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Verwaltungsvorlage (Anlage 3 B-Plan 210)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
5,8 MB
Datum
29.05.2018
Erstellt
10.09.18, 16:54
Aktualisiert
25.01.19, 00:56
Verwaltungsvorlage (Anlage 3 B-Plan 210)

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Inhalt der Datei

5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210/II Blatt 1 - Flünnertzdyk/ Moerser Landstr./ Nieper Straße Im Grundstücksbereich Flünnertzdyk 254 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 210/II Blatt 1 (ohne vereinfachte Änderung) Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise Es gilt der Bebauungsplan Nr. 210 II Blatt 1 in der letzten gültigen Fassung vor der vereinfachten Änderung. Zusätzliche textliche Festsetzungen zur 5. vereinfachten Änderung Klarstellung zur Berechnung der Geschossfläche Berücksichtigung anderer Geschosse bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl - GFZ (§ 20 (3) Satz 2 BauNVO) Im Bereich der 5. vereinfachten Änderung sind bei der Berechnung der Geschossflächen die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschosse einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen. Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB besteht für die vorhandene Hecke eine Erhaltungsfestsetzung. Die Hecke ist zu pflegen und dauerhaft zu erhalten bzw. bei Abgang gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a wieder anzupflanzen. Darüber hinaus ist die zu erhaltene Hecke während der Bauphase durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Zusätzliche Hinweise: Abwasser Es ist ein Schmutzwasserkanal (DN 300 SB) sowie ein Regenwasserkanal (DN 300 SB) vorhanden. Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Details zur Grundstücksentwässerung sind im entsprechenden Entwässerungsgesuch durch den Kommunalbetrieb der Stadt Krefeld AöR abzustimmen. Elektrizität Jedes auf dem Grundstück geplante Objekt muss eine eigene Hausnummer sowie eine eindeutig getrennte elektrische Versorgung bekommen. Wasserschutzgebiet Das Grundstück bzw. die Änderung befindet sich in der festgesetzten Wasserschutzzone IIIB von Uerdingen. Die in der gültigen Wasserschutzgebietsverordnung vom 03.12.1976 aufgeführten Verbote und genehmigungspflichtigen Handlungen, sowie die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes müssen eingehalten werden. Baumschutz Die Rodung vorhandener Hecken, Gebüsche oder anderer Gehölze darf nicht im Verbotszeitraum § 39 BNatSchG (01.03. - 30.09.) erfolgen. Während dieses Zeitraums ist vorab ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen und eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBL. I S. 132) in der derzeit gültigen Fassung Planzeichenverordnung (PlanzV 90 gemäß Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58) in der derzeit gültigen Fassung Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, die geometrische Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung und die Übereinstimmung mit den planerischen Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde werden bescheinigt. Krefeld, ........................... FACHBEREICH 62 VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN Ltd. Stadtvermessungsdirektorin Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit in der Zeit vom ............................ bis einschließlich ................................. Gelegenheit gegeben, zu der vereinfachten Änderung Stellung zu nehmen. DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag Fachbereichsleiter Stadtplanung Zeichenerklärung Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 210/II Blatt 1 (mit vereinfachter Änderung) Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs.1 BauGB) Der Rat der Stadt Krefeld hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am heutigen Tage (Punkt ........ der Tagesordnung für den öffentlichen Teil) die gemäß § 13 BauGB durchgeführte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. Krefeld, ....................... Oberbürgermeister Schriftführer Die vereinfachte Änderung des Bebauunghsplanes wird hiermit ausgefertigt. Krefeld, ........................ DER OBERBÜRGERMEISTER Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom ................. sowie das Bereithalten der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung zu jedermanns Einsicht im Krefelder Amtsblatt Nr. ........ vom ............... bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die vereinfachte Änderung in Kraft. Krefeld, ......................... DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag Maßstab 1 : 500