Daten
Kommune
Krefeld
Größe
172 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5049/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Fischeln
07.06.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld –
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf
I.
1. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3644) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in
der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße /
Altmühlenfeld - als Satzung beschlossen.
2. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage
Nr. 3 zur Vorlage entschieden.
3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße /
Kimplerstraße / Altmühlenfeld - (Anlage Nr. 4) wird zugestimmt.
4. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801 außer Kraft gesetzt werden:
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5049/18
Seite - 2 -
- Bebauungsplan Nr. 287 - Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg, zwischen Anrather Straße und
Kimplerstraße 5. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801 sollen alle gefassten Beschlüsse der folgenden Bebauungspläne aufgehoben werden:
- Bebauungsplan Nr. 757 - Beiderseits Erkelenzer Straße / nördlich Anrather Straße II. Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 801
gemäß § 2 Abs. 2 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis.
Drucksache 5049/18
Begründung
Siehe Anlage
Anlage(n):
(1) BP 801 Begründung zur SB-Vorlage.pdf
(2) BP 801 Geltungsbereich_Anlage 1.pdf
(3) BP 801 FÖB NS_Anlage 2.pdf
(4) BP 801 Abwägung Stellungnahmen_Anlage 3.pdf
(5) BP 801 Begründung_Anlage 4.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 5049/18
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5049/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: