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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
311 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:02
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5045/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Fischeln 07.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: I. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage 2 zur Vorlage entschieden. II. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen. III. Der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – (Anlage 3) wird zugestimmt. IV. Den Verwaltungsvorschlägen unter Punkt VI. der Anlage 2 wird zugestimmt. V. Mit Inkrafttreten treten folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 795 außer Kraft: Bebauungsplan Nr. 653 – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain – Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5045/18 Seite - 2 - Bebauungsplan Nr. 653 1. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain im Bereich südlich der Anrather Straße und westlich der Straße Europark Fichtenhain C – II. Bezirksvertretung Fischeln: Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage über die Entscheidung über Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 795 zur Kenntnis. Drucksache 5045/18 Seite - 3 - Begründung Vorbemerkung: Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 ist Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert; hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplan Nr. 795 grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im Dezember 2014), kann das vorliegende Bebauungsplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden. Zum Planverfahren: Seit 2010 wird das vorliegende Bauleitplanverfahren durchgeführt. Zum Satzungsbeschluss werden nun alle im Planverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dem Stadtrat für eine sachgerechte und gebündelte Abwägungsentscheidung vorgelegt. A. Bisherige Verfahrensschritte Einleitender Beschluss Der Rat der Stadt Krefeld hat am 18.02.2010 den Einleitenden Beschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 653 2. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain – mit folgenden Zielsetzungen gefasst:    Anpassung der Festsetzungen aus dem seit 2004 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 653 für eine nachfragegerechte Ausrichtung der Gewerbeflächen. Änderung des öffentlichen Erschließungssystems und der Abstellflächen für Pkw im Plangebiet. Überprüfung der bisher aufgrund von schutzbedürftigen Nutzungen eingeschränkten Gewerbeflächenausnutzung. Zur Abgrenzung des Plangebietes siehe Anlage 1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln ist in ihrer Sitzung am 23.09.2014 der Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans (bzw. der Bebauungsplanänderung) vorgelegt und erläutert worden. Die Bezirksvertretung hat die Beschlussvorlage zum Vorentwurf zur Kenntnis genommen. Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Verwaltung am 28.10.2014. Diese wurde am 02.12.2014 in öffentlicher Veranstaltung durchgeführt. Die Niederschrift zu dieser Veranstaltung war der Vorlage 3151/16 zum Beschluss über die Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beigefügt. Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt I.) dieser Vorlage aufgeführt. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Drucksache 5045/18 Seite - 4 - Mit Schreiben vom 05.12.2014 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die Planung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen. Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt II.) dieser Vorlage aufgeführt. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln ist in ihrer Sitzung am 09.11.2016 der Bebauungsplanentwurf vorgelegt und erläutert worden. Die Bezirksvertretung hat die Beschlussvorlage zum Planentwurf zur Kenntnis genommen. In seiner Sitzung am 08.12.2016 hat sich der Rat der Stadt Krefeld mit den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen auseinandergesetzt und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung ist zur Vereinfachung und zur Verdeutlichung der veränderten städtebaulichen Zielsetzungen auch die Bezeichnung (Nummer und Titel) des Bebauungsplans geändert und das Planverfahren unter der Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee –“ fortgeführt worden. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 20.01. bis einschließlich 20.02.2017 durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt III.) dieser Vorlage aufgeführt. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Mit Schreiben vom 02.01.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die öffentliche Auslegung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen. Die im Rahmen der Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort: Punkt IV.) dieser Vorlage aufgeführt. Nachbeteiligung Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens hat sich nach Durchführung der öffentlichen Auslegung gezeigt, dass für die Durchführung eines amtlichen Umlegungsverfahrens im Sinne des Baugesetzbuches eine Festsetzung im Bebauungsplan zur Erschließung der Landwirtschaftsflächen zielführend ist. Dieses Ziel soll durch Festsetzung einer Fläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB erfolgen, die mit einem Geh- und Fahrrecht zur Erschließung und Bewirtschaftung der im Bebauungsplangebiet festgesetzten Landwirtschafts- und Aufforstungsflächen zu belasten ist. Hierzu wurde eine Nachbeteiligung im Sinne des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt. Hierbei wurden gegen die beabsichtigte Festsetzung keine Bedenken geäußert (siehe Punkt V. in Anlage 2 dieser Vorlage). B. Verfahrensabschluss Drucksache 5045/18 Seite - 5 - Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 795 treten folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches Nr. 795 außer Kraft:  Bebauungsplan Nr. 653 – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain –  Bebauungsplan Nr. 653 1. Änderung – Europark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain im Bereich südlich der Anrather Straße und westlich der Straße Europark Fichtenhain C – Die Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechen der geplanten Nutzung, der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 795 – Fichtenhainer Allee – kann somit als Satzung beschlossen werden. Weitere Informationen zu den Inhalten des Bebauungsplanes sind der Planbegründung und dem Umweltbericht zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist. Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 795 beigefügt. Anlage(n): (1) Vorlage 5045-18 - Anlage 1 (Übersichtsplan).pdf (2) Vorlage 5045-18 - Anlage 2 (Abwägungen).pdf (3) Vorlage 5045-18 - Anlage 3 (B-Plan-Begründung).pdf Drucksache 5045/18 Seite - 6 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5045/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: