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Verwaltungsvorlage (Verbreiterung der Anrather Straße zwischen Hückelsmaystraße und Bahnübergang)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
75 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:59
Verwaltungsvorlage (Verbreiterung der Anrather Straße zwischen Hückelsmaystraße und Bahnübergang) Verwaltungsvorlage (Verbreiterung der Anrather Straße zwischen Hückelsmaystraße und Bahnübergang) Verwaltungsvorlage (Verbreiterung der Anrather Straße zwischen Hückelsmaystraße und Bahnübergang)

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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5502/18 66 Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Verbreiterung der Anrather Straße zwischen Hückelsmaystraße und Bahnübergang Beschlussentwurf Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Verbesserung der verkehrlichen Verhältnisse im Abschnitt Anrather Straße zwischen Hückelsmaystraße und Bahnübergang zu den Edelstahlwerken zu entwickeln und mit einer Kostenschätzung dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5502/18 Seite - 2 - Begründung Die Anrather Straße zwischen der Gladbacher Straße und der Rosenstraße ist eine nicht klassifizierte Gemeindestraße. Straßenbaulastträger ist die Stadt Krefeld. Die Anrather Straße wird bereits seit Jahren insbesondere durch Lkw-Verkehr aus den benachbarten Gewerbegebieten und von der naheliegenden Autobahn A44 stark belastet. Zwischen der Hückelsmaystraße und westlich des o. angeführten Bahnübergangs (BÜ) beträgt die Breite der vorhandenen zwei Richtungsfahrbahnen ca. 5,80 m. Dies ist für Lkw-Begegnungsverkehr mit heutigen Standards etwas zu gering. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) wird für zweistreifige Straßen eine Fahrbahnbreite von mindestens ca. 6,35 m (zzgl. beidseitig 0,50 m Sicherheitsraum) benötigt. Im neu gebauten Abschnitt der Anrather Straße nördlich des Gewerbegebietes Am Südpark beträgt die Gesamtbreite der beiden Richtungsfahrbahnen östlich des oben angeführten BÜ ca. 7,40 m. Für den südlich des Fahrbahnabschnitts Hückelsmaystraße / westl. BÜ geplanten und nach KInvFöG geförderten Geh- und Radweg läuft zurzeit die Ausschreibung. Nach Norden zum Südpark befindet sich eine ca. 2,20 m breite Seitenböschung im Straßenland, die auch zur Verbreiterung der Fahrbahn und damit zur Verbesserung des Lkw-Begegnungsverkehrs genutzt werden könnte. Zur Entwicklung der Planung sind zunächst zu bearbeiten: · Voruntersuchungen · Prüfung der Erforderlichkeit einer Umweltverträglichskeitsprüfung · Vorbereitung der Planung · Kostenschätzung Anlage(n): (1) Verbreiterung Anrather Straße - Antrag FDP-Fraktion.pdf Drucksache 5502/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5502/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: