Daten
Kommune
Krefeld
Größe
3,8 MB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07
Stichworte
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Seite 1
Fachbereich Rechnungsprüfung
BERICHT NR. 25/2017
ÜBER DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
2016
Anlage 1 - zu Vorlage Nr. 5315/18
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Bericht Nr. 25/2017
über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Krefeld zum 31.12.2016
gemäß § 101 (1) GO NRW
durch die Rechnungsprüfung
für den Rechnungsprüfungsausschuss
der Stadt Krefeld
Hinweis:
Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (8) GO NRW.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Inhaltsverzeichnis
1. GRUNDLAGEN ................................................................................................................................ 7
1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ..................................................... 7
1.2 Prüfungsgegenstand ................................................................................................................................... 7
1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen ..................................................... 8
1.3.1 Stiftungen ................................................................................................................................................ 8
1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben ............................................ 8
1.3.3 Gesamtabschluss ................................................................................................................................... 8
1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung ......................................................................................................... 8
1.5 Prüfungsbemerkungen und -hinweise im Prüfungsbericht ......................................................................... 9
2. PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2016...................................................................... 11
2.1 Allgemeine Hinweise ................................................................................................................................ 11
2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres ........................................................................................................... 11
2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2016 ......................................................... 11
2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses ........................................................................................................... 12
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses .......................................................................................................... 12
2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen .................................................... 13
2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse .......................................................................................................... 13
2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz ............................................................................................................ 15
3. KONKRETE PRÜFUNGSHANDLUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2016 ................... 17
3.1 Risikoorientierter Prüfungsansatz und internes Kontrollsystem ............................................................... 17
3.2 Prüfung der Finanzrechnung 2016 ............................................................................................................ 19
3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2016 .......................................................................................................... 21
3.3.1 Prüfung der Aktiva ................................................................................................................................ 24
1. Anlagevermögen ....................................................................................................................................... 24
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................ 24
1.2 Sachanlagen ........................................................................................................................................ 24
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................ 24
1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................... 24
1.2.1.1 Grünflächen .................................................................................................................................. 25
1.2.1.2 Ackerland ...................................................................................................................................... 25
1.2.1.3 Wald, Forsten ............................................................................................................................... 26
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke .............................................................................................. 26
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................. 27
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen ............................................................................................ 27
1.2.2.2 Schulen .......................................................................................................................................... 27
1.2.2.3 Wohnbauten ................................................................................................................................. 28
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ................................................................. 28
1.2.3 Infrastrukturvermögen ................................................................................................................. 29
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................... 29
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ...................................................................... 29
1.2.3.2 Brücken und Tunnel .................................................................................................................... 30
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen .......................................... 30
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen .............................................. 30
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ........................................................................ 32
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ....................................................................................... 32
1.2.5 Kunstgegenstände .......................................................................................................................... 33
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ........................................................................ 33
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................................................................ 34
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.................................................................................... 35
1.3 Finanzanlagen .................................................................................................................................... 36
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ........................................................................................ 36
1.3.2 Beteiligungen .................................................................................................................................. 37
1.3.3 Sondervermögen ............................................................................................................................. 37
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ............................................................................................. 38
1.3.5 Ausleihungen ................................................................................................................................... 38
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen ........................................................................... 38
1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen ................................................................................................. 38
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen ................................................................................................................ 39
2. Umlaufvermögen ....................................................................................................................................... 39
2.1 Vorräte ................................................................................................................................................. 39
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ......................................................................................... 39
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .................................................................... 40
2.2.0 Allgemeine Erläuterungen ............................................................................................................ 40
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen .................... 42
2.2.1.1 Gebühren ....................................................................................................................................... 42
2.2.1.2 Beiträge ......................................................................................................................................... 42
2.2.1.3 Steuern .......................................................................................................................................... 43
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen ...................................................................................... 44
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ............................................................................ 44
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich ........................................ 45
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich .................................. 46
2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen ........................................ 46
2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen .............................................................. 47
2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen ........................................................ 47
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ................................................................................................. 48
2.4 Liquide Mittel ...................................................................................................................................... 50
3. Aktive Rechnungsabgrenzung............................................................................................................ 52
3.3.2 Prüfung der Passiva ................................................................................................................................. 54
1. Eigenkapital .......................................................................................................................................... 54
1.1 Allgemeine Rücklage ......................................................................................................................... 54
1.2 Sonderrücklagen ................................................................................................................................ 55
1.3 Ausgleichsrücklage ............................................................................................................................ 56
1.4 Verlustvortrag .................................................................................................................................... 56
1.5 Jahresfehlbetrag ................................................................................................................................ 56
2. Sonderposten ........................................................................................................................................ 57
2.0 Allgemeine Erläuterungen................................................................................................................ 57
2.1 Sonderposten für Zuwendungen ...................................................................................................... 58
2.2 Sonderposten für Beiträge................................................................................................................ 59
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ..................................................................................... 59
2.4 Sonstige Sonderposten ...................................................................................................................... 60
3. Rückstellungen ..................................................................................................................................... 60
3.1 Pensionsrückstellungen .................................................................................................................... 61
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten .................................................................................. 63
3.3 Instandhaltungsrückstellungen ...................................................................................................... 64
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW ................................................... 64
4. Verbindlichkeiten ................................................................................................................................. 67
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
4.1 Anleihen ............................................................................................................................................... 68
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen......................................................................... 68
4.2.4 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich ........................ 68
4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Kreditinstituten ................................ 68
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung .......................................................... 69
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ...... 69
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ..................................................................... 70
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................... 70
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................................... 70
4.8 Erhaltene Anzahlungen ..................................................................................................................... 72
5. Passive Rechnungsabgrenzung ......................................................................................................... 73
3.4 Prüfung der Ergebnisrechnung 2016 ......................................................................................................... 74
1. Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................................................................. 76
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen ............................................................................................... 76
3. Sonstige Transfererträge ........................................................................................................................ 77
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 77
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte ......................................................................................................... 78
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen .............................................................................................. 78
7. Sonstige ordentliche Erträge .................................................................................................................. 78
8. Aktivierte Eigenleistungen...................................................................................................................... 79
9. Bestandsveränderung ............................................................................................................................. 80
10. Ordentliche Erträge............................................................................................................................... 80
11. Personalaufwendungen ........................................................................................................................ 80
12. Versorgungsaufwendungen ................................................................................................................. 81
13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen................................................................................... 81
14. Bilanzielle Abschreibungen ................................................................................................................... 81
15. Transferaufwendungen ........................................................................................................................ 82
16. Sonstige ordentliche Aufwendungen ................................................................................................... 83
17. Ordentliche Aufwendungen.................................................................................................................. 83
18. Ordentliches Ergebnis ........................................................................................................................... 84
19. Finanzerträge ........................................................................................................................................ 84
20. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen .......................................................................................... 84
21. Finanzergebnis ...................................................................................................................................... 84
22. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ..................................................................................... 85
3.5 Prüfung des Lageberichts 2016 ................................................................................................................. 86
3.5.1 Allgemeine Hinweise ............................................................................................................................. 86
3.5.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................................... 87
3.6 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung ........................... 91
3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen............................................................................................ 92
4. PRÜFUNG DER ABSCHLÜSSE UND MITTELVERWENDUNG DER STIFTUNGEN /
NACHLÄSSE ...................................................................................................................................... 92
4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2016 ...................................................................................................... 92
4.2 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung .............................................................................................. 93
5. PRÜFUNG DER ENTSCHEIDUNGEN UND VERWALTUNGSVORGÄNGE AUS
DELEGIERTEN AUFGABEN .......................................................................................................... 93
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
6. KENNZAHLEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2016 ................................................................. 93
7. BEMERKUNGEN ZUR PRÜFUNG ............................................................................................ 97
8. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND ENTLASTUNGSVORSCHLAG
.............................................................................................................................................................. 98
ANLAGE 1: ZUSAMMENSTELLUNG DER PRÜFUNGSBEMERKUNGEN UND
STELLUNGNAHME DES OBERBÜRGERMEISTERS..............................................................101
ANLAGE 2: ZUSAMMENSTELLUNG DER HINWEISE UND STELLUNGNAHME DES
OBERBÜRGERMEISTERS ...........................................................................................................105
ANLAGE 3: ÜBERSICHT DER IM JAHRESABSCHLUSS 2016 VORGENOMMENEN
ERÖFFNUNGSBILANZKORREKTUREN ..................................................................................109
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1. Grundlagen
1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
Gemäß § 95 (1) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NRW) hat die Gemeinde
(„Stadt Krefeld“) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern (s. § 101 (1) GO NRW).
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 59 (3) GO NRW für den Rat den Jahresabschluss
der Gemeinde. Nach § 59 (3) Satz 2 und § 101 (8) GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung dieser Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung, die auch
aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 103 (1) Ziffer 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig ist. Für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld wurden zudem
konkretisierende Regelungen zur Prüfung des Jahresabschlusses im § 10 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Krefeld, getroffen.
Der Jahresabschluss besteht nach § 95 (1) S. 3 GO NRW und § 37 (1) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalens (GemHVO NRW) aus
•
•
•
•
den Teilrechnungen (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) – siehe Ziffer 2.4,
der Finanzrechnung – siehe Ziffer 3.2,
der Bilanz – siehe Ziffer 3.3 – nebst Anhang,
der Ergebnisrechnung – siehe Ziffer 3.4,
Dem Jahresabschluss ist gem. § 95 (1) S. 4 GO NRW und § 37 (2) GemHVO NRW ein Lagebericht
beizufügen. Zur Prüfung des Lageberichts siehe Ziffer 3.5.
Nach § 96 (1) GO NRW hat der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen, über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die
Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen und über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden.
1.2 Prüfungsgegenstand
Es ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung einzubeziehen
sind:
•
•
•
die Buchführung,
die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände,
der Lagebericht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die örtliche Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen – siehe Ziffer 9.
1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen
Der Gesetzgeber hat in § 103 GO NRW weitere Prüfverpflichtungen festgelegt, die zu konkreten
Aufgabenzuweisungen an die örtliche Rechnungsprüfung führen. Ein Teil der sich aus den Aufgabenzuweisungen ergebenden Prüfverpflichtungen kann zur Vermeidung von zusätzlichem
Aufwand im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses erledigt werden.
1.3.1 Stiftungen
Nach § 103 (1) Ziffer 2 GO NRW sind von der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresabschlüsse der in § 97 (1) Nrn. 1 bis 4 GO NRW benannten Sondervermögen zu prüfen. In dieser Vorschrift sind als Sondervermögen u. a. die rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen
benannt. Eine Prüfung der Stiftungen erfolgt seit 2011 im Rahmen der Prüfungen der jeweiligen
Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld. Insofern wird auf Ziffer 4 dieses Berichtes verwiesen.
1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben
Eine weitere Prüfverpflichtung mit Auswirkungen auf die Prüfung des Jahresabschlusses ergibt
sich aus § 103 (1) S. 2 GO NRW. Danach sind in die Prüfung des Jahresabschlusses die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben auch dann einzubeziehen,
wenn die Zahlungsvorgänge selbst durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden, sofern
sie insgesamt von erheblicher finanzieller Bedeutung sind. Hinsichtlich der Ergebnisse dieser
Prüfung wird auf Ziffer 5 dieses Berichtes verwiesen.
1.3.3 Gesamtabschluss
Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld („Kernverwaltung“) ist Teil des Gesamtabschlusses des
Konzerns „Stadt Krefeld“, der nach § 116 (1) GO NRW aufzustellen ist. Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 116 (6) und (7) GO NRW ist gemäß § 103 (1) Ziffer 3 GO NRW ebenfalls eine
Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Hier erfolgt eine gesonderte Prüfung mit Vorlage eines eigenen Berichtes. Der Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2016 soll dem Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls in 2018 zur Beratung vorgelegt werden.
1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung
Bei der Ausgestaltung der Prüfung sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen Prüfungsaufwand und Erkenntnisgewinn bestehen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hatte in seinen Prüfungsstandards zur
Eröffnungsbilanz (IDW PS 730) dazu Folgendes ausgeführt: “Die Prüfung ist so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des (…) vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender SiSeite 8
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
cherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS) sowie Nachweise für
die Angaben (…) überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. (…)“
Der Auftrag des Gesetzgebers und die vom IDW entwickelten Prüfungsstandards dienen zur
Ausrichtung der Prüfungshandlungen. Die an der Prüfung beteiligten Prüfer/-innen haben im
Rahmen einer detaillierten Aktivitätenliste Prüfungsaufträge erhalten, die nach einer ersten
Abschlussanalyse von der Prüfungsleitung formuliert wurden. Die Erledigung dieser Prüfungsaufträge wurde durch Prüfungsvermerke dokumentiert. Diese waren u. a. Grundlage für die Fertigung dieses Berichtes. Der Prüfungsumfang wurde erweitert, wenn sich Auffälligkeiten ergeben haben.
Wie in den Vorjahren wurden die notwendigen Prüfungen "retrograd" ausgeführt. Bei dieser Art
von Prüfung wird nachvollzogen, ob die Differenz zwischen Abschlusswert und Ausgangswert
richtig ermittelt wurde und die Veränderungen nachvollziehbar sind.
Die Prüfung der Internen Kontrollsysteme (IKS) in den Fachbereichen wurde bei der Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 fortgesetzt. Diesbezüglich wird auf Ziffer 3.1 dieses Berichtes verwiesen.
Seit 2011 wird bei der Stadt Krefeld für die unterjährige Buchführung sowie für den Jahresabschluss die Buchhaltungssoftware DZ-Kommunalmaster (DZ-KM) eingesetzt, bei der es sich um
ein SAP-basiertes IT-Verfahren handelt, welches durch die Datenzentrale Baden-Württemberg
erstellt bzw. auf die kommunalen Bedürfnisse angepasst wurde. Der DZ-KM wird durch das
Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehostet.
1.5 Prüfungsbemerkungen und -hinweise im Prüfungsbericht
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 04.11.2010 die aktuelle Rechnungsprüfungsordnung (RPO)
beschlossen. Diese enthält in § 10 (1) für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses Regelungen, die in diesem Bericht Beachtung finden.
Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf. eine Änderung des Entwurfs des Jahresabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen. Ist eine einvernehmliche Wertung
von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben. Die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 wurde festgelegt, wie Prüfungsbemerkungen mit ihren Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk gemäß § 101 (3) GO NRW zu bewerten sind. Dem Stetigkeitsgrundsatz der Prüfung folgend, wurde das gleiche Verfahren wie
bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz angewandt. Dieses Verfahren ist im Bericht Nr. 01/2009 –
Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 – beschrieben und bezieht
sich auf die Bedeutung der betroffenen Bilanz- und Ergebnisrechnungsposition und das Volumen der festgestellten Abweichung im Einzelfall. Wird den Vorschlägen der Rechnungsprüfung
zur Korrektur eines Bilanz- oder Ergebnisrechnungswertes gefolgt, erfolgt keine Einschränkung
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
des Testats bzw. Bestätigungsvermerks, da die Grundlage für den ursprünglichen Mangel nicht
mehr vorhanden ist. Eine Korrektur kann aus Gründen der Praktikabilität auch in Folgejahren
erfolgen, wenn es sich um unwesentliche Änderungen handelt.
Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der
Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis
eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat zu den Hinweisen gleichwohl Stellung genommen; die
Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2016
2.1 Allgemeine Hinweise
2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 den Bericht Nr.
05/2017 – Prüfung des Jahresabschlusses 2015 – (Vorlage Nr. 4518/17) zum Prüfungsbericht
nach § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt. Der Bericht enthielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In seiner Sitzung am 05.12.2017 hat der Rat den Jahresabschluss 2015 festgestellt und beschlossen, dass der Fehlbetrag 2015 von 26.827.909,51 Euro mit der Allgemeinen
Rücklage 2017 verrechnet wird. Der Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) Satz 4
GO NRW wurde zugestimmt (Vorlage Nr. 4629/17).
2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2016
Nach § 78 (1) GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu
erlassen. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass für die Haushaltsausführung eine vom Rat
legitimierte Grundlage existiert. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 19.05.2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) für die Jahre 2015 bis 2020 beschlossen und der Bezirksregierung am 18.06.2016 vorgelegt.
Mit Verfügung vom 22.09.2016 hat die Bezirksregierung die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes unter der Auflage erteilt, dass die Kreditermächtigung in § 2 der Haushaltssatzung durch einen Beitrittsbeschluss des Rates auf den maximal zulässigen Betrag des negativen Investitionssaldos in Höhe von 6.663.000,00 Euro (gemeint ist der Saldo aus Investitionstätigkeit) reduziert wird. Mit Beschluss vom 29.09.2016 hat der Rat den geforderten Beitritt zu
der Auflage der Bezirksregierung beschlossen und damit der Änderung der Haushaltssatzung
zugestimmt.
In der Genehmigungsverfügung äußert die Bezirksregierung ihre positive Erwartungshaltung,
„dass die Stadt Krefeld die gesteckten Ziele auf dem Weg zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung erreichen kann“.
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2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses
In § 95 (3) GO NRW ist festgelegt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt wird. Die Vorlage des Entwurfes hat innerhalb
von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen.
H 1
Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Rat wurde nicht
eingehalten.
Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Krefeld hätte in Anwendung des § 95 (3) GO NRW dem Rat
bis Ende März 2017 vorgelegt werden sollen. Tatsächlich wurde der Jahresabschluss 2016
durch den Rat aber erst rund 3 Monate später, in dessen Sitzung am 06.07.2017, zur Kenntnis
genommen und zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 1
GO NRW an die Rechnungsprüfung weitergeleitet. Dies stellt gegenüber den Vorjahren (2015
rd. 6 Monate) eine deutliche Verbesserung dar.
Die Verwaltung weist sowohl in der Vorlage selbst, als auch im Jahresbericht und in der Mitteilung an die Bezirksregierung ausdrücklich auf das Fristversäumnis hin und begründet diese.
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses
Gemäß § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch
Beschluss fest. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist nach § 96 (2) GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
H2
Die gesetzliche Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat
wurde nicht eingehalten.
Mangels Feststellung des Jahresabschlusses konnte eine Anzeige an die Bezirksregierung als
Aufsichtsbehörde nicht mehr bis zum 31.12.2017 erfolgen. Die erforderliche Information an die
Bezirksregierung über die Nichteinhaltung der Jahresfrist zur Feststellung des Jahresabschlusses nebst Begründung ist durch die Verwaltung erfolgt: U.a. mit Schreiben an die Bezirksregierung vom 13.12.2017 wurde die Bezirksregierung über die Zeitverzögerungen sowie die aktuellen Zeitplanungen zur Aufstellung und Prüfung der Jahres- und der Gesamtabschlüsse informiert.
Mit Runderlass vom 21.08.2017 verweist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
NRW vom 29.10.2015, in dem die Notwendigkeit einer fristgerechten Anzeige der Jahresabschlüsse betont und die fehlende Fristeinhaltung als Rechtsverstoß bezeichnet wird.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen
Gemäß § 40 (1) GemHVO sind im Jahresabschluss Teilrechnungen, gegliedert in Teilergebnisund Teilfinanzrechnungen, aufzustellen. Diese sind analog den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen entsprechend § 4 (1) GemHVO auf Produktbereichsebene nach den verbindlichen Vorgaben des Innenministeriums abgebildet.
Darüber hinaus werden in der „Langversion“ des Jahresabschlusses ab Seite 145 Teilrechnungen nach örtlichen Verantwortungsbereichen der Stadt Krefeld (Geschäftsbereichsbudgets,
unterteilt in Fachbereiche und Produktgruppen, d.h. im Regelfall Abteilungen) in der 2016 geltenden Organisationsstruktur abgebildet. Produktgruppen stellen eine Zusammenfassung von
Produkten dar; dies ist nach § 4 (1) und § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO NRW zulässig und zur Übersichtlichkeit in der Darstellung eines Haushaltsplanes / einer Jahresrechnung auch zweckmäßig.
Nach § 40 (2) GemHVO NRW sind die Teilrechnungen jeweils um die Ist-Zahlen zu den in den
Teilplänen ausgewiesenen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen. Produktorientierte
Ziele und Kennzahlen sollen gemäß § 12 GemHVO zur Grundlage der Gestaltung der Planung,
Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes gemacht werden. Kennzahlen und
Leistungsmengen dienen dabei gemäß § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO zur Messung der Zielerreichung.
Im Jahresabschluss 2016 werden die entsprechenden Ist-Werte sowie die Vergleichswerte für
das Vorjahr ausgewiesen.
Die Rechnungsprüfung hat sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 – wie in den Vorjahren – auf die Prüfung der Bilanzpositionen konzentriert. Die zusammengefassten Daten auf
Produktgruppenebene, wie sie in den Teilrechnungen abgebildet werden, sind für eine Detailprüfung weniger aussagekräftig. Eine Auswertung von Teilergebnisrechnungen sowie der
Entwicklung von Kennzahlen im Soll-Ist-Vergleich und die Prüfung der Zielerreichung finden im
Rahmen des Geschäftsbereichscontrollings statt. Dies ist Aufgabe der Verwaltung. Die Prüfung
der Teilergebnisrechnungen wurde daher auf eine Plausibilitätskontrolle der Rechnungslegung
beschränkt. Prüfungsrelevante Erkenntnisse haben sich bei dieser Überprüfung nicht ergeben.
2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse
Die Rechnungslegung ist zum einen durch gesetzliche Vorschriften wie z. B. die Gemeindeordnung (GO NRW) und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW), zum anderen durch
kaufmännische Regeln wie z. B. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beeinflusst, sodass für die Rechnungslegung ein umfangreiches Regelwerk existiert. Schwachstellenund Risikoanalysen wurden daher ergänzend außerhalb dieser Bereiche durchgeführt.
Ein Unsicherheitsfaktor bei der kommunalen Finanzplanung bleibt die Entwicklung der Gewerbesteuererträge. Die Erträge lagen im Jahr 2015 um rd. 6 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis
und nur rd. 5 Mio. Euro unter dem fortgeschriebenen Ansatz. Die Veränderung war auch auf die
Erhöhung des Hebesatzes von 440 auf 480 v.H. zurückzuführen. Die Gewerbesteuererträge
konnten im Jahr 2016 weiter gesteigert werden und lagen sowohl um rd. 28,3 Mio. Euro über
dem Vorjahresergebnis als auch um rd. 20,3 Mio. Euro über dem fortgeschriebenen Ansatz.
Laut Bericht der Verwaltung „werden aufgrund der in 2016 gestiegenen Gewerbesteuerträge
negative Auswirkungen auf künftige Schlüsselzuweisungen erwartet (S. 82)“.
Seite 13
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Im Folgenden wird die Entwicklung der Gewerbesteuererträge seit 2013 grafisch dargestellt:
Gewerbesteuererträge in Euro
160.000.000
140.000.000
120.000.000
100.000.000
80.000.000
60.000.000
40.000.000
20.000.000
0
2016
2015
2014
2013
Gewerbesteuererträge
Die Überschreitung der Ansätze bei den Personalaufwendungen ist im Jahr 2016 mit rd.
6,3 Mio. Euro höher ausgefallen als im Vorjahr (4 Mio. Euro). Die Ansätze bei den Versorgungsaufwendungen wurden im Gegensatz zum Vorjahr um rd. 7 Mio. Euro unterschritten. Diese Positionen bleiben, wie in allen öffentlichen Haushalten mittel- und langfristig ein Risikofaktor. Zu
der aktuellen Analyse wird auf Ziffer 3.3.2, Bilanzposition 3.1 (Prüfung der Pensionsrückstellungen) sowie Ziffer 3.5 (Lagebericht) dieses Berichtes verwiesen.
Bei den vom FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – verwalteten Kostenarten für
Transferaufwendungen und Aufwendungen für Kostenerstattungen im Bereich der Hilfen zur
Erziehung ist festzustellen, dass sich diese mit rd. 50,0 Mio. Euro in 2016 (Vorjahr: rd. 46,7
Mio. Euro) auf hohem Niveau befinden. Seitens der Rechnungsprüfung haben im Bereich der
„Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ und Kostenheranziehung in den letzten Jahren mehrere Prüfungen stattgefunden. Die Ergebnisse sind im Detail in den Berichten 12/2012 und 06/2014 sowie
10/2016 dargelegt. Die Prüfungen offenbarten, dass die Durchsetzung von Forderungen im
Bereich der Hilfen zur Erziehung deutlich verbesserungsbedürftig ist. Der Fachbereichsleiter
des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung hat ein entsprechendes Konzept in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 15.03.2018 vorgestellt.
Seite 14
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Eröffnungsbilanz nach § 92 (7) GO NRW durch Berichtigung oder Nachholung des Wertansatzes korrigiert werden kann, wenn sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse ergeben sollte, dass Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden fehlerhaft angesetzt worden sind. Somit gilt die Eröffnungsbilanz dann als
geändert. Durch den NKF-Arbeitskreis der Bezirksregierungen in NRW, des Ministeriums für
Inneres und Kommunales und der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW wurde zwischenzeitlich
festgestellt (Sitzung vom 10.12. 2012), dass die Regelungen des § 92 GO NRW hinsichtlich des
Korrekturzeitraumes von nur vier Jahren nicht ausreichend sind und Korrekturen auch über den
vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz hinaus noch möglich sind. Die Stadt Krefeld
hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Erfolgt eine Korrektur auf der Grundlage dieser
Vorschrift, ergeben sich Auswirkungen auf das Eigenkapital, da eine direkte, ergebnisneutrale
Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage (Pos. 1.1 der Passiva der Bilanz) erfolgt.
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Hinsichtlich der in
den Vorjahren bereits vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen wird Bezug auf den Bericht
18/2010 (Auswertung des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche
Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld) sowie die Prüfungsberichte zur Prüfung der
Jahresrechnung der letzten Jahre genommen, in denen die Eröffnungsbilanzkorrekturen des
jeweiligen Jahres detailliert erläutert wurden.
Insgesamt ergaben sich vor dem Jahresabschluss 2016 aus Korrekturen der Eröffnungsbilanz
(EB) saldiert die folgenden Eigenkapitalveränderungen:
•
Im Jahresabschluss 2010 aufgrund der GPA-Prüfung der Eröffnungsbilanz berücksichtigte Korrekturen:
+39.352.826,12 Euro
•
Aufgrund der abschließenden Stellungnahme der Bezirksregierung sowie von im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2015 von der Stadt festgestellte Korrekturbedarfe saldiert:
+41.024.016,70 Euro
•
Auch im Jahresabschluss 2016 waren Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich. Diese sind als Anlage 6 zum Jahresabschluss
sowie als Anlage 3 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt und
bei den einzelnen Bilanzpositionen näher erläutert. Es handelt
sich um folgende Korrekturen:
•
•
•
1.2.1.1 – Grünflächen (Korrektur wegen Doppelbilanzierung,
welche erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2016
festgestellt und korrigiert wurde):
-
19.120,00 Euro
1.2.1.4 – sonstige unbebaute Grundstücke (Korrektur wegen
Doppelbilanzierung, welche erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 festgestellt und korrigiert wurde):
-
406.570,00 Euro
1.2.2.3 – Wohnbauten (Einstellung Erinnerungswert)
Seite 15
+
1,00 Euro
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
•
1.2.3.5 – Straßennetz mit Wegen, Plätzen und VerkehrsLenkungsanlagen (Anpassung Festwert Straßenmobiliar): +
301.941,23 Euro
Veränderungen auf der Aktivseite der Bilanz
123.747,77 Euro
-
Dem stehen auf der Passivseite gegenüber (im Saldo zu reduzieren):
•
2.1 – Sonderposten für Zuwendungen (Anpassungen aufgrund der Auflösung von Sonderposten):
-
60.880,22 Euro
•
3.4 – sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5)
(Anpassung aufgrund der Bildung von Jubiläumsrückstellungen
-
359.144,66 Euro
Veränderungen auf der Passivseite der Bilanz
-
420.024,88 Euro
Gesamtsumme der EB-Korrekturen und infolge dessen
Reduzierung der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2016:
-
543.772,65 Euro
•
Die Gesamtsumme der Eigenkapitalverbesserungen aufgrund von
Eröffnungsbilanzkorrekturen seit 2008 bis 2016 beträgt somit
+79.833.070,17 Euro
Die vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen 2016 wurden im Rahmen der Prüfung der
jeweiligen Bilanzpositionen einer gesonderten Prüfung unterzogen (siehe Ziffer 3.3 dieses Berichtes). Dabei wurde neben der Plausibilität der vorgenommenen Korrekturen auch die korrekte Verbuchung kontrolliert. Bei der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen.
Seite 16
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
3. Konkrete Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss 2016
Die Prüfung erstreckte sich über den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt Krefeld
für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände einbezogen. Aufgrund neuer Prüfungsschwerpunkte wurden die
Erläuterungen zur Prüfung der Ergebnisrechnung in diesem Prüfungsbericht erstmalig unter
Punkt 3.4 (statt bisher 3.3) aufgeführt.
3.1 Risikoorientierter Prüfungsansatz und internes Kontrollsystem
Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes der Jahresabschlussprüfung hat sich die
Rechnungsprüfung zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Stadt Krefeld verschafft und mit den Risiken befasst, die zu wesentlichen Fehlern in
der Rechnungslegung führen können. Im Anschluss wurde untersucht, welche Maßnahmen die
Verwaltung zur Bewältigung dieser Risiken ergriffen hat. In diesem Zusammenhang wurde im
Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stadt Krefeld durchgeführt. Die Prüfung des
internen Kontrollsystems erstreckte sich insbesondere auf folgende mit engem Bezug zur
Rechnungslegung stehende Bereiche:
•
•
•
Einrichtung von Kontrollaktivitäten
Buchführungssystem und Informationssystem sowie interne Kommunikationsprozesse
Überwachung des internen Kontrollsystems
Der Schwerpunkt der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem wurde auf folgende
Prozesse gelegt:
•
•
•
•
•
Anlagenbuchhaltung
Debitorenbuchhaltung und Debitorenmanagement
Kreditorenbuchhaltung
Zahlungsabwicklung
Tagesabschluss
Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit dem Internen Kontrollsystem bestand insbesondere darin, die Risiken festzustellen, die eine besondere
Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der Rechnungslegung darstellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden bei der Bestimmung des weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt.
In den Bereichen, in denen die Verwaltungsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, wurden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
Funktionsprüfungen durchgeführt, um sich von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser internen Kontrollen zu überzeugen. Der Grad der Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestimmte im
Anschluss Art und Umfang der Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der im
Rahmen der Jahresabschlussprüfung durchgeführten analytischen Prüfungshandlungen. Sofern
aufgrund der Wirksamkeit der eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu
überprüfenden Zahlenmaterials ausgegangen werden konnte, wurden Untersuchungen von
Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt vorgenommen: Vor allem bei gleichartigen GeSeite 17
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
schäftsvorfällen, die nach identischen Verfahren in größerer Zahl erfasst und nach den bisherigen Erkenntnissen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems abgewickelt wurden,
trat die Prüfung der stetigen Anwendung der substanziellen internen Kontrollen der Stadt Krefeld in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen wurden im Wesentlichen Einzelfallprüfungen
auf der Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.
Gemäß IDW PS 261 liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung, d.h. die Konzeption, Implementierung, Aufrechterhaltung sowie Überwachung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems bei den gesetzlichen Vertretern. Bei einem IKS handelt es sich um die
Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Leitung
• zur Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
• zur Einhaltung maßgeblicher rechtlicher Vorschriften
• zur Sicherung der wirtschaftlichen und wirksamen Verwaltungstätigkeit, wozu auch der
Schutz des Vermögens, einschließlich die Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen gehört.
Die Aufbau- und Funktionsprüfung des internen Kontrollsystems wurde im Wesentlichen im
Fachbereich 21 – Zentraler Finanzservice und Liegenschaften – durchgeführt. Die im Rahmen
der Jahresabschlussprüfung gewonnen Erkenntnisse zum internen Kontrollsystem erstreckten
sich zudem auf die eingerichteten Maßnahmen weiterer Fachbereiche, die den oben genannten
Prozessen vor und nachgelagert sind.
Die durchgeführten Prüfungshandlungen in Bezug auf den Aufbau und die Funktion des internen Kontrollsystems führte zu keinen Beanstandungen. In den genannten Prozessen sind sowohl detektive als auch präventive Kontrollen zur Verhinderung wesentlicher Fehler, die sich
auf die Rechnungslegung niederschlagen können, eingerichtet. Die Umsetzung der internen
Kontrollen erfolgt dabei sowohl automatisch durch die in den betreffenden Systemen implementierten Kontrollen als auch durch vorgeschriebene manuelle Kontrollen in den Arbeitsabläufen. Die Prozesse werden von der Leitungsebene fortlaufend überwacht und auf entstehende Risiken wird entsprechend reagiert.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) verpflichten
zudem alle Kommunen, ein flächendeckendes IKS einzurichten, das sich nicht alleine auf das
Rechnungswesen beschränkt, sondern Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen in allen Prozessen des Verwaltungshandelns umfasst. Interne Kontrollen sind nicht mit Controlling oder anderen die Führung unterstützenden Informationssystemen zu vergleichen. Ziel ist eine rechtmäßige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung und Fehlervermeidung vor Ort. Die Fachbereiche
müssen daher eigene interne Kontrollsysteme aufbauen. Die Rechnungsprüfung prüft den Aufbau und die Wirksamkeit der IKS innerhalb der Verwaltung.
Ein effizientes IKS basiert auf dem Prinzip der Risikoanalyse: Risiken mit hohem Schadenspotenzial und/oder hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sind vorrangig zu analysieren, Maßnahmen
zur Vermeidung von Fehlern oder Verstößen sowie entsprechende Kontrollsysteme sind hier
vorrangig zu etablieren.
Weitere Grundlagen eines effektiven internen Kontrollsystems bilden u. a. die folgenden Prinzipien:
• Das Prinzip der Transparenz
• Das Prinzip der Funktionstrennung
• Das Vier-Augen-Prinzip
Seite 18
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Infolge der durchgeführten Prüfung des internen Kontrollsystems und der dabei gewonnenen
Erkenntnisse wird folgender Hinweis an die Verwaltung gegeben:
H 3
Die Verwaltung sollte eine strikte Funktionstrennung zwischen dem Stammdatenmanagement und der Kreditorenbuchhaltung gemäß Dienstanweisung 201
umsetzen.
Zwar ist das Stammdatenmanagement entsprechend der verwaltungsinternen Dienstanweisung sowohl systemseitig als auch durch personelle Zuordnung der Verantwortlichkeiten nur
einem eingeschränkten Personenkreis zugeteilt, dennoch kommt es zu einer Überschneidung
dieser Funktion mit der Funktion der Kreditorenbuchhaltung im Rahmen von Vertretungsregelungen, was zukünftig abzustellen ist.
Im Weiteren wird angeregt, das interne Kontrollsystem insbesondere in Fachbereichen mit einer
Vielzahl von Abteilungen und größerem Finanzvolumen organisatorisch auszubauen. Die diesbezüglichen Maßnahmen der Fachbereiche 21, und 51 (ab 2018) werden begrüßt. Die Ausgestaltung des IKS ist eine verwaltungsweite Angelegenheit, damit sowohl die Grundsätze des
ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns als auch der ordnungsmäßigen Buchführung eingehalten werden. Eine kontinuierliche Ausweitung der IKS-Prüfung auf weitere Fachbereiche und
eine Veränderung der Prüfungsschwerpunkte wird in den künftigen Jahresabschlussprüfungen
im Rahmen eines mehrjährigen Prüfungsplans erfolgen.
3.2 Prüfung der Finanzrechnung 2016
Die Finanzrechnung enthält nach § 39 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen sowie die geleisteten Auszahlungen. Sie informiert damit über die Finanzmittelherkunft und über die Finanzmittelverwendung. Eine Verrechnung von Aus- mit Einzahlungen ist
grundsätzlich unzulässig. Die Zahlungen aus der Aufnahme und der Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung sind in der Finanzrechnung gesondert auszuweisen. Bei der Berechnung
des aktuellen Standes der Liquiditätskredite sind vorhandene Bestände aus Vorjahren zu berücksichtigen. Der auf SAP basierende DZ-Kommunalmaster hat für eine statistische Mitbuchung der Finanzrechnung (Zeilen 1 – 17) die zahlungsrelevanten Sachkonten der Ergebnisrechnung mit den Finanzpositionen der Finanzrechnung über eine Ableitungstabelle verknüpft.
Nicht zahlungsrelevante Buchungen wie z.B. bilanzielle Abschreibungen werden über gesonderte Sachkonten vorgenommen.
Seite 19
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Die Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2016 ist auf Seite 13 des Jahresabschlusses 2016 der
Verwaltung abgebildet (vgl. auch Seite 78 des Jahresabschlusses; gegenüber der Gesamtdarstellung in Euro ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen):
Gesamtfinanzrechnung
Bezeichnung
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verw.tätigkeit
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Saldo aus
Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/
-fehlbetrag
Aufnahme und Rückflüsse von
Darlehen
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von Darlehen
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit
Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln
Ergebnis
2015
(Mio. Euro)
Fortgeschriebener
Ansatz 2016
(Mio. Euro)
Ist-Ergebnis
2016
(Mio. Euro)
Vergleich
Ist/Ansatz
(Mio. Euro)
673,273
764,754
733,842
-30,912
-668,296
-762,966
-720,571
42,395
4,977
33,177
1,788
40,341
13,271
33,074
11,483
-7,267
-33,011
-52,259
-28,880
23,379
0,166
-11,918
4,194
16,112
5,143
-10,130
17,465
27,595
19,746
11,455
6,588
-4,867
736,000
0
973,996
973,996
-22,891
-8,697
-15,337
-6,640
-745,500
0
-977,996
-977,996
-12,645
2,758
-12,749
-15,507
-7,502
-7,372
4,716
12,088
2016 ergibt sich weiterhin ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (rd. 13,3 Mio.
Euro gegenüber rd. 5,0 Mio. Euro im Jahr 2015). Demnach ist der Finanzmittelzufluss im konsumtiven Bereich höher als der Finanzmittelabfluss. Gegenüber der Planung (fortgeschriebener
Ansatz) für das Jahr 2016 ergibt sich eine Verbesserung von saldiert rd. 11,5 Mio. Euro, was zu
einem Großteil auf mehr Einzahlungen im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben (rd. 15,1
Mio. Euro) zurückzuführen ist.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt rd. 4,2 Mio. Euro (Vorjahr rd. 0,2 Mio. Euro). Einen
maßgeblichen Anteil an der Verbesserung gegenüber dem Vorjahr hatten die verringerten Ausgaben für Baumaßnahmen (Verringerung um rd. 23,4 Mio. Euro). Zum fortgeschriebenen Ansatz
2016 ergibt sich eine Verbesserung des Saldos aus Investitionstätigkeit von 16,1 Mio. Euro.
Saldiert man den (positiven) Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit dem (ebenfalls positiven)
Saldo aus Investitionstätigkeit, ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss von rd. 17,5 Mio. Euro
(Vorjahr: 5,1 Mio. Euro), das stellt gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz eine Verbesserung
von rd. 27,6 Mio. Euro dar.
Seite 20
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus Finanzierungstätigkeit (rd. 12,7 Mio. Euro)
ergibt sich gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz insgesamt eine Erhöhung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln von rd. 12,1 Mio. Euro.
3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2016
Die Gliederung der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz ergibt sich detailliert aus
§ 41 GemHVO NRW. Die Bilanz der Stadt Krefeld entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die
Bilanzwerte werden, ausgehend von den Werten der Eröffnungsbilanz, u. a. unter Beachtung
von § 33 (2) und (3) GemHVO NRW fortgeschrieben.
Der Anhang zur Bilanz enthält Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, die bei Bedarf
angepasst werden. Die Bewertungsverfahren für die Bilanzpositionen wurden im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz festgelegt. Eine Veränderung der Bewertungsmethoden soll nach § 32 (1) Ziffer 5 GemHVO NRW nicht erfolgen (Grundsatz der Stetigkeit).
Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO NRW), ein Forderungsspiegel (§ 46 GemHVO NRW) und ein Verbindlichkeitenspiegel (§ 47 GemHVO NRW)
beizufügen.
Nachfolgend wird die Bilanz der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.12.2016 abgebildet sowie alle
wesentlichen Positionen der Bilanz erläutert.
Auf die bisherige Abbildung der Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen in allen Jahren seit
der Eröffnungsbilanz wurde aus Kapazitäts- und Platzgründen sowie unter Berücksichtigung
des langen Zeitraumes seit Erstellung der Eröffnungsbilanz verzichtet. Ein Vergleich erfolgt bei
jeder Bilanzposition wie bislang mit den Vorjahreswerten.
Seite 21
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Seite 22
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Aktiva
31.12.2016
Euro
31.12.2015
Euro
Passiva
1
1.1
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.181.382.415,96
1.143.118,50
2.163.456.962,01
524.391,66
1.
1.1
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kindertages- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.517.893.924,65
1.498.997.942,24
117.118.151,80
13.191.775,28
14.835.420,67
53.690.270,96
115.693.423,26
13.211.545,78
14.835.670,67
53.784.356,41
53.983.355,33
293.054.546,93
11.017.129,63
186.772.223,96
52.302.090,36
302.224.783,48
11.933.988,04
140.611.360,73
191.649.167,72
36.194.631,10
3.782.222,09
0,00
393.354.664,32
9.449.981,24
636.152,92
74.651.679,53
17.384.928,29
25.595.809,93
21.531.812,95
191.618.522,95
35.372.711,30
3.806.814,27
0,00
401.576.389,66
9.402.020,04
581.107,83
74.640.179,53
10.749.099,96
22.880.775,74
43.773.102,23
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
an verbundenen Unternehmen
an Beteiligungen
an Sondervermögen
Sonstige Ausleihungen
662.345.372,81
621.589.513,00
17.326.435,49
3.737.000,00
3.986.116,20
663.934.628,11
610.425.513,00
17.326.435,49
14.901.000,00
3.986.116,20
4.3
4.4
2.563.195,08
6.604.152,22
0,00
6.538.960,82
3.478.106,14
7.009.772,00
0,00
6.807.685,28
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
66.785.817,12
703.906,89
703.906,89
0,00
50.926.427,25
707.736,93
707.736,93
0,00
52.852.639,95
40.335.427,77
3.493.085,52
168.262,99
12.722.025,67
3.577.302,04
11.632.872,19
2.761.772,61
178.664,37
12.152.131,07
753.183,08
6.327.284,82
2.2.3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteiligungen
gegen Sondervermögen
Sonstige Vermögensgegenstände
3.633.549,75
344.410,06
2.538.671,94
177.921,60
12.037,00
14.552.501,19
3.778.296,95
427.144,34
2.359.764,34
198.233,19
263.573,09
11.135.379,91
2.3
2.4
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
0,00
13.229.270,28
0,00
9.883.262,55
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
16.754.565,19
15.877.241,07
2.264.922.798,27
2.230.260.630,33
1.2
1.2.1
1
2
3
4
1.2.2
1
2
3
4
1.2.3
1
2
3
4
5
6
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1
2
3
4
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.2.1
1
2
3
4
5
2.2.2
1
2
3
4
5
31.12.2016
Euro
31.12.2015
Euro
480.787.638,22
513.327.342,75
486.719.719,79
580.425.647,35
1.2
1.3
1.4
1.5
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
(davon zweckgebundene Deckungsrücklage: 0,00 Euro;
im Vorjahr 0,00 Euro)
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Verlustvortrag
Jahresfehlbetrag
0,00
0,00
-26.827.909,51
-5.711.795,02
0,00
0,00
-66.878.018,05
-26.827.909,51
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
509.401.350,05
400.157.701,37
87.197.477,88
12.331.066,78
9.715.104,02
490.869.027,86
379.309.635,51
89.740.284,45
12.107.066,78
9.712.041,12
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5
554.340.874,59
516.295.641,89
2.232.584,39
2.484.609,81
33.328.038,50
532.519.009,73
500.841.441,00
2.264.787,40
1.018.782,84
28.393.998,49
4.
4.1
4.2
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
668.727.247,44
0,00
178.500.022,25
0,00
0,00
0,00
120.788.254,39
57.711.767,86
666.561.522,84
0,00
187.198.315,90
0,00
0,00
0,00
120.057.927,45
67.140.388,45
413.050.000,00
417.050.000,00
4.5
4.6
4.7
4.8
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
38.416.898,63
6.275.017,96
5.600.629,50
10.700.879,58
16.183.799,52
1.616.384,85
6.366.929,62
5.749.331,63
15.047.163,65
33.533.397,19
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
51.665.687,97
53.591.350,11
2.264.922.798,27
2.230.260.630,33
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
Seite 23
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
3.3.1 Prüfung der Aktiva
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
524.391,66
1.143.118,50
+618.726,84
Bei immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich u. a. um Datenverarbeitungsprogramme sowie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen (Software), die für den
Betrieb von Computern benötigt werden.
Den gesamten Zugängen des Jahres 2016 in Höhe von 0,8 Mio. Euro stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro und unwesentliche Abgänge gegenüber. Insgesamt
sind die immateriellen Vermögensgegenstände daher im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,6 Mio.
Euro gestiegen. Die wesentlichen Zugänge des Haushaltjahres betreffen Anschaffungen immaterieller Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptfeuerwache an
der Neuen Ritterstraße. Aktiviert wurden ein neues Einsatzleitsystem, Leitstellenlizenzen und
Softwarelizenzen für das Wachinformationssystem in Höhe von 0,6 Mio. Euro.
1.2 Sachanlagen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
1.498.997.942,24
1.517.893.924,65
+18.895.982,41
Die einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich nach der Definition in § 72 Bewertungsgesetz
keine benutzbaren Gebäude. Aufbauten können jedoch vorhanden sein. Grundstücksgleiche
Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein
eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden. In dieser Bilanzposition werden auch
Erbbaurechte nachgewiesen.
Seite 24
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1.2.1.1 Grünflächen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
115.693.423,26
117.118.151,80
+1.424.728,54
Zu den Grünflächen gehören u. a. Park- und Gartenanlagen, Sportflächen und Kleingartendaueranlagen. Auf den Grünflächen können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden
sein, die einem Werteverzehr unterliegen und daher – anders als die Grundstücke selbst – abgeschrieben werden müssen. Bodenwerte und Aufbauten bzw. Betriebsvorrichtungen sind in
getrennten Konten nachzuweisen.
Die Erhöhung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf die Aktivierung der Maßnahme Krefelder Stadtgarten zurückzuführen. Im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Maßnahme erfolgten in 2016 Umbuchungen aus den Anlagen im Bau und Zugangsbuchungen in Höhe von
insgesamt 1,1 Mio. Euro. Des Weiteren führten Aktivierungen im Zusammenhang mit Neugestaltungsmaßnahmen des Blumenplatzes in Höhe von 0,4 Mio. Euro sowie mit der Fertigstellung und Erneuerung von Kinderspielplätzen zu Zugängen in Höhe von 0,4 Mio. Euro. Hierunter
fallen im Wesentlichen die Kinderspielplätze "Am Flohbusch" und "Am Neuerhof". Den Zugängen stehen insgesamt planmäßige Abschreibungen auf die abnutzbaren Anlagen in Höhe von
1,1 Mio. Euro gegenüber.
Darüber hinaus fanden in 2016 Eröffnungsbilanzkorrekturen in Höhe von 19 TEuro wegen Doppelbilanzierungen statt, die sich mindernd auf die Bilanzposition Grünflächen auswirkten. Im
Rahmen der Abschlusserstellung 2016 wurde bei den Grünflächen bekannt, dass zwei Grundstücke seit Erstellung der Eröffnungsbilanz doppelt aufgenommen waren. Die Korrekturen werden in Anlage 6 zum Jahresabschluss 2016 aufgeführt.
1.2.1.2 Ackerland
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
13.211.545,78
13.191.775,28
-19.770,50
Das Ackerland besteht aus landwirtschaftlichen oder für den Gartenbau genutzten
Flächen der Stadt. Auch auf dem Ackerland können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die getrennt von den Bodenwerten nachzuweisen sind.
Nennenswerte Veränderungen haben sich nicht ergeben.
Seite 25
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1.2.1.3 Wald, Forsten
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
14.835.670,67
14.835.420,67
-250,00
Wald und Forsten sind Waldflächen und sonstige forstwirtschaftliche Flächen. Auch hier wird
ein separater Nachweis von Aufbauten und Betriebsvorrichtungen geführt.
Nennenswerte Veränderungen haben sich nicht ergeben.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
53.784.356,41
53.690.270,96
-94.085,45
Hier werden unbebaute Grundstücke mit ihren Aufbauten und Betriebsvorrichtungen nachgewiesen, die keiner der vorherigen Bilanzpositionen zugeordnet werden können.
Im Geschäftsjahr 2016 erfolgten Umbuchungen der Grundstücke an der Kölner Straße in Höhe
von 0,3 Mio. Euro aus dem Umlaufvermögen in die sonstigen unbebauten Grundstücke, weil
nach erfolglosen Vermarktungsversuchen keine weiteren Vermarktungsaktivitäten mehr unternommen werden sollen.
H4
Eine in 2016 durchgeführte Umbuchung von Grundstücken entlang der Kölner
Straße in die Anlagenklasse der sonstigen unbebauten Grundstücke hätte bereits im Jahr des Abrisses des letzten Gebäudes, also zum Jahresabschluss
2012 erfolgen müssen.
Die für den geplanten Straßenausbau bestimmten Grundstücke an der Kölner Straße in Höhe
von 0,5 Mio. Euro wurden in 2016 aus der Anlagenklasse Wohnbauten in die sonstigen unbebauten Grundstücke umgebucht, da die auf diesen Grundstücken zuvor befindlichen Gebäude
abgerissen wurden. Die letzten Abrissarbeiten sind jedoch in 2012 beendet worden, weshalb
eine Umklassifizierung bereits in 2012 hätte erfolgen müssen. Bei einer routinemäßigen Überprüfung der Verwaltung fiel in 2016 auf, dass das nun unbebaute Grundstück nicht mehr innerhalb der Anlagenklasse bebaute Grundstücke auszuweisen ist. Eine Umbuchung erfolgte
daher in 2016.
H5
Das Grundstück der Kita an der Gatzenstraße hätte bereits in 2014 aus den unbebauten Grundstücken in die Anlagenklasse Kinder- und Jugendeinrichtungen
umgebucht werden müssen.
Seite 26
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
In 2016 erfolgte eine Umbuchung des Grundstücks Kita Gatzenstraße in Höhe von 0,3 Mio Euro
in die Anlagenklasse der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte infolge der
Kita-Errichtung auf diesem Grundstück. Eine Umbuchung hätte jedoch bereits in 2014 mit Aktivierung der Kita erfolgen müssen.
Wie bei den Grünflächen wurde bei den sonstigen unbebauten Grundstücken im Rahmen der
Abschlusserstellung 2016 bekannt, dass Grundstücke seit Erstellung der Eröffnungsbilanz
doppelt aufgenommen sind. Daher fanden in 2016 Eröffnungsbilanzkorrekturen in Höhe von
0,4 Mio. Euro wegen Doppelbilanzierungen statt, die sich mindernd auf die Bilanzposition
auswirkten. Die Korrekturen werden in Anlage 6 zum Jahresabschluss 2016 aufgeführt.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
52.302.090,36
53.983.355,33
+1.681.264,97
In dieser Bilanzposition werden der Grund und Boden, die aufstehenden Gebäude sowie die
Außenanlagen nachgewiesen, die zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gehören. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Jugendhäuser, Jugendclubs und Kinderhilfezentren.
Wesentliche Zugänge und Umbuchungen aus den „Anlagen im Bau“ fanden im Haushaltsjahr
2016 durch Erweiterung der Kita An de Dreew in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro und der Kita PeterLauten-Str. in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro im Rahmen der Fertigstellung statt. Demgegenüber
standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro.
1.2.2.2 Schulen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
302.224.783,48
293.054.546,93
-9.170.236,55
In dieser Bilanzposition werden im Wesentlichen die Gebäudewerte der Schulen wie auch der
jeweilige Grund und Boden nachgewiesen. Die umfangreiche Ausstattung der Schulen wird in
der Bilanzposition 1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen.
Der Rückgang des Buchwertes im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf planmäßige
Abschreibungen von rd. 9,2 Mio. Euro zurückzuführen.
Seite 27
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1.2.2.3 Wohnbauten
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
11.933.988,04
11.017.129,63
-916.858,41
Es werden im Wesentlichen die Gebäudewerte für Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und
andere für Wohnzwecke genutzten Gebäude wie auch der Wert für den jeweiligen Grund und
Boden ausgewiesen. Im Eigentum der Stadt stehen überwiegend ältere Mehrfamilienhäuser,
die zum Teil dem Stiftungsvermögen zuzuordnen sind.
Der Rückgang der Bilanzposition ist im Wesentlichen auf die Umbuchung der für den geplanten
Straßenausbau bestimmten Grundstücke an der Kölner Straße zurückzuführen. Die Grundstücke mit dem Buchwert in Höhe von 0,5 Mio. Euro wurden in 2016 aus der Anlagenklasse
Wohnbauten in die Anlagenklasse der sonstigen unbebauten Grundstücke umgebucht. Die auf
diesen Grundstücken befindlichen Gebäude wurden zuvor abgerissen. Siehe hierzu Hinweis H4
unter der Bilanzposition 1.2.1.4.
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
140.611.360,73
186.772.223,96
+46.160.863,23
Dieser Bilanzposition werden Gebäude mit dem jeweiligen Grund und Boden zugeschlagen, die
keiner der Positionen 1.2.2.1 bis 1.2.2.3 zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei
um Museen, Parkhäuser, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, die Mediothek und das Theater.
Der Anstieg in 2016 ist außergewöhnlich hoch und ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung
der Hauptfeuerwache, des Kaiser-Wilhelm-Museums und des Ostwall-Umbaus zurückzuführen.
Im Rahmen des Neubaus der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße erfolgten Aktivierungen von rd. 28,0 Mio. Euro und Umbuchungen aus den „Anlagen im Bau“ in Höhe von rd. 0,6
Mio Euro in 2016. Zudem erfolgte die Aktvierung der Außenanlagen der Hauptfeuerwache in
Höhe von rd. 3,2 Mio. Euro.
Infolge der Fertigstellung der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße wurde das Gebäude
und Grundstück der alten Hauptfeuerwache an der Florastraße in das Umlaufvermögen umgebucht, da eine Veräußerung im Rahmen eines Bieterverfahrens beabsichtigt ist.
Durch Abschluss von Umbaumaßnahmen im Kaiser-Wilhelm-Museum erfolgten in 2016 Umbuchungen in Höhe von rd. 12,5 Mio. Euro aus den „Anlagen im Bau“ sowie Aktvierungen in Höhe
von rd. 3,5 Mio. Euro für in 2016 durchgeführte Maßnahmen.
Im Rahmen der Fertigstellung der Haltestelle Ostwall erfolgten in 2016 Aktivierungen in Höhe
von rd. 5,2 Mio. Euro (inkl. Nachträge).
Seite 28
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Den Zugängen des Haushaltsjahres stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 5,6
Mio. Euro gegenüber.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
641.776.458,22
634.430.666,47
-7.345.791,75
Das Infrastrukturvermögen stellt rd. 28 % des gesamten Anlagevermögens der Stadt Krefeld dar
und umfasst die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Stadt Krefeld. Die Investitionen in
Ausbau oder Erneuerung von baulichen Anlagen führen nach deren gebrauchsfähiger Herstellung (Inbetriebnahme) zur Aktivierung ins Anlagevermögen.
Den mit ca. 61 % größten Buchwertanteil am Infrastrukturvermögen bildet das Straßennetz mit
Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen. Das hier nachgewiesene Straßennetz verursacht erheblichen Aufwand durch Unterhaltung und Abschreibungen, die in der Ergebnisrechnung zu berücksichtigen sind. Das Infrastrukturvermögen verringert sich in diesem Bereich
jährlich. Ursache hierfür ist auch bei dieser Bilanzposition, dass den planmäßigen Abschreibungen üblicherweise ein geringerer Wert als Anlagenzugang gegenüber steht. Lediglich im
Vorjahr war ein Anstieg des Infrastrukturvermögens infolge hoher Aktivierungen bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung sowie bei den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens
im Zusammenhang mit der Haltestelle Ostwall zu verzeichnen.
Die Veränderung des Buchwertes wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert.
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
191.618.522,95
191.649.167,72
+30.644,77
Es wird der Bodenwert für die Einrichtungen und Aufbauten des Infrastrukturvermögens nachgewiesen. Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens können sich Änderungen ergeben, wenn beispielsweise Grundstücke für Straßen gekauft bzw. nicht benötigte Flächen veräußert werden. In 2016 fanden keine wesentlichen Zu- oder Abgänge statt.
Seite 29
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
35.372.711,30
36.194.631,10
+821.919,80
Es werden die Buchwerte aller Tunnel und Brücken ausgewiesen, die für Fußgänger, Straßenoder Schienenverkehr vorhanden sind.
Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Aktivierungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zur statischen Ertüchtigung sowie der Mauerung in der Personenunterführung am Ostwall
zur Unterbringung der Niederspannungsanlage und Bahnsteuerungsanlage zurückzuführen.
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
3.806.814,27
3.782.222,09
-24.592,18
In dieser Bilanzposition wird die in 2015 aktivierte Gleisanlage der Maßnahme Ostwall/Rheinstraße ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr ergibt sich aus Nachaktivierungen in Höhe von 91 TEuro und planmäßige Abschreibungen in Höhe von 116 TEuro.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
401.576.389,66
393.354.664,32
-8.221.725,34
Das Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Straßenmobiliar, Verkehrsschildern, Straßenbeleuchtung
und Verkehrslenkungsanlagen umfasst alle gemeindlichen Straßen mit Nebenflächen, die zur
Nutzung für den öffentlichen Verkehr (mit Fahrzeugen und Fußgängern) errichtet wurden.
Abschreibungen von rd. 15,0 Mio. Euro sowie Abgängen von rd. 2,0 Mio. Euro stehen Zugänge
von rd. 4,7 Mio. Euro sowie Umbuchungen von saldiert rd. 3,6 Mio. Euro gegenüber. Insgesamt
hat sich der Buchwert im Vergleich zum Vorjahr verringert, weil die Abschreibungen und Anlagenabgänge die durchgeführten Investitionen in Straßen, Lichtsignalanlagen und Plätze überstiegen haben.
Im Straßenbereich erfolgten in 2016 Aktivierungen in Höhe von 7,1 Mio Euro. Hierunter befinden sich im Wesentlichen Baumaßnahmen an der Düsseldorfer Staße mit rd. 0,8 Mio Euro, an
der Kölner Straße mit rd. 0,8 Mio Euro und am Blumenplatz mit rd. 0,4 Mio Euro.
Seite 30
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Zudem erfolgt eine Modernisierung von Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 – 2017), sodass sich bei dieser Position nicht nur
durch Abschreibungen, sondern auch durch Veränderungen Zu- und Abgänge ergeben haben
und in Zukunft ergeben werden. Diesen Investitionen stehen teilweise entsprechende Sonderposten gegenüber. Bei den Lichtsignalanlagen ergaben sich in 2016 Zugänge in Höhe von rd.
1,3 Mio Euro. Hier fallen rd. 0,4 Mio Euro auf Lichtsignalanlagen entlang der Neuen Ritterstraße.
Bei dem Straßenmobiliar und der Straßenbeschilderung war in 2016 eine Eröffnungsbilanzkorrektur von rd. 302 T Euro vorzunehmen. Im Rahmen der Festwertbewertung bei der Erstellung
der Eröffnungsbilanz wurde aufgrund der großen Erfassungsmengen nicht das vollständige
Inventar erfasst. Infolge der neuen Datenerfassung wurde dies in 2016 von der Verwaltung
festgestellt und eine entsprechende Bestandserhöhung vorgenommen. Die Korrektur wird in
Anlage 6 zum Jahresabschluss 2016 aufgeführt.
Die Bestands- und Grunddaten des Krefelder Straßennetzes liefert seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz das Straßeninformationssystem „VIA-VIS“ des FB 66 – Tiefbau. Der seinerzeit in
der Eröffnungsbilanz festgestellte Wert wurde in Zustandsklassen 1 bis 4 (Sammelanlagen)
unterteilt. Die Zustandsklassen werden aufgrund von Ausbau oder Erneuerung von Straßen
sukzessive durch konkrete Werte für benannte Straßenabschnitte ersetzt, neue Anlagen werden gebildet. Nach diesen Investitionen (Anlagenzugängen) werden zum Teil hohe Restbuchwerte aus den Sammelanlagen in Abgang gestellt.
H6
Der manuelle Datenabgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte
abgeschlossen werden.
Die Fortschreibung des Infrastrukturvermögens erfolgt vom FB 66 ebenfalls mittels des Programms „VIA-VIS“. Parallel werden im DZ-Kommunalmaster die Anlagengüter erfasst. Ein automatischer Abgleich von Daten zwischen „VIA-VIS“ und der Anlagenbuchhaltung DZKommunalmaster ist EDV-technisch nicht möglich, da keine Schnittstelle besteht. Der in den
Vorjahren durch die Rechnungsprüfung geforderte manuelle Abgleich wurde in 2017 abgeschlossen. Entsprechende Anpassungsbuchungen werden im Jahresabschluss 2017 nach endgültiger Auswertung der Ergebnisse vorgenommen. Mangels der Möglichkeit eines automatischen Datenabgleichs, soll durch die Verwaltung künftig zu jedem Jahresabschluss ein manueller Abgleich erfolgen.
H7
Die Inventur des Straßenvermögens erfolgt weiterhin nicht fristgerecht.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 hätte bereits die Inventur des kompletten Straßenvermögens angestanden. Die Rechnungsprüfung hatte sich auf Antrag der Verwaltung seinerzeit bereit erklärt, aufgrund der Auszüge von etlichen Fachbereichen, darunter auch FB 66, aus
dem Stadthaus die Inventur um ein Jahr zu verschieben. Im September 2015 wurde eine Zustandserfassung der Fahrbahnen und Nebenanlagen für das gesamte öffentliche Straßennetz
in Krefeld von rd. 800 km beauftragt. Die Straßenzustandserfassung wurde im August 2016
abgeschlossen, die Auswertung durch die Verwaltung – einschließlich einer Werthaltigkeitsprüfung der Straßen – soll nach Auskunft der Verwaltung in 2018 erfolgen.
Seite 31
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.402.020,04
9.449.981,24
47.961,20
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören diejenigen Vermögensgegenstände, die keiner anderen Kontenart des Infrastrukturvermögens zugeordnet werden können,
wie z. B. Versorgungseinrichtungen, Lärmschutz- und Stützwände.
Die Erhöhung des Bilanzansatzes ist auf Nachaktivierungen in Höhe von 203 TEuro im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen „Sanierung des Uerdinger Rheindeichs“ zurückzuführen. Dem standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 155 TEuro gegenüber.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
581.107,83
636.152,92
+55.045,09
Bauten auf fremdem Grund und Boden sind gemäß § 41 (3) GemHVO NRW bei einer eigenen
Bilanzposition und durch ein eigenes Konto nachzuweisen. Die Bauten werden mit Einwilligung
des Grundstückseigentümers auf Rechnung des Bauherrn auf dem Grund und Boden des
Grundstückseigentümers errichtet. Mit der Errichtung werden die Bauten in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens und gehen damit in das Eigentum des Grundstückseigentümers über (§§ 94, 946 BGB). Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs können die Herstellungskosten nach den geltenden Abschreibungsregeln abgeschrieben werden, und zwar
unabhängig davon, wer wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes ist. Das bestehende Rechtsverhältnis beinhaltet kein grundstücksgleiches dingliches Recht, sondern ein
vertraglich gesichertes Recht (z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag). Durch dieses vertraglich
gesicherte Recht kann eine eigene bauliche Anlage auf fremdem Boden vorgehalten werden.
Die Bilanzposition umfasst im Wesentlichen Aktivierungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Uerdinger Rheindeichs für die Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld,
sondern der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG befinden. In 2016 erfolgten hier weitere Zugänge im
Rahmen der Sanierung. Die Gesamtkosten wurden prozentual anhand des Flächenanteils aufgeteilt.
Des Weiteren werden in dieser Bilanzposition Buchwerte im Zusammenhang mit der Herrichtung des Teils des Willy-Göldenbachs-Platzes, der sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld befindet, sowie für die Nutzung der angemieteten Spiel- und Freifläche der ebenfalls angemieteten Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Oberdießemer Straße dargestellt.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1.2.5 Kunstgegenstände
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
74.640.179,53
74.651.679,53
+11.500,00
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen
ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dies sind z. B.
Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen sowie Gegenstände mit kulturhistorischer
Bedeutung. Die erfassten Kunstgegenstände sind überwiegend Werke der Sammlung des Kaiser-Wilhelm-Kunstmuseums. Diese wurden zum Stichtag 01.01.2008 mit einem Wert von
66.245.750 Euro aktiviert. Die Bewertung der Kunstwerke im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte unter Berücksichtigung von Vereinfachungsregeln, die nach
§ 55 (3) GemHVO NRW zulässig sind. Kunstwerke wurden nur einzeln erfasst, wenn der Wert
des Werkes zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz größer/gleich 100.000 Euro
war. Ab 01.01.2008 sind Kunstwerke mit dem Wert nachzuweisen, der sich aus dem Anschaffungspreis, einem Gutachten oder durch einen Preisvergleich ergeben kann; die Preisermittlung erfolgt i.d.R. durch die Kunstmuseen. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen
keinem planmäßigen Werteverzehr, sodass keine Abschreibung erfolgt.
Die Erhöhung des Buchwertes ist auf einen Zugang zu Anschaffungskosten in Höhe von
12 TEuro und eine Korrekturbuchung in Folge der im Vorjahresprüfungsbericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses 2015 dargestellten Feststellung zurückzuführen. Der jährliche Ankaufsetat der Kunstmuseen wird über den Verein der Freunde der Kunstmuseen Krefeld e.V.
abgewickelt, die Aktivierung der Anlagegüter erfolgt im Jahr des Kaufes.
H8
Bis zum Schluss des Haushaltsjahres 2016 fand keine vollständige körperliche
Bestandsaufnahme der Kunstgegenstände gemäß § 28 (1) GemHVO statt.
Auf eine von den Kunstmuseen vorzunehmende, notwendige Komplettinventur aller vorhandenen Kunstgegenstände gemäß § 28 (1) GemHVO wurde in den Jahresabschlussprüfungsberichten der vergangenen Jahre hingewiesen. Die Komplettinventur stand zum 31.12.2016 weiterhin
aus. Mit der Inventur wurde im Haushaltsjahr 2016 begonnen.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
10.749.099,96
17.384.928,29
+6.635.828,33
Zu den Maschinen und technischen Anlagen gehören die technischen und nicht-technischen
Vorrichtungen, die unmittelbar der gemeindlichen Leistungserbringung dienen. Die Vermögensgegenstände dürfen nicht fest mit einem Gebäude verbunden sein. Zu den Fahrzeugen gehören
z. B. Pkw, Lkw, Friedhofsbagger, Sonderfahrzeuge zur Straßenunterhaltung sowie Feuerwehrund Rettungsfahrzeuge und auch das Löschboot der Berufsfeuerwehr.
Seite 33
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Die Erhöhung des Buchwertes im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Aktivierungen
im Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße zurückzuführen. Für die Fernmelde- und Informationstechnische Anlage, das Brandübungshaus sowie
für das Kommunikationssystem und die medientechnische Leitstelle, Überwachungsanlage
und weitere technische Anlagen der neuen Hauptfeuerwache erfolgten insgesamt Aktivierungen in Höhe von rd. 5,4 Mio. Euro.
Des Weiteren erfolgten Aktivierungen im Zusammenhang mit der Fahrleitungsanlage, der Weichensteuerung und Nachrichtentechnik und anderen technischen Anlagen in Höhe von rd.
0,5 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem Neubau der Haltestelle Ostwall. Als Betriebsvorrichtungen stehen diese technischen Anlagen im Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der
Gleisanlage.
Den Zugängen des Haushaltsjahres standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von rd.
1,8 Mio. Euro gegenüber.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
22.880.775,74
25.959.809,93
+2.715.034,19
Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) weist das bewegliche Vermögen,
wie z. B. Büromöbel, Computer, Werkzeuge etc. aus. Die BGA dient der langfristigen Betriebsbereitschaft der Stadtverwaltung Krefeld.
a) Inventarisierung / Allgemeines
Die für die einzelnen beweglichen Vermögensgegenstände ermittelten Werte werden einzeln in
der Anlagenbuchhaltung erfasst und in der Bilanz angesetzt. Sie werden in den künftigen
Haushaltsjahren über die jeweils festgelegte Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögensgegenstandes abgeschrieben. Nach § 28 (1) GemHVO NRW sind die Vermögensgegenstände
mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Für die Inventarisierung sind die verwaltenden Dienststellen zuständig und verantwortlich. Die vollständige Erfassung der zu inventarisierenden Gegenstände ermöglicht und gewährleistet neben der wertmäßigen Ermittlung auch die Kontrolle über den Verbleib. Die letzten Inventuren erfolgten zum
Bilanzstichtag 31.12.2015.
H9
Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld wurde trotz jährlicher Hinweise in den Prüfungsberichten nicht aktualisiert.
Grundlage der Inventuren waren die jeweils durch den FB 20 – Zentrale Finanzsteuerung – erlassenen und den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Inventurrichtlinien. Diese Inventurrichtlinien legen den genauen Ablauf und die Vorgehensweisen fest (z. B. Umgang mit Inventargütern mit falschen oder nicht vorhandenen Etiketten). Die Dienstanweisung für das InvenSeite 34
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
tarwesen / Inventarordnung ist hingegen aus dem Jahr 2001 und entspricht in keiner Weise den
aktuellen Gegebenheiten. Nachdem dies bereits in den Prüfungsberichten zu den Jahresabschlüssen 2011 (H 12), 2012 (H 10), 2013 (H7), 2014 (H 8) und 2015 (H9) bemängelt wurde,
konnte auch für 2016 keine Änderung festgestellt werden, obwohl die Verwaltung zunächst
eine Aktualisierung bis zum 31.12.2015 zugesagt hatte, wurde bislang keine Aktualisierung
der Inventurrichtlinie vorgenommen.
b) Bildung von Festwerten
Die Festwertbewertung als „Bewertungsvereinfachungsverfahren“ nach § 34 (1) GemHVO stellt
eine praxisbezogene Vereinfachung hinsichtlich der Erfassung und Fortschreibung für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens dar, die regelmäßig ersetzt werden und deren
Gesamtwert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt sowie von nachrangiger Bedeutung für die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde ist. Dem Festwert liegt
somit grundsätzlich die Fiktion zu Grunde, dass für die einbezogenen Vermögensgegenstände
lediglich Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden müssen. Außerdem werden die im Festwert zusammengefassten Gegenstände nicht planmäßig abgeschrieben, weil der Werteverzehr
u. a. bereits in die Ermittlung des Festwertes eingeflossen ist. Dieses erfordert, dass die jährlichen Abgänge und Abschreibungen regelmäßig den Neuzugängen entsprechen müssen und
der Verbrauch eines Jahres bis zum Abschlussstichtag ersetzt wird. Eine körperliche Inventur
ist vor der erstmaligen Bildung von Festwerten sowie in der Regel alle fünf Jahre erforderlich.
c) Entwicklung der Bilanzposition
Der Buchwert dieser Bilanzposition hat sich um rd. 2,7 Mio. Euro erhöht. Die Veränderung ist
im Wesentlichen auf Aktivierungen für die Werkstatteinrichtung und Möbel in Höhe von
2,2 Mio. Euro im Zusammenhang mit der neuen Hauptfeuerwache zurückzuführen.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
43.773.102,23
21.531.812,95
-22.241.289,28
Geleistete Anzahlungen bezeichnen die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde auf noch zu
erhaltende Sachanlagen. Im Bilanzwert zum 31.12.2016 sind keine geleisteten Anzahlungen
für noch zu erhaltende Sachanlagen enthalten.
Bei Anlagen im Bau handelt es sich um begonnene, aber bis zum Jahresabschluss 2016 noch
nicht fertiggestellte (d.h. sich noch in der Herstellungsphase befindliche) Sachanlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken, für die bereits Zahlungen geleistet wurden. Sofern Zuweisungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen vorliegen, sind diese gemäß dem
1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in der Bilanzposition 4.8 – erhaltene Anzahlungen – zu berücksichtigen.
Seite 35
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Anlagenklasse aufgrund in Vorjahren begonnener und in 2016 fertig gestellter Maßnahmen;
u.a.:
-
Kaiser-Wilhelm-Museum einschließlich Cafeteria (rd. 13,1 Mio. Euro)
Haltestelle Ostwall (rd. 4,6 Mio. Euro)
Erneuerung der Straßenbeleuchtung (rd. 2,2 Mio. Euro).
Mit der Aktivierung wurden ggf. entsprechende Sonderposten für erhaltene Zuweisungen gebildet. Die Bilanzposition hat sich entsprechend erhöht (siehe Passiva 2.1).
Den Umbuchungen stehen Zugänge aus noch nicht fertiggestellten Maßnahmen von rd.
6,9 Mio. Euro gegenüber.
1.3 Finanzanlagen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
663.934.628,11
662.345.372,81
-1.589.255,30
Die ausgewiesene Veränderung ergibt sich aus den im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Ausleihungen (Bilanzpositionen 1.3.5.1 bis 1.3.5.4).
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
610.425.513,00
621.589.513,00
+11.164.000,00
In dieser Position werden u. a. Beteiligungen an Unternehmen ausgewiesen, die in einem Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (1) und (2) GemHVO NRW voll zu
konsolidieren sind (verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform oder Unternehmen unter einheitlicher Leitung der Gemeinde oder Unternehmen mit
Beherrschungsrechten der Gemeinde).
In 2016 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld in die Kommunalbetrieb Krefeld AöR übertragen, deren Buchwert zuvor im Sondervermögen ausgewiesen
wurde. Da es sich bei dem Kommunalbetrieb Krefeld AöR um ein verbundenes Unternehmen
handelt, erfolgt der Ausweis zum 31.12.2016 unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen, weshalb der Posten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 11,2 Mio. Euro erhöht hat.
Seite 36
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1.3.2 Beteiligungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
17.326.435,49
17.326.435,49
0,00
Hier sind die Anteile an Unternehmen nachgewiesen, die in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung herzustellen. Sie werden im Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in
Verbindung mit § 50 (3) GemHVO NRW nicht voll konsolidiert („assoziierte Unternehmen“ =
verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde), sondern
fließen – sofern wesentlich – über die „Equity-Methode“ analog §§ 311 – 315 HGB in den Gesamtabschluss der Stadt ein. Hier erfolgt keine direkte Einbeziehung der Vermögensgegenstände und Schulden des assoziierten Unternehmens in die Bilanz. Die Einbeziehung in den
Gesamtabschluss erfolgt vielmehr entsprechend dem anteiligen Eigenkapital.
In 2016 haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen ergeben.
1.3.3 Sondervermögen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
14.901.000,00
3.737.000,00
-11.164.000,00
Die Reduzierung des Sondervermögens ist auf die Übertragung der im Vorjahr unter dem Sondervermögen ausgewiesenen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld
auf die Kommunalbetrieb Krefeld AöR zurückzuführen. Der Buchwert der Kommunalbetrieb Krefeld AöR wird zum Stichtag unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen.
Der zum 31.12.2016 ausgewiesene Buchwert von rd. 3,7 Mio. Euro betrifft die Senioreneinrichtung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
B1
Mangels Vorliegens aktueller Jahresabschlüsse der Senioreneinrichtungen der
Stadt war die Beurteilung des Buchwertes dieses Sondervermögens im Rahmen
der Jahresabschlussprüfung 2016 nicht abschließend möglich.
Bis zum Abschluss der Prüfung lagen keine geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und
2016 des Eigenbetriebes Senioreneinrichtung vor. Sowohl die Feststellung des Abschlusses
2015 als auch die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2016 stehen bislang aus. Da keine Aussage zur aktuellen wirtschaftlichen Situation des Eigenbetriebs getroffen
werden konnte, war die Bildung eines Prüfungsurteils nicht möglich. Es ergeben sich hieraus
finanzielle Risiken.
Seite 37
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
3.986.116,20
3.986.116,20
0,00
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.
1.3.5 Ausleihungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
17.295.563,42
15.706.308,12
-1.589.255,30
Ausleihungen sind ein Teil des Finanzanlagevermögens eines Unternehmens. Es handelt sich
dabei um Geldforderungen, z. B. um Darlehen, die (entsprechend der Definition des Anlagevermögens in § 247 (2) HGB) dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen –
d. h. Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Forderungen aus dem üblichen
Geschäft (Lieferungen, Leistungen) fallen nicht unter die Ausleihungen. Kurzfristige Darlehen
mit einer Laufzeit unter einem Jahr hingegen würde man im Umlaufvermögen mit dem Rückzahlungsbetrag ansetzen. Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert.
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
3.478.106,14
2.563.195,08
-914.911,06
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen ein langfristiges
Darlehen an die EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG. Dieses wird jährlich getilgt und hat zum 31.12.2016 einen Buchwert in Höhe von rd. 2,2 Mio. Euro. Die Schlussrate ist im Haushaltsjahr 2018 fällig.
1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
7.009.772,00
6.604.152,22
-405.619,78
Seite 38
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Hierbei handelt es sich um eine Ausleihung an die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG, die im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von rd. 0,4 Mio. Euro getilgt wurde.
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
6.807.685,28
6.538.960,82
-268.724,46
Unter „Sonstigen Ausleihungen“ werden Forderungen verstanden, die durch die Hingabe von
Kapital entstanden sind.
Wesentlicher Bestandteil des Bilanzwertes dieser Position sind mit rd. 4,1 Mio. Euro Festgelder, Wertpapiere (Immobilienfonds) und Darlehensforderungen der unselbstständigen Stiftungen. Für städtische Baudarlehen, Wohnungsfürsorgedarlehen, Kaufpreisdarlehen Siedlergemeinschaft, Darlehen für städtebauliche Maßnahmen, Obdachlosendarlehen sowie Darlehen
für Wohlfahrtspflege, an sonstige Krankenanstalten und an Jugendverbände sind rd. 2,4 Mio.
Euro bilanziert. Die restliche Summe verteilt sich auf kleinere Ausleihungen.
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
707.736,93
703.906,89
-3.830,04
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Festwerten, die nur in bestimmten Zyklen überprüft bzw.
aktualisiert werden. Das Vorratsvermögen umfasst Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
707.736,93
703.906,89
-3.830,04
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden hauptsächlich auf dem Betriebshof des FB 66 – Tiefbau – vorgehalten (Pflastersteine, Schüttgüter, Absperrmaterialien, Ersatzteile für Lichtsignalanlagen, Verbrauchsstoffe für Fahrzeuge, etc.). Bis zum Jahr 2015 wurde darüber hinaus ein
verwaltungsweites Lager für Büromaterial und Papier im FB 10 – Verwaltungssteuerung und –
service vorgehalten. Seit Umorganisation mit Wirkung zum Jahresbeginn 2016 werden im Zentrallager nur noch IT-Zubehör-Materialien gelagert. Mit der Inbetriebnahme der neuen HauptfeuSeite 39
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
erwache ist seit 2016 ein Lager für Verbrauchsmaterialien beim Rettungsdienst der Feuerwehr
hinzugekommen, deren bilanzielle Abbildung sich in der Aufarbeitung befindet.
Die Bestände werden im Wesentlichen als Festwert gemäß § 34 (1) GemHVO NRW nachgewiesen. Eine körperliche Bestandsaufnahme der Festwerte ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur alle drei Jahre erforderlich.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
40.335.427,77
52.852.639,95
+12.517.212,18
2.2.0 Allgemeine Erläuterungen
In der Bilanz werden hier neben den „sonstigen Vermögensgegenständen“ (siehe Ziffer 2.2.3)
Forderungen ausgewiesen, die gegenüber natürlichen und juristischen Personen bestehen. Die
Forderungen gehören zu den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens. Nach § 35 (7)
GemHVO NRW "sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem beizulegenden
Wert zum Abschlussstichtag ergibt."
Es ergibt sich somit die Verpflichtung, die Werthaltigkeit zu überprüfen. Die Wertberichtigungen können als Einzel- und Pauschalwertberichtungen durchgeführt werden, des Weiteren
können Abschreibungen vorgenommen werden.
Pauschalwertberichtigungen werden vorgenommen, um das Ausfallrisiko unter Heranziehung
der Altersstruktur für die wesentlichen Forderungskonten (offene und fällige Forderungen) hinreichend vorsichtig bewerten zu können.
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung durch die Verwaltung erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Forderungsbestandes. Hierbei wurden
die nunmehr vorhandenen Möglichkeiten genutzt, mit der Buchungssoftware DZ-KM (SAP) die
Altersstruktur der Forderungen auswerten zu können. Damit wurden nützliche Informationen
zur Einschätzung der Realisierbarkeit der Forderungen geliefert. Es wurde festgelegt, dass die
Realisierbarkeit der Forderungen „mit einer Nettofälligkeit im Zeitraum 1990 bis 2010 bei 0 %
gesehen wird“ und „für die Jahre 2011, 2012 und 2013 … das Ausfallrisiko auf 75 %, 50 % und
25 % eingeschätzt“ wurde.
Der Gesamtforderungsbestand vor Wertberichtigungen der Stadt Krefeld beträgt zum Stichtag
86,9 Mio. Euro (Vorjahr: 73,1 Mio. Euro). Die Gesamtsumme der auf den Forderungsbestand
zum Stichtag vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen beträgt 48,6 Mio. Euro
(Vorjahr: 43,9 Mio. Euro). Daraus ergeben sich zum Bilanzstichtag ausgewiesene Forderungen
nach Wertberichtigungen in Höhe von 38,3 Mio. Euro (Vorjahr: 29,2 Mio. Euro).
Seite 40
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Im Folgenden wird die Entwicklung der Forderungen sowie die Entwicklung der kumulierten
Wertberichtigungen seit 2011 grafisch dargestellt:
Entwicklung Forderungen und Wertberichtigungen in Euro jeweils
zum 31.12.
100.000.000
90.000.000
80.000.000
70.000.000
60.000.000
50.000.000
Nicht wertberichtigte
Forderungen (Bilanzausweis)
40.000.000
Kumulierte EWB & PWB
30.000.000
20.000.000
10.000.000
0
2016
2015
2014
2013
2012
2011
Seit 2011 sind die kumulierten Wertberichtigungen von rd. 19,9 Mio. Euro auf rd. 48,6 Mio.
Euro angestiegen.
H 10
Die Verwaltung sollte ein einheitliches Verfahren zum Umgang mit uneinbringlichen Forderungen entwickeln, das eine Ausbuchung dieser Forderungen festlegt.
Die kumulierten Wertberichtigungen steigen seit 2011 an. Die Arbeitsanweisung vom
15.11.2017 über die Niederschlagungssachbearbeitung enthält keine Regelung zur Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Eine Ausbuchung hätte jedoch keine Auswirkung auf den
Bilanzausweis oder auf die Ergebnissituation, da die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen
bereits wertberichtigt sind. Bei der Ausbuchung von Forderungen ist die Komplexität der Verfahren sowie die gesetzlichen Anforderungen der Bereiche zu berücksichtigen.
Die konkrete Veränderung der Forderungen wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert.
Auch wenn im 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz auf die zusätzliche Untergliederung der öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen verzichtet wurde, diese also nicht mehr
verbindlich vorgeschrieben ist, hat die Verwaltung die Untergliederung im Jahresabschluss
2016 beibehalten.
Seite 41
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
2.761.772,61
3.493.085,52
+731.312,91
Gebühren werden nach § 4 (2) KAG NRW als Geldleistungen definiert, die eine Gegenleistung
für eine besondere Leistung (Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit) der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) darstellen. Der Bilanzwert zum 31.12.2016 setzt sich fast vollständig aus Forderungen gegen den privaten Bereich zusammen. Es handelt sich dabei u. a. um Forderungen
aus Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-, Kanalbenutzungs- sowie Rettungsdienst- und
Baugenehmigungsgebühren.
Der Anstieg der Bilanzposition im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf gestiegene
Forderungen aus Gebühren für Grundbesitzabgaben, Gebühren für Rettungswagen und Gebühren im Zusammenhang mit Wohnungsbau zurückzuführen.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Forderungen stichprobenartig hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft. Zum Stichtag 31.12.2016 bestehende Forderungen wurden – mit Ausnahme aus
sachlichen Gründen erforderlicher Wertberichtigungen – inzwischen beglichen. Bei den Gebühren wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 1,6 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen
von rd. 0,7 Mio. Euro vorgenommen.
2.2.1.2 Beiträge
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
178.664,37
168.262,99
-10.401,38
Beiträge sind nach § 8 (2) KAG NRW Geldleistungen, die „dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (…) bei Straßen,
Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung dienen“, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung.
Bei den Beiträgen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 19 T Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro vorgenommen.
Die Forderungen wurden stichprobenartig hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft. Dabei
wurden sowohl die größten Forderungen als auch zufällig ausgewählte Forderungen einbezogen. In über der Hälfte der Fälle wurden die Forderungen zwischenzeitlich beglichen.
Zu den wesentlichen offenen Forderungen gehören Erschließungs- bzw. Kanalanschlussbeitragsforderungen, die in den Jahren 2012 gestundet wurden und in 2018 fällig werden. Aufgrund der altersbezogenen Sichtweise bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen
Seite 42
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
(siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.0) wurden die gestundeten Beträge der zwei Schuldner bei den
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, obwohl es sich ausschließlich um solvente
Schuldner handelt (nur diesen können Stundungen gewährt werden). Aufgrund der langen bzw.
verlängerten Stundungsfristen (Verzögerung beim Bau des Rheinblicks Uerdingen) kann die
Wertberichtigung jedoch gerechtfertigt werden.
2.2.1.3 Steuern
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
12.152.131,07
12.722.025,67
+569.894,60
Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen
und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Sachverhalt zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Die Definition für Steuern erfolgt durch § 3 (1) AO. Von der Stadt Krefeld werden Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuern, Vergnügungssteuern und Zweitwohnungssteuern erhoben.
Die wichtigste Steuerquelle ist die Gewerbesteuer, deren Aufkommen stark von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst wird.
Die Ertragsveränderungen wirken sich mittelbar auch auf die Steuerforderungen aus, die sich
im Jahresvergleich ebenfalls sehr schwankend darstellen. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein starker Anstieg der Gewerbesteuererträge festzustellen. Ebenso ist ein Anstieg der Forderungen
aus Gewerbesteuern im Gegensatz zu den Vorjahren zu verzeichnen.
Bei den Steuern wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 16,9 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 10,0 Mio. Euro vorgenommen.
Der Weg, Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen in ausreichendem Umfang
durchzuführen, ist auch hier konsequent weiter zu verfolgen. Allen Einzelwertberichtigungen
lagen Niederschlagungen (§ 26 II GemHVO) zugrunde. Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen hat im Jahr 2016 in etlichen Einzelfällen entsprechenden Wertberichtigungen zugestimmt. Weiterhin wurde der Ausschuss regelmäßig (halbjährlich, nachträglich) von der Verwaltung gemäß dem Ratsbeschluss vom 24.06.2010 in Form von Fallzahlen
und (summarisch) bezifferter Steuerschuld über Aussetzungen von der Vollziehung wegen Einspruchs- und Klageverfahren, Stundungen, Erlasse und befristete und unbefristete Niederschlagungen in Tabellenform, getrennt nach Steuerarten, informiert. Es war somit eine ausreichende Information der Politik gegeben.
Seite 43
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Steuerforderungen zusammensetzen. Die Werte basieren auf einer Zusammenstellung von Daten der geprüften Konten im DZ-Kommunalmaster
(nach Saldierung mit Einzelwertberichtigungen).
Art der Steuerforderung
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Vergnügungssteuer
Sonstige Steuern
Umgliederungen aus den o.g. Steuerarten
Pauschalwertberichtigungen
Einzelwertberichtigungen
Steuerforderungen gesamt
Beträge in Euro
2016
33.738.193,31
3.097.563,30
2.262.381,74
405.624,25
175.364,23
-10.020.993,71
-16.936.107,45
12.722.025,67
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
753.183,08
3.577.302,04
+2.824.118,96
Forderungen aus Transferleistungen resultieren aus einer Übertragung von – im Regelfall –
finanziellen Mitteln an die Kommune aus dem öffentlichen und privaten Bereich, denen keine
private Leistung gegenübersteht; damit ist eine hohe Werthaltigkeit der Forderungen gegeben.
Bei den Forderungen aus Transferleistungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio.
Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro vorgenommen.
Im Zusammenhang mit der Erstattung von Kosten der Unterbringung und Versorgung von
Flüchtlingen hat die Stadt Krefeld zum Stichtag rd. 3,0 Mio. Euro Forderungen gegenüber dem
Landschaftsverband Rheinland (LVR) ausgewiesen. Aus diesem Grund sind die Forderungen
aus Transferleistungen zum 31.12.2016 gestiegen.
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
6.327.284,82
11.632.872,19
+5.305.587,37
In den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen werden Forderungen des öffentlichrechtlichen Bereichs und solche aus Transferleistungen nachgewiesen, die keiner anderen Position zugeordnet werden können. Es handelt sich um eine Auffangposition, mögliche andere
Zuordnungen sind vorrangig vorzunehmen. Zu den „Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen“ gehören Verwarnungs-, Buß- und Zwangsgelder, Forderungen aus investiven Maßnahmen,
Unterhaltsverpflichtungen, Elternbeiträge zu Kindertageseinrichtungen und zur GanztagsbeSeite 44
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
treuung in den Schulen sowie Nebenforderungen aus Gewerbesteuer (Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc.).
Bei den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd.
10,9 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 4,1 Mio. Euro vorgenommen. Die
Ursache für den Anstieg dieser Bilanzposition ist im Wesentlichen die Quartalsabrechnung der
Ausgaben für Geldleistungen nach § 46a (2) und (3) SGB XII zur Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung in Höhe von 5,5 Mio Euro gegenüber der Bezirksregierung. Die Forderung wurde erst im neuen Jahr beglichen, während im Vorjahresabschluss der Zahlungsausgleich noch vor dem Bilanzstichtag erfolgte.
Der Bilanzansatz ermittelt sich insgesamt wie folgt:
Beschreibung
Beträge in Euro
2015
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
- gegen den privaten Bereich
- gegen den öffentlichen Bereich
- gegen verbundene Unternehmen
Umgliederungen etc. (saldiert)
Einzelwertberichtigungen
Pauschalwertberichtigungen
Bilanzansatz
10.793.155,14
8.556.583,03
181.391,26
370.832,88
-7.827.990,01
-5.746.687,48
6.327.284,82
Beträge in Euro
2016
11.767.306,52
14.700.526,21
89.696,58
100.579,67
-10.876.947,65
-4.148.289,14
11.632.872,19
Hinsichtlich der Werthaltigkeitsanalyse besteht nach wie vor ein Bearbeitungsrückstau, der
sich aufgrund der Vielzahl der Zahlungspflichtigen und deren Lebensumstände bzw. sozialer
Verhältnisse etc. (z.B. im Bereich der Unterhaltsforderungen gegen Kindesväter) nicht ohne
größeren Aufwand abarbeiten lässt. Durch die vorgenommenen Wertberichtigungen und den
weiteren Ausbau des Forderungsmanagements befindet sich die Verwaltung aber auf einem
guten Weg, der konsequent weiter zu beschreiten ist.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
3.778.296,95
3.633.549,75
-144.747,20
Eine privatrechtliche Forderung basiert auf dem Recht, von einem anderen aufgrund eines
Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. In den
privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich werden insbesondere die auf
die Stadt übergeleiteten privatrechtlichen Unterhaltsansprüche (nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wegen Sozialhilfe- und Unterhaltsersatz und für Rückforderungen) nachgewiesen. Die restlichen Forderungen entfallen u. a. auf Mieten und Pachten, Verkäufe, Erbbauzin-
Seite 45
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
sen, Darlehensforderungen, Verkaufserlöse, Erlöse für die Beköstigung in Kindertagesstätten
und Ganztagsschulen, sowie Zinsen.
Der Rückgang dieser Bilanzposition ist im Wesentlichen auf im Vergleich zum Vorjahr höhere
Wertberichtigungen zurückzuführen. Bei den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem
privaten Bereich wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 1,2 Mio. Euro (insbesondere im Bereich Kostenersatz für Sozialhilfe) sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 1,9 Mio. Euro
vorgenommen. Bei den Unterhaltsforderungen sind die Schuldner vermehrt nicht in der Lage,
ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so dass sich der Abbau von Forderungen in
diesem Bereich auch nicht konsequent über Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzen lässt.
Aufgrund der Vielzahl der Forderungen lassen sich die konkreten Ausfallrisiken allerdings nur
schwer abschätzen. Aus Sicht der Prüfung sind nach der Auswertung von Stichproben weitere
Einzelwertberichtigungen vorzunehmen. Dies führt aber nicht zu weiteren Wertreduzierungen,
da die zweifelhaften Forderungen seitens der Verwaltung bereits über die Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt wurden.
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
427.144,34
344.410,06
-82.734,28
Es handelt sich im Wesentlichen um privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Bund, dem
Land und Zweckverbänden.
Der Rückgang ist sowohl auf gesunkene Gesamtforderungen als auch auf gestiegene Wertberichtigungen zurückzuführen, die gegenüber dem öffentlichen Bereich naturgemäß geringer
ausfallen. Die Höhe der Forderungen ist stichtagsbezogen; sie wurden zwischenzeitlich zum
größten Teil beglichen.
2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
2.359.764,34
2.538.671,94
+178.907,60
Bei den privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Konzessionsabgaben in Höhe von 1,2 Mio Euro und einer Forderung aus einem weitergeleiteten Kredit in Höhe von 950 TEuro gegen ein verbundenes Unternehmen.
H 11
Die zum Stichtag ausgewiesenen privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen in Höhe von 12.037,00 Euro stellen privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen dar und sind daher unter der Bilanzposition
2.2.2.3 auszuweisen.
Seite 46
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Die privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen hätten zum Stichtag
31.12.2016 insgesamt 2.550.708,94 Euro betragen müssen, da die unter den privatrechtlichen
Forderungen gegen Sondervermögen (Bilanzposition 2.2.2.5) aufgeführten Forderungen in Höhe von 12.037,00 Euro Forderungen gegen die Kommunalbetrieb Krefeld AöR darstellen. Es
handelt sich hierbei somit nicht um privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen sondern um Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Zwar wird im Bilanzausweis gem. § 41 (3) GemHVO der hier getätigte detaillierte Ausweis der
privatrechtlichen Forderungen nicht gefordert. Von dem Wahlrecht gem. § 41 (6) GemHVO wurde jedoch in dem Sinne Gebrauch gemacht, dass ein feingliedrigerer Detaillierungsgrad so wie
er noch vor dem 1. NKF-WG gefordert wurde, erfolgt ist. Eine Anhangangabe zum detaillierteren
Bilanzausweis der Forderungen wurde entsprechend § 41 (6) Nr. 3 GemHVO vorgenommen.
Weitere Auswirkungen des oben beschriebenen Ausweisfehlers ergeben sich darüber hinaus
auf die gem. § 44 (3) i.V.m. § 46 (1) GemHVO getätigte Anhangangabe bezüglich der privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Ausweisfehler hat keine Auswirkung auf den Gesamtausweis der privatrechtlichen Forderungen.
2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
198.233,19
177.921,60
-20.311,59
Es handelt sich im Wesentlichen um privatrechtliche Forderungen gegen DSM aus Mieten sowie
gegen Hafen Krefeld aus Kostenerstattungen.
2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
263.573,09
12.037,00
-251.536,09
Die zum 31.12.2016 aufgeführten Forderungen in Höhe von 12.037,00 Euro betreffen Forderungen gegen die Kommunalbetrieb Krefeld AöR. Es handelt sich somit nicht um privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen sondern um Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Ausweis hätte unter Bilanzposition 2.2.2.3 erfolgen sollen. An dieser Stelle wird
auf den Hinweis H11 verwiesen. Dies gilt analog für die gem. § 44 (3) i.V.m. § 46 (1) GemHVO
getätigte Anhangangabe bezüglich der privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen.
Auch hier erfolgte ein detaillierterer Ausweis der Forderungen im Forderungsspiegel als nach §
46 (1) S. 2 GemHVO gefordert. Der Gesamtbetrag der privatrechtlichen Forderungen bleibt hiervon somit unberührt.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Der Rückgang dieser Bilanzposition ist darauf zurückzuführen, dass die im Vorjahr als privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen ausgewiesenen Forderungen gegen die Stadtentwässerung Krefeld nun im Rahmen der Umwandlung in den Kommunalbetrieb AöR als Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgen.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
11.135.379,91
14.552.501,19
+3.417.121,28
Die Bilanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ ist ein Auffangposten für Vermögensgegenstände, die nicht dem bilanziellen Gliederungsschema zugeordnet werden können. Hierzu zählen u. a. Ansprüche gegen Dritte, die weder aus Lieferungen und Leistungen, noch aus
Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind, so z. B. Kautionsleistungen,
Forderungen gegenüber Institutionen, Behörden, Mitarbeitern oder Organmitgliedern.
Darüber hinaus sind unter den Sonstigen Vermögensgegenständen Grundstücke auszuweisen,
die wegen der Verkaufsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Grundstücke, die drei
Jahre lang nicht veräußert werden konnten, sind allerdings dann nicht länger als Umlaufvermögen auszuweisen, sondern wieder zum Anlagevermögen umzubuchen – es sei denn, die Veräußerungsabsicht besteht fort.
Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens dürfen gemäß der Kommentierung der GPA
NRW zu § 35 (7) GemHVO NRW höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der
Bilanz ausgewiesen werden. Der Ausweis erfolgt unter strenger Beachtung des Niederstwertprinzips.
In der folgenden Tabelle werden die sonstigen Vermögensgegenstände im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und nachfolgend die wesentlichen Positionen bezüglich ihrer Veränderungen
erläutert:
Beschreibung
Andere sonstige Vermögensgegenstände
Betrag
in Euro 2015
Betrag
in Euro 2016
Veränderung
in Euro
5.528.969,56
6.592.747,80
1.063.778,24
72.392,04
52.438,60
-19.953,44
-11.234,79
-11.234,79
0,00
5.374.466,68
7.583.404,01
2.208.937,33
138.683,94
6.892,84
- 131.791,10
31.277,97
313.863,70
282.585,73
824,51
14.389,03
13.564,52
11.135.379,91
14.552.501,19
3.417.121,28
Privatrechtl. Forderungen gegen Mitarbeiter u. a.
Einzelwertberichtigungen privatrechtliche
Forderungen gegen Mitarbeiter
Grundstücke - zum Verkauf anstehend
Debitorische Kreditoren
Forderungen gegenüber Finanzamt/ Vorsteuer
Übrige
Summe der sonstigen Vermögensgegenstände
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
a) Andere sonstige Vermögensgegenstände:
Die Bilanzposition umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht anderweitig zugeordnet
werden können, z. B. personalrechtliche Sachverhalte wie Ansprüche auf Erstattung künftiger Altersteilzeitleistungen durch verbundene Unternehmen oder die Erstattung von Pensionszahlungen durch ehemalige Dienstherren (bei Beamten, die zur Stadt Krefeld gewechselt
sind). Diese Beträge unterliegen insoweit Schwankungen, als Altersteilzeit-Verträge neu geschlossen werden oder wegfallen bzw. sich die Fallzahl der von anderen Dienstherren gewechselten Beamten erhöht oder vermindert.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände sind im Wesentlichen wegen höherer Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen
für Beamte/-innen aufgrund von Dienstherrenwechseln um rd. 0,9 Mio Euro gestiegen.
H 12
Für Beamte, die von anderen Dienstherren zur Stadt Krefeld gewechselt sind,
wurden die Forderungen aus dem Erstattungsanspruch für Pensionszahlungsverpflichtungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen nicht korrekt berechnet.
Bei der Berechnung der Erstattungsansprüche für Pensionserstattungsverpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren erfolgte keine vollständige Berücksichtigung sämtlicher dienstherrenwechselnder Beamter. Die Verwaltung hat zugesagt, die Berechnung vollständig zu prüfen
und die ggf. erforderlichen Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorzunehmen.
b) Privat-rechtliche Forderungen gegen Mitarbeiter u. a.:
Die privatrechtlichen Forderungen umfassen hauptsächlich Lohn- und Gehaltsvorschüsse an
städtische Mitarbeiter, die von den Gehalts- und Besoldungszahlungen einbehalten werden.
c) Grundstücke – zum Verkauf anstehend:
Grundstücke und Gebäude, die die Stadt Krefeld in absehbarer Zeit veräußern möchte, werden nicht mehr im Anlagevermögen, sondern im Umlaufvermögen ausgewiesen. Es handelt
sich daher bei den in diesem Posten ausgewiesenen Grundstücken und Gebäuden um Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Infolge der Fertigstellung der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße in 2016 wurde das
Gebäude sowie die Bodenwerte der alten Hauptfeuerwache an der Florastraße in das Umlaufvermögen umgebucht, da eine Veräußerung im Rahmen eines Bieterverfahrens beabsichtigt wird. Demgegenüber stehen Rückbuchungen von Grundstücken in das Anlagevermögen infolge erfolgloser Vermarktungsversuche und der Einstellung weiterer Vermarktungsaktivitäten.
d) Debitorische Kreditoren:
Die debitorischen Kreditoren betreffen im Wesentlichen Umgliederungen aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die debitorischen
Kreditoren um rd. 7 TEuro gesunken.
Seite 49
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
e) Forderungen gegenüber Finanzamt/Vorsteuer:
Der Umsatzsteuer-/Vorsteuerüberhang ist abhängig von den entsprechenden Aufwendungen/Erträgen im Bereich der Betriebe gewerblicher Art. Der ausgewiesene Betrag umfasst im
Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche aus der Vorsteueranmeldung für den Monat Dezember 2016 sowie weitere Erstattungsansprüche aus der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2016.
2.4 Liquide Mittel
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.883.262,55
13.229.270,28
+3.346.007,73
Diese Position umfasst alle Zahlungsmittel, die als Bar- oder Buchgeld zur Verfügung stehen.
Der Saldo wird in der Bilanz dem Umlaufvermögen zugerechnet. Es sind auch Anteile enthalten,
die für andere Stellen lediglich verwaltet werden (z. B. Schulgirokonten); für diese sich außerhalb der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld befindlichen Mittel ist eine Gegenposition in entsprechender Höhe im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Sonstigen Sonderposten
gebildet worden.
Bar- (z. B. Handkassen) und Buchgeldbestände (Bankguthaben) sind eine kurzfristige Liquiditätsreserve. Die Zahlungsfähigkeit der Zahlungsabwicklung kann seit Jahren nur durch Kredite
zur Liquiditätssicherung aufrechterhalten werden.
Die Bestände auf den Konten im DZ-Kommunalmaster gliedern sich wie folgt:
Beschreibung
Betrag in Euro
2015
Bestände Bank- und Girokonten der Stadt
Schulgirokonten
Barbestände in städtischen FB
(Barkassen)
Mietkaution auf einem Sparbuch
Stiftungen
Treuhandkonten
Summe
Betrag in Euro
2016
6.900.452,16 10.300.601,65
2.618.246,59
2.500.439,97
45.976,88
6.751,78
Differenz
in Euro
3.400.149,49
-117.806,62
40.781,82
6.756,51
-5.195,06
4,73
311.835,14
380.690,33
9.883.262,55 13.229.270,28
68.855,19
+3.346.007,73
Erläuterungen der Veränderungen bei den einzelnen Positionen:
a) Bestände Bank- und Girokonten der Stadt:
Die Bestände unterliegen starken Schwankungen, es handelt sich um eine Stichtagsbetrachtung. Die Ursache für die Bestandserhöhung in 2016 sind im Wesentlichen nicht vorhersehbare
Einzahlungen aus dem Gewerbesteuerbereich.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
b) Schulgirokonten:
Die Schulgirokonten werden von den jeweiligen Schulen eigenorganisatorisch verwaltet und
entziehen sich der Verfügungsgewalt der Stadtverwaltung. Sie beinhalten städtische Mittel
sowie Drittmittel. Die einzelnen Schulkonten sind größeren Schwankungen unterworfen, die
darauf zurückzuführen sind, dass Mittel zum einen zur Durchführung umfangreicher Projekte
angespart und dann wiederum in einer Summe verausgabt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Schulgirogelder wurde in den letzten Jahren stichprobenartig geprüft und die Ergebnisse in diversen Berichten der Rechnungsprüfung (z. B. Berichte
Nr. 16/2015, 6/2016, 15/2016 und 12/2017) dargestellt.
Die Gegenposition zu den Schulgirokonten wird auf der Passivseite der Bilanz dargestellt, die
Bestände der Liquiden Mittel der Schulgirokonten stimmen mit den sonstigen Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel auf Schulgirokonten (Bilanzposition 4.7) überein.
c) Barbestände in städtischen Fachbereichen (Barkassen):
Die Fachbereiche sind lt. DA 207 gehalten, die Bargeldbestände mindestens einmal jährlich
unvermutet zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung schriftlich niederzulegen. Darüber hinaus
werden die Barkassen auch in Prüfungen des Fachbereiches Rechnungsprüfung einbezogen.
Gemäß der Jahresabschlussverfügung 2016 waren die Fachbereiche gehalten, den Endstand
der am 31.12.2016 tatsächlich vorliegenden Bargeldbestände aller Barkassen und Handvorschüsse zu ermitteln und zu dokumentieren.
Der Saldo resultiert insbesondere aus Bareinnahmen, die zum Bilanzstichtag noch nicht auf ein
Girokonto der Stadt Krefeld eingezahlt wurden. Eine alternative Verbuchung der Geschäftsvorfälle ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich.
d) Mietkaution:
Die Mietkaution hat sich zum Vorjahr nur um den Zinsbetrag verändert.
e) Stiftungen:
Die Geld- und Wertpapierbestände der Stiftungen teilen sich auf unterschiedliche Anlageformen auf. Die langfristigen Wertpapieranlagen werden im Finanzanlagevermögen ausgewiesen, die Barbestände fließen in die städtischen Girokontenbestände mit ein. Die Treuhandkonten umfassen den Gesamtbestand für die durch die Krefelder Bau- GmbH verwalteten Mietobjekte der Gehlen-Schenkung, des Nachlasses Nauen sowie der „Vereinigten-Familie-deGreiff-Stiftung“. Das Treuhandkonto für das Objekt Philadelphiastraße der Gehlen-Schenkung
wurde bereits im Jahr 2011 eingerichtet und einer gesonderten Prüfung im Jahresabschluss
unterzogen. Die Konten für die beiden anderen genannten Stiftungen wurden im Jahr 2012 eröffnet.
Die Stiftungsabschlüsse 2016 wurden hinsichtlich der Entwicklung der Geld- und Wertpapierbestände, der Aufschlüsselung der Erträge und des Aufwandes, der Verwendung der Zuschüsse, der Abwicklung der Mieterträge und des Unterhaltungsaufwandes durch die Krefelder Bau-
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
GmbH sowie der Wahrnehmung der Aufgaben durch das Stiftungsmanagement einer gesonderten Prüfung (siehe Ziffer 4 dieses Prüfungsberichtes) unterzogen.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
15.877.241,07
16.754.565,19
+877.324,12
Die Notwendigkeit einer Rechnungsabgrenzung ergibt sich, wenn bei einem gegenseitigen Leistungsaustausch bei dem für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, diese Leistungen und die Gegenleistungen zeitlich auseinanderfallen, z. B. wenn haushaltsjahrbezogene
Aufwendungen und die jeweils dazu gehörigen Zahlungen in unterschiedliche Haushaltsjahre
fallen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 42 (1) GemHVO Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Die aktive Rechnungsabgrenzung wird angesetzt, um eine haushaltsbezogene, periodengerechte Ergebnisermittlung zu gewährleisten. Sie stellt deshalb einen ergänzenden
Korrekturposten zu den Vermögens- und Schuldenposten der gemeindlichen Bilanz dar.
In die ARAP werden in Krefeld nur Sachverhalte einbezogen, deren finanzielle Auswirkungen
über 5.000 Euro liegen. Zwischenzeitlich ist weitgehend von dem bisherigen „Differenzverfahren“ Abstand genommen worden. Nur der FB 50 wendet diese Form noch an, wobei jeweils zum Jahresende die Höhe der neu zu bildenden ARAP ermittelt und ausschließlich die
Differenz (Erhöhung bzw. Reduzierung) zum Vorjahreswert gebucht wird.
Seite 52
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Die nachfolgende Tabelle stellt dar, welche Zu- und Abgänge zum Anstieg des Wertes der Bilanzposition geführt haben:
Bezeichnung
Beträge in Euro
Beamtenbesoldung und -versorgung für Januar
- Zugang Zahlung Januar 2017
- Abgang Zahlung Januar 2016
Pflegegeldleistungen für Januar
- Zuführung 2016
- Auflösung 2016
Leistungen nach SGB XII und SGB II für Januar
- Zuführung 2016
- Auflösung 2016
Bildung und Teilhabe für Januar
- Zuführung 2016
- Auflösung 2016
Zuschuss zum Rosenmontagszug
- Zuführung 2016
- Auflösung 2016
Vorauszahlung Studieninstitut Niederrhein
- Zuführung 2016
- Auflösung 2016
Vorauszahlung Leistungsbeteiligung Kosten der
Unterkunft (FB 50) an Bundesagentur für Arbeit
- Zuführung 2016
- Auflösung 2016
Saldierte Veränderungen ARAP
5.156.241,17
-4.916.298,88
589.070,95
-288.557,12
205.310,58
-0,00
47.434,70
-34.123,80
12.500
-12.500
0,00
-39.770,60
5.724.579,47
-5.566.562,35
877.324,12
Die Zahlung der Januarbesoldung für die Beamtinnen/Beamte erfolgt aufgrund des Alimentationsprinzips jeweils am 1. des Monats, d.h. aufgrund der Feiertage zum Jahreswechsel bereits
im Dezember des Vorjahres. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf Besoldungserhöhungen aufgrund von Tarifabschlüssen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr
ergab sich eine Erhöhung dieser Abgrenzung um 0,2 Mio Euro.
Ebenfalls aufgrund rechtlicher Verpflichtungen sind den Hilfeempfängern in den Fällen der
„Pflegegeldzahlung“, „Bildung und Teilhabe“ und den „Leistungen nach dem SGB XII und II“
jeweils am 1. des Monats die Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgt auch hier die Auszahlung der Hilfezahlung für Januar grundsätzlich bereits im Dezember des Vorjahres. Die Zahlungen werden über die im FB 50 – Soziales, Senioren und Wohnen – bzw. FB 51 – Jugendhilfe
und Beschäftigungsförderung – eingesetzten Vorverfahren direkt an die Hilfeempfänger ausgezahlt.
Die Abgrenzung von Pflegegeldzahlungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Mio Euro im Wesentlichen deshalb gestiegen, weil im Gegensatz zum Vorjahr neben den Zahlungen für Tagespflege auch die Zahlungen für Vollzeitpflege abgegrenzt wurden. Aufgrund der periodengleichen Zahlung der Gelder für Vollzeitpflege ergab sich keine Abgrenzungsnotwendigkeit im Einzelabschluss 2015.
In 2016 erfolgte zudem eine Vorauszahlung für die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft an
die Bundesagentur für Arbeit, die das Jahr 2016 betraf und insofern als ARAP zu verbuchen war.
Seite 53
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
3.3.2 Prüfung der Passiva
1. Eigenkapital
Das Eigenkapital bezeichnet die Differenz zwischen der Summe der Aktiva und der Summe der
Schulden abzüglich der passivischen Rechnungsabgrenzungsposten und der Sonderposten.
Die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich somit erst nach Ansatz und Bewertung der übrigen Bilanzposten.
1.1 Allgemeine Rücklage
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
580.425.647,35
513.327.342,75
-67.098.304,60
Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 67,1 Mio. Euro verringert. Der
Rückgang ist zum einen auf die Umbuchung des Jahresfehlbetrags 2014 (Ergebnisverwendung
2014) aus dem Verlustvortrag zurückzuführen. Zum anderen wurden im Haushaltsjahr 2016
Eröffnungsbilanzkorrekturen und ergebnisneutrale Vorgänge aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen erfasst.
Bilanzwert zum 31.12.2015
Ergebnisverwendung 2014
Eröffnungsbilanzkorrekturen
Ergebnisneutrale Abgänge/ Veräußerungen
Bilanzwert zum 31.12.2016
Betrag in Euro
580.425.647,35
-66.878.018,05
-543.772,65
+323.486,10
513.327.342,75
In der Ratssitzung am 08.12.2016 erfolgte die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gem.
§ 96 (1) S. 1 GO NRW. Zugleich hat der Rat gem. § 96 (1) S. 2 GO NRW beschlossen den Jahresfehlbetrag 2014 von 66.878.018,05 Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Entsprechend dieser Beschlussfassung erfolgte im Haushaltsjahr 2016 die Verrechnung des Jahresfehlbetrags 2014 mit der Allgemeinen Rücklage durch Umbuchung aus dem Verlustvortrag.
Für die Verbuchung des Jahresfehlbetrags 2015 siehe Erläuterungen zu Bilanzposition 1.4 Verlustvortrag.
Des Weiteren hat sich die Allgemeine Rücklage infolge der in 2016 durchgeführten Eröffnungsbilanzkorrekturen saldiert um 543.772,65 Euro verringert. Gemäß § 92 (7) GO i.V.m. § 57 (2)
GemHVO sind Wertansätze von Vermögensgegenständen aus der Eröffnungsbilanz ergebnisneutral zu berichtigen oder nachzuholen, sofern sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse Korrekturbedarfe ergeben. Die betroffenen Positionen sind der Anlage 6 zum Jahresabschluss 2016 zu entnehmen. Die Eröffnungsbilanzkorrekturen werden unter Ziffer 2.6 dieses
Berichts zusammengefasst dargestellt und unter den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen beschreiben. Die Anpassungsbuchungen erfolgten ergebnisneutral und wurden
direkt mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Darüber hinaus führt die durch das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen gemäß § 43 (3) GemHVO i.V.m. § 90 (3) GO NRW saldiert zu einer Erhöhung der
Allgemeinen Rücklage um 323.486,10 Euro. Die erfolgsneutrale Erhöhung der Allgemeinen
Rücklage ist Wesentlichen auf Veräußerungen nicht mehr benötigter Grundstücke und Gebäude
zurückzuführen. Zur Wahrung der Transparenz im Jahresabschluss sind die Verrechnungen mit
der allgemeinen Rücklage nachrichtlich unter der Ergebnisrechnung 2016 angegeben.
Eine Reduzierung der Allgemeinen Rücklage durch eine Verrechnung des Jahresfehlbetrages
des Jahres 2015 (rd. 26,8 Mio. Euro) findet auch in 2016 nicht statt, da der Jahresabschluss
2015 nicht bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 festgestellt und über die Ergebnisverwendung beschlossen wurde.
Der Haushalt ist nach § 72 (2) GO NRW nicht ausgeglichen, da der Gesamtbetrag der Aufwendungen die Erträge übersteigt. Die Möglichkeit eines sogenannten fiktiven Haushaltsausgleiches nach § 72 (2) S. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist für die
Stadt Krefeld nicht möglich, da diese aufgebraucht ist (siehe unten, Ziffer Passiva 1.3). Durch
die notwendige Verringerung der Allgemeinen Rücklage nach § 75 (4) GO ist der Haushalt von
der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, zu genehmigen.
Infolge der in den vergangenen Haushaltsjahren erzielten Fehlbeträge ist eine stetige Reduzierung des Eigenkapitals der Stadt Krefeld (Nettobetrachtung) zu verzeichnen:
Entwicklung Eigenkapital in Euro jeweils zum 31.12.
480.787.638,22
2011
486.719.719,79
2010
450.000.000
506.120.411,65
500.000.000
602.158.591,10
550.000.000
639.779.488,02
600.000.000
661.752.189,06
650.000.000
667.643.713,53
700.000.000
702.237.809,17
750.000.000
776.002.201,68
800.000.000
2015
2016
400.000.000
2008
2009
2012
2013
2014
1.2 Sonderrücklagen
Sonderrücklagen sind gemäß § 41 (4) Ziffer 1.1.2 auf der Passivseite der Bilanz beim Eigenkapital auszuweisen. Bei der Stadt Krefeld wurden seit der Eröffnungsbilanz keine Sonderrücklagen gebildet.
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1.3 Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage der Stadt Krefeld wurde im Jahr 2011 nach einem entsprechenden
Ratsbeschluss zur Abdeckung des Fehlbetrages 2010 vollständig aufgezehrt.
1.4 Verlustvortrag
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
-66.878.018,05
-26.827.909,51
+40.050.108,54
Da zum Zeitpunkt der Einbringung des Jahresabschlusses 2016 der Jahresabschluss 2015 noch
nicht vom Rat festgestellt war und kein Beschluss über die Ergebnisverwendung vorlag, wurde
der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 26.827.909,51 Euro dem Verlustvortrag zugeführt.
Durch die Umbuchung des Vorlustvortrages für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von
66.878.018,05 Euro in die Allgemeine Rücklage infolge der Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung in der Ratssitzung am 08.12.2016 hat sich der zum 31.12.16 ausgewiesene Verlustvortrag um 40.050.108,54 Euro im Vergleich zum Vorjahr verringert.
1.5 Jahresfehlbetrag
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
-26.827.909,51
-5.711.795,02
+21.116.114,49
Der Jahresfehlbetrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 21,1 Mio. Euro auf rd. 5,7 Mio.
Euro verringert. Die Reduzierung des Jahresfehlbetrages ist im Wesentlichen auf im Vergleich
zum Vorjahr um rd. 91,8 Mio. Euro gestiegene ordentliche Erträge zurückzuführen, denen nur
um rd. 67,2 Mio. Euro höhere ordentliche Aufwendungen gegenüber stehen. Die ordentlichen
Erträge (+12,9 %) sind insbesondere aufgrund von im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren
Gewerbesteuererträgen (rd. +28,3 Mio. Euro), höheren Erträgen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (rd. +30,6 Mio. Euro) sowie um gestiegenen Erträgen aus Kostenerstattungen
und Kostenumlagen (rd. +18,9 Mio. Euro) stark angestiegen. Steigerungen im Bereich der ordentlichen Aufwendungen ergaben sich im Wesentlichen bei den Transferaufwendungen (rd.
+30,5 Mio. Euro), den Personalaufwendungen (rd. +13,1 Mio. Euro), den Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (rd. +12,1 Mio. Euro) sowie den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (rd. +10,3 Mio. Euro).
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Die Gesamtentwicklung der Fehlbeträge seit der Eröffnungsbilanz wird im nachfolgenden
Schaubild dargestellt.
-40.000.000
-50.000.000
-60.000.000
-70.000.000
2014
2015
2016
-5.711.795,02
2013
-26.827.909,51
-30.000.000
2012
-66.878.018,05
-20.000.000
-36.876.754,76
-10.000.000
-11.739.158,60
0
2011
-37.174.707,93
2010
-24.871.546,71
2009
-73.946.921,76
2008
-73.764.392,51
Entwicklung Fehlbeträge in Euro jeweils zum 31.12.
-80.000.000
-90.000.000
Der Rat stellt nach § 96 (1) GO NRW den von der Rechnungsprüfung im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest und fasst einen Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages. Sofern eine Verrechnung durch den Rat
rechtzeitig beschlossen wird, wird der Jahresfehlbetrag 2016 mit der Allgemeinen Rücklage im
Jahr 2018 verrechnet (da der Beschluss des Rates vor Einbringung des Jahresabschlusses 2017
noch nicht vorgelegen hat); andernfalls erfolgt eine Verrechnung im Jahresabschluss 2019,
sofern darüber ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst wird. Die Allgemeine Rücklage wird
damit weiter reduziert.
2. Sonderposten
2.0 Allgemeine Erläuterungen
Nach § 43 (5) GemHVO NRW sind Zuwendungen und Beiträge, die die Stadt zweckgebunden
zur Durchführung von Investitionen erhält, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen, sofern es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt. Sie sind entsprechend der Abnutzung (AfA) des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen, wodurch eine haushaltswirtschaftliche Entlastung entsteht. Der Sonderposten wird nach
Aktivierung des Vermögenswertes gebildet. Zum Ende der Abschreibung ist der Sonderposten
aufgelöst.
Die Sonderposten haben Eigenkapitalcharakter, wenn Zuschüsse und Fremdmittel im Rahmen
einer Zweckbindung zur Finanzierung von städtischem Anlagevermögen nachgewiesen werden.
Sie fließen in die Berechnung der Eigenkapitalquote II ein (siehe Ziffer 7). Die Berechnung der
Eigenkapitalquote I erfolgt ohne Berücksichtigung der Sonderposten. Die Auflösung der Sonderposten wird weitestgehend automatisiert im Buchungsverfahren erzeugt, diese automatisierte Buchung beinhaltet eine geringe Fehlerwahrscheinlichkeit. Die Entwicklung der SonderSeite 57
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posten im Jahr 2014 wurde in erheblichem Maße von der Investitionstätigkeit und den von Dritten gezahlten Zuwendungen und Zuschüssen beeinflusst.
Die Entwicklung der Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge, den Gebührenausgleich und der
sonstigen Sonderposten wird in den nachfolgenden Ziffern erläutert. Die nachfolgende Grafik
stellt die Entwicklung aller Sonderposten dar:
Sonderposten in Euro jeweils zum 31.12.
450.000.000
2008
2009
2010
2011
2012
498.355.850,33
492.920.996,68
2013
2014
490.869.027,86
460.000.000
489.050.762,27
470.000.000
497.537.279,67
480.000.000
474.270.932,22
490.000.000
468.782.732,21
500.000.000
473.269.171,83
510.000.000
2015
509.401.350,05
520.000.000
2016
Der erhebliche Anstieg im Jahr 2011 ist auf den Abschluss der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom
02.03.2009) zurückzuführen, die entsprechenden Zuwendungen haben zu einem Anstieg der
Sonderposten geführt. Ebenso sind erhebliche Zuweisungen in den Folgejahren (auch als Pauschalzuweisungen) geflossen.
Die Ursachen der Veränderungen in 2016 werden bei den nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert:
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
379.309.635,51
400.157.701,37
+20.848.065,86
Für Zuweisungen des Landes (Schul-/ Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale) und für
Zuschüsse von Privaten und von verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden wurden
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
neue Sonderposten in einem Umfang von rd. 30,2 Mio. Euro gebildet. Weiter waren ertragswirksame Auflösungen von rd. 10,0 Mio. Euro bei den Altfällen zu verzeichnen.
Im Wesentlichen ist der Anstieg in 2016 auf erhaltene Zuwendungen im Zusammenhang mit
den durchgeführten Baumaßnahmen am Kaiser Wilhelm Museum (5,6 Mio. Euro), Errichtung
des Gebäudes der neuen Hauptfeuerwache (9,9 Mio. Euro) sowie der Errichtung der Haltestelle
am Ostwall inkl. Gleisanlage (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen.
Im Jahr 2016 waren zudem Eröffnungsbilanzkorrekturen zu verzeichnen, die unter Ziffer 2.6
dieses Berichtes sowie den korrespondierenden Bilanzpositionen näher erläutert wurden und
die das Volumen bei dieser Bilanzposition um saldiert rd. 61 TEuro verringert haben.
Anzahlungen für künftige Sonderposten werden bei dieser Bilanzposition erst ausgewiesen,
wenn die entsprechenden Maßnahmen auch tatsächlich in der Bilanz aktiviert wurden (Beispiel: die in 2015 noch in der Entstehung befindliche Maßnahme zur Errichtung der Haltestelle
Ostwall). Bis dahin werden sie unter Zwischenkonten in der Bilanzposition Passiva 4.7 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen (siehe dortige Darstellung).
2.2 Sonderposten für Beiträge
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
89.740.284,45
87.197.477,88
-2.542.806,57
Sonderposten für Beiträge werden aufgrund von Zahlungen gebildet, die von Abgabepflichtigen zur Erstellung von Infrastruktureinrichtungen, z. B. Straßen und Kanäle, geleistet
werden (Erschließungs- und Straßenbaubeiträge).
Dieser Sonderposten hat sich wie in den vergangenen Jahren verringert. Zwar ergeben sich aufgrund neu abgerechneter Beiträge auch Zugänge, allerdings überwiegen ertragswirksame Auflösungen der Sonderposten (insbesondere für Altfälle).
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
12.107.066,78
12.331.066,78
+224.000,00
Nach § 6 KAG NRW werden Überschüsse der Gebührenhaushalte in diese Sonderposten eingestellt. Durch die Auflösung der Sonderposten entstehen Erträge, die bei den nachfolgenden
Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden müssen und dadurch den Anstieg von Gebühren
verhindern sollen. Die Zuführungen und Entnahmen erfolgen durch Ratsbeschlüsse.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Die Sonderposten für den Gebührenausgleich teilen sich wie folgt auf:
Betrag in Euro
2015
Betrag in Euro
2016
Differenz
Abfallbeseitigung
11.220.018,00
11.212.018,00
-8.000,00
Straßenreinigung
411.048,78
650.048,78
239.000,00
Winterdienst
476.000,00
469.000,00
-7.000,00
Die Höhe des Sonderpostens für den Gebührenausgleich „Abfallbeseitigung“ liegt mit rd. 11,2
Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Straßenreinigung“ hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund von Kostenüberdeckungen um rd. 0,2 Mio.
Euro erhöht.
Sonderposten bei den Gebührenhaushalten sind grundsätzlich zulässig und zweckmäßig, um
Gebührenschwankungen zu vermeiden. Zu beachten ist allerdings das Kostenüberschreitungsverbot nach § 6 (1) Satz 3 Kommunalabgabengesetz KAG.
2.4 Sonstige Sonderposten
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.712.041,12
9.715.104,02
+3.062,90
Die sonstigen Sonderposten werden aufgrund der Zweckbindung des Vermögens der rechtlich
unselbstständigen Stiftungen sowie die gezahlten Stellplatzablösebeträge nachgewiesen.
In 2016 haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
3. Rückstellungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
532.519.009,73
554.340.874,59
+21.821.864,86
Rückstellungen sind anzusetzen für Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe nach
noch nicht genau bekannt sind, für die es aber wahrscheinlich ist, dass eine zukünftige Verbindlichkeit entsteht. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden
Ausgaben aufwandsmäßig den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden.
Auch in 2016 fand ein erheblicher Anstieg statt. Die Ursachen werden bei den nachfolgenden
Bilanzpositionen erläutert:
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
3.1 Pensionsrückstellungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
500.841.441,00
516.295.641,89
+15.454.200,89
Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen
ergibt sich aus § 36 (1) Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW. Zu den
Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften
und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Sie sind zu
bilden, um die Verpflichtungen der Stadt Krefeld zur Zahlung von Pensionen und Beihilfen für
Beamte in der Bilanz zu dokumentieren.
Die gebildeten Rückstellungen sind zunächst nicht zahlungswirksam, so dass zur späteren
Auszahlung der tatsächlichen Beamtenpensionen die erforderliche Liquidität aus laufenden
Haushaltsmitteln sicherzustellen ist.
Des Weiteren sind gemäß § 36 (1) Satz 5 GemHVO NRW in Verbindung mit § 77 des Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW auch für Ansprüche, die aus künftigen Beihilfezahlungen an die Beschäftigten und Versorgungsempfänger entstehen können, Rückstellungen zu bilden. Der dieser Regelung zugrunde liegende Prozentsatz ist aus dem Verhältnis des Volumens der an die
Versorgungsempfänger gezahlten Leistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln und bemisst sich nach dem Durchschnitt der dem Jahresabschluss vorangehenden drei Haushaltsjahre. Die Berechnung dieses Prozentsatzes ist mindestens alle fünf
Jahre vorzunehmen.
Die Veränderung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen Beihilfen für Beschäftige
und Versorgungsempfänger zum Vorjahresbilanzansatz ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Bezeichnung
Rückstellungen Pensionen
2015
Euro
2016
Euro
Veränderung
Beschäftigte (aktive Beamte)
190.673.375,00
197.926.451,00
7.253.076,00
3,8 %
Versorgungsempfänger
215.293.587,00
220.567.220,00
5.273.633,00
2,4 %
Summe Pensionen
405.966.962,00
418.493.671,00
12.526.709,00
3,1 %
Beschäftigte (aktive Beamte)
44.560.367,72
46.255.411,59
1.695.043,86
3,8 %
Versorgungsempfänger
50.314.111,28
51.546.559,30
1.232.448,03
2,4 %
Summe Beihilfen
94.874.479,00
97.801.970,89
2.927.491,89
3,1 %
500.841.441,00
516.295.641,89
15.454.200,89
3,1 %
Rückstellungen Beihilfen
Bilanzansatz
(Pensionen und Beihilfen)
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Die Gesamtsteigerung der Bilanzposition um 3,1 % im Vergleich zum Vorjahr entfällt mit rd.
12,5 Mio. Euro auf die Rückstellungen für Pensionen und mit 2,9 Mio. Euro auf die Rückstellungen für Beihilfen.
Der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen ist im Wesentlichen auf die Steigerung aus dem
Jahresprogress (+10,5 Mio. Euro), der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage (+3,1 Mio. Euro) und Besoldungserhöhungen (+2,9 Mio. Euro) in 2016 zurückzuführen. Dem stand im Wesentlichen ein rückläufiger Effekt aus Personalfluktuationen (-4,5 Mio.
Euro) gegenüber.
Im Jahresprogress verschiebt sich der Berechnungsstichtag für die Pensionsrückstellungen der
Beschäftigten jeweils um ein Jahr. Aus dem somit kürzer werdenden Abzinsungszeitraum steigt
der Barwert der Pensionsrückstellung des jeweiligen Mitarbeiters. Ebenso steigt der Teilwert
der zu bilanzierenden Rückstellung der Mitarbeiter jährlich bis zum Eintritt in die passive Phase. Aufgrund des derzeitigen Überschusses von Beschäftigten im aktiven Dienst gegenüber den
Versorgungsempfängern, die sich zudem auf höhere Jahrgänge mit höheren Besoldungen konzentrieren, sind die Pensionsrückstellungen insbesondere aus dem Jahresprogress stark gestiegen. Für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen wird korrekterweise der gemäß
§ 36 (1) S. 3 GemHVO vorgeschriebene Rechnungszins in Höhe von 5 % zugrunde gelegt, der
nicht den realen Kapitalmarktbedingungen entspricht.
Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW)
wurde in 2016 die in Vorjahren schrittweise weggefallene Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wieder eingeführt, was zur Rückstellungserhöhung in 2016 beigetragen hat.
Die zum 01.08.2016 durchgeführte Besoldungserhöhung wurde bei den Berechnungen zur
Pensionsrückstellung berücksichtigt und führte ebenfalls zu einem Anstieg des Rückstellungsbetrags.
Infolge von Personalfluktuationen ergab sich in 2016 ein rückläufiger Effekt in Bezug auf die
Pensionsrückstellungen.
Den Berechnungen zu den Rückstellungen für Beihilfen wurde ein Beihilfesatz in Höhe von
rd. 23,4 % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den im Rahmen des Jahresabschlusses 2014
berechneten Satz, der durch die Verwaltung einer jährlichen Überprüfung unterzogen wird. Der
Beihilfesatz ist gem. § 36 (1) GemHVO mindestens alle fünf Jahre neu zu ermitteln.
Die Erhöhung der gesamten Pensionsrückstellungen ist an mehrere Faktoren geknüpft, wie z.B.
an den steigenden Altersdurchschnitt der aktiven Beamten, eine Barwerterhöhung und die Anzahl der sich im aktiven Dienst befindlichen Beamten. Die Konzentration auf Geburtenjahrgänge aus den 60er und 70er Jahren trägt wesentlich dazu bei, dass die Pensionsrückstellungen
jährlich steigen. In der Haushaltsplanung wurde für das Jahr 2016 eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen von 12,5 Mio. Euro veranschlagt. In 2016 wurde der Planansatz für die Erhöhung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 12,5 Mio Euro erreicht. Bei jeder neuen Haushaltsplanung wird unter Berücksichtigung evtl. Einmaleffekte überprüft, ob und wie ggf. eine
Anpassung dieser Planwerte erforderlich ist.
Das nachfolgende Schaubild stellt die Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen
seit der Eröffnungsbilanz bis 2016 grafisch dar:
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Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen
in Euro jeweils zum 31.12.
350.000.000
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
516.295.641,89
478.599.071,12
454.528.056,22
446.821.606,41
380.000.000
438.014.949,62
410.000.000
418.573.482,23
440.000.000
403.762.679,40
470.000.000
410.490.089,71
500.000.000
500.841.441,00
530.000.000
2016
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
2.264.787,40
2.232.584,39
-32.203,01
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien bezeichnen ungewisse Verbindlichkeiten. Sie stellen die zukünftigen Verpflichtungen zur Rekultivierung und
Nachsorge dar, zu denen die Kommune als Betreiberin aufgrund gesetzlicher Vorschriften
(Landesabfallgesetz) verpflichtet ist. Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen richtet sich
gemäß § 36 (2) GemHVO NRW nach den zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen.
In Krefeld erfolgt seit Jahren eine Verbrennung der Abfälle, sodass eine Nachsorge nur für zwei
Alt-Deponien betrieben werden muss. Hinzu kommen Altlastensanierungen. Insgesamt setzt
sich der Rückstellungsbetrag aus drei Positionen zusammen. Den Rückstellungen für die Sanierung der Deponien Kapuzinerberg und der Kleingartenanlage Süd II sowie der Rückstellung für
die Altlast „ehemalige Großreinigung Froitzheim“.
Die Reduzierung der Gesamtrückstellung resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der
Rückstellung für die ehemalige Deponie an der Kimplerstraße, die in 2016 von der Nachsorge
entlassen wurde.
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3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
1.018.782,84
2.484.609,81
+1.465.826,97
Nach § 36 (3) GemHVO NRW sind für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen (z.B.
Gebäude, Straßen) Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung „hinreichend konkret“
beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bezeichnet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert worden sein.
Die Rückstellungen sind nur zulässig, wenn eine konkrete Umsetzungsplanung existiert. Diese
Aufwandsrückstellung stellt nur eine interne Verpflichtung der Gemeinde dar, sodass sich
Rechte Dritter daraus nicht herleiten lassen.
Die Zusammensetzung der Instandhaltungsrückstellungen zum 31.12.2016 unter Angabe der
Vorjahresbeträge und der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen gebildet worden sind, ist gemäß § 44 (2) Nr. 4 GemHVO NRW im Anhang des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 auf den Seiten 31 bis 32 dargestellt und erläutert.
Der Anstieg der Instandhaltungsrückstellungen zum 31.12.2016 ist im Wesentlichen auf notwendige Dachsanierungs- und Brandschutzmaßnahmen am Berufskolleg Glockenspitz zurückzuführen, für die Rückstellungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro gebildet wurden.
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
28.393.998,49
33.328.038,50
+4.934.040,01
Nach § 36 (4) GemHVO NRW sind für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach noch
nicht bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und eine Inanspruchnahme erfolgen wird.
Sonstige Rückstellungen sind u. a. für Urlaubsansprüche, Überstunden, Altersteilzeit, Jubiläumszuwendungen, Pensionsverpflichtungen für an andere Dienstherren abgegebene Beamte
und sogenannte „ungewisse Verbindlichkeiten“ zu bilden.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der einzelnen Rückstellungsarten im Vergleich
zum Vorjahr dar:
Bezeichnung
Beträge in Euro
Rückstellungen für nicht in Anspruch
genommenen Urlaub und Überstunden
Rückstellungen für die Inanspruchnahme
von Altersteilzeit
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
6.209.093,32
6.298.834,44
89.741,12
2.121.396,00
1.914.965,00
-216.431,00
0,00
979.236,00
979.236,00
Andere sonstige Rückstellungen
20.053.509,17 24.135.003,06 4.081.493,89
Summe der Sonstigen Rückstellungen
nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW
28.393.998,49 33.328.038,50 4.934.040,01
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und geleistete Überstunden:
Die Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub sowie Gleitzeitguthaben und
geleistete Überstunden haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht (rd. +0,1 Mio. Euro).
Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2015/2016 dar:
Bezeichnung
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Anzahl
2015/16
Veränderung
Rückstellungssumme
2015/16
Anzahl
Rückstellungssumme
in Euro
Anzahl
Rückstellungssumme
in Euro
Urlaubstage
21.097
5.336.556,48
21.819
5.392.898,74
+722
+56.342,26
Gleitzeitguthaben
20.250
869.272,45
24.936
901.610,55
+4.686
+32.338,10
0
3.264,41
0
4.325,18
0
+1.060,77
Überstd./Rufbereitschaft FB 53
Gesamtsumme
6.209.093,34
6.298.834,47
+89.741,13
Aufgrund der zum Stichtag gestiegenen Anzahl von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen sowie gestiegener Stundenanzahl beim Gleitzeitguthaben, haben sich sowohl die Urlaubsrückstellungen als auch die Rückstellungen für Gleitzeitguthaben im Vergleich zum Vorjahr
erhöht.
Die größten Anteile an der Rückstellungssumme haben nach wie vor der Fachbereich 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – mit rd. 1,2 Mio. Euro und der Fachbereich 50 – Soziales und Wohnen mit rd. 1,0 Mio. Euro. Dies ist auf die im Vergleich zu den anderen Fachbereichen hohe Personalstärke zurückzuführen. Im Fachbereich 50 – Soziales und Wohnen sind die
Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. Euro im Wesentlichen aufgrund von nicht
in Anspruch genommenen Urlaubstagen gestiegen.
Die unterjährigen Entwicklungen, so z. B. eine Veränderung des Personalbestandes bedingt
durch gesetzliche Grundlagen in einzelnen Fachbereichen, erhöhte Arbeitsverdichtung z.B.
Seite 65
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
auch durch Krankheitsausfälle oder Nachbesetzungssperren als HSK-Maßnahme führen dazu,
dass die Mitarbeiter/innen Urlaubstage und Gleitzeitguthaben nicht abbauen können.
Zum 31.12.2016 wurden – wie in den Vorjahren – keine Rückstellungen für Überstunden veranschlagt, daher ist die Anzahl in der oben stehenden Übersicht mit „Null“ ausgewiesen. Es
wurde eine „Kappungsgrenze“ im Zeitmanagementsystem der Verwaltung bei 40 Überstunden
verfügt, d.h. das Gleitzeitguthaben wird auf 40 Mehrarbeitsstunden begrenzt und die unterjährigen genehmigungspflichtigen Mehrarbeitsstunden werden unmittelbar bzw. innerhalb der
Jahresperiode ausgeglichen oder ausgezahlt. Eine Rückstellung für Überstunden ist demnach
entbehrlich geworden. Die in der Zeile angesetzte Rückstellungssumme bezieht sich nur noch
auf die Rufbereitschaft im Fachbereich 53 – Gesundheit.
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit:
Die Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit sind im Vergleich zum Vorjahr
gesunken. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Gruppe der tariflich Beschäftigten zurückzuführen, bei denen in 2016 ein Rückstellungsabbau während der Ruhephase erfolgte sowie
die Beendigung einiger Altersteilzeitfälle stattfand.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2015/2016 dar:
Beamte
Tarifbesch.
Gesamt
Rückstellungen für Altersteilzeit – Beträge in Euro
Stand
Stand
Inanspruch- Auflösung
Zuführung
31.12.15
31.12.16
nahme
Veränderung
1.175.680,00
218.064,00
379.873,99
26.902,20
624.840,19
1.393.744,00
955.716,00
584.476,53
238,47
150.220,00
521.221,00
-434.495,00
2.131.396,00
964.350,52
27.140,67
775.060,19
1.914.965,00
-216.431,00
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen:
Infolge der am 01.07.2016 in Kraft getretenen Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Jubiläumszuwendungsverordnung - JZV) wurden zum 31.12.2016 erstmalig
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen gebildet. Für die Beamten wurde eine Rückstellung
in Höhe von 387 TEuro gebildet.
Für die sich aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ergebende Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wurde ebenfalls eine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen für
tarifbeschäftigte Mitarbeiter in Höhe von 592 TEuro gebildet.
Aufgrund dieser bereits im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 bestehenden Außenverpflichtung wurde in 2016 eine Eröffnungsbilanzkorrektur in Höhe von
359 TEuro vorgenommen.
Seite 66
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Andere sonstige Rückstellungen:
Die anderen sonstigen Rückstellungen weisen eine Vielzahl von Einzelposten aus. Das Gesamtvolumen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rd. 20,0 Mio. Euro um rd. 4,1 Mio. Euro auf
rd. 24,1 Mio. Euro erhöht. Die Veränderungen sind im Rückstellungsspiegel auf Seite 32 des
Jahresabschlusses der Verwaltung dargestellt.
Eine wesentliche Veränderung betrifft die Rückstellungen für Erstattungsverpflichtungen im
Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen für zu anderen Arbeitgebern gewechselten ehemalige Beschäftigte der Stadt Krefeld gemäß § 107 b Beamtenversorgungsgesetz (rd. + 0,5
Mio. Euro auf rd. 5,3 Mio. Euro). Da es sich nicht mehr um eine direkte Pensionsverpflichtung
sondern um eine Erstattungsverpflichtung gegenüber einem anderen Dienstherrn handelt, erfolgt der Ausweis unter den sonstigen Rückstellungen.
H 13
Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, wurden die sonstigen Rückstellungen für Pensionserstattungsverpflichtungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen nicht korrekt berechnet.
Bei der Berechnung der sonstigen Rückstellungen für Pensionserstattungsverpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren erfolgte keine vollständige Berücksichtigung sämtlicher dienstherrenwechselnder Beamter. Die Verwaltung hat zugesagt, die Berechnung vollständig zu prüfen und die ggf. erforderlichen Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorzunehmen.
Des Weiteren sind die anderen sonstigen Rückstellungen im Wesentlichen infolge der Zuführung einer Rückstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln inkl. Zinsen in Höhe von
2,1 Mio. Euro gestiegen. Dabei handelt es sich um eine Rückstellung für den teilweisen Widerruf und die Erstattung von vereinnahmten Fördermitteln aufgrund des Einsatzes der von der
Förderung ausgeschlossenen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hansa/Bahnstraße.
4. Verbindlichkeiten
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
666.561.522,84
668.727.247,44
+2.165.724,60
Im Gegensatz zu den Rückstellungen handelt es sich bei den Verbindlichkeiten um eindeutig
quantifizierbare, zivilrechtlich oder wirtschaftlich unumgängliche Verpflichtungen. Die Veränderungen werden bei den einzelnen Unterbilanzpositionen erläutert.
Neben den dort aufgeführten Konten sind bei allen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten darüber hinaus sog. „Korrekturkonten Umgliederungen“ ausgewiesen und ggf. bebucht. Bei diesen Konten werden im Rahmen des Jahresabschlusses „debitorische Kreditoren“ (positive Verbindlichkeitenpositionen) umgebucht und den Sonstigen Vermögensgegenständen auf der
Aktivseite der Bilanz (Pos. 2.2.3) zugeordnet.
Seite 67
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
4.1 Anleihen
Anleihen wurden in 2016 – wie auch in den Vorjahren – nicht ausgegeben.
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
187.198.315,90
178.500.022,25
-8.698.293,65
Der Bilanzansatz hat sich gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres um saldiert rd. 8,7
Mio. Euro reduziert. Der Rückgang ist auf die in 2016 durchgeführten Tilgungen zurückzuführen. Neue Kredite wurden nicht aufgenommen. Bezüglich der Verbindlichkeiten aus der Finanzierung der Errichtung der neuen Hauptfeuerwache wird auf die Ausführungen zu Bilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
verwiesen.
In 2016 bestanden Kreditverbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich von rd. 120,8
Mio. Euro (Vorjahr: 120,1 Mio. Euro) und gegenüber privaten Kreditinstituten von rd. 57,7 Mio.
Euro (Vorjahr: 67,1 Mio. Euro).
4.2.4 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
120.057.927,45
120.788.254,39
+730.326,94
Bei den Kreditverbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich fanden in 2016 Tilgungen
in Höhe von 5,9 Mio. Euro statt. Eine leichte Erhöhung um 0,7 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahresstichtag ergab sich aus der Umschuldung einer Kreditverbindlichkeit in Höhe von 6,6
Mio. Euro, die zuvor unter den Kreditverbindlichkeiten gegenüber privaten Kreditinstituten ausgewiesen war. Der Ausweis erfolgt nun unter den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich. In 2016 wurden keine neuen Kredite aufgenommen.
4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Kreditinstituten
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
67.140.388,45
57.711.767,86
-9.428.620,59
Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von Tilgungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro sowie der unter Ziffer 4.2.4 beschriebenen Umbuchung im Zuge der Kreditumschuldung in Höhe von 6,6 Mio. Euro verringert. In 2016
fanden keine Kreditneuaufnahmen statt. An dieser Stelle wird auf den Ausweis der VerbindSeite 68
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
lichkeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptfeuerwache in der Bilanzposition 4.4
„Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen“ verwiesen.
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
417.050.000,00
413.050.000,00
-4.000.000,00
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind nach § 41 (4) GemHVO NRW auf
der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Mit den Liquiditätskrediten muss die Zahlungsfähigkeit der Finanzbuchhaltung/Zahlungsabwicklung sichergestellt werden.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind im Vergleich zum Vorjahr um
4,0 Mio. Euro zurückgegangen. Somit liegt wie im Vorjahr keine Nettokreditaufnahme vor. Von
den aufgenommenen Liquiditätskrediten wurde ein Betrag von 0,95 Mio. Euro an die Seidenweberhaus GmbH weitergeleitet, die unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen
ausgewiesen wird.
Die zum 31.12.2016 passivierten Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ein Verbindlichkeitenspiegel ist auf Seite 46 des
Jahresabschlusses (Anlage 3 zum Jahresabschluss 2016) dargestellt.
Bei der Kassenprüfung am 07.12.2016 (Bericht 14/2016) wurden unter anderem die Kredite
zur Liquiditätssicherung geprüft. Im Haushaltsjahr 2016 wurde die lt. § 5 der Haushaltssatzung
maßgebliche Obergrenze für entsprechende Kredite von 520 Mio. Euro nicht überschritten.
Aufgrund der weiterhin günstigen Zinsentwicklung sind die Aufwendungen zur Finanzierung der
Liquiditätskredite in den letzten Jahren ständig gesunken und betrugen im Jahr 2016 rd. 0,5
Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Aufgrund der hohen Kreditsummen ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Zinserhöhungen negativ auf künftige Jahresergebnisse auswirken werden.
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
1.6.16.384,85
38.416.898,63
+36.800.513,78
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, können
z. B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge und erworbene ehemalige Erbbaurechte bzw. erworbene (bewohnte) Gebäude aus ehemaligen Erbbaurechten sowie Schuldendiensthilfen
sein. Die Verbindlichkeiten resultieren aus der Finanzierung der neuen Hauptfeuerwache, Leibrentenverträgen und einem Darlehen, das der Stadt Krefeld von der Krefelder Bau GmbH beim
Bau der Südtribüne in der Rheinlandhalle gewährt wurde.
Seite 69
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf in 2016 passivierte Verbindlichkeiten in Höhe von
37,5 Mio. Euro aus der Finanzierung der im Rahmen des Öffentlich-privaten PartnerschaftProjektes neu errichteten Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße zurückzuführen. Die über
den 30-Jahreszeitraum geschuldete Herstellungsvergütung wird monatlich in Raten seit April
2016 gezahlt. Im Zuge eines Forderungsverkaufs besteht die ausgewiesene Verbindlichkeit
gegenüber einem Kreditinstitut.
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
6.366.929,62
6.275.017,96
-91.911,66
In der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Verpflichtungen aus
Verträgen (Kauf-, Werk-, Miet-, Dienstleistungsverträgen) dargestellt, bei denen Dritte bereits
Leistungen für die Stadt Krefeld erbracht haben, deren Zahlung für diese Leistung jedoch noch
aussteht.
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
5.749.331,63
5.600.629,50
-148.702,13
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen stellen Positionen dar, denen keine unmittelbare
Gegenleistung durch den Zahlungsempfänger gegenübersteht.
Die hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellen im Wesentlichen den Anteil der Stadt Krefeld
am bis zum 31.12.2007 aufgelaufenen Gesamtverlust des KRZN sowie an den Pensionen der
KRZN-Beamten dar. Die summarische Differenz zum Vorjahresabschluss wird im Wesentlichen
von einer Tilgungszahlung bestimmt.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
15.047.163,65
10.700.879,58
-4.346.284,07
Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist ein Auffangposten für Verbindlichkeiten,
die nicht unter einem anderen Verbindlichkeitenposten gesondert anzusetzen sind. Sie sind
auch im Verbindlichkeitenspiegel gemäß § 41 Absatz 4 Nummer 4.7 GemHVO NRW aufzuzeigen. Unter der Bilanzposition sind z.B. die Verbindlichkeiten anzusetzen, die dadurch entsteSeite 70
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
hen, dass die Stadt Krefeld gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Steuern von anderen Steuerpflichtigen im Auftrag des Staates einzuziehen und abzuführen.
Die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden in der folgenden Tabelle
ausgewiesen und hinsichtlich Abweichungen und Veränderungen erläutert:
Bezeichnung
Betrag in Euro
2015
Betrag in Euro
2016
Veränderung
in Euro
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag der Beschäftigten
2.269.213,91
2.403.345,66
134.131,75
Andere sonstige Verbindlichkeiten
3.348.666,61
1.947.272,27
-1.401.394,34
Sonstige Verbindlichkeiten, zweckgebundene
Mittel, Schulgirokonten
2.618.246,59
2.500.439,97
-117.806,62
120.459,28
100.989.08
-19.470,20
Debitorische Akontozahlungen
1.648.777,60
1.204.721,63
-444.055,97
Kreditorische Debitoren
3.053.291,55
738.155,19
-2.315.136,36
übrige Konten/Sachverhalte (Saldo)
3.202.308,11
1.805.955,78
-1.396.352,33
15.047.163,65
10.700.879,58
-4.346.284,07
Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge
Gesamtsumme
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag der Beschäftigten:
Es handelt sich um die für Dezember 2016 abzuführende Lohn- und Kirchensteuer sowie den
Solidaritätszuschlag. Der Ausgleich der Verbindlichkeiten erfolgte im Folgemonat.
Andere sonstige Verbindlichkeiten:
Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,4 Mio.
Euro verringert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Ausgleich der zum Vorjahresabschluss bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem LVR aus der Erstattung von Betriebskostenzuschüssen für Kindertrageseinrichtungen in Höhe von rd. 0,8 Mio. Euro zurückzuführen.
Unter den anderen sonstigen Verbindlichkeiten sind zum 31.12.2016 im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen für Investitionskredite passiviert.
Sonst. Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel (Schulgirokonten)
Es handelt sich bei den Schulgirobeträgen um nicht in der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld
befindliche Geldmittel. Die entsprechenden Guthaben werden auf der Aktivseite der Bilanz
dargestellt. Die Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro stimmen mit den Beständen
der liquiden Mittel überein und wurden bereits unter dieser Bilanzposition einer Prüfung unterzogen.
Seite 71
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge:
Die zum Stichtag ungeklärten Zahlungseingänge sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 19 TEuro
auf rd. 101 TEuro gesunken.
Debitorische Akontozahlungen:
Bei den debitorischen Akontozahlungen handelt es sich u. a. um Beträge, deren Eingang bereits vor der Wertstellung zu verzeichnen war. Je nach Menge und Höhe der Wertstellungen und
Zahlungsempfänger ist eine große Schwankung auf diesem Bilanzkonto nicht zu vermeiden.
Kreditorische Debitoren:
Kreditorische Debitoren resultieren bei der Stadt Krefeld im Wesentlichen aus erstattungspflichtigen Vorgängen wie z.B. zu viel vereinnahmte Gewerbesteuer und sind als sonstige Verbindlichkeit auszuweisen.
H 14
Die kreditorischen Debitoren betragen zum Stichtag 0,7 Mio. Euro, nicht wie im
Anhang zum Jahresabschluss (S. 34) angegeben 1,2 Mio. Euro.
Es handelt sich hierbei um eine unwesentliche fehlerhafte Anhangangabe. Der Hinweis H14
erfolgt hier zur Klarstellung bezüglich der in diesem Bericht abweichend zum Anhang angegebenen Höhe der kreditorischen Debitoren. Die Ermittlung und der Bilanzausweis der kreditorischen Debitoren in Höhe von 0,7 Mio. Euro erfolgte im Jahresabschluss 2016 korrekt.
Die kreditorischen Debitoren haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Mio. Euro verringert.
Im Wesentlichen sind die Rückgänge mit rd. 1,6 Mio. Euro auf kreditorische Debitoren aus dem
Bereich der öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Steuern zurückzuführen. Aufgrund von
Rückerstattungsverpflichtungen bereits vereinnahmter Gewerbesteuern bestimmter Debitoren
sind die entsprechenden Debitorenkonten im Vorzeichen umgeschlagen. Durch Zahlung der
Erstattungen in 2017 wurden diese kreditorischen Debitorenkonten ausgeglichen, so dass sich
ein Rückgang zum Vorjahr ergab.
4.8 Erhaltene Anzahlungen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
33.533.397,19
16.183.799,52
-17.349.597,67
Die Ausweisung dieses Bilanzwertes erfolgt seit dem Jahresabschluss 2013 und ist auf die gemäß 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Einführung der Bilanzposition 4.8 erhaltene Anzahlungen - zurückzuführen, die zuvor in der Bilanzposition 4.7 enthalten waren.
Hierunter fallen Zuwendungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen.
Seite 72
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Die Sonderposten sind aufgrund der Abhängigkeit von Zahlungsmodalitäten und dem Ausführungsstand eines Projektes von Jahr zu Jahr einer unterschiedlich großen Veränderung unterworfen. Die Bilanzposition enthält zum 31.12.2016 im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen
aus Zuweisungen des Landes mit rd. 11,5 Mio. Euro.
Der Rückgang der erhaltenen Anzahlungen ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung der neuen
Hauptfeuerwache (9,9 Mio. Euro), der Baumaßnahmen am Kaiser-Wilhelm-Museum (5,6 Mio.
Euro) und an der Haltestelle Ostwall (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Die erhaltenen Zuwendungen wurden in 2016 in den Sonderposten für Zuwendungen umgebucht.
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
53.591.350,11
51.665.687,97
-1.925.662,14
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Nach § 42 (3) GemHVO NRW sind
für diese Einnahmen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden.
Durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen und Erträge
den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht zugeordnet. Die PRAP entfallen auf konsumtive Zuwendungen und sonstige PRAP.
Der größte Teil der PRAP entfällt auf die vorausbezahlten Nutzungsgebühren für Grabstätten, da
die Nutzungsdauer der Grabstätten im Regelfall 30 Jahre beträgt; es handelt sich hierbei um
sonstige PRAP, die entsprechend der Dauer des Nutzungsrechtes Jahr für Jahr aufgelöst werden.
Die passivierten Nutzungsgebühren für Grabstätten haben sich wie folgt entwickelt:
Wert in der Bilanz zum 31.12.2015
44.200.383,14 Euro
Auflösung 2016
Zugänge 2016
-2.516.376,32 Euro
+3.388.622,84 Euro
Wert in der Bilanz zum 31.12.2016
45.072.629,66 Euro
Die leichte Erhöhung ist auf einen leichten Anstieg der Beerdigungszahlen zurückzuführen;
Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren (12. Änderung der Gebührensatzung) ist erst zum
01.01.2017 in Kraft getreten.
Weitere Einnahmen, die passiv abgegrenzt wurden, betreffen die Mittel für Sozialarbeit aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket, die in 2011 erstmals gezahlt wurden. Der Rechnungsabgrenzungsposten hat sich um rd. 1,6 Mio. Euro auf rd. 3,0 Mio. Euro verringert.
Für die sonstigen PRAP ergibt sich eine Gesamtsumme von rd. 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 4,8
Mio. Euro). Die Verringerung ist im Wesentlichen auf Inanspruchnahmen abgegrenzter Landesmittel für Kitas zurückzuführen.
Seite 73
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
3.4 Prüfung der Ergebnisrechnung 2016
Die Ergebnisrechnung beinhaltet die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Haushaltsjahres und entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Sie bildet das
Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch eines Haushaltsjahres in Form der angefallenen Erträge und Aufwendungen ab. Dabei ist die gemäß § 38 (1) S. 3 i. V. m. § 2 (1)
GemHVO NRW für den Ergebnisplan zugrunde zu legende Struktur der Darstellung der Erträge
und Aufwendungen für die Aufstellung der Ergebnisrechnung anzuwenden. Die Aufwendungen
und Erträge dürfen grundsätzlich nicht miteinander verrechnet werden (Bruttoprinzip). Erträge
und Aufwendungen sind in ihrer Höhe in dem Haushaltsjahr abzurechnen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind (Periodisierungsprinzip).
Gemäß § 38 (2) GemHVO NRW sind in der Ergebnisrechnung den nachzuweisenden Ist-Ergebnissen die Ergebnisse der Rechnung des Vorjahres und die fortgeschriebenen Planansätze des
Haushaltsjahres voranzustellen; ferner ist ein Plan-/Ist-Vergleich anzufügen, der die aus dem
Vorjahr übertragenen Ermächtigungen gesondert auszuweisen hat.
Das Jahresergebnis wird entweder als Jahresüberschuss (Erträge höher als Aufwendungen)
oder als Jahresfehlbetrag (Aufwendungen höher als Erträge) in die gemeindliche Bilanz übernommen.
Gemäß § 75 (2) Satz 1 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in der Ergebnisrechnung ausgeglichen sein.
Die Ergebnisrechnung
5.711.795,02 Euro ab.
2016
schließt
mit
einem
Jahresfehlbetrag
in
Höhe
von
Über die Behandlung des Jahresfehlbetrages beschließt gemäß § 96 (1) GO NRW der Rat der
Stadt Krefeld.
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahres 2016 ist auf Seite 11 des Jahresabschlusses 2016 der
Verwaltung abgebildet.
Die folgenden Ausführungen zu den Veränderungen der Posten der Ergebnisrechnung beziehen
sich auf die Ist-Werte 2016 im Vergleich zu den Ist-Werten 2015, sofern nicht ausdrücklich auf
die fortgeschriebenen Ansätze Bezug genommen wird.
Seite 74
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Seite 75
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
1. Steuern und ähnliche Abgaben
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
Ausgleichsleistungen aus der
Wohngeldreform
Ausgleichsleistungen nach dem
Familienleistungsausgleich
Übrige Steuern und ähnliche
Abgaben
Gesamt
2015
in Euro
47.599.569,66
108.253.590,29
2016
in Euro
47.469.774,39
136.559.713,86
Veränderung
in Euro
129.795,27
+28.306.123,57
95.945.076,91
97.891.388,79
+1.946.311,88
16.274.677,35
16.592.375,47
+317.698,12
9.766.764,20
11.950.047,57
+2.183.283,37
9.275.635,78
9.449.444,17
+173.808,39
6.867.464,83
293.982.779,02
8.208.407,59
328.121.151,84
+438.089,07
+34.138.372,82
Der Anstieg der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum Vorjahr ist im
Wesentlichen auf gestiegene Gewerbesteuererträge (+28,3 Mio. Euro) im Zusammenhang mit
der in 2016 verbesserten Konjunktur zurückzuführen.
Die Ausgleichsleistungen aus der Wohngeldreform sind um 2,2 Mio. Euro gestiegen. Mit der
Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 hat die Bundesregierung das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 angepasst.
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2015
in Euro
2016
in Euro
Veränderung
in Euro
193.455.776,40
224.011.247,80
+30.555.471,40
Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind infolge von um rd. 24,3 Mio. Euro
gestiegenen Schlüsselzuweisungen, als Mittel der Gemeindefinanzierung im Rahmen des
kommunalen Finanzausgleichs des Landes NRW, höher als im Vorjahr ausgefallen.
Daneben wurden Erträge aus Zuwendungen in Höhe von 53,9 Mio. Euro (Vorjahr 49,0 Mio. Euro) erzielt. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Zuwendungen und Zuschüsse des Landes
für laufende Zwecke. Darunter befinden sich Erträge aus Zuwendungen aus Investitionspauschalen nach § 16 (3) und (4) GFG (Gemeindefinanzierungsgesetz) 2016, Schulpauschale/Bildungspauschale nach § 17 GFG 2016 und die Sportpauschale § 18 GFG 2016.
Seite 76
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
3. Sonstige Transfererträge
Sonstige Transfererträge
2015
in Euro
6.894.325,03
2016
in Euro
10.611.900,55
Veränderung
in Euro
+3.717.575,52
Die sonstigen Transfererträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus dem Ersatz von sozialen
Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen, Erstattungen von sozialen Leistungen vom
öffentlichen Bereich und Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich.
Der Anstieg der Erträge im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf gestiegene Erträge aus
Kostenerstattungen zurückzuführen. Es handelt sich um Landesmittel, die nach § 89d SGB VIII
zur Erstattung von Kosten verwendet werden, die den Jugendämtern durch die Unterbringung,
Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher entstanden sind. Die entsprechenden Forderungen werden unter der Bilanzposition 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen abgebildet.
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2015
in Euro
2016
in Euro
79.574.346,23
83.067.791,27
Veränderung
in Euro
+3.493.445,04
Bei den Erträgen aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten handelt es sich um Erträge, die
im Rahmen der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen, Amtshandlungen und öffentlichrechtlichen Dienstleistungen erhoben werden. Ebenso fallen hierunter die zweckgebundenen
Abgaben und Beiträge für kommunale Leistungen.
Im Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurde im Vergleich zum
Vorjahr ein Anstieg der Erträge um rd. 3,5 Mio. Euro erzielt. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf
gestiegene Erträge aus Straßenreinigungsgebühren im Zusammenhang mit der ab 2016 durchgeführten Beitragserhöhung, gestiegener Erträge aus Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und zur Ganztagsbetreuung in den Schulen sowie gestiegener sonstiger Gebühren wie
Grundbesitzabgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau zurückzuführen.
Seite 77
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte
2015
in Euro
8.532.949,78
Privatrechtliche Leistungsentgelte
2016
in Euro
9.050.300,58
Veränderung
in Euro
+517.350,80
Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten werden im Wesentlichen mit rd. 6,4 Mio.
Euro aus der Vermietung und Verpachtung generiert. Der Anstieg der Erträge ergibt insbesondere aus im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,3 Mio. Euro höheren Verkaufserträgen und sonstigen
Erträgen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten.
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
2015
in Euro
2016
in Euro
Veränderung
in Euro
85.793.269,67
104.675.519,51
+18.882.249,84
Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund von um rd. 15,8 Mio. Euro höheren Kostenerstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den gemäß des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)
erfolgten Zuweisungen ausländischer Flüchtlinge gestiegen.
7. Sonstige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
2015
in Euro
45.129.333,66
2016
in Euro
45.571.855,94
Veränderung
in Euro
+442.522,28
In den sonstigen ordentlichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Konzessionsabgaben
(15,0 Mio. Euro), Erträge aus der Inanspruchnahme und Auflösung von Rückstellungen (10,0
Mio. Euro), Erträge aus Bußgeldern, Zwangsgeldern und Säumniszuschlägen (8,2 Mio. Euro)
sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen von Forderungen (6,1 Mio. Euro) enthalten.
Insgesamt liegen die sonstigen ordentlichen Erträge mit einem Anstieg um 1,0 % leicht über
dem Vorjahresniveau. Bei den Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen ergab sich im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 6,1 Mio. Euro. Ein weiterer Effekt
resultiert im Wesentlichen aus um 7,8 Mio. Euro höheren Erträgen aus der Inanspruchnahme
von Rückstellungen.
Seite 78
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
B2
In der Ergebnisrechnung werden die laufenden Auszahlungen für Pensionen
und Beihilfen als Aufwand dargestellt. Gleichzeitig erfolgt die Buchung der
Rückstellungsinanspruchnahmen als sonstiger ordentlicher Ertrag in Höhe von
8,2 Mio. Euro. Beides stellt lediglich zahlungswirksame Vorgänge dar, die nicht
in der Ergebnisrechnung darzustellen sind. Es handelt sich hierbei um einen
Ausweisfehler.
Durch die erneute Aufwandsbuchung der Zahlungen der laufenden Pensionen in 2016 erfolgt
ein Falschausweis in der Ergebnisrechnung. Die laufenden Zahlungen der bereits in Vorjahren
zurückgestellten Versorgungsleistungen entfalten keine erneute Ergebniswirkung und sind
nicht als Aufwand auszuweisen. Durch Bildung der Rückstellung wurde der Aufwand bereits
periodengerecht in Vorjahren erfasst. Nur sofern die Auszahlungen den rückgestellten Betrag
überschreiten, wäre die Differenz als Aufwand des laufenden Jahres zu erfassen (d.h. im Falle
der nicht in ausreichender Höhe gebildeten Rückstellung).
Insgesamt ist der Vorgang in 2016 jedoch ergebnisneutral durch die Verwaltung erfasst, da
dem gebuchten Aufwand entsprechende sonstige ordentliche Erträge aus der Buchung der
Rückstellungsinanspruchnahme gegenüber stehen. Somit handelt es sich hierbei um einen
Ausweisfehler im Ertrag und Aufwand. Erträge können lediglich aus der Auflösung zu hoch gebildeter Rückstellungen resultieren. Der Aufwand und Ertrag 2016 sind in Höhe der getätigten
laufenden Versorgungsauszahlungen bzw. Rückstellungsinanspruchnahmen somit zu hoch
ausgewiesen.
Unter Bezugnahme auf den Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zu
§ 36 (1) GemHVO sind die Inanspruchnahmen der Rückstellungen aufwandsmindernd zu buchen, sofern die Auszahlungen der Versorgungsleistungen als Aufwand im laufenden Jahr erfasst werden. Ebenso wird in der Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrheinwestfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales darauf hingewiesen, dass auch kein
Wahlrecht dahingehend besteht, die Inanspruchnahme einer Rückstellung ertragswirksam aufzulösen und gleichzeitig Aufwendungen insgesamt in Höhe der erforderlichen Auszahlungen in
der gemeindlichen Ergebnisrechnung zu erfassen. Für die Erfassung der Zahlungsströme sei
ausschließlich die gemeindliche Finanzrechnung vorgegeben. Sofern aus buchungstechnischen Gründen anders verfahren wird, muss spätestens im Jahresabschluss des betreffenden
Haushaltsjahres eine Berichtigung in der Ergebnisrechnung vorgenommen werden, um aufgrund der Rückstellungsherabsetzung unterjährig erfasste Erträge und Aufwendungen wieder
zu neutralisieren.
Die Stadt Krefeld wendet das Bruttoprinzip an, sie eliminiert jedoch nicht im Rahmen des Jahresabschlusses den gebuchten Aufwand aus den laufenden Auszahlungen. Der Sachverhalt hat
keinen Einfluss auf das Jahresergebnis der Gemeinde.
8. Aktivierte Eigenleistungen
Aktivierte Eigenleistungen
2015
in Euro
323.598,29
2016
in Euro
398.500,13
Veränderung
in Euro
+74.901,84
Bei den ausgewiesenen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Aktivierten
Eigenleistungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen.
Seite 79
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
9. Bestandsveränderung
Im Haushaltsjahr 2016 ergab sich keine Bestandsveränderung, mangels Bestehens fertiger
oder unfertiger Erzeugnisse.
10. Ordentliche Erträge
Ordentliche Erträge
2015
in Euro
713.686.378,08
2016
in Euro
805.508.267,62
Veränderung
in Euro
+91.821.889,54
Die Ordentlichen Erträge sind im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 um 12,9 % gestiegen. Der
Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Gewerbesteuererträge (+28,3 Mio. Euro), höherer Zuwendungen und allgemeine Umlagen (+30,6 Mio. Euro), sowie höhere Kostenerstattungen und
Kostenumlagen (+18,9 Mio. Euro) zurückzuführen.
11. Personalaufwendungen
Personalaufwendungen
2015
in Euro
188.765.702,09
2016
in Euro
201.854.289,92
Veränderung
in Euro
+13.088.587,83
Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 % gestiegen. Der Anstieg ist
im Wesentlichen auf Vergütungen für tariflich Beschäftigte zurückzuführen.
Zum einen ist dies auf zusätzlich geschaffene Stellen bzw. Stellenänderungen zurückzuführen,
die sich aus der Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergaben (Ausbauprogramm U3). Zum anderen ergab sich aus
der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zusätzlicher Personalbedarf.
Zudem schlagen sich die ab 01.08.2016 durchgeführten Besoldungserhöhungen um 2,1 %
sowie die Tariferhöhungen ab 01.03.2016 um 2,4 % bei den Beschäftigten in den gestiegenen
Personalaufwendungen nieder.
In den Personalaufwendungen werden insgesamt rd. 25,0 Mio. Euro (Vorjahr 25,2 Mio. Euro)
Aufwendungen aus der Zuführung zu den Rückstellungen ausgewiesen. Dies betrifft insbesondere die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen mit rd. 23,1 Mio. Euro.
Seite 80
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
12. Versorgungsaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
2015
in Euro
25.082.031,54
2016
in Euro
25.148.394,09
Veränderung
in Euro
+66.362,55
Hier werden im Wesentlichen die Aufwendungen aus den Versorgungsleistungen und Beihilfen
für die sich im Ruhestand befindlichen Beamten erfasst.
Auf die Bemerkung B2 dieses Berichts im Zusammenhang mit der Buchung der laufenden Zahlungsleistungen rückgestellter Aufwendungen für Pensionen und Beihilfen wird an dieser Stelle
verwiesen.
13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
2015
in Euro
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
130.245.039,51
2016
in Euro
142.303.693,66
Veränderung
in Euro
+12.058.654,15
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Haushaltsjahr 2016 um 9,3 % gestiegen. Der Anstieg ist auf höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterhaltung von
Gebäuden und Infrastrukturvermögen sowie auf gesteigerte Kostenerstattungen zurückzuführen.
14. Bilanzielle Abschreibungen
Bilanzielle Abschreibungen
2015
in Euro
48.347.522,30
2016
in Euro
49.608.944,08
Veränderung
in Euro
+1.261.421,78
Die bilanziellen Abschreibungen umfassen im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf
das Sachanlagevermögen mit rd. 37,4 Mio. Euro. Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen sind um rd. 1,0 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies ist auf
die durchgeführten Großinvestitionen in 2016 (Neubau Hauptfeuerwache, Sanierung KaiserWilhelm-Museum und Haltestelle Ostwall/Rheinstraße) zurückzuführen.
Seite 81
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Darüber hinaus werden unter den bilanziellen Abschreibungen in 2016 Zuführungen zu den
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe 10,8 Mio. Euro (Vorjahr 11,0 Mio. Euro) abgebildet.
B3
In den bilanziellen Abschreibungen 2016 werden 11,7 Mio. Euro Aufwendungen
aus den Wertberichtigungen von Forderungen ausgewiesen. Es handelt sich
hierbei um einen Ausweisfehler, da die Wertberichtigungen von Forderungen
unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen auszuweisen sind.
In dem Posten bilanzielle Abschreibungen in der Ergebnisrechnung 2016 werden 11,7 Mio.
Euro Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen (Einzelwertberichtigungen
und Pauschalwertberichtigungen) ausgewiesen. Aufwendungen aus den Wertberichtigungen
von Forderungen stellen keine bilanziellen Abschreibungen dar, sondern sind unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu veranschlagen. Die bilanziellen Abschreibungen 2016
sind daher um 11,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Bezugnehmend auf die Handreichung für
Kommunen (7. Auflage) des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales sind diese Aufwendungen nicht als bilanzielle Abschreibungen zu erfassen, denn sie stellen keinen Ressourcenverbrauch aus der Nutzung von Vermögensgegenständen durch die Gemeinde dar.
Auf den für die Erfassung der gemeindlichen Geschäftsvorfälle verbindlich zu beachtenden
Kontierungsplan gemäß des Runderlasses des Innenministeriums über das Muster für das
doppische Rechnungswesen der Gemeinden vom 24.02.2005, zuletzt geändert durch den
Runderlass des Innenministeriums vom 17.12.2012, wird verwiesen.
Der Ausweisfehler hat weder eine Auswirkung auf das Ordentliche Ergebnis noch auf das Jahresergebnis der Stadt Krefeld.
15. Transferaufwendungen
Transferaufwendungen
2015
in Euro
250.221.315,77
2016
in Euro
280.677.833,60
Veränderung
in Euro
+30.456.517,83
Unter Transferaufwendungen werden Leistungen der Stadt an Dritte verbucht, denen keine
konkreten Gegenleistungen gegenüberstehen. Sie beruhen regelmäßig auf einseitigen Verwaltungsvorgängen und nicht auf einem Leistungsaustausch.
Die Transferaufwendungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfen, Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland, Zuweisungen und Zuschüsse und die
Gewerbesteuerumlage.
Der Anstieg der Transferaufwendungen entfällt mit rd. 22,1 Mio. Euro auf höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit Sozial- und Jugendhilfen. Diese Erhöhungen sind insbesondere auf
gestiegene Aufwendungen im Zusammenhang mit Hilfen für Asylbewerber zurückzuführen.
Seite 82
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
16. Sonstige ordentliche Aufwendungen
2015
in Euro
Sonstige ordentliche Aufwendungen
109.838.366,48
2016
in Euro
120.161.219,58
Veränderung
in Euro
+10.322.853,10
Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht den anderen Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich insbesondere ein Anstieg der Aufwendungen für Mieten und
Pachten um rd. 4,2 Mio. Euro ergeben. Zum Großteil ist dies auf die Anmietung von Objekten
zur Unterbringung von Flüchtlingen zurückzuführen. Weitere Ansteige ergaben sich bei den
Leistungen an Arbeitssuchende, die um rd. 2,3 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen
sind.
Auf die Bemerkung B3 dieses Berichts im Zusammenhang mit dem Falschausweis der Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen in Höhe von 11,7 Mio. Euro als bilanzielle Abschreibungen wird an dieser Stelle verwiesen. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen
sind um 11,7 Mio. Euro zu erhöhen, während die bilanziellen Abschreibungen entsprechend
um diesen Betrag zu verringern sind.
Auf den für die Erfassung der gemeindlichen Geschäftsvorfälle verbindlich zu beachtenden
Kontierungsplan gemäß des Runderlasses des Innenministeriums über das Muster für das
doppische Rechnungswesen der Gemeinden vom 24.02.2005, zuletzt geändert durch den
Runderlass des Innenministeriums vom 17.12.2012, wird verwiesen.
Der Ausweisfehler hat weder eine Auswirkung auf das Ordentliche Ergebnis noch auf das Jahresergebnis der Stadt Krefeld.
17. Ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
2015
in Euro
752.499.977,69
2016
in Euro
819.754.374,93
Veränderung
in Euro
+67.254.397,24
Die Ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 um 8,9 % gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf gestiegene Personalaufwendungen (+13,0 Mio. Euro),
gestiegene Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+12,1 Mio. Euro) sowie auf gestiegene Transferaufwendungen (+30,5 Mio. Euro) zurückzuführen.
Seite 83
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
18. Ordentliches Ergebnis
Ordentliches Ergebnis
2015
in Euro
-38.813.599,61
2016
in Euro
-14.246.107,31
Veränderung
in Euro
+24.567.492,30
Das Ordentliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2016 weist wie im Vorjahr einen negativen Saldo aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Ordentliche Ergebnis jedoch um 24,6 Mio. Euro
verbessert, da den um 67,3 Mio. Euro erhöhten Aufwendungen insgesamt um 91,8 Mio. Euro
gestiegene Ordentliche Erträge gegenüber stehen.
19. Finanzerträge
Finanzerträge
2015
in Euro
20.538.169,05
2016
in Euro
17.709.492,77
Veränderung
in Euro
-2.828.676,28
Die Finanzerträge sind aufgrund geringerer Ausschüttungen von Gewinnanteilen an verbundenen Unternehmen um 2,8 Mio. Euro gesunken.
20. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
2015
in Euro
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
8.552.478,95
2016
in Euro
9.175.180,48
Veränderung
in Euro
+622.701,53
Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die unter Bilanzposition 3.4 gebuchte sonstige Rückstellung im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Fördermittel zurückzuführen. Die Zinsen auf die zurück zu zahlenden Fördermitteln belasten das Haushaltsjahr
2016.
21. Finanzergebnis
Finanzergebnis
2015
in Euro
11.985.690,10
2016
in Euro
8.534.312,29
Veränderung
in Euro
-3.451.377,81
Das gesunkene Finanzergebnis ergibt sich aus den im Vergleich zum Vorjahr verringerten Finanzerträgen und gestiegenen Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen.
Seite 84
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
22. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
2015
in Euro
-26.827.909,51
2016
in Euro
-5.711.795,02
Veränderung
in Euro
+21.116.114,49
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 2016 weist wie im Vorjahr einen negativen
Saldo aus. Die Verbesserung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit um 21,1 Mio.
Euro ist auf das im Vergleich zum Vorjahr um 24,6 Mio. Euro deutlich gestiegene ordentliche
Ergebnis zurückzuführen. Dieser Verbesserung steht ein um 3,5 Mio. Euro verringertes Finanzergebnis gegenüber.
Seite 85
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
3.5 Prüfung des Lageberichts 2016
Dem Jahresabschluss ist gemäß § 95 (1) S.4 GO NRW in Verbindung mit § 37 (2) GemHVO ein
Lagebericht beizufügen. Die inhaltlichen Anforderungen an den Lagebericht werden in § 48
GemHVO konkretisiert. So ist der Lagebericht so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und darüber eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft enthält. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen einbezogen werden. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung ist auf
die Chancen und Risiken der Gemeinde einzugehen. Auf die hierfür zugrunde liegenden Annahmen ist einzugehen.
3.5.1 Allgemeine Hinweise
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der bis zum 31.05.2017 vorhandenen Erkenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der
Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und musste, die nach dem Schluss des
Haushaltsjahres 2016 bekannt geworden sind.
Der Lagebericht der Verwaltung für das Jahr 2016 gliedert sich wie folgt:
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
Einleitung
Rahmenbedingungen der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit
Der Jahresabschluss nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Chancen und Risiken – Ausblick
Weitere Angaben
Anlagen zum Lagebericht
– Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW
– Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW.
Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht im Wesentlichen der in den Handreichungen des
Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung.
Seite 86
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
3.5.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Nachfolgend wird zusammengefasst die Beurteilung der Lage der Stadt Krefeld durch die Verantwortlichen der Gemeinde (siehe Jahresabschluss 2016, S. 63 ff. zum Lagebericht) dargestellt.
Der Lagebericht enthält aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen zu den Rahmenbedingungen sowie zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt
Krefeld:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Am 22.09.2016 wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung der von
dem Rat der Stadt Krefeld für das Jahr 2016 beschlossenen Haushaltssatzung sowie für
die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 erteilt.
In der Ratssitzung der Stadt Krefeld vom 08.12.2016 wurde die Haushaltssatzung 2017
sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts beschlossen und die
Genehmigung dieser durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17.05.2017 erteilt.
Am 08.12.2016 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2014 festgestellt sowie der Gesamtabschluss zum 31.12.2013 vom Rat der Stadt Krefeld bestätigt.
Außerdem wurde am 08.12.2016 durch den Rat die Übertragung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld in die zum 16.12.2016 neu gegründete
Kommunalbetrieb Krefeld AöR beschlossen.
Infolge des Beschlusses des Landes NRW in 2016 über das Programm „Gute Schule“
werden der Stadt Krefeld in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich 7,5 Mio. Euro zugewiesen (insgesamt rd. 30 Mio. Euro). Ein bereits erstelltes Maßnahmenpaket soll bis 2020
umgesetzt werden.
In 2016 seien bereits erste Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem
KInvFöG abgeschlossen worden. Der Rat habe bereits in 2015 Investitionsmaßnahmen
nach dem KInvFöG mit einem Gesamtvolumen von rd. 22 Mio. Euro beschlossen. Für die
Umsetzung haben die Kommunen bis 2020/2021 Zeit.
Zu den Rahmenbedingungen der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit wird angeführt,
dass sich die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 % auf 10,2 % geringfügig verbessert habe. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften läge 2016 bei 15.980
und sei somit im Vergleich zum Vorjahr (15.582) angestiegen, wodurch der städtische
Haushalt bei den Kosten der Unterkunft nicht unerheblich belastet werde.
Zur Vermögenslage wird ausgeführt, dass die Aktivseite der Bilanz durch das Anlagevermögen geprägt werde. Mit 2.181 Mio. Euro habe das Anlagevermögen einen Anteil
von rd. 96 % der Bilanzsumme. Die wesentlichen Zugänge in 2016 seien mit rd. 64,3
Mio. Euro auf die Aktivierung der Hauptfeuerwache, der Maßnahmen des Kaiser Wilhelm Museums sowie des Ostwalls zurückzuführen. Im Haushaltsjahr wurde die Baumaßnahme „Haltestelle Rheinstraße“ auf dem Ostwall nahezu vollständig aktiviert.
Darüber hinaus seien die in den Vorjahren begonnenen und vorgenommenen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Kaiser Wilhelm Museums mit einem Volumen von 17,7 Mio. Euro in 2016 abgeschlossen worden. Ebenfalls sei das Projekt
„Neubau und Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form eines ÖPP-Modells
in 2016 fertiggestellt worden.
Die Forderungen seien im Haushaltsjahr 2016 um 9,1 Mio. Euro angestiegen, weil insbesondere Erstattungen vom Land (5,5 Mio. Euro) und vom überörtlichen Träger der Jugendhilfeaufwendungen (3,0 Mio. Euro) zum Stichtag ausstünden. Die auf den Gesamtforderungsbestand anfallenden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen beliefen sich
auf rd. 49 Mio. Euro (Vorjahr: 44 Mio. Euro)
Seite 87
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
•
•
•
•
•
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•
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•
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•
Des Weiteren wird dargestellt, dass sich das Eigenkapital der Stadt Krefeld um 5,9 Mio.
Euro reduziert habe. Dies ist auf das Jahresergebnis 2016 (-5,7 Mio. Euro), auf ergebnisneutrale Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 43 (3) GemHVO NRW
(+0,3 Mio. Euro) sowie auf Eröffnungsbilanzkorrekturen (-0,5 Mio. Euro) zurückzuführen.
Auf die seit 2008 sinkenden Eigenkapitalquoten wird hingewiesen. Der kontinuierliche
Rückgang sei im Wesentlichen auf die vorjährigen Jahresfehlbeträge, auf die Anstiege
der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Liquiditätskredite zurückzuführen.
Die Rückstellungen in Höhe von 554,3 Mio. Euro seien mit 93 % auf die Pensions- und
Beihilfenverpflichtungen zurückzuführen. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen um
rd. 3 % im Vergleich zum Vorjahr sei insbesondere auf den Jahresprogress, Beförderungen und Besoldungserhöhungen sowie auf die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage zurückzuführen.
Der Nettokreditbestand bezogen auf die investiven Kredite sei in 2016 um 8,7 Mio. Euro
gesunken, wobei keine Neuaufnahmen von investiven Krediten erfolgt sei.
Bezüglich der Liquiditätskredite wird ausgeführt, dass es erneut gelungen sei, den Bestand zu reduzieren. Während dieser im Vorjahr um 9,5 Mio. Euro reduziert werden
konnte, wurde der Bestand in 2016 aufgrund konsumtiver Überschüsse um weitere 4,0
Mio. Euro verringert.
Zur Ertragslage wird angegeben, dass das im Haushaltsjahr 2016 erzielte Ergebnis in
Höhe von -5,7 Mio. Euro sich um 33,3 Mio. Euro positiver entwickelt habe als prognostiziert wurde und sich im Vergleich zum Vorjahr um 21,1 Mio. Euro verbessert habe.
Zudem wird angegeben, dass sich die Steuern und ähnlichen Abgaben im Vergleich
zum fortgeschriebenen Ansatz um rd. 20,3 Mio. Euro deutlich verbessert haben. Die
Gewerbesteuererträge lägen mit rd. 28,3 Mio. Euro höher als im Vorjahr.
Darüber hinaus seien die Transfererträge im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Mio. Euro gestiegen, wobei diese um 11,9 Mio. Euro unter dem Planansatz lägen, was auf geringere
Erstattungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zurückzuführen sei.
Die Entwicklung des Haushalts sei in 2016 durch einen Anstieg der Steuererträge und
ähnlichen Abgaben im Vergleich zum Vorjahr um 34,1 Mio. Euro geprägt. Die Nettosteuerquote belaufe sich in 2016 auf 39,4 %.
Des Weiteren hätten Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zu 69 % aus den
Schlüsselzuweisungen vom Land resultieren, einen wesentlichen Einfluss auf die Erträge der Stadt Krefeld. Aufgrund der in 2016 gestiegenen Gewerbesteuererträge würden
negative Auswirkungen auf künftige Schlüsselzuweisungen erwartet.
Durch die steigenden Flüchtlingszahlen sei die Stadt Krefeld seit 2014 vor finanzielle,
personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung
dieser Menschen gestellt. Bis Juli 2016 sind die Flüchtlingszahlen weiter gestiegen.
Seitdem sind die Flüchtlingszahlen rückläufig. Durch die Flüchtlingssituation sei es im
Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der sonstigen Transfererträge (ca. +3,7 Mio. Euro), gestiegenen Kostenerstattungen (ca. +18,9 Mio. Euro) sowie gestiegenen Transferaufwendungen (ca. +30,5 Mio. Euro) gekommen.
Auf die Finanzerträge in Höhe von 17,7 Mio. Euro entfielen 15,9 Mio. Euro auf Gewinnanteile (insbesondere von verbundenen Unternehmen).
Den Finanzerträgen ständen im Wesentlichen Zinsen für die Überlassung von Fremdkapital in Höhe von 7,1 Mio. Euro gegenüber. Außerdem werde das in 2016 anhaltend
niedrige Zinsniveau im Wesentlichen für die geringen Zinsaufwendungen verantwortlich
gemacht.
Abschließend wird neben der bereits beschriebenen Entwicklung des Jahresergebnisses herausgestellt, dass sich in 2016 Verbesserungen im Vergleich zum fortgeschrieSeite 88
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
benen Ansatz sowohl aus den gestiegenen Gewerbesteuererträgen (+20,3 Mio. Euro)
und Erstattungen in den Bereichen Abfallwirtschaftsplanung und Straßenreinigung
(+3,8 Mio. Euro) ergeben haben. Daneben seien weniger Aufwendungen insbesondere
für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 4,7 Mio. Euro entstanden, die im Wesentlichen auf die Bereiche Abfallwirtschaftsplanung, Straßenreinigung, Reinigung und Energie entfielen.
Der Lagebericht der Verantwortlichen der Gemeinde enthält zum Ausblick und zu den Chancen
und Risiken aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen:
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•
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•
Mit Verfügungen vom 22.09.2016 und vom 17.05.2017 habe die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzungen 2016 und 2017 sowie die erste und zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Krefeld genehmigt. Die Konsolidierung des Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts müssten
weiterhin bei allen städtischen Entscheidungen allerhöchste Priorität haben.
Bei der Umsetzung der HSK-Maßnahmen sei zu beachten, dass neben der Ergebniswirkung auch eine Liquiditätswirkung bestehe. Diese Wirkungen würden in der Investitionsplanung berücksichtigt.
Für das Jahr 2017 sehe der Ergebnisplan ein Haushaltsdefizit in Höhe von 34,5 Mio. Euro vor. Erstmalig im Jahr 2020 werde ein Überschuss von 5,9 Mio. Euro erwartet. Im Lagebericht werden in diesem Zusammenhang die Kernbotschaften zum Haushaltsplan
2017 stichpunktartig aufgeführt.
Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs seien die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung auf
Basis aktualisierter Orientierungsdaten sowie Steigerungsraten des Arbeitskreises
„Steuerschätzungen“ zum Stand Mai 2017. Würden sich diese negativer als prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen noch das geplante
Steueraufkommen realisieren lassen.
Aufgrund der im Haushaltsjahr 2016 positiv entwickelten Gewerbesteuererträge werde
mit einem Absinken der Schlüsselzuweisungen ab 2018 gerechnet.
Weitere Risiken werden in der Anfang 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen gesehen, die ab 2020 zu deutlichen
Umwälzungen in der Kommunalfinanzierung führen sollen. Die sich hieraus ergebenden
konkreten Auswirkungen auf die Stadt Krefeld seien derzeit nicht abschätzbar.
Weiterhin werde die Flüchtlingsthematik als schwer kalkulierbares Risiko der kommunalen Haushalte gesehen, da die sich hieraus ergebenden finanziellen, personellen
und logistischen Herausforderungen überwiegend von den Kommunen getragen würden.
Sowohl Chancen als auch Risiken werden in der Umsetzung des KInvFöG NRW gesehen,
wodurch eine Förderung von Investitionen in Höhe von 20 Mio. Euro ermöglicht werden,
die Umsetzung jedoch die Kapazitäten der Verwaltung in den künftigen Jahren überproportional binden werde.
Des Weiteren wird für die Umsetzung des in 2016 vom Land NRW beschlossenen Programms „Gute Schule 2020“ ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf in der Bauund Schulverwaltung als erforderlich angesehen.
Ein Risiko für den Haushalt bestehe aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Dezember 2015 zur kalkulatorischen Verzinsung. Zum Entgegenwirken des
sich ergebenden Risikos würden permanent rechtlich zulässige Methoden geprüft und
angewandt.
Seite 89
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
•
•
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•
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•
Bezüglich steuerlicher Risiken wird auf den Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus der
BgA Sport und Schulsportanlagen im Zuge einer abgeschlossenen Betriebsprüfung hingewiesen, weshalb die Körperschaftsteuerfreistellungsbescheide ab dem Kalenderjahr
2007 aufgehoben wurden.
Ein weiteres Risiko werde in einer möglichen Steuermehrbelastung durch § 2b UStG gesehen.
Als Positiv erachtet werde die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene
Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.
Infolge der vom Bundeskabinett am 16.11.2016 beschlossenen Ausweitung der Reform
des Unterhaltsvorschusses werde mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen gerechnet. Sowohl die Höhe der Ausgleichszahlungen durch Bund und Land als auch die Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung der Stadt Krefeld seien noch nicht bestimmbar.
Die allgemeine konjunkturelle Entwicklung berge ein weiteres nicht unerhebliches Risiko in Bezug auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen. Auch stelle die Entwicklung der
Arbeitslosenzahlen in Bezug auf die künftige Entwicklung der Transferleistungen einen
Unsicherheitsfaktor dar. Ebenfalls werden die Entwicklung von Rohstoff- und Energiepreisen als nicht unerhebliches Risiko für den städtischen Haushalt angesehen.
Infolge der Durchführung des Zensus 2011 wurde ein Einwohnerverlust ermittelt, der zu
negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt führe.
Der Ausgang der hierzu beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klage müsse
abgewartet werden.
Bezüglich der aktuellen Zinsentwicklung wird dargestellt, dass weiterhin Chancen in
den günstigen Zinssätzen gesehen werden. Ebenso wird auf das Risiko eines etwaigen
Zinsanstiegs in Bezug auf die Entwicklung der Zinsaufwendungen hingewiesen.
Als Herausforderung werde die Finanzierung der künftig weiterhin steigenden Pensionsrückstellungen angesehen, für die keine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe
vorlege. Die zum Stichtag bilanzierten Pensionsrückstellungen belaufen sich auf
516,3 Mio. Euro.
Im Lagebericht wird weiter ausgeführt, dass Chancen zur Haushaltskonsolidierung in
den geplanten Organisationsveränderungen durch den Betrieb des „Kommunalbetrieb
Krefeld“ sowie in der Neustrukturierung der Ausländerabteilung durch Aufgabenbündelung und Optimierung der Organisationsstrukturen gesehen werden.
Bezüglich des Einflusses der städtischen Tochterunternehmen auf das Jahresergebnis
der Stadt Krefeld und die damit verbundene Unsicherheit in Bezug auf die Entwicklung
der zurzeit schwierigen Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt wird im Lagebericht hingewiesen.
Die Beurteilung der Lage der Stadt Krefeld, insbesondere die Beurteilung der wesentlichen
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt Krefeld, ist plausibel und folgerichtig
abgeleitet. Nach dem Ergebnis der Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die
Lagebeurteilung durch die Verantwortlichen der Gemeinde dem Umfang nach angemessen und
inhaltlich zutreffend.
Die vom § 95 (2) GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2
angefügt.
B4
Entgegen der Vorschrift des § 95 (2) GO NRW fehlen am Schluss des Lageberichts die Angaben zu einem Ratsmitglied, das erst im Folgejahr ausgeschieden
ist (Ein Ratsmitglied wird nicht aufgeführt).
Seite 90
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Ein Ratsmitglied wird am Schluss des Lageberichts 2016 im Abschnitt VII (Anlage 2) nicht aufgeführt. Gemäß § 95 (2) GO NRW sind für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, entsprechende Pflichtangaben zu tätigen. Die Mandatsniederlegung dieses Ratsmitglieds erfolgte erst am 30.04.2017, somit sind die Pflichtangaben im Lagebericht für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 erforderlich.
Darüber hinaus wird nicht von allen Ratsmitgliedern der ausgeübte Beruf angegeben.
Gemäß der Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales wird darauf hingewiesen, dass keine Schutzklausel besteht,
nach der in besonderen Fällen lediglich eingeschränkte Angaben gemacht werden dürfen, außer das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder würde gefährdet. Solche
Umstände wurden im Rahmen der Prüfung nicht bekannt.
3.6 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung
Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel beizufügen, der nach § 41 (3)
Nr. 1 GemHVO NRW zu gliedern ist.
Der Anlagenspiegel liegt vor (Jahresabschluss der Verwaltung 2016, Anlage 1, Seite 44) und
entspricht dem durch den Verordnungsgeber vorgegebenen Aufbau. Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens zum 31.12.2016 betrug rd. 2,181 Mrd. Euro gegenüber rd. 2,164 Mrd.
Euro zum 31.12.2015. Damit liegt er mit rd. 17 Mio. Euro über dem Buchwert des Vorjahres. Der
Anstieg ist im Wesentlichen auf die Anlagenklasse der Sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude zurückzuführen und resultiert aus den Aktivierungen der in 2016 fertiggestellten
Hauptfeuerwache, der Umbaumaßnahmen des Kaiser-Wilhelm-Museums und des OstwallUmbaus.
Im Anlagenspiegel zum 31.12.2016 werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sach- und Finanzanlagen von rd. 37,607 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 36,164 Mio.
Euro) zu den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgten sowohl analytische Prüfungshandlungen als
auch Einzelfallprüfungshandlungen. Dabei erfolgte eine stichprobenartige Belegprüfung über
sämtliche Anlagenklassen hinsichtlich der in 2016 gebuchten Zu- und Abgänge sowie der Umbuchungen. Darüber hinaus erfolgte in Stichproben die Überprüfung bezüglich der verwendeten Nutzungsdauern sowie der gebuchten Abschreibungen.
Die Abschreibung der Anlageobjekte hat laut § 35 GemHVO NRW zu erfolgen. Als Abschreibungsmethode wendet die Stadt Krefeld lediglich die lineare Abschreibung an.
Die Abschreibungsdauer von Vermögensgegenständen richtet sich nach der „NKF Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ in Verbindung mit
den Krefeld-spezifischen Regelungen. Die Buchung der Abschreibungsbeträge erfolgt in der
Gesamtergebnisrechnung und in den Teilergebnisrechnungen.
Seite 91
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen
Stichtag
31.12.2015
31.12.2016
Veränderung
Bilanzwert in Euro
25.343.454,72
19.059.617,17
-6.283.837,55
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen gehören im Bereich der Gesamtfinanzrechnung zu den
Investitionsausgaben, die unmittelbare Auswirkungen auf Bilanzpositionen des Anlagevermögens haben, da Vermögensmehrungen erzielt werden. Die Auszahlungen werden i. d. R. durch
Zuwendungen sowie aus Überschüssen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert.
Teilweise erfolgt auch eine Finanzierung durch Zuwendungen, so dass Sonderposten zu bilden
sind. Ausgaben im Baubereich belasten die Stadt in den Folgejahren mit Abschreibungen und
Ausgaben für die Bauunterhaltung, so dass Investitionen zu Folgekosten führen.
Das oben ausgewiesene Ist-Ergebnis teilt sich wie folgt auf (investiv):
Bezeichnung
Hochbaumaßmaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
Sonstige Baumaßnahmen
Summe
2016
Betrag in Euro
8.799.457,35
10.198.328,66
61.831,16
19.059.617,17
2015
Betrag in Euro
8.357.790,96
16.959.051,02
26.612,74
25.343.454,72
Die den Konten zugeordneten Beträge konnten aus dem Buchhaltungssystem ermittelt werden.
Bei Vorlage von Bauabrechnungen wurden die über die Konten erfolgten Auszahlungen stichprobenartig geprüft.
4. Prüfung der Abschlüsse und Mittelverwendung der Stiftungen / Nachlässe
4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2016
Die Stiftungsabschlüsse sind gemäß § 103 (1) Ziffer 2 i. V. m. § 97 (1) Nr. 2 GO NRW zu prüfen.
Die Bewirtschaftung der Stiftungen erfolgt über Innenaufträge. Die Stiftungsabschlüsse sind im
Jahresabschluss 2016 als Anlage zum Anhang (Anlage 5, Jahresabschluss Seite 48 ff.) abgebildet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 orientierte sich an der Nachvollziehbarkeit der Gesamtaufstellung unter Heranziehung der Einzelpositionen der Vermögensübersicht, der Jahresaufwendungen und den Erträgen.
Die Barbestände werden nach dem Durchschnittszins für Tagesgeldanlagen tagesgenau verzinst. Außer den Barbeständen existieren Wertpapiere und Sparbücher, die wegen ihres auf
Dauer angelegten Bestandes ins Anlagevermögen gebucht worden sind. Die langfristigen Wertanlagen sowie die Darlehensforderungen sind als Sonstige Ausleihungen verbucht.
Seite 92
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
4.2 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung
Weitere Schritte zur Einführung des Internen Kontrollsystems in der Stiftungsverwaltung wurden umgesetzt. So wurde ein regelmäßiges Reporting installiert, mit dem die Stiftungsverwaltung den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften jährlich über die Entwicklungen des zurückliegenden Jahres informiert. Der Stiftungsbericht für das Jahr 2016 wurde
dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2017 sowie dem Rat
am 05.12.2017 vorgelegt. Er orientiert sich inhaltlich an den Stiftungsabschlüssen und den
dortigen Vermögens- und Ergebnisübersichten und enthält darüber hinaus Erläuterungen zu
den Stiftungszwecken sowie einen Maßnahmenkatalog.
Hinsichtlich der an die Krefelder Bau GmbH übertragenen Aufgaben der Wohnungsverwaltung,
Objektbewirtschaftung sowie Miet- und Finanzbuchhaltung wird dem Vieraugenprinzip insoweit Rechnung getragen, als eine rechnerische Prüfung der Verwendung der Mittel unter Abgleich der Kontoauszüge erfolgt. Des Weiteren werden die jährlichen Abrechnungen für Sanierungsmaßnahmen durch den Fachbereich 60 vor dem Hintergrund sachlicher Richtigkeit geprüft, mit den vierteljährlichen Abschlägen verrechnet und der Restbetrag dem FB 21 in Rechnung gestellt.
5. Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben
Nach § 103 (1) S. 2 GO NRW soll die örtliche Rechnungsprüfung die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben prüfen, bei denen die Zahlungsvorgänge durch
den Träger der Aufgabe wahrgenommen werden und die insgesamt von finanzieller Bedeutung
sind. Die Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte kann durch die Rechnungsprüfung erfolgen,
da Vorgaben Dritter nicht erfolgen bzw. nicht bekannt sind.
Es werden regelmäßig die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben und die Zahlung von Wohngeld geprüft. Die Prüfungen wurden durch die Prüfungsvermerke Nr. 152/2016 (Sozialhilfe) für das Haushaltsjahr 2015 und Nr. 022/2017 (Wohngeld)
für das Haushaltsjahr 2016 dokumentiert. Bei der Prüfung haben sich keine Beanstandungen
ergeben.
6. Kennzahlen zum Jahresabschluss 2016
Dieser Bericht enthält wie in den Vorjahren einige ausgewählte Kennzahlen, die in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und der Gemeindeprüfungsanstalt sowie Vertretern von örtlichen Rechnungsprüfungen entwickelt wurden. Mithilfe der Kennzahlen sollen überregionale
Vergleiche angestellt und die wirtschaftliche Lage der Kommunen beurteilt werden.
Die örtliche Rechnungsprüfung ermittelt die ausgewählten Kennzahlen jährlich und durch einen
Vergleich mit dem Vorjahreswert werden Veränderungen erkennbar, so dass Aussagen zur Bilanz- und Haushaltsentwicklung möglich sind.
Seite 93
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Durch Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008 – 34-48.04.05/01-2323/08 – wurden folgende Kennzahlen für die Bilanz- und Haushaltsentwicklung festgelegt:
1.
2.
3.
4.
Aufwandsdeckungsgrad
Eigenkapitalquote 1
Eigenkapitalquote 2
Fehlbetragsquote
5.
6.
7.
8.
Infrastrukturquote
Abschreibungsintensität
Drittfinanzierungsquote
Investitionsquote
9.
10.
11.
12.
13.
Anlagendeckungsgrad 2
Dynamischer Verschuldungsgrad
Liquidität 2. Grades
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Zinslastquote
14.
15.
16.
17.
18.
Steuerquote bzw. Allgemeine Umlagenquote
Zuwendungsquote
Personalintensität
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Vermögenslage
Finanzlage
Ertragslage
Die Kennzahlen können ein Hilfsmittel bei der Beurteilung der Haushaltssituation sein. Sie
können durch (zulässige) Steuerung von Zahlungen beeinflusst werden.
Nachfolgend wird die Entwicklung von ausgewählten Kennzahlen dargestellt. Es wird dabei
vom Ist-Ergebnis ausgegangen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte kann hier als Orientierungswert zur Einschätzung des jeweiligen Wertes der Kennzahl dienen. Die aktuellsten verfügbaren Vergleichswerte ergeben sich aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur
Verwaltungsprüfung der Stadt Krefeld in den Jahren 2012 – 2014 für das Jahr 2012 (Berichtsteil Finanzen, Seite 16, bzw. sind auf der Internetseite der GPA veröffentlicht. Aktuellere Vergleichswerte der GPA lagen bis zum Redaktionsschluss weiterhin nicht vor, so dass die diesbezügliche Vergleichbarkeit eingeschränkt ist. Es ist davon auszugehen, dass mit dem nächsten
Prüfungszyklus der GPA aktuellere Vergleichszahlen vorgelegt werden (für die kreisangehörigen
Kommunen ist dies im Jahr 2017 bereits geschehen).
Aufwandsdeckungsgrad
Kennzahl in %
2013
92,2
2014
89,9
2015
94,8
2016
98,3
Der "Aufwandsdeckungsgrad" gibt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen
(2016 = 819.754.374,93 Euro) durch ordentliche Erträge (2016 = 805.508.267,62 Euro) gedeckt werden können. Der Deckungsgrad hat sich aufgrund des gesunkenen Haushaltsdefizites
gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht und wieder annähernd den Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 erreicht, dieser betrug seinerzeit 94,9 %.
Seite 94
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Eigenkapitalquote I
Kennzahl in %
2013
26,3
2014
22,6
2015
21,8
2016
21,2
Die „Eigenkapitalquote I“ gibt das Verhältnis des Eigenkapitals (2016 = 480.787.638,22 Euro)
zur Bilanzsumme (2016 = 2.264.922.798,27 Euro) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz
wieder. Hier ist ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte
in NRW im Jahr 2012 betrug 15,0 %. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote
weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert.
Eigenkapitalquote II
Kennzahl in %
2013
46,82
2014
44,0
2015
42,9
2016
42,7
Die „Eigenkapitalquote II“ bildet das Verhältnis des Eigenkapitals (2016 = 480.787.638,22
Euro) unter Einbeziehung der „Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter“ (Sonderposten für
Zuwendungen: 2016 = 400.157.701,37 Euro sowie für Beiträge: 2016 = 87.197.477,88 Euro)
zur Bilanzsumme 2016 = 2.264.922.798,27 Euro) ab. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 34,7 %. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender
Quote auch hier weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert.
Fehlbetragsquote
Kennzahl in %
2013
5,6
2014
11,7
2015
4,6
2016
1,1
Die "Fehlbetragsquote" gibt an, inwieweit Ausgleichsrücklage (2016 = 0 Euro) und Allgemeine
Rücklage (2016 = 513.327.342,75 Euro) zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages (2016 =
-5.711.795,02 Euro) eingesetzt werden müssen. Bei einem ausgeglichenen Haushalt beträgt
die Fehlbetragsquote „0 %“. Die Quote hat sich aufgrund des gesunkenen Haushaltsdefizites
gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert.
Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 23,2 %. Die Stadt Krefeld
liegt somit weiterhin deutlich unter diesem Durchschnittswert.
Zinslastquote
Kennzahl in %
2013
1,7
2014
1,3
2015
1,1
2016
1,1
Durch die "Zinslastquote" wird erkennbar, welche Belastung aus Finanzaufwendungen (2016 =
9.175.180,48 Euro) zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen (2016 = 819.754.374,93
Euro) besteht. Die günstige Zinsentwicklung sowie reduzierte Kredite zur Liquiditätssicherung
bei gleichzeitig steigenden ordentlichen Aufwendungen haben zu einem gleichbleibenden Wert
geführt. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 3,5 %. Die Stadt
Krefeld liegt somit weiterhin unter dem Durchschnittswert.
Seite 95
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Netto-Steuerquote
Kennzahl in %
2013
41,3
2014
39,3
2015
39,9
2016
39,4
Die "Nettosteuerquote" gibt an, zu welchem Teil die Gemeinde "sich selbst" finanzieren kann
und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der
Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, von den Steuererträgen insgesamt (2016 =
328.121.151,84 Euro) den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage;
2016 = 8.958.017,60 Euro) und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit (2016 = 8.702.074,23 Euro) in Abzug zu bringen. Die so bereinigten Steuererträge
(2016 = 310.461.060,00 Euro) werden zu den ebenso bereinigten ordentlichen Erträgen ins
Verhältnis gesetzt. Die Netto-Steuerquote ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Der
Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 38,7 %.
Personalintensität I
Kennzahl in %
2013
22,5
2014
24,3
2015
25,1
2016
24,6
Die Kennzahl "Personalintensität" zeigt auf, welchen Anteil der Personalaufwand (2016 =
201.854.289,92 Euro) an den gesamten konsumtiven Aufwendungen (2016 = 819.754.374,93
Euro) hat. In den Werten sind keine Aufwendungen für Versorgungs- und Beihilfeleistungen
enthalten, da diese in einer gesonderten Zeile der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Der
Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 20,4 %.
Transferaufwandsquote
Kennzahl in %
2013
32,5
2014
32,1
2015
33,3
2016
34,2
Mit der "Transferaufwandsquote" lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Transferaufwendungen (im Regelfall Zahlungen für den Sozial- und Jugendbereich; 2014 ist dieser
Wert u.a. aufgrund der Flüchtlingsbetreuung gestiegen) im Verhältnis zu den Gesamt- (ordentlichen) Aufwendungen (2016 = 819.754.374,93 Euro) erfolgen. Die Quote ist im Verhältnis zum
Vorjahr gestiegen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 40,0 %. Hier
liegt die Stadt Krefeld weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt.
Seite 96
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
7. Bemerkungen zur Prüfung
Die Prüfung des NKF-Jahresabschlusses wurde beendet, ohne dass Sachverhalte bekannt wurden, die eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes erforderlich gemacht hätten.
Die Hinweise im Bericht sollen – wie in Berichten der Vorjahre - Verbesserungen bewirken.
Der Bericht zum Jahresabschluss 2016 wurde gemäß § 10 (5) RPO dem Oberbürgermeister zur
Stellungnahme zugeleitet. Diese Stellungnahme ist als Anlage 1 und 2 dem Bericht beigefügt.
Der Oberbürgermeister kann eine Stellungnahme zu den Hinweisen und zu weiteren Sachverhalten abgeben.
Bei der Prüfung handelt es sich um eine Auftragsarbeit für den Rechnungsprüfungsausschuss,
der als zuständiges Organ für die Prüfung des Jahresabschlusses bei der Beratung zur Ergänzung dieses Berichtes oder für zukünftige Berichte Prüffelder erweitern oder neu festlegen
kann. Vorgaben des Ausschusses sind bisher nicht erfolgt.
Seite 97
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
8. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Entlastungsvorschlag
In Anlehnung an die aktuellen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wurde der
Bestätigungsvermerk gegenüber dem Wortlaut des Vorjahres angepasst.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld, wird folgender gem. § 101 (4) S. 1 GO NRW
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt:
„Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt Krefeld für das
Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung
dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und
den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht
abzugeben.
Die Rechnungsprüfung hat die Jahresabschlussprüfung nach § 101 (1) GO NRW in Anlehnung
an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Stadt Krefeld sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über
örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Anlage 1:
Zusammenstellung der Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme des Oberbürgermeisters
Der Prüfungsbericht Nr. 25/2017 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Bemerkungen sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungsbemerkungen nachstehend nach.
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Nummer
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Berichtsteil/Text
Stellungnahme der Verwaltung
Sondervermögen:
Mangels Vorliegen aktueller Jahresabschlüsse der Senioreneinrichtungen
der Stadt war die Beurteilung des
Buchwertes dieses Sondervermögens
im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 nicht abschließend möglich.
Der Jahresabschluss 2014 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
Senioreneinrichtungen wurde erst
Ende 2017 festgestellt. Die ausstehenden Jahresabschlüsse 2015 und
2016 sollen sukzessive nachgeholt
werden.
Aus Sicht der Verwaltung liegen trotz
fehlender festgestellter Jahresabschlüsse 2015 und 2016 keine finanziellen Risiken vor, die einer
bilanziellen Einordnung im städtischen Jahresabschluss 2016 entgegenstehen.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist im Besitz zweier Immobilien,
die zu auskömmlichen Sätzen verpachtet sind. Außerdem werden die
Kosten der Altenerholung hauptsächlich durch Zuwendungen nach
SGB XII und durch Betriebskostenzuschüsse der Stadt Krefeld abgedeckt. Daneben hält die Einrichtung
im Wesentlichen die Anteile an der
Städtischen Seniorenheime Krefeld
gGmbH, die regelmäßig positive Jahresergebnisse erzielt.
Die Umsetzung einer aufwandsmindernden Inanspruchnahme der Pensionsrückstellungen wird im Jahresabschluss 2017 geprüft.
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Sonstige ordentliche Erträge:
In der Ergebnisrechnung werden die
laufenden Auszahlungen für Pensionen
und Beihilfen als Aufwand dargestellt.
Gleichzeitig erfolgt die Buchung der
Rückstellungsinanspruchnahmen als
sonstiger ordentlicher Ertrag in Höhe
von 8,2 Mio. Euro. Beides stellt lediglich zahlungswirksame Vorgänge dar,
die nicht in der Ergebnisrechnung darzustellen sind. Es handelt sich hierbei
um einen Ausweisfehler.
Bilanzielle Abschreibungen:
In den bilanziellen Abschreibungen
2016 werden 11,7 Mio. Euro Aufwendungen aus den Wertberichtigungen
von Forderungen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um einen Ausweisfehler, da die Wertberichtigungen von Forderungen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen auszuweisen sind.
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Die Verwaltung wird den Ausweis
prüfen und hieraus resultierende
systemtechnische Umstellungen in
SAP DZ KM vornehmen.
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Anlage 2:
Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters
Der Prüfungsbericht Nr. 25/2017 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem
Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat zu den Hinweisen gleichwohl Stellung genommen.
Die Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen ist nachstehend aufgeführt.
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Berichtsteil/Text
Stellungnahme der Verwaltung
Aufstellung des Jahresabschlusses:
Die gesetzliche Frist zur Vorlage des
Jahresabschlusses an den Rat wurde
nicht eingehalten.
Der Jahresabschluss 2016 konnte
dem Rat erst in seiner Sitzung am
06.07.2017 vorgelegt werden, was in
der vorrangigen Bearbeitung anderer
Themen begründet liegt (z. B. Umsetzung von HSK-Maßnahmen) und auch
einer teilweise nicht auskömmlichen
Stellenbesetzung geschuldet ist.
Es wird auf die Stellungnahme zu H1
verwiesen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf als
zuständige Aufsichtsbehörde wurde
informiert.
Die Funktionstrennung ist durch die
Dienstanweisung 201, durch schriftliche Arbeitsanweisungen und das
fachbereichsinterne Kontrollsystem
gewährleistet. Dadurch ist die Funktionsfähigkeit der Buchhaltung sowohl
im regulären Tagesgeschäft als auch
im Krankheitsfall sichergestellt.
Der versäumte Abgang wurde bei den
Jahresabschlussarbeiten 2016 erkannt und unverzüglich nachgeholt.
Im Anschluss erfolgte die entsprechende Umbuchung in die Anlagenklasse der sonstigen unbebauten
Grundstücke.
Feststellung des Jahresabschlusses:
Die gesetzliche Frist zur Feststellung
des Jahresabschlusses durch den Rat
wurde nicht eingehalten.
Risikoorientierter Prüfungsansatz und
internes Kontrollsystem:
Die Verwaltung sollte eine strikte Funktionstrennung zwischen dem Stammdatenmanagement und der Kreditorenbuchhaltung gemäß Dienstanweisung 201 umsetzen.
Sonstige unbebaute Grundstücke:
Eine in 2016 durchgeführte Umbuchung von Grundstücken entlang der
Kölner Straße in die Anlagenklasse der
sonstigen unbebauten Grundstücke
hätte bereits im Jahr des Abrisses des
letzten Gebäudes, also zum Jahresabschluss 2012 erfolgen müssen.
Sonstige unbebaute Grundstücke:
Das Grundstück der Kita an der Gatzenstraße hätte bereits in 2014 aus
den unbebauten Grundstücken in die
Anlagenklasse Kinder- und Jugendeinrichtungen umgebucht werden müssen.
Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen:
Der manuelle Datenabgleich zwischen
VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte
abgeschlossen werden.
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Die versäumte Umbuchung wurde bei
den Jahresabschlussarbeiten 2016
erkannt und unverzüglich nachgeholt.
Der komplexe und zeitaufwendige
Datenabgleich wurde abgeschlossen.
Entsprechende Anpassungsbuchungen werden im Jahresabschluss 2017
vorgenommen.
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Nummer
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Berichtsteil/Text
Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen:
Die Inventur des Straßenvermögens
erfolgt weiterhin nicht fristgerecht.
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Kunstgegenstände:
Bis zum Schluss des Haushaltsjahres
2016 fand keine vollständige körperliche Bestandsaufnahme der Kunstgegenstände gemäß § 28 (1) GemHVO
statt.
Betriebs- und Geschäftsausstattung:
Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld wurde trotz
jährlicher Hinweise in den Prüfungsberichten nicht aktualisiert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Die Verwaltung sollte ein einheitliches
Verfahren zum Umgang mit uneinbringlichen Forderungen entwickeln, das
eine Ausbuchung dieser Forderungen
festlegt.
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Stellungnahme der Verwaltung
Nach Erweiterung der Personalkapazität beim FB 66 und Einarbeitung
konnte auf Basis der Ende August
2016 abgeschlossen Zustandserfassung des Straßennetzes bis August
2017 eine Zustandsbewertung des
Straßennetzes, im Hinblick auf die
Aufstellung der Unterhaltungsund Investitionsprogramme, durchgeführt werden. Bis Frühjahr 2018 dauerte das Aufstellen von Unterhaltungs- und Investitionsprogrammen
an. Die Inventur des Straßenvermögens bzw. die Werthaltigkeitsprüfung
wird in 2018 erfolgen.
Durch unzureichende personelle und
zeitliche Kapazitäten ließ sich die
körperliche Bestandsaufnahme nicht
vollständig abschließen. An der Erfassung des Gesamtbestandes wird
kontinuierlich gearbeitet.
In 2016 konnte die Stelle, die sich
u.a. mit der Überarbeitung der
Dienstanweisungen beschäftigt, intern besetzt werden. Die Stelle ist
jedoch seit Ende 2017 wieder vakant,
weswegen sich die weitere Überarbeitung verzögert. Das Verfahren der
Wiederbesetzung ist aktuell noch
nicht abgeschlossen.
Die Entwicklung eines einheitlichen
Verfahrens wird u.a. in einer vom
KRZN eingerichteten Arbeitsgruppe
mit teilnehmenden Kommunen
-hierzu zählt auch die Stadt Krefeldausgearbeitet. Neben den komplexen
technischen Voraussetzungen -auch
aufgrund der eingesetzten Vorverfahren- werden ebenso die gesetzlichen
Vorgaben betrachtet. Nach Festlegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Anpassung der Dienstanweisung DA 206 entsprechend
erforderlich.
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Anlage 3:
Übersicht der im Jahresabschluss 2016 vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen
Auswirkung
in Euro 1)
Korrigierte Bilanzposition/Sachverhalt
AKTIVA
1.2.1.1 Grünflächen – Korrektur Doppelbilanzierung
-19.120,00
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke - Korrektur Doppelbilanzierung
1.2.2.3 Wohnbauten – Einstellung Erinnerungswert
-406.570,00
1,00
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen –
Anpassung Festwert Straßenmobiliar
301.941,23
PASSIVA
2.1 Sonderposten für Zuwendungen – Anpassungen aufgrund der
Auflösung von Sonderposten 2)
-60.880,22
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 – Anpassungen
aufgrund der Bildung von Jubiläumsrückstellungen
Summe
-359.144,66
-543.722,65
1) Entsprechend der Auswirkungen ergibt sich die Veränderung der Allgemeinen Rücklage
2) Die Anpassung der Sonderposten ist auf die Korrektur des zugehörigen Anlagevermögens zurück zu führen. Die Auswirkung auf das Eigenkapital erfolgt brutto, das heißt die Veränderung der Aktivpositionen und der zugehörigen Sonderposten
erfolgt einzeln.
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