Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer im Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Krefeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
77 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:59
Verwaltungsvorlage (Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer im Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Krefeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023) Verwaltungsvorlage (Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer im Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Krefeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023) Verwaltungsvorlage (Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer im Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Krefeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023)

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5162/18 30 Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.05.2018 Rat 29.05.2018 Beschlussform beschließend Betreff Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer im Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Krefeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 Beschlussentwurf Gem. § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) werden die in der Vorlage genannten sechs Vertrauenspersonen nebst Stellvertreter als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses gewählt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5162/18 Seite - 2 - Begründung Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 1975, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 tritt beim Amtsgericht Krefeld in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der nach § 42 GVG die Aufgabe hat, aus den Vorschlagslisten der Stadt Krefeld und der im Amtsgerichtsbezirk liegenden Gemeinden die Schöffinnen und Schöffen für die nächsten fünf Geschäftsjahre zu wählen. Der Wahlausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion, wovon für den Amtsgerichtsbezirk Krefeld sechs Personen von der Stadt Krefeld und eine Person vom Kreis Viersen zu benennen sind. Nach der Allgemeinverfügung des Ministeriums der Justiz und des Runderlasses des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW vom 04. März 2009 in der Fassung vom 07. Dezember 2017 sind die von der Stadt Krefeld zu benennenden sechs Vertrauenspersonen gemäß § 40 Abs. 3 GVG vom Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl bis zum 31.05.2018 zu wählen. Nach dem Verhältniswahlsystem entfallen entsprechend der Zahl der Sitze im Rat der Stadt Krefeld die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertreter wie folgt auf die Ratsfraktionen: SPD-Fraktion: CDU-Fraktion: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: FDP-Fraktion: 2 Vertrauenspersonen/2 Stellvertreter/innen 2 Vertrauenspersonen/2 Stellvertreter/innen 1 Vertrauensperson/1 Stellvertreter/in 1 Vertrauensperson/1 Stellvertreter/in Die vorgenannten Fraktionen haben auf Anfrage folgende Vertrauenspersonen vorgeschlagen: 1. Vorschlag SPD-Fraktion Hans Butzen, Marienstr. 39, 47807 Krefeld Vertreter: Klaus Kokol, Flünnertzdyk, 259, 47802 Krefeld 2. Vorschlag SPD-Fraktion Jürgen Oppers, Kölner Str. 377, 47807 Krefeld Vertreterin: Gisela Klaer, Leykesdyk 29, 47803 Krefeld 1. Vorschlag CDU-Fraktion Walter Fasbender, Bönnersdyk 59, 47803 Krefeld Vertreter: Ulrich Lohmar, Niederstr. 69, 47829 Krefeld 2. Vorschlag CDU-Fraktion Stefanie Neukirchner, Klever Str. 32, 47839 Krefeld Vertreter: Timo Kühn, Am Strathhof 29, 47839 Krefeld Vorschlag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Elvira Gergis, Schönwasserstr. 7, 47809 Krefeld Vertreterin: Barbara Behr, Drießendorfer Str. 80, 47798 Krefeld Vorschlag FDP-Fraktion Martina Kurpjuweit, Löschenhofweg 41, 47829 Krefeld Vertreter: Joachim C. Heitmann, Tiergartenstr. 20, 47800 Krefeld Drucksache 5162/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5162/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: