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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
379 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 00:56

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5776/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 11.09.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2018 Rat 18.09.2018 Beschlussform beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße Einleitender Beschluss Beschlussentwurf Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Gemarkung Bockum, Flur 12, Flurstücke 87 und 88 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße - Schönwasserstraße 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 821 außer Kraft gesetzt werden: Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5776/18 - Seite - 2 - - Bebauungsplan Nr. 306 – nördlich Kaiserplatz und Friedrich-Ebert-Straße zwischen Kaiserstraße und Schönwasserstraße –. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße/Schönwasserstraße neu auf Rang 29 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Drucksache 5776/18 - Seite - 3 - Begründung Die Stadt Krefeld beabsichtigt im Bereich Gemarkung Bockum, Flur 12, Flurstücke Nrn. 87 und 88 sowie einer Teilfläche der Schönwasserstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße/ Schönwasserstraße Plangebiet Das Plangebiet wird im Wesentlichen geprägt durch einen Hochbunker, der über 8 Etagen verfügt. Der Bunker beheimatet im Erdgeschoss die „Krefelder Tafel“. Abbildung 1: Luftbild Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Anlass und Ziele der Planung Der Bunker ist nach Sturmereignissen Anfang 2018 im Dachbereich stark beschädigt worden. Es besteht ein entsprechendes Sanierungserfordernis. Der Eigentümer des Bunkers möchte diesen verkaufen und ihn aus seiner Nutzung entlassen. Damit ergibt sich die Möglichkeit als Nutzungsoption ein Allgemeines Wohngebiet entsprechend der Darstellung des gültigen Flächennutzungsplanes zu realisieren, wobei die „Krefelder Tafel“ im Plangebiet verbleiben soll. Drucksache 5776/18 - Seite - 4 - Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD 2018) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dar. Entsprechend soll die Flächen als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. In diesem soll der Standort der „Krefelder Tafel“ als Anlage für soziale Zwecke gesichert und im Dachbereich des Bunkers eine wohnverträgliche Büronutzung etabliert werden. Darüber hinaus können perspektivisch im Bunker zukünftig Wohnungen entstehen. Die Straßenfläche der Schönwasserstraße wird aus Gründen der Übersichtlichkeit entsprechend als öffentliche Verkehrsfläche mit in den Bebauungsplanentwurf übernommen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 306 ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche – Ziviler Bevölkerungsschutz – festgesetzt. Da die Fläche als solche nicht mehr genutzt werden soll, soll der Bebauungsplan Nr. 306 – Nördlich Kaiserplatz und Friedrich-Ebert-Straße zwischen Kaiserstraße und Schönwasserstraße – innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 821 außer Kraft gesetzt werden. Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992) und außerhalb von Wasserschutzzonen. Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 25.01.2018 die 2. Fortschreibung zur Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 4801/17) beschlossen. Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 821- Bunker Friedrich-Ebert-Straße/Schönwasserstraße – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 6 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 821 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 29 zu platzieren und die bisher auf Rang 29 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt. Sonstiges Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 821 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 821 beigefügt. Drucksache 5776/18 - Seite - 5 - Der notwendige Dringlichkeitsbeschluss der BV Ost wird mit gesonderter Vorlage der BV zugeleitet. Drucksache 5776/18 - Seite - 6 - Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 821 –Bunker Friedrich-Ebert-Straße /Schönwasserstraße- (ohne Maßstab) Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Geltungsbereich des Bebauungsplanes Drucksache 5776/18 - Seite - 7 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5776/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: