Daten
Kommune
Krefeld
Größe
134 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5435/18
40
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
04.07.2018
Beschlussform
Betreff
Schulentwicklungsplanung 2017 - 2022 für die Krefelder Berufskollegs
Beschlussentwurf
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt das vom Gutachterbüro Dr. Garbe
& Lexis erstellte Gutachten zur Kenntnis, welches im Wesentlichen folgende Empfehlungen für die Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs enthält:
Beibehaltung der vier Berufskollegs (BK) in ihrer Grundstruktur
Beobachtung der im Planungszeitraum von Unterfrequenz bedrohten Bildungsgänge
Bündelung der internationalen Förderklassen (IFK) auf die beiden BK Vera Beckers
und Glockenspitz
Weiterführung des KAoA-Prozesses zur Verbesserung des Übergangs Schule und
Beruf
Digitalisierungsstrategie zur Nutzung moderner Medien in Klassen- und Computerräumen
Einführung von Bildungsgängen im Bereich der Kreativbranche sowie Weiterentwicklung des Dienstleistungssektors (u.a. Bildungs- und Gesundheitswesen)
Stärkung der Weiterbildung in Zusammenarbeit mit anderen Weiterbildungsträgern
verstärkte öffentliche Hinweise auf die BK, ihre Angebote und Profile
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5435/18
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Abrundung des Ausbildungsangebots nach oben durch Einrichtung dualer Studienangebote in Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen
Evaluation des Angebotes der parallelen Fachhochschulreife neben dem Ausbildungsabschluss
Optimierung der Räume und Ausstattung der Berufskollegs (Raumdefizit am BK
Vera Beckers, teils deutliche Überhange an den übrigen BK)
Entscheidung nach Bewertung der Gebäudequalität der Berufskollegs,
o auf welchen Bauteil die Kaufmannsschule verzichten sollte,
o wie die gewonnenen Flächen mit dem oder für das Berufskolleg Vera-Beckers genutzt
werden können,
o ob ein neuer gemeinsamer naturwissenschaftlicher Trakt für die beiden BK Kaufmannsschule und Vera Beckers möglich und sinnvoll ist,
o über einen neuen kompakteren Bau des Berufskolleg Glockenspitz, ggfs. Ansiedlung
kompletten Bereichs Chemie und eines Übungsrestaurants
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, die Berufskollegs in Krefeld und die benachbarten Schulträger gemäß § 80 SchulG NRW sowie auch
die weiteren regionalen Akteure zum Gutachten anzuhören.
3. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, als Grundlage
für weitere Entscheidungen zur Optimierung von Raumnutzung und -ausstattung die Gebäudequalität und mögliche bauliche Synergieeffekte gemäß den Empfehlungen des Gutachtens zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.
4. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, die im letzten
Teil des Gutachtens empfohlenen Investitionen zu prüfen, weiter zu konkretisieren, deren
Auswirkungen auf die Haushaltsplanung der kommenden Jahre darzustellen und in die
Gesamtübersicht Schulbau, -sanierung und -ausstattung aufzunehmen, soweit diese berührt ist (Zusammenfassung siehe Investitionsplanung für Berufskollegs, Seite 13).
Drucksache 5435/18
Begründung
siehe beigefügtes Gutachten
Anlage(n):
(1) Band 1.pdf
(2) Band 2.pdf
(3) Band 3.pdf
(4) Band 4.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 5435/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5435/18
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: