Daten
Kommune
Krefeld
Größe
314 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5035/18/1
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße –
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss
empfehlen, der Rat beschließt:
1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage
2 zur Vorlage entschieden.
2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in
der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich
Hückelsmaystraße – in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach § 2a BauGB
zum Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – (Anlage 3 und 4 zur
Vorlage Nr. 5035/18/1) wird zugestimmt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
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Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
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Drucksache 5035/18/1
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Begründung
Die Vorlage 5035/18 Bebauungsplan Nr. 804 Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss wurde in der Bezirksvertretung Fischeln am 22.03.2018 beraten. Zuvor wurde am
08.03.2018 die Bezirksvertretung West in einer separaten Vorlage zu den den Bezirk betreffenden
Themen beteiligt. Beide Bezirksvertretungen nahmen die Vorlagen zur Kenntnis und empfahlen
dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, dem Haupt- und Beschwerdeausschuss,
sowie dem Rat, vor den abschließenden Beschlussfassungen zu den Verwaltungsvorlagen Nr.
5053/18 (1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südl. Anrather Str. zwischen Anschlussstelle Forstwald und Hückelsmaystraße) und Nr. 5035/18 (Bebauungsplan Nr. 804 Anrather Str./westlich Hückelsmaystr.) die Verwaltung zu beauftragen:
1.
zur Ermittlung einer realistischen Prognose des Verkehrsaufkommens neuerliche Erhebungen zu Stoßzeiten (z.B. vor Weihnachten) durchzuführen,
2.
die Deutsche Post AG als Betreiber des Paketzentrums 47 im Rahmen des zu schließenden städtebaulichen Vertrages zu verpflichten, sich kostenmäßig an dem Ausbau der Anrather Str.
in angemessener Breite, mit entsprechenden Abbiegespuren und Anlegung eines Geh- und Radweges zu beteiligen und
3.
die Deutsche Post AG als Betreiber des Paketzentrums 47 zu verpflichten, Regelungen zu
treffen, eine 24-stündige Zufahrt für Lkw auf den vorhandenen "Auffangparkplatz" sicher zu stellen.
Die Abarbeitung dieser Punkte sowie das zwischenzeitliche Inkrafttreten des neuen Regionalplanes Düsseldorf machen die Erstellung einer /1-Vorlage erforderlich.
Während des Bauleitplanverfahrens bis zum Stand Offenlage und zum Zeitpunkt der Bestätigung
der landesplanerischen Anpassung war der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk
Düsseldorf aus dem Jahr 1999 (GEP 99) gültig und der neue Regionalplan befand sich im Aufstellungsverfahren.
Der Regionalrat hat am 14.12.2017 die Aufstellung des neuen Regionalplans Düsseldorf beschlossen. Dem Beschluss des Regionalrates folgte ein sogenanntes Anzeigeverfahren (Rechtsprüfung)
beim Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde. Hierbei gab es keine Beanstandungen.
Gemäß der entsprechenden Bekanntmachung vom 13.04.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt
des Landes NRW ist der Regionalplan Düsseldorf (RPD) nun in Kraft getreten und löst damit für
den Planungsraum Düsseldorf den bisherigen Regionalplan (GEP99) ab.
Da die Vorlage 5035/18 zum Beschluss im April vorgesehen war, konnte sie diesen aktuellen
Stand der Regionalplanung noch nicht enthalten.
In der vorliegenden /1-Vorlage sind die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht (Anlage 3 und 4) sowie das Abwägungsdokument (Anlage 2)entsprechend aktualisiert. Da auch vorher
schon der GEP 99 sowie der neue Regionalplan im Aufstellungsverfahren berücksichtigt worden
sind, entstehen daraus inhaltlich keine Änderungen der Abwägung.
Zu den aus den Bezirksvertretungen zum Satzungsbeschluss noch abzuarbeitenden Punkten ist
folgendes anzumerken:
zu 1. realistische Prognose des Verkehrsaufkommens:
Die Prognose des Verkehrsaufkommens ist von den Verkehrsplanern der Verwaltung überprüft
und als realistisch und korrekt beurteilt worden. Der Fachgutachter hat über das Gutachten hinaus
eine ausführliche Stellungnahme in einem Vermerk vom 06.02.2018 verfasst, die im Abwägungsdokument auf Seite 22 ff unter der Abwägung zu II.16 zur Stellungnahme des Landesbetriebs
Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, wiedergegeben ist.
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Nach den einschlägigen Richtlinien für die Verkehrsermittlung sind die Zählungen an einem normalen Werktag in den Monaten März bis Oktober außerhalb der Ferien, also weder bei wenig Verkehr und auch nicht im Starkverkehr durchzuführen. Die zugrundeliegenden Zählungen aus dem
Jahr 2016, die in den Ferien durchgeführt wurden, sind mit Vergleichszählungen aus 2014 und
2017 abgeglichen worden, wobei die Zahlen sich als realistisch herausgestellt haben. Eine Erhebung zu Starkzeiten ist nicht erforderlich und nach den einschlägigen Bestimmungen nicht als
Grundlage von Leistungsfähigkeitsberechnungen einzusetzen.
zu 2. Beteiligung der Post am Ausbau Anrather Straße
Die verkehrlichen Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 804 sind nochmals intensiv geprüft worden. Es ergibt sich aufgrund der durch den Bebauungsplan Nr. 804 ermöglichten Ertüchtigung des
Standortes des Paketzentrums verkehrstechnisch keine Notwendigkeit zum Ausbau der Anrather
Straße. Da eine Kostenbeteiligung nur für Maßnahmen rechtlich möglich ist, die durch den Bebauungsplan verursacht werden, kann diese nicht vereinbart werden.
Im Hinblick auf mögliche spätere Entwicklungen wird im Städtebaulichen Vertrag vereinbart, dass
sofern zukünftig Maßnahmen an Erschließungsstraßen im Zusammenhang mit Zufahrten erforderlich werden, hierzu Regelungen in Erschließungsverträgen getroffen werden (inklusive Kostenbeteiligung). Im Abschnitt der Anrather Straße, die im Bebauungsplangebiet liegt, erfolgt bei einer
generellen Aufweitung eine Abrechnung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches.
Darüber hinaus wurden mit dem Fachbereich Tiefbau Überlegungen zur städtebaulichen Verbesserung des Straßenraumes der Anrather Straße im Abschnitt zwischen Gladbacher Straße und
Bahnübergang nahe Napoleonsweg erörtert. Perspektivisch sind vor allem im Abschnitt zwischen
Hückelsmaystraße und Bahnübergang Maßnahmen zur Fahrbahnverbreiterung denkbar, die unabhängig vom Bebauungsplanverfahren entwickelt werden sollen.
Die Planungen zur dringend erforderlichen Schließung der Lücke des Geh- und Radweges südlich
der Anrather Straße zwischen dem Anschluss Napoleonsweg und dem östlich ge-legenen Bahnübergang sind abgeschlossen. Sie sehen einen 3 m breiten Geh- und Rad-weg in einem Sicherheitsabstand von ca. 1,20 m zur Fahrbahn vor. Dieser Weg wird von der Stadt als KInvFöGMaßnahme (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) realisiert.
Die Abwägung in der /1-Vorlage ist zur Verdeutlichung des Sachverhaltes bezüglich dieser Thematik redaktionell überarbeitet worden.
zu 3. 24-stündige Zufahrt zum „Auffangparkplatz“
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es für die Post erforderlich, das Tor zur Stauschleife
(Auffangparkplatz) außerhalb der Betriebszeiten, die zurzeit beginnend in der Nacht von Sonntag
auf Montag um 00:00 Uhr bis Samstag 12:00 Uhr sind, zu schließen.
Im Städtebaulichen Vertrag ist der Punkt 7.13 eingefügt worden, der die 24- stündige Zufahrtsmöglichkeit für ankommende Fahrzeuge gewährleistet. Die Post verpflichtet sich für den Fall, dass außerhalb der Betriebszeiten Lkw am Paketzentrum ankommen, das Einfahren auf das Gelände des
Paketzentrums zu ermöglichen.
Vorbemerkung:
Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und
zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen
in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplan Nr. 804 grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der
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sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im April 2017), kann das vorliegende
Bebauungsplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach den vor
dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden.
A.
Bisherige Verfahrensschritte
Einleitender Beschluss
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 02.06.2016 den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr.
804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – gefasst mit der allgemeinen Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend erforderliche Ertüchtigung des
Paketzentrums Krefeld im Sinne einer städtebaulich geordneten und umweltverträglichen Entwicklung zu schaffen.
Ermöglicht werden sollte der Neubau einer leistungsfähigen Zufahrt mit ausreichenden Stauspuren und zugehörigen Abfertigungsflächen, der
Ausbau einer leistungsfähigen Ausfahrt sowie die Erhöhung der Anzahl von Wechselbrücken- /
Containerabstellflächen. Darüber hinaus sollte die Grundlage zur Neu-Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis am Standort geschaffen werden.
Dabei wurden zunächst ausschließlich das Betriebsgelände der Deutschen Post sowie die an der
Anrather Straße, im Zufahrtsbereich des Paketzentrums gelegene städtische Fläche für die Abwasserbeseitigung in das Plangebiet einbezogen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In seiner Sitzung am 25.10.2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 804 und die im Parallelverfahren
durchgeführte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, welche in öffentlicher Veranstaltung am 06.04.2017 durchgeführt wurde.
Entsprechend einem Auftrag aus dem Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung wurde
dabei auch die Planung für die externen Ausgleichsflächen und für den Radweg an der Anrather
Straße von der Hückelsmaystraße bis zum Bahnübergang mit vorgestellt.
Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Bürger die Gelegenheit, sich zu
der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellung-nahmen sind in Anlage 2
(dort unter Punkt I.) dieser Vorlage aufgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden
Mit Schreiben vom 12.04.2017 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert, sich zur vorgelegten Planung zu äußern.
Die in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt II.) dieser Vorlage aufgeführt.
Anhörung der Bezirksvertretung
Die Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln zum Bebauungsplanentwurf erfolgte am
19.09.2017 in der 19. Sitzung der Bezirksvertretung.
Die Bezirksvertretung Fischeln nahm die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darüber hinaus wurde
die Verwaltung aufgefordert, die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln zu den vorgesehenen Inhalten
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des noch zu erstellenden städtebaulichen Vertrages vorab zu informieren und in das entsprechende Verfahren mit einzubinden.
Die Information der Bezirksvertretung Krefeld Fischeln über die relevanten Regelungsinhalte des
städtebaulichen Vertrages erfolgt im Rahmen der Vorlage zum Satzungsbeschluss durch entsprechende Ausführungen in den verschiedenen Abwägungsvorschlägen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde auch der Bezirksvertretung Krefeld-West zur Kenntnisnahme
vorgelegt, da das Bebauungsplangebiet an der Grenze zum Stadtbezirk West liegt. Die Beteiligung
erfolgte am 12.09.2017 in der 19. Sitzung der Bezirksvertretung.
Stellungnahmen aus den Bezirksvertretungen und der vorgeschlagene Umgang damit sind in Anlage 2 (dort unter Punkt VI.) dieser Vorlage aufgeführt.
Anhörung des Naturschutzbeirates
Die Anhörung des Naturschutzbeirates erfolgte in seiner 14. Sitzung am 20.09.2017.
Der Naturschutzbeirat nahm den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 804 zu Kenntnis. Er empfahl
der unteren Naturschutzbehörde bzw. der Verwaltung entsprechend der Niederschrift beigefügten
Karte mehrere Punkte im Rahmen der Vorhaben zu berücksichtigen und einzubeziehen. Die Karte,
die genannten Punkte und der vorgeschlagene Umgang damit sind in Anlage 2 (dort unter Punkt
VII.) dieser Vorlage aufgeführt.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
In seiner Sitzung am 19.09.2017 hat der Rat der Stadt Krefeld über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen entschieden und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 804
beschlossen.
Mit dem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung wurde das Plangebiet um die Ausgleichsfläche nördlich der Anrather Straße, den zwischen der Betriebsfläche und der Ausgleichsfläche gelegenen Abschnitt der Anrather Straße sowie die südöstlich des Betriebsgeländes der
Deutschen Post gelegene kleinere Ausgleichsfläche erweitert.
Die Bezeichnung des Bebauungsplans wurde geändert in:
Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße –
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 06.11.2017 bis einschließlich
06.12.2017 durchgeführt.
Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt III.) dieser Vorlage aufgeführt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit
den Nachbargemeinden
Mit Schreiben vom 23.10.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 2 BauGB über die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit gleichem
Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die öffentliche Auslegung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
herbeizuführen.
Die im Rahmen der Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort
unter Punkt IV.) dieser Vorlage aufgeführt.
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B.
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Verfahrensabschluss
Zum Satzungsbeschluss werden alle bisher im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dem Rat für eine sachgerechte und gebündelte Abwägungsentscheidung vorgelegt (Anlage 2).
Die Bezirksvertretung West wurde mit einer separaten Vorlage zur Sitzung am 08.03.2018 in
Kenntnis gesetzt.
Die Bezirksvertretung Fischeln wurde mit der Vorlage 5035/18 in der Sitzung am 22.03.2018 beteiligt.
Alle bisher gefassten Beschlüsse des Bebauungsplanes Nr. 597 - Südlich Anrather Straße zwischen Autobahnabfahrt Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße – wurden mit dem Beschluss zur
Aufstellung und öffentlichen Auslegung aufgehoben. Dies betrifft auch die über den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 804 hinausgehenden Bereiche.
Der Bebauungsplan Nr. 804 konnte nicht vollständig aus den Darstellungen des bisher wirksamen
Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Aus diesem Grund wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle KrefeldForstwald und Hückelsmaystraße durchgeführt. Der abschließende Beschluss für diese Änderung
des Flächennutzungsplanes soll vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan in derselben
Sitzung des Rates der Stadt Krefeld gefasst werden. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 804 kann ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald u.a. die Wirksamkeit der 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes gegeben ist, d.h. die Genehmigung hierfür durch die Bezirksregierung
Düsseldorf erteilt und entsprechend ortsüblich bekannt gemacht worden ist.
Der Bebauungsplan Nr. 804 kann somit als Satzung beschlossen werden.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Bebauungsplanes sind der Planbegründung und dem
Umweltbericht zu entnehmen, die der Vorlage als Anlagen 3 und 4 beigefügt sind.
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 804 beigefügt.
Anlage(n):
(1) Vorlage 5035-18-1_Anlage 1_Übersichtsplan_BPlan 804.pdf
(2) Vorlage 5035-18-1_Anlage 2_Abwägung_BPlan 804.pdf
(3) Vorlage 5035-18-1_Anlage 3_Begründung_BPlan 804.pdf
(4) Vorlage 5035-18-1_Anlage 4_Umweltbericht_BPlan 804.pdf
Drucksache 5035/18/1
Seite - 8 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5035/18/1
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: