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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße/ nördlich Wilmendyk- Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
75 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:02
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße/ nördlich Wilmendyk- 
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße/ nördlich Wilmendyk- 
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße/ nördlich Wilmendyk- 
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5408/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Bebauungsplan Nr. 726 - Inrather Straße/ nördlich WilmendykAbschluss eines städtebaulichen Vertrages Beschlussentwurf Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit Frau Susanne Kühnen als Investor wird beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5408/18 Seite - 2 - Begründung Der Bebauungsplan Nr. 726 -Inrather Straße/ nördlich Wilmendyk-befindet sich zur Zeit im Verfahren. Der Planbereich sieht zusätzliche Wohnbauflächen vor. Die Stadt Krefeld wird mit Frau Kühnen als Investorin einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen. Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukurkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze, um die Übernahme von anteiligen Sanierungskosten für einen benachbarten Kinderspielplatz, sowie um die Übernahme von Kosten für Ersatzpflanzungen für wegfallende Bäume, die nach Neupflanzung dauerhaft durch die Investorin gepflegt werden . Desweiteren wird die Investorin von der Stadt eine 351m² große benachbarte Teilfläche erwerben, um ihre Bauflächen zu erweitern. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden von der Investorin im Vorfeld bereits erbracht. Anteilige Kosten werden von ihr übernommen. Zur Sicherstellung der von der Investorin zu erbringenden Leistungen wurden Vertragsstrafen in den städtebaulichen Vertrag eingebaut. Drucksache 5408/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5408/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: