Daten
Kommune
Krefeld
Größe
210 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5020/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Mitte
17.04.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
08.05.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.05.2018
Rat
29.05.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und
öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf
I. Bezirksvertretung Mitte:
Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage über die Aufstellung und öffentliche Auslegung
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Nr. 811 (V) zur Kenntnis.
II. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634)
in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich westlich Dürerstraße ein Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße –
2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage 2 zur Vorlage entschieden.
3. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. 3 zur Vorlage Nr.
5020/18) wird zugestimmt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5020/18
Seite - 2 -
4. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
5. Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 811 (V) - westlich Dürer Straße werden die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen aufgehoben. Insbesondere
treten außer Kraft die Festsetzungen des Fluchtlinienplanes Nr. 51 - Moltkestraße - Hunzingerstraße - Grenzstraße - Uerdinger-Straße - (rechtskräftig seit 08.09.1893). Soweit diese den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - betreffen.
Drucksache 5020/18
Seite - 3 -
Begründung
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - wird zur
Aufstellung und öffentlichen Auslegung vorgeschlagen.
I. Aufstellung des Bebauungsplanes
Mit Schreiben vom 01.12.2016 hat der Grundstückseigentümer der Dürerstraße Nr. 8 als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf den straßenabgewandten Teilen seines Grundstücks zu
schaffen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als Träger des Vorhabens einen Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen. Von dem Grundstückseigentümer liegen schriftliche Einverständniserklärungen vor, dass die erforderlichen Planungen auf den betroffenen Flurstücken durchgeführt werden dürfen.
Der Vorhabenträger ist bei Durchführung des Planverfahrens verpflichtet, die Voraussetzungen
gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zu erfüllen. Hierzu gehört, dass der Vorhabenträger
zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und
in der Lage ist und
sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und
sich zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Gemäß § 13 a BauGB besteht die Möglichkeit Bebauungspläne der Innenentwicklung unter folgenden Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren durchzuführen:
der Bebauungsplan muss der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder
anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen,
die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m² nicht überschreiten (im Einzelfall bis
70.000 m²) und
es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bestehen,
es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten nach der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie (FFH-RL) und / oder Vogelschutzrichtlinie bestehen.
Da diese Vorgaben des § 13 a BauGB eingehalten sind, wird der Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung wird der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes
festgelegt. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße -.
II. Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 811 (V) ist es,
das Grundstück Dürerstraße Nr. 8 zu Wohnzwecken zu nutzen,
eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung zu gewährleisten,
wesentliche Teile des vorhandenen Baumbestandes zu erhalten und
die Erschließung der Neubebauung über die Dürerstraße 8 zu sichern.
III. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Verwaltung am 03.05.2017. Diese
wurde durch Aushang in der Zeit vom 03.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017 durchgeführt. Dar-
Drucksache 5020/18
Seite - 4 -
über hinaus hatten die Bürger die Gelegenheit, sich in einem Zeitraum von einer Woche nach nach
der Auslegung zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 dieser Vorlage aufgeführt.
IV. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §
4 Abs. 1 BauGB
Mit Schreiben vom 06.06.2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführt.
Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 dieser Vorlage aufgeführt.
V.
Anhörung der Bezirksvertretung
Der Bebauungsplanentwurf wird hiermit der Bezirksvertretung Krefeld-Mitte nach § 2 Abs. 2 und 4
der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Anhörung vorgelegt.
VI.
Sonstiges
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 811 (V) beigefügt.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Planverfahrens sind der Begründung zum Entwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt sind.
Anlage(n):
(1) Vorlage 5020 - 18 Anlage 3 (B-Plan Begründung).docx
(2) Vorlage 5020 - 18 Anlage 4 (VEP).pdf
(3) Vorlage 5020 - 18 Anlage 2 (Abwägung).docx
(4) Vorlage 5020 - 18 Anlage 1 (Übersichtsplan).pdf
Drucksache 5020/18
Seite - 5 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5020/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: