Daten
Kommune
Krefeld
Größe
77 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5162/18
30
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.05.2018
Rat
29.05.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer im Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht
Krefeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Beschlussentwurf
Gem. § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) werden die in der Vorlage genannten sechs Vertrauenspersonen nebst Stellvertreter als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses gewählt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5162/18
Seite - 2 -
Begründung
Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai
1975, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 tritt beim Amtsgericht Krefeld in jedem
fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der nach § 42 GVG die Aufgabe hat, aus den Vorschlagslisten der Stadt Krefeld und der im Amtsgerichtsbezirk liegenden Gemeinden die Schöffinnen und
Schöffen für die nächsten fünf Geschäftsjahre zu wählen. Der Wahlausschuss besteht aus der
zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person
der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion, wovon für den Amtsgerichtsbezirk Krefeld sechs Personen von der Stadt Krefeld und eine Person vom Kreis Viersen zu
benennen sind.
Nach der Allgemeinverfügung des Ministeriums der Justiz und des Runderlasses des Ministeriums
für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW vom 04. März 2009 in der
Fassung vom 07. Dezember 2017 sind die von der Stadt Krefeld zu benennenden sechs Vertrauenspersonen gemäß § 40 Abs. 3 GVG vom Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl bis zum 31.05.2018
zu wählen.
Nach dem Verhältniswahlsystem entfallen entsprechend der Zahl der Sitze im Rat der Stadt Krefeld die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertreter wie folgt auf die Ratsfraktionen:
SPD-Fraktion:
CDU-Fraktion:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
FDP-Fraktion:
2 Vertrauenspersonen/2 Stellvertreter/innen
2 Vertrauenspersonen/2 Stellvertreter/innen
1 Vertrauensperson/1 Stellvertreter/in
1 Vertrauensperson/1 Stellvertreter/in
Die vorgenannten Fraktionen haben auf Anfrage folgende Vertrauenspersonen vorgeschlagen:
1. Vorschlag SPD-Fraktion
Hans Butzen, Marienstr. 39, 47807 Krefeld
Vertreter: Klaus Kokol, Flünnertzdyk, 259, 47802 Krefeld
2. Vorschlag SPD-Fraktion
Jürgen Oppers, Kölner Str. 377, 47807 Krefeld
Vertreterin: Gisela Klaer, Leykesdyk 29, 47803 Krefeld
1. Vorschlag CDU-Fraktion
Walter Fasbender, Bönnersdyk 59, 47803 Krefeld
Vertreter: Ulrich Lohmar, Niederstr. 69, 47829 Krefeld
2. Vorschlag CDU-Fraktion
Stefanie Neukirchner, Klever Str. 32, 47839 Krefeld
Vertreter: Timo Kühn, Am Strathhof 29, 47839 Krefeld
Vorschlag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Elvira Gergis, Schönwasserstr. 7, 47809 Krefeld
Vertreterin: Barbara Behr, Drießendorfer Str. 80, 47798 Krefeld
Vorschlag FDP-Fraktion
Martina Kurpjuweit, Löschenhofweg 41, 47829 Krefeld
Vertreter: Joachim C. Heitmann, Tiergartenstr. 20, 47800 Krefeld
Drucksache 5162/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5162/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: