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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße - Abschluss eines Durchführungsvertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
178 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:02
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße -  
Abschluss eines Durchführungsvertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße -  
Abschluss eines Durchführungsvertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße -  
Abschluss eines Durchführungsvertrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5405/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße Abschluss eines Durchführungsvertrages Beschlussentwurf Der Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Baugesetzbuch mit Herrn Hendrik Hambloch als Vorhabenträger wird beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5405/18 Seite - 2 - Begründung Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße - befindet sich z. Zt. im Verfahren. Herr Hendrik Hambloch –nachfolgend Vorhabenträger genannt- beabsichtigt im Blockinnenbereich zwei Mehrfamilienhäuser zu realisieren. Für Stellplätze wird eine Tiefgarage unter den zwei Wohnhäusern errichtet. Die Stadt Krefeld wird mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach § 12 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger geschlossen. Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze, um die Übernahme von anteiligen Sanierungskosten für einen benachbarten Kinderspielplatz, um Anpflanzungen für Ausgleichsmaßnahmen, um Ersatz von Spaltenquartiere für Fledermäuse, um Gestaltungsvorgaben für die Wohngebäudefassaden sowie um die Nutzung von gewerblichen Stellplätzen. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Vorhabenträger im Vorfeld bereits erbracht. Die Sicherstellung der vom Vorhabenträger zu erbringenden Leistungen wurden Vertragsstrafen in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Drucksache 5405/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5405/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: