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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
172 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:05
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld – 
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld – 
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Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5049/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Fischeln 07.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf I. 1. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3644) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld - als Satzung beschlossen. 2. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage Nr. 3 zur Vorlage entschieden. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld - (Anlage Nr. 4) wird zugestimmt. 4. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801 außer Kraft gesetzt werden: Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5049/18 Seite - 2 - - Bebauungsplan Nr. 287 - Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg, zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße 5. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801 sollen alle gefassten Beschlüsse der folgenden Bebauungspläne aufgehoben werden: - Bebauungsplan Nr. 757 - Beiderseits Erkelenzer Straße / nördlich Anrather Straße II. Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 801 gemäß § 2 Abs. 2 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis. Drucksache 5049/18 Begründung Siehe Anlage Anlage(n): (1) BP 801 Begründung zur SB-Vorlage.pdf (2) BP 801 Geltungsbereich_Anlage 1.pdf (3) BP 801 FÖB NS_Anlage 2.pdf (4) BP 801 Abwägung Stellungnahmen_Anlage 3.pdf (5) BP 801 Begründung_Anlage 4.pdf Seite - 3 - Drucksache 5049/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5049/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: