschlusses eine Verringerung erfahren und sind unverändert mit einem Anteil
von 91 % der Stadt Krefeld zuzuordnen. Im Vergleich zum Vorjahr haben die sonstigen
Rückstellungen in der Berichtsperiode eine deutliche Verringerung von 12 % erfahren
(Vj. -1 %), was im Wesentlichen auf erneut vorgenommene Auflösungen und Inanspruchnahmen von Drohverlustrückstellungen im SWK-Konzern zurückzuführen ist.
48
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Insgesamt sind die Rückstellungen seit dem 31. Dezember 2010 um 80.211 TEuro und
damit 12 % (Vj. +108.369 TEuro bzw. +16 %) gestiegen.
Die Verbindlichkeiten entfallen je zur Hälfte etwa auf die Stadt Krefeld und den sonstigen Vollkonsolidierungskreis. Sie werden mit insgesamt 1,1 Mrd. Euro (Vj. 1,2 Mrd.
Euro) dominiert durch die Investitions- und Liquiditätskredite sowie den Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen. Die Kredite zur Liquiditätssicherung
sind praktisch vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen und im Gesamtabschluss um
rd. 9 % gesunken. Dagegen sind die langfristigen Investitionskredite größtenteils dem
übrigen Vollkonsolidierungskreis zuzurechnen, z. B. der KBK und der Wohnstätte. Im
Vergleich zum Vorjahr ist diese Position im SWK-Konzern um rd. 7 % gesunken. Infolge
dessen ist der städtische Anteil hieran in 2017 leicht gestiegen, auf etwa 24 % (Vj.
23 %). Im Gegensatz dazu sind die sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag um
rd. 23,6 Mio, Euro (33 %) gestiegen, was insbesondere auf den SWK-Konzern zurückzuführen ist.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung im Konzern der Stadt Krefeld ist nachfolgend dargestellt:
800.000
750.000
Entwicklung der Verbindlichkeiten (in TEuro)
752.351
738.154
729.694
737.662
741.617
759.822
769.686
700.000
712.417
650.000
600.000
550.000
500.000
450.000
400.000
402.213
420.100
414.231
420.713
426.714
417.467
413.249
376.249
350.000
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2016
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
49
2017
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
IV. Darstellung der Finanz- und Ertragslage
Finanzlage
Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2017 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt:
2017
Bezeichnung
2016
Mio. Euro Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
+/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
143,9
59,6
+84,4
+/- Cashflow aus Investitionstätigkeit
-49,4
-90,4
+41,0
+/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-96,5
41,1
-137,7
-2,0
10,3
-12,3
-0,7
0,0
-0,7
=
Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds
+/- Änderungen des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
91,1
80,8
+10,3
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
88,4
91,1
-2,7
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2017 hat sich um 2,7 Mio. Euro und damit
um rd. 3 % verringert.
In 2017 beträgt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit +143,9 Mio. Euro (Vj.
+59,6 Mio. Euro), dies ist insbesondere in der Ergebnisentwicklung in 2017 begründet.
Die Finanzmittelzuflüsse übersteigen die –abflüsse hier deutlich und konnten genutzt
werden, um den weiterhin negativen Cashflow aus Investitionstätigkeit vollständig aufzufangen. Diese Zuflüsse wurden darüber hinaus vollständig zur Kredittilgung herangezogen, insgesamt konnten Investitions- und Liquiditätskredite i. H. v. rd. 92 Mio. Euro
zurückgeführt werden.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich in 2017 auf -49,4 Mio. Euro (Vj.
-90,4 Mio. Euro). Dieser ist insbesondere auf Investitionen ins Anlagevermögen (134,0
Mio. Euro) zurückzuführen. Der Großteil resultiert aus Investitionen innerhalb des
Sachanlagevermögens (104,8 Mio. Euro), welche sich im Konzern Stadt Krefeld wie
folgt darstellen:
50
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Investitionen in das
Sachanlagevermögen
31.12.2017 Anteil 31.12.2016 Anteil
Mio. Euro
%
Mio. Euro
%
Stadt Krefeld
30,0
29
61,8
40
Wohnstätte
26,8
26
29,4
19
KBK
14,8
14
18,0
12
SWK ENERGIE
11,3
11
12,1
8
EGN
8,8
7
11,0
7
EAG
4,0
4
5,0
3
Übrige
9,2
9
16,4
11
104,9
100
153,7
100
Gesamtinvestitionen
Die wertmäßig höchsten Investitionen wurden von der Stadt Krefeld und der Wohnstätte getätigt. Die Stadt Krefeld hat in 2017 insbesondere in den Ausbau von Schulen und
Kindertagesstätten sowie die Sanierung des Stadthauses investiert. Die aktuell größte
Einzelinvestitionsmaßnahme der Wohnstätte Krefeld stellt der Neubau des neuen Verwaltungsgebäudes der Wohnstätte dar.
Im Vergleich zu 2016 stehen den Auszahlungen ca. 30,4 Mio. Euro geringere Einzahlungen aus Sonderposten gegenüber.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf -96,5 Mio. Euro (Vj. +41,1
Mio. Euro). Der Rückgang resultiert aus den Tilgungen, die im Berichtsjahr die Kreditaufnahmen deutlich überschreiten. Diese Tilgungen sind insbesondere auf die Stadt
Krefeld und die EAG zurückzuführen. Der Bestand an Liquiditätskrediten konnte von der
Stadt Krefeld um 37,0 Mio. Euro reduziert werden. Darüber hinaus wurde von der EAG
ein Großteil eines Darlehens frühzeitig zurückgezahlt (45,1 Mio. Euro).
Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte, wie z. B. außerplanmäßige Abschreibungen, weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt
werden.
Ertragslage
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Gesamtjahresergebnis erneut um 9.373 TEuro
(Vj. +22.640 TEuro) verbessert und ist mit 21.820 TEuro (Vj. +12.447 TEuro) zum zweiten Mal infolge positiv. Damit konnte auch in 2017 die aus Konzernsicht positive Entwicklung der Vorjahre fortgesetzt werden.
51
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Ordentliche Gesamterträge
Bezeichnung
2017
2016
Veränderung
TEuro
TEuro
TEuro
%
+
Steuern und ähnliche Abgaben
331.377
318.689
+12.688
+4
+
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
227.350
224.046
+3.304
+1
+
Sonstige Transfererträge
14.868
10.594
+4.274
+40
+
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
138.282
131.192
+7.090
+5
+
Privatrechtliche Leistungsentgelte
975.399
980.009
-4.610
-0
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
93.735
97.267
-3.532
-4
+
Sonstige ordentliche Erträge
77.227
78.598
-1.371
-2
+
Aktivierte Eigenleistungen
16.030
18.033
-2.003
-11
-6.498
-4.029
-2.469
+61
1.867.770
1.854.399
+13.371
+1
+/- Bestandsveränderungen
=
Ordentliche Gesamterträge
Die in der Vergangenheit schon große Bedeutung der Ertragspositionen „Steuern und
ähnlichen Abgaben“ sowie „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ für das Gesamtjahresergebnis hat im Berichtsjahr mit einem Gesamtanteil von etwa 30 % (Vj. 29 %) an
den ordentlichen Gesamterträgen weiter zugenommen. Der Konzern Stadt Krefeld
bleibt dabei aber weiterhin wesentlich weniger abhängig von den Erträgen aus Steuern
und Zuwendungen als die Stadt in ihrem Einzelabschluss. Hier sind diese Ertragspositionen unverändert von absolut prägender Bedeutung, decken rd. zwei Drittel des konsumtiven Haushaltsvolumens und stellen damit den überwiegenden Teil der städtischen Erträge dar.
Die Veränderungen sind hier im Wesentlichen auf die in 2017 gestiegenen Steuererträge sowie Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke zurückzuführen. Aufgrund
der in 2017 gesunkenen Gewerbesteuererträge werden wiederum positive Auswirkungen auf zukünftige Schlüsselzuweisungen erwartet.
Die unterschiedliche Bedeutung der Erträge aus Steuern im Jahresabschluss und im
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld wird auch im Vergleich der jeweiligen Steuerquoten
deutlich, die angeben wie hoch der Anteil der Steuererträge an den jeweiligen ordentlichen Gesamterträgen ist:
Entwicklung der Steuerquote
50%
40%
44%
46%
45%
43%
41%
41%
41%
41%
30%
20%
10%
15%
16%
16%
15%
14%
16%
17%
18%
0%
2010
2011
2012
2013
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
52
2014
2015
2016
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2017
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Entwicklung der Zuwendungsquote stellt sich folgendermaßen dar:
Entwicklung der Zuwendungsquote
30%
27%
26%
26%
20%
28%
26%
10%
10%
9%
10%
10%
9%
27%
11%
28%
12%
28%
12%
0%
2010
2011
2012
2013
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2014
2015
2016
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2017
Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die ordentlichen Gesamterträge unverändert zu
etwa 52 % auf die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten zurückführen. Diese
werden ebenso unverändert mit 92 % im SWK-Konzern erwirtschaftet.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte werden zum weiterhin größten Teil von der SWK
ENERGIE (34 %) (Vj. 35 %), der lekker Energie (24 %) (Vj. 23 %) und der EGN (18 %)
(Vj. 18 %) erwirtschaftet.
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Bezeichnung
-
Personalaufwendungen
-
Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2017
2016
Veränderung
TEuro
TEuro
TEuro
%
383.124
365.574
+17.550
+5
27.651
36.482
-8.831
-24
740.771
758.778
-18.007
-2
-
Bilanzielle Abschreibungen
125.676
138.140
-12.464
-9
-
Transferaufwendungen
284.158
273.897
+10.261
+4
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
250.579
241.769
+8.810
+4
=
Ordentliche Gesamtaufwendungen
1.811.959
1.814.640
-2.681
-0
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit einem Anteil von 41 % (Vj. 42 %) im
Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der
überwiegende Teil dieser Aufwendungen entfällt auf die SWK ENERGIE (35 %) (Vj.
35 %), die lekker Energie (21 %) (Vj. 20 %), die NGN (11 %) (VJ. 12 %) und die EGN
(11 %) (Vj. 12 %). Die Verringerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
ist größtenteils auf die SWK ENERGIE sowie gesunkene Aufwendungen für bezogene
Leistungen der NGN zurückzuführen.
Nach den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stellen die Personalaufwendungen mit 21 % (Vj. 20 %) den größten Posten der ordentlichen Gesamtaufwendungen dar, wovon (wie im Vorjahr) rd. 55% auf die Stadt Krefeld entfallen. Insgesamt ha53
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
ben sich in 2017 die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowohl auf Seiten der
Stadt Krefeld als auch im SWK-Konzern leicht erhöht. Dies beruht bei der Stadt u. a. auf
Anstiegen der Vergütung tariflich Beschäftigter und Besoldung der Beamten sowie auf
Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen. Im SWK-Konzern sind die
sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung gestiegen. Der Rückgang
der Versorgungsaufwendungen geht im Wesentlichen auf die Stadt Krefeld zurück, bei
der ab dem Jahresabschluss 2017 eine Ausweisänderung der Inanspruchnahmen von
Pensionsrückstellungen erfolgt.
Die Personalintensität, also der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen
Gesamtaufwendungen, ist im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gestiegen. Sie bleibt
weiterhin unter dem Wert des städtischen Jahresabschlusses und ist damit im Gesamtabschluss weniger ergebnisprägend als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld.
Entwicklung der Personalintensität
30%
20%
10%
23%
17%
23%
17%
23%
17%
22%
16%
24%
17%
25%
19%
25%
20%
26%
21%
0%
2010
2011
2012
2013
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2014
2015
2016
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2017
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf den SWK-Konzern
(48 %) (Vj. 52 %) und die Stadt Krefeld (37 %) (VJ. 36 %). Im Gesamtabschluss 2017
wurden planmäßige Abschreibungen (5.825 TEuro) (Vj. 6.391 TEuro) sowie außerplanmäßige Abschreibungen (1.863 TEuro) (Vj. 1.650 TEuro) auf die stillen Reserven aus
der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen.
Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen und im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4 % (Vj. +13 %) gestiegen. Hierzu zählen insbesondere die
Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland, die Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie die Betriebskostenzuschüsse für Kitas. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf gestiegene Betriebskostenzuschüsse für Kitas und Zuweisungen und Zuschüsse zurückzuführen. Im Gegensatz zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld (35 %)
(Vj. 34 %) beläuft sich die Transferaufwandsquote im Gesamtabschluss auf lediglich
16 % (Vj. 15 %).
54
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Ordentliches Gesamtergebnis
Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt:
Entwicklung des ordentlichen Gesamtergebnisses
(TEuro)
+39.759
+10.322
+7.075
2010
-29.682
2011
-12.685
+55.811
2012
2013
2014
-21.209
2015
2016
2017
-55.401
Die Verbesserung des ordentlichen Gesamtergebnisses von +16.052 TEuro
(Vj. +29.437 TEuro) auf 55.811 TEuro ist in der Berichtsperiode maßgeblich geprägt
durch die erneut deutliche Verbesserung im städtischen Jahresabschluss. Durch weiter
angestiegene Erträge im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben, der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen, der Transfererträge sowie der öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte wurde im Jahresabschluss der Stadt Krefeld insgesamt ein deutlich
verbessertes ordentliches Ergebnis erreicht.
Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Gesamtaufwendungen zu ordentlichen Gesamterträgen) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist zum 31. Dezember 2017 weiterhin höher als im Einzelabschluss der Konzernmutter. Im Konzern Stadt Krefeld liegt
der Aufwandsdeckungsgrad seit 2015 über 100 %. Zum Stichtag kann diese Überdeckung erneut das negative Gesamtfinanzergebnis kompensieren.
Vergleich der Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades
100%
98%
90%
99%
94%
100%
94%
97%
92%
2011
2012
2013
89%
99%
90%
101%
95%
102%
98%
103%
99%
80%
2010
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2014
2015
2016
2017
Jahresabschluss Stadt Krefeld
Gesamtfinanzergebnis
In 2017 hat sich das Gesamtfinanzergebnis um rd. 7.372 TEuro auf -33.148 TEuro verschlechtert (Vj. rd. -7.164 TEuro).
Bezeichnung
+
Finanzerträge
2017
2016
TEuro
TEuro
4.139
3.496
4.530
3.273
Finanzaufwendungen
41.817
32.545
= Gesamtfinanzergebnis
-33.148
-25.776
+/- Ergebnis der Equity Konsolidierung
-
55
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Das Gesamtfinanzergebnis resultiert weiterhin hauptsächlich aus den hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 41.807 TEuro (Vj. 32.629 TEuro). Die Zinsaufwendungen sind zu 45 % (Vj. 24 %) auf den SWK-Konzern, zu 22 % (Vj. 29 %) auf die
KBK, zu 18 % (Vj. 28 %) auf die Stadt Krefeld, zu 13 % (Vj. 16 %) auf die Wohnstätte
und zu 2 % (Vj. 3 %) auf sonstige Unternehmen zurückzuführen. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Beendigung eines Zinssicherungsgeschäftes der EAG im Berichtsjahr zurückzuführen, dessen Ablösebetrag in dieser Position
enthalten ist.
Im Vergleich zum Vorjahr ist es sowohl bei den Finanzaufwendungen (+28 %)
(Vj. -11 %) als auch bei den Finanzerträgen (+18 %) (Vj. -65 %) zu einem Anstieg gekommen. Positiv für die Entwicklung des Gesamtfinanzergebnisses wirkt sich darüber
hinaus das positive Ergebnis aus der Equity Konsolidierung aus.
Das Gesamtergebnis des städtischen Konzerns kann wie folgt aufgeteilt werden:
Gesamtergebnisrechnung
Gesamt
Anteil
Anteil
2017
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
Ordentliches Gesamtergebnis
Gesamtfinanzergebnis
Außerordentliches Gesamtergebnis
Anderen Gesellschaftern
zuzurechnendes Ergebnis
Gesamtjahresergebnis des
Konzerns Stadt Krefeld
TEuro
%
TEuro
%
55.811
36.775
66
19.036
34
-33.148
-4.615
14
-28.533
86
857
0
0
857
100
-1.701
0
0
-1.701
100
21.819
32.160
147
-10.341
-47
Nach dem 2016 erstmalig positiven Anteil der Stadt Krefeld am ordentlichen Gesamtergebnis von 21.807 TEuro, hat dieser in 2017 eine erneute Verbesserung um 14.968
TEuro (Vj. +23.379 TEuro) auf 36.775 TEuro erfahren. Dies ist insbesondere auf die in
2017 gestiegenen Steuererträge sowie öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte zurückzuführen. Auch der Anteil der übrigen vollkonsolidierten Unternehmen am ordentlichen
Ergebnis hat sich in 2017 um 1.084 TEuro (Vj. +6.059 TEuro) verbessert auf 19.036
TEuro.
Unter Berücksichtigung des Gesamtfinanzergebnisses sowie des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses ergibt sich das dargestellte, erneut positive Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld. Dieses ist wesentlich durch die positiven
Entwicklungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld geprägt.
56
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
V. Chancen, Risiken und Ausblick
1. Chancen und Risiken der Stadt Krefeld
Die abgebildeten Erkenntnisse basieren auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017.
Mit Verfügung vom 17. Mai 2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung 2017 und die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2015 – 2020
der Stadt Krefeld gem. § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Auch die Haushaltssatzung
2018 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts wurden zwischenzeitlich seitens der Bezirksregierung Düsseldorf mit Verfügung vom 18. April 2018 genehmigt. Mit dem Erreichen des Haushaltsausgleichs kann der dringend benötigte Gestaltungsspielraum wieder erlangt werden, der dazu führt, dass auch wieder wünschenswerte Angebote z. B. im Sozial- und Jugendbereich oder auch zusätzliche Aufwendungen in der Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können.
Kritische Erfolgsfaktoren sind die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung aufgrund der Orientierungsdaten sowie der
Steigerungsraten des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ (Stand Mai 2018). Sollten
sich diese negativer als bislang prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen – insbesondere Schlüsselzuweisungen – noch das geplante
Steueraufkommen realisieren lassen. Insbesondere die Verteilungsstruktur innerhalb
des Gemeindefinanzierungsgesetzes, die für das Jahr 2019 erneut zur Diskussion ansteht, darf nicht zu Lasten Krefelds ausfallen.
Erstmalig hat Krefeld ab 2020 auf die erhöhte Gewerbesteuerumlage für den Länderfinanzausgleich verzichtet. Hierdurch konnten Haushaltsverbesserungen von rd. 9 Mio.
Euro p. a. erzielt werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Orientierungsdaten des
Landes NRW vom 09. November 2017. Gleichzeitig sind Bestrebungen einzelner Bundesländer erkennbar, den Länderfinanzausgleich neu zu regeln und hierbei die Finanzierung u. a. zu Lasten der Kommunen vorzunehmen.
Die Flüchtlingsthematik führt weiterhin zu schwer kalkulierbaren Risiken der kommunalen Haushalte. Die finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen bei
der Unterbringung der Menschen tragen zum überwiegenden Teil die Kommunen. Die
vereinbarte Fallpauschale deckt nach Auffassung des Deutschen Städtetages landesweit nicht die entstehenden Kosten. Insbesondere die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden stellt die Kommunen vor neue Aufgaben. Viele dieser Jugendlichen werden lange in Deutschland bleiben. Deshalb muss man betonen:
Die eigentlich schwierige Aufgabe läuft derzeit. Die Integration der Flüchtlinge in die
Gesellschaft ist zu meistern.
In diesem Zusammenhang sind drei Herausforderungen besonders herauszustellen:
Erstens müssen Bund und Länder den Kommunen die Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur unmittelbaren Versorgung der Flüchtlinge aufwenden. Es geht
um kalkulierbare, sich dem Bedarf anpassende Finanzströme.
57
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Zweitens sind die Flüchtlinge in die Gesellschaft zu integrieren. Auch dafür benötigt es finanzielle Ressourcen.
Drittens brauchen die Flüchtlinge Wohnungen, Kita-Plätze und Schulangebote
in der Stadt. Die kommunale Infrastruktur muss sich an den wachsenden Bedarf
durch mehr Menschen anpassen.
Die für 2017 und 2018 in der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung festgeschriebene, flüchtlingsbedingte um 2,2 % erhöhte Erstattung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (5,3 % für NRW) wird in 2018 überprüft; das Ergebnis ist offen.
Darüber hinaus bindet die Umsetzung des KInvFöG NRW Kapitel 1 die Kapazitäten der
Verwaltung in den nächsten Jahren überproportional. So positiv eine Förderung von rd.
19,9 Mio. Euro für Investitionen innerhalb der Stadt Krefeld ist, so ehrgeizig ist die vom
Gesetzgeber vorgegebene Umsetzungsfrist bis 2020. Die Auswahl, Abwicklung und
Abrechnung von geeigneten kommunalen Maßnahmen ist vor dem Hintergrund, dass
hierfür weder zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird noch die gesetzlichen
Vergaberichtlinien – wie beim Konjunkturpaket II geschehen – vereinfacht werden, mit
einem über die Maßen erforderlichen Engagement der Mitarbeiter/innen verbunden.
Im Rahmen der beschlossenen Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen ist das
bereits bestehende KInvFöG um ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen im Umfang von 3,5 Mrd. Euro ergänzt worden
(KInvFöG NRW Kapitel 2). Für diese Ergänzung gilt eine Umsetzungsfrist bis 2022, die
aufgrund der bereits bestehenden Programme ebenfalls für sehr ambitioniert gehalten
wird. Hierbei erhält die Stadt Krefeld eine weitere Förderung von 19,5 Mio. Euro.
Das Land NRW hat mit Wirkung vom 15. Dezember 2016 das „Gesetz über die Leistung
von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau
der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“ (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) kurz „Gute Schule 2020“ verabschiedet. Die Stadt Krefeld
hat ein Maßnahmenpaket erstellt, das sukzessive bis 2020 umgesetzt werden soll.
Auch dieses Programm wird erheblichen zusätzlichen Personalbedarf in der Bau- und
Schulverwaltung erfordern.
Regelmäßig stellen derartige Gesetzesänderungen bzw. Förderprogramme die Kommunen vor die Herausforderung, den Aufgaben entsprechend neues und geeignetes Personal zu akquirieren. Allgemein ist festzustellen, dass sich die Gewinnung von Personal immer schwieriger darstellt. Dies gilt bereits bei der Akquise neuer Mitarbeiter zur
Gewährleistung der gesetzlichen Kernaufgaben, wie beispielsweise die Pflichtaufgaben
zur Erfüllung nach Weisung der Ordnungs- und Bauverwaltung erfüllen zu können. In
Verbindung mit dem demographischen Wandel, welcher sich in den kommenden Jahren überproportional auswirken wird, stellt die Personalgewinnung eine der größten
Herausforderungen für die nächsten Jahre dar.
Krefeld ist − trotz positivem Jahresergebnis – weiterhin auf einem schwierigen und anspruchsvollen Weg. Entscheidend für einen Erhalt des Ausgleiches ist, dass die im
58
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin
konsequent umgesetzt werden.
Insbesondere hat der Rat der Stadt Krefeld bereits in 2016 die Bildung eines Kommunalbetriebs in der Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts beschlossen. Das Ziel,
den Betrieb eines umfassenden „Kommunalbetriebes Krefeld“, in dem wesentliche
Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur
gebündelt und möglichst aus einer Hand wahrgenommen werden, zum 01. Juli 2018
aufzunehmen, wurde erreicht. Die Bezirksregierung hat gegen die gem. § 115 Abs. 1 h)
GO NRW angezeigte Erweiterung der KBK keine kommunalaufsichtlichen Bedenken. Die
Bildung einer AöR wird von Verwaltung und Politik als weitere Chance zur Haushaltskonsolidierung gesehen.
Mit Beschluss vom 14. Juni 2016 hat der Verwaltungsvorstand den Projektauftrag zur
Neustrukturierung der Ausländerabteilung mit dem Ziel der Bildung eines Fachbereiches Migration und Integration beschlossen. Ziel war es, die bestehende Aufgabenund Organisationsstruktur der Ausländerabteilung in eine Willkommens/Dienstleistungs-behörde zu optimieren. Mit Bekanntgabe der Organisationsverfügung
vom 28. November 2017 und nach Zustimmung durch den Gesamtpersonalrat am 16.
Januar 2018 ist der Fachbereich 56 – Migration und Integration – offiziell gegründet.
Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Dezember 2015 zur kalkulatorischen Verzinsung, wonach sich diese an der von der Bundesbank veröffentlichten 50jährigen Durchschnittsrendite festverzinslicher Wertpapiere öffentlicher Emittenten zu
orientieren hat, stellt ein Risiko für den Haushalt dar. Es werden permanent rechtlich
zulässige Methoden geprüft und angewandt, die den negativen Entwicklungen entgegenwirken.
Eine verlässliche Angabe über die Steuermehrbelastung durch § 2b UStG und die Angabe einer Kostenfolgeabschätzung in diesem Zusammenhang (z. B. Personalmehrbedarf) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Zur Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wurde zum einen für die Jahre 2015 bis 2017 die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3,6 % erhöht (Entlastungseffekt ca. 2,5 Mio. EUR p. a.). Zum anderen erhielten die Kommunen einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer (Entlastungseffekt ca. 1,8 Mio. EUR p. a.). Die auf Krefeld entfallenden Entlastungsbeträge in
2017 belaufen sich auf rd. 5,2 Mio. Euro. Aufgrund des ab 2018 geplanten Bundesteilhabegesetzes werden ab 2018 rd. 8,0 Mio. Euro erwartet.
Die im Bereich „Krützboomweg“ im Stadtbezirk Fischeln ansässigen beiden Tennisvereine wollen ihre Zukunft gemeinsam auf einer Anlage gestalten. Durch die freiwerdenden Flächen sollen Wohnbauflächen und damit auch Ertragsmöglichkeiten für den
städtischen Haushalt generiert werden.
Am 18. April 2018 wurde ein neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen
Dienst beschlossen. Die finanziellen Mehrbelastungen für die Stadt Krefeld belaufen
sich auf rd. 6,9 Mio. Euro in 2019 und 9,2 Mio. Euro in 2020.
59
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Unter dem Begriff „Krefelder Erbe sichern und bewahren“ wurde ein neuer Investitionsschwerpunkt gesetzt, der die vorhandene Krefelder Baukultur erhalten soll. Infolge
dessen sollen in den kommenden Jahren die Sanierung des Stadtwaldhauses und die
Sanierung der Häuser Lange und Esters realisiert werden.
In den nächsten Jahren sind Sanierungsmaßnahmen der städtischen Eishallen, des
Badezentrums Bockum sowie des Grotenburgstadions vorgesehen. Damit die einzelnen
Projekte der Sonderbauten des Krefelder Sports insgesamt schnell abgewickelt werden
können, sind hierfür neue Stellen im Stellenplan vorgesehen.
Zudem besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiterzuverfolgen.
Ein Risiko liegt unverändert in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, da sich
hieraus entsprechende Auswirkungen auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen ergeben.
Auch die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen stellt einen Unsicherheitsfaktor für die
Stadt Krefeld dar. Änderungen im Bereich der Arbeitslosenzahlen bedingen regelmäßig
entsprechende Entwicklungen der Transferleistungen. Die Arbeitslosenquote der Stadt
Krefeld lag gem. den veröffentlichten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember
2017 bei 10,1 % (im Dezember 2016 bei 10,2 %). Bis Mai 2018 hat sie sich auf 10,3 %
verschlechtert.
Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise nicht außer Acht
zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen
Haushalt.
Mit Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen
den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl (Zensus 2011) Klage beim
Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu
negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Der
Ausgang des Verfahrens bleibt weiter abzuwarten.
Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte
weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen. Ein etwaiger Zinsanstieg stellt jedoch
auch ein entsprechendes Risiko für die Entwicklung der Zinsaufwendungen dar.
Erstmals mit Aufstellung der Haushaltssatzung 2015 wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 520 Mio.
Euro festgelegt. Dieser Höchstbetrag ist auch in der Haushaltssatzung 2018 verankert.
Aufgrund konsumtiver Überschüsse konnte in 2017 eine weitere Reduzierung der Kredite zur Liquiditätssicherung erreicht werden, zum 31. Dezember 2017 beläuft sich der
Stand auf rd. 376 Mio. Euro. Entscheidend für die Entwicklung wird hier der weitere
Konsolidierungsprozess der Stadt Krefeld sein.
60
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Darüber hinaus wird langfristig auch ein Schuldenabbau bei den Investitionskrediten
avisiert, die in 2017 um rd. 8 Mio. Euro auf 170,5 Mio. Euro zurückgeführt werden
konnten.
Zum 31. Dezember 2017 belaufen sich die Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss
der Stadt Krefeld auf 512,3 Mio. Euro (Vorjahr: 516,3 Mio. Euro). Aufgrund der Altersstruktur der Beamten werden diese Rückstellungen in den kommenden Jahren noch
ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe liegt derzeit nicht vor.
Trotz der positiven Entwicklung bestehen auch weiterhin Finanzrisiken, die nicht außer
Acht gelassen werden dürfen. Veränderungen bei den Steuereinnahmen oder ein steigendes Zinsniveau sind Risiken, die sich auf das Ergebnis auswirken können. Die stringente Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes bildet unverändert den Grundstein für das wirtschaftliche Handeln und der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung darf trotz der guten Ergebnisse nicht vorzeitig verlassen werden.
2. Chancen und Risiken der Tochterunternehmen
Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen, Risiken und Prognosen der einzelnen
Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld beschrieben. Die Berichterstattung zu
den Ergebnisprognosen der SWK-Töchter ergibt sich aus der Wirtschaftsplanung aus
2017 für die Jahre 2018 – 2022 des SWK-Konzerns.
Die SWK AG hat für die SWK MOBIL, EGN, EGK, GSAK und NGN einen Rohwarenswap zur
Dieselpreisabsicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen. Er dient der
Absicherung des Preisniveaus (nur Rohstoffanteil) der voraussichtlich von diesen Gesellschaften benötigten Mengen, da auf mittelfristige Sicht wieder von einem Anstieg
des Dieselmarktpreisniveaus ausgegangen wird. Zum 31. Dezember 2017 lag der
Marktwert dieser Swapvereinbarung bei insgesamt -0,8 Mio. Euro.
Im Geschäftsfeld Dienstleistungen wird bei der SWK AG mit einem deutlich höheren
Betriebsergebnis gerechnet. Dies liegt insbesondere an einer wesentlichen Belastung
im Berichtsjahr aus einem Aufwandszuschuss für die EAG, der aufgrund eines im Vergleich zur vorausgegangenen Planung höheren Finanzaufwandes erforderlich wurde.
Insgesamt wird für das Geschäftsjahr 2018 von einem gegenüber 2017 moderat höheren, positiven SWK-Konzernjahresergebnis ausgegangen. Dies resultiert aus den Prognosen der Beteiligungsergebnisse, wobei hier insbesondere die Prognose der SWK AG
ein wesentliches Gewicht hat. Bei den Konsolidierungsvorgängen (einschließlich der
„at Equity“ Bewertung) wird von einem nahezu gleich bleibenden Effekt wie in 2017
ausgegangen.
Bei der NGN sollen die Maßnahmen, die in 2017 bereits zu einer leicht verbesserten
Lage führten, auch in Zukunft konsequent fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang werden auch eine Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie
eine Optimierung der Betriebskosten in allen Sparten und Geschäftsfeldern verfolgt.
61
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Hierauf soll auch die erfolgreiche Akquisition der KRT durch eine Vertiefung der Wertschöpfungskette und eine optimierte Integration in die Geschäftsprozesse der NGN
einzahlen. Darüber hinaus untersucht die NGN kontinuierlich auch weiterhin mögliche
Beteiligungs- bzw. Kooperationsoptionen in der Region Niederrhein, um auch über diesen Weg eine ggf. weitere Effizienzverbesserung der eigenen Ressourcen und eine Kostensenkung zu realisieren.
Die bei der NGN mit der Aufhebung des Betriebsführungsvertrages Abwasser verbundenen Ergebniseinbußen ab 2018 sind planerisch bereits berücksichtigt und daher
nicht mehr Gegenstand der Risikoberichterstattung.
Als Netzgesellschaft des SWK-Konzerns wird der wirtschaftliche Rahmen der NGN im
Wesentlichen durch die Anreizregulierung für Netzbetreiber (Strom, Gas) bestimmt. Das
heißt, die Erlöspfade werden durch die Bescheide der Regulierungsbehörden determiniert. Die festgestellten Ineffizienzen sind bis Ende der zweiten Regulierungsperiode
2017 (Gas) bzw. 2018 (Strom) abzubauen. Dies bedeutet, dass 2018, mit Beginn der
neuen Regulierungsperiode Gas, das Ergebnis der NGN von genau diesem Faktor maßgeblich beeinflusst werden wird. Der Beginn der dritten Regulierungsperiode in der
Sparte Strom ist 2019. Die Ergebnisse der Kostenprüfungen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht abzuschätzen. Gleiches gilt für die Auswirkungen aus der noch nicht final
feststehenden Eigenkapitalverzinsung und des noch festzulegenden allgemeinen Produktivitätsfaktors. Erheblicher Preiseinfluss wird darüber hinaus ab 2019 aus den
Auswirkungen des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes durch die stufenweise Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene entstehen. Aufgrund einer
Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die einer gezielten Gegensteuerung dienen, wird für das Jahr 2018 von einem Jahresergebnis vor Ergebnisabführung auf einem moderat höheren Niveau als 2017 ausgegangen.
Im Geschäftsfeld Energie und Wasser werden für die SWK ENERGIE weiterhin Chancen
im Ausbau der Wärmeversorgung, des Contracting und der Energiedienstleistungen
gesehen. Im Bereich Contracting steht das Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft, z. B. in Form von Fernwärmeanschlüssen oder Gasbrennwertthermen, im Vordergrund. Ein zusätzliches Potenzial wird im Vertrieb des Kleinanlagen-Contracting
aber auch in der Umsetzung von individuellen Wärmelösungen z. B. für Quartiere gesehen. Auch im Vertrieb von KWK-Anlagen ist ein Wachstums-Potenzial vorhanden.
In den Forschungsprojekten der SWK ENERGIE werden weitere Wertschöpfungen im
Bereich der dezentralen Stromerzeugung untersucht. Denn zukünftig wird durch den
beschlossenen Ausstieg aus der Atomkraft Bedarf an flexibler Erzeugungsleistung bestehen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Kundenzahl der lekker Energie in den nächsten
Jahren auf leicht höherem Niveau gehalten werden kann. Im Bereich der Geschäftskun62
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
den werden durch eine intensivierte Ansprache Vertragslaufzeiten verlängert und damit
die Kundenbindung erhöht.
Bei der SWK Energie und bei der lekker Energie resultieren wesentliche Risiken insbesondere aus der Energiebeschaffung und dem Energievertrieb.
In der Energiebeschaffung bestehen im Wesentlichen Preisrisiken bei den Rohstoffen
Strom und Gas. Um diese zu minimieren, werden bei vertrieblichen Strom- und Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden
regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte,
Portfolio und Bestellbevollmächtigten Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und
die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht.
Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung
(Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose
bzw. zu den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über
Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und ggfs. angepasst.
Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. Die Gesellschaft bewirtschaftet ihre Portfolios
stets risiko-avers, spekulative Geschäfte sind auch durch die im Risikohandbuch festgelegten Regelungen ausgeschlossen.
Des Weiteren ist im Vertrieb ein Kreditrisiko in Form des Kontrahentenausfallrisikos
(Forderungsausfälle) gegeben. Diesem wird durch eine stetig verbesserte Bonitätsprüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe, Inkassotätigkeiten, Insolvenzbeobachtung, Versicherungsschutz) begegnet.
Sowohl bei der SWK ENERGIE als auch bei der lekker Energie werden den Risiken aus
Kündigungen durch den nach wie vor intensiven Wettbewerb, steigenden Beschaffungskosten und der damit verbundenen Notwendigkeit von Tarifanpassungen mittels
einer Vielzahl unterschiedlicher Bestandskundenmaßnahmen entgegengewirkt.
Hinsichtlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage der Unwirksamkeit
von Preisanpassungsklauseln (Strom und Gas) bei Sonderkundenverträgen und grundversorgten Kunden ist das mögliche Schadenspotenzial bei der SWK ENERGIE und lekker Energie nur noch sehr gering. Für mögliche Rückerstattungen für bei Strom- und
Gaskunden erfolgte Preissteigerungen wurden die Restbeträge der Rückstellungen
2017 vollständig aufgelöst.
63
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Bei der SWK ENERGIE besteht ein Finanzierungsrisiko bezüglich der TGH aufgrund der
ggfs. eintretenden Uneinbringlichkeit von Gesellschafterdarlehen. Dieses Kraftwerk
wird unverändert im Minimalbetrieb geführt und nur noch vereinzelt zu Regelungszwecken eingesetzt. Das Risiko besteht darin, dass zukünftig ausgereichte Tranchen des
Gesellschafterdarlehens uneinbringlich sind und erfolgswirksam abgeschrieben werden müssen. Die Vermarktung der TGH-Leistung hat in 2017 bisher zu deutlich besseren Erträgen geführt als in 2015/16. Dennoch bleibt die Lage instabil und die Marge für
GuD-Kraftwerke ("Clean Spark Spread") schwankt stark. Eine Vorhersage über die
nächsten Jahre ist schwierig und es ist aktuell davon auszugehen, dass die Wahrscheinlichkeit der Uneinbringlichkeit in etwa der Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung
entspricht.
Im Rahmen der Beendigung der Beteiligung der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle
Hamm-Uentrop GmbH & Co. KG hatte die SWK ENERGIE 2015 ein (Teil-) Darlehen mit
einem Betrag von ursprünglich 17,8 Mio. Euro und einen Zins-Swap in gleicher Höhe
von der GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG übernommen. In dieser Höhe 17,8
Mio. Euro hat die Gesellschaft auch eine Termingeldanlage an die KFW IPEXBank GmbH
verpfändet. Im April 2017 erfolgte die Rückzahlung des Restdarlehens i. H. v. 15,6 Mio.
Euro. Die Termingeldanlage wurde ebenfalls aufgelöst.
Die SWK ENERGIE betreibt Anlagen (HKW Weeserweg, Heizwerk Schwertstraße und
Bleichpfad), die CO2-Emissionen ausstoßen. Für diese Anlagen hat die Gesellschaft
Emissionsberechtigungen (European Emission Allowances, kurz EUA) zu beschaffen.
Ein Teil der EUAs wird von der Deutschen Emissionshandelsstelle kostenlos zugeteilt.
Es gab im Berichtsjahr keine Handels-Transaktionen mit EUAs, da der Bedarf aus dem
vorhandenen Bestand gedeckt wurde.
Im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas setzt die Quantum als beauftragter
Dienstleister u. a. für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt ein. Bei diesen Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien (in dem Fall
in der Regel die Quantum oder der jeweils andere Handelspartner) ausfällt. Je nach
Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder Verkäufer Risiken. Muss sich die
Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen Energieverkäufer suchen, wird der
Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte Verkäufer. Die Quantum als Einkäufer
hat bei steigenden Preisen ein sogenanntes Wiederbeschaffungs-Risiko. Muss sich der
Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen einen neuen Käufer suchen, wird der Käufer nur einen niedrigeren Preis akzeptieren als vorher die Quantum. Der Verkäufer hat
bei fallenden Preisen ein sogenanntes Wiederabsatz-Risiko.
Die Risiken aus solchen Preisdifferenzen werden üblicherweise durch ein Patronat oder
eine Bürgschaft abgesichert. Die SWK ENERGIE trat für Stromgeschäfte (Termin- und
Spotmarkt) bei Geschäftsabschlüssen bis ins Jahr 2012 hinein gegenüber den Handelspartnern als alleiniger Vertragspartner und Bürge auf (für Belieferungen bis 2017).
Dabei werden die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte durch
64
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Patronatserklärungen dieser gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Seit Bestehen
des neuen Besicherungskonzepts ab 2012 schließt die Quantum Lieferverträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Auch hier fungiert die SWK ENERGIE als Bürge, jedoch neben weiteren Bürgen und in der Höhe begrenzt. Wie bei den „Altgeschäften“ werden auch hier die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte
im Innenverhältnis durch Patronatserklärungen gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Mit Ablauf des Jahres 2017 bestehen keine „Altgeschäfte“ mehr und alle Geschäfte werden über das neue Besicherungsmodell gehandelt.
Der von der SWK ENERGIE freigegebene Bürgschaftsrahmen beträgt wie im Vorjahr 70,0
Mio. Euro. Hiervon waren zum 31. Dezember 2017 Sicherheiten i. H. v. 31,5 Mio. Euro
an Handelspartner der Quantum ausgegeben (Ende 2016: 39,4 Mio. Euro).
Im Geschäftsfeld Energie und Wasser wird bei der SWK ENERGIE für 2018 ein Rückgang
der Vertriebsmargen in den Sparten Strom und Gas unterstellt. Grund hierfür ist ein
Anstieg öffentlicher Abgaben und Netznutzungsentgelte. Eine Weitergabe an die Bestandskunden ist aufgrund langfristiger Produkte zur Kundenbindung nicht immer gegeben. In der Sparte Wärme wird davon ausgegangen, dass sich die Margen im Privat-,
Gewerbe- und Monatskundenbereich deutlich verringern. Dies ist hauptsächlich auf die
Entwicklung der Fernwärme-Beschaffungskosten zurückzuführen. In der Sparte Trinkwasser wird für die Umsatzerlöse 2018 auf Basis der bereinigten (Abgrenzungsdifferenz 2016) Umsatzerlöse 2017 von einem gleichbleibenden Niveau der Vertriebsmarge
ausgegangen. Des Weiteren wird mit einer höheren Tarifsteigerung für die Mitarbeiter
und damit höherem Anstieg des Personalaufwands in 2018 als in den beiden Vorjahren
gerechnen. Auf Basis dieser Annahmen wird für das laufende Jahr 2018 von einem Jahresergebnis vor Ergebnisabführung auf moderat niedrigerem Niveau ausgegangen.
Trotz eines schwierigen Marktumfelds wird für die lekker Energie in ihrer Ergebnisprognose für das Jahr 2018 wiederum ein positives Jahresergebnis vor Gewinnabführung
auf Niveau des Geschäftsjahres 2017 erwartet. Klares Ziel der Gesellschaft ist es, mindestens die Kundenbasis zu erhalten bzw. nachhaltig auszubauen. Das führt zu hohen
Vertriebsaufwendungen. Allerdings gilt weiter die strategische Vorgabe der Wertorientierung. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit bleibt bei aller Wettbewerbsintensität oberstes
Ziel.
Im Geschäftsfeld Verkehr werden die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen
der SWK MOBIL weiterhin schwierig angesehen. Neben den steigenden Aufwänden
zum Erhalt der Straßenbahninfrastruktur und den Folgen des demographischen Wandels verändern sich auch die Verhaltensweisen der maßgeblichen Kundengruppen. So
wählen mehr und mehr Kunden die Flexibilität verschiedener Ticketsegmente, weg vom
Abonnement, u. a. in das Sozialticket. Hier haben die Kunden keine Bindung von mindestens zwölf Monaten und entscheiden von Monat zu Monat neu, ob der Kauf einer
Monatswertmarke wirtschaftlich sinnvoll ist. Es ergeben sich jedoch Chancen, diese
voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Diese liegen in einer fortgesetzten Kundenorientierung
65
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
und der stetigen Verbesserung der vornehmlich digitalen Serviceangebote. Die neuen
Angebote SWK Live und das Ratzfatz-Ticket sowie der WLAN-Testbetrieb dokumentieren
hier die Innovations- und Veränderungsbereitschaft der SWK MOBIL. Über die neuen
Informations- und Vertriebskanäle soll es gelingen, auch neue Zielgruppen für die Fahrt
in Bus und Bahn zu gewinnen.
Bei der SWK MOBIL besteht perspektivisch ein Risiko im möglichen Verlust der Betriebsleistungen im Kreis Viersen. Die Bestandsbetrauung läuft hier zum 3. Dezember
2019 aus und damit der Auftrag für knapp 1,8 Mio. Buskilometer. In 2017 wurde im
Kreis Viersen ein neuer Nahverkehrsplan erarbeitet und in 2018 verabschiedet. Auf
dieser Basis soll nun entschieden werden, ob die Verkehre zukünftig ausgeschrieben
werden oder im Rahmen der Bildung einer „Gruppe von Behörden“ (EU-konformes VRRRegularium) die kommunalen Verkehrsunternehmen eine Direktvergabe erhalten. Eine
Entscheidung des Kreises Viersen lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor.
Im Geschäftsfeld Verkehr werden wesentliche Einflüsse aus der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auf die SWK MOBIL zukünftig weiterhin nicht gesehen. Es wird davon ausgegangen, dass 2018 keine größeren aperiodischen Erträge aus Landesmitteln
NRW (§ 11 (2) ÖPNVG) sowie aus der Erstattung von EEG-Aufschlägen für den Straßenbahnstrom anfallen werden. Durch die personalintensiven Dienstleistungen der SWK
MOBIL haben die Tarifverhandlungsergebnisse im Frühjahr 2018 maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis. Neben den Anpassungen der Löhne ziehen die Tarifverhandlungsergebnisse zudem einen Anstieg der Zuführungen an die Versorgungskasse nach
sich. Die Laufzeit des bisherigen Tarifvertrages endete am 28. Februar 2018. Ferner
führen verstärkte Gleisbaumaßnahmen zur dringenden Sanierung und Instandhaltung
zu einem Anstieg bei dem Materialaufwand und den Fremdleistungen. Hoffnung besteht darin, dass ggf. schon ab 2018 ff. Fördermittel nach dem § 13 ÖPNVG NRW (Maßnahmen im besonderen Landesinteresse) zur Sanierung und Instandhaltung der vorhandenen kommunalen Schienensysteme (Stadt-, Schwebe- und Straßenbahn) vom
Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Das diesbezügliche Gutachten zum Investitionsstau bei den Schienensystemen soll dem Land im Sommer 2018 vorgelegt werden.
Auf Basis dieser Annahmen rechnet die SWK MOBIL für das Geschäftsjahr 2018 mit
einem Jahresergebnis vor Verlustausgleich auf ähnlichem Niveau wie in 2017.
Im Geschäftsfeld Entsorgung ist die Entwicklung insbesondere durch die EGN und EGK
geprägt. Durch die starke Stellung am linken Niederrhein sieht die EGN gute Chancen,
sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue
Kunden zu gewinnen. Durch die neuen Vereinbarungen mit der MVA Weisweiler ab Dezember 2017 und mit der EGK in Krefeld ab dem Jahr 2020 hat die EGN die Weichen für
eine langfristige Entsorgungssicherheit stellen können. Darüber hinaus bietet der in
2017 erfolgte Einstieg in den Onlinemarkt der EGN neue digitale Absatzwege im
deutschlandweiten Privatkundensegment. Des Weiteren sieht die EGN gute Chancen,
durch die Fortsetzung des Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsprogramms auch
in Zukunft weitere Optimierungspotentiale heben zu können.
66
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Für die EGK ist auf Basis der bestehenden Strategie im SWK Konzern die langfristige
Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells weiterhin das Ziel. Die Entscheidung über die Fortsetzung des bestehenden Vertrages mit der Stadt Krefeld über 2018
hinaus hat hierfür die wesentliche Basis geschaffen. Durch die Ausgestaltung der
MKVA als Kraft- Wärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWKFernwärmenetz bildet die Anlage auch zukünftig einen wesentlichen Baustein zur lokalen Energieversorgung. Dies erfolgt mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad unter Einsatz teilweise regenerativer Energieträger. Damit leistet die Anlage einen Beitrag zur
Energiewende, deren Bedeutung in Zukunft eher zu- als abnehmen wird.
Es besteht für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien
im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i. H. v. 48,1 Mio. Euro. Sie ist durch einen
Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert. Darüber hinaus hat die SWK AG
dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Diese beläuft
sich zum Jahresende 2017 auf unverändert 6,8 Mio. Euro. Der Haftungseintritt der vorbezeichneten Verpflichtungen wird nach wie vor als sehr unwahrscheinlich eingestuft.
Die SWK AG hat ab dem 1. Dezember 2017 eine Bürgschaftsverpflichtung i. H. v. 6 Mio.
Euro gegenüber der AWA Entsorgung GmbH übernommen zur Sicherung sämtlicher
Pflichten der EGN aus der neugefassten Zusammenarbeitsvereinbarung in Bezug auf
die anteilige Tragung der Kosten einer etwaigen Stilllegung der Müllverbrennungsanlage. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zum 31. Dezember
2017 zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler und Düsseldorf.
Es bestehen für die EGN trotz der positiven Preisentwicklung wesentliche Risiken bei
der Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur thermischen
Verwertung. Die EGN übernimmt insbesondere Entsorgungs- und Recyclingdienstleistungen für Kommunen, duale Systeme und Gewerbekunden. Sie steht bei Ausschreibungen immer im Wettbewerb mit anderen Entsorgern und ist bei Neuausschreibungen
den entsprechenden Umsatz- und Ergebnisrisiken ausgesetzt. Die EGN hat die Risiken,
welche sich aus der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Abgabe bindender
Angebote und dem Abschluss von mehrjährigen Verträgen ergaben, durch die Bildung
von Drohverlustrückstellungen in ausreichendem Maße im Jahresabschluss 2017 berücksichtigt. Zukünftige Ausschreibungsverfahren können, abhängig von der Entwicklung des Verbrennungsmarktes, zu weiteren Bildungen von Drohverlustrückstellungen
führen.
Im Geschäftsfeld Entsorgung wird die voraussichtliche Entwicklung der EGN positiv beurteilt. Es wird das Ziel verfolgt, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen sowie neue
Geschäftsfelder und Märkte zu erschließen. Durch die positive Preisentwicklung auf
dem Spotmarkt für Mengen zur thermischen Verwertung und die geplante Inanspruchnahme der in den Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen erwartet die Gesellschaft im Jahr 2018 eine Ergebnisentlastung im Bereich des Verbrennungsmarktes.
Aufgrund des stabilen Geschäftes im operativen Bereich und bei den Beteiligungen
67
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
erwartet sie in 2018 ein moderat steigendes Ergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr
2017.
Für die EAG/EGK liegen in den nächsten zehn Jahren stabile Rahmenbedingungen für
eine günstige Weiterentwicklung der Gesellschaften vor. Sie basieren auf der Verlängerung des Betriebsvertrages mit der Stadt Krefeld, die Vereinbarung von Festpreisen und
die Fortführung der Zusammenarbeit mit der EGN. Damit sind sowohl die Auslastung
der MKVA als auch die Reststoffentsorgung gesichert, und es besteht der Freiraum für
weitere Maßnahmen zur Anlagenmodernisierung und Kostenoptimierung. Die bereits
erfolgte Erneuerung der Prozessleittechnik in der MKVA, die Implementierung verbesserter Sollprozesse im Rahmen des Projektes Prozessoptimierung und die Einführung
des Integrierten Managementsystems stellen wichtige Schritte zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit der EGK dar. In diesem Zusammenhang ist auch der in Planung befindliche Wärmeverbund mit dem benachbarten Chempark zu sehen. Für die Jahre
2018 und 2019 werden Jahresüberschüsse im Durchschnitt der letzten Jahre erwartet.
Das Kerngeschäft der GSAK ist aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die
Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft stabil.
Für das laufende Geschäftsjahr der GSAK wird von einem Ergebnis auf dem Niveau des
Berichtsjahres ausgegangen.
Weiterhin können für die weiteren direkten und voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld folgende Aussagen getroffen werden:
Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen hat sich das hohe Niveau der Nachfrage zwar bis zum Jahresende 2017 und auch noch bis in das Frühjahr 2018 hinein
gehalten. Da dieser Nachfrage jedoch derzeit kein breites Angebot kurzfristig
verrnarktbarer Flächen mehr gegenübersteht, wird die GGK die sich aus der robusten
Konjunktur und dem sehr niedrigen Zinsniveau ergebenden Chancen erst nach der Erschließung neuer Flächen wieder nutzen können. So muss für das Jahr 2018 zunächst
mit sinkenden Verkaufszahlen gerechnet werden.
Für die kurz- bis mittelfristige Zukunft kommt der weiteren Entwicklung vermarktungsfähiger Flächen im Businesspark Fichtenhainer Allee durch entsprechende Erschließungsmaßnahmen die größte Bedeutung zu, zumal sich die Grundstücke dort bereits
zum weit überwiegenden Teil im Eigentum der GGK befinden und daher keine Abhängigkeiten von der Verkaufsbereitschaft anderer Eigentümer bestehen.
Anders verhält es sich bei dem ebenfalls wichtigen neuen Gewerbegebiet an der A 57
(nach der inzwischen erfolgten Ausweisung eines solchen im neuen FNP der Stadt Krefeld); hier steht der Entwicklung noch der notwendige Erwerb der Flächen und die mangelnde Verkaufsbereitschaft der Eigentümer im Wege, so dass mit der Stadt Krefeld
schon seit Ende 2015 intensiv über mögliche Tauschflächen diskutiert wird.
68
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Neue Chancen für die Gesellschaft ergeben sich – wie bereits im Konzernlagebericht
des Vorjahres erwähnt – aus der Revitalisierung von Liegenschaften nach dem Muster
„Werkkontor Krefeld", in der durch Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen zusätzliche Flächen für Handwerksunternehmen und sonstige mittelständische Unternehmen geschaffen worden sind, was sich sowohl aus wirtschaftsförderlichen wie auch
betriebswirtschaftlichen Gründen für die GGK als äußerst sinnvoll herausgestellt hat.
Insofern wird es künftig auch darum gehen müssen, weitere Objekte für ähnliche Entwicklungen im Stadtgebiet zu identifizieren und ggf. anzukaufen.
In Anbetracht der nach wie vor beträchtlichen von den Vorgängergesellschaften übernommenen Altverbindlichkeiten und den damit einhergehenden Finanzierungskosten,
musste die GGK über viele Jahre hinweg jährlich Gewinne aus Grundstücksverkäufen in
etwa siebenstelliger Höhe generieren, um zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu gelangen. Dieser Vermarktungsdruck konnte seit Ende 2016 dank der Ablösung mehrerer
Darlehen und der damit erreichten deutlichen Reduzierung der Zins- und Tilgungslasten
zwar merklich reduziert werden; allerdings steht dem auch ein in Anbetracht der Verkaufserfolge der beiden letzten Jahre reduziertes Immobilienportfolio gegenüber.
Insofern bleibt für die kommenden Jahre ein Wesentliches Risiko darin bestehen, dass
Flächenverkäufe nicht nur schwer zu prognostizieren sind, sondern aufgrund der begrenzten Grundstücksverfügbarkeit die Chance, damit genau die Bedürfnisse der an
Flächen interessierten Unternehmen zu treffen, naturgemäß sinken wird.
Da die Nicht-Realisierung einzelner Grundstücksverkäufe stets spürbare bis schwerwiegende Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan hat, bleibt auch für die Zukunft eine
recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Geschäftsführung im Laufe eines Geschäftsjahres zu einer Nachtragsplanung gezwungen sein wird.
Aus den genannten Gründen bleibt es ein zwingendes Erfordernis der GGK, in den
nächsten Jahren den Ankauf neuer Flächen umzusetzen, damit auf diese Weise neue
vermarktbare Flächen für ansiedlungsinteressierte Unternehmen entstehen. Andernfalls wäre nicht nur die Chance, neue Unternehmen und Arbeitsplätze in Krefeld anzusiedeln und bestehende am Standort zu halten, deutlich verringert, sondern würde
auch die GGK innerhalb weniger Jahre einen kompletten Ausverkauf ihres Grundstücksvermögens und damit letztlich ihres Geschäftszweckes betreiben. Gerade in Anbetracht
der Verkaufszahlen (knapp 440.000 m²) und der Ankaufszahlen (rd. 125.000 m², zzgl.
landwirtschaftliche Ausgleichsflächen) der GGK bzw. ihrer beiden Vorgängergesellschaften in den Jahren seit 2004 zeigt sich deutlich, dass in den letzten Jahren ein solcher „Ausverkauf" bereits in erheblichem Maße stattgefunden hat, so dass hier im Interesse der GGK sowie des Wirtschaftsstandortes Krefeld unbedingt gegengesteuert werden muss. Im Rahmen einer strategischen Neuaufstellung der Gesellschaft wird zeitnah
über neue Aufgabenfelder für die GGK mit dem Aufsichtsrat und den politischen Gremien der Stadt Krefeld zu diskutieren sein.
69
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Das in den Gesamtlageberichten der Vorjahre genannte weitere Risiko des Vermietungsgeschäfts hat die GGK mittlerweile ganz deutlich reduziert, indem zwischen Juli
2015 und Februar 2016 die beiden Büroobjekte, welche jeweils an ein einziges Unternehmen vermietet waren (Krützpoort 16 und Campus Fichtenhain 71), veräußert wurden. In allen weiteren Mietobjekten, welche sich noch im Eigentum der GGK befinden
(Campus Fichtenhain 42 Und Werkkontor Krefeld), besteht ein solches „Klumpenrisiko"
dank der Vermietung an viele verschiedene Unternehmen nicht.
Ein langfristiges Risiko liegt nach wie vor darin, dass durch eine mögliche Veräußerung
der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld" im Jahr 2023 ein erheblicher Teil der Mieteinnahmen entfallen würde, was sich auf die Liquidität der Gesellschaft entsprechend
auswirken würde.
Das Umfeld auf dem Theaterplatz ist ein wichtiger Entscheidungsfaktor für Veranstalter
und Besucher, das Seidenweberhaus für Veranstaltungen zu buchen als auch zu besuchen. Nach wie vor ist in diesem Umfeld die Drogenszene, gepaart mit kriminellen
Handlungen, beheimatet. Vor diesem Hintergrund hat eine Vielzahl von Veranstaltungspartnern die langjährige Partnerschaft beendet, da die Zustände mehr als unzumutbar sind.
Die Szene wandert immer mehr in die Veranstaltungslocation und stört die Veranstaltungsdurchführung. Zur Sicherstellung der Attraktivität des Standortes ist es dringend
geboten, das Milieu am Theaterplatz nachhaltig zu verändern.
Weiterhin trägt die offene Diskussion über die Zukunft des Seidenweberhauses zwischen der Stadtverwaltung und Politik nicht zu einer strategischen Planungssicherheit
bei. Aufgrund der noch offenen Entscheidungen kann das Seidenweberhaus nur begrenzt gebucht werden, da der Betreiber keine Anfragen ab 2020 bedienen kann. Durch
die Diskussionsinhalte über Abriss, Sanierung, etc. sind die Veranstalter bei den Buchungen sehr zurückhaltend und verunsichert. Politisch soll voraussichtlich im Herbst
2018 beschlossen werden, ob die Veranstaltungshalle abgerissen und neugebaut oder
aber aufwendig saniert werden soll. Dazu wurden bereits Experten- und Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt.
Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse und Planungen ist damit zu rechnen, dass auch
in den nächsten Jahren weitere Verluste entstehen. Das Jahresergebnis wird auch zukünftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über
den KönigPALAST mit der Krefelder Bau bestimmt.
Durch die zusätzliche Vereinbarung für die Saison 17/18 und den neuen Mietvertrag
für die Saison 18/19 mit der KEV Pinguine Eishockey GmbH verringern sich die Umsätze im Bereich Hallenmiete und Zuschauerbeteiligung erheblich und es ist nicht mehr
möglich, die Umsätze auf dem Niveau der letzten Jahre zu halten oder gar zu steigern.
70
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Kosten durch Neu- und Ersatzinvestitionen im KönigPALAST müssen von der Seidenweberhaus getragen werden. Das geht aus dem Vertrag und der Erweiterung des Pachtvertrags zu Ersatzinvestitionen mit der Krefelder Bau hervor. In den nächsten Jahren fallen
notwendige Investitionen im KönigPALAST in den Bereichen Brandschutz (Sprinkleranlage) und Veranstaltungstechnik (Beamer, Scheinwerfer, Kameras) an. Außerdem gibt
die Deutsche Eishockey Liga vor, dass in der DEL ab der Saison 2019/2020 nur noch
belastungsreduzierende Bandensysteme für den Spielbetrieb zugelassen werden. Dies
bedeutet, dass für 2018 Planungskosten für eine neue Bande anfallen werden und in
der Sommerpause 2019 eine neue Bande im KönigPALAST eingebaut werden muss.
Bei der KBK können insbesondere zwei Sachverhalte zukünftig zu einer Reduzierung
der Jahresergebnisse führen. Dazu gehört zum Einen das Absinken des kalkulatorischen Zinssatzes für den Abwassergebührenbereich durch die Gesetzgebung bzw. die
Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere. Würde der Rückgang noch
deutlicher ausfallen als in der aktuellen Planung unterstellt, würde das z. B. bei einem
Zins von 5 % im Vergleich zu einem in der Planung durchschnittlich angesetzten Zinsniveau von 6,15 % näherungsweise eine Abnahme des Jahresergebnisses von rd. 3,3
Mio. Euro p. a. bedeuten. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren
resultierende Risiko ist die Ergreifung von Gegenmaßnahmen nicht möglich. Der Eintritt
wird als sehr unwahrscheinlich bewertet.
Zum Anderen besteht ein Risiko darin, dass die aktuellen Tilgungsleistungen die erwirtschafteten Abschreibungen übersteigen. Die Differenz wird durch die Aufnahme
zusätzlicher Darlehen geschlossen. Somit werden die Tilgungen vorhandener Darlehen
durch die Aufnahme neuer Kredite gedeckt. Dies kann aus rechtlichen Gesichtspunkten
heraus kritisch gesehen werden. Bisher wurde eine kumulierte Sichtweise angestellt,
die den Zeitraum seit 2004 (Gründung Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Krefeld) berücksichtigt. Basierend auf den Ist-Daten bis 2017, der Darlehensneuaufnahme
im Februar 2018 und der Planwerte 2018 bis 2021 des Kommunalbetriebes wird die
kumulierte Darlehensneuaufnahme die Investitionssumme ab 2021 i. H. v. 1,7 Mio.
Euro übersteigen.
Folgende Gegenmaßnahmen wurden bereits umgesetzt:
Verkürzung der Abschreibungsdauer für Neuinvestitionen.
Umstellung der Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte ab 2018 in der
Gebührenvorkalkulation.
71
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Folgende Gegenmaßnahmen wurden geprüft:
Prüfung einer Verkürzung der Abschreibung des Anlagenbestandes. Dies ist aus
gebührenrechtlicher Sicht nicht möglich.
Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine
längere Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu
senken/strecken. Eine Änderung der bestehenden Verträge ist teilweise wegen
des Zins-Swap-Geschäftes nicht möglich und auch nicht im Interesse der Kreditgeber.
Die umgesetzten Gegenmaßnahmen stärken die Eigenfinanzierung, allerdings nur,
wenn eine entsprechende Gewinnverwendungspolitik (Rücklagenzuführung) stattfindet. In Höhe der Rücklagenzuführungen reduziert sich das oben dargestellte Schadenspotenzial.
Für das Veranlagungsjahr 2018 wurden die Abwassergebühren neu kalkuliert. Gem. § 6
Abs. 1 KAG soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten
decken.
Die für 2018 geplanten Investitionen der KBK basieren auf dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld. Die Baumaßnahmen werden bis zum 31. Dezember 2018
von der Betriebsführerin NGN durchgeführt. Die Anlagen werden nach Fertigstellung
bzw. bei Inbetriebnahme an den Kommunalbetrieb veräußert und dort aktiviert. Für das
Wirtschaftsjahr 2018 hat der Kommunalbetrieb die NGN mit aktivierungsfähigen Baumaßnahmen für 14,0 Mio. Euro beauftragt. Darüber hinaus sind für Straßenwiederherstellung, Grunderwerb und Grundwassereinleitungen insgesamt weitere 0,6 Mio. Euro
vorgesehen. Weitere 0,4 Mio. Euro sind für die Anschaffung von Hard- und Software
sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung geplant. Die auf dem aktuellen Wirtschaftsplan basierenden Verpflichtungsermächtigungen (bereits in 2017 vergebene Aufträge,
die in späteren Jahren zu Ausgaben führen) belaufen sich auf 45,0 Mio. Euro.
Auf Basis der Tilgungspläne der bestehenden Darlehen und der Tilgungsplanung für in
2018 neu aufzunehmende und zu prolongierende Darlehen beläuft sich die Kredittilgung voraussichtlich auf 10,8 Mio. Euro. Der Finanzierungsbedarf des Kommunalbetriebes (Investitionen und Tilgungen) wird sich im Wirtschaftsjahr 2018 voraussichtlich
auf insgesamt 25,8 Mio. Euro belaufen. Der Gesamtbetrag der Abschreibungsgegenwerte beträgt für das Wirtschaftsjahr 2018 laut Erfolgsplan 6,2 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung einer geplanten Rücklagenzuführung von 1,3 Mio. Euro werden 18,3
Mio. Euro durch neue Darlehen finanziert werden müssen.
Die Chancen der WFG sind nach wie vor in erster Linie darin zu sehen, dass sie durch
eine erfolgreiche Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben zu einem positiven Klima
am Wirtschaftsstandort Krefeld, einer ausgeprägten Zufriedenheit der ansässigen Unternehmen und somit Standortbindung (inkl. der Erhaltung von Arbeitsplätzen) sowie –
auch durch ein gezieltes Standortmarketing – zu weiteren Neuansiedlungen am Stand72
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
ort Krefeld (inkl. der Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie neuer GewerbesteuerEinnahmen) beiträgt. Dies ist gerade im Berichtsjahr gleich in etlichen Fällen gelungen.
Da der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes bei der Wohnstätte nur
noch bei rd. 18 % des Gesamtbestandes liegt, ergeben sich für die Gesellschaft größere Spielräume bei der Mietpreisfestsetzung und Belegung der Wohnungen.
Zukünftige Risiken könnten sich aus steigenden Erlösausfällen infolge von Leerständen
ergeben. Bestandsgefährdende Risiken und Risiken, die die Ertrags-, Vermögens- und
Finanzlage negativ beeinflussen könnten, sind jedoch nicht erkennbar. Die Gesellschaft hat gem. § 91 Abs. 2 AktG das bestehende Steuerungs- und Überwachungssystem durch ein Risikomanagementsystem erweitert, damit insbesondere den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Im Wirtschaftsplan wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2018 bzw. 2019 ein Jahresüberschuss von 5.912 TEuro bzw. 6.696 TEuro erwartet. Schwerpunkt der Tätigkeit wird
auch in Zukunft die Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes, sowie der
weitere Ausbau einer ortsnahen und flexiblen Mieterbetreuung sein. Für 2018/2019
sind die Bauinvestitionen für Neubau- und Umbaumaßnahmen i. H. v. 53.228 TEuro
vorgesehen.
In 2017 wurde mit der neu eröffneten Erdmännchen-Lodge eine zusätzliche Attraktion
im Zoo Krefeld geschaffen, die in Verbindung mit dem Imagegewinn aus den Erfolgen
der Vorjahre zu einem Besucheranstieg auf Rekordniveau und damit zu Mehreinnahmen führte.
Eine Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ist aufgrund der unbefristeten Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich und würde zudem mit drastischen
Einschnitten im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und Bildungsangeboten verbunden sein. Mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in den Sachkostenbereichen sind ausgeschöpft. Im Gegenteil: Die weitere Erhöhung der Besucherzahlen führt zu einer Erhöhung der besucherabhängigen Aufwendungen (z. B. Müllentsorgung, Reinigungsarbeiten, Eintritts- und Jahreskarten, Personalkosten im Kassenbereich).
Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung im abgeschlossenen Bauprojekt GorillaGarten sind auch in diesem Berichtsjahr keine Ergebnisse erreicht worden. Die nächsten Verhandlungstermine sind erst für das zweite Halbjahr 2018 terminiert. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts ist weiterhin nicht damit zu rechnen, dass nennenswerte
Zahlungen seitens des Zoos zu leisten sein werden.
73
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
3. Ausblick im Konzern Stadt Krefeld
Ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen wird
innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert. Ob sich die positiven Ergebnisse der
Einzelunternehmen auf das Gesamtergebnis auswirken, ist infolgedessen vom konzernexternen Anteil am jeweiligen Einzelergebnis abhängig.
Der Konzern Stadt Krefeld ist insbesondere durch die Entwicklung der Stadt Krefeld
selbst geprägt. Der Ergebnisplan der Stadt Krefeld sieht für 2018 ein Haushaltsdefizit
von 7,5 Mio. Euro vor. Im Jahr 2019 ist es geplant, den Haushaltsausgleich wiederherzustellen. Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2017 die
Haushaltssatzung 2018 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 verabschiedet. Mit Verfügung vom 18. April 2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den städtischen Haushalt 2018 ohne Auflagen genehmigt.
Neben den Investitionsschwerpunkten mit dem U3-Programm sowie dem Bau der 4.
und 5. Städtischen Gesamtschule, wird die Umsetzung der Förderprogramme KInvFöG,
KInvFöG II sowie Gute Schule 2020 im Fokus stehen.
Die Stadt Krefeld ist auf einem schwierigen und anspruchsvollen Weg der Haushaltskonsolidierung. Entscheidend für einen diesbezüglichen Erfolg ist, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin konsequent umgesetzt werden.
Für den Konzern Stadt Krefeld bleibt daher von großer Bedeutung, ob im Jahresabschluss der Stadt Krefeld zukünftig der Haushaltsausgleich gelingt. Darüber hinaus
wird der Konzern Stadt Krefeld durch die wirtschaftliche Entwicklung der verbundenen
Unternehmen geprägt.
Auch aufgrund der fortgesetzten positiven Entwicklung im Einzelabschluss der Stadt
Krefeld ist es im Gesamtabschluss 2017 wiederholt zu einem Zuwachs des Gesamteigenkapitals gekommen. Zum 31. Dezember 2017 liegt dieses bei 560.741 TEuro (Vj.
513.245 TEuro).
74
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
VI. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates
Angaben zum Verwaltungsvorstand gem. § 116 Abs. 4 GO NRW
Name
Meyer, Frank
GB
1
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise
in Nordrhein-Westfalen (AGFS)
Vorsitzender des Präsidiums
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Vorsitzender Aufsichtsrat
Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG)
Mitglied Gesellschafterrat und Beirat
Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK)
Mitglied Gesellschafterrat und Beirat
Gesellschaft Bürger und Polizei e.V.
Mitglied
Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK)
Mitglied Gesellschafterrat und Beirat
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Vorsitzender Aufsichtsrat
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Mitglied Aufsichtsrat
Helios Klinikum Krefeld GmbH
Mitglied Aufsichtsrat
Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts AöR
Vorsitzender Verwaltungsrat, seit 08.12.2016
Krefelder Bau GmbH
Mitglied Aufsichtsrat
Metropolregion Rheinland e.V.
Mitglied, seit 20.02.2017
Nettetaler Sparkassenstiftung
Mitglied Kuratorium
Mitglied Verbandsversammlung
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
stv. Mitglied Verbandsvorstand
RWE AG
Mitglied im Konzernbeirat, seit 01.10.2016
Schluff und historische Verkehrsmittel Krefeld e.V.
Beisitz Vorstand, seit Juni 2016
stv. Mitglied Trägerausschuss
Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im
Verwaltungsrat
Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im
Sparkasse Krefeld
Hauptausschuss
Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im
Risikoausschuss
Mitglied in den Regionalbeiräten Kempen, Willich,
Sparkasse Krefeld, Regionalbeiräte
Tönisvorst, Schwalmtal, Nettetal, Viersen und
Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld
Mitglied Kuratorium
Sparkassenstiftung 'Natur und Kultur' Kreis Viersen
Mitglied Kuratorium
Geldern
Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld
Vorsitzender Kuratorium
Sparkassenzweckverbandssparkasse Stadt Krefeld/Kreises Viersen
Verbandsvorsteher
Mitglied Vorstand, seit 14.04.2016
Städtetag Nordrhein-Westfalen
davor: kooptiertes Mitglied Vorstand
Standort Niederrhein GmbH
Mitglied Gesellschafterversammlung
Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.)
Mitglied Kuratorium
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Mitglied Aufsichtsrat
SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft
Mitglied Koordinierungskreis Entsorgung
Niederrhein (EGN) Verwaltungs GmbH
Vorsitzender Aufsichtsrat, seit 01.12.2016
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
davor: stellvertretender Vorsitzender
Tönisvorster Sparkassenstiftung
Mitglied Kuratorium
Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA)
Mitglied Gesellschafterversammlung
Viersener Sparkassenstiftung
Mitglied Kuratorium
75
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Meyer, Frank
GB
1
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Vorsitzender Aufsichtsrat
WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Vorsitzender Gesellschafterversammlung
Zoo Krefeld gGmbH
Mitglied Aufsichtsrat
Mitglied des Vorstandes
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord
Mitglied der Verbandsversammlung
Zweckverband VRR
stv. Mitglied Verbandsversammlung
stv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss
Name
Cyprian, Ulrich
GB
2
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Nebenamtlicher Geschäftsführer
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsrat
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Beirat
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Beirat
Ausschuss für Investitionen und Finanzen
Ausschuss für Tarif und Marketing (Stellv. Mitglied)
VRR AöR
Vergabeausschuss (Stellv. Mitglied)
Verwaltungsrat
Verbandsversammlung
Zweckverband VRR
Finanzausschuss
Betriebsausschuss (Stellv. Mitglied)
Gesellschafterversammlung
Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (GbR)
Allgemeiner Ausschuss
Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied)
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Verwaltungsrat
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Aufsichtsrat
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
Verwaltungsrat
Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises Viersen
Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied)
Name
Zielke, Beate
GB
3
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Verbandsversammlung
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Zweckverband
Verwaltungsrat
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Aufsichtsrat
Kommunaler Schadensausgleich Westdeutscher Städte (KSA)
Vorstandsvorsitzende
Bundesagentur für Arbeit – Krefeld –
Verwaltungsausschuss
Unfallkasse NRW (UK NRW)
Feuerwehrausschuss stellv. Vorstandsmitglied
Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalen (FSG)
Vorsitzende
Städt. Seniorenheime Krefeld gGmbH
Aufsichtsrat
Jobcenter
Vorsitzende der Trägerversammlung
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld/Viersen gGmbH
Beirat
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Beirat
Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld
Kuratorium
Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT
Kuratorium
76
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Micus, Gregor
GB
4
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord
stellvertretendes Mitglied
WfK-Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie an der Hochschule Niederrhein e.V.
Mitglied
Kurator
Verein Niederrhein e.V.
Vorsitzender
Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V.
Mitglied und Kurator
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Aufsichtsrat
Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld
Kuratorium
Name
Linne, Martin
GB
5
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsrat
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
NRW Urban Service GmbH
Aufsichtsrat
Krefelder Bau GmbH
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
Name
Visser, Thomas
GB
6
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Fachbeiräte Verkehr, Versorgung und Entsorgung
Beirat
Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG
Gesellschaftsrat
Beirat
Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG
Gesellschaftsrat
Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
Beirat
Gesellschaftsrat
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Beirat
Verein Niederrhein e.V.
Naturschutzwart
Villa Merländer e.V.
Kuratorium
Helmut und Erni Aretz Stiftung
Kuratorium
77
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Angaben zu den Ratsmitgliedern gem. § 116 Abs. 4 GO NRW
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
Behr, Barbara
Blondin, Marc
Grüne
CDU
Lehrerin
Landtagsabgeordneter
Seidenweberhaus Krefeld GmbH
Aufsichtsratsmitglied
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Beiratsmitglied
Landschaftsversammlung Rheinland Mitglied
Bovenkerk, Wilfried
SPD
Chemikant, Technikum
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Zoo Krefeld gGmbH
Aufsichtsratsmitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Brauers, Ruth
parteilos
Rentnerin
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Beiratsmitglied
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Butzen, Hans
SPD
Ruhestand
GGK Grundstücksgesellschaft der
Cakir, Basri
DIE LINKE
Briefzusteller Deutsche Post AG
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Cäsar, Anja
† Dahm, Roman
bis 18.11.2016
Drabben, Andreas
Grüne
SPD
Sprachwissenschaftlerin
Kriminalhauptkomissar
-
SPD
Hauswirtschaftlerin
Kuratorium der Sparkassenstiftung
Beiratsmitglied
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Kulturstiftung Sparkasse
GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Krefelder Baugesellschaft mbH
Fasbender, Walter
CDU
Diplomkaufmann, kaufmännischer Zoo Krefeld gGmbH
Angestellter
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Zweckverband EUREGIO Rhein-MaasNord
Gabriel, Joachim
SPD
Bürokaufmann
Mitglied
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Seidenweberhaus GmbH
Bankkaufmann
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mönchengladbach gGmbH
SPD
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Theater Krefeld und
Ertürk, Mustafa
-
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Sparkassenzweckverband Stadt
Drießen-Seeger, Anke
Mitglied
Seidenweberhaus GmbH
SPORT & UMWELT
UWG
Mitglied
Sparkassenstiftung SPORT &
UMWELT Krefeld Sparkasse Krefeld
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
-
Landschaftsversammlung Rheinland Mitglied
Seniorenheime Krefeld gGmbH
Dr. Galke, Stefan
CDU
Rechtsanwalt
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Geschäftsführer/Unternehmer
Grosche, Gregor
CDU
groscheundkronen immobilien
-
gmbh
78
-
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
Haas, Michael
SPD
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Servicemitarbeiter Kundencenter
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
SWK
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Hagemes,Stephan
DIE LINKE
Ambulanter Betreuer
Seidenweberhaus GmbH
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Aufsichtsrat X-map AG
Verein der Rechtsanwälte Krefeld
Hansen, Thorsten
Grüne
Manager-Diplom-Betriebswirt
e.V.
Deutscher Kinderbund Ortsverband
Krefeld e.V.
Kirchenvorstand Kath. Pfarrgemeinde
St. Christopherus
-
Deutscher Kinderbund Ortsverband
St. Christopherus
Rechtsanwalt, Mediator
Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V.
WFG Wirtschaftsförderungs-
Heitzer, Hans-Jürgen
parteilos
-
gesellschaft Krefeld mbH
Regionalrat der Bezirksregierung
Düsseldorf
SWK Stadtwerke Krefeld AG
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld
mbH & Co. KG
Krefelder Baugesellschaft mbH
Hengst, Jürgen
SPD
Lehrer
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
Mitglied
Vorstandsmitglied
Kirchenvorstand Kath. Pfarrgemeinde
FDP
Vorsitzender
Vorsitzender
Krefeld e.V.
Heitmann, Joachim C.
Mitglied
Aufsichtsrat X-map AG
e.V.
CDU
Aufsichtsratsmitglied
Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V.
Verein der Rechtsanwälte Krefeld
Dr. Hattstein, Gero
Mitglied
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
Mitglied
Vorstandsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Vorstandsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung
und Abfallwirtschaft Krefeld mbH &
Vorstandsmitglied
Co. KG
Sparkasse Krefeld
Hoffmann, Paul
Horster, Rolf
FDP
SPD
HNO-Facharzt
Krankenpfleger
Aufsichtsratsmitglied
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
-
-
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbH & Co. KG
John, Daniel
Kaiser, Peter
Grüne
CDU
Büroleiter Landtagsbüro
selbstständiger Kaufmann
Vorstandsmitglied
Wohnstätte Krefeld AG
Sparkassenstiftung SPORT &
UMWELT Krefeld Sparkasse Krefeld
Aufsichtsratsmitglied
Kuratorium
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Beiratsmitglied
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
-
-
ab 25.07.2017
Klaer, Gisela
SPD
Klein, Peter
Piraten
Netzwerkadministrator
Klein, Simone
SPD
Kommunikationstrainerin
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
-
79
Mitglied
-
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
Kokol, Klaus
Seidenweberhaus GmbH
Jurist, Ltd. Stadtrechtsdirektor
SPD
Sparkassenzweckverband Stadt
Stadt Neuss
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Aufsichtsratsmitglied
Verwaltungsratmitglied
Kühn, Timo
CDU
Kaufmann/Geschäftsführer
-
-
Läckes, Manfred
CDU
Ingenieur
-
-
Sparkassenstiftung SPORT &
UMWELT Krefeld Sparkasse Krefeld
SPD
Leist, Oliver
selbstständig (Groß- und
Sparkassenzweckverband Stadt
Außenhandel)
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Crefelder Sportverein Marathon 1910
e.V.
Lichtenberg, Benedikt
CDU
Aufsichtsratsmitglied
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Metallhandel GmbH)
Sparkassenzweckverband Stadt
Juwelier/Uhrmachermeister
Dipl.-Designerin
Mitglied
Mitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Meincke, Karin
CDU
Krankenschwester
Mitglied
Einzelhandelsverband KR-VIE
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Grüne
Mitglied
Uerdinger Heimatbund
Sparkassenzweckverband Stadt
Matthias, Heidi
Präsident
Krefelder Baugesellschaft mbH
Uerdinger Kaufmannsbund
CDU
Aufsichtsratsmitglied
Handelsfachwirt (Eisen- und
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Lohmar, Ulrich
Kuratorium
Mitglied
Mitglied
DRK-Schwesternschaft Krefeld e.V.
Vorstandsmitglied
Hospiz Stiftung Krefeld
Vorstandsmitglied
Kuratorium Stiftung Lebenshilfe
Krefeld
Vorstandsmitglied
Sport für betagte Bürger
Vorsitzende
Krankenpflegeschule Duisburg
Vorstandsmitglied
Personalratsvorsitzende für
Müllers, Ingeborg
CDU
Lehrerinnen und Lehrer an
Verband d. Lehrerinnen und Lehrer
Berufskollegs bei der Bezirksreg.
an Berufskollegs NW e.V.
Hauptvorstandsmitglied
Düsseldorf
Neukirchner, Stefanie
CDU
Familienmanagerin
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Kulturstiftung Sparkasse
Mitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Städtische Seniorenheime Krefeld
gGmbH
Nottebohm, Doris
SPD
Ernährungsberatung
Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband
Oellers, Britta
CDU
Landtagsabgeordnete
SPD
Technischer Angestellter
Vorstandsmitglied
Städtische Seniorenheime Krefeld
Özkurt, Halide
SPD
Sozialpädagogin/Beraterin
Aufsichtsratsmitglied
Zweckverband KRZN
Mitglied
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Mitglied
Polizeibeirat
Mitglied
Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Verwaltungsgesellschaft Waldgut
Dozent Uni Duisburg-Essen
Vorstandsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Krefeld/Kreis Viersen AöR
FDP
Aufsichtsratsmitglied
HELIOS Klinikum
Sparkassenzweckverband Stadt
Ott, Florian
Aufsichtsratsmitglied
Welle Niederrhein
gGmbH
Oppers, Jürgen
Mitglied
Schirmau mbH
Mitglied
Beiratsmitglied
Verwaltungsrat Sparkasse Krefeld
Stellv. Mitglied
Beirat Jobcenter
Mitglied
-
-
80
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
Peters, Anja
CDU
Beratungsstellenleiterin
bis 05.07.2017
Dr. Porst, Günther
FDP
Dipl. Ing.
Verbandsversammlung KRZN
Stellv. Mitglied
Zoo Krefeld gGmbH
Aufsichtsratsmitglied
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Aufsichtsrat
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Mitglied
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Mitglied
Kuratorium der Sparkassenstiftung
SPORT & UMWELT
Preuß, Claus-Dieter
Die PARTEI
-
Kuratorium
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Wohnstätte Krefeld AG
Mitglied
-
-
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung
und Abfallwirtschaft Krefeld mbH &
Reuters, Philibert
CDU
-
Beiratsmitglied
Co. KG
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Mitglied
Reyer, Martin
SPD
Elektriker
-
-
Roemer, Simone
CDU
Studienrätin
-
-
Schmitz, Heinz-Albert
CDU
Landwirt
Wasserkooperation KR-Nord West
(SWK)
GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Schock, Gabi
SPD
Referentin für Kommunalpolitik,
Rat der Gemeinden und Regionen
Umweltberatung
Europas (RGRE)
Abfallwirtschaft Region RheinWupper e. V. (AWRW)
Sparkassenstiftung SPORT &
UMWELT Krefeld Sparkasse Krefeld
Seeger, Julian
SPD
Erzieher
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
WFG Wirtschaftsförderungs-
Spanier-Oppermann, Ina
SPD
Landtagsabgeordnete
gesellschaft Krefeld mbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Zoo Krefeld gGmbH
Sparkassenzweckverband Stadt
Späth, Karin
SPD
Rentnerin
Krefeld/Kreis Viersen AöR
SWK Fachbeirat Versorgung
Zweckverband EUREGIO Rhein-MaasNord
Suermondt, Julia
DIE LINKE
Filmemacherin, Fernsehautorin
Geschäftsführer / Dipl.-Ing.
W. Wettingfeld GmbH & Co. KG,
Wettingfeld, Jürgen
CDU
öff. best. Sachverständiger /
Elektrotechnik Blitzschutz (W.
Wettingfeld GmbH & Co. KG)
Vorsitzender
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
-
-
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
-
Stellv. Mitglied
-
-
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Mitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Wohnstätte AG
81
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
CDU
Winzen, Benedikt
SPD
Wirtschaftswissenschaftler
-
Yilmaz, Sayhan
Grüne
Projektleiter
-
-
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Zecha, Michael
CDU
Bankkaufmann/Diplomkaufmann
WFG Wirtschaftsförderungs-
Wingender, Daniel
Syndikusanwalt
gesellschaft Krefeld mbH
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
82
Aufsichtsratsmitglied
-
Aufsichtsratsmitglied
Stadt Krefeld / Der Oberbürgermeister
Finanzsteuerung und Beteiligungsmanagement
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
www.krefeld.de