Daten
Kommune
Krefeld
Größe
75 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5408/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße/ nördlich WilmendykAbschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschlussentwurf
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit Frau Susanne
Kühnen als Investor wird beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5408/18
Seite - 2 -
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 726 -Inrather Straße/ nördlich Wilmendyk-befindet sich zur Zeit im Verfahren.
Der Planbereich sieht zusätzliche Wohnbauflächen vor.
Die Stadt Krefeld wird mit Frau Kühnen als Investorin einen städtebaulichen Vertrag nach § 11
Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukurkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze, um die Übernahme von anteiligen Sanierungskosten für
einen benachbarten Kinderspielplatz, sowie um die Übernahme von Kosten für Ersatzpflanzungen
für wegfallende Bäume, die nach Neupflanzung dauerhaft durch die Investorin gepflegt werden .
Desweiteren wird die Investorin von der Stadt eine 351m² große benachbarte Teilfläche erwerben,
um ihre Bauflächen zu erweitern.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden von der Investorin im Vorfeld bereits erbracht. Anteilige Kosten werden von ihr übernommen.
Zur Sicherstellung der von der Investorin zu erbringenden Leistungen wurden Vertragsstrafen in
den städtebaulichen Vertrag eingebaut.
Drucksache 5408/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5408/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: