Daten
Kommune
Krefeld
Größe
188 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
14.09.18, 12:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5820/18 -
66
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
13.09.2018
vorberatend
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.09.2018
vorberatend
Rat
18.09.2018
beschließend
Betreff
Eisenbahnüberführungen Hochfelder Straße und Trift mit Anschluss Promenade
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt das Planungskonzept zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat einer Fortsetzung der Planung zuzustimmen.
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss nimmt das Planungskonzept zur Kenntnis und empfiehlt
dem Rat einer Fortsetzung der Planung zuzustimmen.
Der Rat stimmt dem Planungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung die Planung fortzusetzen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5820/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Die Deutsche Bahn Netz AG muss in naher Zukunft viele ältere Eisenbahnüberführungen erneuern. Hiervon sind zeitnah die oben genannten Bauwerke betroffen. Bei den oben genannten Überführungen entsprechen größtenteils die vorhandenen Breiten nicht den heutigen verkehrlichen
Ansprüchen. Deshalb hat die Stadt Krefeld das Verlangen gegenüber der DB Netz AG geäußert,
dass die Bauwerke entsprechend aufgeweitet werden. Auf Grundlage des Ratsbeschluss „3169/16
Erneuerungen von Eisenbahnüberführungen in Krefeld“ vom 08.12.2016 wurden mit der DB Netz
AG entsprechende Verhandlungen geführt. Als nächster Schritt steht nun der Abschluss der EKrGVereinbarung an.
Als erstes soll die Überführung Trift (reiner Güterverkehr und Anschlussgleis für das Chemiewerk)
und im Anschluss dann die Überführung Hochfelder Straße (vormals Kuhleshütte genannt) neu
gebaut werden. Bekanntlich ist der Querschnitt bei beiden Bauwerken insbesondere für Fußgänger
(Schulweg Gesamtschule Oppum und Kindergarten) völlig unzureichend. Die „Gehwege“ sind unter 1,00 Meter breit und die Fahrbahn rund 6,00 Meter, insgesamt stehen nur 8,00 Meter lichte
Weite zur Verfügung. Die Durchfahrtshöhe beträgt an beiden Balkenbrücken 4,00 Meter.
Die Planung zur Krefelder „Promenade“ geht davon aus, dass die Trasse in Oppum die Dammlage
verlässt und in Richtung Norden zur ehemaligen Hafenbahntrasse schwenkt. Da ein Queren der
vorhandenen Bahngleise ebenerdig nicht gestattet wird und eine neue Unterquerung (zusätzliches
Brückenbauwerk) nur mit einem erheblichem Zeit- und Genehmigungsaufwand möglich ist, wird
die Führung der Promenade durch die beiden Bauwerke geplant. Dies setzt auch eine entsprechende Berücksichtigung bei der Neudimensionierung der beiden Überführungsbauwerke voraus,
möglichst in einer geradlinigen Flucht. Als Querschnitt ist deshalb eine Gesamtbreite von 16,00
Metern vorgesehen: jeweils 2,00 Meter breite Gehwege, 2,75 Meter breite Radfahrstreifen (auf
Fahrbahnniveau) und 6,50 Meter Fahrbahn (wegen der Buslinien 047 und 057).
Die Promenade wird aus der Höhenlage im Bereich des ehemaligen Verschubbahnhofes zum
Straßenniveau der Hochfelder Straße durch eine Rampe im Geländeeinschnitt geführt. Im unteren
Bereich der Rampe dann mit beidseitigen Stützwänden zu den Gleistrassen gesichert. Die Hochfelder Straße wird dann durch ein „Tor“ im Widerlager erreicht.
Durch ein Absenken der Fahrbahn unter den Eisenbahnüberführungen wird mit einer entsprechende Gradientenführung, bedingt durch den Bahnübergang Trift der nur rund 22 Meter südlich
vom Bauwerk Trift liegt, eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter angestrebt.
Durch die Fahrbahnabsenkung und die Führung der Promenade über die Kuhleshütte zur Schmiedestraße sind die Straßen im Bereich der neuen Eisenbahnüberführungen zu beplanen. Betroffen
sind etwa 10.500 m² Verkehrsfläche.
Die Baukosten für die Änderungen an den Straßen werden momentan auf ca. 1,1 Mio. EUR geschätzt (ohne Kosten für Änderungen am Entwässerungskanal). Die geschätzten Planungskosten
betragen rund 50.000 EUR.
Durch die beabsichtigen Erneuerungen der Eisenbahnüberführungen entstehen auf städtischer
Seite Kosten, die zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer genau kalkulierbar sind. Der Beschluss zum
jetzigen Zeitpunkt ist jedoch erforderlich, um das Projektpaket vertraglich mit der DB Netz AG abschließen zu können.
Für das Bauwerk Hochfelder Straße sind rund 11,1 Mio. EUR Baukosten angeben. Hinzu käme ein
günstigeres Bauwerk Trift (nur zwei Gleise) mit rund 5,2 Mio. EUR und dem Straßenbau mit ca. 1,1
Mio. EUR. Die Gesamtbausumme könnte demnach rund 17,4 Mio. EUR betragen. Nach Abzug
von Förderung vom Land (ca. 4,9 Mio. EUR) und einem Vorteilsausgleich der DB Netz AG (ca.
11,5 Mio. EUR) verbliebe ein Eigenanteil von rund 1,0 Mio. EUR bei der Stadt Krefeld. Die Kosten
wurden, gegenüber der Vorlage vom Dez. 2016, der aktuellen Preisentwicklung angepasst.
Diese Kosten sind zum Teil in der mittelfristigen Finanzplanung im Haushalt unter PSP 7.666 871
und PSP 7.666 891 sowie dem Innenauftrag P06602030000 (Straßenbau, -unterhaltung) der Kostenart 52370000 (Erstattung lfd. Verwaltungstätigkeit an private Unternehmen), für die Brückenerneuerung, enthalten. Die über die mittelfristige Finanzplanung hinausgehenden, etatisierten Beträge sind bei den zukünftigen Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
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Die Stützwände an der Rampe für die Promenade werden in der EKrG-Vereinbarung mit vorläufigen Kosten von ca. 1,97 Mio. EUR aufgeführt. Sie werden finanziert aus dem Haushalt unter PSP
7.267140.700.200 und dem Innenauftrag P06701010000 (Planung und Bau von Freiflächen) mit
der Kostenart 78520000 (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) gefördert mit Mitteln aus dem
Förderprogramm KInvFöG. Diese Kosten sind ebenfalls in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.
Anlage(n):
(1) (Planung EÜ Hochfelder Str u. Weiden - Übersicht M1000.pdf)
(2) Hochfelder Str. (Querschnitt Brücke)-Layout3
(3) (EÜ Hochfelder Str und Trift mit Trasse Promenade.pdf)
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5820/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
x
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 06602030000 Straßenbau, -unterhaltung
Kostenart:
78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
PSP-Element (investiv):
7.666 871 und 7.666 891
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
x
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
x
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
Abzüglich Einzahlungen
Saldo
50000 Euro
0 Euro
50000 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: