Daten
Kommune
Krefeld
Größe
75 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5502/18
66
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Verbreiterung der Anrather Straße zwischen Hückelsmaystraße und Bahnübergang
Beschlussentwurf
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Verbesserung der verkehrlichen Verhältnisse im
Abschnitt Anrather Straße zwischen Hückelsmaystraße und Bahnübergang zu den Edelstahlwerken zu entwickeln und mit einer Kostenschätzung dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5502/18
Seite - 2 -
Begründung
Die Anrather Straße zwischen der Gladbacher Straße und der Rosenstraße ist eine nicht klassifizierte Gemeindestraße. Straßenbaulastträger ist die Stadt Krefeld.
Die Anrather Straße wird bereits seit Jahren insbesondere durch Lkw-Verkehr aus den benachbarten Gewerbegebieten und von der naheliegenden Autobahn A44 stark belastet. Zwischen der
Hückelsmaystraße und westlich des o. angeführten Bahnübergangs (BÜ) beträgt die Breite der
vorhandenen zwei Richtungsfahrbahnen ca. 5,80 m. Dies ist für Lkw-Begegnungsverkehr mit heutigen Standards etwas zu gering. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
wird für zweistreifige Straßen eine Fahrbahnbreite von mindestens ca. 6,35 m (zzgl. beidseitig 0,50
m Sicherheitsraum) benötigt.
Im neu gebauten Abschnitt der Anrather Straße nördlich des Gewerbegebietes Am Südpark beträgt die Gesamtbreite der beiden Richtungsfahrbahnen östlich des oben angeführten BÜ ca. 7,40
m.
Für den südlich des Fahrbahnabschnitts Hückelsmaystraße / westl. BÜ geplanten und nach KInvFöG geförderten Geh- und Radweg läuft zurzeit die Ausschreibung. Nach Norden zum Südpark
befindet sich eine ca. 2,20 m breite Seitenböschung im Straßenland, die auch zur Verbreiterung
der Fahrbahn und damit zur Verbesserung des Lkw-Begegnungsverkehrs genutzt werden könnte.
Zur Entwicklung der Planung sind zunächst zu bearbeiten:
·
Voruntersuchungen
·
Prüfung der Erforderlichkeit einer Umweltverträglichskeitsprüfung
·
Vorbereitung der Planung
·
Kostenschätzung
Anlage(n):
(1) Verbreiterung Anrather Straße - Antrag FDP-Fraktion.pdf
Drucksache 5502/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5502/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: