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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
210 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:59
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5020/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Mitte 17.04.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 08.05.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.05.2018 Rat 29.05.2018 Beschlussform beschließend Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf I. Bezirksvertretung Mitte: Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Nr. 811 (V) zur Kenntnis. II. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich westlich Dürerstraße ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße – 2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage 2 zur Vorlage entschieden. 3. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. 3 zur Vorlage Nr. 5020/18) wird zugestimmt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5020/18 Seite - 2 - 4. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 5. Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 811 (V) - westlich Dürer Straße werden die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen aufgehoben. Insbesondere treten außer Kraft die Festsetzungen des Fluchtlinienplanes Nr. 51 - Moltkestraße - Hunzingerstraße - Grenzstraße - Uerdinger-Straße - (rechtskräftig seit 08.09.1893). Soweit diese den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - betreffen. Drucksache 5020/18 Seite - 3 - Begründung Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - wird zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vorgeschlagen. I. Aufstellung des Bebauungsplanes Mit Schreiben vom 01.12.2016 hat der Grundstückseigentümer der Dürerstraße Nr. 8 als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf den straßenabgewandten Teilen seines Grundstücks zu schaffen. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als Träger des Vorhabens einen Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen. Von dem Grundstückseigentümer liegen schriftliche Einverständniserklärungen vor, dass die erforderlichen Planungen auf den betroffenen Flurstücken durchgeführt werden dürfen. Der Vorhabenträger ist bei Durchführung des Planverfahrens verpflichtet, die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zu erfüllen. Hierzu gehört, dass der Vorhabenträger     zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und sich zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) verpflichtet (Durchführungsvertrag). Gemäß § 13 a BauGB besteht die Möglichkeit Bebauungspläne der Innenentwicklung unter folgenden Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren durchzuführen:     der Bebauungsplan muss der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m² nicht überschreiten (im Einzelfall bis 70.000 m²) und es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bestehen, es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten nach der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie (FFH-RL) und / oder Vogelschutzrichtlinie bestehen.  Da diese Vorgaben des § 13 a BauGB eingehalten sind, wird der Bebauungsplan Nr. 811 (V) westlich Dürerstraße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung wird der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes festgelegt. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße -. II. Anlass und Ziele der Planung Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 811 (V) ist es,  das Grundstück Dürerstraße Nr. 8 zu Wohnzwecken zu nutzen,  eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung zu gewährleisten,  wesentliche Teile des vorhandenen Baumbestandes zu erhalten und  die Erschließung der Neubebauung über die Dürerstraße 8 zu sichern.  III. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Verwaltung am 03.05.2017. Diese wurde durch Aushang in der Zeit vom 03.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017 durchgeführt. Dar- Drucksache 5020/18 Seite - 4 - über hinaus hatten die Bürger die Gelegenheit, sich in einem Zeitraum von einer Woche nach nach der Auslegung zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 dieser Vorlage aufgeführt. IV. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Mit Schreiben vom 06.06.2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 dieser Vorlage aufgeführt. V. Anhörung der Bezirksvertretung Der Bebauungsplanentwurf wird hiermit der Bezirksvertretung Krefeld-Mitte nach § 2 Abs. 2 und 4 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Anhörung vorgelegt. VI. Sonstiges Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 811 (V) beigefügt. Weitere Informationen zu den Inhalten des Planverfahrens sind der Begründung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt sind. Anlage(n): (1) Vorlage 5020 - 18 Anlage 3 (B-Plan Begründung).docx (2) Vorlage 5020 - 18 Anlage 4 (VEP).pdf (3) Vorlage 5020 - 18 Anlage 2 (Abwägung).docx (4) Vorlage 5020 - 18 Anlage 1 (Übersichtsplan).pdf Drucksache 5020/18 Seite - 5 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5020/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: