Daten
Kommune
Krefeld
Größe
71 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5316/18
14
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bestellung einer Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung
Beschlussentwurf
Frau Susanne Rast wird nach § 104 (2) GO NRW ab dem Zeitpunkt des Dienstantrittes bei der
Stadt Krefeld zur Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung bestellt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5316/18
Seite - 2 -
Begründung
Bei Susanne Rast handelt es sich um eine externe Einstellung. Sie war nach dem Studium der
Betriebswirtschaftslehre bislang bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigt und soll nun
baldmöglichst als Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung eingesetzt werden. Damit sie die
Tätigkeit als Prüferin uneingeschränkt wahrnehmen kann, ist ihre Bestellung durch Beschluss des
Rates erforderlich. Die Bestellung durch den Rat erfolgt nach vorheriger Beschlussfassung durch
den Rechnungsprüfungsausschuss am 12.06.2018.
Drucksache 5316/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5316/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: