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Verwaltungsvorlage (Namensänderungen der Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße, Schulnummer 103196, und der Gemeinschaftsgrundschule am Horkesgath, Schulnummer 194918)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
184 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:53
Verwaltungsvorlage (Namensänderungen der Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße, Schulnummer 103196, und der Gemeinschaftsgrundschule am Horkesgath, Schulnummer 194918) Verwaltungsvorlage (Namensänderungen der Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße, Schulnummer 103196, und der Gemeinschaftsgrundschule am Horkesgath, Schulnummer 194918) Verwaltungsvorlage (Namensänderungen der Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße, Schulnummer 103196, und der Gemeinschaftsgrundschule am Horkesgath, Schulnummer 194918) Verwaltungsvorlage (Namensänderungen der Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße, Schulnummer 103196, und der Gemeinschaftsgrundschule am Horkesgath, Schulnummer 194918)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5427/18 40 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Schule und Weiterbildung 04.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Namensänderungen der Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße, Schulnummer 103196, und der Gemeinschaftsgrundschule am Horkesgath, Schulnummer 194918 Beschlussentwurf 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Krefeld, die Namensänderung der Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße 67 in 47799 Krefeld, Schulnummer 103196, zum 01.08.2018 in Bismarckschule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule – Primarstufe –, zu beschließen. 2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Krefeld, die Namensänderung der Gemeinschaftsgrundschule am Horkesgath 50 in 47803 Krefeld, Schulnummer 194918, zum 01.08.2018 in Gemeinschaftsgrundschule Krähenfeld, Städtische Gemeinschaftsgrundschule – Primarstufe –, zu beschließen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5427/18 Seite - 2 - Begründung Sachverhalt: Ein Schulträger ist berechtigt, jederzeit den Namen einer Schule zu ändern. Erforderlich für eine Namensänderung sind ein Beschluss der Schulkonferenz und auf dieser Grundlage ein Beschluss des Rates der Stadt Krefeld. Die vom Rat beschlossene Änderung des Namens wird der Bezirksregierung angezeigt, die dann die Änderung an die relevanten Stellen weitergibt. Der neue Name muss den Anforderungen des § 6 Schulgesetz NRW genügen. Dies bedeutet, dass er den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe beinhalten muss. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben. Zudem ist darauf zu achten, dass sich der Schulname von anderen Schulen in Krefeld unterscheidet. Sofern eine Schule bezirksbezogen ist, ist zudem die jeweilige Bezirksvertretung zur Namensänderung anzuhören. Die drei nachfolgend genannten Grundschulen hatten bisher keine offiziellen Schulnamen beantragt: die Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße, die Gemeinschaftsgrundschule am Horkesgath und die Gemeinschaftsgrundschule am Buscher Holzweg. Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße: Die Gemeinschaftsgrundschule an der Bismarckstraße ist in Krefeld als „Bismarckschule“ bekannt, trägt diesen Namen jedoch bisher nicht offiziell. Die Schulleitung hat sich nunmehr mit der Bitte an die Schulverwaltung gewandt, die notwendigen Schritte zu veranlassen, damit sich die Schule zu Recht „Bismarckschule“ nennen kann. Im Zuge dessen wurden auch die weiteren Schulen auf die Thematik angesprochen. Die Grundschule an der Bismarckstraße hat einen entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz am 01.03.2018 gefasst (Anlage). Alle Voraussetzungen sind bei der von der Schule gewünschten Bezeichnung gegeben, so dass die Schulverwaltung den Beschluss der Namensänderung empfiehlt. Die Schule ist nicht bezirksbezogen. Gemeinschaftsgrundschule Horkesgath: Auch die Gemeinschaftsgrundschule am Horkesgath hat beschlossen, sich einen offiziellen Namen zu geben: Gemeinschaftsgrundschule Krähenfeld, Städtische Gemeinschaftsgrundschule – Primarstufe-. Ein entsprechender Beschluss wurde von der Schulkonferenz am 10.05.2018 gefasst (siehe Anlage). Der gewählte Name entspricht ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben, so dass auch hier die beabsichtigte Namensänderung empfohlen wird. Die Schule ist nicht bezirksbezogen. Gemeinschaftsgrundschule am Buscher Holzweg: Des Weiteren hat die Gemeinschaftsgrundschule am Buscher Holzweg noch keinen offiziellen Namen. Nach Angaben der Schulleitung ist eine Namensänderung dort jedoch erst im nächsten oder übernächsten Jahr gewünscht. Anlage(n): Drucksache 5427/18 (1) Bismarckschule.pdf (2) GGS Krähenfeld.pdf Seite - 3 - Drucksache 5427/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5427/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: