Daten
Kommune
Krefeld
Größe
379 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 00:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5776/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.09.2018
Rat
18.09.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Gemarkung Bockum,
Flur 12, Flurstücke 87 und 88 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt
sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße - Schönwasserstraße
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 821 außer Kraft gesetzt werden:
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5776/18 -
Seite - 2 -
- Bebauungsplan Nr. 306 – nördlich Kaiserplatz und Friedrich-Ebert-Straße zwischen
Kaiserstraße und Schönwasserstraße –.
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld
wird der Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße/Schönwasserstraße neu auf Rang 29 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen
Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Drucksache 5776/18 -
Seite - 3 -
Begründung
Die Stadt Krefeld beabsichtigt im Bereich Gemarkung Bockum, Flur 12, Flurstücke Nrn. 87
und 88 sowie einer Teilfläche der Schönwasserstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße/ Schönwasserstraße Plangebiet
Das Plangebiet wird im Wesentlichen geprägt durch einen Hochbunker, der über 8 Etagen
verfügt. Der Bunker beheimatet im Erdgeschoss die „Krefelder Tafel“.
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Anlass und Ziele der Planung
Der Bunker ist nach Sturmereignissen Anfang 2018 im Dachbereich stark beschädigt worden. Es besteht ein entsprechendes Sanierungserfordernis. Der Eigentümer des Bunkers
möchte diesen verkaufen und ihn aus seiner Nutzung entlassen.
Damit ergibt sich die Möglichkeit als Nutzungsoption ein Allgemeines Wohngebiet entsprechend der Darstellung des gültigen Flächennutzungsplanes zu realisieren, wobei die
„Krefelder Tafel“ im Plangebiet verbleiben soll.
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Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf
(RPD 2018) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen
Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dar.
Entsprechend soll die Flächen als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. In diesem
soll der Standort der „Krefelder Tafel“ als Anlage für soziale Zwecke gesichert und im
Dachbereich des Bunkers eine wohnverträgliche Büronutzung etabliert werden. Darüber
hinaus können perspektivisch im Bunker zukünftig Wohnungen entstehen.
Die Straßenfläche der Schönwasserstraße wird aus Gründen der Übersichtlichkeit entsprechend als öffentliche Verkehrsfläche mit in den Bebauungsplanentwurf übernommen.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 306 ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche – Ziviler
Bevölkerungsschutz – festgesetzt. Da die Fläche als solche nicht mehr genutzt werden
soll, soll der Bebauungsplan Nr. 306 – Nördlich Kaiserplatz und Friedrich-Ebert-Straße
zwischen Kaiserstraße und Schönwasserstraße – innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 821 außer Kraft gesetzt werden.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der
Stadt Krefeld (1992) und außerhalb von Wasserschutzzonen.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 25.01.2018
die 2. Fortschreibung zur Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 4801/17) beschlossen. Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 821- Bunker
Friedrich-Ebert-Straße/Schönwasserstraße – ein neues Planverfahren eingeleitet werden
soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine
Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 6 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 821 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt
Krefeld auf Rang 29 zu platzieren und die bisher auf Rang 29 und nachfolgend gesetzten
Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 821 als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§
33 BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 821 beigefügt.
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Der notwendige Dringlichkeitsbeschluss der BV Ost wird mit gesonderter Vorlage der BV
zugeleitet.
Drucksache 5776/18 -
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 821 –Bunker Friedrich-Ebert-Straße /Schönwasserstraße-
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Drucksache 5776/18 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5776/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: