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Verwaltungsvorlage (Einrichtung von bis zu 75 zusätzlichen Plätzen im Offenen Ganztag an Krefelder Grundschulen im Schuljahr 2018/ 2019 - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:53
Verwaltungsvorlage (Einrichtung von bis zu 75 zusätzlichen Plätzen im Offenen Ganztag an Krefelder Grundschulen im Schuljahr 2018/ 2019
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses) Verwaltungsvorlage (Einrichtung von bis zu 75 zusätzlichen Plätzen im Offenen Ganztag an Krefelder Grundschulen im Schuljahr 2018/ 2019
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses) Verwaltungsvorlage (Einrichtung von bis zu 75 zusätzlichen Plätzen im Offenen Ganztag an Krefelder Grundschulen im Schuljahr 2018/ 2019
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses) Verwaltungsvorlage (Einrichtung von bis zu 75 zusätzlichen Plätzen im Offenen Ganztag an Krefelder Grundschulen im Schuljahr 2018/ 2019
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5468/18 40 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Schule und Weiterbildung 04.07.2018 Beschlussform Betreff Einrichtung von bis zu 75 zusätzlichen Plätzen im Offenen Ganztag an Krefelder Grundschulen im Schuljahr 2018/ 2019 - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Behr am 14.06.2018 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorgriff auf ein noch zu erstellendes Ausbauprogramm für den Offenen Ganztag, bis zu 75 zusätzliche Plätze für das Schuljahr 2018/19 einzurichten. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5468/18 Seite - 2 - Begründung Mit einer Ganztagsquote von unter 40 % ist die Versorgungslage an den Krefelder Grundschulen im Bundes- und Landesvergleich weit unterdurchschnittlich. Dies war in den vergangenen Jahren, zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des ASW und JHA am 27.02.2018, regelmäßig Thema intensiver Diskussionen und Beratungen. Nachdem in den vergangenen Jahren vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung nur geringe Möglichkeiten bestanden, zusätzliche Gruppen einzurichten, soll mit zunehmenden finanziellen Spielräumen nunmehr für die Zukunft ein deutlicher Ausbau angestrebt werden. Der Auftakt für die entsprechenden strategischen Überlegungen wird in einem Workshop der Steuergruppe Offener Ganztag (beteiligte Akteure aus Verwaltung, Schulaufsicht, Schule und Trägerlandschaft) am 21.6.2018 erfolgen. Aktuell gibt es eine zunehmende Anzahl von Beschwerden berufstätiger Eltern, die keinen Ganztagsplatz für das Schuljahr 2018/2019 erhalten haben, da die Nachfrage das Platzangebot übersteigt. Insgesamt muss nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass für ca. 75 Kinder berufstätiger Eltern im kommenden Schuljahr kein Platz im Offenen Ganztag im Grundschulbereich zur Verfügung gestellt werden kann. Angesichts des zunehmenden Drucks von Familien, die dringend einen Ganztagsplatz benötigen, wird vorgeschlagen, im Vorgriff auf das noch zu erstellende Ausbauprogramm für das Schuljahr 2018/2019 bis zu 75 zusätzliche Ganztagsplätze (rechnerisch drei Gruppen) einzurichten, die von der Steuergruppe Offener Ganztag bedarfsgerecht einzelnen Schulen zugeteilt werden können. Diese 75 Plätze sollen vorgesehen werden für Kinder, deren Eltern • aus Kapazitätsgründen eine Absage hinsichtlich eines Ganztagsplatzes erhalten mussten, obwohl sie aufgrund ihrer Berufstätigkeit (während der Betreuungszeiten des offenen Ganztags) dringend einen Ganztagsplatz benötigen oder • alternativ zu einem Ganztagsplatz einen Betreuungsplatz in der Maßnahme 8 -1 in Anspruch nehmen wollten, obwohl sie ihr Kind für den Offenen Ganztag angemeldet hatten und eigentlich einen höheren Betreuungsumfang benötigten. Hinsichtlich des für die Umsetzung dieses Vorschlages vorzusehenden finanziellen Aufwandes ist anzumerken, dass der Stichtag für die Beantragung der Landesförderung bereits verstrichen ist. Gleichwohl geht die Schulverwaltung davon aus, dass für eine zusätzliche Landesförderung dennoch gute Chancen bestehen, denn aktuell ist der Presse zu entnehmen, dass von den Schulträgern das beim Land veranschlagte Förderkontingent nicht vollständig abgerufen wurde. Die Einrichtung der zusätzlichen Plätze wird über die Stichtagsmeldung am 15.10.2018 an die Bezirksregierung gemeldet. Berücksichtigt man die in der Vergangenheit durchschnittlich erzielten Einnahmen aus Elternbeiträgen, ergibt sich im Fall einer Förderung durch das Land für die Umsetzung des Vorschlages ein finanzieller Mehraufwand für den städtischen Haushalt von bis zu 61.000 EUR für das Schuljahr 2018/2019. Sollte keine Landesförderung erfolgen, könnte sich dieser Betrag auf bis zu 141.000 EUR erhöhen. Diese Zahlen beziehen sich auf das Szenario, dass alle zusätzlich einzurichtenden Plätze in Anspruch genommen werden. Die Wahrscheinlichkeit, ob dieses so eintritt, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Eine Bedarfsabfrage hinsichtlich der o.a. Kriterien bei allen städtischen Grundschulen läuft derzeit. Dringlichkeit war geboten, um den betroffenen Eltern und den Schulen angesichts der am 16.7.2018 beginnenden Schul-Sommerferien schnellstmöglich Planungssicherheit geben zu können. Eine Beschlussfassung erst in der am 4.7.2018 terminierten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung wurde insofern als zu spät angesehen. Drucksache 5468/18 Seite - 3 - Drucksache 5468/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5468/18 Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: