Daten
Kommune
Krefeld
Größe
62 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Nr. 2
Vorlage Nr. 5049/18
Fachbereich Stadtplanung
61/1
5. Januar 2017
Niederschrift
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 801
– Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld – am Mittwoch, dem 14.12.2016,
18.00 Uhr, im Rathaus Fischeln, Kölner Straße 517, 47807 Krefeld
Veranstaltungsleiterin:
Frau Nottebohm
Bezirksvorsteherin Fischeln
von der Verwaltung:
Herr Walter
Herr Stratmann
Frau Hofmann
Fachbereich Stadtplanung
Fachbereich Stadtplanung
Fachbereich Stadtplanung
(Schriftführung)
Teilnehmer:
lt. Teilnehmerliste
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Um 18.00 Uhr eröffnet die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, die Veranstaltung. Sie
begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage von Frau Nottebohm, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe,
werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben. Frau Nottebohm weist darauf
hin, dass zu dem o. g. Bauleitplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder
schriftlich eingereicht bzw. angekündigt werden können. Außerdem erfolge eine Präsentation des Bebauungsplanes im Internet. Anfragen seien auch per E-Mail möglich.
Herr Walter erklärt zunächst den Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren anhand einer Präsentation. Er gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf und weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass für die Bürger die Möglichkeit bestehe, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern.
Anschließend stellt Herr Stratmann die Planung näher vor. Das ca. 1,2 ha große Plangebiet werde im Westen durch die Erkelenzer Straße, im Süden durch die Kimpler-
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straße, im Osten durch die Straße Altmühlenfeld und im Norden durch den Stadtpark
begrenzt. Anhand von Fotos gibt Herr Stratmann Eindrücke aus dem Plangebiet, u. a.
vom Baumbestand entlang der Grenze zum Stadtpark, der ehemaligen Jugendverkehrsschule und dem an der Kimplerstraße endenden Fußweg, der zukünftig durch
das Plangebiet fortgeführt werden soll.
Anlass und Ziel für die Planung seien u. a. die Schaffung der planungsrechtlichen
Grundlage für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache sowie die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Wohnbebauung zwischen Altmühlenfeld und Kimplerstraße als allgemeines Wohngebiet. Zudem solle die planungsrechtliche Grundlage für
ein zusätzliches Einzel- / Doppelhaus geschaffen und die Grünverbindung bis zum
Stadtpark Fischeln fortgeführt werden.
Der geltende Flächennutzungsplan müsse aufgrund der neuen Planung nur geringfügig
angepasst werden, lediglich zum einen für die Schaffung eines kleinen zusätzlichen
Wohnbaugrundstückes und zum anderen für die Fortführung der Grünverbindung. Der
Bebauungsplan liege zudem außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes
der Stadt Krefeld. Anhand von Plänen über die Einsatzbereiche der freiwilligen Feuerwehr des Löschzuges Fischeln und der Rettungswache verdeutlicht Herr Stratmann,
dass sich diese nicht nur auf den Stadtteil Fischeln beschränken, sondern weit darüber
hinausgehen.
Im Anschluss stellt Herr Stratmann das städtebauliche Konzept vor. Feuer- und
Rettungswache sollten räumlich getrennt und mit selbständigen Gebäuden errichtet
werden. Sowohl für die Rettungswache als auch die Freiwillige Feuerwehr würden
jeweils eine Fahrzeughalle und ein Sozialgebäude vorgesehen. Das Sozialgebäude für
die Feuerwehr solle als zweigeschossiger Baukörper mit Dachterrasse in moderner
Architektursprache entwickelt werden. Der Ausrückbereich der Freiwilligen Feuerwehr
mit einer Ausfahrtbreite von 25 m orientiere sich zur Erkelenzer Straße. An der
Kimplerstraße seien 29 Alarm-Stellplätze für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
vorgesehen. Der Gehölzbestand im Norden und Nordwesten solle erhalten und das
verbleibende Außengelände begrünt werden. Durch eine in der Kimplerstraße
verlaufende Ferngasleitung ist ein 4 m breiter Schutzstreifen erforderlich, was in Bezug
auf die geplante Anlage einer Baumallee Einschränkungen mit sich bringt.
Etwa in der Mitte des Plangebietes werde die Grünverbindung mit einem Fuß- / Radweg
zum Stadtpark fortgeführt. Diese werde durch eine Baumreihe betont. Für das rund 450
m² große Grundstück zwischen dem geplanten Feuerwehrgelände und der vorhandenen Reihenhauszeile sei eine Wohnbebauung mit einem Einzel-/Doppelhaus in
zweigeschossiger Bauweise vorgesehen. Zurzeit seien diverse Gutachten in
Bearbeitung. Neben der Abarbeitung der Belange für Natur und Landschaft werde eine
Schallimmissionsprognose durchgeführt, wobei sowohl der Verkehrslärm als auch der
Lärm der Feuer- und Rettungswache untersucht würden. Grundsätzlich sei die
Bereitstellung einer Feuer- und Rettungswache eine hoheitliche Aufgabe, so dass den
Anwohnern bei Alarm- und Einsatzfällen eine höhere Lärmbelastung zugemutet werde.
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Da es sich bei dem Gelände um eine verfüllte Kiesgrube handele, werde es zurzeit auf
Altablagerungen untersucht.
Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, bedankt sich bei den Vortragenden und bittet
sodann die anwesenden Bürger, zu der Planung Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu äußern.
Frau Croonenbrock als direkte Anwohnerin möchte wissen, wie weit das neu geplante
Wohnhaus von ihrem Fenster entfernt sei.
Herr Walter erklärt, dass die Verwaltung ein Baufenster festsetze, in dem das neue Gebäude bei Einhaltung der erforderlichen Abstände errichtet werden könne. Die Erschließung solle über die Kimplerstraße erfolgen. Er weist darauf hin, dass die zukünftige Feuerwache sich nicht unmittelbar an ihr Wohnhaus anschließe, sondern das neu
geplante Gebäude sowie der Grünstreifen zum Stadtpark Fischeln noch dazwischen lägen. In dem zu erstellen Gutachten müsse selbstverständlich darauf geachtet werden,
dass auch die Lärmwerte an ihrem Fenster zukünftig eingehalten würden.
Frau Stahlschmidt-Lemke interessiert, ob und wieviel Parkplätze auf der Kimplerstraße
für die Anwohner vorgesehen seien, da auch durch die geplante Allee Parkplätze wegfallen würden.
Herr Stratmann teilt mit, dass die Parkplätze neu angeordnet werden sollen, um eine
Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge freizuhalten. Es seien jeweils fünf Stellplätze
im Wechsel in Längsaufstellung vorgesehen. In den übrigen Bereichen solle ein absolutes Parkverbot eingerichtet werden, damit die Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden. In der Summe würde sich der Bestand an Parkplätzen gegenüber der Ist-Situation
nicht verändern. Die auf der westlichen Seite der Kimplerstraße wegfallenden Parkplätze würden auf der östlichen Seite erstmalig neu eingerichtet. Die dort derzeit parkenden Fahrzeuge nutzten zweckfremd einen Seitenstreifen der ehemaligen Jugendverkehrsschule.
Herr Walter ergänzt, dass der wesentliche Verkehr der Ausrückfahrten über die Erkelenzer Straße erfolge, der Einsatzparkplatz auf der Kimplerstraße aber auch angefahren
werden müsse und auch der Fall eintreten könne, dass der eine oder andere Rettungswagen über die Kimplerstraße zur Kölner Straße fahre. Für diesen Fall würden die Parkplätze für die Anwohner entlang der Kimplerstraße wechselnd angeordnet, damit der
Eindruck einer „Rennstrecke“ vermieden werde, die Rettungswagen aber trotzdem gut
durchkämen.
Frau Stahlschmidt-Lemke teilt mit, dass ihr seinerzeit der Bau einer Garagenzufahrt
auf die Kimplerstraße nicht genehmigt worden sei mit der Begründung, dass die Kimplerstraße keine öffentliche Straße sei. Herr Walter erklärt, dass im weiteren Planverfahren die Kimplerstraße - ohne Grünstreifen und Fußweg - als öffentliche Straße ausgewiesen werde solle und es somit durchaus möglich sein könne, dass zukünftig eine
Genehmigung erfolge.
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Frau Croonenbrock merkt an, dass vor 38 Jahren geplant gewesen sei, die Kimplerstraße zu schließen und lediglich für die Busse zur Jugendverkehrsschule freizuhalten.
Mittlerweile sei die Kimplerstraße zwar eine Tempo-30-Zone, allerdings halte sich niemand an diese Geschwindigkeitsvorgabe.
Herr Trimpop hinterfragt, ob man bei entgegenkommendem Verkehr auf der Kimplerstraße wechselseitig warten müsse oder ob die Straße so ausgebaut würde, dass ein
gleichzeitiges Durchfahren möglich sei.
Herr Walter erläutert, dass an den Stellen, wo wechselseitig geparkt werde kein Begegnungsverkehr möglich sei. Entgegenkommende Fahrzeuge sollten in den Bereichen
warten, in denen nicht geparkt werde, so dass durchgängig auf der Kimplerstraße die
erforderliche Mindestfahrbahnbreite gesichert sei. Er halte dies für einen guten Kompromiss, um eine Verkehrsberuhigung zu erzielen, den Rettungswagen aber trotzdem
ein gutes Durchkommen zu ermöglichen.
Frau Froese hat grundsätzliche Bedenken bezüglich der Lage der Feuer- und Rettungswache, da hierdurch die Kimplerstraße stärker befahren würde, und möchte wissen, ob
die Interessen der Anwohner der Kimplerstraße berücksichtigt worden seien bzw. der
geplante Standort noch verlagert werden könne.
Herr Walter verdeutlicht anhand des Ausrückplanes der Feuerwehr, dass der Standort
geografisch betrachtet relativ zentral liegt, da verschiedene Standorte, wie Stahldorf,
Forstwald und der gewerbliche Bereich an der Anrather Straße vergleichsweise schnell
erreicht werden können. Auch der Süden Fischelns sei gut erreichbar, wenn die geplante Südwest-Umgehung fertiggestellt sei. Sollte der Weg über die Hafelsstraße aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, könne es allerdings durchaus vorkommen,
dass die Kimplerstraße befahren werde.
Frau Froese entgegnet, dass zu Hauptverkehrszeiten der Weg über die Erkelenzer Straße nach Süden zur Hafelsstraße nicht möglich sei, so dass in diesem Fall automatisch
über die Kimplerstraße gefahren würde. Sie interessiert, ob überhaupt StandortAlternativen geprüft worden seien.
Herr Walter erklärt, dass der Standort bereits bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes diskutiert worden und das Ergebnis eines längeren Flächen- und Standortsuchprozesses sei. Es hätten viele Aspekte berücksichtigt werden müssen, so z. B.
unter anderem sowohl die heutige verkehrliche Situation als auch die in Fischeln bereits feststehenden Planungen und die sich im Ort abzeichnenden Entwicklungen. Der
jetzige Standort sei absolut nicht mehr zeitgemäß und könne nicht mehr genutzt werden. Die Rettungswache sei aufgrund der unzumutbaren Situation bereits aus dem bisherigen Standort an der Kölner Straße ausgezogen, so dass ein gewisser Handlungsdruck für den Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache vorhanden sei. Dieser Standort sei zwar nicht der optimalste, aber von den möglichen Standorten, die diskutiert
worden seien, der beste.
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Die Frage von Frau Froese, ob nach Auszug der Rettungswache der Standort an der Kölner Straße für die Feuerwache nicht ausreichend sei, beantwortet Herr Walter dahin
gehend, dass dies geprüft worden sei, der Standort von der Fläche her für eine zeitgemäße Feuerwache allerdings viel zu klein sei. Auch auf ihre Frage nach einer getrennten
Unterbringung von Feuer- und Rettungswache antwortet Herr Walter, dass dies zwar
nicht zwingend erforderlich sei, allerdings erhebliche Vorteile, wie z. B. eine gemeinsame Fahrzeughalle und eine dauerhafte Personalbesetzung mit sich bringe.
Herr Meißner von der Feuerwehr Krefeld bestätigt die von Herrn Walter zur Standortsuche gemachten Angaben. Er weist darauf hin, dass der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Fischeln nicht nur den Stadtteil Fischeln, sondern das gesamte südwestliche
Stadtgebiet von Krefeld abdecken müsse. Der Löschzug Fischeln werde an Werktagen
in der Zeit von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr alarmiert, da die freiwilligen Feuerwehrleute in
der Regel tagsüber nicht zur Verfügung stehen. Am Wochenende könne der Löschzug
rund um die Uhr gerufen werden. In den letzten Jahren lägen die Einsatzzahlen des
Löschzuges Fischeln zwischen 75 und 100. Es könne durchaus vorkommen, dass der
Löschzug auch einmal zwei oder drei Wochen gar nicht alarmiert werde. Die Einsatzzahlen des Rettungswagens für den südlichen Bereich seien mit ca. 3.000 Einsätzen
deutlich höher, jedoch würden nicht alle Einsätze mit akustischem Alarm durchgeführt.
Eine durchgeführte Auswertung der Einsätze eines halben Jahres in 2016 unter der Annahme, dass der Standort der Feuerwache bereits an der Kimplerstraße / Erkelenzer
Straße wäre, habe ergeben, dass von 40 Einsätzen lediglich fünf über die Kimplerstraße hätten abgewickelt werden müssen.
Frau Stahlschmidt möchte wissen, mit welcher Lärmbelästigung unter Berücksichtigung der Maschinenhalle mit den Waschplätzen insgesamt gerechnet werden müsse.
Herr Walter teilt mit, dass es hierüber noch keine genauen Angaben gebe, allerdings
bereits ein Schallgutachten beauftragt worden sei. Hierbei würden sowohl die stattfindenden Übungen auf dem Platz als auch die Waschanlage wie gewerblicher Lärm bewertet. Der Lärm durch die Einsatzfahrten werde separat berechnet und bewertet, die
Ergebnisse seien allerdings noch nicht bekannt. Sollte das Lärmgutachten im Ergebnis
dazu führen, dass eine Planung an dieser Stelle nicht möglich sei, so werde das Verfahren entweder eingestellt oder durch erforderliche Lärmschutzmaßnahmen ergänzt.
Während der Offenlage könnten das Lärmgutachten sowie der Plan und alle weiteren
Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Krefeld oder beim Fachbereich Stadtplanung
in Uerdingen auf der Parkstraße eingesehen werden.
Herr Lichtenberg informiert darüber, dass das Baugebiet an der Kimplerstraße zwischen 1969 und 1971 durch einen Bauträger erschlossen worden sei. Seinerzeit sei die
Kimplerstraße lediglich ein Feldweg als Zuwegung zur Bezirkssportanlage gewesen. Er
halte eine schnelle Zuwegung vom Bereich Kimplerstraße / Erkelenzer Straße / Altmühlenfeld bis hin zur Kölner Straße für außerordentlich wichtig.
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Frau Croonenbrock befürchtet, dass es vermehrt zu Unfällen kommen könnte, wenn die
Krankenwagen von der Erkelenzer Straße über die Kimplerstraße fahren, da letztere
ziemlich schmal sei und die Parkbuchten umfahren werden müssten.
Herr Walter erklärt, dass ein Ausbau verkehrlich zwar besser wäre, allerdings die Anwohner nicht durch anderen Durchgangsverkehr, der dann dort vermehrt vorkommen
würde, belastet werden dürften. Im weiteren Verfahren würden sämtliche Fragen mit
den zuständigen Fachbereichen im Detail abgeklärt. Es müsse der richtige Kompromiss
zwischen verkehrlich optimiert und wenig Belastung der Anwohner gefunden werden.
An der Tempo-30-Regelung für den Normalverkehr werde sich nichts ändern.
Herrn Trimpop interessiert, ob grundsätzlich berücksichtigt werde, aus welcher Richtung die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr kommen, da wahrscheinlich der größte Teil von der Kölner Straße links in die Kimplerstraße auf den Alarmparkplatz fahre
und in diesem Fall die Kimplerstraße natürlich mehr belastet werde.
Herr Walter teilt mit, dass die Standortwahl nicht nur unter dem Aspekt des Ausrückens betrachtet worden sei, sondern auch unter dem Aspekt, dass die Leute der freiwilligen Feuerwehr, die in der Regel in Fischeln oder Stahldorf wohnen, den Standort
schnell erreichen können. Man sei bei der Planung davon ausgegangen, dass die Ausrück-Ausfahrt möglichst nicht direkt neben der Zufahrt zu den Einsatzplätzen liegen
solle, damit sich das erste losfahrende Einsatzfahrzeug und die noch ankommenden
Privatfahrzeuge nicht gegenseitig behindern. Aus diesem Grund habe man die Alarmausfahrt auf der Erkelenzer - und die Parkplatzzufahrt auf der Kimplerstraße angeordnet, da dieser aus allen Richtungen relativ gut erreichbar sei. Man habe - soweit sinnvoll - die Herkunft der Feuerwehrleute berücksichtigt. Durch Ein- und Austritte der Mitglieder ändere sich zudem fortlaufend der Anfahrtsweg der Einsatzkräfte.
Die Frage von Herrn Röder nach dem Baubeginn beantwortet Herr Walter dahin gehend, dass er davon ausgehe, dass im Laufe des Jahres 2017 alle erforderlichen Gutachten vorlägen und die öffentliche Auslegung durchgeführt werden könne. Er halte
einen Satzungsbeschluss in 2018 für realistisch. Der Baubeginn könne 2018 / 2019
erfolgen. Herr Meißner ergänzt, dass für die Jahre 2019 und 2020 die Bausumme mittelfristig in der Finanzplanung der Stadt Krefeld eingestellt und für diesen Zeitraum voraussichtlich auch die Bauzeit vorgesehen sei.
Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, bedankt sich bei den Bürgern und der Verwaltung und stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Sie weist darauf hin, dass innerhalb von einer Woche noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen beim Fachbereich Stadtplanung mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden können. Sie schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um
19.00 Uhr.