Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,6 MB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3
Vorlage Nr. 5020/18
Bebauungsplan Nr. 811 (V)
– westlich Dürerstraße –
Stadtbezirk: Krefeld-Cracau
Begründung
in der Fassung vom 22. März 2018
Verfahrensstand:
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634)
in der derzeit gültigen Fassung
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
I.
Inhalt
Räumlicher Geltungsbereich
5
II. Planungsrechtliche Situation
6
1.
Landes- und Regionalplanung
6
2.
Flächennutzungsplan
6
3.
Bebauungspläne
6
4.
Landschaftsplan
7
5.
Fachplanungen
7
6.
Sonstige Satzungen
7
III. Bestandsbeschreibung
8
1.
Städtebauliche Situation
8
2.
Verkehr
9
3.
Infrastruktur
9
4.
Entwässerung
10
5.
Naturhaushalt und Landschaftsschutz
10
6.
Immissionsschutz
10
7.
Bodenverunreinigungen
11
8.
Denkmalschutz
11
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
12
1.
Anlass der Planung
12
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Entwicklungsziele
Bebauungs- und Nutzungskonzept
Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept
Grün- und Freiraumkonzept
Energiekonzept
12
13
13
13
14
V. Planinhalte
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.7
11.07.2018
Planungsrechtliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Überbaubare Grundstücksfläche
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
Verkehr sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Private Grünfläche
15
15
15
15
16
17
17
17
2
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
1.8
Inhalt
Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
18
2.
2.1
Nachrichtliche Übernahmen
Denkmäler nach Landesrecht
19
19
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
Hinweise
Städtische Satzungen
Gutachten
Bodenordnung
Kampfmittel
Umgang mit Bodendenkmälern
Einbau und Verwendung von Materialien
Entwässerung
Schutz von Fledermäusen
Rodungsverbot
Baumschutzmaßnahmen
Einsichtnahme in außerstaatliche Regelungen
Durchführungsvertrag
19
19
19
20
20
20
20
21
21
21
21
21
21
VI. Städtebauliche Kenndaten
22
VII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt
23
1.
Einführung
23
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
Derzeitiger Umweltzustand der Schutzgüter
Mensch/Bevölkerung/Gesundheit
Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt
Boden
Wasser
Luft/ Klima
Landschaft/ Landschaftsbild
Kultur- und Sachgüter
23
23
24
24
24
24
25
25
3.
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen
Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter
Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen
Mensch /Bevölkerung /Gesundheit
Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Boden
Wasser
Luft/ Klima
Landschaft/ Landschaftsbild
Kultur- und Sachgüter
Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung
25
25
26
26
27
27
27
27
28
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
VIII. Umsetzung der Planung
1.
11.07.2018
Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen
30
30
3
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
Inhalt
2.
Bodenordnung
30
3.
Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
30
4.
Kosten und Finanzierung
30
11.07.2018
4
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
I.
I. Räumlicher Geltungsbereich
Räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 2.400 qm umfassende Plangebiet liegt nördlich der Uerdinger Straße im
Stadtteil Krefeld-Cracau. Es ist ca. 1,5 km von der Krefelder Innenstadt entfernt.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Flurstück Nr. 191 der Flur 37
(Dürerstraße 8) und wird im Osten durch die Dürerstraße begrenzt. Im Norden,
Westen und Süden bilden die angrenzenden Privatgrundstücke die Grenze.
Abbildung 1 Räumlicher Geltungsbereich: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes © NRW
Geobasis NRW
11.07.2018
5
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
II.
Planungsrechtliche Situation
1.
Landes- und Regionalplanung
II. Planungsrechtliche Situation
Der seit dem 26.01.2017 gültige Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
(LEP NRW) setzt die Stadt Krefeld als Oberzentrum fest.
Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)
sowie im Entwurf des neuen Regionalplans (Stand 12/2017) ist das Plangebiet
samt Umgebung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die
Uerdinger Straße wird derzeit von einem Schienenweg mit regionalplanerischer
Bedeutung überlagert. Eine Änderung des Gebietsentwicklungsplans ist nicht
notwendig.
2.
Flächennutzungsplan
Der seit Oktober 2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt
das Plangebiet und die nördlich und westlich anschließende Umgebung als
Wohnbaufläche dar. Die Wohnbebauung entlang der Uerdinger Straße ist als
Mischgebiet dargestellt.
Für die Uerdinger Straße enthält der Flächennutzungsplan die Darstellung als
überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße, welche von einer
Schnellstraßenbahn überlagert wird. Die nördlich angrenzende Hunzingerstraße
ist aufgrund ihres Charakters als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage - dargestellt.
Die geplante Nutzung entspricht den Darstellungen des wirksamen
Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Ab. 2
BauGB.
3.
Bebauungspläne
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 51 –
Moltkestraße-Hunzingerstraße-Grenzsstraße-Uerdinger-Straße – (Rechtskraft
08.09.1893), der an der Dürerstraße eine Fluchtlinie im Abstand von 7 Meter
zur Straße sowie den dazwischen liegenden Bereich als ,,Vorgarten“ festsetzt.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 811 (V) soll innerhalb seines
zukünftigen Geltungsbereiches der Fluchtlinienlplan Nr. 51 – MolktestraßeHunzingerstraße-Grenzstraße-UerdingerStraße – außer Kraft gesetzt werden.
Weitere rechtskräftige Bebauungspläne bestehen innerhalb des Plangebietes
nicht. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB, wonach das
Kriterium des sich Einfügens in die nähere Umgebung maßgeblich ist.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 763 hat keine Planreife im
Sinne des § 33 BauGB erlangt und das Aufstellungsverfahren wird nicht mehr
weiterbetrieben. Die gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 763 wurden
daher mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 811 (V)
aufgehoben.
11.07.2018
6
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
4.
Landschaftsplan
Der Bebauungsplan liegt außerhalb
Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992).
5.
II. Planungsrechtliche Situation
des
Geltungsbereiches
des
Fachplanungen
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone.
Sonstige relevante Fachplanungen liegen für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes nicht vor.
6.
Sonstige Satzungen
Das Plangebiet liegt innerhalb der Satzung Nr. 6.14 „Satzung zur Erhaltung und
Gestaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im
Bereich Krefeld-Mitte - Husarenallee / Jentgesallee / Grenzstraße / Uerdinger
Straße / Philadelphiastraße / Goethestraße / Wielandstraße / Moerser Straße vom 15. März 1993“.
Die Satzung hat zum Ziel, durch Erhaltung der baulichen Anlagen den Charakter
des städtebaulich und geschichtlich bedeutenden Bereichs zwischen den
Achsen Moerser Straße und Uerdinger Straße zu sichern. Zum
Gesamterscheinungsbild der Straßenzüge im Satzungsgebiet trägt wesentlich
auch die räumliche Gliederung in Straßenraum und Vorgartenzone bei.
11.07.2018
7
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
III.
Bestandsbeschreibung
1.
Städtebauliche Situation
III. Bestandsbeschreibung
Die vorzufindenden Baustrukturen der näheren Plangebietsumgebung stellen
sich hinsichtlich ihres Bauvolumens, ihrer Geschossigkeit sowie ihrer
Bautypologie heterogen dar. Neben einer als Solitär errichteten Stadtvilla an der
Uerdinger Straße Nr. 192 grenzen drei- und viergeschossige Baukörper an. Der
Eckbereich Roonstraße/Uerdinger Straße wird von einer eingeschossigen
Querriegelbebauung flankiert.
Entlang der Roonstraße erstrecken sich neun- und fünfgeschossige
Geschosswohnungsbauten, die unterschiedlich stark vom Straßenraum versetzt
angeordnet sind. Die Hunzingerstraße wird durch eine zweigeschossige
Bebauung in offener Bauweise geprägt. Der aufgelockerte Charakter wird durch
die straßenmittig angeordnete Baumallee unterstrichen. Im Baublock, der sich
nördlich an die Hunzingerstraße angliedert, sind im lnnenbereich bereits vier
Einzelhäuser entstanden, die über eine Stichstraße erschlossen werden.
Die Wohngebäude in dem Baublock Uerdinger Straße / Dürerstraße /
Hunzingerstraße / Roonstraße sind ausschließlich entlang der Straßen gebaut,
so dass derzeit ein durchgrünter lnnenhofcharakter ablesbar ist. Die
freistehenden Einzel- und Doppelhäuser entlang der Dürerstraße verfügen über
große Gärten. Die zweigeschossige Hausgruppenbebauung an der
Hunzingerstraße ist hingegen durch schmale und tiefe Gartengrundstücke
gekennzeichnet. Besonders markant treten die großkronigen Baumstrukturen in
den rückwärtigen Gartenbereichen in Erscheinung. Besonders hinzuweisen ist
auf ein unbebautes Grundstück im Eckbereich Uerdinger Straße / Dürerstraße,
welches aufgrund der ökologisch wertvollen Baumstrukturen bisher keiner
baulichen Nutzung zugeführt wurde.
Die Bebauung im Plangebiet dient dem Wohnen. Vereinzelt sind entlang der
Uerdinger Straße Praxen bzw. Büroräume für freie Berufe vorhanden. Im
Kreuzungsbereich Uerdinger Straße / Roonstraße sind Dienstleistungs-betriebe,
eine Apotheke sowie ein Restaurant ansässig. Die im Verhältnis zur Roonstraße,
Hunzingerstraße und Dürerstraße vorzufindende Nutzungsmischung an der
Uerdinger Straße spiegelt sich auch im Zentrenkonzept der Stadt Krefeld (2014)
wieder, welches diesen Bereich als Nahversorgungszentrum (NVZ 6- Rheinstraße
/Uerdinger Straße) ausgewiesen hat. Südlich der Uerdinger Straße grenzt der
vollständig versiegelte Sprödentalplatz an, der sowohl als Parkplatz als auch als
Festplatz genutzt wird.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Dürerstraße 8, welches durch eine
zweigeschossige Stadtvilla und ein tiefes, baumbestandenes Gartengrundstück
geprägt ist. Das Bestandsgebäude der Dürerstraße Nr. 8 wurde seitens der
Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld und des LVR-Amt für
Denkmalpflege als Baudenkmal gemäß § DSchG NRW bewertet. Das
Eintragungsverfahren in die Denkmalliste der Stadt Krefeld wird eingeleitet.
11.07.2018
8
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
III. Bestandsbeschreibung
Abbildung 2 Luftbild: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
2.
Verkehr
ÖPNV
Über die ca. 200 m entfernte Haltestelle „Sprödentalplatz" ist das Plangebiet an
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), hier die Straßenbahnlinien 042
und 043, angeschlossen. Diese Linien bieten eine direkte Verbindung in die
Krefelder Innenstadt und die östlichen Stadtteile.
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Der Anschluss an das überörtliche Straßenverkehrsnetz ist über die Uerdinger
Straße gegeben. Von dort ist das Zentrum der Stadt Krefeld sowie die
Bundesautobahn A 57 gut erreichbar.
3.
Infrastruktur
Das Plangebiet liegt östlich der Krefelder Innenstadt im Stadtteil Cracau. Die
Innenstadt ist ca. 1,5 km in westlicher Richtung entfernt; dort finden sich alle
wesentlichen Einrichtungen der sozialen und gemeindlichen Infrastruktur. Die
Nahversorgung wird zudem durch einen Lebensmitteldiscounter an der
Uerdinger Straße in einer Entfernung von rund 400 m sichergestellt; weitere
Versorgungseinrichtungen finden sich im Verlauf der Uerdinger Straße.
Schulen und Kindergärten sind in fußläufiger Entfernung zum Plangebiet
vorhanden.
11.07.2018
9
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
III. Bestandsbeschreibung
Der Stadtwald liegt nördlich in ca. 1.200 m Entfernung.
4.
Entwässerung
Das Plangebiet ist an die bestehende Kanalisation in der Dürerstraße
angeschlossen. Die Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers erfolgt im
Mischsystem. Die bestehenden Kanäle sind für das Planvorhaben ausreichend
dimensioniert, so dass ein Anschluss der Neubebauung gewährleistet werden
kann.
5.
Naturhaushalt und Landschaftsschutz
Im unmittelbar angrenzenden an das Plangebiet angrenzenden Raum befinden
sich keine Schutzgebiete und schutzwürdigen Biotope. Allerdings ist das
Stadtviertel von geschützten Alleen durchzogen. Auch Straßenbäume der
Dürerstraße sind als Birkenallee und Doppelallee aus Blumen-Eschen an der
Dürer Straße, AL-KR-0026 nach § 41 LG NRW gesetzlich geschützt.
Der Planbereich ist an der Dürerstraße durch das vorhandene Gebäude geprägt,
dem zur Straßengrenze eine Rasenfläche und eine Zierhecke vorgelagert sind.
Im rückwärtigen Planbereich findet sich ein großer Garten. Dieser besitzt eine
ausgedehnte Rasenfläche, die mit einigen z.T. älteren Einzelgehölzen bestanden
ist, die der Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld unterliegen.
6.
Immissionsschutz
Die südlich des Plangebietes verlaufende Uerdinger Straße ist verkehrlich hoch
belastet. Allerdings liegt gemäß der Lärmkartierung 2017 der 24h- Wert für
Straßenverkehrslärmimmissionen am Gebäude Dürerstraße 8 aufgrund des
Abstands von mehr als 60 m unterhalb von 55 dB(A). Auch für den
Nachtzeitraum verläuft der dargestellte 50 dB(A)-Isophone-Bereich mehr als 30
m südlich vom Bestandsgebäude entfernt, so dass hier aufgrund des Abstandes
von Werten auszugehen ist, die unterhalb von 45 dB(A) liegen. Für die
Neubebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich sind aufgrund der
abschirmenden Wirkung durch die vorgelagerten Bestandsgebäude an der
Uerdinger Straße Werte zu erwarten, die noch deutlich unter den vorgenannten
Werten liegen.
Da zudem die heute aus energetischen Gründen einzubauenden Fenster
mindestens der Schallschutzklasse 2 entsprechen, ist ein weitergehender
Lärmschutz für die Neubebauung nicht erforderlich.
11.07.2018
10
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
III. Bestandsbeschreibung
Abbildung 3: Lärmkarte Straßenverkehr 24-h-Pegel (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen)
Abbildung 4: Lärmkarte Straßenverkehr nachts (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen)
7.
Bodenverunreinigungen
Konkrete Hinweise über Bodenverunreinigungen liegen aufgrund der bisher
ausschließlichen Nutzung als Wohngrundstück nicht vor.
8.
Denkmalschutz
Das Gebäude Dürerstraße 8 ist in der Rohliste des Rheinischen Amtes für
Denkmalpflege der denkmalwerten Gebäude im Stadtgebiet Krefeld aufgeführt
und demnach zur Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen. Eine förmliche
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Krefeld ist bislang jedoch noch nicht
erfolgt.
11.07.2018
11
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
IV.
Anlass der Planung und Entwicklungsziele
1.
Anlass der Planung
Mit Schreiben vom 01.12.2016 hat der Grundstückseigentümer der Dürerstraße
Nr. 8 als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, mit
der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Wohnbebauung auf den straßenabgewandten Teilen seines Grundstücks zu
schaffen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als Träger des Vorhabens einen
Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen.
Bereits 2010 wurde dem Leitbild ,,Innenentwicklung vor Außen-entwicklung"
folgend für den Baublock Dürerstraße / Hunzingerstraße ein Bebauungsplan (Nr.
763 -westlich Dürerstraße / südlich Hunzingerstraße -) mit dem Ziel eingeleitet,
den Innenbereich zu Wohnzwecken zu nutzen. Damals sollte dort eine
Doppelhaushausbebauung mit zehn Wohneinheiten entstehen können.
Neben
den
zahlreichen
Bedenken
aus
der
frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung lehnte auch der Großteil der Eigentümer im Bereich
der vorgesehenen Neubebauung grundsätzlich eine bauliche Nutzung ihrer
Grundstücke ab. Die städtebauliche Konzeption entsprach daher lediglich dem
Willen des Grundstückseigentümers Dürerstraße Nr. 8.
Da eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 763 gegen den Willen
der Grundstückseigentümer nicht durchgeführt werden sollte, wurden die
gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 763 aufgehoben. Der
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 811 (V) wurde
daher auf das Grundstück Dürerstraße Nr. 8 beschränkt.
2.
Entwicklungsziele
Grundsätzliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 811 (V) ist es, Teile der
Gartenflächen des Grundstückes Dürerstraße 8 zu Wohnzwecken zu nutzen. Mit
dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung
gewährleistet und die Erschließung der Neubebauung von der Dürerstraße aus
gesichert werden.
Zur Umsetzung dieser Ziele sollen das miteinbezogene Bestandsgebäude sowie
die angedachte Neubebauung als Reines Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO
ausgewiesen werden.
Neben der grundsätzlichen Zielsetzung der Schaffung der planungsrechtlichen
Grundlage für den Bau von Wohngebäuden im Blockinnenbereich im Zuge der
Innenentwicklung sollen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 811
(V) folgende Einzelziele umgesetzt werden:
- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen , umfeldverträglichen
Innenentwicklung
- Erhalt von wesentlichen Teilen des vorhandenen Baumbestandes
11.07.2018
12
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
- Sicherung der Erschließung über die vorhandene Zuwegung der Dürerstraße
Nr. 8, die bis zu den neuen Gebäuden verlängert wird.
2.1
Bebauungs- und Nutzungskonzept
Der Vorhabenträger plant den rückwärtigen Teil des ca. 2.400 qm großen,
innerstädtischen Grundstücks einer behutsamen, nachhaltigen Innentwicklung
zuzuführen. Vorgesehen ist die Entwicklung von zwei zweigeschossigen
Einzelhäusern, welche sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung, ihrem Volumen
und ihrer Kubatur dem vorhandenen Wohngebäude an der Dürerstraße Nr. 8
unterordnen.
Die verputzte Fassade wird in hellen Farbtönen gehalten, wobei einzelne
Teilflächen zur weiteren Untergliederung der Fassadenstruktur und
Auflockerung der Gestaltung farblich abgesetzt werden können. Die
Flachdächer der Neubebauung sollen eine extensive Dachbegrünung zur
Verbesserung des Mikroklimas erhalten.
2.2
Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept
Die verkehrliche Anbindung des Gebietes erfolgt über die Dürerstraße. Über die
heute schon vorhandene, private Grundstückszufahrt nördlich des Gebäudes
Dürerstraße 8 ist die Erschließung auch des rückwärtigen Bereiches gesichert.
Die heutige Zufahrt führt bis zu einer im Untergeschoss des Gebäudes
liegenden Garage. Sie soll über eine neue Rampe bis zu den geplanten
Gebäuden verlängert und auf das Geländeniveau rückgeführt werden und so
die Erschließung der Gebäude und Garagen sicherstellen. Die Zuwegung wird im
Bebauungsplan über die Festsetzung eines Geh-, Fahr und Leitungsrechtes
gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den jeweiligen
Grundstücken nachgewiesen.
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes erfolgt über einen Anschluss an
vorhandene Medien bzw. das vorhandene Kanalnetz.
2.3
Grün- und Freiraumkonzept
Durch
das
Landschaftsarchitekturbüro
„Schwarze
&
Partner,
Landschaftsarchitekten mbB“ wurde ein landschaftsplanerischer Entwurf
erstellt. Die Begrünungskonzeption sieht vor, den vorhandenen Baumbestand
weitgehend zu erhalten und die neuen Gartenflächen zu begrünen. Die
vorhandenen Plattierungen aus Grauwacke-Polygonalplatten der Zuwegung
sollen erhalten werden und werden während der Bauzeit durch Lkwüberfahrbare Matten geschützt. Bei dem zum Bestandsgebäude gehörenden
Gartenteil werden keine Änderungen vorgenommen. Die Planung sieht
weiterhin eine Begrünung von Dachflächen der Neubebauung vor. Die
Grundzüge der Begrünungskonzeption sind dem Vorhaben- und
Erschließungsplan zu entnehmen.
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
Die begrünte Vorgartenzone vor dem Gebäude Dürerstraße 8 soll als private
Grünfläche erhalten bleiben und planungsrechtlich als private Grünfläche nach
§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB gesichert werden.
2.4
Energiekonzept
Für die neuen Wohngebäude müssen zur energetischen Versorgung Leitungen
verlegt werden. Im Planbereich liegen zudem keine Fernwärmeleitungen.
Nähere Regelungen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Die
energetische Versorgung der Gebäude ist auch über die in den umliegenden
Straßen vorhandenen Medien gewährleistet.
Gesonderte Festsetzungen zum Einsatz erneuerbarer Energien sollen im
Bebauungsplan Nr. 811 (V) nicht getroffen werden, da die Vorgaben aus dem
Energiefachrecht für die Einrichtung von Gebäuden bereits hoch angesetzt sind
und regelmäßig dem Stand der Technik angepasst werden. Sie werden für
ausreichend erachtet.
Der Bebauungsplan ist jedoch grundsätzlich so gestaltet, dass er für die von
beiden Fachgesetzen geforderten Maßnahmen zur Energieeinsparung im
Gebäudebereich und für den Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. solare
Strahlungsenergie, Geothermie) keine entgegenstehenden Festsetzungen trifft
und die Wahlfreiheit für die Bauherren bzgl. der Ausfüllung des
Energiefachrechts offenhält.
Die geplante Bebauung ermöglicht also grundsätzlich die Errichtung von
Anlagen zur Nutzung von Solarenergie. Die Eignung solcher energetischer
Systeme muss jedoch einzelfallbezogen beurteilt werden. Darüber hinaus ist die
Vereinbarkeit mit der vorgesehenen Architektursprache zu berücksichtigen.
Zur Verbesserung des Mikroklimas sind im Plangebiet Dachbegrünungen
vorgesehen. Diese leisten einen Beitrag zur Energieeinsparung im
Gebäudebereich (Wärmedämmleistung im Winter und Hitzeschild im Sommer).
Die positiven Wirkungen einer Dachbegrünung können mit der
Energieerzeugung durch Photovoltaik verbunden werden. Durch eine
Dachbegrünung wird der Wirkungsgrad einer Photovoltaikanlage erhöht, denn
die Leistung der Module verringert sich um ca. 0,5 % pro Grad Celsius
Aufheizung. Da auf begrünten Dachflächen in der Regel 35°C nicht überschritten
werden, bleiben die Module kühler und ein hoher Leistungsgrad erhalten.
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
V.
V. Planinhalte
Planinhalte
Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes basieren im
Wesentlichen auf folgenden Rechtsgrundlagen:
▪
Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I. S. 3634),
▪
Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) sowie
▪
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) gemäß
Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NW. S. 256)
jeweils in der derzeit gültigen Fassung.
1.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.1
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 3 BauNVO und § 9 Abs. 2 BauGB)
Entsprechend der Zielsetzung, im Planbereich ausschließlich eine
Wohnbebauung zu ermöglichen, wird das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1
BauGB i.V.m. § 3 BauNVO als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Aufgrund des
unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung erfolgt eine Aufteilung in zwei
Baugebiete; einerseits das Reine Wohngebiet WR 1, welches das
Bestandsgebäude Dürerstraße 8 umfasst, andererseits das Reine Wohngebiet
WR 2 für den Bereich der vorgesehenen Neubebauung.
Ergänzend wird festgesetzt, dass gemäß § 12 Abs. 3a BauGB i.V.m. § 9 Abs. 2
BauGB im Rahmen der festgesetzten Nutzungen für den abgegrenzten
Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes nur solche Vorhaben
zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Damit wird die Umsetzung des
konkreten Vorhabens sichergestellt.
1.2
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden auf das
städtebaulich erforderliche Maß begrenzt. Durch die Festsetzungen wird der
Rahmen der baulichen Entwicklung im Plangebiet definiert. Das Maß der
baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan über die Faktoren der Grundflächenund Geschossflächenzahl, über die Zahl der Vollgeschosse sowie über die
maximale Gebäudehöhe definiert werden.
1.2.1 Zahl der Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen (§ 18 und 20 BauNVO)
11.07.2018
15
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
Unter Bezugnahme zur Höhe des baulichen Bestandes Dürerstraße 8 und der
vorgesehenen Hochbauplanung wird die Zahl der Vollgeschosse für beide
Baugebiete auf maximal 2 Vollgeschosse beschränkt.
Für den Bereich der Neubebauung im WR 2 wird die maximale Höhe der
Oberkante der baulichen Anlagen zudem auf 41,0 über NHN beschränkt. Die
maximale Gebäudehöhe kann somit ca. 7 m über der heutigen
Geländeoberfläche bzw. der vorgesehenen Oberkante des Fertigfußbodens
liegen. Die Beschränkung gewährleistet insbesondere, dass die
Gebäudeoberkante der Neubebauung (OK Attika) entsprechend der aus
denkmalpflegerischer Sicht vorgetragenen Forderung der Unteren
Denkmalbehörde die Gebäudehöhe des Altbaus Dürerstraße 8 um mindestens
50 cm unterschreitet.
Für das vorhandene Wohngebäude Dürerstraße 8 im WR 1 kann auf die
Festsetzung einer maximalen Höhe verzichtet werden, da das Gebäude als
zukünftiges Baudenkmal in seiner heutigen Ausprägung zu erhalten ist.
1.2.2 Zulässige Grundfläche (§ 19 BauNVO)
Für die beiden Baugebiete WR 1 und WR 2 wird jeweils eine Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,3 festgesetzt. Dieses Maß liegt damit unterhalb der Grenzwerte des
§ 17 Abs. 1 BauNVO und sichert im Blockinnenbereich eine dem Umfeld
angepasste, gering verdichtete Bebauung. Darüber hinaus gewährleistet die
Unterschreitung der Grenzwerte des § 17 Abs. 1 BauNVO einen teilweisen
Erhalt des Baumbestandes und eine übermäßige Nutzung wird zugunsten des
Bodenschutzes vermieden.
Im Reinen Wohngebiet WR 2 darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3
durch die Flächen von Zufahrten und Zuwegungen bis zu einem Wert von 0,5
überschritten werden. Mit dieser Festsetzung wird einerseits die konkrete
Hochbauplanung, welche dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entnehmen
ist, einschließlich der Zufahrten ermöglicht, andererseits wird ein unversiegelter
Grundstücksanteil von rund 50 % der Grundstücksfläche gesichert.
1.2.3 Zulässige Geschoßfläche (§ 20 BauNVO)
Für das Baugebiet WR 1 wird eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6 und für
das WR 2 von 0,4 festgesetzt. Damit werden die Obergrenzen des § 17 Abs. 1
BauNVO auch hinsichtlich der zulässigen Geschossfläche weit unterschritten, so
dass einerseits die vorgesehene Hochbauplanung umgesetzt werden kann und
andererseits die angestrebte, gering verdichtete Bebauung im
Blockinnenbereich erreicht wird.
1.3
Überbaubare Grundstücksfläche
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Ergänzend zu den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird im
Bebauungsplan die überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, wodurch der
11.07.2018
16
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
Rahmen der baulichen Entwicklung im Plangebiet weiter ausformuliert wird.
Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt über
Baugrenzen.
Um die vorliegende Vorhabenplanung planungsrechtlich abzubilden, werden im
Bebauungsplan die geplanten Wohngebäude und das Bestandsgebäude mit
Baugrenzen eingefasst und zwei überbaubare Grundstückflächen festgesetzt.
Die Baugrenzen ermöglichen dabei einen gewissen Spielraum zur Anpassung
der Planung.
1.4
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
Im reinen Wohngebiet WR 2 sind hochbauliche Nebenanlagen im Sinne von §
14 Abs. 1 BauNVO in Form von Gebäuden nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche zulässig. Mit dieser Festsetzung soll der hohe Anteil an
begrünten Freiflächen und die Wohnqualität gesichert und eine Bebauung in
diesem Bereich vermieden werden.
Damit die Freiflächen zur Begrünung bzw. für die erforderliche Erschließung zur
Verfügung gestellt werden können, wird festgesetzt, dass in dem Baugebiet WR
2 Stellplätze und Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
zulässig sind.
1.5
Verkehr sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
Die bestehende, private Grundstückszufahrt des Gebäudes Dürerstraße 8 wird
auch zukünftig als privater Wohnweg beibehalten. Sie wird in westlicher
Richtung zur Erschließung der beiden neu geplanten Gebäude verlängert.
Die Erschließung der Neubebauung wird im Bebauungsplan durch die
Festsetzung einer mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL) zu belastenden
Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB zugunsten der Anlieger sowie der Ver- und
Entsorgungsträger gesichert.
Da die Zuwegung ausschließlich der
überschaubaren Anzahl der Anlieger dient und weder Durchgangs- noch Zielund Quellverkehr umliegender Bereiche aufnehmen muss, sind die
Voraussetzungen für die Festsetzung gegeben. Bei Verlegung durch nicht
öffentliche Flächen ist sicherzustellen, dass die Flächen nicht bebaut oder sonst
dauerhaft genutzt werden, dass Leitungsrechte später nicht mehr umgesetzt
werden können. Bei Führung von Leitungen durch öffentliche Flächen ist damit
zu rechnen, dass deren Eigentümer die Verlegung dulden müssen.
1.7
Private Grünfläche
Die durch den ursprünglichen Fluchtlinienplan vorgegebene Vorgarten-fläche
wird in einer Breite von 7 m gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB als private Grünfläche
mit der Zweckbestimmung „Vorgarten“ festgesetzt. Damit wird der Zielsetzung
11.07.2018
17
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
der „Satzung zur Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen sowie zur
Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Krefeld-Mitte“ Rechnung
getragen, Der Vorgartenbereich des Gebäudes der Dürerstraße Nr. 8 wird damit
als prägender Bereich des Orts- und Straßenbildes gesichert und die
städtebauliche Qualität des Quartiers gewahrt. Die Instrumente der
Bauleitplanung und die Erhaltungssatzung können in diesem Zusammenhang
nebeneinander zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes
eingesetzt werden. Im Sinne der Erhaltungssatzung sind innerhalb der privaten
Grünflächen Stellplätze und Garagen unzulässig. Zulässig sind die für
Zuwegungen erforderlichen Flächen zu den Hauseingängen sowie vorhandene
und zukünftig notwendige Zufahrten zu Stellplätzen außerhalb der Vorgärten.
1.8
Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Um das gewünschte hochwertige Erscheinungsbild und den begrünten
Charakter auch weiterhin zu erhalten, soll ein großer Teil des vorhandenen
Baumbestandes erhalten werden. Dementsprechend werden die jeweiligen
Gehölze gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB als zu erhaltende Einzelbäume
festgesetzt. Im Falle des Abgangs eines Baumes ist ein großkroniger, heimischer
Laubbaum in der Pflanzgüte von mindestens Stammumfang 18-20 cm
nachzupflanzen.
Zur Sicherung eines hohen Begrünungsanteils wird auch geregelt, dass
innerhalb des Reinen Wohngebietes WR 2 die Dachflächen der Wohngebäude
mit einer max. Neigung von bis zu 15 ° mindestens extensiv mit einer
standortgerechten Vegetation zu begründen sind. Die Stärke der
Vegetationstrageschicht muss mindestens 10 cm betragen. Die Begrünung ist
dauerhaft zu erhalten. Davon ausgenommen sind je Baugrundstück bis zu 30 %
der relevanten Dachflächen, soweit sie für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer
Energiequellen, für erforderliche haustechnische Einrichtungen (dazu zählt auch
ein Zugangsbauwerk zum Dach für Wartungszwecke), TageslichtBeleuchtungselemente oder für Dachterrassen genutzt werden. Die
Begrünungspflicht entsteht, wenn durch genehmigungspflichtige Maßnahmen
Dachflächen im v.g. Sinne neu geschaffen werden.
Die Bandbreite der ökologischen Wirkungen begrünter Dächer umfasst neben
allgemeinen lufthygienischen und kleinklimatischen Verbesserungen auch die
Bereiche der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung und die Schaffung von
Ersatzbiotopen für Pflanzen und Tiere.
Pflanzbindungen können auch für Teile baulicher Anlagen festgesetzt werden,
so dass auch Dachbegrünungen hier ihre Rechtsgrundlage finden. Die
ökologischen Leistungen von begrünten Dächern liegen im Beitrag zur
Biodiversität, Staubbindung und Wasserrückhaltung. Dachbegrünungen werden
auch
als
adaptive
Maßnahme
an
den
Klimawandel
(Hitze/Überflutungsvorsorge) verstanden. Die Vorgabe einer Mindestaufbauhöhe der
Tragschicht soll einen ausreichenden Wasserrückhalt sichern.
11.07.2018
18
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
Durch die Festsetzung ist einerseits sichergestellt, dass die Dachbegrünung in
nennenswertem Umfang erfolgt, anderseits verbleiben ausreichend Flächen für
z.B. Dachterrassen, Dachaufbauten (z.B. für haustechnischen Anlagen) und
Glasdächer. Zu den Dachflächen zählen Dächer von Gebäuden inklusive der
Flächen von Dachterrassen und Aufbauten, Garagen und Carports.
2.
Nachrichtliche Übernahmen
2.1
Denkmäler nach Landesrecht
Mit Stellungnahme des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom
6.10.2017 erfüllt das Objekt Dürerstr. 8 die Tatbestandsvoraussetzungen für ein
Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW. Das Gebäude Dürerstraße 8 soll daher in
die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen werden.
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Eintragung allerdings noch nicht erfolgt ist,
kann eine Darstellung im Bebauungsplan nicht erfolgen. Sofern die Eintragung
zeitnah erfolgt, kann die nachrichtliche Übernahme im Zuge des weiteren
Planverfahrens ergänzt werden.
3.
Hinweise
Die im Folgenden dargestellten Inhalte werden als Hinweise in den
Bebauungsplan aufgenommen.
3.1
Städtische Satzungen
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Baumschutzsatzung der
Stadt Krefeld. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von ≥80 cm,
gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der
Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz
maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge
maßgebend. Nicht unter die Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von
Walnussbäumen und Esskastanien. Eventuelle Freigaben erfolgen gegen
Ersatzpflanzungen.
Auf die Satzung der Stadt Krefeld über die Entwässerung der Grundstücke
(Entwässerungssatzung) vom 11. Dezember 2003, bekannt gemacht am 18.
Dezember 2003, wird hingewiesen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Satzung Nr. 6.14 „Satzung zur Erhaltung und
Gestaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im
Bereich Krefeld-Mitte - Husarenallee / Jentgesallee / Grenzstraße / Uerdinger
Straße / Philadelphiastraße / Goethestraße / Wielandstraße / Moerser Straße vom 15. März 1993“.
3.2
Gutachten
Folgende Gutachten liegen diesem Planverfahren zugrunde:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, weluga umweltplanung, März 2018
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
3.3
V. Planinhalte
Bodenordnung
Bodenordnende Maßnahmen im Sinne einer amtlichen Umlegung sind nicht
erforderlich.
3.4
Kampfmittel
Vor Beginn von Bauvorhaben ist im Hinblick auf die Durchführung von
Überprüfungsmaßnahmen der Kampfmittelräumdienst der Stadt Krefeld Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz- zu informieren. Generell sind die
Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In
diesem Fall ist die Stadt Krefeld - Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz-, der
Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf oder die
nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
3.5
Umgang mit Bodendenkmälern
Konkrete Hinweise auf die Existenz von Bodendenkmälern liegen nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Da bisher keine systematische Ermittlung
des archäologischen Potenzials durchgeführt wurde, kann die Entdeckung von
Bodendenkmälern bei der Durchführung von Erdeingriffen nicht ausgeschlossen
werden.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Stadt Krefeld
als Untere Denkmalbehörde unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Auf die allgemeine Anzeigebzw. Meldepflicht nach den Bestimmungen der §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz NW wird verwiesen.
3.6
Einbau und Verwendung von Materialien
Für den Einbau/die Verwendung von Boden ist die LAGA Mitteilung Nr. 20
(Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom November 1997, "Technische Regeln
der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Reststoffen/Abfällen") - Allgemeiner Teil vom 06.11.2003 - bzw. die TR Boden
vom 04.11.2004 einzuhalten und lediglich der Zuordnungswert Z0 - Boden
zulässig.
Für den Einbau/die Verwendung von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen
bzw. mineralischen Baustoffen aus Bautätigkeiten (Recyclingbaustoffe) oder
industriellen Prozessen (Hochofen-, Hüttenschlacke etc.) als Frostschutz-,
Tragschicht oder Auffüllmaterial ist gem. §§ 8, 9, 10, 11, 13 und 48
Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist
bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Krefeld zu beantragen. Hierzu gehört
auch güteüberwachtes Recyclingmaterial bzw. güteüberwachte Schlacke/Asche
nach den Verwertererlassen NRW vom 09.10.2001.
11.07.2018
20
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
3.7
V. Planinhalte
Entwässerung
Alle im Plangebiet anfallenden Abwässer, einschließlich der auf befestigten
Flächen sowie Dachflächen anfallenden Niederschlagswässer, sind der
öffentlichen Abwasseranlage zuzuführen.
3.8
Schutz von Fledermäusen
Je Grundstück ist eine Quartierhilfe für Fledermäuse („Fledermauskasten") am
Gebäude oder an Bäumen) zu installieren.
3.9
Rodungsverbot
Rodungen von Gebüschen und Bäumen sowie der Abbruch von Gebäuden ist
nur außerhalb der gesetzlich festgelegten Brutzeit vom 1. Oktober bis 29.
Februar durchzuführen, damit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44
BNatSchG verstoßen wird. Bei einer Rodung und einem Abbruch innerhalb der
Brutzeit muss ein Fachgutachten erstellt werden, das die erneute Untersuchung
des Geländes nebst Gebäuden und Vegetation nach Nestern, Horste oder
Quartiere von Vögeln bzw. Fledermäusen zum Inhalt hat. Erst nach Vorlage und
Prüfung des Fachbeitrags kann durch die Untere Naturschutzbehörde eine
mögliche Befreiung erteilt werden. Unberührt bleiben schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur
Gesunderhaltung von Bäumen.
3.10
Baumschutzmaßnahmen
Zu erhaltende Gehölzbestände und Einzelbäume sind während der Bauphase
durch geeignete Maßnahmen gemäß DIN 18920 (Schutz von Bäumen,
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu schützen und
dauerhaft zu erhalten.
3.11
Einsichtnahme in außerstaatliche Regelungen
Alle DIN-Vorschriften und sonstige außerstaatliche Regelungen, auf die in den
textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, können bei der
Stadt Krefeld, Fachbereich Stadtplanung eingesehen bzw. kostenpflichtig bei der
Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden.
3.12
Durchführungsvertrag
Zum Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag.
11.07.2018
21
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VI.
VI. Städtebauliche Kenndaten
Städtebauliche Kenndaten
Flächenbilanz
Fläche ca. (in m²)
Anteil ca. (in %)
Plangebiet Gesamt
2.414
100,0
Nettobauland Gesamt
2.254
93,4
davon:
- Überbaubare Grundstücksfläche
770
- Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
festgesetzte Fläche
190
Private Grünflächen
160
16,6
Tab. 1: Städtebauliche Kenndaten
11.07.2018
22
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt
VII.
Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt
1.
Einführung
Bei Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz
1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines
Umweltberichtes abgesehen.
Dennoch werden die von der Planung berührten abwägungserheblichen
Belange von Umwelt, Natur und Landschaft im folgenden Kapitel behandelt, um
sie sachgerecht in die Abwägungsentscheidung über den Plan einbeziehen zu
können. Die Gemeinde muss sich mit gleicher Intensität mit den
Umweltbelangen beschäftigen, wie wenn sie das Regelverfahren und eine
Umweltprüfung durchführen würde.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten bei der Aufstellung eines Bebauungsplans
als Bebauungsplan der Innenentwicklung „Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3
Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig." Dies bedeutet,
dass die Ausgleichsverpflichtung im Rahmen der baurechtlichen
Eingriffsregelung entfällt. Der Wegfall der Ausgleichspflicht bedeutet nicht, dass
das vorgeschaltete Vermeidungsgebot unberücksichtigt bleiben kann. Auch ist
der planenden Gemeinde nicht verwehrt, bei Bebauungsplänen der
Innenentwicklung naturschutzbezogene Festsetzungen (z.B. Grünflächen,
Pflanzgebote) zu treffen. Sie kann diese jedoch nicht als Festsetzungen zum
Ausgleich i.S.v. § 135a BauGB ausgestalten.
2.
Derzeitiger Umweltzustand der Schutzgüter
2.1
Mensch/Bevölkerung/Gesundheit
Im Einwirkungsbereich des Bebauungsplanes stellt sich die Umwelt als städtisch
geprägter Raum dar. Im Umfeld grenzen Wohngebiete mit unterschiedlicher
baulicher Verdichtung an.
Das Plangebiet selbst umfasst neben dem Bestandsgebäude mit Zuwegungen
und Zufahrt im Wesentlichen als Hausgarten genutzte Flächen innerhalb eines
Wohngebietes.
Das Plangebiet ist durch den Verkehr auf der Uerdinger Straße mit Verkehrslärm
vorbelastet. Allerdings liegt gemäß der Lärmkartierung 2017 der 24h- Wert für
Straßenverkehrslärmimmissionen am Gebäude Dürerstraße 8 aufgrund des
Abstands von mehr als 60 m unterhalb von 55 dB(A). Auch für den
Nachtzeitraum verläuft der dargestellte 50 dB(A)-Isophone-Bereich mehr als 30
m südlich vom Bestandsgebäude entfernt, so dass hier aufgrund des Abstandes
von Werten auszugehen ist, die unterhalb von 45 dB(A) liegen. Für die
Neubebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich sind aufgrund der
abschirmenden Wirkung durch die vorgelagerten Bestandsgebäude an der
11.07.2018
23
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt
Uerdinger Straße Werte zu erwarten, die noch deutlich unter den vorgenannten
Werten liegen.
Da zudem die heute aus energetischen Gründen einzubauenden Fenster
mindestens der Schallschutzklasse 2 entsprechen, ist ein weitergehender
Lärmschutz für die Neubebauung nicht erforderlich.
Die Dürerstraße selbst ist verkehrlich nur schwach belastet.
2.2
Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt
Das Wohngebäude Dürerstraße 8 ist durch eine Rasenfläche und eine Zierhecke
zur Straße hin abgegrenzt. Entlang der Dürerstraße befinden sich vier
Sandbirken, die vor dem Haus stehen. Die rückwärtigen Gartenflächen sind mit
einer ausgedehnten Rasenfläche gestaltet und mit z.T. älteren Einzelgehölzen
bestanden. Eine besondere biologische Vielfalt ist aufgrund der intensiven
Gartennutzung in der Vergangenheit nicht zu konstatieren. Das Plangebiet hat
nur eine eingeschränkte Bedeutung für den Naturhaushalt und ist in der
Biotopkartierung nicht erfasst.
2.3
Boden
Die neu zu bebauenden Flächen im Plangebiet wurden bislang als Hausgarten
genutzt. Betroffen sind Böden, die weit verbreitet sind und keines besonderen
Schutzes bedürfen. Ein Altlastenverdacht besteht nicht.
2.4
Wasser
Das Plangebiet liegt
Wasserschutzgebieten.
außerhalb
von
festgesetzten
oder
geplanten
Aufgrund der Kleinflächigkeit weist das Plangebiet keine besondere Bedeutung
für die Grundwasserneubildung im städtischen Bereich auf. Da das Plangebiet
darüber hinaus in keinem Wasserschutzgebiet liegt, kann im Hinblick auf den
Aspekt der Grundwasserneubildung von einer allgemeinen Bedeutung
ausgegangen werden.
Oberflächengewässer sind innerhalb oder in der Nähe des Plangebietes nicht
vorhanden.
2.5
Luft/ Klima
Gemäß der synthetischen Klimafunktionskarte 2003 ist das Plangebiet dem
Stadt-Klimatop zugeordnet.
Das Stadt-Klimatop ist überwiegend durch einen geschlossenen
Siedlungsbereich mit teilweise aufgelockerter Bebauung, Blockbebauung mit
großen Innenhöfen und vereinzelten Hochhäusern geprägt. Es besteht ein
höherer Grün- und Freiflächenanteil als beim am stärksten verdichteten
11.07.2018
24
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt
Stadtkern-Klimatop. Es herrscht nur eine mäßige nächtliche Überwärmung, die
Luft-Austauschverhältnisse sind teilweise eingeschränkt. Lediglich entlang der
Hauptverkehrsstraßen weist das Stadt-Klimatop eine (in Teilen angenommene)
verminderte Luftqualität durch den Kfz-Verkehr auf.
Die Planungshinweiskarte empfiehlt bei weiteren Baumaßnahmen auf die
Steigerung des Grünflächenanteils und die Förderung der Dach- und
Fassadenbegrünung sowie auf die Vernetzung von Grünstrukturen zu achten.
Eine weitere Zunahme der Bebauung und des Kfz-Verkehrs soll im Grundsatz
vermieden und die Entsieglung durch Begrünung gefördert werden. Die
Erweiterung emittierender Nutzungen soll nur unter Vermeidung einer
Beeinträchtigung benachbarter Wohngebiete zugelassen werden.
Nach dem Luftqualitätsmodell für die Stadt Krefeld (Grobscreening gemäß 22.
BlmSchV, Stand 2007) gehört der Planbereich nicht zu den Gebieten in Krefeld,
in denen die Grenzwerte der 22. BlmSchV (seit August 2010: 39. BlmSchV) für
Feinstaub (PM10), Stickstoffoxide (NO2, NOx) oder Benzol erreicht oder
überschritten werden.
2.6
Landschaft/ Landschaftsbild
Der Standort des Vorhabens befindet sich innerhalb des baulichen
Siedlungszusammenhanges. Ein schützenswertes Landschaftsbild ist nicht
gegeben.
2.7
Kultur- und Sachgüter
Mit dem Gebäude Dürerstraße 8 ist ein denkmalwertes Gebäude innerhalb des
Planbereiches vorhanden, das in absehbarer Zeit als Baudenkmal in die
Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen werden soll.
3.
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei
Durchführung der Planung unter Berücksichtigung umweltrelevanter
Maßnahmen
3.1
Mensch /Bevölkerung /Gesundheit
Mit der Planung ist die Errichtung von Wohngebäuden vorgesehen, die dazu
beiträgt, die vorhandene Nachfrage und den Wohnraumbedarf in Krefeld zu
decken.
Wesentliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, eine
relevante Erhöhung des Verkehrsaufkommens oder erhebliche Emissionen sind
mit der Planung nicht verbunden. Aufgrund der Nähe zur Innenstadt und der
guten Anbindung an den ÖPNV können in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl (zu
Fuß gehen, Rad- und ÖPNV-Nutzung) positive Effekte erwartet werden.
11.07.2018
25
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt
Aufgrund des zu erwartenden, geringen Verkehrsaufkommens ist in diesem
Zusammenhang eine weitergehende Betrachtung (Schallgutachten) nicht
erforderlich.
3.2
Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Der Umweltzustand wird sich bei Durchführung der Planung nicht erheblich
verschlechtern, da der Planbereich aufgrund der gärtnerischen Nutzung und der
Lage innerhalb eines Wohngebietes bereits heute intensiv anthropogen
überformt ist.
Bei Nichtdurchführung der Planung würde voraussichtlich die bisherige
Gartennutzung beibehalten werden. Besondere ökologische Qualitäten würde
der Planbereich auch dann nicht entwickeln.
Eine
Eingriffsund
Ausgleichsbilanzierung
im
Sinne
des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. des Gesetzes zur Sicherung des
Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) ist nicht
erforderlich, da gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe bereits als erfolgt bzw.
als zulässig vor der planerischen Entscheidung zu bewerten und daher nicht zu
bilanzieren sowie auszugleichen sind.
Der überwiegende Teil des Baumbestandes kann im Rahmen der Realisierung
der geplanten Bebauung erhalten werden.
Durch die Beschränkung der Grundflächenzahl wird ein erheblicher
Freiflächenanteil gesichert. Darüber hinaus wird durch die Nutzung der
innerstädtischen Entwicklungsfläche insgesamt ein Beitrag zu einer
nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet und die Neuinanspruchnahme von
bisher unversiegelten Landschaftsbereichen am Siedlungsrand vermieden.
Temporäre Störungen der Tierwelt werden durch die erforderliche
Berücksichtigung von Bauzeitenbeschränkung gem. BNatSchG (Durchführung
von Abrissarbeiten und Rodungen von Gehölzbeständen außerhalb der Monate
1. März bis 30. September eines Jahres) in einem verträglichen Rahmen
gehalten.
3.3
Boden
Der Bau der geplanten Wohngebäude hat aufgrund der damit verbundenen
Versiegelung kleinräumige Auswirkungen auf die natürliche Bodenstruktur.
Allerdings sind diese Auswirkungen als nicht erheblich für den Bodenhaushalt
zu bewerten, da der Planbereich innerhalb des Siedlungszusammenhangs liegt
und auch bislang die Flächen für eine Gartennutzung in Anspruch genommen
wurden. Betroffen sind Böden, die weit verbreitet sind und keines besonderen
Schutzes bedürfen.
11.07.2018
26
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt
3.4
Wasser
Mit der geplanten Neuversiegelung von Böden sowie der geplanten Ableitung
des Schmutzwassers und des Oberflächenwassers in den Mischwasserkanal ist
prinzipiell eine Herabsetzung der Grundwasserneubildungsrate verbunden.
Aufgrund der Kleinflächigkeit des Gebietes und der Beschränkung der
Grundflächenzahl sind aber keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das
Schutzgut Grundwasser zu befürchten.
Im Plangebiet sind keine natürlichen Gewässer vorhanden.
3.5
Luft/ Klima
Im
Rahmen
der
Umsetzung
der
Planung
sind
zusätzliche
Luftschadstoffemissionen aufgrund von Zusatzverkehren in geringem Umfang
anzunehmen. Die geringe Zahl an Hauseinheiten und ein an das Umfeld
angepasstes Maß der baulichen Nutzung mit einer Begrenzung des
Versiegelungsgrades lassen keine erheblichen negativen Auswirkungen durch
das Bauvorhaben auf das Klima erwarten. Die Staub- und
Luftschadstoffemissionen werden als nicht erheblich eingeschätzt.
Aufgrund der vorgesehenen Begrünung von Dachflächen bzw. dem Erhalt von
Einzelbäumen werden Eingriffe auf das Mikroklima und das Schutzgut Luft
minimiert.
Von der geplanten Nutzung des Grundstücks ist zukünftig ein erhöhter
Energiebedarf zu erwarten. Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft
und Klima erwachsen daraus jedoch nicht. Die Gebäudestellung bietet in
Kombination mit der Ausgestaltung von Flachdächern zusätzliche Möglichkeiten
zur Nutzung solarer Energiesysteme. Die kompakt angelegten Baukörper tragen
zu einer energiesparenden Bauweise bei.
Weitergehende Maßnahmen im Sinne der der Luftreinhalteplanung der Stadt
Krefeld zur optimalen Nutzung solarer Energiesysteme und energiesparender
Bauweise sind nicht erforderlich.
3.6
Landschaft/ Landschaftsbild
Die Neubebauung fügt sich aufgrund der geringen Höhe gut in das umgebende
Siedlungsbild ein und ordnet sich der umliegenden Bebauungsstruktur unter.
Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes innerhalb der umgebenden
Blockrandbebauung oder wesentliche Auswirkungen auf das Landschafts- und
Ortsbild des Stadtteils Cracau sind mit der Planung daher nicht verbunden.
3.7
Kultur- und Sachgüter
Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten. Das dankmalwerte
Gebäude Dürerstraße 8 bleibt erhalten. Nach Angaben der Unteren
Denkmalbehörde ist durch die Neubebauung in den bisherigen Gartenflächen
keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzumfangs des Denkmals erkennbar,
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt
zumal wie angeregt die Traufhöhe der Neubauten die des Altbaus deutlich
unterschreiten.
Erkenntnisse über das Vorhandensein von Bodendenkmälern innerhalb des
Plangebietes
liegen
nicht
vor.
Auf
die
Bestimmungen
des
Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW), hier insbesondere der Umgang mit
gefundenen Bodendenkmälern, wird hingewiesen.
3.8
Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung
Es wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durch ein Fachbüro (weluga
umweltplanung, Bochum, März 2018) durchgeführt.
Darin wurde u.a. neben einer Ortsbegehung auf die Informationen des
Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
zurückgegriffen. Die Geländekontrollen außerhalb der Brutzeit und Recherchen
haben bis auf ein mögliches, vermutlich ehemaliges Vorkommen von
Kleinspechten keine Hinweise auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten
planungsrelevanter Tierarten erbracht.
Die Bedeutung und Funktion des Plangebiets als Jagd-, Rast- und
Nahrungshabitat wird aufgrund der Innenstadtlage, der geringen Größe, der
Gartennutzung und der Qualität der Habitatstrukturen als nicht essenziell
bedeutsam für die potenziell im Umfeld vorkommenden planungsrelevanten
Arten eingestuft.
Jedoch wurden Vogelnester nicht planungsrelevanter Vogelarten in Gehölzen
festgestellt, die im Zuge der Baufelderschließung beseitigt werden sollen. Die
Risikoabschätzung für die festgestellten und potenziell vorkommenden Arten
hat ergeben, dass ohne Vermeidungsmaßnahmen durch bau- und
anlagebedingte Eingriffe ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1
Nr. 1 BNatSchG bei brütenden Vögeln nicht ausgeschlossen werden kann.
Als artenschutzrechtliche Maßnahme, die einen Verstoß gegen die
Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vermeidet, ist eine Abstimmung der
Fäll- und Rodungsarbeiten auf die Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln
vorzusehen. Die Baufeldräumung (Baumfällarbeiten, Beseitigung der Strauch-,
Boden-/ Staudenvegetation, Entfernen/Abtransport des Schnittguts und der
vorhandenen Kompost-/ Schnittguthaufen im westlichen Teil des Grundstücks)
wird zum Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten von Vögeln
generell auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar beschränkt.
Bei Verzögerungen im baulichen Ablauf ist eine regelmäßige Mahd des Baufelds
während der Brutsaison (April bis August) vorzusehen, um erneuten Aufwuchs
und eine erneute Ansiedlung (Brut) europäisch geschützter Vogelarten zu
vermeiden.
Zudem wird empfohlen, das Quartierpotenzial für Fledermäuse durch die
Installation von Fledermauskästen (entweder an Bäumen oder an den
Gebäuden) zu erhöhen.
11.07.2018
28
Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VII. Darstellung der Belange von Natur, Landschaft und Umwelt
Entsprechende Hinweise auf die Berücksichtigung der vorgenannten
Maßnahmen werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Weitergehende
Regelungen wird der zwischen der Stadt Krefeld und dem Vorhabenträger
abzuschließende Durchführungsvertrag enthalten.
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Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VIII. Umsetzung der Planung
VIII. Umsetzung der Planung
1.
Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen
Mit dem Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 811 (V) –
westlich Dürerstraße - werden die ihm entgegen stehenden früher getroffenen
Festsetzungen aufgehoben. Insbesondere treten außer Kraft die Festsetzungen
des
•
Fluchtlinienplanes Nr. 51
soweit diese den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße - betreffen.
2.
Bodenordnung
Bodenordnende Maßnahmen im Sinne einer amtlichen Umlegung sind nicht
erforderlich.
3.
Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag
mit dem Vorhabenträger geschlossen. In dem Vertrag sollen Regelungen zu
folgenden Punkten getroffen werden:
-
4.
Maßnahmen zum Schutz potenziell betroffene Tierarten (siehe
Artenschutzprüfung)
Gestalterische Elemente der Neubebauung (Fassade, Farbe etc.)
Umsetzung der grünplanerischen Maßnahmen (u.a. Dachbegrünung, Erhalt
von Einzelbäumen).
Kosten und Finanzierung
Zur Verwirklichung der Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 811
(V) – westlich Dürerstraße - entstehen der Stadt Krefeld nach derzeitigem
Kenntnisstand keine unmittelbaren Kosten.
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Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
VIII. Umsetzung der Planung
Krefeld, den __________________
Fachbereich 61
Geschäftsbereich V
Stadtplanung
Planung, Bau und
Gebäudemanagement
Norbert Hudde
Martin Linne
Fachbereichsleiter
Beigeordneter
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Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße
der Stadt Krefeld
Der Rat der Stadt Krefeld hat die vorstehende Begründung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 811 (V) in seiner Sitzung am
beschlossen und zur öffentlichen Auslegung
bestimmt.
Krefeld, den
DER OBERBÜRGERMEISTER
Frank Meyer
Die vorstehende Planbegründung hat gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in dem
Zeitraum vom ____________________ bis einschließlich
____________________ öffentlich ausgelegen.
Krefeld, den ________________
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
Norbert Hudde
Fachbereichsleiter
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