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Verwaltungsvorlage (Bestellung einer Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
71 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:02
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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5316/18 14 Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Bestellung einer Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung Beschlussentwurf Frau Susanne Rast wird nach § 104 (2) GO NRW ab dem Zeitpunkt des Dienstantrittes bei der Stadt Krefeld zur Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung bestellt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5316/18 Seite - 2 - Begründung Bei Susanne Rast handelt es sich um eine externe Einstellung. Sie war nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre bislang bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigt und soll nun baldmöglichst als Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung eingesetzt werden. Damit sie die Tätigkeit als Prüferin uneingeschränkt wahrnehmen kann, ist ihre Bestellung durch Beschluss des Rates erforderlich. Die Bestellung durch den Rat erfolgt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 12.06.2018. Drucksache 5316/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5316/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: