Daten
Kommune
Krefeld
Größe
179 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5428/18
40
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
04.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Erhöhung der Zügigkeit der gemeinsam beschulten Bildungsgänge in den Ausbildungsberufen Bäcker/in, Konditor/in und Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkte
Bäckerei und Konditorei, von zwei auf sechs Züge
Beschlussentwurf
Die Zügigkeit der gemeinsam beschulten Ausbildungsberufe „Bäcker/in“, APO-BK Anlage nach
A1.1, „Konditor/in“, APO-BK Anlage nach A1.1, „Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk
Schwerpunkt Konditorei, APO-BK Anlage nach A1.1 und „Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei, APO-BK Anlage nach A1.1 wird rückwirkend am Berufskolleg Glockenspitz der Stadt Krefeld zum 01.08.2017 von zwei auf sechs Züge erhöht.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5428/18
Seite - 2 -
Begründung
Die vorgenannten Ausbildungsberufe werden bei der Bezirksregierung in einer gemeinsamen
zweizügigen Beschulung geführt. Im Rahmen der Überprüfung der Bildungsgänge hat die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass die Zweizügigkeit im aktuellen Schuljahr 2017/2018 mit der
Schülerzahl von 71 Schülern und Schülerinnen überschritten wurde. Maximal könnten 62 Schülerinnen und Schüler (31 pro Zug) beschult werden. Bei einer unerwarteten und einmaligen Überschreitung wäre eine Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung möglich.
Das Berufskolleg Glockenspitz hat den Hinweis der Bezirksregierung jedoch zum Anlass genommen, eine dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit von zwei auf sechs Züge zu beantragen, da nach
heutigem Stand nach Angaben der Schule in der Unterstufe sogar 88 Schülerinnen und Schüler
beschult werden und die Überschreitung nicht nur das aktuelle Schuljahr betreffen wird. Für das
kommende Schuljahr ist mit einer weiteren Erhöhung von ca. 20 Schülerinnen und Schülern zu
rechnen, da der Bildungsgang Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei,
am Rhein-Maas-Kolleg in Kempen ausläuft und dort im kommenden Jahr keine neuen Auszubildenden mehr aufgenommen werden. Zudem wird das Berufskolleg Glockenspitz, wie bereits zugesagt, zum Schuljahr 2018/2019 zusätzlich 28 Schülerinnen und Schüler eines Ausbildungsbetriebes ebenfalls im Bildungsgang Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei, neu beschulen können. Eine weitere Klasse in gleicher Größenordnung, die im Februar
2019 starten könnte, ist in Planung. Insgesamt werden daher zukünftig 136 – 164 Auszubildende
die gemeinsam beschulten Bildungsgänge besuchen. Damit wird eine Erhöhung der Zügigkeit auf
sechs Züge erforderlich. Da sich die Zuwächse ausschließlich im Bildungsgang „Fachverkäufer/in
im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei, ergeben und die weiteren Ausbildungsberufe
weiterhin nur knapp die Mindestgröße von 16 Schülerinnen und Schülern erreichen, ist eine gemeinsame Beschulung weiterhin angezeigt.
Dem Schulträger entstehen durch die Erhöhung der Zügigkeit keine zusätzlichen Kosten. Die
sächlichen und personellen Voraussetzungen sieht die Schule als gegeben an.
Die Niederrheinische IHK steht der Erhöhung der Zügigkeit offen gegenüber. Eine ortsnahe Beschulung wird von dort als unterstützenswert angesehen. Sie könnte Anreiz für den Abschluss weiterer Ausbildungsverhältnisse schaffen. Seitens der Handwerkskammer und der Arbeitsagentur
wurde mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen.
Auch im Rahmen der regionalen Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern wurden bisher
keine Einwände geäußert; über das endgültige Ergebnis der regionalen Abstimmung wird mündlich
berichtet.
Drucksache 5428/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5428/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: