Daten
Kommune
Krefeld
Größe
210 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5053/18/1
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen
Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße
Entscheidung über Stellungnahmen und abschließender Beschluss
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss
empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
in der derzeit gültigen Fassung wird über die im Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen im Sinne der Anlage 2 zur Vorlage entschieden.
2. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB abschließend beschlossen.
3. Der Begründung nach § 5 Abs. 5 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach 2a BauGB
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3 und 4 zur Vorlage Nr. 5053/18/1) wird zugestimmt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5053/18/1
Seite - 2 -
Drucksache 5053/18/1
Seite - 3 -
Begründung
Die Vorlage 5053/18 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Entscheidung über Stellungnahmen
und abschließender Beschluss wurde in der Bezirksvertretung Fischeln am 22.03.2018 beraten.
Zuvor wurde am 08.03.2018 die Bezirksvertretung West in einer separaten Vorlage zu den den
Bezirk betreffenden Themen beteiligt. Beide Bezirksvertretungen nahmen die Vorlagen zur Kenntnis und empfahlen dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, dem Haupt- und Beschwerdeausschuss, sowie dem Rat, vor den abschließenden Beschlussfassungen zu den Verwaltungsvorlagen Nr. 5053/18 (1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südl. Anrather
Str. zwischen Anschlussstelle Forstwald und Hückelsmaystraße) und Nr. 5035/18 (Bebauungsplan
Nr. 804 -Anrather Str./westlich Hückelsmaystr.) die Verwaltung zu beauftragen:
1.
zur Ermittlung einer realistischen Prognose des Verkehrsaufkommens neuerliche Erhebungen zu Stoßzeiten (z.B. vor Weihnachten) durchzuführen,
2.
die Deutsche Post AG als Betreiber des Paketzentrums 47 im Rahmen des zu schließenden städtebaulichen Vertrages zu verpflichten, sich kostenmäßig an dem Ausbau der Anrather Str.
in angemessener Breite, mit entsprechenden Abbiegespuren und Anlegung eines Geh- und Radweges zu beteiligen und
3.
die Deutsche Post AG als Betreiber des Paketzentrums 47 zu verpflichten, Regelungen zu
treffen, eine 24-stündige Zufahrt für Lkw auf den vorhandenen "Auffangparkplatz" sicher zu stellen.
Die Abarbeitung dieser Punkte sowie das zwischenzeitliche Inkrafttreten des neuen Regionalplanes Düsseldorf machen die Erstellung einer /1-Vorlage erforderlich.
Während des Bauleitplanverfahrens bis zum Stand Offenlage und zum Zeitpunkt der Bestätigung
der landesplanerischen Anpassung war der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk
Düsseldorf aus dem Jahr 1999 (GEP 99) gültig und der neue Regionalplan befand sich im Aufstellungsverfahren.
Der Regionalrat hat am 14.12.2017 die Aufstellung des neuen Regionalplans Düsseldorf beschlossen. Dem Beschluss des Regionalrates folgte ein sogenanntes Anzeigeverfahren (Rechtsprüfung)
beim Wirtschaftsministerium als Landesplanungsbehörde. Hierbei gab es keine Beanstandungen.
Gemäß der entsprechenden Bekanntmachung vom 13.04.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt
des Landes NRW ist der Regionalplan Düsseldorf (RPD) nun in Kraft getreten und löst damit für
den Planungsraum Düsseldorf den bisherigen Regionalplan (GEP99) ab.
Da die Vorlage 5053/18 zum Beschluss im April vorgesehen war, konnte sie diesen aktuellen
Stand der Regionalplanung noch nicht enthalten.
In der vorliegenden /1-Vorlage sind die Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans
mit Umweltbericht (Anlage 3 und 4) sowie das Abwägungsdokument (Anlage 2) entsprechend aktualisiert. Da auch vorher schon der GEP 99 sowie der neue Regionalplan im Aufstellungsverfahren berücksichtigt worden sind, entstehen daraus inhaltlich keine Änderungen der Abwägung.
Zu den aus den Bezirksvertretungen zum abschließenden Beschluss noch abzuarbeitenden Punkten ist folgendes anzumerken:
zu 1. realistische Prognose des Verkehrsaufkommens:
Die Prognose des Verkehrsaufkommens ist von den Verkehrsplanern der Verwaltung überprüft
und als realistisch und korrekt beurteilt worden. Der Fachgutachter hat über das Gutachten hinaus
eine ausführliche Stellungnahme in einem Vermerk vom 06.02.2018 verfasst, die im Abwägungsdokument auf Seite 19 f unter der Abwägung zu II.14 zur Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, wiedergegeben ist.
Drucksache 5053/18/1
Seite - 4 -
Nach den einschlägigen Richtlinien für die Verkehrsermittlung sind die Zählungen an einem normalen Werktag in den Monaten März bis Oktober außerhalb der Ferien, also weder bei wenig Verkehr und auch nicht im Starkverkehr durchzuführen. Die zugrundeliegenden Zählungen aus dem
Jahr 2016, die in den Ferien durchgeführt wurden, sind mit Vergleichszählungen aus 2014 und
2017 abgeglichen worden, wobei die Zahlen sich als realistisch herausgestellt haben. Eine Erhebung zu Starkzeiten ist nicht erforderlich und nach den einschlägigen Bestimmungen nicht als
Grundlage von Leistungsfähigkeitsberechnungen einzusetzen.
zu 2. Beteiligung der Post am Ausbau Anrather Straße
Durch das Verkehrsgutachten ist nachgewiesen, dass die durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitete Ertüchtigung des Standortes des Paketzentrums verkehrstechnisch umsetzbar ist. Der Ausbau- und Erhaltungszustand der Anrather Straße sowie konkrete Ausbaumaßnahmen sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes und werden daher an die verbindliche
Bauleitplanung verwiesen.
zu 3. 24-stündige Zufahrt zum „Auffangparkplatz“
Die konkrete Abwicklung der Betriebszufahrten ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes
und wird daher an die verbindliche Bauleitplanung verwiesen.
Hinweis:
Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und
zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 ist Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen
in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses zur 1. Änderung
des Flächennutzungsplans grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bauleitplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im April 2017), kann das vorliegende Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs.
1 BauGB nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden.
A.
Anlass der Planung
Im Süden von Krefeld, unmittelbar östlich des Autobahnzubringers zur A 44 der Anschlussstelle
Krefeld - Forstwald, befindet sich das Paketzentrum 47 der Deutschen Post AG. Es ist im Jahr
1994 in verkehrsgünstiger Lage im Stadtteil Fischeln errichtet worden.
Die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums sind bereits seit einigen Jahren erreicht
und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten. Zur Entlastung der Situation
und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
der Außenanlagen des Paketzentrums erforderlich, die jedoch teilweise über die Darstellungen des
Sondergebietes "Frachtpostzentrum" im Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld hinausgehen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Maßnahmen ergibt
sich daher das Erfordernis, diese im Rahmen der geplanten 1. Änderung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 804 „Anrather Straße /
Westlich Hückelsmaystraße“ aufgestellt.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst zwei kleine Änderungsbereiche, die im Norden und Osten an das heutige Betriebsgelände angrenzen und mit Wald bestanden sind bzw.
landwirtschaftlich genutzt werden.
Drucksache 5053/18/1
Seite - 5 -
Entsprechend der im wirksamen Flächennutzungsplan bereits für einen Großteil des Plangebietes
getroffenen Darstellung "Sondergebiet Frachtpostzentrum" soll ein Sonstiges Sondergebiet entwickelt werden, das auf die Bedürfnisse eines Logistik- und Postunternehmens ausgerichtet ist.
B.
Bisherige Verfahrensschritte
Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) teilt die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 26.04.2016 mit, dass gegen die vorgelegte Flächennutzungsplanänderung keine Bedenken bestehen.
Mit Schreiben vom 02.11.2017 wurde der Planentwurf der Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde gemäß § 34 Abs. 5 LPlG vorgelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit Schreiben
vom 21.11.2017 mit, dass gegen die vorgelegte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung der
öffentlichen Auslegung vom 06.11.2017 bis 06.12.2017 keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Flächennutzungsplanänderung fand nach Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung vom 25.10.2016 in öffentlicher
Veranstaltung am 06.04.2017 im Rathaus Fischeln statt. Die dabei vorgetragenen Stellungnahmen
sind in Anlage 2 (dort unter Punkt I.) aufgeführt.
Mit Schreiben vom 12.04.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2
(dort unter Punkt II.) aufgeführt.
Die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln wurde zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 19.09.2017 angehört und hat den Planentwurf zur Kenntnis genommen.
Die Flächennutzungsplanänderung wurde auch der Bezirksvertretung Krefeld-West zur Kenntnisnahme vorgelegt, da das Paketzentrum an der Grenze zum Stadtbezirk West liegt. Die Beteiligung
erfolgte in der Sitzung der Bezirksvertretung am 12.09.2017.
Stellungnahmen aus den Bezirksvertretungen und der vorgeschlagene Umgang damit sind in Anlage 2 (dort unter Punkt V.) dieser Vorlage aufgeführt.
Die Anhörung des Naturschutzbeirates erfolgte in seiner 14. Sitzung am 20.09.2017. Der Naturschutzbeirat nahm den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Er
empfahl der unteren Naturschutzbehörde bzw. der Verwaltung entsprechend der Niederschrift beigefügten Karte mehrere Punkte im Rahmen der Vorhaben zu berücksichtigen und einzubeziehen.
Die Karte, die genannten Punkte und der vorgeschlagene Umgang damit sind in Anlage 2 (dort
unter Punkt VI.) dieser Vorlage aufgeführt.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch den Rat in seiner Sitzung
am 19.09.2017 zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung bestimmt. Diese erfolgte in der Zeit
vom 06.11.2017 bis einschließlich zum 06.12.2017 im im Fachbereich Stadtplanung. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung aus der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt III.) aufgeführt.
Parallel zur öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB über die Offenlage informiert und um Stellungnahme zum Planentwurf gebeten.
Zeitgleich dazu wurde die Planung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt IV.) aufgeführt.
Drucksache 5053/18/1
C.
Seite - 6 -
Verfahrensabschluss
Zum abschließenden Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes werden alle im
Planverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dem Rat für eine sachgerechte und gebündelte Abwägungsentscheidung vorgelegt (Anlage 2).
Die Bezirksvertretung West wurde mit einer separaten Vorlage zur Sitzung am 08.03.2018 in
Kenntnis gesetzt.
Die Bezirksvertretung Fischeln wurde mit der Vorlage 5053/18 zum abschließenden Beschluss in
der Sitzung am 22.03.2018 beteiligt.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes kann nun abschließend beschlossen und anschließend der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung nach § 6 BauGB vorgelegt werden.
Weitere Informationen zu den Inhalten der Flächennutzungsplanänderung sind der Planbegründung einschließlich des Umweltberichtes zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 3 und Anlage
4 beigefügt sind.
Zur besseren Orientierung wird eine Übersicht über den Bereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans als Anlage 1 beigefügt.
Anlage(n):
(1) Vorlage 5053-18-1_Anlage 1_Übersichtsplan_1.ÄFNP.pdf
(2) Vorlage 5053-18-1_Anlage 2_Abwägung_1.ÄFNP.pdf
(3) Vorlage 5053-18-1_Anlage 3_Begründung_1.ÄFNP.pdf
(4) Vorlage 5053-18-1_Anlage 4_Umweltbericht_1.ÄFNP.pdf
Drucksache 5053/18/1
Seite - 7 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5053/18/1
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: