Daten
Kommune
Krefeld
Größe
311 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5045/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Fischeln
07.06.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee –
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
I.
Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der
Anlage 2 zur Vorlage entschieden.
II.
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S.
666) in der derzeit gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee –
in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
III.
Der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – (Anlage 3) wird zugestimmt.
IV.
Den Verwaltungsvorschlägen unter Punkt VI. der Anlage 2 wird zugestimmt.
V.
Mit Inkrafttreten treten folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplans Nr. 795 außer Kraft:
Bebauungsplan Nr. 653 – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain –
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 5045/18
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Bebauungsplan Nr. 653 1. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain im
Bereich südlich der Anrather Straße und westlich der Straße Europark Fichtenhain C –
II. Bezirksvertretung Fischeln:
Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage über die Entscheidung über Stellungnahmen
und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 795 zur Kenntnis.
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Begründung
Vorbemerkung:
Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und
zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 ist Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert; hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen
in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplan Nr. 795 grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im Dezember 2014), kann das vorliegende Bebauungsplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach
den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden.
Zum Planverfahren:
Seit 2010 wird das vorliegende Bauleitplanverfahren durchgeführt. Zum Satzungsbeschluss werden nun alle im Planverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dem Stadtrat für eine sachgerechte
und gebündelte Abwägungsentscheidung vorgelegt.
A.
Bisherige Verfahrensschritte
Einleitender Beschluss
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 18.02.2010 den Einleitenden Beschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 653 2. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain – mit folgenden
Zielsetzungen gefasst:
Anpassung der Festsetzungen aus dem seit 2004 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 653
für eine nachfragegerechte Ausrichtung der Gewerbeflächen.
Änderung des öffentlichen Erschließungssystems und der Abstellflächen für Pkw im Plangebiet.
Überprüfung der bisher aufgrund von schutzbedürftigen Nutzungen eingeschränkten Gewerbeflächenausnutzung.
Zur Abgrenzung des Plangebietes siehe Anlage 1.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln ist in ihrer Sitzung am 23.09.2014 der Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans (bzw. der Bebauungsplanänderung) vorgelegt und erläutert worden. Die Bezirksvertretung hat die Beschlussvorlage zum Vorentwurf zur
Kenntnis genommen.
Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Verwaltung am 28.10.2014. Diese
wurde am 02.12.2014 in öffentlicher Veranstaltung durchgeführt. Die Niederschrift zu dieser Veranstaltung war der Vorlage 3151/16 zum Beschluss über die Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beigefügt. Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung
bestand für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene
Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt I.) dieser Vorlage aufgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB
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Mit Schreiben vom 05.12.2014 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführt. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über
die Planung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach §
2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt II.) dieser Vorlage aufgeführt.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln ist in ihrer Sitzung am 09.11.2016 der Bebauungsplanentwurf vorgelegt und erläutert worden. Die Bezirksvertretung hat die Beschlussvorlage zum Planentwurf zur Kenntnis genommen.
In seiner Sitzung am 08.12.2016 hat sich der Rat der Stadt Krefeld mit den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen auseinandergesetzt und die Aufstellung und
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung ist zur Vereinfachung und zur Verdeutlichung der veränderten
städtebaulichen Zielsetzungen auch die Bezeichnung (Nummer und Titel) des Bebauungsplans
geändert und das Planverfahren unter der Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer
Allee –“ fortgeführt worden.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 20.01. bis einschließlich
20.02.2017 durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene
Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt III.) dieser Vorlage aufgeführt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Mit Schreiben vom 02.01.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 2 BauGB über die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit gleichem
Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die öffentliche Auslegung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
herbeizuführen.
Die im Rahmen der Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort:
Punkt IV.) dieser Vorlage aufgeführt.
Nachbeteiligung
Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens hat sich nach Durchführung der öffentlichen Auslegung gezeigt, dass für die Durchführung eines amtlichen Umlegungsverfahrens im Sinne des Baugesetzbuches eine Festsetzung im Bebauungsplan zur Erschließung der Landwirtschaftsflächen zielführend ist. Dieses Ziel soll durch Festsetzung einer Fläche nach § 9 Abs. 1 Nr.
21 BauGB erfolgen, die mit einem Geh- und Fahrrecht zur Erschließung und Bewirtschaftung der
im Bebauungsplangebiet festgesetzten Landwirtschafts- und Aufforstungsflächen zu belasten ist.
Hierzu wurde eine Nachbeteiligung im Sinne des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt. Hierbei
wurden gegen die beabsichtigte Festsetzung keine Bedenken geäußert (siehe Punkt V. in Anlage
2 dieser Vorlage).
B.
Verfahrensabschluss
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Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 795 treten folgende Bebauungspläne innerhalb des
Geltungsbereiches Nr. 795 außer Kraft:
Bebauungsplan Nr. 653 – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain –
Bebauungsplan Nr. 653 1. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain im
Bereich südlich der Anrather Straße und westlich der Straße Europark Fichtenhain C –
Die Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechen der geplanten Nutzung, der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – kann somit als Satzung beschlossen werden.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Bebauungsplanes sind der Planbegründung und dem
Umweltbericht zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist.
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 795 beigefügt.
Anlage(n):
(1) Vorlage 5045-18 - Anlage 1 (Übersichtsplan).pdf
(2) Vorlage 5045-18 - Anlage 2 (Abwägungen).pdf
(3) Vorlage 5045-18 - Anlage 3 (B-Plan-Begründung).pdf
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5045/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: