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Verwaltungsvorlage (Erhöhung der Zügigkeit der gemeinsam beschulten Bildungsgänge in den Ausbildungsberufen Bäcker/in, Konditor/in und Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkte Bäckerei und Konditorei, von zwei auf sechs Züge)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
179 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:55
Verwaltungsvorlage (Erhöhung der Zügigkeit der gemeinsam beschulten Bildungsgänge in den Ausbildungsberufen Bäcker/in, Konditor/in und Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkte Bäckerei und Konditorei, von zwei auf sechs Züge) Verwaltungsvorlage (Erhöhung der Zügigkeit der gemeinsam beschulten Bildungsgänge in den Ausbildungsberufen Bäcker/in, Konditor/in und Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkte Bäckerei und Konditorei, von zwei auf sechs Züge) Verwaltungsvorlage (Erhöhung der Zügigkeit der gemeinsam beschulten Bildungsgänge in den Ausbildungsberufen Bäcker/in, Konditor/in und Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkte Bäckerei und Konditorei, von zwei auf sechs Züge)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5428/18 40 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Schule und Weiterbildung 04.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Erhöhung der Zügigkeit der gemeinsam beschulten Bildungsgänge in den Ausbildungsberufen Bäcker/in, Konditor/in und Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkte Bäckerei und Konditorei, von zwei auf sechs Züge Beschlussentwurf Die Zügigkeit der gemeinsam beschulten Ausbildungsberufe „Bäcker/in“, APO-BK Anlage nach A1.1, „Konditor/in“, APO-BK Anlage nach A1.1, „Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Konditorei, APO-BK Anlage nach A1.1 und „Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei, APO-BK Anlage nach A1.1 wird rückwirkend am Berufskolleg Glockenspitz der Stadt Krefeld zum 01.08.2017 von zwei auf sechs Züge erhöht. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5428/18 Seite - 2 - Begründung Die vorgenannten Ausbildungsberufe werden bei der Bezirksregierung in einer gemeinsamen zweizügigen Beschulung geführt. Im Rahmen der Überprüfung der Bildungsgänge hat die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass die Zweizügigkeit im aktuellen Schuljahr 2017/2018 mit der Schülerzahl von 71 Schülern und Schülerinnen überschritten wurde. Maximal könnten 62 Schülerinnen und Schüler (31 pro Zug) beschult werden. Bei einer unerwarteten und einmaligen Überschreitung wäre eine Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung möglich. Das Berufskolleg Glockenspitz hat den Hinweis der Bezirksregierung jedoch zum Anlass genommen, eine dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit von zwei auf sechs Züge zu beantragen, da nach heutigem Stand nach Angaben der Schule in der Unterstufe sogar 88 Schülerinnen und Schüler beschult werden und die Überschreitung nicht nur das aktuelle Schuljahr betreffen wird. Für das kommende Schuljahr ist mit einer weiteren Erhöhung von ca. 20 Schülerinnen und Schülern zu rechnen, da der Bildungsgang Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei, am Rhein-Maas-Kolleg in Kempen ausläuft und dort im kommenden Jahr keine neuen Auszubildenden mehr aufgenommen werden. Zudem wird das Berufskolleg Glockenspitz, wie bereits zugesagt, zum Schuljahr 2018/2019 zusätzlich 28 Schülerinnen und Schüler eines Ausbildungsbetriebes ebenfalls im Bildungsgang Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei, neu beschulen können. Eine weitere Klasse in gleicher Größenordnung, die im Februar 2019 starten könnte, ist in Planung. Insgesamt werden daher zukünftig 136 – 164 Auszubildende die gemeinsam beschulten Bildungsgänge besuchen. Damit wird eine Erhöhung der Zügigkeit auf sechs Züge erforderlich. Da sich die Zuwächse ausschließlich im Bildungsgang „Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei, ergeben und die weiteren Ausbildungsberufe weiterhin nur knapp die Mindestgröße von 16 Schülerinnen und Schülern erreichen, ist eine gemeinsame Beschulung weiterhin angezeigt. Dem Schulträger entstehen durch die Erhöhung der Zügigkeit keine zusätzlichen Kosten. Die sächlichen und personellen Voraussetzungen sieht die Schule als gegeben an. Die Niederrheinische IHK steht der Erhöhung der Zügigkeit offen gegenüber. Eine ortsnahe Beschulung wird von dort als unterstützenswert angesehen. Sie könnte Anreiz für den Abschluss weiterer Ausbildungsverhältnisse schaffen. Seitens der Handwerkskammer und der Arbeitsagentur wurde mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen. Auch im Rahmen der regionalen Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern wurden bisher keine Einwände geäußert; über das endgültige Ergebnis der regionalen Abstimmung wird mündlich berichtet. Drucksache 5428/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5428/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: