Daten
Kommune
Krefeld
Größe
5,8 MB
Datum
29.05.2018
Erstellt
10.09.18, 16:54
Aktualisiert
25.01.19, 00:56
Stichworte
Inhalt der Datei
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210/II Blatt 1
- Flünnertzdyk/ Moerser Landstr./ Nieper Straße Im Grundstücksbereich Flünnertzdyk 254
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 210/II Blatt 1 (ohne vereinfachte Änderung)
Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 210 II Blatt 1 in der letzten gültigen Fassung vor der vereinfachten Änderung.
Zusätzliche textliche Festsetzungen zur 5. vereinfachten Änderung
Klarstellung zur Berechnung der Geschossfläche
Berücksichtigung anderer Geschosse bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl - GFZ
(§ 20 (3) Satz 2 BauNVO)
Im Bereich der 5. vereinfachten Änderung sind bei der Berechnung der Geschossflächen die Flächen von
Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschosse einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume
und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen.
Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB)
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB besteht für die vorhandene Hecke eine Erhaltungsfestsetzung. Die Hecke ist zu
pflegen und dauerhaft zu erhalten bzw. bei Abgang gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a wieder anzupflanzen. Darüber hinaus
ist die zu erhaltene Hecke während der Bauphase durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Zusätzliche Hinweise:
Abwasser
Es ist ein Schmutzwasserkanal (DN 300 SB) sowie ein Regenwasserkanal (DN 300 SB) vorhanden.
Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Details zur Grundstücksentwässerung sind im entsprechenden Entwässerungsgesuch durch den Kommunalbetrieb der
Stadt Krefeld AöR abzustimmen.
Elektrizität
Jedes auf dem Grundstück geplante Objekt muss eine eigene Hausnummer sowie eine eindeutig getrennte elektrische
Versorgung bekommen.
Wasserschutzgebiet
Das Grundstück bzw. die Änderung befindet sich in der festgesetzten Wasserschutzzone IIIB von Uerdingen. Die in
der gültigen Wasserschutzgebietsverordnung vom 03.12.1976 aufgeführten Verbote und genehmigungspflichtigen
Handlungen, sowie die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes müssen
eingehalten werden.
Baumschutz
Die Rodung vorhandener Hecken, Gebüsche oder anderer Gehölze darf nicht im Verbotszeitraum § 39 BNatSchG
(01.03. - 30.09.) erfolgen. Während dieses Zeitraums ist vorab ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen und
eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBL. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBL. I S. 132) in der derzeit gültigen Fassung
Planzeichenverordnung (PlanzV 90 gemäß Bekanntmachung vom
18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58) in der derzeit gültigen Fassung
Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem
Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, die geometrische
Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung und die Übereinstimmung
mit den planerischen Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde werden
bescheinigt.
Krefeld, ...........................
FACHBEREICH 62
VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN
Ltd. Stadtvermessungsdirektorin
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit
in der Zeit vom
............................
bis einschließlich
................................. Gelegenheit gegeben, zu der vereinfachten
Änderung Stellung zu nehmen.
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
Fachbereichsleiter Stadtplanung
Zeichenerklärung
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 210/II Blatt 1 (mit vereinfachter Änderung)
Planungsrechtliche Festsetzungen
(§ 9 Abs.1 BauGB)
Der Rat der Stadt Krefeld hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 41 Abs. 1 Buchstabe g) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein - Westfalen (GO NRW) gemäß Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S.666) in der derzeit gültigen Fassung in seiner
Sitzung am heutigen Tage (Punkt ........ der Tagesordnung für den
öffentlichen Teil) die gemäß § 13 BauGB durchgeführte vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen.
Krefeld, .......................
Oberbürgermeister
Schriftführer
Die vereinfachte Änderung des Bebauunghsplanes wird hiermit
ausgefertigt.
Krefeld, ........................
DER OBERBÜRGERMEISTER
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld
vom ................. sowie das Bereithalten der vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes mit Begründung zu jedermanns Einsicht im Krefelder
Amtsblatt Nr. ........ vom ............... bekannt gemacht worden. Mit dieser
Bekanntmachung tritt die vereinfachte Änderung in Kraft.
Krefeld, .........................
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
Maßstab 1 : 500