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Verwaltungsvorlage (Gesamtabschluss 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
993 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
17.09.18, 11:27
Aktualisiert
25.01.19, 00:51

Inhalt der Datei

STADT KREFELD GESAMTABSCHLUSS DER STADT KREFELD 2017 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Einleitung Nachstehend wird der Gesamtabschluss 2017 der Stadt Krefeld, der gem. § 116 Abs. 1 GO NRW in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember aufzustellen ist, vorgelegt. Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW aus den Bestandteilen    Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist nach § 51 Abs. 3 GemHVO NRW eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Weiterhin ist dem Gesamtabschluss gem. § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2017 wird dem Rat der Stadt Krefeld separat am 18. September 2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 5614/18), im Gesamtabschluss wird daher auf eine nochmalige Abbildung verzichtet. Krefeld, den 17.09.2018 I Gesamtabschluss der Stadt Krefeld II Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Inhaltsverzeichnis Einleitung ............................................................................................................. I Inhaltsverzeichnis ............................................................................................... III Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................... IV Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2017.................................................................. 2 Gesamtergebnisrechnung 2017 ............................................................................ 4 Gesamtanhang ..................................................................................................... 6 Gesamtlagebericht ............................................................................................. 38 III Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Abkürzungsverzeichnis Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung 1. NKF-WG Abs. AG AktG AöR Art. AWA BGBl. BilMoG BilRUG bzw. ca. Chempark Co. DDG DEL DRModG NRW DRS DYNERGIO SERVICE EAG 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW Absatz Aktiengesellschaft Aktiengesetz Anstalt öffentlichen Rechts Artikel Eco-Care EEG EGK EGN Energiepark Straelen etc. e. V. ff. FNP GEKKO GemHVO NRW gem. ggf. GGK gGmbH GmbH GO NRW GoF Bundesgesetzblatt Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beziehungsweise circa CHEMPARK-Standort Krefeld Uerdingen Compagnie Dürener Deponiegesellschaft mbH Deutsche Eishockey Liga Dienstrechtsmodernisierungsgesetz Deutsche Rechnungslegungsstandards DYNERGIO SERVICE GmbH EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Eco-Care Recycling Solutions GmbH Erneuerbare-Energien-Gesetz EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG et cetera eingetragener Verein folgende Flächennutzungsplan GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG Gemeindehaushaltsverordnung NRW gemäß gegebenenfalls GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung NRW Geschäfts- oder Firmenwert IV Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung GSAK GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm-Uentrop GmbH & Co. KG Gas- und Dampf Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Handelsgesetzbuch in Höhe von in Liquidation in Verbindung mit Kommunalabgabengesetz Kommunalbetrieb Krefeld AöR KEV Pinguine Eishockey GmbH Kreditanstalt für Wiederaufbau Kommanditgesellschaft Kindertagesstätte Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Krefelder Baugesellschaft mbH KRT Kabel- und Rohrleitungstiefbau GmbH Kilometer Landesbesoldungsgesetz NRW lekker Energie GmbH mit beschränkter Haftung Million[en] Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage Milliarde[n] MVA Weisweiler GmbH & Co. KG NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Neues Kommunales Finanzmanagement NOEX AG Nummer Nordrhein-Westfalen Öffentlicher Personennahverkehr Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Öffentlich-private Partnerschaft over the counter-Handel per anno Quantum GmbH Quadratmeter rund GSH GUD Hafen Krefeld HGB i. H. v. i. L. i. V. m. KAG KBK KEV KFW KG Kita KInvFöG NRW Krefelder Bau KRT km LBesG NRW lekker Energie mhH Mio. MKVA Mrd. MVA NGN NKF NOEX Nr. NRW ÖPNV ÖPNVG NRW ÖPP OTC-Handel p. a. Quantum m² rd. V Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung RGBl. RWE RZVK Reichsgesetzblatt RWE Vertrieb AG Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln Satz Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Seidenweberhaus GmbH SWK Stadtwerke Krefeld AG plus ihre im Gesamtabschluss vollkonsolidierten Töchter SWK Stadtwerke Krefeld AG SWK AQUA GmbH SWK ENERGIE GmbH SWK MOBIL GmbH Tausend Euro Trianel Gaskraftwerk Hamm-Uentrop GmbH und Co. KG unter anderem Umsatzsteuergesetz Vorjahr WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Wireless Local Area Network Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG zum Beispiel Zoo Krefeld gGmbH Zusatzversorgungskasse zuzüglich S. Senioreneinrichtungen Seidenweberhaus SWK-Konzern SWK AG SWK AQUA SWK ENERGIE SWK MOBIL TEuro TGH u. a. UStG Vj. WFG WLAN Wohnstätte z. B. Zoo ZVK zzgl. VI Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2017 Stadt Krefeld Gesamtbilanz 1 Gesamtbilanz zum 31.12.2017 Aktiva 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1 1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 2.966.236.835,11 10.411.048,19 3.002.050.347,46 10.512.763,28 1.2 1.2.1 2.843.343.812,03 2.869.933.799,10 117.772.482,13 15.811.731,80 15.003.663,67 62.114.528,70 118.985.186,79 15.940.676,09 15.198.174,50 62.851.908,19 54.367.150,24 283.803.825,21 259.071.383,59 453.134.127,02 53.983.355,33 293.054.546,93 242.830.623,14 472.793.139,78 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 193.183.868,93 36.032.507,55 6.885.072,64 333.498.191,54 382.350.900,22 144.678.877,64 6.193.070,62 74.843.648,49 288.633.278,53 38.922.279,19 77.043.224,32 191.807.467,52 36.194.631,10 7.556.726,93 325.256.933,62 392.933.491,65 149.241.057,03 5.834.345,26 74.651.679,53 307.194.480,13 37.403.094,89 66.222.280,69 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Übrige Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen 112.481.974,89 8.738.992,32 38.760.639,83 7.558.766,77 0,00 11.385.463,66 46.038.112,31 121.603.785,08 3.890.851,40 32.066.761,12 9.859.589,11 0,00 9.740.983,03 66.045.600,42 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Umlaufvermögen Vorräte Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen Grundstücke des Umlaufvermögens 314.340.227,09 45.973.898,37 19.411.090,40 17.642.945,57 8.919.862,40 329.495.338,50 53.609.168,35 23.460.169,30 18.060.143,82 12.088.855,23 2.2 2.2.1 2.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände 178.358.203,42 148.441.995,39 29.916.208,03 183.175.581,35 150.702.432,09 32.473.149,26 2.3 2.4 Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 1.606.758,81 88.401.366,49 1.637.455,92 91.073.132,88 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 17.629.893,82 17.721.193,23 3.298.206.956,02 3.349.266.879,19 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 1.2.3.6 Passiva 2 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. 1.1 1.2 1.3 Eigenkapital Allgemeine Rücklage Gesamtjahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 560.741.493,77 495.450.107,08 21.819.859,27 43.471.527,42 513.244.856,34 457.103.750,14 12.446.499,50 43.694.606,70 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 562.201.442,53 430.625.816,73 104.512.298,90 12.061.066,78 15.002.260,12 575.787.640,57 441.464.405,89 107.598.574,96 12.331.066,78 14.393.592,94 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellung für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 777.075.674,35 560.476.641,00 67.898.895,39 10.830.207,10 137.869.930,86 805.233.581,76 570.365.636,80 70.375.173,77 7.395.164,05 157.097.607,14 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 1.326.217.148,72 0,00 712.417.393,73 376.248.986,88 1.385.121.537,95 0,00 769.686.488,94 413.248.611,97 4.5 4.6 4.7 Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 44.063.207,91 58.593.382,52 94.161.794,67 40.732.383,01 45.235.211,82 51.559.125,68 70.608.594,63 34.783.504,91 5. Passive Rechnungsabgrenzung 71.971.196,65 69.879.262,57 3.298.206.956,02 3.349.266.879,19 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2017 Stadt Krefeld Gesamtergebnisrechnung 3 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtergebnisrechnung 2017 Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres Ertrags- und Aufwandsarten 2017 2016 EUR EUR 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 331.377.443,82 318.688.565,56 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 227.350.044,24 224.046.021,47 3 + Sonstige Transfererträge 14.868.395,04 10.593.824,81 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 138.281.594,57 131.192.275,42 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 975.399.159,62 980.008.528,86 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 93.735.037,48 97.267.140,76 7 + Sonstige ordentliche Erträge 77.227.082,42 78.598.118,21 8 + Aktivierte Eigenleistungen 16.029.986,62 18.032.926,04 -6.498.480,25 -4.028.725,81 1.867.770.263,56 1.854.398.675,32 383.124.178,35 365.573.984,96 27.651.399,34 36.482.040,90 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Gesamterträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 740.770.861,47 758.777.622,64 14 - Bilanzielle Abschreibungen 125.675.555,71 138.139.570,15 15 - Transferaufwendungen 284.158.339,42 273.896.812,48 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 250.578.553,57 241.769.357,27 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.811.958.887,86 1.814.639.388,40 55.811.375,70 39.759.286,92 4.138.988,72 3.496.009,50 18 = Ordentliches Gesamtergebnis (=Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 20 +/- Ergebnis der Equity Konsolidierung 4.530.424,14 3.273.089,14 21 - Finanzaufwendungen 41.817.316,71 32.545.192,12 22 = Gesamtfinanzergebnis -33.147.903,85 -25.776.093,48 22.663.471,85 13.983.193,44 857.155,50 0,00 0,00 0,00 857.155,50 0,00 23.520.627,35 13.983.193,44 (=Zeilen 19 bis 21) 23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (=Zeilen 18 und 22) 24 + Außerordentliche Erträge 25 - Außerordentliche Aufwendungen 26 = Außerordentliches Gesamtergebnis (=Zeilen 24 und 25) 27 = Gesamtjahresergebnis (=Zeilen 23 und 26) 28 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 1.700.768,08 1.536.693,94 29 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld 21.819.859,27 12.446.499,50 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 30 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 31 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 32 + Verrechnete Aufwendungen bei 33 + Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen -7.231.667,26 -2.027.465,41 -457.646,15 -28.188,88 1.550.642,05 241.012,46 0,00 13.370,59 -6.138.671,36 -1.801.271,24 Vermögensgegenständen 34 = Verrechnungssaldo (=Zeilen 30 bis 33) 4 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2017 Stadt Krefeld Gesamtanhang 5 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtanhang I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag __ 7 Konsolidierungskreis ________________________________________________ 8 Konsolidierungsgrundsätze _________________________________________ 13 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze _____________________________ 14 II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz _____________________________________ 16 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA __________________ 16 1. Anlagevermögen _______________________________________________ 16 2. Umlaufvermögen _______________________________________________ 19 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ____________________________________ 20 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – PASSIVA_________________ 20 1. Eigenkapital ___________________________________________________ 20 2. Sonderposten _________________________________________________ 21 3. Rückstellungen ________________________________________________ 21 4. Verbindlichkeiten ______________________________________________ 23 5. Passive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 24 III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung __________________________ 25 Ordentliche Gesamterträge __________________________________________ 25 Ordentliche Gesamtaufwendungen ___________________________________ 26 Gesamtfinanzergebnis ______________________________________________ 27 Außerordentliches Gesamtergebnis ___________________________________ 27 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis ______________________ 27 IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 29 V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen _____________ 30 VI. Anlagen zum Anhang ______________________________________________ 34 Gesamtkapitalflussrechnung ________________________________________ 34 Gesamtverbindlichkeitenspiegel _____________________________________ 35 6 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag Der vorliegende Gesamtabschluss wird gem. §§ 116 ff. GO NRW i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO NRW aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des HGB zu berücksichtigen sind, finden diese gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (neue Fassung, nach Beschluss des 1. NKF-WG) in der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), entsprechende Anwendung. Der Gesamtabschluss 2017 wird in der nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vorgesehenen Frist von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zugeleitet. Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes NRW mit Stand September 2009 werden in Anspruch genommen. Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses sind der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld, die grundsätzlich geprüften handelsrechtlichen Jahresabschlüsse und die an die NKF-Vorschriften angepassten sowie einer prüferischen Durchsicht unterzogenen Packages der konsolidierten Unternehmen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs sind die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss 2017 wird daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 zugrunde gelegt. Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die Betragsangaben erfolgen in TEuro bzw. Mio. Euro. Mit Ausnahme der Angaben zum Konsolidierungskreis werden bei Prozentangaben keine Nachkommastellen angegeben. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen rechnerischen Abweichungen kommen. Alle nachfolgenden Angaben zu den Gesamtabschlusspositionen beziehen sich auf die jeweiligen Stände nach Konsolidierung. 7 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Konsolidierungskreis a) Verbundene Unternehmen Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher (quantitativer) und besonderer (nicht-quantitativer) Bedeutung fließen neben der Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis ein: Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital SWK Stadtwerke Krefeld AG Krefeld 100,00% • SWK ENERGIE GmbH Krefeld 100,00% • SWK FAHRSERVICE GmbH Krefeld 100,00% • SWK KOMPAKT GmbH Krefeld 100,00% • SWK MOBIL GmbH Krefeld 100,00% • NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Krefeld 100,00% • EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% • EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Berlin 100,00% • EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Viersen 100,00% • Eco-Care Recycling Solutions GmbH Krefeld 100,00% • Gerhard Schug Containerdienst GmbH Kaarst 100,00% • NH Niederrhein Holding GmbH Viersen 100,00% Grevenbroich 100,00% Tönisvorst 100,00% Hürtgenwald 74,90% • GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG • lekker Energie GmbH • NOEX AG • Städtereinigung Gerke GmbH • Dürener Deponiegesellschaft mbH 8 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Krefeld 100,00% Krefelder Baugesellschaft mbH Krefeld 100,00% Seidenweberhaus GmbH Krefeld 100,00% Zoo Krefeld gGmbH Krefeld 74,90% Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Krefeld 70,25% WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Krefeld 63,75% Kommunalbetrieb Krefeld AöR Krefeld 100,00% Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Krefeld 100,00% Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK AG zugeordneten Unternehmen wird zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK-Konzern bezeichnet. Im Haushaltsjahr wurde die SWK-EGN Verwaltungs GmbH auf die SWK Stadtwerke Krefeld AG verschmolzen. Dabei wurde das Vermögen der SWK-EGN Verwaltungs GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die SWK Stadtwerke Krefeld AG übertragen. Die Gesellschaften DYNERGIO SERVICE GmbH, lekker Strom Beteiligungs GmbH und Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG werden jetzt aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht mehr in den Vollkonsolidierungskreis einbezogen. Zum 31. Dezember 2017 sind diese Unternehmen den verbundenen Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung zugeordnet. Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt laut Praxisleitfaden bei 5 %. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen. Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung. 9 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen: Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital DYNERGIO Verwaltungs AG i. L. Krefeld 100,00% DYNERGIO SERVICE GmbH Krefeld 100,00% lekker Strom Beteiligungs GmbH Berlin 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH Krefeld 100,00% SWK SERVICE GmbH Krefeld 100,00% Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Krefeld 100,00% Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG Straelen 74,90% Suprion Versicherungsvermittlung GmbH Krefeld 70,25% VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG Krefeld 61,81% VERSON Verwaltungs GmbH Krefeld 61,81% Wachtendonk 51,00% EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Bilanzposition „Anteile an verbundenen Unternehmen“. Die DYNERGIO AG & Co. KG ist auf die DYNERGIO Verwaltungs AG angewachsen. Die DYNERGIO Verwaltungs AG wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2017 zum 30. Juni 2017 aufgelöst und befindet sich seit dem 01. Juli 2017 in Liquidation. Die Gesellschaften DYNERGIO SERVICE GmbH, lekker Strom Beteiligungs GmbH und Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG werden nicht länger in den Vollkonsolidierungskreis einbezogen. In 2017 wurden durch die SWK ENERGIE GmbH 100 % der Anteile an der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG erworben. Die SWK SERVICE GmbH 10 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld fungiert als Komplementärin. Die Gemeindewerke Wachtendonk GmbH haben 49 % der Anteile von der SWK ENERGIE GmbH erworben. b) Assoziierte Unternehmen Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis als assoziierte Unternehmen geführt. Entsprechend des Vorgehens im SWK Konzernabschluss wird bei den assoziierten Unternehmen für einen Teil der Angaben von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen: Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% Eschweiler 50,00% - 50,00% Kempen 45,00% Energieversorgung Kranenburg GmbH Kranenburg 44,00% Quantum GmbH Düsseldorf 30,00% RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH Düsseldorf 28,41% Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH Tönisvorst 25,75% Kamp-Lintfort 20,00% MVA Weisweiler GmbH & Co. KG Treuhandgesellschaft Braun Umweltdienste GmbH Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Nachfolgend sind die assoziierten Unternehmen dargestellt, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung sind. Sie wurden daher gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. 11 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position „übrige Beteiligungen“. Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% Duisburg 50,00% MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH München 50,00% MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. Grünwald 50,00% Eschweiler 50,00% Krefeld 50,00% - 50,00% Niederkrüchten 49,80% Krefeld 49,00% Grevenbroich 36,70% Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG Kranenburg 32,96% Energieversorgung Kranenburg Netze Verwaltungs GmbH Kranenburg 32,96% Krefeld 25,10% Kamp-Lintfort 20,00% Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft Nordrhein mbH MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Treuhandgesellschaft Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH Capita Energie Service GmbH Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Die MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i. L. befindet sich weiterhin in Liquidation. c) Sonstige Unternehmen Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurden und unter der Position „übrige Beteiligungen“ ausgewiesen werden. Über diese Unternehmen kann die Stadt entweder keinen beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung. Sparkassen werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Sparkassengesetz NRW nicht in den Jahresabschluss der Stadt Krefeld und dementsprechend auch nicht in den Gesamtabschluss einbezogen. Für den Sparkassenzweckverband erfolgt eine Berücksichtigung im Jahresund Gesamtabschluss als sonstiges Unternehmen mit einem Erinnerungswert. 12 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Konsolidierungsgrundsätze Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze: Bei der Kapitalkonsolidierung wurde bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012 die Buchwertmethode gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01. Januar 2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit der 01. Januar 2008. Der Gesamtabschluss wird seit dem 01. Januar 2013 unter Beachtung des 1. NKF-WG aufgestellt. Gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i. V. m. den Vorschriften des HGB erfolgt die Bewertung erstmalig vollkonsolidierter Unternehmen nunmehr nach der Neubewertungsmethode. Zum 01. Januar 2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Selbiges gilt für die diesbezügliche Fortschreibung. Gem. 1. NKF-WG werden neue aktivische Unterschiedsbeträge als GoF im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Neue passivische Unterschiedsbeträge werden zukünftig nach dem Eigenkapital gesondert ausgewiesen, bislang liegen keine vor. Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden stille Reserven aufgedeckt. Diese werden, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben. Im Gesamtabschluss 2017 wurden nicht werthaltige stille Reserven außerplanmäßig abgeschrieben. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Die „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Unternehmens oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen wurden gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 5 HGB beibehalten. 13 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, entsprechend der am Stichtag gültigen Gesamtabschlussrichtlinie, aufgestellt. In einzelnen Positionen wurden aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und NKF von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen vorgenommen. Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld angesetzten Werte für Vermögensgegenstände gelten für die folgenden Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten. Vermögensgegenstände werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände, die der Abschreibung unterliegen, sind konzernweit einheitlich durch eine Rahmentabelle festgelegt. Vermögensgegenstände der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die nicht über die Rahmentabelle abgedeckt sind, werden gem. den Nutzungsdauern im Einzelabschluss abgeschrieben. Die sonstigen Ausleihungen werden im Gesamtabschluss abgezinst, sofern diese niedrig verzinst bzw. unverzinst sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 42 Abs. 1 GemHVO NRW vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen. Durch Einführung des 1. NKF-WG sind gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Sie werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Die von der Stadt Krefeld gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW angesetzten Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen bewilligt und ausgezahlt wurden, werden über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Neben den unmittelbar zweckgebunden bewilligten 14 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld in dieser Position auch die pauschal gewährten Zuwendungen aus der allgemeinen Investitionspauschale sowie der Schul-, Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale erfasst, sofern sie sich auf aktivierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist. Unter den Sonderposten für den Gebührenausgleich werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz gem. § 43 Abs. 6 GemHVO NRW passiviert. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist. Die Pensionsrückstellungen der Stadt Krefeld sind gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW nach den beamtenrechtlichen Vorschriften zu bilden. Ermittelt werden die Werte unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW 5 %. Die Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz NRW. Gem. § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für Beihilfen als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt. Die Grundlage für die Pensionsrückstellungen der vollkonsolidierten Unternehmen bilden versicherungsmathematische Berechnungen. Die Rückstellungen für Deponien und Altlasten sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW in Höhe des voraussichtlich notwendigen Betrages anzusetzen. Dies beinhaltet die zu erwartende Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW zu bilden, wenn die Instandhaltungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag auszuweisen. Zuweisungen und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 42 Abs. 3 GemHVO NRW vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. 15 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt grundsätzlich entsprechend dem in § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 GemHVO NRW vorgegebenen Gliederungsschema. Gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 6 GemHVO NRW wurde diese Gliederung im Bereich der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ erweitert. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Die Position umfasst insbesondere Konzessionen und Software und ist im Wesentlichen dem SWK-Konzern zuzuordnen. Darüber hinaus besteht gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 3 HGB ein GoF aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie in 2013. Der GoF wird entsprechend der Restlaufzeit der wesentlichen Verträge der lekker Energie linear abgeschrieben. 1.2 Sachanlagen Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte liegen insbesondere bei der Stadt Krefeld. Hier ergeben sich die wertmäßig größten Zugänge durch Ankäufe von Grundstücken im Bereich Ackerland und bei den sonstigen unbebauten Grundstücken. Diese beiden Bereiche weisen ebenfalls die wertmäßig größten Abgänge durch Verkäufe auf. Weitere Verminderungen haben sich durch Umgliederungen von Grundstücken in das Umlaufvermögen wegen einer bestehenden Veräußerungsabsicht ergeben. Zudem haben sich Veränderungen durch Eröffnungsbilanzkorrekturen in den Bereichen Grünflächen, Wald und Forsten sowie den sonstigen unbebauten Grundstücken ergeben. Im Rahmen einer umfangreichen Überprüfung der an die KBK übertragenden Grundstücken hat sich herausgestellt, dass frühere Abstimmungen teilweise unvollständig bzw. fehlerhaft waren und die im Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturbuchungen einer erneuten Korrektur bedürfen. Auch die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind insbesondere der Stadt Krefeld zuzuordnen, die maßgeblich Grundstücke der Schulen, der Kinderund Jugendeinrichtungen sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude aktiviert hat. Zugänge ergeben sich hier im Wesentlichen durch die Fertigstellung des Anbaus bei der Kita Am Kinderhort und aus Hinzuaktivierungen zu in Vorjahren fertiggestellten Maßnahmen wie dem Kaiser-Wilhelm-Museum. Außerdem hat sich die Bilanzposition durch Umgliederungen vom Umlaufvermögen zurück in das Anlagevermögen erhöht. Verminderungen ergeben sich vor allem durch planmäßige Abschreibungen, Verkäufe von Grundstücken mit Wohngebäuden und Umgliederungen in das Umlaufvermögen, da für einige Grundstücke und Gebäude eine Veräußerungsabsicht besteht. Ein weiterer bedeutender Anteil dieser Position entfällt auf Wohnbauten der Wohnstätte, die im Berichtsjahr erneut leicht angestiegen sind. 16 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Im Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zum Großteil der Stadt Krefeld aktiviert. Wertveränderungen ergeben sich überwiegend durch die Aktivierung fertiggestellter Maßnahmen und durch planmäßige Abschreibungen, welche die Zugänge zum Abschlussstichtag deutlich übersteigen. Im Bereich der Straßen wurden zahlreiche Investitionen aktiviert und entsprechende alte Straßenabschnitte in Abgang gesetzt. Die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind nahezu vollständig bei der KBK aktiviert. Die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen. Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens umfassen im Wesentlichen die Strom-, Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE und der NGN sowie die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG und der EGN. Die Veränderung ergibt sich hauptsächlich aufgrund von Aktivierungen bei der SWK ENERGIE sowie durch Abschreibungen bei der EAG und der EGN. In dieser Position wurden Zuschreibungen i. H. v. 178 TEuro vorgenommen. Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen. Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWKKonzern und hier insbesondere der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL zuzuordnen. Die Veränderung ist geprägt durch Abschreibungen bei der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL sowie durch Aktivierungen bei der Stadt und der EGN. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist hauptsächlich bei der Stadt Krefeld und im SWK-Konzern aktiviert. Die geleisteten Anzahlungen sind dem SWK-Konzern, insbesondere der SWK ENERGIE, zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen überwiegend bei der Stadt Krefeld und der Wohnstätte. Die Veränderung ist insbesondere auf Zugänge bei der Stadt im Bereich der Sanierung des Stadthauses, der Schulen und des Kita-Ausbaus zurückzuführen. 17 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 1.3 Finanzanlagen Die Finanzanlagen weisen u. a. die im Gesamtabschluss 2017 verbliebenen Unternehmensanteile der verbundenen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sowie der assoziierten Unternehmen aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt. Außerdem werden unter der Position „übrige Beteiligungen“ die Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die nicht „at Equity“ im Gesamtabschluss berücksichtigt werden sowie die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Diese Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Die Position Anteile an verbundenen Unternehmen ist geprägt durch die gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht vollkonsolidierte Beteiligung der Senioreneinrichtungen an der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH sowie die Beteiligungen der SWK ENERGIE an der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG (Erwerb in 2017) und der Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. KG (nunmehr verbundenes Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung). Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen sind die im Gesamtabschluss nach der „at Equity“ Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Der Anstieg von 6.694 TEuro (Vorjahr -1.008 TEuro) geht vollständig auf die Entwicklung der EquityBuchwerte zurück und ist geprägt durch eine Einlage in die Kapitalrücklage der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG. Die Verringerung der Position Übrige Beteiligungen ist auf entsprechende Entwicklungen im SWK Konzern zurückzuführen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich mit 7.399 TEuro (65 %) (Vj. 5.755 TEuro) auf die SWK AG, die Veränderung ergibt sich aus Zuschreibungen von 1.644 TEuro. Der übrige Anteil liegt mit 3.986 TEuro (35 %) (Vj. 3.986 TEuro) bei der Stadt Krefeld. Ausleihungen liegen u. a. vor bei der DDG mit 25.100 TEuro (54 %) (Vj. 24.000 TEuro) und der Stadt Krefeld i. H. v. 12.251 TEuro (27 %) (Vj. 13.143 TEuro), für das langfristig angelegte Stiftungsvermögen sowie zwei Gesellschafterdarlehen und an Dritte vergebene langfristige Darlehen. Die Veränderung in dieser Position (-20.007 TEuro) ist insbesondere durch die Verringerungen bei der SWK ENERGIE von -17.821 TEuro (Vj. -1.031 TEuro) geprägt. 18 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Die Position beinhaltet im Wesentlichen - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK, der NGN und der SWK MOBIL, - unfertige Leistungen der NGN, - geleistete Anzahlungen der Wohnstätte für noch nicht abgerechnete Betriebskosten und - zur Verwertung bestimmte Grundstücke bei der GGK. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen. Die Entwicklung der im Gesamtabschluss verbleibenden Forderungen ist nachfolgend für die wesentlichen vollkonsolidierten Unternehmen dargestellt: Forderungsanteil im 31.12.2017 31.12.2016 TEuro % TEuro % EGN 40.605 27 42.907 28 Stadt Krefeld 37.610 25 34.340 23 SWK ENERGIE 24.453 17 25.451 17 lekker Energie 23.335 16 21.196 14 NGN 6.472 4 0 0 KBK 5.448 4 6.426 4 EAG 0 0 4.200 3 Übrige 10.519 7 16.182 11 Gesamt 148.442 100 150.702 100 Gesamtabschluss Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei - der Stadt Krefeld auf Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln und Forderungen gegenüber einer Beteiligung aufgrund eines Erstattungsanspruchs für Pensions- und Beihilferückstellungen und - der SWK AG auf Steuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Eröffnungsbilanzkorrekturen (rd. 93 TEuro) im Bereich der Stadt Krefeld in Zusammenhang mit Pensions- und Beihilferückstellungen vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände der Gesamtbilanz entfallen hauptsächlich auf die Stadt Krefeld mit 17.327 TEuro (58 %) (Vj. 14.522 TEuro) sowie den SWK-Konzern mit 10.500 TEuro (35 %) (Vj. 16.303 TEuro). 19 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte mit 1.263 TEuro (77 %) (Vj. 1.263 TEuro) aus der Erstkonsolidierung. Der restliche Anteil ist in Gänze der EGK zuzuordnen. 2.4 Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten und sind insbesondere mit 56.061 TEuro (63 %) (Vj. 56.076 TEuro) dem SWK-Konzern zuzuordnen. Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Erhöhungen bei der SWK AG (+13.585 TEuro) und der Wohnstätte (+4.285 TEuro) sowie Verringerungen bei der lekker Energie (-12.864 TEuro) und der Stadt Krefeld (-9.337 TEuro) zurückzuführen. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Insbesondere sind hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger i. H. v. 5.414 TEuro (Vj. 5.156 TEuro) und die Vorausleistung der Sozialleistungen i. H. v. 10.679 TEuro (Vj. 10.949 TEuro) für den Monat Januar 2018 erfasst, deren Zahlung bereits im Dezember 2017 veranlasst wurde. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – PASSIVA 1. Eigenkapital Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld hat sich folgendermaßen entwickelt: Eigenkapital Allgemeine Rücklage Gesamtjahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Gesamt 31.12.2017 31.12.2016 TEuro TEuro 495.450 457.104 21.820 12.446 43.472 43.695 560.742 513.245 Die allgemeine Rücklage weist einen Anstieg von 38.346 TEuro (Vj. -9.030 TEuro) auf und ist zum Teil auf die Verrechnung des Gesamtjahresergebnisses 2016 des Konzerns Stadt Krefeld i. H. v. +12.447 TEuro (Vj. -10.193 TEuro) zurückzuführen. Wesentlich für die Veränderung sind außerdem Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss 2017 der Stadt Krefeld von +19.662 TEuro (Vj. -544 TEuro). Weiterhin von Bedeutung sind die gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechneten Erträge und Aufwendungen. Hieraus ergibt sich ein Anstieg der allgemeinen Rücklage i. H. v. 6.139 TEuro (Vj. 1.801 TEuro), welcher insbe20 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld sondere auf verrechnete Erträge aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen bei der EGN zurückzuführen ist. Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile anderer Gesellschafter dar. 2. Sonderposten Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 396.429 TEuro (92 %) (Vj. 399.728 TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 84.463 TEuro (81 %) (Vj. 87.197 TEuro) aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Im Bereich der Sonderposten für Zuwendungen wurden im Jahresabschluss der Stadt Krefeld Eröffnungsbilanzkorrekturen (rd. 6 TEuro) vorgenommen. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten i. H. v. 9.598 TEuro (64 %) (Vj. 9.715 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus hat u. a. der Zoo sonstige Sonderposten i. H. v. 4.191 TEuro (28 %) (Vj. 4.296 TEuro) für zweckgebundene Spenden für Investitionen gebildet. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen entfallen mit 512.342 TEuro (91 %) (Vj. 516.296 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Der Beihilfesatz beläuft sich im Jahr 2017 unverändert auf 23,37 %. Nach § 36 Abs. 1 S. 8 GemHVO NRW hat eine Überprüfung mindestens alle fünf Jahre zu erfolgen. Die letztmalige Anpassung erfolgte im Jahresabschluss 2014. Die Veränderung der Pensions- und Beihilferückstellungen der Stadt Krefeld beläuft sich im Jahr 2017 auf -3.954 TEuro (Vorjahr +15.454 TEuro). Dies ist zurückzuführen auf die Fortschreibung der Rückstellung (+15.786 TEuro) und eine Eröffnungsbilanzkorrektur (-19.739 TEuro). Ursächlich für diese Eröffnungsbilanzkorrektur war, dass bei der bisherigen Berechnung die Sonderzahlung der Beamten technisch bedingt nicht einzelfallbezogen berücksichtigt werden konnte. Seit dem 01. Januar 2017 wird die Sonderzahlung der Beamten gem. Artikel 2 DRModG NRW i. V. m. § 91 Abs. 8 LBesG NRW als Teil der monatlichen Bezüge ausgezahlt und für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen einzelfallbezogen berücksichtigt. Des Weiteren sind u. a. 38.697 TEuro (7 %) (Vj. 46.277 TEuro) der Pensionsrückstellungen dem SWK-Konzern zuzuordnen, der Rest wurde von der Wohnstätte, der GGK und der KBK gebildet. 21 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen gekommen. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN i. H. v. 51.321 TEuro (78 %) (Vj. 52.695 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der DDG von 14.276 TEuro (22 %) (Vj. 15.371 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.225 TEuro (3 %) (Vj. 2.233 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte. Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt: Unternehmen Maßnahme 31.12.2017 31.12.2016 TEuro TEuro EGN unterlassene Instandhaltungen 4.485 2.305 EGK unterlassene Instandhaltungen 1.210 1.473 1.386 1.405 Stadt Krefeld Berufskolleg Glockenspitz, Dachsanierung und Brandschutzkonzept SWK MOBIL unterlassene Instandhaltungen 917 1.041 Stadt Krefeld Sanierung Rathaus 870 0 Stadt Krefeld Sanierung Feuerwache Linn 546 0 Stadt Krefeld Krefelder Rennbahn, Sanierung Tribünen 400 0 Stadt Krefeld Schulgebäude, Sanierung Elektroinstallation 390 0 Stadt Krefeld Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung 130 30 100 0 Stadt Krefeld Realschule Freiherr-vom-Stein, Erneuerung Rohrleitung Stadt Krefeld Grundschule Buscher Holzweg, Dachsanierung 70 330 Stadt Krefeld Diverse Schulgebäude, Brandschutzmaßnahmen 58 114 25 332 0 264 243 101 10.830 7.395 Stadt Krefeld Diverse Schulen, Sanierung naturwissenschaftliche Räume Stadt Krefeld Diverse Straßen, Asphaltdeckschichten Verschiedene Verschiedene Gesamt Die Instandhaltungsrückstellungen entfallen somit insbesondere mit 6.747 TEuro (Vj. 4.870 TEuro) auf den SWK Konzern und mit 4.065 TEuro (Vj. 2.485 TEuro) auf die Stadt Krefeld. 22 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 3.4 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen lassen sich wie folgt kategorisieren: Sonstige Rückstellungen 31.12.2017 31.12.2016 TEuro TEuro Personalbezogene Rückstellungen 40.173 38.197 Drohverlustrückstellungen 21.330 38.384 Lieferbezogene Rückstellungen 19.752 24.243 Steuerrückstellungen 8.038 5.471 Gebührenbezogene Rückstellungen 6.849 9.955 Rückstellungen für Rückerstattungen 6.761 9.139 34.967 31.709 137.870 157.098 Verschiedene Gesamt Die Verringerung der Drohverlustrückstellungen ist insbesondere auf Inanspruchnahmen und Auflösungen im SWK-Konzern zurückzuführen. Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 99.302 TEuro (72 %) (Vj. 117.636 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit insgesamt 26.590 TEuro (19 %) (Vj. 27.081 TEuro) auf die Stadt Krefeld. 4. Verbindlichkeiten Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist als Anlage dem Anhang beigefügt. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: 31.12.2017 31.12.2016 TEuro TEuro Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 712.417 769.686 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 376.249 413.249 44.063 45.235 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 58.594 51.559 Sonstige Verbindlichkeiten 94.162 70.609 Erhaltene Anzahlungen 40.732 34.784 1.326.217 1.385.122 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Gesamt 23 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen u. a. mit 281.096 TEuro (39 %) (Vj. 274.563 TEuro) auf die KBK, mit 210.498 TEuro (30 %) (Vj. 194.311TEuro) auf die Wohnstätte, mit 170.484 TEuro (24 %) (Vj. 178.500 TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit 16.538 TEuro (2 %) (Vj. 69.839 TEuro) auf die EAG. Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31. Dezember 2017 i. H. v. 376.050 TEuro (Vj. 413.050 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung dar. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen sind mit 37.158 TEuro (84 %) (Vj. 37.997 TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind insbesondere auf die lekker Energie mit 12.922 TEuro (22 %) (Vj. 13.090 TEuro), die EGN mit 9.348 TEuro (16 %) (Vj. 10.733 TEuro), die SWK ENERGIE mit 8.879 TEuro (15 %) (Vj. 4.314 TEuro), die Stadt Krefeld mit 7.193 TEuro (12 %) (Vj. 5.335 TEuro), die NGN mit 5.696 TEuro (10 %) (VJ. 3.690 TEuro) und die Wohnstätte mit 4.307 TEuro (7 %) (Vj. 4.044 TEuro) zurückzuführen. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf den SWK-Konzern mit 65.831 TEuro (70 %) (Vj. 50.798 TEuro) und die Stadt Krefeld mit 19.824 TEuro (21 %) (Vj. 16.561 TEuro). Sie resultieren u. a. aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorischen Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 22.291 TEuro (55 %) (Vj. 16.561 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch nicht zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Zuwendungen bzw. noch nicht den Anlagegütern zugeordneten erhaltenen Zuwendungen. Je nach Verwendung durch die Stadt führen diese Mittel im weiteren Verlauf zur Bildung eines Sonderpostens. Weiterhin entfallen u. a. 18.247 TEuro (45 %) (Vj. 18.423 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei der Wohnstätte. 5. Passive Rechnungsabgrenzung Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 55.147 TEuro (77 %) (Vj. 51.666 TEuro). Von diesem städtischen Anteil sind 83 % (Vj. 87 %) auf abgegrenzte Friedhofsgebühren zurückzuführen. 24 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Innenministerium vorgegebenen Muster zu § 49 i. V. m. § 38 GemHVO NRW. Gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 4 S. 2 HGB ist das auf assoziierte Unternehmen entfallende Ergebnis unter einer separaten Position auszuweisen. Aus diesem Grund wurde die Gliederung im Bereich des Gesamtfinanzergebnisses um die Position „Ergebnis der Equity Konsolidierung“ (Position 20) erweitert. Außerdem wurde die Position „Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld“ (Position 29) ergänzt, welche dem „Gesamtjahresergebnis“ im Eigenkapital der Gesamtbilanz entspricht. Ordentliche Gesamterträge Die einzelnen Ertragsarten der ordentlichen Gesamterträge stellen sich wie folgt dar: Bezeichnung 2017 Anteil 2016 Anteil TEuro % TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 331.377 18 318.689 17 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 227.350 12 224.046 12 + Sonstige Transfererträge 14.868 1 10.594 1 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 138.282 7 131.192 7 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 975.399 52 980.009 53 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 93.735 5 97.267 5 + Sonstige ordentliche Erträge 77.227 4 78.598 4 + Aktivierte Eigenleistungen 16.030 1 18.033 1 -6.498 0 -4.029 0 1.867.770 100 1.854.399 100 +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie sonstigen Transfererträge basieren beinahe vollständig auf dem Ergebnis der Stadt Krefeld. Bezogen auf die Steuern und ähnliche Abgaben wurden im Zuge der Konsolidierungsarbeiten Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld, in dem die Steuern und ähnlichen Abgaben 334.486 TEuro (Vj. 328.121 TEuro) betragen, führt dies im Gesamtabschluss zu einer Verringerung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben von 3.109 TEuro (Vj. 9.432 TEuro). Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld i. H. v. 86.187 TEuro (62 %) (Vj. 79.497 TEuro), z. B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der KBK i. H. v. 52.095 TEuro (38 %) (Vj. 51.695 TEuro), z. B. aus Abwassergebühren. 25 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden unter anderem i. H. v. 896.924 TEuro (92 %) (Vj. 904.539 TEuro) vom SWK-Konzern erwirtschaftet. Hiervon entfallen 326.955 TEuro (34 %) (Vj. 340.657 TEuro) auf die SWK ENERGIE, 235.293 TEuro (24 %) (Vj. 229.108 TEuro) auf die lekker Energie und auf die EGN 179.347 TEuro (18 %) (Vj. 179.237 TEuro). Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen wie im Vorjahr beinahe in Gänze von der Stadt Krefeld und resultieren z. B. aus Kostenerstattungen vom Land. Auf den SWK-Konzern entfallen insgesamt 42.706 TEuro (55 %) (Vj. 44.676 TEuro) der sonstigen ordentlichen Erträge, ein Anteil von 31.101 TEuro (40 %) (Vj. 29.399 TEuro) wurde von der Stadt Krefeld erzielt. Ordentliche Gesamtaufwendungen Die einzelnen Aufwandsarten der ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich wie folgt dar: Bezeichnung - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2017 Anteil 2016 Anteil TEuro % TEuro % 383.124 21 365.574 20 27.651 2 36.482 2 740.771 40 758.778 42 - Bilanzielle Abschreibungen 125.676 7 138.140 8 - Transferaufwendungen 284.158 16 273.897 15 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 250.579 14 241.769 13 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.811.959 100 1.814.640 100 Die Personalaufwendungen sind i. H. v. 212.606 TEuro (55 %) (Vj. 201.854 TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Auf den SWK-Konzern entfallen Aufwendungen i. H. v. 158.152 TEuro (41 %) (Vj. 152.152 TEuro). Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 15.078 TEuro (55 %) (Vj. 25.148 TEuro) und der des SWK-Konzerns auf 11.686 TEuro (42 %) (Vj. 11.235 TEuro). Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maße ergebnisprägenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem wesentlichen Anteil von 638.021 TEuro (86 %) (Vj. 659.057 TEuro) beim SWK-Konzern entstanden. Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich u. a. mit 60.619 TEuro (48 %) (Vj. 71.401 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit 46.851 TEuro (37 %) (Vj. 49.601 TEuro) 26 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld auf die Stadt Krefeld. Den Abschreibungen auf das Anlagevermögen stehen ggf. planmäßige Auflösungen von Sonderposten gegenüber. Im Gesamtabschluss 2017 wurden planmäßige Abschreibungen von 5.825 TEuro (Vj. 6.391 TEuro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen von 1.863 TEuro (Vj. 1.650 TEuro) auf die stillen Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen. Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Umlage an den Landschaftsverband Rheinland, die Jugendund Sozialhilfe sowie Betriebskostenzuschüsse für Kitas und Hilfen für Asylbewerber. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen u. a. auf den SWK-Konzern mit 118.165 TEuro (47 %) (Vj. 112.078 TEuro). Auf die Stadt Krefeld sind 126.143 TEuro (50 %) (Vj. 122.324 TEuro) zurückzuführen, im Wesentlichen auf Kosten der Unterkunft sowie Aufwendungen für Mieten und Pachten. Gesamtfinanzergebnis Das Gesamtfinanzergebnis von -33.148 TEuro (Vj. -25.776 TEuro) ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen. Diese entfallen u. a. mit 18.811 TEuro (45 %) (Vj. 7.670 TEuro) auf den SWK-Konzern, mit 9.356 TEuro (22 %) (Vj. 9.375 TEuro) auf die KBK, mit 7.334 TEuro (18 %) (Vj. 9.142 TEuro) auf die Stadt Krefeld sowie mit 5.566 TEuro (13 %) (Vj. 5.280 TEuro) auf die Wohnstätte. Die Finanzerträge resultieren insbesondere aus den Zinserträgen der Stadt Krefeld. Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017 ergibt sich ein positives Ergebnis der Equity Konsolidierung von 4.530 TEuro (Vj. 3.273 TEuro). Hierbei handelt es sich um die Ergebnisse der konsolidierten “at Equity“ Unternehmen (vgl. Abschnitt Konsolidierungskreis). Außerordentliches Gesamtergebnis Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst. Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen. Durch das BilRUG entfallen im HGB seit dem Haushaltsjahr 2016 die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Liegen bei den Tochterunternehmen entsprechende Sachverhalte vor, kommt es in dieser Position aufgrund der Vorgaben des NKF daher zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen. Die außerordentlichen Erträge sind vollständig auf die DDG zurückzuführen. 27 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Die Ergebnisse der voll zu konsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern Stadt Krefeld nicht zu 100 % beteiligt ist, entfallen anteilig auf konzernfremde Gesellschafter. Diese konzernfremden Anteile werden unter dieser Position ausgewiesen und setzen sich wie folgt zusammen: Tochterunternehmen mit 2017 2016 Minderheitenanteil TEuro TEuro Wohnstätte -1.446 -1.416 DDG -259 -88 Zoo -32 +15 WFG +35 -14 0 -34 -1.701 -1.537 Energiepark Straelen Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 28 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form dem Anhang als Anlage beigefügt und wird nachfolgend in zusammengefasster Form dargestellt: 2017 Bezeichnung 2016 Mio. Euro Mio. Euro Veränderung Mio. Euro +/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 143,9 59,6 +84,4 +/- Cashflow aus Investitionstätigkeit -49,4 -90,4 +41,0 +/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -96,5 41,1 -137,7 -2,0 10,3 -12,3 -0,7 0,0 -0,7 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds +/- Änderungen des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 91,1 80,8 +10,3 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 88,4 91,1 -2,7 In Zeile 16 und 17 der Gesamtkapitalflussrechnung (siehe VI. Anlagen zum Anhang) werden insbesondere die Summen aller Transaktionen von Aufnahmen (rd. 1.103 Mio. Euro) und Tilgungen (rd. 1.198 Mio. Euro) von Krediten zur Liquiditätssicherung der Stadt Krefeld dargestellt, wodurch die Höhe dieser Ausweise erklärt wird. Die Bezeichnung „Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds“ (Zeile 20 der Gesamtkapitalflussrechnung) ist eine Standardvorgabe, die gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form verbindlich zu verwenden ist. Der auf dieser Position im Vorjahr erfolgte Ausweis resultiert nicht aus wechselkursbedingten Änderungen. Er ist auf konsolidierungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds zurückzuführen, die aus dem Konsolidierungswechsel der DYNERGIO SERVICE GmbH, lekker Strom Beteiligungs GmbH und Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG resultieren. Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte, wie z. B. außerplanmäßige Abschreibungen, weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden. 29 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen tabellarisch aufgezeigt und im weiteren Text erläutert. bewertete Sachverhalte 31.12.2017 31.12.2016 TEuro TEuro 222.224 218.865 102.533 106.879 35.085 32.562 4.319 4.715 2.479 99.931 2.470 5.067 Vertragliche Verpflichtungen (z. B. Strom- und Erdgasbezugs-, Miet- und Pachtverträge, sonstige Verträge) Sicherungsgeschäfte (z. B. Bürgschaften, Patronatserklärungen) Bestellobligo Guthaben auf Treuhandkonten Zinssicherungsgeschäfte mit negativem Marktwert (Bewertungseinheiten liegen vor) Leasingverträge Im Zusammenhang mit der Leerziehung des Stadthauses wurden diverse Mietverträge zur Unterbringung der städtischen Mitarbeiter abgeschlossen. Daneben wurden Anmietungen für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgenommen. Auch für den Umbau des Kaiser-Wilhelm-Museums wurden Flächen zur Auslagerung der Kunstgegenstände angemietet. Insgesamt belaufen sich die konzernexternen Verpflichtung aus diesen Mietverträgen auf rd. 12,7 Mio. Euro. Der KBK hat ab April 2018 auf dem Ostwall in Krefeld Büroflächen angemietet. Der Mietvertrag wurde mit einer fünfjährigen Festmietzeit und einem jährlichen Mietpreis einschließlich Nebenkosten von 407 TEuro abgeschlossen. Der zeitanteilige Mietaufwand für 2018 beträgt 260 TEuro. Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 4.735 TEuro. Miet- und Wartungsverträge werden bei der SWK AG mit einer Laufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Es sind in aller Regel Verlängerungsklauseln bzw. Kündigungsfristen zwischen einem und drei Monaten vereinbart. Zum Bilanzstichtag bestehen im Konzern der SWK AG 119.019 TEuro Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen für die Jahre 2018 bis 2022. Darüber hinaus wurden Erdgasbezugsverträge für die Jahre 2018 bis 2021 i. H. v. 71.966 TEuro abgeschlossen. In den Verpflichtungen aus sonstigen Verträgen sind Verpflichtungen der SWK MOBIL aus Verträgen mit Subunternehmern über die Durchführung von Omnibusfahrten enthalten. Die Laufzeit dieser Verträge beträgt zwölf Monate. Im Berichtsjahr beliefen sich die Aufwendungen aus diesen Verträgen auf 11.779 TEuro. 30 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Bei der EGN bestehen Kontingentverpflichtungen zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler und Düsseldorf. Seitens der Stadt Krefeld bestehen zum 31. Dezember 2017 Bürgschaften außerhalb des Vollkonsolidierungskreises i. H. v. 76 TEuro. Derzeit droht bei keiner übernommenen Bürgschaften eine Inanspruchnahme. Für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im RheinKreis Neuss eine Bankbürgschaft i. H. v. 48.100 TEuro. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung wird als gering eingestuft. Die SWK AG hat ab dem 01. Dezember 2017 eine Bürgschaftsverpflichtung i. H. v. 6.000 TEuro gegenüber der AWA Entsorgung GmbH übernommen, zur Sicherung sämtlicher Pflichten der EGN aus der neugefassten Zusammenarbeitsvereinbarung in Bezug auf die anteilige Tragung der Kosten einer etwaigen Stilllegung der Müllverbrennungsanlage. Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. 6.800 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung wird als gering eingestuft. Im Rahmen der Beteiligung der SWK ENERGIE an der Quantum ergeben sich Verpflichtungen aus den von der Quantum mit der RWE abgeschlossenen und beabsichtigten Rahmenverträgen über die Lieferung und Abnahme von Strom und Erdgas sowie über den An- und Verkauf von Emissionszertifikaten. Die Gesellschaft tritt den genannten Rahmenverträgen und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Einzelverträgen zwischen der Quantum und der RWE – begrenzt auf die konkret auf die SWK ENERGIE entfallenden Mengen oder Lieferanteile – gesamtschuldnerisch mit der Quantum bei. Darüber hinaus hat die SWK ENERGIE im Rahmen der Beteiligung an der Quantum Bürgschaften und Patronatserklärungen gegenüber deren Geschäftspartner i. H. v. 31.500 TEuro als Sicherheiten gestellt. Die größten Einzelsicherheiten betreffen eine Patronatserklärung gegenüber der Repower AG i. H. v. 9.000 TEuro und eine Bürgschaft gegenüber der Vattenfall Europe Sales GmbH i. H. v. 7.500 TEuro. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung wird als gering eingestuft. Unter den Finanzanlagen weist die SWK AG verpfändete Festgeldanlagen zur Sicherung von Pensionsansprüchen i. H. v. 5.300 TEuro aus. Teile des Bankguthabens der Wohnstätte i. H. v. 865 TEuro sind verpfändet. Im Konzernabschluss der SWK besteht gegenüber einer ihrer Beteiligungen eine Einzahlungsverpflichtung i. H. v. 3.892 TEuro. Das Bestellobligo des SWK Konzerns beträgt 35.085 TEuro. 31 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Krefelder Bau führt Bankkonten für Wohnungseigentümergemeinschaften in der Form einer Ermächtigungstreuhandschaft. Die Guthaben auf den Konten betragen zum Bilanzstichtag 4.319 TEuro. Das in 2015 für die SWK MOBIL, NGN, EGN, EGK und GSAK durch die SWK AG zentral abgeschlossene Sicherungsgeschäft für Diesel und Heizöl für den Zeitraum 2016 bis 2019 dient der Absicherung des Preisniveaus voraussichtlich benötigter Mengen. Die Grundgeschäfte (künftige Kraftstoffkäufe) und das Sicherungsgeschäft (Swap) bilden eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Infolgedessen ist der negative Marktwert der Swapvereinbarung per 31. Dezember 2017 i. H. v. 755 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Bei der KBK besteht ein Zinsswapgeschäft zur langfristigen Absicherung des Zinsniveaus. Zum Abschlussstichtag waren sieben Darlehen mit einem Volumen von 19.100 TEuro mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des Jahres 2020. Nach § 254 S. 1 HGB liegt somit eine Bewertungseinheit vor. Infolgedessen ist der negative Marktwert der Zinsswapvereinbarung per 31. Dezember 2017 i. H. v. 1.662 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Von der Wohnstätte Krefeld wurde ein derivatives Finanzinstrument zur Absicherung von Zinsrisiken genutzt. Das Derivat wurde nach dem Modell Black-Scholes, HeathJarrow-Morton bewertet. Es handelt sich um einen Swap mit einem Nominalbetrag von 3.300 TEuro. Ein Darlehen (der Sparkasse Krefeld Restvaluta per 31. Dezember 2017: 1.500 TEuro) dient als Grundlage des Swaps. Der Swap dient zur Absicherung der Zinsen für die Perioden 2003 - 2018. Zum Stichtag hatte der Swap einen Wert von 62 TEuro zu Lasten der Gesellschaft. Die Haushaltssatzungen der Stadt Krefeld der vergangenen Haushaltsjahre enthielten eine Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser Grundlage sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Erlasslage hat die Verwaltung in der Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Auch im Bereich der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung der Zinsstruktur unter Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen. Die EGN hat gegenüber dem Kreis Viersen für den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr 2034 eine Zinsverpflichtung. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen SWK AG, SWK ENERGIE, NGN, SWK MOBIL, EGK und GSAK sind Mitglieder der RZVK. Die Kasse gewährt Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes des jeweiligen Arbeitnehmers zuzüglich 3,5 % Sanierungsgeld. Die anteilige Kapitalunterdeckung beträgt zum 31. Dezember 2017 laut versicherungsmathematischem Gutachten 32 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 86.601 TEuro. Hiervon sind 18.710 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 67.891 TEuro. Das Kassenvermögen der Versorgungskasse der SWK AG, der SWK MOBIL und der SWK ENERGIE für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs-AG e. V. ist auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre, hier 3,68 % – errechneten Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen gem. BilMoG (nach der allgemein anerkannten "Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 49.700 TEuro. Hiervon sind 12.060 TEuro durch Rückstellungen gedeckt; es verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 37.640 TEuro. Des Weiteren besteht für die Mitarbeiter/-innen der Wohnstätte eine zusätzliche Altersversorgung bei der Rheinischen Versorgungskasse. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,25 % zuzüglich einem Sanierungszuschlag von 3,5 % der ZVK-pflichtigen Arbeitsentgelte i. H. v. derzeit rd. 4.245 TEuro. Leasingverträge bestehen zum Stichtag i. H. v. insgesamt 2.470 TEuro, wobei 2.369 TEuro dem Konzern der SWK AG, 61 TEuro der Stadt Krefeld und 40 TEuro der Seidenweberhaus zuzurechnen sind. Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen drei und fünf Jahren. 33 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld VI. Anlagen zum Anhang Gesamtkapitalflussrechnung Zahlungsströme 1 Gesamtjahresergebnis 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände 2017 2016 Mio. Euro Mio. Euro 22,7 14,0 117,3 126,3 -8,4 14,6 -33,2 -36,4 -6,4 -1,7 12,5 -13,0 38,6 -44,2 0,9 0,0 143,9 59,6 des Anlagevermögens 3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 5 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten 9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10 Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen 68,1 22,6 11 + Einzahlungen aus Sonderposten 16,5 46,9 12 - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -134,0 -159,9 0,0 0,0 -49,4 -90,4 0,0 0,0 13 +/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 13 = Cashflow aus Investitionstätigkeit 14 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 15 - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter -1,1 -1,0 16 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von 1.102,5 1.075,4 -1.197,9 -1.033,3 -96,5 41,1 -2,0 10,3 -0,7 0,0 (Finanz-) Krediten 17 - Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten 18 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 19 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (= Summe aller Cashflows) 20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 91,1 80,8 22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 88,4 91,1 34 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtverbindlichkeitenspiegel Gesamtbetrag am am bis zu 1 bis mehr als 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre TEuro TEuro TEuro 0 0 0 0 0 712.417 38.380 133.759 540.279 769.686 376.249 226.249 150.000 0 413.249 44.063 981 5.406 37.676 45.235 58.593 58.593 0 0 51.559 6. Sonstige Verbindlichkeiten 94.162 59.038 14.458 20.665 70.609 7. Erhaltene Anzahlungen 40.732 40.732 0 0 34.784 1.326.216 423.972 303.623 598.621 1.385.122 Art der Verbindlichkeiten 31.12.2017 Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von TEuro 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.12.2016 TEuro 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8. Summe aller Verbindlichkeiten 35 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 36 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2017 Stadt Krefeld Gesamtlagebericht 37 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtlagebericht I. Einleitung ________________________________________________________ 38 II. Überblick über den Geschäftsverlauf _________________________________ 39 III. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage ________________________ 43 IV. Darstellung der Finanz- und Ertragslage ______________________________ 50 V. Chancen, Risiken und Ausblick ______________________________________ 57 VI. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ___________________ 75 I. Einleitung Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW i. V. m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch den Gesamtlagebericht ist gem. § 51 GemHVO NRW das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Weiterhin soll der Gesamtlagebericht einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten. Der vorliegende Gesamtlagebericht 2017 fasst die wesentlichen Aussagen des Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und Konzernbetrieben, auf den Konzernlagebericht des SWKKonzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen. Die im Gesamtlagebericht des Gesamtabschlusses 2017 abgebildeten Erkenntnisse basieren auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses sowie der geprüften Jahresabschlüsse/Packages der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss 2017 findet daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Anwendung. Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen. 38 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld II. Überblick über den Geschäftsverlauf Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich 2017 auf 21,8 Mio. Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresergebnis (12,4 Mio. Euro) um 9,4 Mio. Euro verbessert. Das Eigenkapital im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist um 47,5 Mio. Euro gestiegen. In Abschnitt „VI. Darstellung der Finanz- und Ertragslage“ erfolgt eine nähere Darstellung der Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld. Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2017 folgende Themen von besonderer Bedeutung:  Am 08. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (2015 - 2020) beschlossen. Die Genehmigung gem. § 76 Abs. 2 GO NRW wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17. Mai 2017 erteilt. Am 24. Mai 2017 wurde die Haushaltssatzung 2017 gem. § 80 Abs. 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.  Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Am 18. April 2018 wurde die Genehmigung gem. § 76 Abs. 2 GO NRW durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt. Die Haushaltssatzung 2018 wurde gem. § 80 Absatz 5 GO NRW am 26. April 2018 öffentlich bekannt gemacht.  In seiner Sitzung vom 05. Dezember 2017 hat der Rat der Stadt Krefeld den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festgestellt sowie den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2015 bestätigt.  Die Haushaltsentwicklung im Einzelabschluss der Stadt Krefeld war in 2017 insbesondere geprägt durch o einen Anstieg der Steuererträge und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 Mio. Euro. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen liegen die Steuererträge und ähnlichen Abgaben um 8,2 Mio. Euro über Plan, was überwiegend auf die Gewerbesteuer (+6,3 Mio. Euro) zurückzuführen ist, o eine Sonderauskehrung im Zusammenhang mit Integrationshilfen i. H. v. rd. 6,9 Mio. Euro, o einem Anstieg der sonstigen Transfererträge im Vergleich zum Vorjahr (rund +4,3 Mio. Euro), einer Verringerung der Kostenerstattungen (rund -3,3 Mio. Euro) und einer Erhöhung der Transferaufwendungen (rund +10,4 Mio. Euro). Allerdings blieben sowohl die sonstigen Transfererträge (rund 1,3 Mio. Euro) und die Kostenerstattungen (rund 9,2 Mio. Euro) unterhalb der Planansätze, was hauptsächlich auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie die infolgedessen angepassten Landeserstattungen zurückzuführen ist, 39 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld o die intensiven Bemühungen, das aus dem Haushaltssicherungskonzept für 2017 angestrebte Konsolidierungsziel von 29,2 Mio. Euro zu erreichen (gemäß Meldung der Geschäftsbereiche zum 31. Dezember 2017 wurde dieses Ziel um 3,1 Mio. Euro verfehlt; im Vorjahr lag die Verfehlung bei rd. 1,9 Mio. Euro) und o das anhaltend niedrige Zinsniveau im Liquiditätsbereich, welches im Wesentlichen für die geringeren Zinsaufwendungen verantwortlich ist und teilweise sogar in Erträgen mündet. o Im Einzelabschluss 2017 der Stadt Krefeld hat sich die positive Entwicklung der Vorjahre fortgesetzt. Das Jahresergebnis der Stadt Krefeld hat sich mit +3,9 Mio. Euro um 41,3 Mio. Euro positiver entwickelt als für das Jahr 2017 prognostiziert. Auch im Vergleich zum Einzelabschluss des Vorjahres liegt eine Verbesserung von 9,6 Mio. Euro vor.  Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Krefeld und Weiterleitung an den Rat zur Feststellung erfolgte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW vorgegebenen Zeit von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres. Gründe waren insbesondere die vorrangige Bearbeitung anderer Themen und die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten mit der qualifizierten Nachbesetzung von freien Stellen. Die Vorlage im Rat erfolgte am 05. Juli 2018. Von dort wurde der Jahresabschluss 2017 zur Prüfung gem. § 101 Absatz 1 GemHVO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Im Gesamtabschluss 2017 wurde daher der Entwurf des städtischen Jahresabschlusses berücksichtigt.  Die Flüchtlingsthematik stellte die Stadt Krefeld seit 2014 vor finanzielle, personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Anfang 2015 waren der Stadt Krefeld rd. 1.100 Flüchtlinge zugewiesen. In 2016 stieg die Zahl bis Juli auf über 3.700. In 2017 ist sie bis Mai auf 2.037 gesunken. Bis Februar 2018 erfolgten lediglich vereinzelte Zuweisungen von Flüchtlingen in geringer Anzahl (Familiennachzüge, Umverteilungen aus anderen Gemeinden und Städten). Durch die Wiederaufnahme der Zuweisungen an die Kommunen in 2018 wurden im März 75 Personen und im Juni 100 Personen der Stadt Krefeld zugewiesen. Aufgrund der Zuweisungen aus Vorjahren sind noch immer zahlreiche Menschen in städtischen Unterkünften untergebracht. Zum 01. Juni 2018 waren es 1.670 Personen.  Seit August 2013 garantiert das KiföG einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Für 35 % der unter Dreijährigen müssen Betreuungsplätze in Kitas oder Kindertagespflege vorhanden sein. Darauf einigten sich Bund, Länder und Kommunen. Zum 31. Dezember 2017 beträgt die Versorgungsquote in Krefeld 32,3 % (Vorjahr: 31,6 %). Aufgrund der Flüchtlingssituation, Zuzügen in die Stadt Krefeld und steigender Geburtenraten wird sich die Quote voraussichtlich verschlechtern. Beim U3-Ausbau gab es weiterhin Verzögerungen und damit verspätete Inbetriebnahmen. 40 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld  Am 16. November 2017 erfolgte die Verabschiedung des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen durch den Landtag. Im Rahmen dieses Gesetzes wird ein einmaliger Landeszuschuss von insgesamt 6,4 Mio. Euro vom Landschaftsverband Rheinland an die Stadt Krefeld bewilligt und ausgezahlt. Noch im Haushaltsjahr 2017 war der den freien Trägern zustehende anteilige Betrag von 3,0 Mio. Euro weiterzuleiten.  Der Rat der Stadt Krefeld hat am 10. Dezember 2015 und am 08. Dezember 2016 Investitionsmaßnahmen nach dem KInvFöG mit einem Gesamtvolumen von rd. 22 Mio. Euro beschlossen. Für die Umsetzung haben die Kommunen nunmehr bis 2020, sofern ÖPP-Projekte damit finanziert werden sogar bis 2021 Zeit. Die ersten Maßnahmen wurden in 2016 und 2017 abgeschlossen und die Beendigungsanzeigen und Mittelabrufe an die Bezirksregierung übermittelt.  Das Land NRW hat im Dezember 2016 das Programm „Gute Schule“ beschlossen. Danach werden der Stadt Krefeld in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils jährlich 7,5 Mio. Euro zugewiesen, insgesamt rd. 30 Mio. Euro. Die Stadt Krefeld hat ein Maßnahmenpaket erstellt, das sukzessive bis 2020 umgesetzt werden soll. In 2017 wurden durch die Stadt Krefeld insgesamt 470 TEuro bei der NRW.Bank abgerufen. Die Mittel wurden zur Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von EDVAusstattung verwendet.  Im Zuge der Bedarfsermittlung zum Stadthaus wurde der Bedarf für den Neubau eines Technik- und Dienstleistungszentrums festgestellt. Ein entsprechender Beschluss zum Neubau wurde im Dezember 2015 im Haupt- und Beschwerdeausschuss gefällt. Im Dezember 2016 folgte im Rat der Beschluss, das Stadthaus als Verwaltungsstandort zu erhalten und dieses im Wege eines ÖPPModells zu modernisieren. Durch steigende Preise im Baugewerbe und Verzögerungen wegen Verhandlungen mit den Landesdenkmalschützern werden sich die Kosten für die beschlossene Sanierung auf 83,5 Mio. Euro erhöhen.  Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld hat sich im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig verbessert und liegt bei 10,1 % (Vorjahr: 10,2 %). Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist gesunken und lag Ende 2017 bei 15.804 (Vorjahr: 15.980). Bedarfsgemeinschaften belasten den städtischen Haushalt bei den Kosten der Unterkunft aufgrund der sogenannten Hartz IV-Gesetze in nicht unerheblichem Maße.  Die Konzernumsatzerlöse des SWK-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2017 nur geringfügig auf rd. 1.050 Mio. € vermindert. Der wesentliche Teil des Rückgangs ist auf das planmäßige Auslaufen der Umsatzerlöse aus dem Stromverkauf an die Quantum für deren Gesellschafter und Partner im Geschäftsfeld Energie und Wasser zurückzuführen. Die Umsätze in den anderen Tätigkeitsfeldern des SWK-Konzerns haben sich nur geringfügig verändert. Das Konzernergebnis dagegen hat sich über den Erwartungen verbessert. Zu der Verbesserung von rd. 11 % hat vor allem das Geschäftsfeld Entsorgung, wesentlich die EGN, 41 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld beigetragen, die ihre Rohertragsquote und ihr Betriebsergebnis stark steigern konnte. Auch im Energiebereich konnte das Ergebnis leicht gesteigert werden, beliefert werden saldiert rd. 30.000 Kunden mehr als im Vorjahr.  Im SWK-Konzern wurde die SWK-EGN Verwaltungs GmbH als übertragender Rechtsträger auf die SWK AG als übernehmender Rechtsträger aufgeschmolzen. Die Verschmelzung ist mit deren Eintragung im Handelsregister am 23. August 2017 wirksam geworden.  Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss 2017 findet daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Anwendung. 42 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld III. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Vermögens- und Schuldenlage zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar: 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung Aktiva TEuro TEuro 2.966.237 3.002.050 -35.814 10.411 10.513 -102 2.843.344 2.869.934 -26.590 210.702 212.976 -2.274 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.050.376 1.062.662 -12.285 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.096.629 1.102.990 -6.361 6.193 5.834 +359 74.844 74.652 +192 288.633 307.194 -18.561 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.922 37.403 +1.519 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 77.043 66.222 +10.821 112.482 121.604 -9.122 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 8.739 3.891 +4.848 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 38.761 32.067 +6.694 7.559 9.860 -2.301 0 0 0 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 11.385 9.741 +1.644 1.3.6 Ausleihungen 46.038 66.046 -20.007 314.340 329.495 -15.155 45.974 53.609 -7.635 2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 19.411 23.460 -4.049 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 17.643 18.060 -417 8.920 12.089 -3.169 178.358 183.176 -4.817 148.442 150.702 -2.260 29.916 32.473 -2.557 1.607 1.637 -31 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.3 Finanzanlagen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände TEuro 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 88.401 91.073 -2.672 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 17.630 17.721 -91 3.298.207 3.349.267 -51.060 Summe 43 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung Passiva TEuro TEuro TEuro 1. Eigenkapital 560.741 513.245 +47.497 1.1 Allgemeine Rücklagen 495.450 457.104 +38.346 1.2 Gesamtjahresergebnis 21.820 12.446 +9.373 1.3 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 43.472 43.695 -223 2. Sonderposten 562.201 575.788 -13.586 2.1 für Zuwendungen 430.626 441.464 -10.839 2.2 für Beiträge 104.512 107.599 -3.086 2.3 für den Gebührenausgleich 12.061 12.331 -270 2.4 Sonstige Sonderposten 15.002 14.394 +609 3. Rückstellungen 777.076 805.234 -28.158 3.1 Pensionsrückstellungen 560.477 570.366 -9.889 3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten 67.899 70.375 -2.476 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 10.830 7.395 +3.435 3.4 Sonstige Rückstellungen 137.870 157.098 -19.228 4. Verbindlichkeiten 1.326.217 1.385.122 -58.904 4.1 Anleihen 0 0 0 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 712.417 769.686 -57.269 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 376.249 413.249 -37.000 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 44.063 45.235 -1.172 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 58.593 51.559 +7.034 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 94.162 70.609 +23.553 4.7 Erhaltene Anzahlungen 40.732 34.784 +5.949 5. Passive Rechnungsabgrenzung 71.971 69.879 +2.092 3.298.207 3.349.267 -51.060 Summe 44 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme ist zum 31. Dezember 2017 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert und wird im Folgenden dargestellt: AKTIVA Umlaufvermögen 9% PASSIVA Passive Rechnungsabgrenzung 2% Aktive Rechnungsabgrenzung 1% Eigenkapital 17% Verbindlichkeiten 42% Anlagevermögen 90% Sonderposten 17% Rückstellungen 24% Aktiva Im Vergleich zum erstmalig aufgestellten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 hat das Anlagevermögen fast keine wertmäßige Veränderung erfahren. Es beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf rd. 3 Mrd. Euro. Mit einem Bilanzanteil von weiterhin rd. 86 % ist das Sachanlagevermögen unverändert die prägende Position im Anlagevermögen. Hier sind wesentlich die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit einem Bilanzanteil von 32 % (Vj. 32 %) sowie das Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote (Infrastrukturvermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme) ist seit dem 31. Dezember 2010 (31 %) leicht angestiegen und liegt zum 31. Dezember 2017 bei 33 % (Vj. 33 %). Der Anlagendeckungsgrad 2 verdeutlicht in welchem Umfang langfristiges Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Im Konzern Stadt Krefeld ist der Anlagendeckungsgrad 2 zum 31. Dezember 2017 geringfügig auf 79 % gestiegen, damit ist weiterhin langfristiges Vermögen zum Teil kurzfristig finanziert worden. Zum jeweiligen Bilanzstichtag 31. Dezember stellt sich der Anlagendeckungsgrad 2 im Zeitverlauf wie folgt dar: Anlagen- 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 deckungsgrad 2 81% 80% 80% 80% 75% 76% 78% 79% Vom Umlaufvermögen entfallen ca. 57 % (Vj. 56 %) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme von rd. 3,3 Mrd. Euro beträgt der Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weiterhin rd. 5 % (Vj. 45 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 5 %). Der Verringerung des Umlaufvermögens zum Vorjahr ist insbesondere auf die gesunkenen Vorräte (-7.635 TEuro; -14%) sowie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (-4.818 TEuro; -3 %) zurückzuführen, die sich aus entsprechenden Entwicklungen im SWK Konzern ergeben. Die Aktivposten der Gesamtbilanz lassen sich auf die Stadt Krefeld und die vollkonsolidierte Unternehmen folgendermaßen zuordnen: Gesamt Anteil Aktiva Anteil Aktiva 2017 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro % TEuro % Anlagevermögen 2.966.237 1.550.734 52 1.415.503 48 Umlaufvermögen 314.340 60.855 19 253.485 81 17.630 16.808 95 822 5 3.298.207 1.628.397 49 1.669.810 51 AKTIVA Aktive Rechnungsabgrenzung AKTIVA Zum 31. Dezember 2017 sind etwa 52 % (Vj. 52 %) des Gesamtanlagevermögens der Stadt Krefeld zuzuordnen und resultieren hier insbesondere aus Grundstücken mit Schulbauten, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sowie dem Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen am Gesamtanlagevermögen beläuft sich unverändert auf 48 %. Dies ist insbesondere auf die aktivierten Stromversorgungs- und Abfallbeseitigungsanlagen, die Maschinen und technischen Anlagen und die Fahrzeuge im SWK-Konzern, die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der KBK sowie die Grundstücke mit Wohnbauten bei der Wohnstätte zurückzuführen. Das Umlaufvermögen ist mit 81 % (Vj. 81 %) überwiegend den vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen an den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 69 % (Vj. 73 %) (rd. 64 % allein im SWK-Konzern; Vj. 68 %), an den Vorräten 98 % (Vj. 99 %) und den liquiden Mitteln 96 % (Vj. 85 %). 46 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Passiva Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz hat seit Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 kaum Veränderungen erfahren. Diese stellen im Wesentlichen geringfügige Verschiebungen vom Eigenkapital in die Rückstellungen dar. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 erneut angewachsen, auf nunmehr 560.741 TEuro. Dies entspricht einem Anstieg um rd. 9 % zum Vorjahr (Vj. +3 %). Somit liegt das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld im Berichtsjahr erneut deutlicher über dem Eigenkapital des Einzelabschlusses. Die Entwicklung seit dem 31. Dezember 2010 stellt sich folgendermaßen dar: Vergleich der Entwicklung des Eigenkapitals (in TEuro) 750.000 700.000 650.000 702.847 683.187 655.504 667.644 661.752 602.159 639.779 600.000 560.741 570.730 550.000 513.245 506.120 500.000 486.720 506.915 504.256 499.134 450.000 2010 2011 2012 2013 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2014 480.788 2015 2016 2017 Jahresabschluss Stadt Krefeld Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Eigenkapitalquoten 40% 37% 36% 36% 35% 33% 32% 31% 32% 33% 30% 25% 21% 20% 20% 20% 17% 17% 15% 15% 15% 15% 10% 2010 2011 2012 2013 Eigenkapitalquote 1 47 2014 2015 2016 Eigenkapitalquote 2 2017 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Das Eigenkapital erfuhr infolge der Jahresfehlbeträge der ersten Gesamtabschlüsse eine wesentliche Verringerung. Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2017 setzt die positive Entwicklung der Vorjahre allerdings fort und weist erneut ein positives Ergebnis aus. Die Entwicklung seit 2010 ist nachfolgend dargestellt: Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses (TEuro) +12.446 2010 2011 2012 2013 2014 -26.899 -60.245 2015 -10.193 2016 +21.820 2017 -44.717 -44.780 -84.274 Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die Passivposten wie folgt zuordnen: PASSIVA Gesamt Anteil Passiva Anteil Passiva 2017 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro TEuro Eigenkapital 560.741 520.117 40.624 Sonderposten 562.201 502.550 59.651 Rückstellungen 777.076 545.223 231.853 1.326.217 632.893 693.324 71.971 55.147 16.824 3.298.206 2.255.930 1.042.276 Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung PASSIVA Die Sonderposten werden unverändert mit 89 % (Vj. 88 %)hauptsächlich bei der Stadt Krefeld bilanziert. Das Vermögen der Konzernmutter wird damit zu wesentlichen Teilen durch Zuwendungen und Beiträge finanziert. Dies wird auch in 2017 durch die weiterhin deutlich geringere Zuwendungsquote von 12 % (VJ. 12 %) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld im Vergleich zum städtischen Jahresabschluss mit 28 % (VJ. 28 %) deutlich. Die Rückstellungen resultieren nur zu 30 % (VJ. 32 %) aus den Beteiligungen und werden mit einem Anteil von 72 % (Vj. 71 %) wiederholt bestimmt durch die Pensionsrückstellungen. Diese haben zum 31. Dezember 2017 erstmalig seit Aufstellung des Gesamtabschlusses eine Verringerung erfahren und sind unverändert mit einem Anteil von 91 % der Stadt Krefeld zuzuordnen. Im Vergleich zum Vorjahr haben die sonstigen Rückstellungen in der Berichtsperiode eine deutliche Verringerung von 12 % erfahren (Vj. -1 %), was im Wesentlichen auf erneut vorgenommene Auflösungen und Inanspruchnahmen von Drohverlustrückstellungen im SWK-Konzern zurückzuführen ist. 48 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Insgesamt sind die Rückstellungen seit dem 31. Dezember 2010 um 80.211 TEuro und damit 12 % (Vj. +108.369 TEuro bzw. +16 %) gestiegen. Die Verbindlichkeiten entfallen je zur Hälfte etwa auf die Stadt Krefeld und den sonstigen Vollkonsolidierungskreis. Sie werden mit insgesamt 1,1 Mrd. Euro (Vj. 1,2 Mrd. Euro) dominiert durch die Investitions- und Liquiditätskredite sowie den Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen. Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind praktisch vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen und im Gesamtabschluss um rd. 9 % gesunken. Dagegen sind die langfristigen Investitionskredite größtenteils dem übrigen Vollkonsolidierungskreis zuzurechnen, z. B. der KBK und der Wohnstätte. Im Vergleich zum Vorjahr ist diese Position im SWK-Konzern um rd. 7 % gesunken. Infolge dessen ist der städtische Anteil hieran in 2017 leicht gestiegen, auf etwa 24 % (Vj. 23 %). Im Gegensatz dazu sind die sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag um rd. 23,6 Mio, Euro (33 %) gestiegen, was insbesondere auf den SWK-Konzern zurückzuführen ist. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung im Konzern der Stadt Krefeld ist nachfolgend dargestellt: 800.000 750.000 Entwicklung der Verbindlichkeiten (in TEuro) 752.351 738.154 729.694 737.662 741.617 759.822 769.686 700.000 712.417 650.000 600.000 550.000 500.000 450.000 400.000 402.213 420.100 414.231 420.713 426.714 417.467 413.249 376.249 350.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2016 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 49 2017 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld IV. Darstellung der Finanz- und Ertragslage Finanzlage Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2017 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt: 2017 Bezeichnung 2016 Mio. Euro Mio. Euro Veränderung Mio. Euro +/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 143,9 59,6 +84,4 +/- Cashflow aus Investitionstätigkeit -49,4 -90,4 +41,0 +/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -96,5 41,1 -137,7 -2,0 10,3 -12,3 -0,7 0,0 -0,7 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds +/- Änderungen des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 91,1 80,8 +10,3 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 88,4 91,1 -2,7 Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2017 hat sich um 2,7 Mio. Euro und damit um rd. 3 % verringert. In 2017 beträgt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit +143,9 Mio. Euro (Vj. +59,6 Mio. Euro), dies ist insbesondere in der Ergebnisentwicklung in 2017 begründet. Die Finanzmittelzuflüsse übersteigen die –abflüsse hier deutlich und konnten genutzt werden, um den weiterhin negativen Cashflow aus Investitionstätigkeit vollständig aufzufangen. Diese Zuflüsse wurden darüber hinaus vollständig zur Kredittilgung herangezogen, insgesamt konnten Investitions- und Liquiditätskredite i. H. v. rd. 92 Mio. Euro zurückgeführt werden. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich in 2017 auf -49,4 Mio. Euro (Vj. -90,4 Mio. Euro). Dieser ist insbesondere auf Investitionen ins Anlagevermögen (134,0 Mio. Euro) zurückzuführen. Der Großteil resultiert aus Investitionen innerhalb des Sachanlagevermögens (104,8 Mio. Euro), welche sich im Konzern Stadt Krefeld wie folgt darstellen: 50 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Investitionen in das Sachanlagevermögen 31.12.2017 Anteil 31.12.2016 Anteil Mio. Euro % Mio. Euro % Stadt Krefeld 30,0 29 61,8 40 Wohnstätte 26,8 26 29,4 19 KBK 14,8 14 18,0 12 SWK ENERGIE 11,3 11 12,1 8 EGN 8,8 7 11,0 7 EAG 4,0 4 5,0 3 Übrige 9,2 9 16,4 11 104,9 100 153,7 100 Gesamtinvestitionen Die wertmäßig höchsten Investitionen wurden von der Stadt Krefeld und der Wohnstätte getätigt. Die Stadt Krefeld hat in 2017 insbesondere in den Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten sowie die Sanierung des Stadthauses investiert. Die aktuell größte Einzelinvestitionsmaßnahme der Wohnstätte Krefeld stellt der Neubau des neuen Verwaltungsgebäudes der Wohnstätte dar. Im Vergleich zu 2016 stehen den Auszahlungen ca. 30,4 Mio. Euro geringere Einzahlungen aus Sonderposten gegenüber. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf -96,5 Mio. Euro (Vj. +41,1 Mio. Euro). Der Rückgang resultiert aus den Tilgungen, die im Berichtsjahr die Kreditaufnahmen deutlich überschreiten. Diese Tilgungen sind insbesondere auf die Stadt Krefeld und die EAG zurückzuführen. Der Bestand an Liquiditätskrediten konnte von der Stadt Krefeld um 37,0 Mio. Euro reduziert werden. Darüber hinaus wurde von der EAG ein Großteil eines Darlehens frühzeitig zurückgezahlt (45,1 Mio. Euro). Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte, wie z. B. außerplanmäßige Abschreibungen, weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden. Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Gesamtjahresergebnis erneut um 9.373 TEuro (Vj. +22.640 TEuro) verbessert und ist mit 21.820 TEuro (Vj. +12.447 TEuro) zum zweiten Mal infolge positiv. Damit konnte auch in 2017 die aus Konzernsicht positive Entwicklung der Vorjahre fortgesetzt werden. 51 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Ordentliche Gesamterträge Bezeichnung 2017 2016 Veränderung TEuro TEuro TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 331.377 318.689 +12.688 +4 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 227.350 224.046 +3.304 +1 + Sonstige Transfererträge 14.868 10.594 +4.274 +40 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 138.282 131.192 +7.090 +5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 975.399 980.009 -4.610 -0 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 93.735 97.267 -3.532 -4 + Sonstige ordentliche Erträge 77.227 78.598 -1.371 -2 + Aktivierte Eigenleistungen 16.030 18.033 -2.003 -11 -6.498 -4.029 -2.469 +61 1.867.770 1.854.399 +13.371 +1 +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Die in der Vergangenheit schon große Bedeutung der Ertragspositionen „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ für das Gesamtjahresergebnis hat im Berichtsjahr mit einem Gesamtanteil von etwa 30 % (Vj. 29 %) an den ordentlichen Gesamterträgen weiter zugenommen. Der Konzern Stadt Krefeld bleibt dabei aber weiterhin wesentlich weniger abhängig von den Erträgen aus Steuern und Zuwendungen als die Stadt in ihrem Einzelabschluss. Hier sind diese Ertragspositionen unverändert von absolut prägender Bedeutung, decken rd. zwei Drittel des konsumtiven Haushaltsvolumens und stellen damit den überwiegenden Teil der städtischen Erträge dar. Die Veränderungen sind hier im Wesentlichen auf die in 2017 gestiegenen Steuererträge sowie Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke zurückzuführen. Aufgrund der in 2017 gesunkenen Gewerbesteuererträge werden wiederum positive Auswirkungen auf zukünftige Schlüsselzuweisungen erwartet. Die unterschiedliche Bedeutung der Erträge aus Steuern im Jahresabschluss und im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld wird auch im Vergleich der jeweiligen Steuerquoten deutlich, die angeben wie hoch der Anteil der Steuererträge an den jeweiligen ordentlichen Gesamterträgen ist: Entwicklung der Steuerquote 50% 40% 44% 46% 45% 43% 41% 41% 41% 41% 30% 20% 10% 15% 16% 16% 15% 14% 16% 17% 18% 0% 2010 2011 2012 2013 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 52 2014 2015 2016 Jahresabschluss Stadt Krefeld 2017 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Entwicklung der Zuwendungsquote stellt sich folgendermaßen dar: Entwicklung der Zuwendungsquote 30% 27% 26% 26% 20% 28% 26% 10% 10% 9% 10% 10% 9% 27% 11% 28% 12% 28% 12% 0% 2010 2011 2012 2013 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2014 2015 2016 Jahresabschluss Stadt Krefeld 2017 Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die ordentlichen Gesamterträge unverändert zu etwa 52 % auf die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten zurückführen. Diese werden ebenso unverändert mit 92 % im SWK-Konzern erwirtschaftet. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte werden zum weiterhin größten Teil von der SWK ENERGIE (34 %) (Vj. 35 %), der lekker Energie (24 %) (Vj. 23 %) und der EGN (18 %) (Vj. 18 %) erwirtschaftet. Ordentliche Gesamtaufwendungen Bezeichnung - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2017 2016 Veränderung TEuro TEuro TEuro % 383.124 365.574 +17.550 +5 27.651 36.482 -8.831 -24 740.771 758.778 -18.007 -2 - Bilanzielle Abschreibungen 125.676 138.140 -12.464 -9 - Transferaufwendungen 284.158 273.897 +10.261 +4 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 250.579 241.769 +8.810 +4 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.811.959 1.814.640 -2.681 -0 Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit einem Anteil von 41 % (Vj. 42 %) im Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen entfällt auf die SWK ENERGIE (35 %) (Vj. 35 %), die lekker Energie (21 %) (Vj. 20 %), die NGN (11 %) (VJ. 12 %) und die EGN (11 %) (Vj. 12 %). Die Verringerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist größtenteils auf die SWK ENERGIE sowie gesunkene Aufwendungen für bezogene Leistungen der NGN zurückzuführen. Nach den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stellen die Personalaufwendungen mit 21 % (Vj. 20 %) den größten Posten der ordentlichen Gesamtaufwendungen dar, wovon (wie im Vorjahr) rd. 55% auf die Stadt Krefeld entfallen. Insgesamt ha53 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ben sich in 2017 die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowohl auf Seiten der Stadt Krefeld als auch im SWK-Konzern leicht erhöht. Dies beruht bei der Stadt u. a. auf Anstiegen der Vergütung tariflich Beschäftigter und Besoldung der Beamten sowie auf Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen. Im SWK-Konzern sind die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung gestiegen. Der Rückgang der Versorgungsaufwendungen geht im Wesentlichen auf die Stadt Krefeld zurück, bei der ab dem Jahresabschluss 2017 eine Ausweisänderung der Inanspruchnahmen von Pensionsrückstellungen erfolgt. Die Personalintensität, also der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen, ist im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gestiegen. Sie bleibt weiterhin unter dem Wert des städtischen Jahresabschlusses und ist damit im Gesamtabschluss weniger ergebnisprägend als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Entwicklung der Personalintensität 30% 20% 10% 23% 17% 23% 17% 23% 17% 22% 16% 24% 17% 25% 19% 25% 20% 26% 21% 0% 2010 2011 2012 2013 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2014 2015 2016 Jahresabschluss Stadt Krefeld 2017 Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf den SWK-Konzern (48 %) (Vj. 52 %) und die Stadt Krefeld (37 %) (VJ. 36 %). Im Gesamtabschluss 2017 wurden planmäßige Abschreibungen (5.825 TEuro) (Vj. 6.391 TEuro) sowie außerplanmäßige Abschreibungen (1.863 TEuro) (Vj. 1.650 TEuro) auf die stillen Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen. Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen und im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4 % (Vj. +13 %) gestiegen. Hierzu zählen insbesondere die Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland, die Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie die Betriebskostenzuschüsse für Kitas. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf gestiegene Betriebskostenzuschüsse für Kitas und Zuweisungen und Zuschüsse zurückzuführen. Im Gegensatz zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld (35 %) (Vj. 34 %) beläuft sich die Transferaufwandsquote im Gesamtabschluss auf lediglich 16 % (Vj. 15 %). 54 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Ordentliches Gesamtergebnis Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt: Entwicklung des ordentlichen Gesamtergebnisses (TEuro) +39.759 +10.322 +7.075 2010 -29.682 2011 -12.685 +55.811 2012 2013 2014 -21.209 2015 2016 2017 -55.401 Die Verbesserung des ordentlichen Gesamtergebnisses von +16.052 TEuro (Vj. +29.437 TEuro) auf 55.811 TEuro ist in der Berichtsperiode maßgeblich geprägt durch die erneut deutliche Verbesserung im städtischen Jahresabschluss. Durch weiter angestiegene Erträge im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben, der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen, der Transfererträge sowie der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte wurde im Jahresabschluss der Stadt Krefeld insgesamt ein deutlich verbessertes ordentliches Ergebnis erreicht. Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Gesamtaufwendungen zu ordentlichen Gesamterträgen) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist zum 31. Dezember 2017 weiterhin höher als im Einzelabschluss der Konzernmutter. Im Konzern Stadt Krefeld liegt der Aufwandsdeckungsgrad seit 2015 über 100 %. Zum Stichtag kann diese Überdeckung erneut das negative Gesamtfinanzergebnis kompensieren. Vergleich der Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades 100% 98% 90% 99% 94% 100% 94% 97% 92% 2011 2012 2013 89% 99% 90% 101% 95% 102% 98% 103% 99% 80% 2010 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2014 2015 2016 2017 Jahresabschluss Stadt Krefeld Gesamtfinanzergebnis In 2017 hat sich das Gesamtfinanzergebnis um rd. 7.372 TEuro auf -33.148 TEuro verschlechtert (Vj. rd. -7.164 TEuro). Bezeichnung + Finanzerträge 2017 2016 TEuro TEuro 4.139 3.496 4.530 3.273 Finanzaufwendungen 41.817 32.545 = Gesamtfinanzergebnis -33.148 -25.776 +/- Ergebnis der Equity Konsolidierung - 55 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Das Gesamtfinanzergebnis resultiert weiterhin hauptsächlich aus den hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 41.807 TEuro (Vj. 32.629 TEuro). Die Zinsaufwendungen sind zu 45 % (Vj. 24 %) auf den SWK-Konzern, zu 22 % (Vj. 29 %) auf die KBK, zu 18 % (Vj. 28 %) auf die Stadt Krefeld, zu 13 % (Vj. 16 %) auf die Wohnstätte und zu 2 % (Vj. 3 %) auf sonstige Unternehmen zurückzuführen. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Beendigung eines Zinssicherungsgeschäftes der EAG im Berichtsjahr zurückzuführen, dessen Ablösebetrag in dieser Position enthalten ist. Im Vergleich zum Vorjahr ist es sowohl bei den Finanzaufwendungen (+28 %) (Vj. -11 %) als auch bei den Finanzerträgen (+18 %) (Vj. -65 %) zu einem Anstieg gekommen. Positiv für die Entwicklung des Gesamtfinanzergebnisses wirkt sich darüber hinaus das positive Ergebnis aus der Equity Konsolidierung aus. Das Gesamtergebnis des städtischen Konzerns kann wie folgt aufgeteilt werden: Gesamtergebnisrechnung Gesamt Anteil Anteil 2017 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro Ordentliches Gesamtergebnis Gesamtfinanzergebnis Außerordentliches Gesamtergebnis Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld TEuro % TEuro % 55.811 36.775 66 19.036 34 -33.148 -4.615 14 -28.533 86 857 0 0 857 100 -1.701 0 0 -1.701 100 21.819 32.160 147 -10.341 -47 Nach dem 2016 erstmalig positiven Anteil der Stadt Krefeld am ordentlichen Gesamtergebnis von 21.807 TEuro, hat dieser in 2017 eine erneute Verbesserung um 14.968 TEuro (Vj. +23.379 TEuro) auf 36.775 TEuro erfahren. Dies ist insbesondere auf die in 2017 gestiegenen Steuererträge sowie öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte zurückzuführen. Auch der Anteil der übrigen vollkonsolidierten Unternehmen am ordentlichen Ergebnis hat sich in 2017 um 1.084 TEuro (Vj. +6.059 TEuro) verbessert auf 19.036 TEuro. Unter Berücksichtigung des Gesamtfinanzergebnisses sowie des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses ergibt sich das dargestellte, erneut positive Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld. Dieses ist wesentlich durch die positiven Entwicklungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld geprägt. 56 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld V. Chancen, Risiken und Ausblick 1. Chancen und Risiken der Stadt Krefeld Die abgebildeten Erkenntnisse basieren auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017. Mit Verfügung vom 17. Mai 2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung 2017 und die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2015 – 2020 der Stadt Krefeld gem. § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Auch die Haushaltssatzung 2018 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts wurden zwischenzeitlich seitens der Bezirksregierung Düsseldorf mit Verfügung vom 18. April 2018 genehmigt. Mit dem Erreichen des Haushaltsausgleichs kann der dringend benötigte Gestaltungsspielraum wieder erlangt werden, der dazu führt, dass auch wieder wünschenswerte Angebote z. B. im Sozial- und Jugendbereich oder auch zusätzliche Aufwendungen in der Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Kritische Erfolgsfaktoren sind die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung aufgrund der Orientierungsdaten sowie der Steigerungsraten des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ (Stand Mai 2018). Sollten sich diese negativer als bislang prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen – insbesondere Schlüsselzuweisungen – noch das geplante Steueraufkommen realisieren lassen. Insbesondere die Verteilungsstruktur innerhalb des Gemeindefinanzierungsgesetzes, die für das Jahr 2019 erneut zur Diskussion ansteht, darf nicht zu Lasten Krefelds ausfallen. Erstmalig hat Krefeld ab 2020 auf die erhöhte Gewerbesteuerumlage für den Länderfinanzausgleich verzichtet. Hierdurch konnten Haushaltsverbesserungen von rd. 9 Mio. Euro p. a. erzielt werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Orientierungsdaten des Landes NRW vom 09. November 2017. Gleichzeitig sind Bestrebungen einzelner Bundesländer erkennbar, den Länderfinanzausgleich neu zu regeln und hierbei die Finanzierung u. a. zu Lasten der Kommunen vorzunehmen. Die Flüchtlingsthematik führt weiterhin zu schwer kalkulierbaren Risiken der kommunalen Haushalte. Die finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen bei der Unterbringung der Menschen tragen zum überwiegenden Teil die Kommunen. Die vereinbarte Fallpauschale deckt nach Auffassung des Deutschen Städtetages landesweit nicht die entstehenden Kosten. Insbesondere die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden stellt die Kommunen vor neue Aufgaben. Viele dieser Jugendlichen werden lange in Deutschland bleiben. Deshalb muss man betonen: Die eigentlich schwierige Aufgabe läuft derzeit. Die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft ist zu meistern. In diesem Zusammenhang sind drei Herausforderungen besonders herauszustellen:  Erstens müssen Bund und Länder den Kommunen die Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur unmittelbaren Versorgung der Flüchtlinge aufwenden. Es geht um kalkulierbare, sich dem Bedarf anpassende Finanzströme. 57 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld   Zweitens sind die Flüchtlinge in die Gesellschaft zu integrieren. Auch dafür benötigt es finanzielle Ressourcen. Drittens brauchen die Flüchtlinge Wohnungen, Kita-Plätze und Schulangebote in der Stadt. Die kommunale Infrastruktur muss sich an den wachsenden Bedarf durch mehr Menschen anpassen. Die für 2017 und 2018 in der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung festgeschriebene, flüchtlingsbedingte um 2,2 % erhöhte Erstattung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (5,3 % für NRW) wird in 2018 überprüft; das Ergebnis ist offen. Darüber hinaus bindet die Umsetzung des KInvFöG NRW Kapitel 1 die Kapazitäten der Verwaltung in den nächsten Jahren überproportional. So positiv eine Förderung von rd. 19,9 Mio. Euro für Investitionen innerhalb der Stadt Krefeld ist, so ehrgeizig ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Umsetzungsfrist bis 2020. Die Auswahl, Abwicklung und Abrechnung von geeigneten kommunalen Maßnahmen ist vor dem Hintergrund, dass hierfür weder zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird noch die gesetzlichen Vergaberichtlinien – wie beim Konjunkturpaket II geschehen – vereinfacht werden, mit einem über die Maßen erforderlichen Engagement der Mitarbeiter/innen verbunden. Im Rahmen der beschlossenen Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen ist das bereits bestehende KInvFöG um ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen im Umfang von 3,5 Mrd. Euro ergänzt worden (KInvFöG NRW Kapitel 2). Für diese Ergänzung gilt eine Umsetzungsfrist bis 2022, die aufgrund der bereits bestehenden Programme ebenfalls für sehr ambitioniert gehalten wird. Hierbei erhält die Stadt Krefeld eine weitere Förderung von 19,5 Mio. Euro. Das Land NRW hat mit Wirkung vom 15. Dezember 2016 das „Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“ (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) kurz „Gute Schule 2020“ verabschiedet. Die Stadt Krefeld hat ein Maßnahmenpaket erstellt, das sukzessive bis 2020 umgesetzt werden soll. Auch dieses Programm wird erheblichen zusätzlichen Personalbedarf in der Bau- und Schulverwaltung erfordern. Regelmäßig stellen derartige Gesetzesänderungen bzw. Förderprogramme die Kommunen vor die Herausforderung, den Aufgaben entsprechend neues und geeignetes Personal zu akquirieren. Allgemein ist festzustellen, dass sich die Gewinnung von Personal immer schwieriger darstellt. Dies gilt bereits bei der Akquise neuer Mitarbeiter zur Gewährleistung der gesetzlichen Kernaufgaben, wie beispielsweise die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung der Ordnungs- und Bauverwaltung erfüllen zu können. In Verbindung mit dem demographischen Wandel, welcher sich in den kommenden Jahren überproportional auswirken wird, stellt die Personalgewinnung eine der größten Herausforderungen für die nächsten Jahre dar. Krefeld ist − trotz positivem Jahresergebnis – weiterhin auf einem schwierigen und anspruchsvollen Weg. Entscheidend für einen Erhalt des Ausgleiches ist, dass die im 58 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Insbesondere hat der Rat der Stadt Krefeld bereits in 2016 die Bildung eines Kommunalbetriebs in der Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts beschlossen. Das Ziel, den Betrieb eines umfassenden „Kommunalbetriebes Krefeld“, in dem wesentliche Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur gebündelt und möglichst aus einer Hand wahrgenommen werden, zum 01. Juli 2018 aufzunehmen, wurde erreicht. Die Bezirksregierung hat gegen die gem. § 115 Abs. 1 h) GO NRW angezeigte Erweiterung der KBK keine kommunalaufsichtlichen Bedenken. Die Bildung einer AöR wird von Verwaltung und Politik als weitere Chance zur Haushaltskonsolidierung gesehen. Mit Beschluss vom 14. Juni 2016 hat der Verwaltungsvorstand den Projektauftrag zur Neustrukturierung der Ausländerabteilung mit dem Ziel der Bildung eines Fachbereiches Migration und Integration beschlossen. Ziel war es, die bestehende Aufgabenund Organisationsstruktur der Ausländerabteilung in eine Willkommens/Dienstleistungs-behörde zu optimieren. Mit Bekanntgabe der Organisationsverfügung vom 28. November 2017 und nach Zustimmung durch den Gesamtpersonalrat am 16. Januar 2018 ist der Fachbereich 56 – Migration und Integration – offiziell gegründet. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Dezember 2015 zur kalkulatorischen Verzinsung, wonach sich diese an der von der Bundesbank veröffentlichten 50jährigen Durchschnittsrendite festverzinslicher Wertpapiere öffentlicher Emittenten zu orientieren hat, stellt ein Risiko für den Haushalt dar. Es werden permanent rechtlich zulässige Methoden geprüft und angewandt, die den negativen Entwicklungen entgegenwirken. Eine verlässliche Angabe über die Steuermehrbelastung durch § 2b UStG und die Angabe einer Kostenfolgeabschätzung in diesem Zusammenhang (z. B. Personalmehrbedarf) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zur Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wurde zum einen für die Jahre 2015 bis 2017 die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3,6 % erhöht (Entlastungseffekt ca. 2,5 Mio. EUR p. a.). Zum anderen erhielten die Kommunen einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer (Entlastungseffekt ca. 1,8 Mio. EUR p. a.). Die auf Krefeld entfallenden Entlastungsbeträge in 2017 belaufen sich auf rd. 5,2 Mio. Euro. Aufgrund des ab 2018 geplanten Bundesteilhabegesetzes werden ab 2018 rd. 8,0 Mio. Euro erwartet. Die im Bereich „Krützboomweg“ im Stadtbezirk Fischeln ansässigen beiden Tennisvereine wollen ihre Zukunft gemeinsam auf einer Anlage gestalten. Durch die freiwerdenden Flächen sollen Wohnbauflächen und damit auch Ertragsmöglichkeiten für den städtischen Haushalt generiert werden. Am 18. April 2018 wurde ein neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst beschlossen. Die finanziellen Mehrbelastungen für die Stadt Krefeld belaufen sich auf rd. 6,9 Mio. Euro in 2019 und 9,2 Mio. Euro in 2020. 59 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Unter dem Begriff „Krefelder Erbe sichern und bewahren“ wurde ein neuer Investitionsschwerpunkt gesetzt, der die vorhandene Krefelder Baukultur erhalten soll. Infolge dessen sollen in den kommenden Jahren die Sanierung des Stadtwaldhauses und die Sanierung der Häuser Lange und Esters realisiert werden. In den nächsten Jahren sind Sanierungsmaßnahmen der städtischen Eishallen, des Badezentrums Bockum sowie des Grotenburgstadions vorgesehen. Damit die einzelnen Projekte der Sonderbauten des Krefelder Sports insgesamt schnell abgewickelt werden können, sind hierfür neue Stellen im Stellenplan vorgesehen. Zudem besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiterzuverfolgen. Ein Risiko liegt unverändert in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, da sich hieraus entsprechende Auswirkungen auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen ergeben. Auch die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen stellt einen Unsicherheitsfaktor für die Stadt Krefeld dar. Änderungen im Bereich der Arbeitslosenzahlen bedingen regelmäßig entsprechende Entwicklungen der Transferleistungen. Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld lag gem. den veröffentlichten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2017 bei 10,1 % (im Dezember 2016 bei 10,2 %). Bis Mai 2018 hat sie sich auf 10,3 % verschlechtert. Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise nicht außer Acht zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen Haushalt. Mit Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl (Zensus 2011) Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt weiter abzuwarten. Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen. Ein etwaiger Zinsanstieg stellt jedoch auch ein entsprechendes Risiko für die Entwicklung der Zinsaufwendungen dar. Erstmals mit Aufstellung der Haushaltssatzung 2015 wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 520 Mio. Euro festgelegt. Dieser Höchstbetrag ist auch in der Haushaltssatzung 2018 verankert. Aufgrund konsumtiver Überschüsse konnte in 2017 eine weitere Reduzierung der Kredite zur Liquiditätssicherung erreicht werden, zum 31. Dezember 2017 beläuft sich der Stand auf rd. 376 Mio. Euro. Entscheidend für die Entwicklung wird hier der weitere Konsolidierungsprozess der Stadt Krefeld sein. 60 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Darüber hinaus wird langfristig auch ein Schuldenabbau bei den Investitionskrediten avisiert, die in 2017 um rd. 8 Mio. Euro auf 170,5 Mio. Euro zurückgeführt werden konnten. Zum 31. Dezember 2017 belaufen sich die Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld auf 512,3 Mio. Euro (Vorjahr: 516,3 Mio. Euro). Aufgrund der Altersstruktur der Beamten werden diese Rückstellungen in den kommenden Jahren noch ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe liegt derzeit nicht vor. Trotz der positiven Entwicklung bestehen auch weiterhin Finanzrisiken, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Veränderungen bei den Steuereinnahmen oder ein steigendes Zinsniveau sind Risiken, die sich auf das Ergebnis auswirken können. Die stringente Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes bildet unverändert den Grundstein für das wirtschaftliche Handeln und der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung darf trotz der guten Ergebnisse nicht vorzeitig verlassen werden. 2. Chancen und Risiken der Tochterunternehmen Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen, Risiken und Prognosen der einzelnen Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld beschrieben. Die Berichterstattung zu den Ergebnisprognosen der SWK-Töchter ergibt sich aus der Wirtschaftsplanung aus 2017 für die Jahre 2018 – 2022 des SWK-Konzerns. Die SWK AG hat für die SWK MOBIL, EGN, EGK, GSAK und NGN einen Rohwarenswap zur Dieselpreisabsicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen. Er dient der Absicherung des Preisniveaus (nur Rohstoffanteil) der voraussichtlich von diesen Gesellschaften benötigten Mengen, da auf mittelfristige Sicht wieder von einem Anstieg des Dieselmarktpreisniveaus ausgegangen wird. Zum 31. Dezember 2017 lag der Marktwert dieser Swapvereinbarung bei insgesamt -0,8 Mio. Euro. Im Geschäftsfeld Dienstleistungen wird bei der SWK AG mit einem deutlich höheren Betriebsergebnis gerechnet. Dies liegt insbesondere an einer wesentlichen Belastung im Berichtsjahr aus einem Aufwandszuschuss für die EAG, der aufgrund eines im Vergleich zur vorausgegangenen Planung höheren Finanzaufwandes erforderlich wurde. Insgesamt wird für das Geschäftsjahr 2018 von einem gegenüber 2017 moderat höheren, positiven SWK-Konzernjahresergebnis ausgegangen. Dies resultiert aus den Prognosen der Beteiligungsergebnisse, wobei hier insbesondere die Prognose der SWK AG ein wesentliches Gewicht hat. Bei den Konsolidierungsvorgängen (einschließlich der „at Equity“ Bewertung) wird von einem nahezu gleich bleibenden Effekt wie in 2017 ausgegangen. Bei der NGN sollen die Maßnahmen, die in 2017 bereits zu einer leicht verbesserten Lage führten, auch in Zukunft konsequent fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang werden auch eine Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie eine Optimierung der Betriebskosten in allen Sparten und Geschäftsfeldern verfolgt. 61 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Hierauf soll auch die erfolgreiche Akquisition der KRT durch eine Vertiefung der Wertschöpfungskette und eine optimierte Integration in die Geschäftsprozesse der NGN einzahlen. Darüber hinaus untersucht die NGN kontinuierlich auch weiterhin mögliche Beteiligungs- bzw. Kooperationsoptionen in der Region Niederrhein, um auch über diesen Weg eine ggf. weitere Effizienzverbesserung der eigenen Ressourcen und eine Kostensenkung zu realisieren. Die bei der NGN mit der Aufhebung des Betriebsführungsvertrages Abwasser verbundenen Ergebniseinbußen ab 2018 sind planerisch bereits berücksichtigt und daher nicht mehr Gegenstand der Risikoberichterstattung. Als Netzgesellschaft des SWK-Konzerns wird der wirtschaftliche Rahmen der NGN im Wesentlichen durch die Anreizregulierung für Netzbetreiber (Strom, Gas) bestimmt. Das heißt, die Erlöspfade werden durch die Bescheide der Regulierungsbehörden determiniert. Die festgestellten Ineffizienzen sind bis Ende der zweiten Regulierungsperiode 2017 (Gas) bzw. 2018 (Strom) abzubauen. Dies bedeutet, dass 2018, mit Beginn der neuen Regulierungsperiode Gas, das Ergebnis der NGN von genau diesem Faktor maßgeblich beeinflusst werden wird. Der Beginn der dritten Regulierungsperiode in der Sparte Strom ist 2019. Die Ergebnisse der Kostenprüfungen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen. Gleiches gilt für die Auswirkungen aus der noch nicht final feststehenden Eigenkapitalverzinsung und des noch festzulegenden allgemeinen Produktivitätsfaktors. Erheblicher Preiseinfluss wird darüber hinaus ab 2019 aus den Auswirkungen des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes durch die stufenweise Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene entstehen. Aufgrund einer Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die einer gezielten Gegensteuerung dienen, wird für das Jahr 2018 von einem Jahresergebnis vor Ergebnisabführung auf einem moderat höheren Niveau als 2017 ausgegangen. Im Geschäftsfeld Energie und Wasser werden für die SWK ENERGIE weiterhin Chancen im Ausbau der Wärmeversorgung, des Contracting und der Energiedienstleistungen gesehen. Im Bereich Contracting steht das Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft, z. B. in Form von Fernwärmeanschlüssen oder Gasbrennwertthermen, im Vordergrund. Ein zusätzliches Potenzial wird im Vertrieb des Kleinanlagen-Contracting aber auch in der Umsetzung von individuellen Wärmelösungen z. B. für Quartiere gesehen. Auch im Vertrieb von KWK-Anlagen ist ein Wachstums-Potenzial vorhanden. In den Forschungsprojekten der SWK ENERGIE werden weitere Wertschöpfungen im Bereich der dezentralen Stromerzeugung untersucht. Denn zukünftig wird durch den beschlossenen Ausstieg aus der Atomkraft Bedarf an flexibler Erzeugungsleistung bestehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Kundenzahl der lekker Energie in den nächsten Jahren auf leicht höherem Niveau gehalten werden kann. Im Bereich der Geschäftskun62 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld den werden durch eine intensivierte Ansprache Vertragslaufzeiten verlängert und damit die Kundenbindung erhöht. Bei der SWK Energie und bei der lekker Energie resultieren wesentliche Risiken insbesondere aus der Energiebeschaffung und dem Energievertrieb. In der Energiebeschaffung bestehen im Wesentlichen Preisrisiken bei den Rohstoffen Strom und Gas. Um diese zu minimieren, werden bei vertrieblichen Strom- und Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigten Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht. Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung (Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose bzw. zu den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und ggfs. angepasst. Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. Die Gesellschaft bewirtschaftet ihre Portfolios stets risiko-avers, spekulative Geschäfte sind auch durch die im Risikohandbuch festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Des Weiteren ist im Vertrieb ein Kreditrisiko in Form des Kontrahentenausfallrisikos (Forderungsausfälle) gegeben. Diesem wird durch eine stetig verbesserte Bonitätsprüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe, Inkassotätigkeiten, Insolvenzbeobachtung, Versicherungsschutz) begegnet. Sowohl bei der SWK ENERGIE als auch bei der lekker Energie werden den Risiken aus Kündigungen durch den nach wie vor intensiven Wettbewerb, steigenden Beschaffungskosten und der damit verbundenen Notwendigkeit von Tarifanpassungen mittels einer Vielzahl unterschiedlicher Bestandskundenmaßnahmen entgegengewirkt. Hinsichtlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage der Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln (Strom und Gas) bei Sonderkundenverträgen und grundversorgten Kunden ist das mögliche Schadenspotenzial bei der SWK ENERGIE und lekker Energie nur noch sehr gering. Für mögliche Rückerstattungen für bei Strom- und Gaskunden erfolgte Preissteigerungen wurden die Restbeträge der Rückstellungen 2017 vollständig aufgelöst. 63 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Bei der SWK ENERGIE besteht ein Finanzierungsrisiko bezüglich der TGH aufgrund der ggfs. eintretenden Uneinbringlichkeit von Gesellschafterdarlehen. Dieses Kraftwerk wird unverändert im Minimalbetrieb geführt und nur noch vereinzelt zu Regelungszwecken eingesetzt. Das Risiko besteht darin, dass zukünftig ausgereichte Tranchen des Gesellschafterdarlehens uneinbringlich sind und erfolgswirksam abgeschrieben werden müssen. Die Vermarktung der TGH-Leistung hat in 2017 bisher zu deutlich besseren Erträgen geführt als in 2015/16. Dennoch bleibt die Lage instabil und die Marge für GuD-Kraftwerke ("Clean Spark Spread") schwankt stark. Eine Vorhersage über die nächsten Jahre ist schwierig und es ist aktuell davon auszugehen, dass die Wahrscheinlichkeit der Uneinbringlichkeit in etwa der Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung entspricht. Im Rahmen der Beendigung der Beteiligung der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm-Uentrop GmbH & Co. KG hatte die SWK ENERGIE 2015 ein (Teil-) Darlehen mit einem Betrag von ursprünglich 17,8 Mio. Euro und einen Zins-Swap in gleicher Höhe von der GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG übernommen. In dieser Höhe 17,8 Mio. Euro hat die Gesellschaft auch eine Termingeldanlage an die KFW IPEXBank GmbH verpfändet. Im April 2017 erfolgte die Rückzahlung des Restdarlehens i. H. v. 15,6 Mio. Euro. Die Termingeldanlage wurde ebenfalls aufgelöst. Die SWK ENERGIE betreibt Anlagen (HKW Weeserweg, Heizwerk Schwertstraße und Bleichpfad), die CO2-Emissionen ausstoßen. Für diese Anlagen hat die Gesellschaft Emissionsberechtigungen (European Emission Allowances, kurz EUA) zu beschaffen. Ein Teil der EUAs wird von der Deutschen Emissionshandelsstelle kostenlos zugeteilt. Es gab im Berichtsjahr keine Handels-Transaktionen mit EUAs, da der Bedarf aus dem vorhandenen Bestand gedeckt wurde. Im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas setzt die Quantum als beauftragter Dienstleister u. a. für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt ein. Bei diesen Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien (in dem Fall in der Regel die Quantum oder der jeweils andere Handelspartner) ausfällt. Je nach Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder Verkäufer Risiken. Muss sich die Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen Energieverkäufer suchen, wird der Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte Verkäufer. Die Quantum als Einkäufer hat bei steigenden Preisen ein sogenanntes Wiederbeschaffungs-Risiko. Muss sich der Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen einen neuen Käufer suchen, wird der Käufer nur einen niedrigeren Preis akzeptieren als vorher die Quantum. Der Verkäufer hat bei fallenden Preisen ein sogenanntes Wiederabsatz-Risiko. Die Risiken aus solchen Preisdifferenzen werden üblicherweise durch ein Patronat oder eine Bürgschaft abgesichert. Die SWK ENERGIE trat für Stromgeschäfte (Termin- und Spotmarkt) bei Geschäftsabschlüssen bis ins Jahr 2012 hinein gegenüber den Handelspartnern als alleiniger Vertragspartner und Bürge auf (für Belieferungen bis 2017). Dabei werden die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte durch 64 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Patronatserklärungen dieser gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Seit Bestehen des neuen Besicherungskonzepts ab 2012 schließt die Quantum Lieferverträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Auch hier fungiert die SWK ENERGIE als Bürge, jedoch neben weiteren Bürgen und in der Höhe begrenzt. Wie bei den „Altgeschäften“ werden auch hier die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte im Innenverhältnis durch Patronatserklärungen gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Mit Ablauf des Jahres 2017 bestehen keine „Altgeschäfte“ mehr und alle Geschäfte werden über das neue Besicherungsmodell gehandelt. Der von der SWK ENERGIE freigegebene Bürgschaftsrahmen beträgt wie im Vorjahr 70,0 Mio. Euro. Hiervon waren zum 31. Dezember 2017 Sicherheiten i. H. v. 31,5 Mio. Euro an Handelspartner der Quantum ausgegeben (Ende 2016: 39,4 Mio. Euro). Im Geschäftsfeld Energie und Wasser wird bei der SWK ENERGIE für 2018 ein Rückgang der Vertriebsmargen in den Sparten Strom und Gas unterstellt. Grund hierfür ist ein Anstieg öffentlicher Abgaben und Netznutzungsentgelte. Eine Weitergabe an die Bestandskunden ist aufgrund langfristiger Produkte zur Kundenbindung nicht immer gegeben. In der Sparte Wärme wird davon ausgegangen, dass sich die Margen im Privat-, Gewerbe- und Monatskundenbereich deutlich verringern. Dies ist hauptsächlich auf die Entwicklung der Fernwärme-Beschaffungskosten zurückzuführen. In der Sparte Trinkwasser wird für die Umsatzerlöse 2018 auf Basis der bereinigten (Abgrenzungsdifferenz 2016) Umsatzerlöse 2017 von einem gleichbleibenden Niveau der Vertriebsmarge ausgegangen. Des Weiteren wird mit einer höheren Tarifsteigerung für die Mitarbeiter und damit höherem Anstieg des Personalaufwands in 2018 als in den beiden Vorjahren gerechnen. Auf Basis dieser Annahmen wird für das laufende Jahr 2018 von einem Jahresergebnis vor Ergebnisabführung auf moderat niedrigerem Niveau ausgegangen. Trotz eines schwierigen Marktumfelds wird für die lekker Energie in ihrer Ergebnisprognose für das Jahr 2018 wiederum ein positives Jahresergebnis vor Gewinnabführung auf Niveau des Geschäftsjahres 2017 erwartet. Klares Ziel der Gesellschaft ist es, mindestens die Kundenbasis zu erhalten bzw. nachhaltig auszubauen. Das führt zu hohen Vertriebsaufwendungen. Allerdings gilt weiter die strategische Vorgabe der Wertorientierung. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit bleibt bei aller Wettbewerbsintensität oberstes Ziel. Im Geschäftsfeld Verkehr werden die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen der SWK MOBIL weiterhin schwierig angesehen. Neben den steigenden Aufwänden zum Erhalt der Straßenbahninfrastruktur und den Folgen des demographischen Wandels verändern sich auch die Verhaltensweisen der maßgeblichen Kundengruppen. So wählen mehr und mehr Kunden die Flexibilität verschiedener Ticketsegmente, weg vom Abonnement, u. a. in das Sozialticket. Hier haben die Kunden keine Bindung von mindestens zwölf Monaten und entscheiden von Monat zu Monat neu, ob der Kauf einer Monatswertmarke wirtschaftlich sinnvoll ist. Es ergeben sich jedoch Chancen, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Diese liegen in einer fortgesetzten Kundenorientierung 65 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld und der stetigen Verbesserung der vornehmlich digitalen Serviceangebote. Die neuen Angebote SWK Live und das Ratzfatz-Ticket sowie der WLAN-Testbetrieb dokumentieren hier die Innovations- und Veränderungsbereitschaft der SWK MOBIL. Über die neuen Informations- und Vertriebskanäle soll es gelingen, auch neue Zielgruppen für die Fahrt in Bus und Bahn zu gewinnen. Bei der SWK MOBIL besteht perspektivisch ein Risiko im möglichen Verlust der Betriebsleistungen im Kreis Viersen. Die Bestandsbetrauung läuft hier zum 3. Dezember 2019 aus und damit der Auftrag für knapp 1,8 Mio. Buskilometer. In 2017 wurde im Kreis Viersen ein neuer Nahverkehrsplan erarbeitet und in 2018 verabschiedet. Auf dieser Basis soll nun entschieden werden, ob die Verkehre zukünftig ausgeschrieben werden oder im Rahmen der Bildung einer „Gruppe von Behörden“ (EU-konformes VRRRegularium) die kommunalen Verkehrsunternehmen eine Direktvergabe erhalten. Eine Entscheidung des Kreises Viersen lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Im Geschäftsfeld Verkehr werden wesentliche Einflüsse aus der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auf die SWK MOBIL zukünftig weiterhin nicht gesehen. Es wird davon ausgegangen, dass 2018 keine größeren aperiodischen Erträge aus Landesmitteln NRW (§ 11 (2) ÖPNVG) sowie aus der Erstattung von EEG-Aufschlägen für den Straßenbahnstrom anfallen werden. Durch die personalintensiven Dienstleistungen der SWK MOBIL haben die Tarifverhandlungsergebnisse im Frühjahr 2018 maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis. Neben den Anpassungen der Löhne ziehen die Tarifverhandlungsergebnisse zudem einen Anstieg der Zuführungen an die Versorgungskasse nach sich. Die Laufzeit des bisherigen Tarifvertrages endete am 28. Februar 2018. Ferner führen verstärkte Gleisbaumaßnahmen zur dringenden Sanierung und Instandhaltung zu einem Anstieg bei dem Materialaufwand und den Fremdleistungen. Hoffnung besteht darin, dass ggf. schon ab 2018 ff. Fördermittel nach dem § 13 ÖPNVG NRW (Maßnahmen im besonderen Landesinteresse) zur Sanierung und Instandhaltung der vorhandenen kommunalen Schienensysteme (Stadt-, Schwebe- und Straßenbahn) vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Das diesbezügliche Gutachten zum Investitionsstau bei den Schienensystemen soll dem Land im Sommer 2018 vorgelegt werden. Auf Basis dieser Annahmen rechnet die SWK MOBIL für das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresergebnis vor Verlustausgleich auf ähnlichem Niveau wie in 2017. Im Geschäftsfeld Entsorgung ist die Entwicklung insbesondere durch die EGN und EGK geprägt. Durch die starke Stellung am linken Niederrhein sieht die EGN gute Chancen, sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue Kunden zu gewinnen. Durch die neuen Vereinbarungen mit der MVA Weisweiler ab Dezember 2017 und mit der EGK in Krefeld ab dem Jahr 2020 hat die EGN die Weichen für eine langfristige Entsorgungssicherheit stellen können. Darüber hinaus bietet der in 2017 erfolgte Einstieg in den Onlinemarkt der EGN neue digitale Absatzwege im deutschlandweiten Privatkundensegment. Des Weiteren sieht die EGN gute Chancen, durch die Fortsetzung des Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsprogramms auch in Zukunft weitere Optimierungspotentiale heben zu können. 66 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Für die EGK ist auf Basis der bestehenden Strategie im SWK Konzern die langfristige Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells weiterhin das Ziel. Die Entscheidung über die Fortsetzung des bestehenden Vertrages mit der Stadt Krefeld über 2018 hinaus hat hierfür die wesentliche Basis geschaffen. Durch die Ausgestaltung der MKVA als Kraft- Wärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWKFernwärmenetz bildet die Anlage auch zukünftig einen wesentlichen Baustein zur lokalen Energieversorgung. Dies erfolgt mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad unter Einsatz teilweise regenerativer Energieträger. Damit leistet die Anlage einen Beitrag zur Energiewende, deren Bedeutung in Zukunft eher zu- als abnehmen wird. Es besteht für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i. H. v. 48,1 Mio. Euro. Sie ist durch einen Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert. Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Diese beläuft sich zum Jahresende 2017 auf unverändert 6,8 Mio. Euro. Der Haftungseintritt der vorbezeichneten Verpflichtungen wird nach wie vor als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Die SWK AG hat ab dem 1. Dezember 2017 eine Bürgschaftsverpflichtung i. H. v. 6 Mio. Euro gegenüber der AWA Entsorgung GmbH übernommen zur Sicherung sämtlicher Pflichten der EGN aus der neugefassten Zusammenarbeitsvereinbarung in Bezug auf die anteilige Tragung der Kosten einer etwaigen Stilllegung der Müllverbrennungsanlage. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zum 31. Dezember 2017 zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler und Düsseldorf. Es bestehen für die EGN trotz der positiven Preisentwicklung wesentliche Risiken bei der Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur thermischen Verwertung. Die EGN übernimmt insbesondere Entsorgungs- und Recyclingdienstleistungen für Kommunen, duale Systeme und Gewerbekunden. Sie steht bei Ausschreibungen immer im Wettbewerb mit anderen Entsorgern und ist bei Neuausschreibungen den entsprechenden Umsatz- und Ergebnisrisiken ausgesetzt. Die EGN hat die Risiken, welche sich aus der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Abgabe bindender Angebote und dem Abschluss von mehrjährigen Verträgen ergaben, durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen in ausreichendem Maße im Jahresabschluss 2017 berücksichtigt. Zukünftige Ausschreibungsverfahren können, abhängig von der Entwicklung des Verbrennungsmarktes, zu weiteren Bildungen von Drohverlustrückstellungen führen. Im Geschäftsfeld Entsorgung wird die voraussichtliche Entwicklung der EGN positiv beurteilt. Es wird das Ziel verfolgt, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen sowie neue Geschäftsfelder und Märkte zu erschließen. Durch die positive Preisentwicklung auf dem Spotmarkt für Mengen zur thermischen Verwertung und die geplante Inanspruchnahme der in den Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen erwartet die Gesellschaft im Jahr 2018 eine Ergebnisentlastung im Bereich des Verbrennungsmarktes. Aufgrund des stabilen Geschäftes im operativen Bereich und bei den Beteiligungen 67 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld erwartet sie in 2018 ein moderat steigendes Ergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017. Für die EAG/EGK liegen in den nächsten zehn Jahren stabile Rahmenbedingungen für eine günstige Weiterentwicklung der Gesellschaften vor. Sie basieren auf der Verlängerung des Betriebsvertrages mit der Stadt Krefeld, die Vereinbarung von Festpreisen und die Fortführung der Zusammenarbeit mit der EGN. Damit sind sowohl die Auslastung der MKVA als auch die Reststoffentsorgung gesichert, und es besteht der Freiraum für weitere Maßnahmen zur Anlagenmodernisierung und Kostenoptimierung. Die bereits erfolgte Erneuerung der Prozessleittechnik in der MKVA, die Implementierung verbesserter Sollprozesse im Rahmen des Projektes Prozessoptimierung und die Einführung des Integrierten Managementsystems stellen wichtige Schritte zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit der EGK dar. In diesem Zusammenhang ist auch der in Planung befindliche Wärmeverbund mit dem benachbarten Chempark zu sehen. Für die Jahre 2018 und 2019 werden Jahresüberschüsse im Durchschnitt der letzten Jahre erwartet. Das Kerngeschäft der GSAK ist aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft stabil. Für das laufende Geschäftsjahr der GSAK wird von einem Ergebnis auf dem Niveau des Berichtsjahres ausgegangen. Weiterhin können für die weiteren direkten und voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld folgende Aussagen getroffen werden: Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen hat sich das hohe Niveau der Nachfrage zwar bis zum Jahresende 2017 und auch noch bis in das Frühjahr 2018 hinein gehalten. Da dieser Nachfrage jedoch derzeit kein breites Angebot kurzfristig verrnarktbarer Flächen mehr gegenübersteht, wird die GGK die sich aus der robusten Konjunktur und dem sehr niedrigen Zinsniveau ergebenden Chancen erst nach der Erschließung neuer Flächen wieder nutzen können. So muss für das Jahr 2018 zunächst mit sinkenden Verkaufszahlen gerechnet werden. Für die kurz- bis mittelfristige Zukunft kommt der weiteren Entwicklung vermarktungsfähiger Flächen im Businesspark Fichtenhainer Allee durch entsprechende Erschließungsmaßnahmen die größte Bedeutung zu, zumal sich die Grundstücke dort bereits zum weit überwiegenden Teil im Eigentum der GGK befinden und daher keine Abhängigkeiten von der Verkaufsbereitschaft anderer Eigentümer bestehen. Anders verhält es sich bei dem ebenfalls wichtigen neuen Gewerbegebiet an der A 57 (nach der inzwischen erfolgten Ausweisung eines solchen im neuen FNP der Stadt Krefeld); hier steht der Entwicklung noch der notwendige Erwerb der Flächen und die mangelnde Verkaufsbereitschaft der Eigentümer im Wege, so dass mit der Stadt Krefeld schon seit Ende 2015 intensiv über mögliche Tauschflächen diskutiert wird. 68 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Neue Chancen für die Gesellschaft ergeben sich – wie bereits im Konzernlagebericht des Vorjahres erwähnt – aus der Revitalisierung von Liegenschaften nach dem Muster „Werkkontor Krefeld", in der durch Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen zusätzliche Flächen für Handwerksunternehmen und sonstige mittelständische Unternehmen geschaffen worden sind, was sich sowohl aus wirtschaftsförderlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Gründen für die GGK als äußerst sinnvoll herausgestellt hat. Insofern wird es künftig auch darum gehen müssen, weitere Objekte für ähnliche Entwicklungen im Stadtgebiet zu identifizieren und ggf. anzukaufen. In Anbetracht der nach wie vor beträchtlichen von den Vorgängergesellschaften übernommenen Altverbindlichkeiten und den damit einhergehenden Finanzierungskosten, musste die GGK über viele Jahre hinweg jährlich Gewinne aus Grundstücksverkäufen in etwa siebenstelliger Höhe generieren, um zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu gelangen. Dieser Vermarktungsdruck konnte seit Ende 2016 dank der Ablösung mehrerer Darlehen und der damit erreichten deutlichen Reduzierung der Zins- und Tilgungslasten zwar merklich reduziert werden; allerdings steht dem auch ein in Anbetracht der Verkaufserfolge der beiden letzten Jahre reduziertes Immobilienportfolio gegenüber. Insofern bleibt für die kommenden Jahre ein Wesentliches Risiko darin bestehen, dass Flächenverkäufe nicht nur schwer zu prognostizieren sind, sondern aufgrund der begrenzten Grundstücksverfügbarkeit die Chance, damit genau die Bedürfnisse der an Flächen interessierten Unternehmen zu treffen, naturgemäß sinken wird. Da die Nicht-Realisierung einzelner Grundstücksverkäufe stets spürbare bis schwerwiegende Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan hat, bleibt auch für die Zukunft eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Geschäftsführung im Laufe eines Geschäftsjahres zu einer Nachtragsplanung gezwungen sein wird. Aus den genannten Gründen bleibt es ein zwingendes Erfordernis der GGK, in den nächsten Jahren den Ankauf neuer Flächen umzusetzen, damit auf diese Weise neue vermarktbare Flächen für ansiedlungsinteressierte Unternehmen entstehen. Andernfalls wäre nicht nur die Chance, neue Unternehmen und Arbeitsplätze in Krefeld anzusiedeln und bestehende am Standort zu halten, deutlich verringert, sondern würde auch die GGK innerhalb weniger Jahre einen kompletten Ausverkauf ihres Grundstücksvermögens und damit letztlich ihres Geschäftszweckes betreiben. Gerade in Anbetracht der Verkaufszahlen (knapp 440.000 m²) und der Ankaufszahlen (rd. 125.000 m², zzgl. landwirtschaftliche Ausgleichsflächen) der GGK bzw. ihrer beiden Vorgängergesellschaften in den Jahren seit 2004 zeigt sich deutlich, dass in den letzten Jahren ein solcher „Ausverkauf" bereits in erheblichem Maße stattgefunden hat, so dass hier im Interesse der GGK sowie des Wirtschaftsstandortes Krefeld unbedingt gegengesteuert werden muss. Im Rahmen einer strategischen Neuaufstellung der Gesellschaft wird zeitnah über neue Aufgabenfelder für die GGK mit dem Aufsichtsrat und den politischen Gremien der Stadt Krefeld zu diskutieren sein. 69 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Das in den Gesamtlageberichten der Vorjahre genannte weitere Risiko des Vermietungsgeschäfts hat die GGK mittlerweile ganz deutlich reduziert, indem zwischen Juli 2015 und Februar 2016 die beiden Büroobjekte, welche jeweils an ein einziges Unternehmen vermietet waren (Krützpoort 16 und Campus Fichtenhain 71), veräußert wurden. In allen weiteren Mietobjekten, welche sich noch im Eigentum der GGK befinden (Campus Fichtenhain 42 Und Werkkontor Krefeld), besteht ein solches „Klumpenrisiko" dank der Vermietung an viele verschiedene Unternehmen nicht. Ein langfristiges Risiko liegt nach wie vor darin, dass durch eine mögliche Veräußerung der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld" im Jahr 2023 ein erheblicher Teil der Mieteinnahmen entfallen würde, was sich auf die Liquidität der Gesellschaft entsprechend auswirken würde. Das Umfeld auf dem Theaterplatz ist ein wichtiger Entscheidungsfaktor für Veranstalter und Besucher, das Seidenweberhaus für Veranstaltungen zu buchen als auch zu besuchen. Nach wie vor ist in diesem Umfeld die Drogenszene, gepaart mit kriminellen Handlungen, beheimatet. Vor diesem Hintergrund hat eine Vielzahl von Veranstaltungspartnern die langjährige Partnerschaft beendet, da die Zustände mehr als unzumutbar sind. Die Szene wandert immer mehr in die Veranstaltungslocation und stört die Veranstaltungsdurchführung. Zur Sicherstellung der Attraktivität des Standortes ist es dringend geboten, das Milieu am Theaterplatz nachhaltig zu verändern. Weiterhin trägt die offene Diskussion über die Zukunft des Seidenweberhauses zwischen der Stadtverwaltung und Politik nicht zu einer strategischen Planungssicherheit bei. Aufgrund der noch offenen Entscheidungen kann das Seidenweberhaus nur begrenzt gebucht werden, da der Betreiber keine Anfragen ab 2020 bedienen kann. Durch die Diskussionsinhalte über Abriss, Sanierung, etc. sind die Veranstalter bei den Buchungen sehr zurückhaltend und verunsichert. Politisch soll voraussichtlich im Herbst 2018 beschlossen werden, ob die Veranstaltungshalle abgerissen und neugebaut oder aber aufwendig saniert werden soll. Dazu wurden bereits Experten- und Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse und Planungen ist damit zu rechnen, dass auch in den nächsten Jahren weitere Verluste entstehen. Das Jahresergebnis wird auch zukünftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über den KönigPALAST mit der Krefelder Bau bestimmt. Durch die zusätzliche Vereinbarung für die Saison 17/18 und den neuen Mietvertrag für die Saison 18/19 mit der KEV Pinguine Eishockey GmbH verringern sich die Umsätze im Bereich Hallenmiete und Zuschauerbeteiligung erheblich und es ist nicht mehr möglich, die Umsätze auf dem Niveau der letzten Jahre zu halten oder gar zu steigern. 70 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Kosten durch Neu- und Ersatzinvestitionen im KönigPALAST müssen von der Seidenweberhaus getragen werden. Das geht aus dem Vertrag und der Erweiterung des Pachtvertrags zu Ersatzinvestitionen mit der Krefelder Bau hervor. In den nächsten Jahren fallen notwendige Investitionen im KönigPALAST in den Bereichen Brandschutz (Sprinkleranlage) und Veranstaltungstechnik (Beamer, Scheinwerfer, Kameras) an. Außerdem gibt die Deutsche Eishockey Liga vor, dass in der DEL ab der Saison 2019/2020 nur noch belastungsreduzierende Bandensysteme für den Spielbetrieb zugelassen werden. Dies bedeutet, dass für 2018 Planungskosten für eine neue Bande anfallen werden und in der Sommerpause 2019 eine neue Bande im KönigPALAST eingebaut werden muss. Bei der KBK können insbesondere zwei Sachverhalte zukünftig zu einer Reduzierung der Jahresergebnisse führen. Dazu gehört zum Einen das Absinken des kalkulatorischen Zinssatzes für den Abwassergebührenbereich durch die Gesetzgebung bzw. die Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere. Würde der Rückgang noch deutlicher ausfallen als in der aktuellen Planung unterstellt, würde das z. B. bei einem Zins von 5 % im Vergleich zu einem in der Planung durchschnittlich angesetzten Zinsniveau von 6,15 % näherungsweise eine Abnahme des Jahresergebnisses von rd. 3,3 Mio. Euro p. a. bedeuten. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von Gegenmaßnahmen nicht möglich. Der Eintritt wird als sehr unwahrscheinlich bewertet. Zum Anderen besteht ein Risiko darin, dass die aktuellen Tilgungsleistungen die erwirtschafteten Abschreibungen übersteigen. Die Differenz wird durch die Aufnahme zusätzlicher Darlehen geschlossen. Somit werden die Tilgungen vorhandener Darlehen durch die Aufnahme neuer Kredite gedeckt. Dies kann aus rechtlichen Gesichtspunkten heraus kritisch gesehen werden. Bisher wurde eine kumulierte Sichtweise angestellt, die den Zeitraum seit 2004 (Gründung Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Krefeld) berücksichtigt. Basierend auf den Ist-Daten bis 2017, der Darlehensneuaufnahme im Februar 2018 und der Planwerte 2018 bis 2021 des Kommunalbetriebes wird die kumulierte Darlehensneuaufnahme die Investitionssumme ab 2021 i. H. v. 1,7 Mio. Euro übersteigen. Folgende Gegenmaßnahmen wurden bereits umgesetzt:  Verkürzung der Abschreibungsdauer für Neuinvestitionen.  Umstellung der Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte ab 2018 in der Gebührenvorkalkulation. 71 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Folgende Gegenmaßnahmen wurden geprüft:  Prüfung einer Verkürzung der Abschreibung des Anlagenbestandes. Dies ist aus gebührenrechtlicher Sicht nicht möglich.  Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine längere Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu senken/strecken. Eine Änderung der bestehenden Verträge ist teilweise wegen des Zins-Swap-Geschäftes nicht möglich und auch nicht im Interesse der Kreditgeber. Die umgesetzten Gegenmaßnahmen stärken die Eigenfinanzierung, allerdings nur, wenn eine entsprechende Gewinnverwendungspolitik (Rücklagenzuführung) stattfindet. In Höhe der Rücklagenzuführungen reduziert sich das oben dargestellte Schadenspotenzial. Für das Veranlagungsjahr 2018 wurden die Abwassergebühren neu kalkuliert. Gem. § 6 Abs. 1 KAG soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken. Die für 2018 geplanten Investitionen der KBK basieren auf dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld. Die Baumaßnahmen werden bis zum 31. Dezember 2018 von der Betriebsführerin NGN durchgeführt. Die Anlagen werden nach Fertigstellung bzw. bei Inbetriebnahme an den Kommunalbetrieb veräußert und dort aktiviert. Für das Wirtschaftsjahr 2018 hat der Kommunalbetrieb die NGN mit aktivierungsfähigen Baumaßnahmen für 14,0 Mio. Euro beauftragt. Darüber hinaus sind für Straßenwiederherstellung, Grunderwerb und Grundwassereinleitungen insgesamt weitere 0,6 Mio. Euro vorgesehen. Weitere 0,4 Mio. Euro sind für die Anschaffung von Hard- und Software sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung geplant. Die auf dem aktuellen Wirtschaftsplan basierenden Verpflichtungsermächtigungen (bereits in 2017 vergebene Aufträge, die in späteren Jahren zu Ausgaben führen) belaufen sich auf 45,0 Mio. Euro. Auf Basis der Tilgungspläne der bestehenden Darlehen und der Tilgungsplanung für in 2018 neu aufzunehmende und zu prolongierende Darlehen beläuft sich die Kredittilgung voraussichtlich auf 10,8 Mio. Euro. Der Finanzierungsbedarf des Kommunalbetriebes (Investitionen und Tilgungen) wird sich im Wirtschaftsjahr 2018 voraussichtlich auf insgesamt 25,8 Mio. Euro belaufen. Der Gesamtbetrag der Abschreibungsgegenwerte beträgt für das Wirtschaftsjahr 2018 laut Erfolgsplan 6,2 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung einer geplanten Rücklagenzuführung von 1,3 Mio. Euro werden 18,3 Mio. Euro durch neue Darlehen finanziert werden müssen. Die Chancen der WFG sind nach wie vor in erster Linie darin zu sehen, dass sie durch eine erfolgreiche Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben zu einem positiven Klima am Wirtschaftsstandort Krefeld, einer ausgeprägten Zufriedenheit der ansässigen Unternehmen und somit Standortbindung (inkl. der Erhaltung von Arbeitsplätzen) sowie – auch durch ein gezieltes Standortmarketing – zu weiteren Neuansiedlungen am Stand72 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ort Krefeld (inkl. der Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie neuer GewerbesteuerEinnahmen) beiträgt. Dies ist gerade im Berichtsjahr gleich in etlichen Fällen gelungen. Da der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes bei der Wohnstätte nur noch bei rd. 18 % des Gesamtbestandes liegt, ergeben sich für die Gesellschaft größere Spielräume bei der Mietpreisfestsetzung und Belegung der Wohnungen. Zukünftige Risiken könnten sich aus steigenden Erlösausfällen infolge von Leerständen ergeben. Bestandsgefährdende Risiken und Risiken, die die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage negativ beeinflussen könnten, sind jedoch nicht erkennbar. Die Gesellschaft hat gem. § 91 Abs. 2 AktG das bestehende Steuerungs- und Überwachungssystem durch ein Risikomanagementsystem erweitert, damit insbesondere den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Im Wirtschaftsplan wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2018 bzw. 2019 ein Jahresüberschuss von 5.912 TEuro bzw. 6.696 TEuro erwartet. Schwerpunkt der Tätigkeit wird auch in Zukunft die Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes, sowie der weitere Ausbau einer ortsnahen und flexiblen Mieterbetreuung sein. Für 2018/2019 sind die Bauinvestitionen für Neubau- und Umbaumaßnahmen i. H. v. 53.228 TEuro vorgesehen. In 2017 wurde mit der neu eröffneten Erdmännchen-Lodge eine zusätzliche Attraktion im Zoo Krefeld geschaffen, die in Verbindung mit dem Imagegewinn aus den Erfolgen der Vorjahre zu einem Besucheranstieg auf Rekordniveau und damit zu Mehreinnahmen führte. Eine Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ist aufgrund der unbefristeten Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich und würde zudem mit drastischen Einschnitten im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und Bildungsangeboten verbunden sein. Mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in den Sachkostenbereichen sind ausgeschöpft. Im Gegenteil: Die weitere Erhöhung der Besucherzahlen führt zu einer Erhöhung der besucherabhängigen Aufwendungen (z. B. Müllentsorgung, Reinigungsarbeiten, Eintritts- und Jahreskarten, Personalkosten im Kassenbereich). Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung im abgeschlossenen Bauprojekt GorillaGarten sind auch in diesem Berichtsjahr keine Ergebnisse erreicht worden. Die nächsten Verhandlungstermine sind erst für das zweite Halbjahr 2018 terminiert. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts ist weiterhin nicht damit zu rechnen, dass nennenswerte Zahlungen seitens des Zoos zu leisten sein werden. 73 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 3. Ausblick im Konzern Stadt Krefeld Ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen wird innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert. Ob sich die positiven Ergebnisse der Einzelunternehmen auf das Gesamtergebnis auswirken, ist infolgedessen vom konzernexternen Anteil am jeweiligen Einzelergebnis abhängig. Der Konzern Stadt Krefeld ist insbesondere durch die Entwicklung der Stadt Krefeld selbst geprägt. Der Ergebnisplan der Stadt Krefeld sieht für 2018 ein Haushaltsdefizit von 7,5 Mio. Euro vor. Im Jahr 2019 ist es geplant, den Haushaltsausgleich wiederherzustellen. Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2017 die Haushaltssatzung 2018 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 verabschiedet. Mit Verfügung vom 18. April 2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den städtischen Haushalt 2018 ohne Auflagen genehmigt. Neben den Investitionsschwerpunkten mit dem U3-Programm sowie dem Bau der 4. und 5. Städtischen Gesamtschule, wird die Umsetzung der Förderprogramme KInvFöG, KInvFöG II sowie Gute Schule 2020 im Fokus stehen. Die Stadt Krefeld ist auf einem schwierigen und anspruchsvollen Weg der Haushaltskonsolidierung. Entscheidend für einen diesbezüglichen Erfolg ist, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Für den Konzern Stadt Krefeld bleibt daher von großer Bedeutung, ob im Jahresabschluss der Stadt Krefeld zukünftig der Haushaltsausgleich gelingt. Darüber hinaus wird der Konzern Stadt Krefeld durch die wirtschaftliche Entwicklung der verbundenen Unternehmen geprägt. Auch aufgrund der fortgesetzten positiven Entwicklung im Einzelabschluss der Stadt Krefeld ist es im Gesamtabschluss 2017 wiederholt zu einem Zuwachs des Gesamteigenkapitals gekommen. Zum 31. Dezember 2017 liegt dieses bei 560.741 TEuro (Vj. 513.245 TEuro). 74 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld VI. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates Angaben zum Verwaltungsvorstand gem. § 116 Abs. 4 GO NRW Name Meyer, Frank GB 1 Unternehmen / Zweckverband Funktion Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) Vorsitzender des Präsidiums DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Vorsitzender Aufsichtsrat Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG) Mitglied Gesellschafterrat und Beirat Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK) Mitglied Gesellschafterrat und Beirat Gesellschaft Bürger und Polizei e.V. Mitglied Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) Mitglied Gesellschafterrat und Beirat GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Vorsitzender Aufsichtsrat Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Mitglied Aufsichtsrat Helios Klinikum Krefeld GmbH Mitglied Aufsichtsrat Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts AöR Vorsitzender Verwaltungsrat, seit 08.12.2016 Krefelder Bau GmbH Mitglied Aufsichtsrat Metropolregion Rheinland e.V. Mitglied, seit 20.02.2017 Nettetaler Sparkassenstiftung Mitglied Kuratorium Mitglied Verbandsversammlung Rheinischer Sparkassen- und Giroverband stv. Mitglied Verbandsvorstand RWE AG Mitglied im Konzernbeirat, seit 01.10.2016 Schluff und historische Verkehrsmittel Krefeld e.V. Beisitz Vorstand, seit Juni 2016 stv. Mitglied Trägerausschuss Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im Verwaltungsrat Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im Sparkasse Krefeld Hauptausschuss Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im Risikoausschuss Mitglied in den Regionalbeiräten Kempen, Willich, Sparkasse Krefeld, Regionalbeiräte Tönisvorst, Schwalmtal, Nettetal, Viersen und Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld Mitglied Kuratorium Sparkassenstiftung 'Natur und Kultur' Kreis Viersen Mitglied Kuratorium Geldern Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld Vorsitzender Kuratorium Sparkassenzweckverbandssparkasse Stadt Krefeld/Kreises Viersen Verbandsvorsteher Mitglied Vorstand, seit 14.04.2016 Städtetag Nordrhein-Westfalen davor: kooptiertes Mitglied Vorstand Standort Niederrhein GmbH Mitglied Gesellschafterversammlung Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.) Mitglied Kuratorium SWK Stadtwerke Krefeld AG Mitglied Aufsichtsrat SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft Mitglied Koordinierungskreis Entsorgung Niederrhein (EGN) Verwaltungs GmbH Vorsitzender Aufsichtsrat, seit 01.12.2016 Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH davor: stellvertretender Vorsitzender Tönisvorster Sparkassenstiftung Mitglied Kuratorium Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) Mitglied Gesellschafterversammlung Viersener Sparkassenstiftung Mitglied Kuratorium 75 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Meyer, Frank GB 1 Unternehmen / Zweckverband Funktion Vorsitzender Aufsichtsrat WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Vorsitzender Gesellschafterversammlung Zoo Krefeld gGmbH Mitglied Aufsichtsrat Mitglied des Vorstandes Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord Mitglied der Verbandsversammlung Zweckverband VRR stv. Mitglied Verbandsversammlung stv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss Name Cyprian, Ulrich GB 2 Unternehmen / Zweckverband Funktion DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Nebenamtlicher Geschäftsführer Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsrat Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beratendes Mitglied des Aufsichtsrats GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld GmbH & Co. KG Beirat Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Beirat Ausschuss für Investitionen und Finanzen Ausschuss für Tarif und Marketing (Stellv. Mitglied) VRR AöR Vergabeausschuss (Stellv. Mitglied) Verwaltungsrat Verbandsversammlung Zweckverband VRR Finanzausschuss Betriebsausschuss (Stellv. Mitglied) Gesellschafterversammlung Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (GbR) Allgemeiner Ausschuss Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied) Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Verwaltungsrat Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Aufsichtsrat Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Verwaltungsrat Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises Viersen Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied) Name Zielke, Beate GB 3 Unternehmen / Zweckverband Funktion Verbandsversammlung Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Zweckverband Verwaltungsrat Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Aufsichtsrat Kommunaler Schadensausgleich Westdeutscher Städte (KSA) Vorstandsvorsitzende Bundesagentur für Arbeit – Krefeld – Verwaltungsausschuss Unfallkasse NRW (UK NRW) Feuerwehrausschuss stellv. Vorstandsmitglied Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalen (FSG) Vorsitzende Städt. Seniorenheime Krefeld gGmbH Aufsichtsrat Jobcenter Vorsitzende der Trägerversammlung Heilpädagogisches Zentrum Krefeld/Viersen gGmbH Beirat Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Beirat Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld Kuratorium Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Kuratorium 76 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Micus, Gregor GB 4 Unternehmen / Zweckverband Funktion Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord stellvertretendes Mitglied WfK-Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie an der Hochschule Niederrhein e.V. Mitglied Kurator Verein Niederrhein e.V. Vorsitzender Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V. Mitglied und Kurator Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Aufsichtsrat Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld Kuratorium Name Linne, Martin GB 5 Unternehmen / Zweckverband Funktion Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsrat GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats NRW Urban Service GmbH Aufsichtsrat Krefelder Bau GmbH Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats Name Visser, Thomas GB 6 Unternehmen / Zweckverband Funktion SWK Stadtwerke Krefeld AG Fachbeiräte Verkehr, Versorgung und Entsorgung Beirat Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Gesellschaftsrat Beirat Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Gesellschaftsrat Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Beirat Gesellschaftsrat Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Beirat Verein Niederrhein e.V. Naturschutzwart Villa Merländer e.V. Kuratorium Helmut und Erni Aretz Stiftung Kuratorium 77 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Angaben zu den Ratsmitgliedern gem. § 116 Abs. 4 GO NRW Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband Behr, Barbara Blondin, Marc Grüne CDU Lehrerin Landtagsabgeordneter Seidenweberhaus Krefeld GmbH Aufsichtsratsmitglied SWK Stadtwerke Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Beiratsmitglied Landschaftsversammlung Rheinland Mitglied Bovenkerk, Wilfried SPD Chemikant, Technikum Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Zoo Krefeld gGmbH Aufsichtsratsmitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Brauers, Ruth parteilos Rentnerin Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Beiratsmitglied Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Butzen, Hans SPD Ruhestand GGK Grundstücksgesellschaft der Cakir, Basri DIE LINKE Briefzusteller Deutsche Post AG Stadt Krefeld mbh & Co. KG Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Cäsar, Anja † Dahm, Roman bis 18.11.2016 Drabben, Andreas Grüne SPD Sprachwissenschaftlerin Kriminalhauptkomissar - SPD Hauswirtschaftlerin Kuratorium der Sparkassenstiftung Beiratsmitglied Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Krefeld/Kreis Viersen AöR Kulturstiftung Sparkasse GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Krefelder Baugesellschaft mbH Fasbender, Walter CDU Diplomkaufmann, kaufmännischer Zoo Krefeld gGmbH Angestellter Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Zweckverband EUREGIO Rhein-MaasNord Gabriel, Joachim SPD Bürokaufmann Mitglied Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Seidenweberhaus GmbH Bankkaufmann Mitglied Aufsichtsratsmitglied Mönchengladbach gGmbH SPD Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Theater Krefeld und Ertürk, Mustafa - SWK Stadtwerke Krefeld AG Sparkassenzweckverband Stadt Drießen-Seeger, Anke Mitglied Seidenweberhaus GmbH SPORT & UMWELT UWG Mitglied Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld Sparkasse Krefeld Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied - Landschaftsversammlung Rheinland Mitglied Seniorenheime Krefeld gGmbH Dr. Galke, Stefan CDU Rechtsanwalt Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Aufsichtsratsmitglied Mitglied Geschäftsführer/Unternehmer Grosche, Gregor CDU groscheundkronen immobilien - gmbh 78 - Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband Haas, Michael SPD Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Servicemitarbeiter Kundencenter Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied SWK Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Hagemes,Stephan DIE LINKE Ambulanter Betreuer Seidenweberhaus GmbH Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Aufsichtsrat X-map AG Verein der Rechtsanwälte Krefeld Hansen, Thorsten Grüne Manager-Diplom-Betriebswirt e.V. Deutscher Kinderbund Ortsverband Krefeld e.V. Kirchenvorstand Kath. Pfarrgemeinde St. Christopherus - Deutscher Kinderbund Ortsverband St. Christopherus Rechtsanwalt, Mediator Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V. WFG Wirtschaftsförderungs- Heitzer, Hans-Jürgen parteilos - gesellschaft Krefeld mbH Regionalrat der Bezirksregierung Düsseldorf SWK Stadtwerke Krefeld AG EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Krefelder Baugesellschaft mbH Hengst, Jürgen SPD Lehrer Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Mitglied Vorstandsmitglied Kirchenvorstand Kath. Pfarrgemeinde FDP Vorsitzender Vorsitzender Krefeld e.V. Heitmann, Joachim C. Mitglied Aufsichtsrat X-map AG e.V. CDU Aufsichtsratsmitglied Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V. Verein der Rechtsanwälte Krefeld Dr. Hattstein, Gero Mitglied Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Mitglied Vorstandsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Vorstandsmitglied Aufsichtsratsmitglied GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Vorstandsmitglied Co. KG Sparkasse Krefeld Hoffmann, Paul Horster, Rolf FDP SPD HNO-Facharzt Krankenpfleger Aufsichtsratsmitglied Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied - - Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG John, Daniel Kaiser, Peter Grüne CDU Büroleiter Landtagsbüro selbstständiger Kaufmann Vorstandsmitglied Wohnstätte Krefeld AG Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld Sparkasse Krefeld Aufsichtsratsmitglied Kuratorium Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Beiratsmitglied Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied - - ab 25.07.2017 Klaer, Gisela SPD Klein, Peter Piraten Netzwerkadministrator Klein, Simone SPD Kommunikationstrainerin Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR - 79 Mitglied - Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband Kokol, Klaus Seidenweberhaus GmbH Jurist, Ltd. Stadtrechtsdirektor SPD Sparkassenzweckverband Stadt Stadt Neuss Krefeld/Kreis Viersen AöR Aufsichtsratsmitglied Verwaltungsratmitglied Kühn, Timo CDU Kaufmann/Geschäftsführer - - Läckes, Manfred CDU Ingenieur - - Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld Sparkasse Krefeld SPD Leist, Oliver selbstständig (Groß- und Sparkassenzweckverband Stadt Außenhandel) Krefeld/Kreis Viersen AöR Crefelder Sportverein Marathon 1910 e.V. Lichtenberg, Benedikt CDU Aufsichtsratsmitglied Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Metallhandel GmbH) Sparkassenzweckverband Stadt Juwelier/Uhrmachermeister Dipl.-Designerin Mitglied Mitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Meincke, Karin CDU Krankenschwester Mitglied Einzelhandelsverband KR-VIE Krefeld/Kreis Viersen AöR Grüne Mitglied Uerdinger Heimatbund Sparkassenzweckverband Stadt Matthias, Heidi Präsident Krefelder Baugesellschaft mbH Uerdinger Kaufmannsbund CDU Aufsichtsratsmitglied Handelsfachwirt (Eisen- und Krefeld/Kreis Viersen AöR Lohmar, Ulrich Kuratorium Mitglied Mitglied DRK-Schwesternschaft Krefeld e.V. Vorstandsmitglied Hospiz Stiftung Krefeld Vorstandsmitglied Kuratorium Stiftung Lebenshilfe Krefeld Vorstandsmitglied Sport für betagte Bürger Vorsitzende Krankenpflegeschule Duisburg Vorstandsmitglied Personalratsvorsitzende für Müllers, Ingeborg CDU Lehrerinnen und Lehrer an Verband d. Lehrerinnen und Lehrer Berufskollegs bei der Bezirksreg. an Berufskollegs NW e.V. Hauptvorstandsmitglied Düsseldorf Neukirchner, Stefanie CDU Familienmanagerin Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Kulturstiftung Sparkasse Mitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Nottebohm, Doris SPD Ernährungsberatung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Oellers, Britta CDU Landtagsabgeordnete SPD Technischer Angestellter Vorstandsmitglied Städtische Seniorenheime Krefeld Özkurt, Halide SPD Sozialpädagogin/Beraterin Aufsichtsratsmitglied Zweckverband KRZN Mitglied Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Mitglied Polizeibeirat Mitglied Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Verwaltungsgesellschaft Waldgut Dozent Uni Duisburg-Essen Vorstandsmitglied Aufsichtsratsmitglied Krefeld/Kreis Viersen AöR FDP Aufsichtsratsmitglied HELIOS Klinikum Sparkassenzweckverband Stadt Ott, Florian Aufsichtsratsmitglied Welle Niederrhein gGmbH Oppers, Jürgen Mitglied Schirmau mbH Mitglied Beiratsmitglied Verwaltungsrat Sparkasse Krefeld Stellv. Mitglied Beirat Jobcenter Mitglied - - 80 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband Peters, Anja CDU Beratungsstellenleiterin bis 05.07.2017 Dr. Porst, Günther FDP Dipl. Ing. Verbandsversammlung KRZN Stellv. Mitglied Zoo Krefeld gGmbH Aufsichtsratsmitglied SWK Stadtwerke Krefeld AG Aufsichtsrat Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Mitglied Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Mitglied Kuratorium der Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Preuß, Claus-Dieter Die PARTEI - Kuratorium Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Wohnstätte Krefeld AG Mitglied - - Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Reuters, Philibert CDU - Beiratsmitglied Co. KG Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied SWK Stadtwerke Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Mitglied Reyer, Martin SPD Elektriker - - Roemer, Simone CDU Studienrätin - - Schmitz, Heinz-Albert CDU Landwirt Wasserkooperation KR-Nord West (SWK) GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Schock, Gabi SPD Referentin für Kommunalpolitik, Rat der Gemeinden und Regionen Umweltberatung Europas (RGRE) Abfallwirtschaft Region RheinWupper e. V. (AWRW) Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld Sparkasse Krefeld Seeger, Julian SPD Erzieher Fachbeirat Verkehr (SWK AG) GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG WFG Wirtschaftsförderungs- Spanier-Oppermann, Ina SPD Landtagsabgeordnete gesellschaft Krefeld mbH SWK Stadtwerke Krefeld AG Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Zoo Krefeld gGmbH Sparkassenzweckverband Stadt Späth, Karin SPD Rentnerin Krefeld/Kreis Viersen AöR SWK Fachbeirat Versorgung Zweckverband EUREGIO Rhein-MaasNord Suermondt, Julia DIE LINKE Filmemacherin, Fernsehautorin Geschäftsführer / Dipl.-Ing. W. Wettingfeld GmbH & Co. KG, Wettingfeld, Jürgen CDU öff. best. Sachverständiger / Elektrotechnik Blitzschutz (W. Wettingfeld GmbH & Co. KG) Vorsitzender Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied - - Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied - Stellv. Mitglied - - Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Mitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Wohnstätte AG 81 Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband CDU Winzen, Benedikt SPD Wirtschaftswissenschaftler - Yilmaz, Sayhan Grüne Projektleiter - - Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Zecha, Michael CDU Bankkaufmann/Diplomkaufmann WFG Wirtschaftsförderungs- Wingender, Daniel Syndikusanwalt gesellschaft Krefeld mbH WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH 82 Aufsichtsratsmitglied - Aufsichtsratsmitglied Stadt Krefeld / Der Oberbürgermeister Finanzsteuerung und Beteiligungsmanagement Von-der-Leyen-Platz 1 47798 Krefeld www.krefeld.de