Daten
Kommune
Krefeld
Größe
90 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5389/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschlussentwurf
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Firma
Siempelkamp Maschinen- und Anlagenbau GmbH als Investor wird beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5389/18
Seite - 2 -
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 733 -Venloer Straße/Siempelkampstraße- befindet sich zur Zeit im Verfahren.
Der Planbereich sieht zusätzliche Bauflächen zur Erweiterung und Standortsicherung des Betriebes vor.
Die Stadt Krefeld wird mit der Firma Siempelkamp Maschinen- und Anlagenbau GmbH einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden
die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um
die Durchführung von plangebietsinternen und -externen Pflanzmaßnahmen,
die Anpassung von Lichtsignalsteuerungen an den Kreuzungen Venloer Straße/ Siempelkampstraße /Kempener Allee /Benrader Straße sowie Hülser Straße/ Siempelkampstraße/
Flünnertzdyk,
die Durchführung eines Flächentausches , um eine Anpflanzfläche gänzlich zur Verfügung
zu haben,
die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen.
Zur Sicherstellung der vom Investor zu erbringenden Leistungen wurden Sicherheitsleistungen in
den Städtebaulichen Vertrag eingebaut.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits
erbracht.
Drucksache 5389/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5389/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: