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Verwaltungsvorlage (180613 - Bericht Nr. 25_2017_JA 2016_RAT.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
3,8 MB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07

Inhalt der Datei

Seite 1 Fachbereich Rechnungsprüfung BERICHT NR. 25/2017 ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2016 Anlage 1 - zu Vorlage Nr. 5315/18 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Bericht Nr. 25/2017 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld zum 31.12.2016 gemäß § 101 (1) GO NRW durch die Rechnungsprüfung für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Krefeld Hinweis: Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (8) GO NRW. Seite 1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Seite 2 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN ................................................................................................................................ 7 1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ..................................................... 7 1.2 Prüfungsgegenstand ................................................................................................................................... 7 1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen ..................................................... 8 1.3.1 Stiftungen ................................................................................................................................................ 8 1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben ............................................ 8 1.3.3 Gesamtabschluss ................................................................................................................................... 8 1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung ......................................................................................................... 8 1.5 Prüfungsbemerkungen und -hinweise im Prüfungsbericht ......................................................................... 9 2. PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2016...................................................................... 11 2.1 Allgemeine Hinweise ................................................................................................................................ 11 2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres ........................................................................................................... 11 2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2016 ......................................................... 11 2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses ........................................................................................................... 12 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses .......................................................................................................... 12 2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen .................................................... 13 2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse .......................................................................................................... 13 2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz ............................................................................................................ 15 3. KONKRETE PRÜFUNGSHANDLUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2016 ................... 17 3.1 Risikoorientierter Prüfungsansatz und internes Kontrollsystem ............................................................... 17 3.2 Prüfung der Finanzrechnung 2016 ............................................................................................................ 19 3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2016 .......................................................................................................... 21 3.3.1 Prüfung der Aktiva ................................................................................................................................ 24 1. Anlagevermögen ....................................................................................................................................... 24 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................ 24 1.2 Sachanlagen ........................................................................................................................................ 24 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................ 24 1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................... 24 1.2.1.1 Grünflächen .................................................................................................................................. 25 1.2.1.2 Ackerland ...................................................................................................................................... 25 1.2.1.3 Wald, Forsten ............................................................................................................................... 26 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke .............................................................................................. 26 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................. 27 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen ............................................................................................ 27 1.2.2.2 Schulen .......................................................................................................................................... 27 1.2.2.3 Wohnbauten ................................................................................................................................. 28 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ................................................................. 28 1.2.3 Infrastrukturvermögen ................................................................................................................. 29 Seite 3 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................... 29 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ...................................................................... 29 1.2.3.2 Brücken und Tunnel .................................................................................................................... 30 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen .......................................... 30 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen .............................................. 30 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ........................................................................ 32 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ....................................................................................... 32 1.2.5 Kunstgegenstände .......................................................................................................................... 33 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ........................................................................ 33 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................................................................ 34 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.................................................................................... 35 1.3 Finanzanlagen .................................................................................................................................... 36 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ........................................................................................ 36 1.3.2 Beteiligungen .................................................................................................................................. 37 1.3.3 Sondervermögen ............................................................................................................................. 37 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ............................................................................................. 38 1.3.5 Ausleihungen ................................................................................................................................... 38 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen ........................................................................... 38 1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen ................................................................................................. 38 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen ................................................................................................................ 39 2. Umlaufvermögen ....................................................................................................................................... 39 2.1 Vorräte ................................................................................................................................................. 39 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ......................................................................................... 39 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .................................................................... 40 2.2.0 Allgemeine Erläuterungen ............................................................................................................ 40 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen .................... 42 2.2.1.1 Gebühren ....................................................................................................................................... 42 2.2.1.2 Beiträge ......................................................................................................................................... 42 2.2.1.3 Steuern .......................................................................................................................................... 43 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen ...................................................................................... 44 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ............................................................................ 44 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich ........................................ 45 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich .................................. 46 2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen ........................................ 46 2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen .............................................................. 47 2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen ........................................................ 47 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ................................................................................................. 48 2.4 Liquide Mittel ...................................................................................................................................... 50 3. Aktive Rechnungsabgrenzung............................................................................................................ 52 3.3.2 Prüfung der Passiva ................................................................................................................................. 54 1. Eigenkapital .......................................................................................................................................... 54 1.1 Allgemeine Rücklage ......................................................................................................................... 54 1.2 Sonderrücklagen ................................................................................................................................ 55 1.3 Ausgleichsrücklage ............................................................................................................................ 56 1.4 Verlustvortrag .................................................................................................................................... 56 1.5 Jahresfehlbetrag ................................................................................................................................ 56 2. Sonderposten ........................................................................................................................................ 57 2.0 Allgemeine Erläuterungen................................................................................................................ 57 2.1 Sonderposten für Zuwendungen ...................................................................................................... 58 2.2 Sonderposten für Beiträge................................................................................................................ 59 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ..................................................................................... 59 2.4 Sonstige Sonderposten ...................................................................................................................... 60 3. Rückstellungen ..................................................................................................................................... 60 3.1 Pensionsrückstellungen .................................................................................................................... 61 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten .................................................................................. 63 3.3 Instandhaltungsrückstellungen ...................................................................................................... 64 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW ................................................... 64 4. Verbindlichkeiten ................................................................................................................................. 67 Seite 4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 4.1 Anleihen ............................................................................................................................................... 68 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen......................................................................... 68 4.2.4 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich ........................ 68 4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Kreditinstituten ................................ 68 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung .......................................................... 69 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ...... 69 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ..................................................................... 70 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................... 70 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................................... 70 4.8 Erhaltene Anzahlungen ..................................................................................................................... 72 5. Passive Rechnungsabgrenzung ......................................................................................................... 73 3.4 Prüfung der Ergebnisrechnung 2016 ......................................................................................................... 74 1. Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................................................................. 76 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen ............................................................................................... 76 3. Sonstige Transfererträge ........................................................................................................................ 77 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 77 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte ......................................................................................................... 78 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen .............................................................................................. 78 7. Sonstige ordentliche Erträge .................................................................................................................. 78 8. Aktivierte Eigenleistungen...................................................................................................................... 79 9. Bestandsveränderung ............................................................................................................................. 80 10. Ordentliche Erträge............................................................................................................................... 80 11. Personalaufwendungen ........................................................................................................................ 80 12. Versorgungsaufwendungen ................................................................................................................. 81 13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen................................................................................... 81 14. Bilanzielle Abschreibungen ................................................................................................................... 81 15. Transferaufwendungen ........................................................................................................................ 82 16. Sonstige ordentliche Aufwendungen ................................................................................................... 83 17. Ordentliche Aufwendungen.................................................................................................................. 83 18. Ordentliches Ergebnis ........................................................................................................................... 84 19. Finanzerträge ........................................................................................................................................ 84 20. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen .......................................................................................... 84 21. Finanzergebnis ...................................................................................................................................... 84 22. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ..................................................................................... 85 3.5 Prüfung des Lageberichts 2016 ................................................................................................................. 86 3.5.1 Allgemeine Hinweise ............................................................................................................................. 86 3.5.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................................... 87 3.6 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung ........................... 91 3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen............................................................................................ 92 4. PRÜFUNG DER ABSCHLÜSSE UND MITTELVERWENDUNG DER STIFTUNGEN / NACHLÄSSE ...................................................................................................................................... 92 4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2016 ...................................................................................................... 92 4.2 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung .............................................................................................. 93 5. PRÜFUNG DER ENTSCHEIDUNGEN UND VERWALTUNGSVORGÄNGE AUS DELEGIERTEN AUFGABEN .......................................................................................................... 93 Seite 5 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 6. KENNZAHLEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2016 ................................................................. 93 7. BEMERKUNGEN ZUR PRÜFUNG ............................................................................................ 97 8. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND ENTLASTUNGSVORSCHLAG .............................................................................................................................................................. 98 ANLAGE 1: ZUSAMMENSTELLUNG DER PRÜFUNGSBEMERKUNGEN UND STELLUNGNAHME DES OBERBÜRGERMEISTERS..............................................................101 ANLAGE 2: ZUSAMMENSTELLUNG DER HINWEISE UND STELLUNGNAHME DES OBERBÜRGERMEISTERS ...........................................................................................................105 ANLAGE 3: ÜBERSICHT DER IM JAHRESABSCHLUSS 2016 VORGENOMMENEN ERÖFFNUNGSBILANZKORREKTUREN ..................................................................................109 Seite 6 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1. Grundlagen 1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses Gemäß § 95 (1) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NRW) hat die Gemeinde („Stadt Krefeld“) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern (s. § 101 (1) GO NRW). Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 59 (3) GO NRW für den Rat den Jahresabschluss der Gemeinde. Nach § 59 (3) Satz 2 und § 101 (8) GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung dieser Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung, die auch aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 103 (1) Ziffer 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig ist. Für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld wurden zudem konkretisierende Regelungen zur Prüfung des Jahresabschlusses im § 10 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Krefeld, getroffen. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 (1) S. 3 GO NRW und § 37 (1) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalens (GemHVO NRW) aus • • • • den Teilrechnungen (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) – siehe Ziffer 2.4, der Finanzrechnung – siehe Ziffer 3.2, der Bilanz – siehe Ziffer 3.3 – nebst Anhang, der Ergebnisrechnung – siehe Ziffer 3.4, Dem Jahresabschluss ist gem. § 95 (1) S. 4 GO NRW und § 37 (2) GemHVO NRW ein Lagebericht beizufügen. Zur Prüfung des Lageberichts siehe Ziffer 3.5. Nach § 96 (1) GO NRW hat der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen, über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen und über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden. 1.2 Prüfungsgegenstand Es ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung einzubeziehen sind: • • • die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Lagebericht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die örtliche Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Seite 7 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen – siehe Ziffer 9. 1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen Der Gesetzgeber hat in § 103 GO NRW weitere Prüfverpflichtungen festgelegt, die zu konkreten Aufgabenzuweisungen an die örtliche Rechnungsprüfung führen. Ein Teil der sich aus den Aufgabenzuweisungen ergebenden Prüfverpflichtungen kann zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses erledigt werden. 1.3.1 Stiftungen Nach § 103 (1) Ziffer 2 GO NRW sind von der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresabschlüsse der in § 97 (1) Nrn. 1 bis 4 GO NRW benannten Sondervermögen zu prüfen. In dieser Vorschrift sind als Sondervermögen u. a. die rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen benannt. Eine Prüfung der Stiftungen erfolgt seit 2011 im Rahmen der Prüfungen der jeweiligen Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld. Insofern wird auf Ziffer 4 dieses Berichtes verwiesen. 1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben Eine weitere Prüfverpflichtung mit Auswirkungen auf die Prüfung des Jahresabschlusses ergibt sich aus § 103 (1) S. 2 GO NRW. Danach sind in die Prüfung des Jahresabschlusses die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben auch dann einzubeziehen, wenn die Zahlungsvorgänge selbst durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden, sofern sie insgesamt von erheblicher finanzieller Bedeutung sind. Hinsichtlich der Ergebnisse dieser Prüfung wird auf Ziffer 5 dieses Berichtes verwiesen. 1.3.3 Gesamtabschluss Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld („Kernverwaltung“) ist Teil des Gesamtabschlusses des Konzerns „Stadt Krefeld“, der nach § 116 (1) GO NRW aufzustellen ist. Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 116 (6) und (7) GO NRW ist gemäß § 103 (1) Ziffer 3 GO NRW ebenfalls eine Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Hier erfolgt eine gesonderte Prüfung mit Vorlage eines eigenen Berichtes. Der Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2016 soll dem Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls in 2018 zur Beratung vorgelegt werden. 1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung Bei der Ausgestaltung der Prüfung sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen Prüfungsaufwand und Erkenntnisgewinn bestehen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hatte in seinen Prüfungsstandards zur Eröffnungsbilanz (IDW PS 730) dazu Folgendes ausgeführt: “Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des (…) vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender SiSeite 8 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 cherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS) sowie Nachweise für die Angaben (…) überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. (…)“ Der Auftrag des Gesetzgebers und die vom IDW entwickelten Prüfungsstandards dienen zur Ausrichtung der Prüfungshandlungen. Die an der Prüfung beteiligten Prüfer/-innen haben im Rahmen einer detaillierten Aktivitätenliste Prüfungsaufträge erhalten, die nach einer ersten Abschlussanalyse von der Prüfungsleitung formuliert wurden. Die Erledigung dieser Prüfungsaufträge wurde durch Prüfungsvermerke dokumentiert. Diese waren u. a. Grundlage für die Fertigung dieses Berichtes. Der Prüfungsumfang wurde erweitert, wenn sich Auffälligkeiten ergeben haben. Wie in den Vorjahren wurden die notwendigen Prüfungen "retrograd" ausgeführt. Bei dieser Art von Prüfung wird nachvollzogen, ob die Differenz zwischen Abschlusswert und Ausgangswert richtig ermittelt wurde und die Veränderungen nachvollziehbar sind. Die Prüfung der Internen Kontrollsysteme (IKS) in den Fachbereichen wurde bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 fortgesetzt. Diesbezüglich wird auf Ziffer 3.1 dieses Berichtes verwiesen. Seit 2011 wird bei der Stadt Krefeld für die unterjährige Buchführung sowie für den Jahresabschluss die Buchhaltungssoftware DZ-Kommunalmaster (DZ-KM) eingesetzt, bei der es sich um ein SAP-basiertes IT-Verfahren handelt, welches durch die Datenzentrale Baden-Württemberg erstellt bzw. auf die kommunalen Bedürfnisse angepasst wurde. Der DZ-KM wird durch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehostet. 1.5 Prüfungsbemerkungen und -hinweise im Prüfungsbericht Der Rat der Stadt Krefeld hat am 04.11.2010 die aktuelle Rechnungsprüfungsordnung (RPO) beschlossen. Diese enthält in § 10 (1) für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses Regelungen, die in diesem Bericht Beachtung finden. Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf. eine Änderung des Entwurfs des Jahresabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen. Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben. Die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 wurde festgelegt, wie Prüfungsbemerkungen mit ihren Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk gemäß § 101 (3) GO NRW zu bewerten sind. Dem Stetigkeitsgrundsatz der Prüfung folgend, wurde das gleiche Verfahren wie bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz angewandt. Dieses Verfahren ist im Bericht Nr. 01/2009 – Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 – beschrieben und bezieht sich auf die Bedeutung der betroffenen Bilanz- und Ergebnisrechnungsposition und das Volumen der festgestellten Abweichung im Einzelfall. Wird den Vorschlägen der Rechnungsprüfung zur Korrektur eines Bilanz- oder Ergebnisrechnungswertes gefolgt, erfolgt keine Einschränkung Seite 9 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Testats bzw. Bestätigungsvermerks, da die Grundlage für den ursprünglichen Mangel nicht mehr vorhanden ist. Eine Korrektur kann aus Gründen der Praktikabilität auch in Folgejahren erfolgen, wenn es sich um unwesentliche Änderungen handelt. Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat zu den Hinweisen gleichwohl Stellung genommen; die Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt. Seite 10 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 2. Prüfung des Jahresabschlusses 2016 2.1 Allgemeine Hinweise 2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 den Bericht Nr. 05/2017 – Prüfung des Jahresabschlusses 2015 – (Vorlage Nr. 4518/17) zum Prüfungsbericht nach § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt. Der Bericht enthielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In seiner Sitzung am 05.12.2017 hat der Rat den Jahresabschluss 2015 festgestellt und beschlossen, dass der Fehlbetrag 2015 von 26.827.909,51 Euro mit der Allgemeinen Rücklage 2017 verrechnet wird. Der Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) Satz 4 GO NRW wurde zugestimmt (Vorlage Nr. 4629/17). 2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2016 Nach § 78 (1) GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass für die Haushaltsausführung eine vom Rat legitimierte Grundlage existiert. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 19.05.2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die Jahre 2015 bis 2020 beschlossen und der Bezirksregierung am 18.06.2016 vorgelegt. Mit Verfügung vom 22.09.2016 hat die Bezirksregierung die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes unter der Auflage erteilt, dass die Kreditermächtigung in § 2 der Haushaltssatzung durch einen Beitrittsbeschluss des Rates auf den maximal zulässigen Betrag des negativen Investitionssaldos in Höhe von 6.663.000,00 Euro (gemeint ist der Saldo aus Investitionstätigkeit) reduziert wird. Mit Beschluss vom 29.09.2016 hat der Rat den geforderten Beitritt zu der Auflage der Bezirksregierung beschlossen und damit der Änderung der Haushaltssatzung zugestimmt. In der Genehmigungsverfügung äußert die Bezirksregierung ihre positive Erwartungshaltung, „dass die Stadt Krefeld die gesteckten Ziele auf dem Weg zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung erreichen kann“. Seite 11 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses In § 95 (3) GO NRW ist festgelegt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt wird. Die Vorlage des Entwurfes hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. H 1 Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Rat wurde nicht eingehalten. Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Krefeld hätte in Anwendung des § 95 (3) GO NRW dem Rat bis Ende März 2017 vorgelegt werden sollen. Tatsächlich wurde der Jahresabschluss 2016 durch den Rat aber erst rund 3 Monate später, in dessen Sitzung am 06.07.2017, zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 1 GO NRW an die Rechnungsprüfung weitergeleitet. Dies stellt gegenüber den Vorjahren (2015 rd. 6 Monate) eine deutliche Verbesserung dar. Die Verwaltung weist sowohl in der Vorlage selbst, als auch im Jahresbericht und in der Mitteilung an die Bezirksregierung ausdrücklich auf das Fristversäumnis hin und begründet diese. 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses Gemäß § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist nach § 96 (2) GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. H2 Die gesetzliche Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat wurde nicht eingehalten. Mangels Feststellung des Jahresabschlusses konnte eine Anzeige an die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde nicht mehr bis zum 31.12.2017 erfolgen. Die erforderliche Information an die Bezirksregierung über die Nichteinhaltung der Jahresfrist zur Feststellung des Jahresabschlusses nebst Begründung ist durch die Verwaltung erfolgt: U.a. mit Schreiben an die Bezirksregierung vom 13.12.2017 wurde die Bezirksregierung über die Zeitverzögerungen sowie die aktuellen Zeitplanungen zur Aufstellung und Prüfung der Jahres- und der Gesamtabschlüsse informiert. Mit Runderlass vom 21.08.2017 verweist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 29.10.2015, in dem die Notwendigkeit einer fristgerechten Anzeige der Jahresabschlüsse betont und die fehlende Fristeinhaltung als Rechtsverstoß bezeichnet wird. Seite 12 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen Gemäß § 40 (1) GemHVO sind im Jahresabschluss Teilrechnungen, gegliedert in Teilergebnisund Teilfinanzrechnungen, aufzustellen. Diese sind analog den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen entsprechend § 4 (1) GemHVO auf Produktbereichsebene nach den verbindlichen Vorgaben des Innenministeriums abgebildet. Darüber hinaus werden in der „Langversion“ des Jahresabschlusses ab Seite 145 Teilrechnungen nach örtlichen Verantwortungsbereichen der Stadt Krefeld (Geschäftsbereichsbudgets, unterteilt in Fachbereiche und Produktgruppen, d.h. im Regelfall Abteilungen) in der 2016 geltenden Organisationsstruktur abgebildet. Produktgruppen stellen eine Zusammenfassung von Produkten dar; dies ist nach § 4 (1) und § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO NRW zulässig und zur Übersichtlichkeit in der Darstellung eines Haushaltsplanes / einer Jahresrechnung auch zweckmäßig. Nach § 40 (2) GemHVO NRW sind die Teilrechnungen jeweils um die Ist-Zahlen zu den in den Teilplänen ausgewiesenen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen. Produktorientierte Ziele und Kennzahlen sollen gemäß § 12 GemHVO zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes gemacht werden. Kennzahlen und Leistungsmengen dienen dabei gemäß § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO zur Messung der Zielerreichung. Im Jahresabschluss 2016 werden die entsprechenden Ist-Werte sowie die Vergleichswerte für das Vorjahr ausgewiesen. Die Rechnungsprüfung hat sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 – wie in den Vorjahren – auf die Prüfung der Bilanzpositionen konzentriert. Die zusammengefassten Daten auf Produktgruppenebene, wie sie in den Teilrechnungen abgebildet werden, sind für eine Detailprüfung weniger aussagekräftig. Eine Auswertung von Teilergebnisrechnungen sowie der Entwicklung von Kennzahlen im Soll-Ist-Vergleich und die Prüfung der Zielerreichung finden im Rahmen des Geschäftsbereichscontrollings statt. Dies ist Aufgabe der Verwaltung. Die Prüfung der Teilergebnisrechnungen wurde daher auf eine Plausibilitätskontrolle der Rechnungslegung beschränkt. Prüfungsrelevante Erkenntnisse haben sich bei dieser Überprüfung nicht ergeben. 2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse Die Rechnungslegung ist zum einen durch gesetzliche Vorschriften wie z. B. die Gemeindeordnung (GO NRW) und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW), zum anderen durch kaufmännische Regeln wie z. B. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beeinflusst, sodass für die Rechnungslegung ein umfangreiches Regelwerk existiert. Schwachstellenund Risikoanalysen wurden daher ergänzend außerhalb dieser Bereiche durchgeführt. Ein Unsicherheitsfaktor bei der kommunalen Finanzplanung bleibt die Entwicklung der Gewerbesteuererträge. Die Erträge lagen im Jahr 2015 um rd. 6 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis und nur rd. 5 Mio. Euro unter dem fortgeschriebenen Ansatz. Die Veränderung war auch auf die Erhöhung des Hebesatzes von 440 auf 480 v.H. zurückzuführen. Die Gewerbesteuererträge konnten im Jahr 2016 weiter gesteigert werden und lagen sowohl um rd. 28,3 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis als auch um rd. 20,3 Mio. Euro über dem fortgeschriebenen Ansatz. Laut Bericht der Verwaltung „werden aufgrund der in 2016 gestiegenen Gewerbesteuerträge negative Auswirkungen auf künftige Schlüsselzuweisungen erwartet (S. 82)“. Seite 13 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Im Folgenden wird die Entwicklung der Gewerbesteuererträge seit 2013 grafisch dargestellt: Gewerbesteuererträge in Euro 160.000.000 140.000.000 120.000.000 100.000.000 80.000.000 60.000.000 40.000.000 20.000.000 0 2016 2015 2014 2013 Gewerbesteuererträge Die Überschreitung der Ansätze bei den Personalaufwendungen ist im Jahr 2016 mit rd. 6,3 Mio. Euro höher ausgefallen als im Vorjahr (4 Mio. Euro). Die Ansätze bei den Versorgungsaufwendungen wurden im Gegensatz zum Vorjahr um rd. 7 Mio. Euro unterschritten. Diese Positionen bleiben, wie in allen öffentlichen Haushalten mittel- und langfristig ein Risikofaktor. Zu der aktuellen Analyse wird auf Ziffer 3.3.2, Bilanzposition 3.1 (Prüfung der Pensionsrückstellungen) sowie Ziffer 3.5 (Lagebericht) dieses Berichtes verwiesen. Bei den vom FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – verwalteten Kostenarten für Transferaufwendungen und Aufwendungen für Kostenerstattungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist festzustellen, dass sich diese mit rd. 50,0 Mio. Euro in 2016 (Vorjahr: rd. 46,7 Mio. Euro) auf hohem Niveau befinden. Seitens der Rechnungsprüfung haben im Bereich der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ und Kostenheranziehung in den letzten Jahren mehrere Prüfungen stattgefunden. Die Ergebnisse sind im Detail in den Berichten 12/2012 und 06/2014 sowie 10/2016 dargelegt. Die Prüfungen offenbarten, dass die Durchsetzung von Forderungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung deutlich verbesserungsbedürftig ist. Der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung hat ein entsprechendes Konzept in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 15.03.2018 vorgestellt. Seite 14 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Eröffnungsbilanz nach § 92 (7) GO NRW durch Berichtigung oder Nachholung des Wertansatzes korrigiert werden kann, wenn sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse ergeben sollte, dass Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden fehlerhaft angesetzt worden sind. Somit gilt die Eröffnungsbilanz dann als geändert. Durch den NKF-Arbeitskreis der Bezirksregierungen in NRW, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW wurde zwischenzeitlich festgestellt (Sitzung vom 10.12. 2012), dass die Regelungen des § 92 GO NRW hinsichtlich des Korrekturzeitraumes von nur vier Jahren nicht ausreichend sind und Korrekturen auch über den vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz hinaus noch möglich sind. Die Stadt Krefeld hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Erfolgt eine Korrektur auf der Grundlage dieser Vorschrift, ergeben sich Auswirkungen auf das Eigenkapital, da eine direkte, ergebnisneutrale Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage (Pos. 1.1 der Passiva der Bilanz) erfolgt. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Hinsichtlich der in den Vorjahren bereits vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen wird Bezug auf den Bericht 18/2010 (Auswertung des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld) sowie die Prüfungsberichte zur Prüfung der Jahresrechnung der letzten Jahre genommen, in denen die Eröffnungsbilanzkorrekturen des jeweiligen Jahres detailliert erläutert wurden. Insgesamt ergaben sich vor dem Jahresabschluss 2016 aus Korrekturen der Eröffnungsbilanz (EB) saldiert die folgenden Eigenkapitalveränderungen: • Im Jahresabschluss 2010 aufgrund der GPA-Prüfung der Eröffnungsbilanz berücksichtigte Korrekturen: +39.352.826,12 Euro • Aufgrund der abschließenden Stellungnahme der Bezirksregierung sowie von im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2015 von der Stadt festgestellte Korrekturbedarfe saldiert: +41.024.016,70 Euro • Auch im Jahresabschluss 2016 waren Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich. Diese sind als Anlage 6 zum Jahresabschluss sowie als Anlage 3 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt und bei den einzelnen Bilanzpositionen näher erläutert. Es handelt sich um folgende Korrekturen: • • • 1.2.1.1 – Grünflächen (Korrektur wegen Doppelbilanzierung, welche erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 festgestellt und korrigiert wurde): - 19.120,00 Euro 1.2.1.4 – sonstige unbebaute Grundstücke (Korrektur wegen Doppelbilanzierung, welche erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 festgestellt und korrigiert wurde): - 406.570,00 Euro 1.2.2.3 – Wohnbauten (Einstellung Erinnerungswert) Seite 15 + 1,00 Euro Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 • 1.2.3.5 – Straßennetz mit Wegen, Plätzen und VerkehrsLenkungsanlagen (Anpassung Festwert Straßenmobiliar): + 301.941,23 Euro Veränderungen auf der Aktivseite der Bilanz 123.747,77 Euro - Dem stehen auf der Passivseite gegenüber (im Saldo zu reduzieren): • 2.1 – Sonderposten für Zuwendungen (Anpassungen aufgrund der Auflösung von Sonderposten): - 60.880,22 Euro • 3.4 – sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) (Anpassung aufgrund der Bildung von Jubiläumsrückstellungen - 359.144,66 Euro Veränderungen auf der Passivseite der Bilanz - 420.024,88 Euro Gesamtsumme der EB-Korrekturen und infolge dessen Reduzierung der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2016: - 543.772,65 Euro • Die Gesamtsumme der Eigenkapitalverbesserungen aufgrund von Eröffnungsbilanzkorrekturen seit 2008 bis 2016 beträgt somit +79.833.070,17 Euro Die vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen 2016 wurden im Rahmen der Prüfung der jeweiligen Bilanzpositionen einer gesonderten Prüfung unterzogen (siehe Ziffer 3.3 dieses Berichtes). Dabei wurde neben der Plausibilität der vorgenommenen Korrekturen auch die korrekte Verbuchung kontrolliert. Bei der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen. Seite 16 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3. Konkrete Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss 2016 Die Prüfung erstreckte sich über den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Aufgrund neuer Prüfungsschwerpunkte wurden die Erläuterungen zur Prüfung der Ergebnisrechnung in diesem Prüfungsbericht erstmalig unter Punkt 3.4 (statt bisher 3.3) aufgeführt. 3.1 Risikoorientierter Prüfungsansatz und internes Kontrollsystem Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes der Jahresabschlussprüfung hat sich die Rechnungsprüfung zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Krefeld verschafft und mit den Risiken befasst, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Im Anschluss wurde untersucht, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Bewältigung dieser Risiken ergriffen hat. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Stadt Krefeld durchgeführt. Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich insbesondere auf folgende mit engem Bezug zur Rechnungslegung stehende Bereiche: • • • Einrichtung von Kontrollaktivitäten Buchführungssystem und Informationssystem sowie interne Kommunikationsprozesse Überwachung des internen Kontrollsystems Der Schwerpunkt der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem wurde auf folgende Prozesse gelegt: • • • • • Anlagenbuchhaltung Debitorenbuchhaltung und Debitorenmanagement Kreditorenbuchhaltung Zahlungsabwicklung Tagesabschluss Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit dem Internen Kontrollsystem bestand insbesondere darin, die Risiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der Rechnungslegung darstellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden bei der Bestimmung des weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Bereichen, in denen die Verwaltungsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, wurden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung Funktionsprüfungen durchgeführt, um sich von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser internen Kontrollen zu überzeugen. Der Grad der Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestimmte im Anschluss Art und Umfang der Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durchgeführten analytischen Prüfungshandlungen. Sofern aufgrund der Wirksamkeit der eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgegangen werden konnte, wurden Untersuchungen von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt vorgenommen: Vor allem bei gleichartigen GeSeite 17 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 schäftsvorfällen, die nach identischen Verfahren in größerer Zahl erfasst und nach den bisherigen Erkenntnissen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der substanziellen internen Kontrollen der Stadt Krefeld in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen wurden im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Gemäß IDW PS 261 liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung, d.h. die Konzeption, Implementierung, Aufrechterhaltung sowie Überwachung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems bei den gesetzlichen Vertretern. Bei einem IKS handelt es sich um die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Leitung • zur Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung • zur Einhaltung maßgeblicher rechtlicher Vorschriften • zur Sicherung der wirtschaftlichen und wirksamen Verwaltungstätigkeit, wozu auch der Schutz des Vermögens, einschließlich die Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen gehört. Die Aufbau- und Funktionsprüfung des internen Kontrollsystems wurde im Wesentlichen im Fachbereich 21 – Zentraler Finanzservice und Liegenschaften – durchgeführt. Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung gewonnen Erkenntnisse zum internen Kontrollsystem erstreckten sich zudem auf die eingerichteten Maßnahmen weiterer Fachbereiche, die den oben genannten Prozessen vor und nachgelagert sind. Die durchgeführten Prüfungshandlungen in Bezug auf den Aufbau und die Funktion des internen Kontrollsystems führte zu keinen Beanstandungen. In den genannten Prozessen sind sowohl detektive als auch präventive Kontrollen zur Verhinderung wesentlicher Fehler, die sich auf die Rechnungslegung niederschlagen können, eingerichtet. Die Umsetzung der internen Kontrollen erfolgt dabei sowohl automatisch durch die in den betreffenden Systemen implementierten Kontrollen als auch durch vorgeschriebene manuelle Kontrollen in den Arbeitsabläufen. Die Prozesse werden von der Leitungsebene fortlaufend überwacht und auf entstehende Risiken wird entsprechend reagiert. Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) verpflichten zudem alle Kommunen, ein flächendeckendes IKS einzurichten, das sich nicht alleine auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen in allen Prozessen des Verwaltungshandelns umfasst. Interne Kontrollen sind nicht mit Controlling oder anderen die Führung unterstützenden Informationssystemen zu vergleichen. Ziel ist eine rechtmäßige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung und Fehlervermeidung vor Ort. Die Fachbereiche müssen daher eigene interne Kontrollsysteme aufbauen. Die Rechnungsprüfung prüft den Aufbau und die Wirksamkeit der IKS innerhalb der Verwaltung. Ein effizientes IKS basiert auf dem Prinzip der Risikoanalyse: Risiken mit hohem Schadenspotenzial und/oder hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sind vorrangig zu analysieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern oder Verstößen sowie entsprechende Kontrollsysteme sind hier vorrangig zu etablieren. Weitere Grundlagen eines effektiven internen Kontrollsystems bilden u. a. die folgenden Prinzipien: • Das Prinzip der Transparenz • Das Prinzip der Funktionstrennung • Das Vier-Augen-Prinzip Seite 18 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Infolge der durchgeführten Prüfung des internen Kontrollsystems und der dabei gewonnenen Erkenntnisse wird folgender Hinweis an die Verwaltung gegeben: H 3 Die Verwaltung sollte eine strikte Funktionstrennung zwischen dem Stammdatenmanagement und der Kreditorenbuchhaltung gemäß Dienstanweisung 201 umsetzen. Zwar ist das Stammdatenmanagement entsprechend der verwaltungsinternen Dienstanweisung sowohl systemseitig als auch durch personelle Zuordnung der Verantwortlichkeiten nur einem eingeschränkten Personenkreis zugeteilt, dennoch kommt es zu einer Überschneidung dieser Funktion mit der Funktion der Kreditorenbuchhaltung im Rahmen von Vertretungsregelungen, was zukünftig abzustellen ist. Im Weiteren wird angeregt, das interne Kontrollsystem insbesondere in Fachbereichen mit einer Vielzahl von Abteilungen und größerem Finanzvolumen organisatorisch auszubauen. Die diesbezüglichen Maßnahmen der Fachbereiche 21, und 51 (ab 2018) werden begrüßt. Die Ausgestaltung des IKS ist eine verwaltungsweite Angelegenheit, damit sowohl die Grundsätze des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns als auch der ordnungsmäßigen Buchführung eingehalten werden. Eine kontinuierliche Ausweitung der IKS-Prüfung auf weitere Fachbereiche und eine Veränderung der Prüfungsschwerpunkte wird in den künftigen Jahresabschlussprüfungen im Rahmen eines mehrjährigen Prüfungsplans erfolgen. 3.2 Prüfung der Finanzrechnung 2016 Die Finanzrechnung enthält nach § 39 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen sowie die geleisteten Auszahlungen. Sie informiert damit über die Finanzmittelherkunft und über die Finanzmittelverwendung. Eine Verrechnung von Aus- mit Einzahlungen ist grundsätzlich unzulässig. Die Zahlungen aus der Aufnahme und der Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung sind in der Finanzrechnung gesondert auszuweisen. Bei der Berechnung des aktuellen Standes der Liquiditätskredite sind vorhandene Bestände aus Vorjahren zu berücksichtigen. Der auf SAP basierende DZ-Kommunalmaster hat für eine statistische Mitbuchung der Finanzrechnung (Zeilen 1 – 17) die zahlungsrelevanten Sachkonten der Ergebnisrechnung mit den Finanzpositionen der Finanzrechnung über eine Ableitungstabelle verknüpft. Nicht zahlungsrelevante Buchungen wie z.B. bilanzielle Abschreibungen werden über gesonderte Sachkonten vorgenommen. Seite 19 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2016 ist auf Seite 13 des Jahresabschlusses 2016 der Verwaltung abgebildet (vgl. auch Seite 78 des Jahresabschlusses; gegenüber der Gesamtdarstellung in Euro ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen): Gesamtfinanzrechnung Bezeichnung Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verw.tätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Ergebnis 2015 (Mio. Euro) Fortgeschriebener Ansatz 2016 (Mio. Euro) Ist-Ergebnis 2016 (Mio. Euro) Vergleich Ist/Ansatz (Mio. Euro) 673,273 764,754 733,842 -30,912 -668,296 -762,966 -720,571 42,395 4,977 33,177 1,788 40,341 13,271 33,074 11,483 -7,267 -33,011 -52,259 -28,880 23,379 0,166 -11,918 4,194 16,112 5,143 -10,130 17,465 27,595 19,746 11,455 6,588 -4,867 736,000 0 973,996 973,996 -22,891 -8,697 -15,337 -6,640 -745,500 0 -977,996 -977,996 -12,645 2,758 -12,749 -15,507 -7,502 -7,372 4,716 12,088 2016 ergibt sich weiterhin ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (rd. 13,3 Mio. Euro gegenüber rd. 5,0 Mio. Euro im Jahr 2015). Demnach ist der Finanzmittelzufluss im konsumtiven Bereich höher als der Finanzmittelabfluss. Gegenüber der Planung (fortgeschriebener Ansatz) für das Jahr 2016 ergibt sich eine Verbesserung von saldiert rd. 11,5 Mio. Euro, was zu einem Großteil auf mehr Einzahlungen im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben (rd. 15,1 Mio. Euro) zurückzuführen ist. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt rd. 4,2 Mio. Euro (Vorjahr rd. 0,2 Mio. Euro). Einen maßgeblichen Anteil an der Verbesserung gegenüber dem Vorjahr hatten die verringerten Ausgaben für Baumaßnahmen (Verringerung um rd. 23,4 Mio. Euro). Zum fortgeschriebenen Ansatz 2016 ergibt sich eine Verbesserung des Saldos aus Investitionstätigkeit von 16,1 Mio. Euro. Saldiert man den (positiven) Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit dem (ebenfalls positiven) Saldo aus Investitionstätigkeit, ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss von rd. 17,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro), das stellt gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz eine Verbesserung von rd. 27,6 Mio. Euro dar. Seite 20 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus Finanzierungstätigkeit (rd. 12,7 Mio. Euro) ergibt sich gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz insgesamt eine Erhöhung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von rd. 12,1 Mio. Euro. 3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2016 Die Gliederung der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz ergibt sich detailliert aus § 41 GemHVO NRW. Die Bilanz der Stadt Krefeld entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Bilanzwerte werden, ausgehend von den Werten der Eröffnungsbilanz, u. a. unter Beachtung von § 33 (2) und (3) GemHVO NRW fortgeschrieben. Der Anhang zur Bilanz enthält Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, die bei Bedarf angepasst werden. Die Bewertungsverfahren für die Bilanzpositionen wurden im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz festgelegt. Eine Veränderung der Bewertungsmethoden soll nach § 32 (1) Ziffer 5 GemHVO NRW nicht erfolgen (Grundsatz der Stetigkeit). Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO NRW), ein Forderungsspiegel (§ 46 GemHVO NRW) und ein Verbindlichkeitenspiegel (§ 47 GemHVO NRW) beizufügen. Nachfolgend wird die Bilanz der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.12.2016 abgebildet sowie alle wesentlichen Positionen der Bilanz erläutert. Auf die bisherige Abbildung der Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen in allen Jahren seit der Eröffnungsbilanz wurde aus Kapazitäts- und Platzgründen sowie unter Berücksichtigung des langen Zeitraumes seit Erstellung der Eröffnungsbilanz verzichtet. Ein Vergleich erfolgt bei jeder Bilanzposition wie bislang mit den Vorjahreswerten. Seite 21 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Seite 22 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Aktiva 31.12.2016 Euro 31.12.2015 Euro Passiva 1 1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 2.181.382.415,96 1.143.118,50 2.163.456.962,01 524.391,66 1. 1.1 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kindertages- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.517.893.924,65 1.498.997.942,24 117.118.151,80 13.191.775,28 14.835.420,67 53.690.270,96 115.693.423,26 13.211.545,78 14.835.670,67 53.784.356,41 53.983.355,33 293.054.546,93 11.017.129,63 186.772.223,96 52.302.090,36 302.224.783,48 11.933.988,04 140.611.360,73 191.649.167,72 36.194.631,10 3.782.222,09 0,00 393.354.664,32 9.449.981,24 636.152,92 74.651.679,53 17.384.928,29 25.595.809,93 21.531.812,95 191.618.522,95 35.372.711,30 3.806.814,27 0,00 401.576.389,66 9.402.020,04 581.107,83 74.640.179,53 10.749.099,96 22.880.775,74 43.773.102,23 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundenen Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen 662.345.372,81 621.589.513,00 17.326.435,49 3.737.000,00 3.986.116,20 663.934.628,11 610.425.513,00 17.326.435,49 14.901.000,00 3.986.116,20 4.3 4.4 2.563.195,08 6.604.152,22 0,00 6.538.960,82 3.478.106,14 7.009.772,00 0,00 6.807.685,28 Umlaufvermögen Vorräte Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen 66.785.817,12 703.906,89 703.906,89 0,00 50.926.427,25 707.736,93 707.736,93 0,00 52.852.639,95 40.335.427,77 3.493.085,52 168.262,99 12.722.025,67 3.577.302,04 11.632.872,19 2.761.772,61 178.664,37 12.152.131,07 753.183,08 6.327.284,82 2.2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen Sonstige Vermögensgegenstände 3.633.549,75 344.410,06 2.538.671,94 177.921,60 12.037,00 14.552.501,19 3.778.296,95 427.144,34 2.359.764,34 198.233,19 263.573,09 11.135.379,91 2.3 2.4 Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 0,00 13.229.270,28 0,00 9.883.262,55 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 16.754.565,19 15.877.241,07 2.264.922.798,27 2.230.260.630,33 1.2 1.2.1 1 2 3 4 1.2.2 1 2 3 4 1.2.3 1 2 3 4 5 6 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1 2 3 4 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.2.1 1 2 3 4 5 2.2.2 1 2 3 4 5 31.12.2016 Euro 31.12.2015 Euro 480.787.638,22 513.327.342,75 486.719.719,79 580.425.647,35 1.2 1.3 1.4 1.5 Eigenkapital Allgemeine Rücklage (davon zweckgebundene Deckungsrücklage: 0,00 Euro; im Vorjahr 0,00 Euro) Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Verlustvortrag Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 -26.827.909,51 -5.711.795,02 0,00 0,00 -66.878.018,05 -26.827.909,51 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 509.401.350,05 400.157.701,37 87.197.477,88 12.331.066,78 9.715.104,02 490.869.027,86 379.309.635,51 89.740.284,45 12.107.066,78 9.712.041,12 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 554.340.874,59 516.295.641,89 2.232.584,39 2.484.609,81 33.328.038,50 532.519.009,73 500.841.441,00 2.264.787,40 1.018.782,84 28.393.998,49 4. 4.1 4.2 Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten 668.727.247,44 0,00 178.500.022,25 0,00 0,00 0,00 120.788.254,39 57.711.767,86 666.561.522,84 0,00 187.198.315,90 0,00 0,00 0,00 120.057.927,45 67.140.388,45 413.050.000,00 417.050.000,00 4.5 4.6 4.7 4.8 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 38.416.898,63 6.275.017,96 5.600.629,50 10.700.879,58 16.183.799,52 1.616.384,85 6.366.929,62 5.749.331,63 15.047.163,65 33.533.397,19 5. Passive Rechnungsabgrenzung 51.665.687,97 53.591.350,11 2.264.922.798,27 2.230.260.630,33 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 Seite 23 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3.3.1 Prüfung der Aktiva 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 524.391,66 1.143.118,50 +618.726,84 Bei immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich u. a. um Datenverarbeitungsprogramme sowie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen (Software), die für den Betrieb von Computern benötigt werden. Den gesamten Zugängen des Jahres 2016 in Höhe von 0,8 Mio. Euro stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro und unwesentliche Abgänge gegenüber. Insgesamt sind die immateriellen Vermögensgegenstände daher im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,6 Mio. Euro gestiegen. Die wesentlichen Zugänge des Haushaltjahres betreffen Anschaffungen immaterieller Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße. Aktiviert wurden ein neues Einsatzleitsystem, Leitstellenlizenzen und Softwarelizenzen für das Wachinformationssystem in Höhe von 0,6 Mio. Euro. 1.2 Sachanlagen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 1.498.997.942,24 1.517.893.924,65 +18.895.982,41 Die einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen Auf unbebauten Grundstücken befinden sich nach der Definition in § 72 Bewertungsgesetz keine benutzbaren Gebäude. Aufbauten können jedoch vorhanden sein. Grundstücksgleiche Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden. In dieser Bilanzposition werden auch Erbbaurechte nachgewiesen. Seite 24 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.2.1.1 Grünflächen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 115.693.423,26 117.118.151,80 +1.424.728,54 Zu den Grünflächen gehören u. a. Park- und Gartenanlagen, Sportflächen und Kleingartendaueranlagen. Auf den Grünflächen können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die einem Werteverzehr unterliegen und daher – anders als die Grundstücke selbst – abgeschrieben werden müssen. Bodenwerte und Aufbauten bzw. Betriebsvorrichtungen sind in getrennten Konten nachzuweisen. Die Erhöhung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf die Aktivierung der Maßnahme Krefelder Stadtgarten zurückzuführen. Im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Maßnahme erfolgten in 2016 Umbuchungen aus den Anlagen im Bau und Zugangsbuchungen in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. Euro. Des Weiteren führten Aktivierungen im Zusammenhang mit Neugestaltungsmaßnahmen des Blumenplatzes in Höhe von 0,4 Mio. Euro sowie mit der Fertigstellung und Erneuerung von Kinderspielplätzen zu Zugängen in Höhe von 0,4 Mio. Euro. Hierunter fallen im Wesentlichen die Kinderspielplätze "Am Flohbusch" und "Am Neuerhof". Den Zugängen stehen insgesamt planmäßige Abschreibungen auf die abnutzbaren Anlagen in Höhe von 1,1 Mio. Euro gegenüber. Darüber hinaus fanden in 2016 Eröffnungsbilanzkorrekturen in Höhe von 19 TEuro wegen Doppelbilanzierungen statt, die sich mindernd auf die Bilanzposition Grünflächen auswirkten. Im Rahmen der Abschlusserstellung 2016 wurde bei den Grünflächen bekannt, dass zwei Grundstücke seit Erstellung der Eröffnungsbilanz doppelt aufgenommen waren. Die Korrekturen werden in Anlage 6 zum Jahresabschluss 2016 aufgeführt. 1.2.1.2 Ackerland Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 13.211.545,78 13.191.775,28 -19.770,50 Das Ackerland besteht aus landwirtschaftlichen oder für den Gartenbau genutzten Flächen der Stadt. Auch auf dem Ackerland können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die getrennt von den Bodenwerten nachzuweisen sind. Nennenswerte Veränderungen haben sich nicht ergeben. Seite 25 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.2.1.3 Wald, Forsten Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 14.835.670,67 14.835.420,67 -250,00 Wald und Forsten sind Waldflächen und sonstige forstwirtschaftliche Flächen. Auch hier wird ein separater Nachweis von Aufbauten und Betriebsvorrichtungen geführt. Nennenswerte Veränderungen haben sich nicht ergeben. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 53.784.356,41 53.690.270,96 -94.085,45 Hier werden unbebaute Grundstücke mit ihren Aufbauten und Betriebsvorrichtungen nachgewiesen, die keiner der vorherigen Bilanzpositionen zugeordnet werden können. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgten Umbuchungen der Grundstücke an der Kölner Straße in Höhe von 0,3 Mio. Euro aus dem Umlaufvermögen in die sonstigen unbebauten Grundstücke, weil nach erfolglosen Vermarktungsversuchen keine weiteren Vermarktungsaktivitäten mehr unternommen werden sollen. H4 Eine in 2016 durchgeführte Umbuchung von Grundstücken entlang der Kölner Straße in die Anlagenklasse der sonstigen unbebauten Grundstücke hätte bereits im Jahr des Abrisses des letzten Gebäudes, also zum Jahresabschluss 2012 erfolgen müssen. Die für den geplanten Straßenausbau bestimmten Grundstücke an der Kölner Straße in Höhe von 0,5 Mio. Euro wurden in 2016 aus der Anlagenklasse Wohnbauten in die sonstigen unbebauten Grundstücke umgebucht, da die auf diesen Grundstücken zuvor befindlichen Gebäude abgerissen wurden. Die letzten Abrissarbeiten sind jedoch in 2012 beendet worden, weshalb eine Umklassifizierung bereits in 2012 hätte erfolgen müssen. Bei einer routinemäßigen Überprüfung der Verwaltung fiel in 2016 auf, dass das nun unbebaute Grundstück nicht mehr innerhalb der Anlagenklasse bebaute Grundstücke auszuweisen ist. Eine Umbuchung erfolgte daher in 2016. H5 Das Grundstück der Kita an der Gatzenstraße hätte bereits in 2014 aus den unbebauten Grundstücken in die Anlagenklasse Kinder- und Jugendeinrichtungen umgebucht werden müssen. Seite 26 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 In 2016 erfolgte eine Umbuchung des Grundstücks Kita Gatzenstraße in Höhe von 0,3 Mio Euro in die Anlagenklasse der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte infolge der Kita-Errichtung auf diesem Grundstück. Eine Umbuchung hätte jedoch bereits in 2014 mit Aktivierung der Kita erfolgen müssen. Wie bei den Grünflächen wurde bei den sonstigen unbebauten Grundstücken im Rahmen der Abschlusserstellung 2016 bekannt, dass Grundstücke seit Erstellung der Eröffnungsbilanz doppelt aufgenommen sind. Daher fanden in 2016 Eröffnungsbilanzkorrekturen in Höhe von 0,4 Mio. Euro wegen Doppelbilanzierungen statt, die sich mindernd auf die Bilanzposition auswirkten. Die Korrekturen werden in Anlage 6 zum Jahresabschluss 2016 aufgeführt. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 52.302.090,36 53.983.355,33 +1.681.264,97 In dieser Bilanzposition werden der Grund und Boden, die aufstehenden Gebäude sowie die Außenanlagen nachgewiesen, die zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gehören. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Jugendhäuser, Jugendclubs und Kinderhilfezentren. Wesentliche Zugänge und Umbuchungen aus den „Anlagen im Bau“ fanden im Haushaltsjahr 2016 durch Erweiterung der Kita An de Dreew in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro und der Kita PeterLauten-Str. in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro im Rahmen der Fertigstellung statt. Demgegenüber standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro. 1.2.2.2 Schulen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 302.224.783,48 293.054.546,93 -9.170.236,55 In dieser Bilanzposition werden im Wesentlichen die Gebäudewerte der Schulen wie auch der jeweilige Grund und Boden nachgewiesen. Die umfangreiche Ausstattung der Schulen wird in der Bilanzposition 1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen. Der Rückgang des Buchwertes im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf planmäßige Abschreibungen von rd. 9,2 Mio. Euro zurückzuführen. Seite 27 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.2.2.3 Wohnbauten Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 11.933.988,04 11.017.129,63 -916.858,41 Es werden im Wesentlichen die Gebäudewerte für Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und andere für Wohnzwecke genutzten Gebäude wie auch der Wert für den jeweiligen Grund und Boden ausgewiesen. Im Eigentum der Stadt stehen überwiegend ältere Mehrfamilienhäuser, die zum Teil dem Stiftungsvermögen zuzuordnen sind. Der Rückgang der Bilanzposition ist im Wesentlichen auf die Umbuchung der für den geplanten Straßenausbau bestimmten Grundstücke an der Kölner Straße zurückzuführen. Die Grundstücke mit dem Buchwert in Höhe von 0,5 Mio. Euro wurden in 2016 aus der Anlagenklasse Wohnbauten in die Anlagenklasse der sonstigen unbebauten Grundstücke umgebucht. Die auf diesen Grundstücken befindlichen Gebäude wurden zuvor abgerissen. Siehe hierzu Hinweis H4 unter der Bilanzposition 1.2.1.4. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 140.611.360,73 186.772.223,96 +46.160.863,23 Dieser Bilanzposition werden Gebäude mit dem jeweiligen Grund und Boden zugeschlagen, die keiner der Positionen 1.2.2.1 bis 1.2.2.3 zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei um Museen, Parkhäuser, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, die Mediothek und das Theater. Der Anstieg in 2016 ist außergewöhnlich hoch und ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung der Hauptfeuerwache, des Kaiser-Wilhelm-Museums und des Ostwall-Umbaus zurückzuführen. Im Rahmen des Neubaus der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße erfolgten Aktivierungen von rd. 28,0 Mio. Euro und Umbuchungen aus den „Anlagen im Bau“ in Höhe von rd. 0,6 Mio Euro in 2016. Zudem erfolgte die Aktvierung der Außenanlagen der Hauptfeuerwache in Höhe von rd. 3,2 Mio. Euro. Infolge der Fertigstellung der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße wurde das Gebäude und Grundstück der alten Hauptfeuerwache an der Florastraße in das Umlaufvermögen umgebucht, da eine Veräußerung im Rahmen eines Bieterverfahrens beabsichtigt ist. Durch Abschluss von Umbaumaßnahmen im Kaiser-Wilhelm-Museum erfolgten in 2016 Umbuchungen in Höhe von rd. 12,5 Mio. Euro aus den „Anlagen im Bau“ sowie Aktvierungen in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro für in 2016 durchgeführte Maßnahmen. Im Rahmen der Fertigstellung der Haltestelle Ostwall erfolgten in 2016 Aktivierungen in Höhe von rd. 5,2 Mio. Euro (inkl. Nachträge). Seite 28 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Den Zugängen des Haushaltsjahres stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 5,6 Mio. Euro gegenüber. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 641.776.458,22 634.430.666,47 -7.345.791,75 Das Infrastrukturvermögen stellt rd. 28 % des gesamten Anlagevermögens der Stadt Krefeld dar und umfasst die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Stadt Krefeld. Die Investitionen in Ausbau oder Erneuerung von baulichen Anlagen führen nach deren gebrauchsfähiger Herstellung (Inbetriebnahme) zur Aktivierung ins Anlagevermögen. Den mit ca. 61 % größten Buchwertanteil am Infrastrukturvermögen bildet das Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen. Das hier nachgewiesene Straßennetz verursacht erheblichen Aufwand durch Unterhaltung und Abschreibungen, die in der Ergebnisrechnung zu berücksichtigen sind. Das Infrastrukturvermögen verringert sich in diesem Bereich jährlich. Ursache hierfür ist auch bei dieser Bilanzposition, dass den planmäßigen Abschreibungen üblicherweise ein geringerer Wert als Anlagenzugang gegenüber steht. Lediglich im Vorjahr war ein Anstieg des Infrastrukturvermögens infolge hoher Aktivierungen bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung sowie bei den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens im Zusammenhang mit der Haltestelle Ostwall zu verzeichnen. Die Veränderung des Buchwertes wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 191.618.522,95 191.649.167,72 +30.644,77 Es wird der Bodenwert für die Einrichtungen und Aufbauten des Infrastrukturvermögens nachgewiesen. Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens können sich Änderungen ergeben, wenn beispielsweise Grundstücke für Straßen gekauft bzw. nicht benötigte Flächen veräußert werden. In 2016 fanden keine wesentlichen Zu- oder Abgänge statt. Seite 29 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 35.372.711,30 36.194.631,10 +821.919,80 Es werden die Buchwerte aller Tunnel und Brücken ausgewiesen, die für Fußgänger, Straßenoder Schienenverkehr vorhanden sind. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Aktivierungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zur statischen Ertüchtigung sowie der Mauerung in der Personenunterführung am Ostwall zur Unterbringung der Niederspannungsanlage und Bahnsteuerungsanlage zurückzuführen. 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 3.806.814,27 3.782.222,09 -24.592,18 In dieser Bilanzposition wird die in 2015 aktivierte Gleisanlage der Maßnahme Ostwall/Rheinstraße ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr ergibt sich aus Nachaktivierungen in Höhe von 91 TEuro und planmäßige Abschreibungen in Höhe von 116 TEuro. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 401.576.389,66 393.354.664,32 -8.221.725,34 Das Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Straßenmobiliar, Verkehrsschildern, Straßenbeleuchtung und Verkehrslenkungsanlagen umfasst alle gemeindlichen Straßen mit Nebenflächen, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr (mit Fahrzeugen und Fußgängern) errichtet wurden. Abschreibungen von rd. 15,0 Mio. Euro sowie Abgängen von rd. 2,0 Mio. Euro stehen Zugänge von rd. 4,7 Mio. Euro sowie Umbuchungen von saldiert rd. 3,6 Mio. Euro gegenüber. Insgesamt hat sich der Buchwert im Vergleich zum Vorjahr verringert, weil die Abschreibungen und Anlagenabgänge die durchgeführten Investitionen in Straßen, Lichtsignalanlagen und Plätze überstiegen haben. Im Straßenbereich erfolgten in 2016 Aktivierungen in Höhe von 7,1 Mio Euro. Hierunter befinden sich im Wesentlichen Baumaßnahmen an der Düsseldorfer Staße mit rd. 0,8 Mio Euro, an der Kölner Straße mit rd. 0,8 Mio Euro und am Blumenplatz mit rd. 0,4 Mio Euro. Seite 30 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Zudem erfolgt eine Modernisierung von Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 – 2017), sodass sich bei dieser Position nicht nur durch Abschreibungen, sondern auch durch Veränderungen Zu- und Abgänge ergeben haben und in Zukunft ergeben werden. Diesen Investitionen stehen teilweise entsprechende Sonderposten gegenüber. Bei den Lichtsignalanlagen ergaben sich in 2016 Zugänge in Höhe von rd. 1,3 Mio Euro. Hier fallen rd. 0,4 Mio Euro auf Lichtsignalanlagen entlang der Neuen Ritterstraße. Bei dem Straßenmobiliar und der Straßenbeschilderung war in 2016 eine Eröffnungsbilanzkorrektur von rd. 302 T Euro vorzunehmen. Im Rahmen der Festwertbewertung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde aufgrund der großen Erfassungsmengen nicht das vollständige Inventar erfasst. Infolge der neuen Datenerfassung wurde dies in 2016 von der Verwaltung festgestellt und eine entsprechende Bestandserhöhung vorgenommen. Die Korrektur wird in Anlage 6 zum Jahresabschluss 2016 aufgeführt. Die Bestands- und Grunddaten des Krefelder Straßennetzes liefert seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz das Straßeninformationssystem „VIA-VIS“ des FB 66 – Tiefbau. Der seinerzeit in der Eröffnungsbilanz festgestellte Wert wurde in Zustandsklassen 1 bis 4 (Sammelanlagen) unterteilt. Die Zustandsklassen werden aufgrund von Ausbau oder Erneuerung von Straßen sukzessive durch konkrete Werte für benannte Straßenabschnitte ersetzt, neue Anlagen werden gebildet. Nach diesen Investitionen (Anlagenzugängen) werden zum Teil hohe Restbuchwerte aus den Sammelanlagen in Abgang gestellt. H6 Der manuelle Datenabgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte abgeschlossen werden. Die Fortschreibung des Infrastrukturvermögens erfolgt vom FB 66 ebenfalls mittels des Programms „VIA-VIS“. Parallel werden im DZ-Kommunalmaster die Anlagengüter erfasst. Ein automatischer Abgleich von Daten zwischen „VIA-VIS“ und der Anlagenbuchhaltung DZKommunalmaster ist EDV-technisch nicht möglich, da keine Schnittstelle besteht. Der in den Vorjahren durch die Rechnungsprüfung geforderte manuelle Abgleich wurde in 2017 abgeschlossen. Entsprechende Anpassungsbuchungen werden im Jahresabschluss 2017 nach endgültiger Auswertung der Ergebnisse vorgenommen. Mangels der Möglichkeit eines automatischen Datenabgleichs, soll durch die Verwaltung künftig zu jedem Jahresabschluss ein manueller Abgleich erfolgen. H7 Die Inventur des Straßenvermögens erfolgt weiterhin nicht fristgerecht. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 hätte bereits die Inventur des kompletten Straßenvermögens angestanden. Die Rechnungsprüfung hatte sich auf Antrag der Verwaltung seinerzeit bereit erklärt, aufgrund der Auszüge von etlichen Fachbereichen, darunter auch FB 66, aus dem Stadthaus die Inventur um ein Jahr zu verschieben. Im September 2015 wurde eine Zustandserfassung der Fahrbahnen und Nebenanlagen für das gesamte öffentliche Straßennetz in Krefeld von rd. 800 km beauftragt. Die Straßenzustandserfassung wurde im August 2016 abgeschlossen, die Auswertung durch die Verwaltung – einschließlich einer Werthaltigkeitsprüfung der Straßen – soll nach Auskunft der Verwaltung in 2018 erfolgen. Seite 31 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.402.020,04 9.449.981,24 47.961,20 Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören diejenigen Vermögensgegenstände, die keiner anderen Kontenart des Infrastrukturvermögens zugeordnet werden können, wie z. B. Versorgungseinrichtungen, Lärmschutz- und Stützwände. Die Erhöhung des Bilanzansatzes ist auf Nachaktivierungen in Höhe von 203 TEuro im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen „Sanierung des Uerdinger Rheindeichs“ zurückzuführen. Dem standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 155 TEuro gegenüber. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 581.107,83 636.152,92 +55.045,09 Bauten auf fremdem Grund und Boden sind gemäß § 41 (3) GemHVO NRW bei einer eigenen Bilanzposition und durch ein eigenes Konto nachzuweisen. Die Bauten werden mit Einwilligung des Grundstückseigentümers auf Rechnung des Bauherrn auf dem Grund und Boden des Grundstückseigentümers errichtet. Mit der Errichtung werden die Bauten in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens und gehen damit in das Eigentum des Grundstückseigentümers über (§§ 94, 946 BGB). Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs können die Herstellungskosten nach den geltenden Abschreibungsregeln abgeschrieben werden, und zwar unabhängig davon, wer wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes ist. Das bestehende Rechtsverhältnis beinhaltet kein grundstücksgleiches dingliches Recht, sondern ein vertraglich gesichertes Recht (z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag). Durch dieses vertraglich gesicherte Recht kann eine eigene bauliche Anlage auf fremdem Boden vorgehalten werden. Die Bilanzposition umfasst im Wesentlichen Aktivierungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Uerdinger Rheindeichs für die Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld, sondern der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG befinden. In 2016 erfolgten hier weitere Zugänge im Rahmen der Sanierung. Die Gesamtkosten wurden prozentual anhand des Flächenanteils aufgeteilt. Des Weiteren werden in dieser Bilanzposition Buchwerte im Zusammenhang mit der Herrichtung des Teils des Willy-Göldenbachs-Platzes, der sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld befindet, sowie für die Nutzung der angemieteten Spiel- und Freifläche der ebenfalls angemieteten Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Oberdießemer Straße dargestellt. Seite 32 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.2.5 Kunstgegenstände Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 74.640.179,53 74.651.679,53 +11.500,00 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dies sind z. B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen sowie Gegenstände mit kulturhistorischer Bedeutung. Die erfassten Kunstgegenstände sind überwiegend Werke der Sammlung des Kaiser-Wilhelm-Kunstmuseums. Diese wurden zum Stichtag 01.01.2008 mit einem Wert von 66.245.750 Euro aktiviert. Die Bewertung der Kunstwerke im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte unter Berücksichtigung von Vereinfachungsregeln, die nach § 55 (3) GemHVO NRW zulässig sind. Kunstwerke wurden nur einzeln erfasst, wenn der Wert des Werkes zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz größer/gleich 100.000 Euro war. Ab 01.01.2008 sind Kunstwerke mit dem Wert nachzuweisen, der sich aus dem Anschaffungspreis, einem Gutachten oder durch einen Preisvergleich ergeben kann; die Preisermittlung erfolgt i.d.R. durch die Kunstmuseen. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen keinem planmäßigen Werteverzehr, sodass keine Abschreibung erfolgt. Die Erhöhung des Buchwertes ist auf einen Zugang zu Anschaffungskosten in Höhe von 12 TEuro und eine Korrekturbuchung in Folge der im Vorjahresprüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 dargestellten Feststellung zurückzuführen. Der jährliche Ankaufsetat der Kunstmuseen wird über den Verein der Freunde der Kunstmuseen Krefeld e.V. abgewickelt, die Aktivierung der Anlagegüter erfolgt im Jahr des Kaufes. H8 Bis zum Schluss des Haushaltsjahres 2016 fand keine vollständige körperliche Bestandsaufnahme der Kunstgegenstände gemäß § 28 (1) GemHVO statt. Auf eine von den Kunstmuseen vorzunehmende, notwendige Komplettinventur aller vorhandenen Kunstgegenstände gemäß § 28 (1) GemHVO wurde in den Jahresabschlussprüfungsberichten der vergangenen Jahre hingewiesen. Die Komplettinventur stand zum 31.12.2016 weiterhin aus. Mit der Inventur wurde im Haushaltsjahr 2016 begonnen. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 10.749.099,96 17.384.928,29 +6.635.828,33 Zu den Maschinen und technischen Anlagen gehören die technischen und nicht-technischen Vorrichtungen, die unmittelbar der gemeindlichen Leistungserbringung dienen. Die Vermögensgegenstände dürfen nicht fest mit einem Gebäude verbunden sein. Zu den Fahrzeugen gehören z. B. Pkw, Lkw, Friedhofsbagger, Sonderfahrzeuge zur Straßenunterhaltung sowie Feuerwehrund Rettungsfahrzeuge und auch das Löschboot der Berufsfeuerwehr. Seite 33 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die Erhöhung des Buchwertes im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Aktivierungen im Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße zurückzuführen. Für die Fernmelde- und Informationstechnische Anlage, das Brandübungshaus sowie für das Kommunikationssystem und die medientechnische Leitstelle, Überwachungsanlage und weitere technische Anlagen der neuen Hauptfeuerwache erfolgten insgesamt Aktivierungen in Höhe von rd. 5,4 Mio. Euro. Des Weiteren erfolgten Aktivierungen im Zusammenhang mit der Fahrleitungsanlage, der Weichensteuerung und Nachrichtentechnik und anderen technischen Anlagen in Höhe von rd. 0,5 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem Neubau der Haltestelle Ostwall. Als Betriebsvorrichtungen stehen diese technischen Anlagen im Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Gleisanlage. Den Zugängen des Haushaltsjahres standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro gegenüber. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 22.880.775,74 25.959.809,93 +2.715.034,19 Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) weist das bewegliche Vermögen, wie z. B. Büromöbel, Computer, Werkzeuge etc. aus. Die BGA dient der langfristigen Betriebsbereitschaft der Stadtverwaltung Krefeld. a) Inventarisierung / Allgemeines Die für die einzelnen beweglichen Vermögensgegenstände ermittelten Werte werden einzeln in der Anlagenbuchhaltung erfasst und in der Bilanz angesetzt. Sie werden in den künftigen Haushaltsjahren über die jeweils festgelegte Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögensgegenstandes abgeschrieben. Nach § 28 (1) GemHVO NRW sind die Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Für die Inventarisierung sind die verwaltenden Dienststellen zuständig und verantwortlich. Die vollständige Erfassung der zu inventarisierenden Gegenstände ermöglicht und gewährleistet neben der wertmäßigen Ermittlung auch die Kontrolle über den Verbleib. Die letzten Inventuren erfolgten zum Bilanzstichtag 31.12.2015. H9 Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld wurde trotz jährlicher Hinweise in den Prüfungsberichten nicht aktualisiert. Grundlage der Inventuren waren die jeweils durch den FB 20 – Zentrale Finanzsteuerung – erlassenen und den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Inventurrichtlinien. Diese Inventurrichtlinien legen den genauen Ablauf und die Vorgehensweisen fest (z. B. Umgang mit Inventargütern mit falschen oder nicht vorhandenen Etiketten). Die Dienstanweisung für das InvenSeite 34 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 tarwesen / Inventarordnung ist hingegen aus dem Jahr 2001 und entspricht in keiner Weise den aktuellen Gegebenheiten. Nachdem dies bereits in den Prüfungsberichten zu den Jahresabschlüssen 2011 (H 12), 2012 (H 10), 2013 (H7), 2014 (H 8) und 2015 (H9) bemängelt wurde, konnte auch für 2016 keine Änderung festgestellt werden, obwohl die Verwaltung zunächst eine Aktualisierung bis zum 31.12.2015 zugesagt hatte, wurde bislang keine Aktualisierung der Inventurrichtlinie vorgenommen. b) Bildung von Festwerten Die Festwertbewertung als „Bewertungsvereinfachungsverfahren“ nach § 34 (1) GemHVO stellt eine praxisbezogene Vereinfachung hinsichtlich der Erfassung und Fortschreibung für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens dar, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt sowie von nachrangiger Bedeutung für die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde ist. Dem Festwert liegt somit grundsätzlich die Fiktion zu Grunde, dass für die einbezogenen Vermögensgegenstände lediglich Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden müssen. Außerdem werden die im Festwert zusammengefassten Gegenstände nicht planmäßig abgeschrieben, weil der Werteverzehr u. a. bereits in die Ermittlung des Festwertes eingeflossen ist. Dieses erfordert, dass die jährlichen Abgänge und Abschreibungen regelmäßig den Neuzugängen entsprechen müssen und der Verbrauch eines Jahres bis zum Abschlussstichtag ersetzt wird. Eine körperliche Inventur ist vor der erstmaligen Bildung von Festwerten sowie in der Regel alle fünf Jahre erforderlich. c) Entwicklung der Bilanzposition Der Buchwert dieser Bilanzposition hat sich um rd. 2,7 Mio. Euro erhöht. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Aktivierungen für die Werkstatteinrichtung und Möbel in Höhe von 2,2 Mio. Euro im Zusammenhang mit der neuen Hauptfeuerwache zurückzuführen. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 43.773.102,23 21.531.812,95 -22.241.289,28 Geleistete Anzahlungen bezeichnen die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde auf noch zu erhaltende Sachanlagen. Im Bilanzwert zum 31.12.2016 sind keine geleisteten Anzahlungen für noch zu erhaltende Sachanlagen enthalten. Bei Anlagen im Bau handelt es sich um begonnene, aber bis zum Jahresabschluss 2016 noch nicht fertiggestellte (d.h. sich noch in der Herstellungsphase befindliche) Sachanlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken, für die bereits Zahlungen geleistet wurden. Sofern Zuweisungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen vorliegen, sind diese gemäß dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in der Bilanzposition 4.8 – erhaltene Anzahlungen – zu berücksichtigen. Seite 35 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Anlagenklasse aufgrund in Vorjahren begonnener und in 2016 fertig gestellter Maßnahmen; u.a.: - Kaiser-Wilhelm-Museum einschließlich Cafeteria (rd. 13,1 Mio. Euro) Haltestelle Ostwall (rd. 4,6 Mio. Euro) Erneuerung der Straßenbeleuchtung (rd. 2,2 Mio. Euro). Mit der Aktivierung wurden ggf. entsprechende Sonderposten für erhaltene Zuweisungen gebildet. Die Bilanzposition hat sich entsprechend erhöht (siehe Passiva 2.1). Den Umbuchungen stehen Zugänge aus noch nicht fertiggestellten Maßnahmen von rd. 6,9 Mio. Euro gegenüber. 1.3 Finanzanlagen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 663.934.628,11 662.345.372,81 -1.589.255,30 Die ausgewiesene Veränderung ergibt sich aus den im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Ausleihungen (Bilanzpositionen 1.3.5.1 bis 1.3.5.4). 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 610.425.513,00 621.589.513,00 +11.164.000,00 In dieser Position werden u. a. Beteiligungen an Unternehmen ausgewiesen, die in einem Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (1) und (2) GemHVO NRW voll zu konsolidieren sind (verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform oder Unternehmen unter einheitlicher Leitung der Gemeinde oder Unternehmen mit Beherrschungsrechten der Gemeinde). In 2016 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld in die Kommunalbetrieb Krefeld AöR übertragen, deren Buchwert zuvor im Sondervermögen ausgewiesen wurde. Da es sich bei dem Kommunalbetrieb Krefeld AöR um ein verbundenes Unternehmen handelt, erfolgt der Ausweis zum 31.12.2016 unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen, weshalb der Posten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 11,2 Mio. Euro erhöht hat. Seite 36 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.3.2 Beteiligungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 17.326.435,49 17.326.435,49 0,00 Hier sind die Anteile an Unternehmen nachgewiesen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung herzustellen. Sie werden im Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (3) GemHVO NRW nicht voll konsolidiert („assoziierte Unternehmen“ = verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde), sondern fließen – sofern wesentlich – über die „Equity-Methode“ analog §§ 311 – 315 HGB in den Gesamtabschluss der Stadt ein. Hier erfolgt keine direkte Einbeziehung der Vermögensgegenstände und Schulden des assoziierten Unternehmens in die Bilanz. Die Einbeziehung in den Gesamtabschluss erfolgt vielmehr entsprechend dem anteiligen Eigenkapital. In 2016 haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen ergeben. 1.3.3 Sondervermögen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 14.901.000,00 3.737.000,00 -11.164.000,00 Die Reduzierung des Sondervermögens ist auf die Übertragung der im Vorjahr unter dem Sondervermögen ausgewiesenen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld auf die Kommunalbetrieb Krefeld AöR zurückzuführen. Der Buchwert der Kommunalbetrieb Krefeld AöR wird zum Stichtag unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Der zum 31.12.2016 ausgewiesene Buchwert von rd. 3,7 Mio. Euro betrifft die Senioreneinrichtung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung. B1 Mangels Vorliegens aktueller Jahresabschlüsse der Senioreneinrichtungen der Stadt war die Beurteilung des Buchwertes dieses Sondervermögens im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 nicht abschließend möglich. Bis zum Abschluss der Prüfung lagen keine geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 des Eigenbetriebes Senioreneinrichtung vor. Sowohl die Feststellung des Abschlusses 2015 als auch die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2016 stehen bislang aus. Da keine Aussage zur aktuellen wirtschaftlichen Situation des Eigenbetriebs getroffen werden konnte, war die Bildung eines Prüfungsurteils nicht möglich. Es ergeben sich hieraus finanzielle Risiken. Seite 37 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 3.986.116,20 3.986.116,20 0,00 Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. 1.3.5 Ausleihungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 17.295.563,42 15.706.308,12 -1.589.255,30 Ausleihungen sind ein Teil des Finanzanlagevermögens eines Unternehmens. Es handelt sich dabei um Geldforderungen, z. B. um Darlehen, die (entsprechend der Definition des Anlagevermögens in § 247 (2) HGB) dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen – d. h. Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Forderungen aus dem üblichen Geschäft (Lieferungen, Leistungen) fallen nicht unter die Ausleihungen. Kurzfristige Darlehen mit einer Laufzeit unter einem Jahr hingegen würde man im Umlaufvermögen mit dem Rückzahlungsbetrag ansetzen. Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 3.478.106,14 2.563.195,08 -914.911,06 Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen ein langfristiges Darlehen an die EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG. Dieses wird jährlich getilgt und hat zum 31.12.2016 einen Buchwert in Höhe von rd. 2,2 Mio. Euro. Die Schlussrate ist im Haushaltsjahr 2018 fällig. 1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 7.009.772,00 6.604.152,22 -405.619,78 Seite 38 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Hierbei handelt es sich um eine Ausleihung an die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG, die im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von rd. 0,4 Mio. Euro getilgt wurde. 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 6.807.685,28 6.538.960,82 -268.724,46 Unter „Sonstigen Ausleihungen“ werden Forderungen verstanden, die durch die Hingabe von Kapital entstanden sind. Wesentlicher Bestandteil des Bilanzwertes dieser Position sind mit rd. 4,1 Mio. Euro Festgelder, Wertpapiere (Immobilienfonds) und Darlehensforderungen der unselbstständigen Stiftungen. Für städtische Baudarlehen, Wohnungsfürsorgedarlehen, Kaufpreisdarlehen Siedlergemeinschaft, Darlehen für städtebauliche Maßnahmen, Obdachlosendarlehen sowie Darlehen für Wohlfahrtspflege, an sonstige Krankenanstalten und an Jugendverbände sind rd. 2,4 Mio. Euro bilanziert. Die restliche Summe verteilt sich auf kleinere Ausleihungen. 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 707.736,93 703.906,89 -3.830,04 Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Festwerten, die nur in bestimmten Zyklen überprüft bzw. aktualisiert werden. Das Vorratsvermögen umfasst Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 707.736,93 703.906,89 -3.830,04 Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden hauptsächlich auf dem Betriebshof des FB 66 – Tiefbau – vorgehalten (Pflastersteine, Schüttgüter, Absperrmaterialien, Ersatzteile für Lichtsignalanlagen, Verbrauchsstoffe für Fahrzeuge, etc.). Bis zum Jahr 2015 wurde darüber hinaus ein verwaltungsweites Lager für Büromaterial und Papier im FB 10 – Verwaltungssteuerung und – service vorgehalten. Seit Umorganisation mit Wirkung zum Jahresbeginn 2016 werden im Zentrallager nur noch IT-Zubehör-Materialien gelagert. Mit der Inbetriebnahme der neuen HauptfeuSeite 39 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 erwache ist seit 2016 ein Lager für Verbrauchsmaterialien beim Rettungsdienst der Feuerwehr hinzugekommen, deren bilanzielle Abbildung sich in der Aufarbeitung befindet. Die Bestände werden im Wesentlichen als Festwert gemäß § 34 (1) GemHVO NRW nachgewiesen. Eine körperliche Bestandsaufnahme der Festwerte ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur alle drei Jahre erforderlich. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 40.335.427,77 52.852.639,95 +12.517.212,18 2.2.0 Allgemeine Erläuterungen In der Bilanz werden hier neben den „sonstigen Vermögensgegenständen“ (siehe Ziffer 2.2.3) Forderungen ausgewiesen, die gegenüber natürlichen und juristischen Personen bestehen. Die Forderungen gehören zu den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens. Nach § 35 (7) GemHVO NRW "sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag ergibt." Es ergibt sich somit die Verpflichtung, die Werthaltigkeit zu überprüfen. Die Wertberichtigungen können als Einzel- und Pauschalwertberichtungen durchgeführt werden, des Weiteren können Abschreibungen vorgenommen werden. Pauschalwertberichtigungen werden vorgenommen, um das Ausfallrisiko unter Heranziehung der Altersstruktur für die wesentlichen Forderungskonten (offene und fällige Forderungen) hinreichend vorsichtig bewerten zu können. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung durch die Verwaltung erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Forderungsbestandes. Hierbei wurden die nunmehr vorhandenen Möglichkeiten genutzt, mit der Buchungssoftware DZ-KM (SAP) die Altersstruktur der Forderungen auswerten zu können. Damit wurden nützliche Informationen zur Einschätzung der Realisierbarkeit der Forderungen geliefert. Es wurde festgelegt, dass die Realisierbarkeit der Forderungen „mit einer Nettofälligkeit im Zeitraum 1990 bis 2010 bei 0 % gesehen wird“ und „für die Jahre 2011, 2012 und 2013 … das Ausfallrisiko auf 75 %, 50 % und 25 % eingeschätzt“ wurde. Der Gesamtforderungsbestand vor Wertberichtigungen der Stadt Krefeld beträgt zum Stichtag 86,9 Mio. Euro (Vorjahr: 73,1 Mio. Euro). Die Gesamtsumme der auf den Forderungsbestand zum Stichtag vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen beträgt 48,6 Mio. Euro (Vorjahr: 43,9 Mio. Euro). Daraus ergeben sich zum Bilanzstichtag ausgewiesene Forderungen nach Wertberichtigungen in Höhe von 38,3 Mio. Euro (Vorjahr: 29,2 Mio. Euro). Seite 40 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Im Folgenden wird die Entwicklung der Forderungen sowie die Entwicklung der kumulierten Wertberichtigungen seit 2011 grafisch dargestellt: Entwicklung Forderungen und Wertberichtigungen in Euro jeweils zum 31.12. 100.000.000 90.000.000 80.000.000 70.000.000 60.000.000 50.000.000 Nicht wertberichtigte Forderungen (Bilanzausweis) 40.000.000 Kumulierte EWB & PWB 30.000.000 20.000.000 10.000.000 0 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Seit 2011 sind die kumulierten Wertberichtigungen von rd. 19,9 Mio. Euro auf rd. 48,6 Mio. Euro angestiegen. H 10 Die Verwaltung sollte ein einheitliches Verfahren zum Umgang mit uneinbringlichen Forderungen entwickeln, das eine Ausbuchung dieser Forderungen festlegt. Die kumulierten Wertberichtigungen steigen seit 2011 an. Die Arbeitsanweisung vom 15.11.2017 über die Niederschlagungssachbearbeitung enthält keine Regelung zur Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Eine Ausbuchung hätte jedoch keine Auswirkung auf den Bilanzausweis oder auf die Ergebnissituation, da die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen bereits wertberichtigt sind. Bei der Ausbuchung von Forderungen ist die Komplexität der Verfahren sowie die gesetzlichen Anforderungen der Bereiche zu berücksichtigen. Die konkrete Veränderung der Forderungen wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. Auch wenn im 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz auf die zusätzliche Untergliederung der öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen verzichtet wurde, diese also nicht mehr verbindlich vorgeschrieben ist, hat die Verwaltung die Untergliederung im Jahresabschluss 2016 beibehalten. Seite 41 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 2.761.772,61 3.493.085,52 +731.312,91 Gebühren werden nach § 4 (2) KAG NRW als Geldleistungen definiert, die eine Gegenleistung für eine besondere Leistung (Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit) der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) darstellen. Der Bilanzwert zum 31.12.2016 setzt sich fast vollständig aus Forderungen gegen den privaten Bereich zusammen. Es handelt sich dabei u. a. um Forderungen aus Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-, Kanalbenutzungs- sowie Rettungsdienst- und Baugenehmigungsgebühren. Der Anstieg der Bilanzposition im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf gestiegene Forderungen aus Gebühren für Grundbesitzabgaben, Gebühren für Rettungswagen und Gebühren im Zusammenhang mit Wohnungsbau zurückzuführen. Im Rahmen der Prüfung wurden die Forderungen stichprobenartig hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft. Zum Stichtag 31.12.2016 bestehende Forderungen wurden – mit Ausnahme aus sachlichen Gründen erforderlicher Wertberichtigungen – inzwischen beglichen. Bei den Gebühren wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 1,6 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,7 Mio. Euro vorgenommen. 2.2.1.2 Beiträge Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 178.664,37 168.262,99 -10.401,38 Beiträge sind nach § 8 (2) KAG NRW Geldleistungen, die „dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (…) bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung dienen“, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung. Bei den Beiträgen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 19 T Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro vorgenommen. Die Forderungen wurden stichprobenartig hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft. Dabei wurden sowohl die größten Forderungen als auch zufällig ausgewählte Forderungen einbezogen. In über der Hälfte der Fälle wurden die Forderungen zwischenzeitlich beglichen. Zu den wesentlichen offenen Forderungen gehören Erschließungs- bzw. Kanalanschlussbeitragsforderungen, die in den Jahren 2012 gestundet wurden und in 2018 fällig werden. Aufgrund der altersbezogenen Sichtweise bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen Seite 42 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 (siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.0) wurden die gestundeten Beträge der zwei Schuldner bei den Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, obwohl es sich ausschließlich um solvente Schuldner handelt (nur diesen können Stundungen gewährt werden). Aufgrund der langen bzw. verlängerten Stundungsfristen (Verzögerung beim Bau des Rheinblicks Uerdingen) kann die Wertberichtigung jedoch gerechtfertigt werden. 2.2.1.3 Steuern Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 12.152.131,07 12.722.025,67 +569.894,60 Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Sachverhalt zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Definition für Steuern erfolgt durch § 3 (1) AO. Von der Stadt Krefeld werden Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuern, Vergnügungssteuern und Zweitwohnungssteuern erhoben. Die wichtigste Steuerquelle ist die Gewerbesteuer, deren Aufkommen stark von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst wird. Die Ertragsveränderungen wirken sich mittelbar auch auf die Steuerforderungen aus, die sich im Jahresvergleich ebenfalls sehr schwankend darstellen. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein starker Anstieg der Gewerbesteuererträge festzustellen. Ebenso ist ein Anstieg der Forderungen aus Gewerbesteuern im Gegensatz zu den Vorjahren zu verzeichnen. Bei den Steuern wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 16,9 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 10,0 Mio. Euro vorgenommen. Der Weg, Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen in ausreichendem Umfang durchzuführen, ist auch hier konsequent weiter zu verfolgen. Allen Einzelwertberichtigungen lagen Niederschlagungen (§ 26 II GemHVO) zugrunde. Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen hat im Jahr 2016 in etlichen Einzelfällen entsprechenden Wertberichtigungen zugestimmt. Weiterhin wurde der Ausschuss regelmäßig (halbjährlich, nachträglich) von der Verwaltung gemäß dem Ratsbeschluss vom 24.06.2010 in Form von Fallzahlen und (summarisch) bezifferter Steuerschuld über Aussetzungen von der Vollziehung wegen Einspruchs- und Klageverfahren, Stundungen, Erlasse und befristete und unbefristete Niederschlagungen in Tabellenform, getrennt nach Steuerarten, informiert. Es war somit eine ausreichende Information der Politik gegeben. Seite 43 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Steuerforderungen zusammensetzen. Die Werte basieren auf einer Zusammenstellung von Daten der geprüften Konten im DZ-Kommunalmaster (nach Saldierung mit Einzelwertberichtigungen). Art der Steuerforderung Gewerbesteuer Grundsteuer Vergnügungssteuer Sonstige Steuern Umgliederungen aus den o.g. Steuerarten Pauschalwertberichtigungen Einzelwertberichtigungen Steuerforderungen gesamt Beträge in Euro 2016 33.738.193,31 3.097.563,30 2.262.381,74 405.624,25 175.364,23 -10.020.993,71 -16.936.107,45 12.722.025,67 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 753.183,08 3.577.302,04 +2.824.118,96 Forderungen aus Transferleistungen resultieren aus einer Übertragung von – im Regelfall – finanziellen Mitteln an die Kommune aus dem öffentlichen und privaten Bereich, denen keine private Leistung gegenübersteht; damit ist eine hohe Werthaltigkeit der Forderungen gegeben. Bei den Forderungen aus Transferleistungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Erstattung von Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen hat die Stadt Krefeld zum Stichtag rd. 3,0 Mio. Euro Forderungen gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) ausgewiesen. Aus diesem Grund sind die Forderungen aus Transferleistungen zum 31.12.2016 gestiegen. 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 6.327.284,82 11.632.872,19 +5.305.587,37 In den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen werden Forderungen des öffentlichrechtlichen Bereichs und solche aus Transferleistungen nachgewiesen, die keiner anderen Position zugeordnet werden können. Es handelt sich um eine Auffangposition, mögliche andere Zuordnungen sind vorrangig vorzunehmen. Zu den „Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen“ gehören Verwarnungs-, Buß- und Zwangsgelder, Forderungen aus investiven Maßnahmen, Unterhaltsverpflichtungen, Elternbeiträge zu Kindertageseinrichtungen und zur GanztagsbeSeite 44 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 treuung in den Schulen sowie Nebenforderungen aus Gewerbesteuer (Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc.). Bei den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 10,9 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 4,1 Mio. Euro vorgenommen. Die Ursache für den Anstieg dieser Bilanzposition ist im Wesentlichen die Quartalsabrechnung der Ausgaben für Geldleistungen nach § 46a (2) und (3) SGB XII zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 5,5 Mio Euro gegenüber der Bezirksregierung. Die Forderung wurde erst im neuen Jahr beglichen, während im Vorjahresabschluss der Zahlungsausgleich noch vor dem Bilanzstichtag erfolgte. Der Bilanzansatz ermittelt sich insgesamt wie folgt: Beschreibung Beträge in Euro 2015 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen - gegen den privaten Bereich - gegen den öffentlichen Bereich - gegen verbundene Unternehmen Umgliederungen etc. (saldiert) Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Bilanzansatz 10.793.155,14 8.556.583,03 181.391,26 370.832,88 -7.827.990,01 -5.746.687,48 6.327.284,82 Beträge in Euro 2016 11.767.306,52 14.700.526,21 89.696,58 100.579,67 -10.876.947,65 -4.148.289,14 11.632.872,19 Hinsichtlich der Werthaltigkeitsanalyse besteht nach wie vor ein Bearbeitungsrückstau, der sich aufgrund der Vielzahl der Zahlungspflichtigen und deren Lebensumstände bzw. sozialer Verhältnisse etc. (z.B. im Bereich der Unterhaltsforderungen gegen Kindesväter) nicht ohne größeren Aufwand abarbeiten lässt. Durch die vorgenommenen Wertberichtigungen und den weiteren Ausbau des Forderungsmanagements befindet sich die Verwaltung aber auf einem guten Weg, der konsequent weiter zu beschreiten ist. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 3.778.296,95 3.633.549,75 -144.747,20 Eine privatrechtliche Forderung basiert auf dem Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. In den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich werden insbesondere die auf die Stadt übergeleiteten privatrechtlichen Unterhaltsansprüche (nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wegen Sozialhilfe- und Unterhaltsersatz und für Rückforderungen) nachgewiesen. Die restlichen Forderungen entfallen u. a. auf Mieten und Pachten, Verkäufe, Erbbauzin- Seite 45 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 sen, Darlehensforderungen, Verkaufserlöse, Erlöse für die Beköstigung in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, sowie Zinsen. Der Rückgang dieser Bilanzposition ist im Wesentlichen auf im Vergleich zum Vorjahr höhere Wertberichtigungen zurückzuführen. Bei den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 1,2 Mio. Euro (insbesondere im Bereich Kostenersatz für Sozialhilfe) sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 1,9 Mio. Euro vorgenommen. Bei den Unterhaltsforderungen sind die Schuldner vermehrt nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so dass sich der Abbau von Forderungen in diesem Bereich auch nicht konsequent über Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzen lässt. Aufgrund der Vielzahl der Forderungen lassen sich die konkreten Ausfallrisiken allerdings nur schwer abschätzen. Aus Sicht der Prüfung sind nach der Auswertung von Stichproben weitere Einzelwertberichtigungen vorzunehmen. Dies führt aber nicht zu weiteren Wertreduzierungen, da die zweifelhaften Forderungen seitens der Verwaltung bereits über die Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt wurden. 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 427.144,34 344.410,06 -82.734,28 Es handelt sich im Wesentlichen um privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Bund, dem Land und Zweckverbänden. Der Rückgang ist sowohl auf gesunkene Gesamtforderungen als auch auf gestiegene Wertberichtigungen zurückzuführen, die gegenüber dem öffentlichen Bereich naturgemäß geringer ausfallen. Die Höhe der Forderungen ist stichtagsbezogen; sie wurden zwischenzeitlich zum größten Teil beglichen. 2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 2.359.764,34 2.538.671,94 +178.907,60 Bei den privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Konzessionsabgaben in Höhe von 1,2 Mio Euro und einer Forderung aus einem weitergeleiteten Kredit in Höhe von 950 TEuro gegen ein verbundenes Unternehmen. H 11 Die zum Stichtag ausgewiesenen privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen in Höhe von 12.037,00 Euro stellen privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen dar und sind daher unter der Bilanzposition 2.2.2.3 auszuweisen. Seite 46 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen hätten zum Stichtag 31.12.2016 insgesamt 2.550.708,94 Euro betragen müssen, da die unter den privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen (Bilanzposition 2.2.2.5) aufgeführten Forderungen in Höhe von 12.037,00 Euro Forderungen gegen die Kommunalbetrieb Krefeld AöR darstellen. Es handelt sich hierbei somit nicht um privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen sondern um Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Zwar wird im Bilanzausweis gem. § 41 (3) GemHVO der hier getätigte detaillierte Ausweis der privatrechtlichen Forderungen nicht gefordert. Von dem Wahlrecht gem. § 41 (6) GemHVO wurde jedoch in dem Sinne Gebrauch gemacht, dass ein feingliedrigerer Detaillierungsgrad so wie er noch vor dem 1. NKF-WG gefordert wurde, erfolgt ist. Eine Anhangangabe zum detaillierteren Bilanzausweis der Forderungen wurde entsprechend § 41 (6) Nr. 3 GemHVO vorgenommen. Weitere Auswirkungen des oben beschriebenen Ausweisfehlers ergeben sich darüber hinaus auf die gem. § 44 (3) i.V.m. § 46 (1) GemHVO getätigte Anhangangabe bezüglich der privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Ausweisfehler hat keine Auswirkung auf den Gesamtausweis der privatrechtlichen Forderungen. 2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 198.233,19 177.921,60 -20.311,59 Es handelt sich im Wesentlichen um privatrechtliche Forderungen gegen DSM aus Mieten sowie gegen Hafen Krefeld aus Kostenerstattungen. 2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 263.573,09 12.037,00 -251.536,09 Die zum 31.12.2016 aufgeführten Forderungen in Höhe von 12.037,00 Euro betreffen Forderungen gegen die Kommunalbetrieb Krefeld AöR. Es handelt sich somit nicht um privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen sondern um Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Ausweis hätte unter Bilanzposition 2.2.2.3 erfolgen sollen. An dieser Stelle wird auf den Hinweis H11 verwiesen. Dies gilt analog für die gem. § 44 (3) i.V.m. § 46 (1) GemHVO getätigte Anhangangabe bezüglich der privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen. Auch hier erfolgte ein detaillierterer Ausweis der Forderungen im Forderungsspiegel als nach § 46 (1) S. 2 GemHVO gefordert. Der Gesamtbetrag der privatrechtlichen Forderungen bleibt hiervon somit unberührt. Seite 47 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Der Rückgang dieser Bilanzposition ist darauf zurückzuführen, dass die im Vorjahr als privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen ausgewiesenen Forderungen gegen die Stadtentwässerung Krefeld nun im Rahmen der Umwandlung in den Kommunalbetrieb AöR als Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgen. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 11.135.379,91 14.552.501,19 +3.417.121,28 Die Bilanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ ist ein Auffangposten für Vermögensgegenstände, die nicht dem bilanziellen Gliederungsschema zugeordnet werden können. Hierzu zählen u. a. Ansprüche gegen Dritte, die weder aus Lieferungen und Leistungen, noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind, so z. B. Kautionsleistungen, Forderungen gegenüber Institutionen, Behörden, Mitarbeitern oder Organmitgliedern. Darüber hinaus sind unter den Sonstigen Vermögensgegenständen Grundstücke auszuweisen, die wegen der Verkaufsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Grundstücke, die drei Jahre lang nicht veräußert werden konnten, sind allerdings dann nicht länger als Umlaufvermögen auszuweisen, sondern wieder zum Anlagevermögen umzubuchen – es sei denn, die Veräußerungsabsicht besteht fort. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens dürfen gemäß der Kommentierung der GPA NRW zu § 35 (7) GemHVO NRW höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz ausgewiesen werden. Der Ausweis erfolgt unter strenger Beachtung des Niederstwertprinzips. In der folgenden Tabelle werden die sonstigen Vermögensgegenstände im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und nachfolgend die wesentlichen Positionen bezüglich ihrer Veränderungen erläutert: Beschreibung Andere sonstige Vermögensgegenstände Betrag in Euro 2015 Betrag in Euro 2016 Veränderung in Euro 5.528.969,56 6.592.747,80 1.063.778,24 72.392,04 52.438,60 -19.953,44 -11.234,79 -11.234,79 0,00 5.374.466,68 7.583.404,01 2.208.937,33 138.683,94 6.892,84 - 131.791,10 31.277,97 313.863,70 282.585,73 824,51 14.389,03 13.564,52 11.135.379,91 14.552.501,19 3.417.121,28 Privatrechtl. Forderungen gegen Mitarbeiter u. a. Einzelwertberichtigungen privatrechtliche Forderungen gegen Mitarbeiter Grundstücke - zum Verkauf anstehend Debitorische Kreditoren Forderungen gegenüber Finanzamt/ Vorsteuer Übrige Summe der sonstigen Vermögensgegenstände Seite 48 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 a) Andere sonstige Vermögensgegenstände: Die Bilanzposition umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht anderweitig zugeordnet werden können, z. B. personalrechtliche Sachverhalte wie Ansprüche auf Erstattung künftiger Altersteilzeitleistungen durch verbundene Unternehmen oder die Erstattung von Pensionszahlungen durch ehemalige Dienstherren (bei Beamten, die zur Stadt Krefeld gewechselt sind). Diese Beträge unterliegen insoweit Schwankungen, als Altersteilzeit-Verträge neu geschlossen werden oder wegfallen bzw. sich die Fallzahl der von anderen Dienstherren gewechselten Beamten erhöht oder vermindert. Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände sind im Wesentlichen wegen höherer Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen für Beamte/-innen aufgrund von Dienstherrenwechseln um rd. 0,9 Mio Euro gestiegen. H 12 Für Beamte, die von anderen Dienstherren zur Stadt Krefeld gewechselt sind, wurden die Forderungen aus dem Erstattungsanspruch für Pensionszahlungsverpflichtungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen nicht korrekt berechnet. Bei der Berechnung der Erstattungsansprüche für Pensionserstattungsverpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren erfolgte keine vollständige Berücksichtigung sämtlicher dienstherrenwechselnder Beamter. Die Verwaltung hat zugesagt, die Berechnung vollständig zu prüfen und die ggf. erforderlichen Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorzunehmen. b) Privat-rechtliche Forderungen gegen Mitarbeiter u. a.: Die privatrechtlichen Forderungen umfassen hauptsächlich Lohn- und Gehaltsvorschüsse an städtische Mitarbeiter, die von den Gehalts- und Besoldungszahlungen einbehalten werden. c) Grundstücke – zum Verkauf anstehend: Grundstücke und Gebäude, die die Stadt Krefeld in absehbarer Zeit veräußern möchte, werden nicht mehr im Anlagevermögen, sondern im Umlaufvermögen ausgewiesen. Es handelt sich daher bei den in diesem Posten ausgewiesenen Grundstücken und Gebäuden um Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Infolge der Fertigstellung der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße in 2016 wurde das Gebäude sowie die Bodenwerte der alten Hauptfeuerwache an der Florastraße in das Umlaufvermögen umgebucht, da eine Veräußerung im Rahmen eines Bieterverfahrens beabsichtigt wird. Demgegenüber stehen Rückbuchungen von Grundstücken in das Anlagevermögen infolge erfolgloser Vermarktungsversuche und der Einstellung weiterer Vermarktungsaktivitäten. d) Debitorische Kreditoren: Die debitorischen Kreditoren betreffen im Wesentlichen Umgliederungen aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die debitorischen Kreditoren um rd. 7 TEuro gesunken. Seite 49 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 e) Forderungen gegenüber Finanzamt/Vorsteuer: Der Umsatzsteuer-/Vorsteuerüberhang ist abhängig von den entsprechenden Aufwendungen/Erträgen im Bereich der Betriebe gewerblicher Art. Der ausgewiesene Betrag umfasst im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche aus der Vorsteueranmeldung für den Monat Dezember 2016 sowie weitere Erstattungsansprüche aus der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2016. 2.4 Liquide Mittel Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.883.262,55 13.229.270,28 +3.346.007,73 Diese Position umfasst alle Zahlungsmittel, die als Bar- oder Buchgeld zur Verfügung stehen. Der Saldo wird in der Bilanz dem Umlaufvermögen zugerechnet. Es sind auch Anteile enthalten, die für andere Stellen lediglich verwaltet werden (z. B. Schulgirokonten); für diese sich außerhalb der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld befindlichen Mittel ist eine Gegenposition in entsprechender Höhe im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Sonstigen Sonderposten gebildet worden. Bar- (z. B. Handkassen) und Buchgeldbestände (Bankguthaben) sind eine kurzfristige Liquiditätsreserve. Die Zahlungsfähigkeit der Zahlungsabwicklung kann seit Jahren nur durch Kredite zur Liquiditätssicherung aufrechterhalten werden. Die Bestände auf den Konten im DZ-Kommunalmaster gliedern sich wie folgt: Beschreibung Betrag in Euro 2015 Bestände Bank- und Girokonten der Stadt Schulgirokonten Barbestände in städtischen FB (Barkassen) Mietkaution auf einem Sparbuch Stiftungen Treuhandkonten Summe Betrag in Euro 2016 6.900.452,16 10.300.601,65 2.618.246,59 2.500.439,97 45.976,88 6.751,78 Differenz in Euro 3.400.149,49 -117.806,62 40.781,82 6.756,51 -5.195,06 4,73 311.835,14 380.690,33 9.883.262,55 13.229.270,28 68.855,19 +3.346.007,73 Erläuterungen der Veränderungen bei den einzelnen Positionen: a) Bestände Bank- und Girokonten der Stadt: Die Bestände unterliegen starken Schwankungen, es handelt sich um eine Stichtagsbetrachtung. Die Ursache für die Bestandserhöhung in 2016 sind im Wesentlichen nicht vorhersehbare Einzahlungen aus dem Gewerbesteuerbereich. Seite 50 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 b) Schulgirokonten: Die Schulgirokonten werden von den jeweiligen Schulen eigenorganisatorisch verwaltet und entziehen sich der Verfügungsgewalt der Stadtverwaltung. Sie beinhalten städtische Mittel sowie Drittmittel. Die einzelnen Schulkonten sind größeren Schwankungen unterworfen, die darauf zurückzuführen sind, dass Mittel zum einen zur Durchführung umfangreicher Projekte angespart und dann wiederum in einer Summe verausgabt werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Schulgirogelder wurde in den letzten Jahren stichprobenartig geprüft und die Ergebnisse in diversen Berichten der Rechnungsprüfung (z. B. Berichte Nr. 16/2015, 6/2016, 15/2016 und 12/2017) dargestellt. Die Gegenposition zu den Schulgirokonten wird auf der Passivseite der Bilanz dargestellt, die Bestände der Liquiden Mittel der Schulgirokonten stimmen mit den sonstigen Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel auf Schulgirokonten (Bilanzposition 4.7) überein. c) Barbestände in städtischen Fachbereichen (Barkassen): Die Fachbereiche sind lt. DA 207 gehalten, die Bargeldbestände mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung schriftlich niederzulegen. Darüber hinaus werden die Barkassen auch in Prüfungen des Fachbereiches Rechnungsprüfung einbezogen. Gemäß der Jahresabschlussverfügung 2016 waren die Fachbereiche gehalten, den Endstand der am 31.12.2016 tatsächlich vorliegenden Bargeldbestände aller Barkassen und Handvorschüsse zu ermitteln und zu dokumentieren. Der Saldo resultiert insbesondere aus Bareinnahmen, die zum Bilanzstichtag noch nicht auf ein Girokonto der Stadt Krefeld eingezahlt wurden. Eine alternative Verbuchung der Geschäftsvorfälle ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich. d) Mietkaution: Die Mietkaution hat sich zum Vorjahr nur um den Zinsbetrag verändert. e) Stiftungen: Die Geld- und Wertpapierbestände der Stiftungen teilen sich auf unterschiedliche Anlageformen auf. Die langfristigen Wertpapieranlagen werden im Finanzanlagevermögen ausgewiesen, die Barbestände fließen in die städtischen Girokontenbestände mit ein. Die Treuhandkonten umfassen den Gesamtbestand für die durch die Krefelder Bau- GmbH verwalteten Mietobjekte der Gehlen-Schenkung, des Nachlasses Nauen sowie der „Vereinigten-Familie-deGreiff-Stiftung“. Das Treuhandkonto für das Objekt Philadelphiastraße der Gehlen-Schenkung wurde bereits im Jahr 2011 eingerichtet und einer gesonderten Prüfung im Jahresabschluss unterzogen. Die Konten für die beiden anderen genannten Stiftungen wurden im Jahr 2012 eröffnet. Die Stiftungsabschlüsse 2016 wurden hinsichtlich der Entwicklung der Geld- und Wertpapierbestände, der Aufschlüsselung der Erträge und des Aufwandes, der Verwendung der Zuschüsse, der Abwicklung der Mieterträge und des Unterhaltungsaufwandes durch die Krefelder Bau- Seite 51 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 GmbH sowie der Wahrnehmung der Aufgaben durch das Stiftungsmanagement einer gesonderten Prüfung (siehe Ziffer 4 dieses Prüfungsberichtes) unterzogen. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 15.877.241,07 16.754.565,19 +877.324,12 Die Notwendigkeit einer Rechnungsabgrenzung ergibt sich, wenn bei einem gegenseitigen Leistungsaustausch bei dem für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, diese Leistungen und die Gegenleistungen zeitlich auseinanderfallen, z. B. wenn haushaltsjahrbezogene Aufwendungen und die jeweils dazu gehörigen Zahlungen in unterschiedliche Haushaltsjahre fallen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 42 (1) GemHVO Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die aktive Rechnungsabgrenzung wird angesetzt, um eine haushaltsbezogene, periodengerechte Ergebnisermittlung zu gewährleisten. Sie stellt deshalb einen ergänzenden Korrekturposten zu den Vermögens- und Schuldenposten der gemeindlichen Bilanz dar. In die ARAP werden in Krefeld nur Sachverhalte einbezogen, deren finanzielle Auswirkungen über 5.000 Euro liegen. Zwischenzeitlich ist weitgehend von dem bisherigen „Differenzverfahren“ Abstand genommen worden. Nur der FB 50 wendet diese Form noch an, wobei jeweils zum Jahresende die Höhe der neu zu bildenden ARAP ermittelt und ausschließlich die Differenz (Erhöhung bzw. Reduzierung) zum Vorjahreswert gebucht wird. Seite 52 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die nachfolgende Tabelle stellt dar, welche Zu- und Abgänge zum Anstieg des Wertes der Bilanzposition geführt haben: Bezeichnung Beträge in Euro Beamtenbesoldung und -versorgung für Januar - Zugang Zahlung Januar 2017 - Abgang Zahlung Januar 2016 Pflegegeldleistungen für Januar - Zuführung 2016 - Auflösung 2016 Leistungen nach SGB XII und SGB II für Januar - Zuführung 2016 - Auflösung 2016 Bildung und Teilhabe für Januar - Zuführung 2016 - Auflösung 2016 Zuschuss zum Rosenmontagszug - Zuführung 2016 - Auflösung 2016 Vorauszahlung Studieninstitut Niederrhein - Zuführung 2016 - Auflösung 2016 Vorauszahlung Leistungsbeteiligung Kosten der Unterkunft (FB 50) an Bundesagentur für Arbeit - Zuführung 2016 - Auflösung 2016 Saldierte Veränderungen ARAP 5.156.241,17 -4.916.298,88 589.070,95 -288.557,12 205.310,58 -0,00 47.434,70 -34.123,80 12.500 -12.500 0,00 -39.770,60 5.724.579,47 -5.566.562,35 877.324,12 Die Zahlung der Januarbesoldung für die Beamtinnen/Beamte erfolgt aufgrund des Alimentationsprinzips jeweils am 1. des Monats, d.h. aufgrund der Feiertage zum Jahreswechsel bereits im Dezember des Vorjahres. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf Besoldungserhöhungen aufgrund von Tarifabschlüssen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine Erhöhung dieser Abgrenzung um 0,2 Mio Euro. Ebenfalls aufgrund rechtlicher Verpflichtungen sind den Hilfeempfängern in den Fällen der „Pflegegeldzahlung“, „Bildung und Teilhabe“ und den „Leistungen nach dem SGB XII und II“ jeweils am 1. des Monats die Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgt auch hier die Auszahlung der Hilfezahlung für Januar grundsätzlich bereits im Dezember des Vorjahres. Die Zahlungen werden über die im FB 50 – Soziales, Senioren und Wohnen – bzw. FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – eingesetzten Vorverfahren direkt an die Hilfeempfänger ausgezahlt. Die Abgrenzung von Pflegegeldzahlungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Mio Euro im Wesentlichen deshalb gestiegen, weil im Gegensatz zum Vorjahr neben den Zahlungen für Tagespflege auch die Zahlungen für Vollzeitpflege abgegrenzt wurden. Aufgrund der periodengleichen Zahlung der Gelder für Vollzeitpflege ergab sich keine Abgrenzungsnotwendigkeit im Einzelabschluss 2015. In 2016 erfolgte zudem eine Vorauszahlung für die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft an die Bundesagentur für Arbeit, die das Jahr 2016 betraf und insofern als ARAP zu verbuchen war. Seite 53 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3.3.2 Prüfung der Passiva 1. Eigenkapital Das Eigenkapital bezeichnet die Differenz zwischen der Summe der Aktiva und der Summe der Schulden abzüglich der passivischen Rechnungsabgrenzungsposten und der Sonderposten. Die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich somit erst nach Ansatz und Bewertung der übrigen Bilanzposten. 1.1 Allgemeine Rücklage Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 580.425.647,35 513.327.342,75 -67.098.304,60 Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 67,1 Mio. Euro verringert. Der Rückgang ist zum einen auf die Umbuchung des Jahresfehlbetrags 2014 (Ergebnisverwendung 2014) aus dem Verlustvortrag zurückzuführen. Zum anderen wurden im Haushaltsjahr 2016 Eröffnungsbilanzkorrekturen und ergebnisneutrale Vorgänge aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen erfasst. Bilanzwert zum 31.12.2015 Ergebnisverwendung 2014 Eröffnungsbilanzkorrekturen Ergebnisneutrale Abgänge/ Veräußerungen Bilanzwert zum 31.12.2016 Betrag in Euro 580.425.647,35 -66.878.018,05 -543.772,65 +323.486,10 513.327.342,75 In der Ratssitzung am 08.12.2016 erfolgte die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gem. § 96 (1) S. 1 GO NRW. Zugleich hat der Rat gem. § 96 (1) S. 2 GO NRW beschlossen den Jahresfehlbetrag 2014 von 66.878.018,05 Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Entsprechend dieser Beschlussfassung erfolgte im Haushaltsjahr 2016 die Verrechnung des Jahresfehlbetrags 2014 mit der Allgemeinen Rücklage durch Umbuchung aus dem Verlustvortrag. Für die Verbuchung des Jahresfehlbetrags 2015 siehe Erläuterungen zu Bilanzposition 1.4 Verlustvortrag. Des Weiteren hat sich die Allgemeine Rücklage infolge der in 2016 durchgeführten Eröffnungsbilanzkorrekturen saldiert um 543.772,65 Euro verringert. Gemäß § 92 (7) GO i.V.m. § 57 (2) GemHVO sind Wertansätze von Vermögensgegenständen aus der Eröffnungsbilanz ergebnisneutral zu berichtigen oder nachzuholen, sofern sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse Korrekturbedarfe ergeben. Die betroffenen Positionen sind der Anlage 6 zum Jahresabschluss 2016 zu entnehmen. Die Eröffnungsbilanzkorrekturen werden unter Ziffer 2.6 dieses Berichts zusammengefasst dargestellt und unter den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen beschreiben. Die Anpassungsbuchungen erfolgten ergebnisneutral und wurden direkt mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Seite 54 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Darüber hinaus führt die durch das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen gemäß § 43 (3) GemHVO i.V.m. § 90 (3) GO NRW saldiert zu einer Erhöhung der Allgemeinen Rücklage um 323.486,10 Euro. Die erfolgsneutrale Erhöhung der Allgemeinen Rücklage ist Wesentlichen auf Veräußerungen nicht mehr benötigter Grundstücke und Gebäude zurückzuführen. Zur Wahrung der Transparenz im Jahresabschluss sind die Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nachrichtlich unter der Ergebnisrechnung 2016 angegeben. Eine Reduzierung der Allgemeinen Rücklage durch eine Verrechnung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2015 (rd. 26,8 Mio. Euro) findet auch in 2016 nicht statt, da der Jahresabschluss 2015 nicht bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 festgestellt und über die Ergebnisverwendung beschlossen wurde. Der Haushalt ist nach § 72 (2) GO NRW nicht ausgeglichen, da der Gesamtbetrag der Aufwendungen die Erträge übersteigt. Die Möglichkeit eines sogenannten fiktiven Haushaltsausgleiches nach § 72 (2) S. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist für die Stadt Krefeld nicht möglich, da diese aufgebraucht ist (siehe unten, Ziffer Passiva 1.3). Durch die notwendige Verringerung der Allgemeinen Rücklage nach § 75 (4) GO ist der Haushalt von der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, zu genehmigen. Infolge der in den vergangenen Haushaltsjahren erzielten Fehlbeträge ist eine stetige Reduzierung des Eigenkapitals der Stadt Krefeld (Nettobetrachtung) zu verzeichnen: Entwicklung Eigenkapital in Euro jeweils zum 31.12. 480.787.638,22 2011 486.719.719,79 2010 450.000.000 506.120.411,65 500.000.000 602.158.591,10 550.000.000 639.779.488,02 600.000.000 661.752.189,06 650.000.000 667.643.713,53 700.000.000 702.237.809,17 750.000.000 776.002.201,68 800.000.000 2015 2016 400.000.000 2008 2009 2012 2013 2014 1.2 Sonderrücklagen Sonderrücklagen sind gemäß § 41 (4) Ziffer 1.1.2 auf der Passivseite der Bilanz beim Eigenkapital auszuweisen. Bei der Stadt Krefeld wurden seit der Eröffnungsbilanz keine Sonderrücklagen gebildet. Seite 55 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1.3 Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage der Stadt Krefeld wurde im Jahr 2011 nach einem entsprechenden Ratsbeschluss zur Abdeckung des Fehlbetrages 2010 vollständig aufgezehrt. 1.4 Verlustvortrag Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro -66.878.018,05 -26.827.909,51 +40.050.108,54 Da zum Zeitpunkt der Einbringung des Jahresabschlusses 2016 der Jahresabschluss 2015 noch nicht vom Rat festgestellt war und kein Beschluss über die Ergebnisverwendung vorlag, wurde der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 26.827.909,51 Euro dem Verlustvortrag zugeführt. Durch die Umbuchung des Vorlustvortrages für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 66.878.018,05 Euro in die Allgemeine Rücklage infolge der Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung in der Ratssitzung am 08.12.2016 hat sich der zum 31.12.16 ausgewiesene Verlustvortrag um 40.050.108,54 Euro im Vergleich zum Vorjahr verringert. 1.5 Jahresfehlbetrag Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro -26.827.909,51 -5.711.795,02 +21.116.114,49 Der Jahresfehlbetrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 21,1 Mio. Euro auf rd. 5,7 Mio. Euro verringert. Die Reduzierung des Jahresfehlbetrages ist im Wesentlichen auf im Vergleich zum Vorjahr um rd. 91,8 Mio. Euro gestiegene ordentliche Erträge zurückzuführen, denen nur um rd. 67,2 Mio. Euro höhere ordentliche Aufwendungen gegenüber stehen. Die ordentlichen Erträge (+12,9 %) sind insbesondere aufgrund von im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Gewerbesteuererträgen (rd. +28,3 Mio. Euro), höheren Erträgen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (rd. +30,6 Mio. Euro) sowie um gestiegenen Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (rd. +18,9 Mio. Euro) stark angestiegen. Steigerungen im Bereich der ordentlichen Aufwendungen ergaben sich im Wesentlichen bei den Transferaufwendungen (rd. +30,5 Mio. Euro), den Personalaufwendungen (rd. +13,1 Mio. Euro), den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. +12,1 Mio. Euro) sowie den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (rd. +10,3 Mio. Euro). Seite 56 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die Gesamtentwicklung der Fehlbeträge seit der Eröffnungsbilanz wird im nachfolgenden Schaubild dargestellt. -40.000.000 -50.000.000 -60.000.000 -70.000.000 2014 2015 2016 -5.711.795,02 2013 -26.827.909,51 -30.000.000 2012 -66.878.018,05 -20.000.000 -36.876.754,76 -10.000.000 -11.739.158,60 0 2011 -37.174.707,93 2010 -24.871.546,71 2009 -73.946.921,76 2008 -73.764.392,51 Entwicklung Fehlbeträge in Euro jeweils zum 31.12. -80.000.000 -90.000.000 Der Rat stellt nach § 96 (1) GO NRW den von der Rechnungsprüfung im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest und fasst einen Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages. Sofern eine Verrechnung durch den Rat rechtzeitig beschlossen wird, wird der Jahresfehlbetrag 2016 mit der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2018 verrechnet (da der Beschluss des Rates vor Einbringung des Jahresabschlusses 2017 noch nicht vorgelegen hat); andernfalls erfolgt eine Verrechnung im Jahresabschluss 2019, sofern darüber ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst wird. Die Allgemeine Rücklage wird damit weiter reduziert. 2. Sonderposten 2.0 Allgemeine Erläuterungen Nach § 43 (5) GemHVO NRW sind Zuwendungen und Beiträge, die die Stadt zweckgebunden zur Durchführung von Investitionen erhält, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen, sofern es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt. Sie sind entsprechend der Abnutzung (AfA) des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen, wodurch eine haushaltswirtschaftliche Entlastung entsteht. Der Sonderposten wird nach Aktivierung des Vermögenswertes gebildet. Zum Ende der Abschreibung ist der Sonderposten aufgelöst. Die Sonderposten haben Eigenkapitalcharakter, wenn Zuschüsse und Fremdmittel im Rahmen einer Zweckbindung zur Finanzierung von städtischem Anlagevermögen nachgewiesen werden. Sie fließen in die Berechnung der Eigenkapitalquote II ein (siehe Ziffer 7). Die Berechnung der Eigenkapitalquote I erfolgt ohne Berücksichtigung der Sonderposten. Die Auflösung der Sonderposten wird weitestgehend automatisiert im Buchungsverfahren erzeugt, diese automatisierte Buchung beinhaltet eine geringe Fehlerwahrscheinlichkeit. Die Entwicklung der SonderSeite 57 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 posten im Jahr 2014 wurde in erheblichem Maße von der Investitionstätigkeit und den von Dritten gezahlten Zuwendungen und Zuschüssen beeinflusst. Die Entwicklung der Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge, den Gebührenausgleich und der sonstigen Sonderposten wird in den nachfolgenden Ziffern erläutert. Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung aller Sonderposten dar: Sonderposten in Euro jeweils zum 31.12. 450.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 498.355.850,33 492.920.996,68 2013 2014 490.869.027,86 460.000.000 489.050.762,27 470.000.000 497.537.279,67 480.000.000 474.270.932,22 490.000.000 468.782.732,21 500.000.000 473.269.171,83 510.000.000 2015 509.401.350,05 520.000.000 2016 Der erhebliche Anstieg im Jahr 2011 ist auf den Abschluss der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009) zurückzuführen, die entsprechenden Zuwendungen haben zu einem Anstieg der Sonderposten geführt. Ebenso sind erhebliche Zuweisungen in den Folgejahren (auch als Pauschalzuweisungen) geflossen. Die Ursachen der Veränderungen in 2016 werden bei den nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert: 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 379.309.635,51 400.157.701,37 +20.848.065,86 Für Zuweisungen des Landes (Schul-/ Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale) und für Zuschüsse von Privaten und von verbundenen Unternehmen und Zweckverbänden wurden Seite 58 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 neue Sonderposten in einem Umfang von rd. 30,2 Mio. Euro gebildet. Weiter waren ertragswirksame Auflösungen von rd. 10,0 Mio. Euro bei den Altfällen zu verzeichnen. Im Wesentlichen ist der Anstieg in 2016 auf erhaltene Zuwendungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Baumaßnahmen am Kaiser Wilhelm Museum (5,6 Mio. Euro), Errichtung des Gebäudes der neuen Hauptfeuerwache (9,9 Mio. Euro) sowie der Errichtung der Haltestelle am Ostwall inkl. Gleisanlage (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Im Jahr 2016 waren zudem Eröffnungsbilanzkorrekturen zu verzeichnen, die unter Ziffer 2.6 dieses Berichtes sowie den korrespondierenden Bilanzpositionen näher erläutert wurden und die das Volumen bei dieser Bilanzposition um saldiert rd. 61 TEuro verringert haben. Anzahlungen für künftige Sonderposten werden bei dieser Bilanzposition erst ausgewiesen, wenn die entsprechenden Maßnahmen auch tatsächlich in der Bilanz aktiviert wurden (Beispiel: die in 2015 noch in der Entstehung befindliche Maßnahme zur Errichtung der Haltestelle Ostwall). Bis dahin werden sie unter Zwischenkonten in der Bilanzposition Passiva 4.7 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen (siehe dortige Darstellung). 2.2 Sonderposten für Beiträge Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 89.740.284,45 87.197.477,88 -2.542.806,57 Sonderposten für Beiträge werden aufgrund von Zahlungen gebildet, die von Abgabepflichtigen zur Erstellung von Infrastruktureinrichtungen, z. B. Straßen und Kanäle, geleistet werden (Erschließungs- und Straßenbaubeiträge). Dieser Sonderposten hat sich wie in den vergangenen Jahren verringert. Zwar ergeben sich aufgrund neu abgerechneter Beiträge auch Zugänge, allerdings überwiegen ertragswirksame Auflösungen der Sonderposten (insbesondere für Altfälle). 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 12.107.066,78 12.331.066,78 +224.000,00 Nach § 6 KAG NRW werden Überschüsse der Gebührenhaushalte in diese Sonderposten eingestellt. Durch die Auflösung der Sonderposten entstehen Erträge, die bei den nachfolgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden müssen und dadurch den Anstieg von Gebühren verhindern sollen. Die Zuführungen und Entnahmen erfolgen durch Ratsbeschlüsse. Seite 59 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die Sonderposten für den Gebührenausgleich teilen sich wie folgt auf: Betrag in Euro 2015 Betrag in Euro 2016 Differenz Abfallbeseitigung 11.220.018,00 11.212.018,00 -8.000,00 Straßenreinigung 411.048,78 650.048,78 239.000,00 Winterdienst 476.000,00 469.000,00 -7.000,00 Die Höhe des Sonderpostens für den Gebührenausgleich „Abfallbeseitigung“ liegt mit rd. 11,2 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Straßenreinigung“ hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund von Kostenüberdeckungen um rd. 0,2 Mio. Euro erhöht. Sonderposten bei den Gebührenhaushalten sind grundsätzlich zulässig und zweckmäßig, um Gebührenschwankungen zu vermeiden. Zu beachten ist allerdings das Kostenüberschreitungsverbot nach § 6 (1) Satz 3 Kommunalabgabengesetz KAG. 2.4 Sonstige Sonderposten Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.712.041,12 9.715.104,02 +3.062,90 Die sonstigen Sonderposten werden aufgrund der Zweckbindung des Vermögens der rechtlich unselbstständigen Stiftungen sowie die gezahlten Stellplatzablösebeträge nachgewiesen. In 2016 haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. 3. Rückstellungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 532.519.009,73 554.340.874,59 +21.821.864,86 Rückstellungen sind anzusetzen für Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, für die es aber wahrscheinlich ist, dass eine zukünftige Verbindlichkeit entsteht. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Ausgaben aufwandsmäßig den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Auch in 2016 fand ein erheblicher Anstieg statt. Die Ursachen werden bei den nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert: Seite 60 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3.1 Pensionsrückstellungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 500.841.441,00 516.295.641,89 +15.454.200,89 Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen ergibt sich aus § 36 (1) Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW. Zu den Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Sie sind zu bilden, um die Verpflichtungen der Stadt Krefeld zur Zahlung von Pensionen und Beihilfen für Beamte in der Bilanz zu dokumentieren. Die gebildeten Rückstellungen sind zunächst nicht zahlungswirksam, so dass zur späteren Auszahlung der tatsächlichen Beamtenpensionen die erforderliche Liquidität aus laufenden Haushaltsmitteln sicherzustellen ist. Des Weiteren sind gemäß § 36 (1) Satz 5 GemHVO NRW in Verbindung mit § 77 des Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW auch für Ansprüche, die aus künftigen Beihilfezahlungen an die Beschäftigten und Versorgungsempfänger entstehen können, Rückstellungen zu bilden. Der dieser Regelung zugrunde liegende Prozentsatz ist aus dem Verhältnis des Volumens der an die Versorgungsempfänger gezahlten Leistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln und bemisst sich nach dem Durchschnitt der dem Jahresabschluss vorangehenden drei Haushaltsjahre. Die Berechnung dieses Prozentsatzes ist mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen. Die Veränderung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen Beihilfen für Beschäftige und Versorgungsempfänger zum Vorjahresbilanzansatz ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Bezeichnung Rückstellungen Pensionen 2015 Euro 2016 Euro Veränderung Beschäftigte (aktive Beamte) 190.673.375,00 197.926.451,00 7.253.076,00 3,8 % Versorgungsempfänger 215.293.587,00 220.567.220,00 5.273.633,00 2,4 % Summe Pensionen 405.966.962,00 418.493.671,00 12.526.709,00 3,1 % Beschäftigte (aktive Beamte) 44.560.367,72 46.255.411,59 1.695.043,86 3,8 % Versorgungsempfänger 50.314.111,28 51.546.559,30 1.232.448,03 2,4 % Summe Beihilfen 94.874.479,00 97.801.970,89 2.927.491,89 3,1 % 500.841.441,00 516.295.641,89 15.454.200,89 3,1 % Rückstellungen Beihilfen Bilanzansatz (Pensionen und Beihilfen) Seite 61 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die Gesamtsteigerung der Bilanzposition um 3,1 % im Vergleich zum Vorjahr entfällt mit rd. 12,5 Mio. Euro auf die Rückstellungen für Pensionen und mit 2,9 Mio. Euro auf die Rückstellungen für Beihilfen. Der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen ist im Wesentlichen auf die Steigerung aus dem Jahresprogress (+10,5 Mio. Euro), der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage (+3,1 Mio. Euro) und Besoldungserhöhungen (+2,9 Mio. Euro) in 2016 zurückzuführen. Dem stand im Wesentlichen ein rückläufiger Effekt aus Personalfluktuationen (-4,5 Mio. Euro) gegenüber. Im Jahresprogress verschiebt sich der Berechnungsstichtag für die Pensionsrückstellungen der Beschäftigten jeweils um ein Jahr. Aus dem somit kürzer werdenden Abzinsungszeitraum steigt der Barwert der Pensionsrückstellung des jeweiligen Mitarbeiters. Ebenso steigt der Teilwert der zu bilanzierenden Rückstellung der Mitarbeiter jährlich bis zum Eintritt in die passive Phase. Aufgrund des derzeitigen Überschusses von Beschäftigten im aktiven Dienst gegenüber den Versorgungsempfängern, die sich zudem auf höhere Jahrgänge mit höheren Besoldungen konzentrieren, sind die Pensionsrückstellungen insbesondere aus dem Jahresprogress stark gestiegen. Für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen wird korrekterweise der gemäß § 36 (1) S. 3 GemHVO vorgeschriebene Rechnungszins in Höhe von 5 % zugrunde gelegt, der nicht den realen Kapitalmarktbedingungen entspricht. Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) wurde in 2016 die in Vorjahren schrittweise weggefallene Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wieder eingeführt, was zur Rückstellungserhöhung in 2016 beigetragen hat. Die zum 01.08.2016 durchgeführte Besoldungserhöhung wurde bei den Berechnungen zur Pensionsrückstellung berücksichtigt und führte ebenfalls zu einem Anstieg des Rückstellungsbetrags. Infolge von Personalfluktuationen ergab sich in 2016 ein rückläufiger Effekt in Bezug auf die Pensionsrückstellungen. Den Berechnungen zu den Rückstellungen für Beihilfen wurde ein Beihilfesatz in Höhe von rd. 23,4 % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 berechneten Satz, der durch die Verwaltung einer jährlichen Überprüfung unterzogen wird. Der Beihilfesatz ist gem. § 36 (1) GemHVO mindestens alle fünf Jahre neu zu ermitteln. Die Erhöhung der gesamten Pensionsrückstellungen ist an mehrere Faktoren geknüpft, wie z.B. an den steigenden Altersdurchschnitt der aktiven Beamten, eine Barwerterhöhung und die Anzahl der sich im aktiven Dienst befindlichen Beamten. Die Konzentration auf Geburtenjahrgänge aus den 60er und 70er Jahren trägt wesentlich dazu bei, dass die Pensionsrückstellungen jährlich steigen. In der Haushaltsplanung wurde für das Jahr 2016 eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen von 12,5 Mio. Euro veranschlagt. In 2016 wurde der Planansatz für die Erhöhung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 12,5 Mio Euro erreicht. Bei jeder neuen Haushaltsplanung wird unter Berücksichtigung evtl. Einmaleffekte überprüft, ob und wie ggf. eine Anpassung dieser Planwerte erforderlich ist. Das nachfolgende Schaubild stellt die Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen seit der Eröffnungsbilanz bis 2016 grafisch dar: Seite 62 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen in Euro jeweils zum 31.12. 350.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 516.295.641,89 478.599.071,12 454.528.056,22 446.821.606,41 380.000.000 438.014.949,62 410.000.000 418.573.482,23 440.000.000 403.762.679,40 470.000.000 410.490.089,71 500.000.000 500.841.441,00 530.000.000 2016 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 2.264.787,40 2.232.584,39 -32.203,01 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien bezeichnen ungewisse Verbindlichkeiten. Sie stellen die zukünftigen Verpflichtungen zur Rekultivierung und Nachsorge dar, zu denen die Kommune als Betreiberin aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Landesabfallgesetz) verpflichtet ist. Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen richtet sich gemäß § 36 (2) GemHVO NRW nach den zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen. In Krefeld erfolgt seit Jahren eine Verbrennung der Abfälle, sodass eine Nachsorge nur für zwei Alt-Deponien betrieben werden muss. Hinzu kommen Altlastensanierungen. Insgesamt setzt sich der Rückstellungsbetrag aus drei Positionen zusammen. Den Rückstellungen für die Sanierung der Deponien Kapuzinerberg und der Kleingartenanlage Süd II sowie der Rückstellung für die Altlast „ehemalige Großreinigung Froitzheim“. Die Reduzierung der Gesamtrückstellung resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellung für die ehemalige Deponie an der Kimplerstraße, die in 2016 von der Nachsorge entlassen wurde. Seite 63 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 1.018.782,84 2.484.609,81 +1.465.826,97 Nach § 36 (3) GemHVO NRW sind für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen (z.B. Gebäude, Straßen) Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung „hinreichend konkret“ beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bezeichnet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert worden sein. Die Rückstellungen sind nur zulässig, wenn eine konkrete Umsetzungsplanung existiert. Diese Aufwandsrückstellung stellt nur eine interne Verpflichtung der Gemeinde dar, sodass sich Rechte Dritter daraus nicht herleiten lassen. Die Zusammensetzung der Instandhaltungsrückstellungen zum 31.12.2016 unter Angabe der Vorjahresbeträge und der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen gebildet worden sind, ist gemäß § 44 (2) Nr. 4 GemHVO NRW im Anhang des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 auf den Seiten 31 bis 32 dargestellt und erläutert. Der Anstieg der Instandhaltungsrückstellungen zum 31.12.2016 ist im Wesentlichen auf notwendige Dachsanierungs- und Brandschutzmaßnahmen am Berufskolleg Glockenspitz zurückzuführen, für die Rückstellungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro gebildet wurden. 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 28.393.998,49 33.328.038,50 +4.934.040,01 Nach § 36 (4) GemHVO NRW sind für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach noch nicht bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und eine Inanspruchnahme erfolgen wird. Sonstige Rückstellungen sind u. a. für Urlaubsansprüche, Überstunden, Altersteilzeit, Jubiläumszuwendungen, Pensionsverpflichtungen für an andere Dienstherren abgegebene Beamte und sogenannte „ungewisse Verbindlichkeiten“ zu bilden. Seite 64 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der einzelnen Rückstellungsarten im Vergleich zum Vorjahr dar: Bezeichnung Beträge in Euro Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und Überstunden Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung 6.209.093,32 6.298.834,44 89.741,12 2.121.396,00 1.914.965,00 -216.431,00 0,00 979.236,00 979.236,00 Andere sonstige Rückstellungen 20.053.509,17 24.135.003,06 4.081.493,89 Summe der Sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW 28.393.998,49 33.328.038,50 4.934.040,01 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und geleistete Überstunden: Die Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub sowie Gleitzeitguthaben und geleistete Überstunden haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht (rd. +0,1 Mio. Euro). Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2015/2016 dar: Bezeichnung 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Anzahl 2015/16 Veränderung Rückstellungssumme 2015/16 Anzahl Rückstellungssumme in Euro Anzahl Rückstellungssumme in Euro Urlaubstage 21.097 5.336.556,48 21.819 5.392.898,74 +722 +56.342,26 Gleitzeitguthaben 20.250 869.272,45 24.936 901.610,55 +4.686 +32.338,10 0 3.264,41 0 4.325,18 0 +1.060,77 Überstd./Rufbereitschaft FB 53 Gesamtsumme 6.209.093,34 6.298.834,47 +89.741,13 Aufgrund der zum Stichtag gestiegenen Anzahl von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen sowie gestiegener Stundenanzahl beim Gleitzeitguthaben, haben sich sowohl die Urlaubsrückstellungen als auch die Rückstellungen für Gleitzeitguthaben im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die größten Anteile an der Rückstellungssumme haben nach wie vor der Fachbereich 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – mit rd. 1,2 Mio. Euro und der Fachbereich 50 – Soziales und Wohnen mit rd. 1,0 Mio. Euro. Dies ist auf die im Vergleich zu den anderen Fachbereichen hohe Personalstärke zurückzuführen. Im Fachbereich 50 – Soziales und Wohnen sind die Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. Euro im Wesentlichen aufgrund von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen gestiegen. Die unterjährigen Entwicklungen, so z. B. eine Veränderung des Personalbestandes bedingt durch gesetzliche Grundlagen in einzelnen Fachbereichen, erhöhte Arbeitsverdichtung z.B. Seite 65 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 auch durch Krankheitsausfälle oder Nachbesetzungssperren als HSK-Maßnahme führen dazu, dass die Mitarbeiter/innen Urlaubstage und Gleitzeitguthaben nicht abbauen können. Zum 31.12.2016 wurden – wie in den Vorjahren – keine Rückstellungen für Überstunden veranschlagt, daher ist die Anzahl in der oben stehenden Übersicht mit „Null“ ausgewiesen. Es wurde eine „Kappungsgrenze“ im Zeitmanagementsystem der Verwaltung bei 40 Überstunden verfügt, d.h. das Gleitzeitguthaben wird auf 40 Mehrarbeitsstunden begrenzt und die unterjährigen genehmigungspflichtigen Mehrarbeitsstunden werden unmittelbar bzw. innerhalb der Jahresperiode ausgeglichen oder ausgezahlt. Eine Rückstellung für Überstunden ist demnach entbehrlich geworden. Die in der Zeile angesetzte Rückstellungssumme bezieht sich nur noch auf die Rufbereitschaft im Fachbereich 53 – Gesundheit. Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit: Die Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Gruppe der tariflich Beschäftigten zurückzuführen, bei denen in 2016 ein Rückstellungsabbau während der Ruhephase erfolgte sowie die Beendigung einiger Altersteilzeitfälle stattfand. Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2015/2016 dar: Beamte Tarifbesch. Gesamt Rückstellungen für Altersteilzeit – Beträge in Euro Stand Stand Inanspruch- Auflösung Zuführung 31.12.15 31.12.16 nahme Veränderung 1.175.680,00 218.064,00 379.873,99 26.902,20 624.840,19 1.393.744,00 955.716,00 584.476,53 238,47 150.220,00 521.221,00 -434.495,00 2.131.396,00 964.350,52 27.140,67 775.060,19 1.914.965,00 -216.431,00 Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen: Infolge der am 01.07.2016 in Kraft getretenen Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Jubiläumszuwendungsverordnung - JZV) wurden zum 31.12.2016 erstmalig Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen gebildet. Für die Beamten wurde eine Rückstellung in Höhe von 387 TEuro gebildet. Für die sich aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ergebende Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsgeldern wurde ebenfalls eine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen für tarifbeschäftigte Mitarbeiter in Höhe von 592 TEuro gebildet. Aufgrund dieser bereits im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 bestehenden Außenverpflichtung wurde in 2016 eine Eröffnungsbilanzkorrektur in Höhe von 359 TEuro vorgenommen. Seite 66 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Andere sonstige Rückstellungen: Die anderen sonstigen Rückstellungen weisen eine Vielzahl von Einzelposten aus. Das Gesamtvolumen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rd. 20,0 Mio. Euro um rd. 4,1 Mio. Euro auf rd. 24,1 Mio. Euro erhöht. Die Veränderungen sind im Rückstellungsspiegel auf Seite 32 des Jahresabschlusses der Verwaltung dargestellt. Eine wesentliche Veränderung betrifft die Rückstellungen für Erstattungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen für zu anderen Arbeitgebern gewechselten ehemalige Beschäftigte der Stadt Krefeld gemäß § 107 b Beamtenversorgungsgesetz (rd. + 0,5 Mio. Euro auf rd. 5,3 Mio. Euro). Da es sich nicht mehr um eine direkte Pensionsverpflichtung sondern um eine Erstattungsverpflichtung gegenüber einem anderen Dienstherrn handelt, erfolgt der Ausweis unter den sonstigen Rückstellungen. H 13 Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, wurden die sonstigen Rückstellungen für Pensionserstattungsverpflichtungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen nicht korrekt berechnet. Bei der Berechnung der sonstigen Rückstellungen für Pensionserstattungsverpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren erfolgte keine vollständige Berücksichtigung sämtlicher dienstherrenwechselnder Beamter. Die Verwaltung hat zugesagt, die Berechnung vollständig zu prüfen und die ggf. erforderlichen Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorzunehmen. Des Weiteren sind die anderen sonstigen Rückstellungen im Wesentlichen infolge der Zuführung einer Rückstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln inkl. Zinsen in Höhe von 2,1 Mio. Euro gestiegen. Dabei handelt es sich um eine Rückstellung für den teilweisen Widerruf und die Erstattung von vereinnahmten Fördermitteln aufgrund des Einsatzes der von der Förderung ausgeschlossenen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hansa/Bahnstraße. 4. Verbindlichkeiten Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 666.561.522,84 668.727.247,44 +2.165.724,60 Im Gegensatz zu den Rückstellungen handelt es sich bei den Verbindlichkeiten um eindeutig quantifizierbare, zivilrechtlich oder wirtschaftlich unumgängliche Verpflichtungen. Die Veränderungen werden bei den einzelnen Unterbilanzpositionen erläutert. Neben den dort aufgeführten Konten sind bei allen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten darüber hinaus sog. „Korrekturkonten Umgliederungen“ ausgewiesen und ggf. bebucht. Bei diesen Konten werden im Rahmen des Jahresabschlusses „debitorische Kreditoren“ (positive Verbindlichkeitenpositionen) umgebucht und den Sonstigen Vermögensgegenständen auf der Aktivseite der Bilanz (Pos. 2.2.3) zugeordnet. Seite 67 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 4.1 Anleihen Anleihen wurden in 2016 – wie auch in den Vorjahren – nicht ausgegeben. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 187.198.315,90 178.500.022,25 -8.698.293,65 Der Bilanzansatz hat sich gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres um saldiert rd. 8,7 Mio. Euro reduziert. Der Rückgang ist auf die in 2016 durchgeführten Tilgungen zurückzuführen. Neue Kredite wurden nicht aufgenommen. Bezüglich der Verbindlichkeiten aus der Finanzierung der Errichtung der neuen Hauptfeuerwache wird auf die Ausführungen zu Bilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen verwiesen. In 2016 bestanden Kreditverbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich von rd. 120,8 Mio. Euro (Vorjahr: 120,1 Mio. Euro) und gegenüber privaten Kreditinstituten von rd. 57,7 Mio. Euro (Vorjahr: 67,1 Mio. Euro). 4.2.4 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 120.057.927,45 120.788.254,39 +730.326,94 Bei den Kreditverbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich fanden in 2016 Tilgungen in Höhe von 5,9 Mio. Euro statt. Eine leichte Erhöhung um 0,7 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahresstichtag ergab sich aus der Umschuldung einer Kreditverbindlichkeit in Höhe von 6,6 Mio. Euro, die zuvor unter den Kreditverbindlichkeiten gegenüber privaten Kreditinstituten ausgewiesen war. Der Ausweis erfolgt nun unter den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich. In 2016 wurden keine neuen Kredite aufgenommen. 4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Kreditinstituten Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 67.140.388,45 57.711.767,86 -9.428.620,59 Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von Tilgungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro sowie der unter Ziffer 4.2.4 beschriebenen Umbuchung im Zuge der Kreditumschuldung in Höhe von 6,6 Mio. Euro verringert. In 2016 fanden keine Kreditneuaufnahmen statt. An dieser Stelle wird auf den Ausweis der VerbindSeite 68 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 lichkeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptfeuerwache in der Bilanzposition 4.4 „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen“ verwiesen. 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 417.050.000,00 413.050.000,00 -4.000.000,00 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind nach § 41 (4) GemHVO NRW auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Mit den Liquiditätskrediten muss die Zahlungsfähigkeit der Finanzbuchhaltung/Zahlungsabwicklung sichergestellt werden. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,0 Mio. Euro zurückgegangen. Somit liegt wie im Vorjahr keine Nettokreditaufnahme vor. Von den aufgenommenen Liquiditätskrediten wurde ein Betrag von 0,95 Mio. Euro an die Seidenweberhaus GmbH weitergeleitet, die unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen wird. Die zum 31.12.2016 passivierten Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ein Verbindlichkeitenspiegel ist auf Seite 46 des Jahresabschlusses (Anlage 3 zum Jahresabschluss 2016) dargestellt. Bei der Kassenprüfung am 07.12.2016 (Bericht 14/2016) wurden unter anderem die Kredite zur Liquiditätssicherung geprüft. Im Haushaltsjahr 2016 wurde die lt. § 5 der Haushaltssatzung maßgebliche Obergrenze für entsprechende Kredite von 520 Mio. Euro nicht überschritten. Aufgrund der weiterhin günstigen Zinsentwicklung sind die Aufwendungen zur Finanzierung der Liquiditätskredite in den letzten Jahren ständig gesunken und betrugen im Jahr 2016 rd. 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Aufgrund der hohen Kreditsummen ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Zinserhöhungen negativ auf künftige Jahresergebnisse auswirken werden. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 1.6.16.384,85 38.416.898,63 +36.800.513,78 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, können z. B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge und erworbene ehemalige Erbbaurechte bzw. erworbene (bewohnte) Gebäude aus ehemaligen Erbbaurechten sowie Schuldendiensthilfen sein. Die Verbindlichkeiten resultieren aus der Finanzierung der neuen Hauptfeuerwache, Leibrentenverträgen und einem Darlehen, das der Stadt Krefeld von der Krefelder Bau GmbH beim Bau der Südtribüne in der Rheinlandhalle gewährt wurde. Seite 69 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf in 2016 passivierte Verbindlichkeiten in Höhe von 37,5 Mio. Euro aus der Finanzierung der im Rahmen des Öffentlich-privaten PartnerschaftProjektes neu errichteten Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße zurückzuführen. Die über den 30-Jahreszeitraum geschuldete Herstellungsvergütung wird monatlich in Raten seit April 2016 gezahlt. Im Zuge eines Forderungsverkaufs besteht die ausgewiesene Verbindlichkeit gegenüber einem Kreditinstitut. 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 6.366.929,62 6.275.017,96 -91.911,66 In der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Verpflichtungen aus Verträgen (Kauf-, Werk-, Miet-, Dienstleistungsverträgen) dargestellt, bei denen Dritte bereits Leistungen für die Stadt Krefeld erbracht haben, deren Zahlung für diese Leistung jedoch noch aussteht. 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 5.749.331,63 5.600.629,50 -148.702,13 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen stellen Positionen dar, denen keine unmittelbare Gegenleistung durch den Zahlungsempfänger gegenübersteht. Die hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellen im Wesentlichen den Anteil der Stadt Krefeld am bis zum 31.12.2007 aufgelaufenen Gesamtverlust des KRZN sowie an den Pensionen der KRZN-Beamten dar. Die summarische Differenz zum Vorjahresabschluss wird im Wesentlichen von einer Tilgungszahlung bestimmt. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 15.047.163,65 10.700.879,58 -4.346.284,07 Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist ein Auffangposten für Verbindlichkeiten, die nicht unter einem anderen Verbindlichkeitenposten gesondert anzusetzen sind. Sie sind auch im Verbindlichkeitenspiegel gemäß § 41 Absatz 4 Nummer 4.7 GemHVO NRW aufzuzeigen. Unter der Bilanzposition sind z.B. die Verbindlichkeiten anzusetzen, die dadurch entsteSeite 70 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 hen, dass die Stadt Krefeld gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Steuern von anderen Steuerpflichtigen im Auftrag des Staates einzuziehen und abzuführen. Die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden in der folgenden Tabelle ausgewiesen und hinsichtlich Abweichungen und Veränderungen erläutert: Bezeichnung Betrag in Euro 2015 Betrag in Euro 2016 Veränderung in Euro Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag der Beschäftigten 2.269.213,91 2.403.345,66 134.131,75 Andere sonstige Verbindlichkeiten 3.348.666,61 1.947.272,27 -1.401.394,34 Sonstige Verbindlichkeiten, zweckgebundene Mittel, Schulgirokonten 2.618.246,59 2.500.439,97 -117.806,62 120.459,28 100.989.08 -19.470,20 Debitorische Akontozahlungen 1.648.777,60 1.204.721,63 -444.055,97 Kreditorische Debitoren 3.053.291,55 738.155,19 -2.315.136,36 übrige Konten/Sachverhalte (Saldo) 3.202.308,11 1.805.955,78 -1.396.352,33 15.047.163,65 10.700.879,58 -4.346.284,07 Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge Gesamtsumme Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag der Beschäftigten: Es handelt sich um die für Dezember 2016 abzuführende Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Der Ausgleich der Verbindlichkeiten erfolgte im Folgemonat. Andere sonstige Verbindlichkeiten: Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,4 Mio. Euro verringert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Ausgleich der zum Vorjahresabschluss bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem LVR aus der Erstattung von Betriebskostenzuschüssen für Kindertrageseinrichtungen in Höhe von rd. 0,8 Mio. Euro zurückzuführen. Unter den anderen sonstigen Verbindlichkeiten sind zum 31.12.2016 im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen für Investitionskredite passiviert. Sonst. Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel (Schulgirokonten) Es handelt sich bei den Schulgirobeträgen um nicht in der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld befindliche Geldmittel. Die entsprechenden Guthaben werden auf der Aktivseite der Bilanz dargestellt. Die Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro stimmen mit den Beständen der liquiden Mittel überein und wurden bereits unter dieser Bilanzposition einer Prüfung unterzogen. Seite 71 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge: Die zum Stichtag ungeklärten Zahlungseingänge sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 19 TEuro auf rd. 101 TEuro gesunken. Debitorische Akontozahlungen: Bei den debitorischen Akontozahlungen handelt es sich u. a. um Beträge, deren Eingang bereits vor der Wertstellung zu verzeichnen war. Je nach Menge und Höhe der Wertstellungen und Zahlungsempfänger ist eine große Schwankung auf diesem Bilanzkonto nicht zu vermeiden. Kreditorische Debitoren: Kreditorische Debitoren resultieren bei der Stadt Krefeld im Wesentlichen aus erstattungspflichtigen Vorgängen wie z.B. zu viel vereinnahmte Gewerbesteuer und sind als sonstige Verbindlichkeit auszuweisen. H 14 Die kreditorischen Debitoren betragen zum Stichtag 0,7 Mio. Euro, nicht wie im Anhang zum Jahresabschluss (S. 34) angegeben 1,2 Mio. Euro. Es handelt sich hierbei um eine unwesentliche fehlerhafte Anhangangabe. Der Hinweis H14 erfolgt hier zur Klarstellung bezüglich der in diesem Bericht abweichend zum Anhang angegebenen Höhe der kreditorischen Debitoren. Die Ermittlung und der Bilanzausweis der kreditorischen Debitoren in Höhe von 0,7 Mio. Euro erfolgte im Jahresabschluss 2016 korrekt. Die kreditorischen Debitoren haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Mio. Euro verringert. Im Wesentlichen sind die Rückgänge mit rd. 1,6 Mio. Euro auf kreditorische Debitoren aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Steuern zurückzuführen. Aufgrund von Rückerstattungsverpflichtungen bereits vereinnahmter Gewerbesteuern bestimmter Debitoren sind die entsprechenden Debitorenkonten im Vorzeichen umgeschlagen. Durch Zahlung der Erstattungen in 2017 wurden diese kreditorischen Debitorenkonten ausgeglichen, so dass sich ein Rückgang zum Vorjahr ergab. 4.8 Erhaltene Anzahlungen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 33.533.397,19 16.183.799,52 -17.349.597,67 Die Ausweisung dieses Bilanzwertes erfolgt seit dem Jahresabschluss 2013 und ist auf die gemäß 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Einführung der Bilanzposition 4.8 erhaltene Anzahlungen - zurückzuführen, die zuvor in der Bilanzposition 4.7 enthalten waren. Hierunter fallen Zuwendungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen. Seite 72 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die Sonderposten sind aufgrund der Abhängigkeit von Zahlungsmodalitäten und dem Ausführungsstand eines Projektes von Jahr zu Jahr einer unterschiedlich großen Veränderung unterworfen. Die Bilanzposition enthält zum 31.12.2016 im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus Zuweisungen des Landes mit rd. 11,5 Mio. Euro. Der Rückgang der erhaltenen Anzahlungen ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung der neuen Hauptfeuerwache (9,9 Mio. Euro), der Baumaßnahmen am Kaiser-Wilhelm-Museum (5,6 Mio. Euro) und an der Haltestelle Ostwall (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Die erhaltenen Zuwendungen wurden in 2016 in den Sonderposten für Zuwendungen umgebucht. 5. Passive Rechnungsabgrenzung Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 53.591.350,11 51.665.687,97 -1.925.662,14 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Nach § 42 (3) GemHVO NRW sind für diese Einnahmen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen und Erträge den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht zugeordnet. Die PRAP entfallen auf konsumtive Zuwendungen und sonstige PRAP. Der größte Teil der PRAP entfällt auf die vorausbezahlten Nutzungsgebühren für Grabstätten, da die Nutzungsdauer der Grabstätten im Regelfall 30 Jahre beträgt; es handelt sich hierbei um sonstige PRAP, die entsprechend der Dauer des Nutzungsrechtes Jahr für Jahr aufgelöst werden. Die passivierten Nutzungsgebühren für Grabstätten haben sich wie folgt entwickelt: Wert in der Bilanz zum 31.12.2015 44.200.383,14 Euro Auflösung 2016 Zugänge 2016 -2.516.376,32 Euro +3.388.622,84 Euro Wert in der Bilanz zum 31.12.2016 45.072.629,66 Euro Die leichte Erhöhung ist auf einen leichten Anstieg der Beerdigungszahlen zurückzuführen; Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren (12. Änderung der Gebührensatzung) ist erst zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Weitere Einnahmen, die passiv abgegrenzt wurden, betreffen die Mittel für Sozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die in 2011 erstmals gezahlt wurden. Der Rechnungsabgrenzungsposten hat sich um rd. 1,6 Mio. Euro auf rd. 3,0 Mio. Euro verringert. Für die sonstigen PRAP ergibt sich eine Gesamtsumme von rd. 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 4,8 Mio. Euro). Die Verringerung ist im Wesentlichen auf Inanspruchnahmen abgegrenzter Landesmittel für Kitas zurückzuführen. Seite 73 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3.4 Prüfung der Ergebnisrechnung 2016 Die Ergebnisrechnung beinhaltet die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Haushaltsjahres und entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Sie bildet das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch eines Haushaltsjahres in Form der angefallenen Erträge und Aufwendungen ab. Dabei ist die gemäß § 38 (1) S. 3 i. V. m. § 2 (1) GemHVO NRW für den Ergebnisplan zugrunde zu legende Struktur der Darstellung der Erträge und Aufwendungen für die Aufstellung der Ergebnisrechnung anzuwenden. Die Aufwendungen und Erträge dürfen grundsätzlich nicht miteinander verrechnet werden (Bruttoprinzip). Erträge und Aufwendungen sind in ihrer Höhe in dem Haushaltsjahr abzurechnen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind (Periodisierungsprinzip). Gemäß § 38 (2) GemHVO NRW sind in der Ergebnisrechnung den nachzuweisenden Ist-Ergebnissen die Ergebnisse der Rechnung des Vorjahres und die fortgeschriebenen Planansätze des Haushaltsjahres voranzustellen; ferner ist ein Plan-/Ist-Vergleich anzufügen, der die aus dem Vorjahr übertragenen Ermächtigungen gesondert auszuweisen hat. Das Jahresergebnis wird entweder als Jahresüberschuss (Erträge höher als Aufwendungen) oder als Jahresfehlbetrag (Aufwendungen höher als Erträge) in die gemeindliche Bilanz übernommen. Gemäß § 75 (2) Satz 1 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in der Ergebnisrechnung ausgeglichen sein. Die Ergebnisrechnung 5.711.795,02 Euro ab. 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von Über die Behandlung des Jahresfehlbetrages beschließt gemäß § 96 (1) GO NRW der Rat der Stadt Krefeld. Die Gesamtergebnisrechnung des Jahres 2016 ist auf Seite 11 des Jahresabschlusses 2016 der Verwaltung abgebildet. Die folgenden Ausführungen zu den Veränderungen der Posten der Ergebnisrechnung beziehen sich auf die Ist-Werte 2016 im Vergleich zu den Ist-Werten 2015, sofern nicht ausdrücklich auf die fortgeschriebenen Ansätze Bezug genommen wird. Seite 74 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Seite 75 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 1. Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Ausgleichsleistungen aus der Wohngeldreform Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich Übrige Steuern und ähnliche Abgaben Gesamt 2015 in Euro 47.599.569,66 108.253.590,29 2016 in Euro 47.469.774,39 136.559.713,86 Veränderung in Euro 129.795,27 +28.306.123,57 95.945.076,91 97.891.388,79 +1.946.311,88 16.274.677,35 16.592.375,47 +317.698,12 9.766.764,20 11.950.047,57 +2.183.283,37 9.275.635,78 9.449.444,17 +173.808,39 6.867.464,83 293.982.779,02 8.208.407,59 328.121.151,84 +438.089,07 +34.138.372,82 Der Anstieg der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf gestiegene Gewerbesteuererträge (+28,3 Mio. Euro) im Zusammenhang mit der in 2016 verbesserten Konjunktur zurückzuführen. Die Ausgleichsleistungen aus der Wohngeldreform sind um 2,2 Mio. Euro gestiegen. Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 hat die Bundesregierung das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 angepasst. 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2015 in Euro 2016 in Euro Veränderung in Euro 193.455.776,40 224.011.247,80 +30.555.471,40 Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind infolge von um rd. 24,3 Mio. Euro gestiegenen Schlüsselzuweisungen, als Mittel der Gemeindefinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs des Landes NRW, höher als im Vorjahr ausgefallen. Daneben wurden Erträge aus Zuwendungen in Höhe von 53,9 Mio. Euro (Vorjahr 49,0 Mio. Euro) erzielt. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Zuwendungen und Zuschüsse des Landes für laufende Zwecke. Darunter befinden sich Erträge aus Zuwendungen aus Investitionspauschalen nach § 16 (3) und (4) GFG (Gemeindefinanzierungsgesetz) 2016, Schulpauschale/Bildungspauschale nach § 17 GFG 2016 und die Sportpauschale § 18 GFG 2016. Seite 76 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3. Sonstige Transfererträge Sonstige Transfererträge 2015 in Euro 6.894.325,03 2016 in Euro 10.611.900,55 Veränderung in Euro +3.717.575,52 Die sonstigen Transfererträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus dem Ersatz von sozialen Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen, Erstattungen von sozialen Leistungen vom öffentlichen Bereich und Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich. Der Anstieg der Erträge im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf gestiegene Erträge aus Kostenerstattungen zurückzuführen. Es handelt sich um Landesmittel, die nach § 89d SGB VIII zur Erstattung von Kosten verwendet werden, die den Jugendämtern durch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher entstanden sind. Die entsprechenden Forderungen werden unter der Bilanzposition 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen abgebildet. 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2015 in Euro 2016 in Euro 79.574.346,23 83.067.791,27 Veränderung in Euro +3.493.445,04 Bei den Erträgen aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten handelt es sich um Erträge, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen, Amtshandlungen und öffentlichrechtlichen Dienstleistungen erhoben werden. Ebenso fallen hierunter die zweckgebundenen Abgaben und Beiträge für kommunale Leistungen. Im Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der Erträge um rd. 3,5 Mio. Euro erzielt. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf gestiegene Erträge aus Straßenreinigungsgebühren im Zusammenhang mit der ab 2016 durchgeführten Beitragserhöhung, gestiegener Erträge aus Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und zur Ganztagsbetreuung in den Schulen sowie gestiegener sonstiger Gebühren wie Grundbesitzabgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau zurückzuführen. Seite 77 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte 2015 in Euro 8.532.949,78 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2016 in Euro 9.050.300,58 Veränderung in Euro +517.350,80 Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten werden im Wesentlichen mit rd. 6,4 Mio. Euro aus der Vermietung und Verpachtung generiert. Der Anstieg der Erträge ergibt insbesondere aus im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,3 Mio. Euro höheren Verkaufserträgen und sonstigen Erträgen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten. 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2015 in Euro 2016 in Euro Veränderung in Euro 85.793.269,67 104.675.519,51 +18.882.249,84 Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund von um rd. 15,8 Mio. Euro höheren Kostenerstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den gemäß des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) erfolgten Zuweisungen ausländischer Flüchtlinge gestiegen. 7. Sonstige ordentliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge 2015 in Euro 45.129.333,66 2016 in Euro 45.571.855,94 Veränderung in Euro +442.522,28 In den sonstigen ordentlichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Konzessionsabgaben (15,0 Mio. Euro), Erträge aus der Inanspruchnahme und Auflösung von Rückstellungen (10,0 Mio. Euro), Erträge aus Bußgeldern, Zwangsgeldern und Säumniszuschlägen (8,2 Mio. Euro) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen von Forderungen (6,1 Mio. Euro) enthalten. Insgesamt liegen die sonstigen ordentlichen Erträge mit einem Anstieg um 1,0 % leicht über dem Vorjahresniveau. Bei den Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen ergab sich im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 6,1 Mio. Euro. Ein weiterer Effekt resultiert im Wesentlichen aus um 7,8 Mio. Euro höheren Erträgen aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen. Seite 78 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 B2 In der Ergebnisrechnung werden die laufenden Auszahlungen für Pensionen und Beihilfen als Aufwand dargestellt. Gleichzeitig erfolgt die Buchung der Rückstellungsinanspruchnahmen als sonstiger ordentlicher Ertrag in Höhe von 8,2 Mio. Euro. Beides stellt lediglich zahlungswirksame Vorgänge dar, die nicht in der Ergebnisrechnung darzustellen sind. Es handelt sich hierbei um einen Ausweisfehler. Durch die erneute Aufwandsbuchung der Zahlungen der laufenden Pensionen in 2016 erfolgt ein Falschausweis in der Ergebnisrechnung. Die laufenden Zahlungen der bereits in Vorjahren zurückgestellten Versorgungsleistungen entfalten keine erneute Ergebniswirkung und sind nicht als Aufwand auszuweisen. Durch Bildung der Rückstellung wurde der Aufwand bereits periodengerecht in Vorjahren erfasst. Nur sofern die Auszahlungen den rückgestellten Betrag überschreiten, wäre die Differenz als Aufwand des laufenden Jahres zu erfassen (d.h. im Falle der nicht in ausreichender Höhe gebildeten Rückstellung). Insgesamt ist der Vorgang in 2016 jedoch ergebnisneutral durch die Verwaltung erfasst, da dem gebuchten Aufwand entsprechende sonstige ordentliche Erträge aus der Buchung der Rückstellungsinanspruchnahme gegenüber stehen. Somit handelt es sich hierbei um einen Ausweisfehler im Ertrag und Aufwand. Erträge können lediglich aus der Auflösung zu hoch gebildeter Rückstellungen resultieren. Der Aufwand und Ertrag 2016 sind in Höhe der getätigten laufenden Versorgungsauszahlungen bzw. Rückstellungsinanspruchnahmen somit zu hoch ausgewiesen. Unter Bezugnahme auf den Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zu § 36 (1) GemHVO sind die Inanspruchnahmen der Rückstellungen aufwandsmindernd zu buchen, sofern die Auszahlungen der Versorgungsleistungen als Aufwand im laufenden Jahr erfasst werden. Ebenso wird in der Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrheinwestfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales darauf hingewiesen, dass auch kein Wahlrecht dahingehend besteht, die Inanspruchnahme einer Rückstellung ertragswirksam aufzulösen und gleichzeitig Aufwendungen insgesamt in Höhe der erforderlichen Auszahlungen in der gemeindlichen Ergebnisrechnung zu erfassen. Für die Erfassung der Zahlungsströme sei ausschließlich die gemeindliche Finanzrechnung vorgegeben. Sofern aus buchungstechnischen Gründen anders verfahren wird, muss spätestens im Jahresabschluss des betreffenden Haushaltsjahres eine Berichtigung in der Ergebnisrechnung vorgenommen werden, um aufgrund der Rückstellungsherabsetzung unterjährig erfasste Erträge und Aufwendungen wieder zu neutralisieren. Die Stadt Krefeld wendet das Bruttoprinzip an, sie eliminiert jedoch nicht im Rahmen des Jahresabschlusses den gebuchten Aufwand aus den laufenden Auszahlungen. Der Sachverhalt hat keinen Einfluss auf das Jahresergebnis der Gemeinde. 8. Aktivierte Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen 2015 in Euro 323.598,29 2016 in Euro 398.500,13 Veränderung in Euro +74.901,84 Bei den ausgewiesenen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Aktivierten Eigenleistungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Seite 79 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 9. Bestandsveränderung Im Haushaltsjahr 2016 ergab sich keine Bestandsveränderung, mangels Bestehens fertiger oder unfertiger Erzeugnisse. 10. Ordentliche Erträge Ordentliche Erträge 2015 in Euro 713.686.378,08 2016 in Euro 805.508.267,62 Veränderung in Euro +91.821.889,54 Die Ordentlichen Erträge sind im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 um 12,9 % gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Gewerbesteuererträge (+28,3 Mio. Euro), höherer Zuwendungen und allgemeine Umlagen (+30,6 Mio. Euro), sowie höhere Kostenerstattungen und Kostenumlagen (+18,9 Mio. Euro) zurückzuführen. 11. Personalaufwendungen Personalaufwendungen 2015 in Euro 188.765.702,09 2016 in Euro 201.854.289,92 Veränderung in Euro +13.088.587,83 Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 % gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Vergütungen für tariflich Beschäftigte zurückzuführen. Zum einen ist dies auf zusätzlich geschaffene Stellen bzw. Stellenänderungen zurückzuführen, die sich aus der Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergaben (Ausbauprogramm U3). Zum anderen ergab sich aus der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zusätzlicher Personalbedarf. Zudem schlagen sich die ab 01.08.2016 durchgeführten Besoldungserhöhungen um 2,1 % sowie die Tariferhöhungen ab 01.03.2016 um 2,4 % bei den Beschäftigten in den gestiegenen Personalaufwendungen nieder. In den Personalaufwendungen werden insgesamt rd. 25,0 Mio. Euro (Vorjahr 25,2 Mio. Euro) Aufwendungen aus der Zuführung zu den Rückstellungen ausgewiesen. Dies betrifft insbesondere die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen mit rd. 23,1 Mio. Euro. Seite 80 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 12. Versorgungsaufwendungen Versorgungsaufwendungen 2015 in Euro 25.082.031,54 2016 in Euro 25.148.394,09 Veränderung in Euro +66.362,55 Hier werden im Wesentlichen die Aufwendungen aus den Versorgungsleistungen und Beihilfen für die sich im Ruhestand befindlichen Beamten erfasst. Auf die Bemerkung B2 dieses Berichts im Zusammenhang mit der Buchung der laufenden Zahlungsleistungen rückgestellter Aufwendungen für Pensionen und Beihilfen wird an dieser Stelle verwiesen. 13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2015 in Euro Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 130.245.039,51 2016 in Euro 142.303.693,66 Veränderung in Euro +12.058.654,15 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Haushaltsjahr 2016 um 9,3 % gestiegen. Der Anstieg ist auf höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterhaltung von Gebäuden und Infrastrukturvermögen sowie auf gesteigerte Kostenerstattungen zurückzuführen. 14. Bilanzielle Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen 2015 in Euro 48.347.522,30 2016 in Euro 49.608.944,08 Veränderung in Euro +1.261.421,78 Die bilanziellen Abschreibungen umfassen im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen mit rd. 37,4 Mio. Euro. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind um rd. 1,0 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies ist auf die durchgeführten Großinvestitionen in 2016 (Neubau Hauptfeuerwache, Sanierung KaiserWilhelm-Museum und Haltestelle Ostwall/Rheinstraße) zurückzuführen. Seite 81 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Darüber hinaus werden unter den bilanziellen Abschreibungen in 2016 Zuführungen zu den Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe 10,8 Mio. Euro (Vorjahr 11,0 Mio. Euro) abgebildet. B3 In den bilanziellen Abschreibungen 2016 werden 11,7 Mio. Euro Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um einen Ausweisfehler, da die Wertberichtigungen von Forderungen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen auszuweisen sind. In dem Posten bilanzielle Abschreibungen in der Ergebnisrechnung 2016 werden 11,7 Mio. Euro Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen (Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen) ausgewiesen. Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen stellen keine bilanziellen Abschreibungen dar, sondern sind unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu veranschlagen. Die bilanziellen Abschreibungen 2016 sind daher um 11,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Bezugnehmend auf die Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales sind diese Aufwendungen nicht als bilanzielle Abschreibungen zu erfassen, denn sie stellen keinen Ressourcenverbrauch aus der Nutzung von Vermögensgegenständen durch die Gemeinde dar. Auf den für die Erfassung der gemeindlichen Geschäftsvorfälle verbindlich zu beachtenden Kontierungsplan gemäß des Runderlasses des Innenministeriums über das Muster für das doppische Rechnungswesen der Gemeinden vom 24.02.2005, zuletzt geändert durch den Runderlass des Innenministeriums vom 17.12.2012, wird verwiesen. Der Ausweisfehler hat weder eine Auswirkung auf das Ordentliche Ergebnis noch auf das Jahresergebnis der Stadt Krefeld. 15. Transferaufwendungen Transferaufwendungen 2015 in Euro 250.221.315,77 2016 in Euro 280.677.833,60 Veränderung in Euro +30.456.517,83 Unter Transferaufwendungen werden Leistungen der Stadt an Dritte verbucht, denen keine konkreten Gegenleistungen gegenüberstehen. Sie beruhen regelmäßig auf einseitigen Verwaltungsvorgängen und nicht auf einem Leistungsaustausch. Die Transferaufwendungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfen, Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland, Zuweisungen und Zuschüsse und die Gewerbesteuerumlage. Der Anstieg der Transferaufwendungen entfällt mit rd. 22,1 Mio. Euro auf höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit Sozial- und Jugendhilfen. Diese Erhöhungen sind insbesondere auf gestiegene Aufwendungen im Zusammenhang mit Hilfen für Asylbewerber zurückzuführen. Seite 82 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 16. Sonstige ordentliche Aufwendungen 2015 in Euro Sonstige ordentliche Aufwendungen 109.838.366,48 2016 in Euro 120.161.219,58 Veränderung in Euro +10.322.853,10 Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht den anderen Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich insbesondere ein Anstieg der Aufwendungen für Mieten und Pachten um rd. 4,2 Mio. Euro ergeben. Zum Großteil ist dies auf die Anmietung von Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen zurückzuführen. Weitere Ansteige ergaben sich bei den Leistungen an Arbeitssuchende, die um rd. 2,3 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Auf die Bemerkung B3 dieses Berichts im Zusammenhang mit dem Falschausweis der Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen in Höhe von 11,7 Mio. Euro als bilanzielle Abschreibungen wird an dieser Stelle verwiesen. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind um 11,7 Mio. Euro zu erhöhen, während die bilanziellen Abschreibungen entsprechend um diesen Betrag zu verringern sind. Auf den für die Erfassung der gemeindlichen Geschäftsvorfälle verbindlich zu beachtenden Kontierungsplan gemäß des Runderlasses des Innenministeriums über das Muster für das doppische Rechnungswesen der Gemeinden vom 24.02.2005, zuletzt geändert durch den Runderlass des Innenministeriums vom 17.12.2012, wird verwiesen. Der Ausweisfehler hat weder eine Auswirkung auf das Ordentliche Ergebnis noch auf das Jahresergebnis der Stadt Krefeld. 17. Ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen 2015 in Euro 752.499.977,69 2016 in Euro 819.754.374,93 Veränderung in Euro +67.254.397,24 Die Ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 um 8,9 % gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf gestiegene Personalaufwendungen (+13,0 Mio. Euro), gestiegene Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+12,1 Mio. Euro) sowie auf gestiegene Transferaufwendungen (+30,5 Mio. Euro) zurückzuführen. Seite 83 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 18. Ordentliches Ergebnis Ordentliches Ergebnis 2015 in Euro -38.813.599,61 2016 in Euro -14.246.107,31 Veränderung in Euro +24.567.492,30 Das Ordentliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2016 weist wie im Vorjahr einen negativen Saldo aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Ordentliche Ergebnis jedoch um 24,6 Mio. Euro verbessert, da den um 67,3 Mio. Euro erhöhten Aufwendungen insgesamt um 91,8 Mio. Euro gestiegene Ordentliche Erträge gegenüber stehen. 19. Finanzerträge Finanzerträge 2015 in Euro 20.538.169,05 2016 in Euro 17.709.492,77 Veränderung in Euro -2.828.676,28 Die Finanzerträge sind aufgrund geringerer Ausschüttungen von Gewinnanteilen an verbundenen Unternehmen um 2,8 Mio. Euro gesunken. 20. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2015 in Euro Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 8.552.478,95 2016 in Euro 9.175.180,48 Veränderung in Euro +622.701,53 Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die unter Bilanzposition 3.4 gebuchte sonstige Rückstellung im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Fördermittel zurückzuführen. Die Zinsen auf die zurück zu zahlenden Fördermitteln belasten das Haushaltsjahr 2016. 21. Finanzergebnis Finanzergebnis 2015 in Euro 11.985.690,10 2016 in Euro 8.534.312,29 Veränderung in Euro -3.451.377,81 Das gesunkene Finanzergebnis ergibt sich aus den im Vergleich zum Vorjahr verringerten Finanzerträgen und gestiegenen Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen. Seite 84 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 22. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 2015 in Euro -26.827.909,51 2016 in Euro -5.711.795,02 Veränderung in Euro +21.116.114,49 Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 2016 weist wie im Vorjahr einen negativen Saldo aus. Die Verbesserung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit um 21,1 Mio. Euro ist auf das im Vergleich zum Vorjahr um 24,6 Mio. Euro deutlich gestiegene ordentliche Ergebnis zurückzuführen. Dieser Verbesserung steht ein um 3,5 Mio. Euro verringertes Finanzergebnis gegenüber. Seite 85 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3.5 Prüfung des Lageberichts 2016 Dem Jahresabschluss ist gemäß § 95 (1) S.4 GO NRW in Verbindung mit § 37 (2) GemHVO ein Lagebericht beizufügen. Die inhaltlichen Anforderungen an den Lagebericht werden in § 48 GemHVO konkretisiert. So ist der Lagebericht so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und darüber eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft enthält. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen einbezogen werden. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung ist auf die Chancen und Risiken der Gemeinde einzugehen. Auf die hierfür zugrunde liegenden Annahmen ist einzugehen. 3.5.1 Allgemeine Hinweise Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der bis zum 31.05.2017 vorhandenen Erkenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und musste, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2016 bekannt geworden sind. Der Lagebericht der Verwaltung für das Jahr 2016 gliedert sich wie folgt: I. II. III. IV. V. VI. VII. Einleitung Rahmenbedingungen der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit Der Jahresabschluss nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Chancen und Risiken – Ausblick Weitere Angaben Anlagen zum Lagebericht – Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW – Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW. Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht im Wesentlichen der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Seite 86 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3.5.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung Nachfolgend wird zusammengefasst die Beurteilung der Lage der Stadt Krefeld durch die Verantwortlichen der Gemeinde (siehe Jahresabschluss 2016, S. 63 ff. zum Lagebericht) dargestellt. Der Lagebericht enthält aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen zu den Rahmenbedingungen sowie zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Krefeld: • • • • • • • • • Am 22.09.2016 wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung der von dem Rat der Stadt Krefeld für das Jahr 2016 beschlossenen Haushaltssatzung sowie für die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 erteilt. In der Ratssitzung der Stadt Krefeld vom 08.12.2016 wurde die Haushaltssatzung 2017 sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts beschlossen und die Genehmigung dieser durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17.05.2017 erteilt. Am 08.12.2016 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2014 festgestellt sowie der Gesamtabschluss zum 31.12.2013 vom Rat der Stadt Krefeld bestätigt. Außerdem wurde am 08.12.2016 durch den Rat die Übertragung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld in die zum 16.12.2016 neu gegründete Kommunalbetrieb Krefeld AöR beschlossen. Infolge des Beschlusses des Landes NRW in 2016 über das Programm „Gute Schule“ werden der Stadt Krefeld in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich 7,5 Mio. Euro zugewiesen (insgesamt rd. 30 Mio. Euro). Ein bereits erstelltes Maßnahmenpaket soll bis 2020 umgesetzt werden. In 2016 seien bereits erste Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem KInvFöG abgeschlossen worden. Der Rat habe bereits in 2015 Investitionsmaßnahmen nach dem KInvFöG mit einem Gesamtvolumen von rd. 22 Mio. Euro beschlossen. Für die Umsetzung haben die Kommunen bis 2020/2021 Zeit. Zu den Rahmenbedingungen der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit wird angeführt, dass sich die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 % auf 10,2 % geringfügig verbessert habe. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften läge 2016 bei 15.980 und sei somit im Vergleich zum Vorjahr (15.582) angestiegen, wodurch der städtische Haushalt bei den Kosten der Unterkunft nicht unerheblich belastet werde. Zur Vermögenslage wird ausgeführt, dass die Aktivseite der Bilanz durch das Anlagevermögen geprägt werde. Mit 2.181 Mio. Euro habe das Anlagevermögen einen Anteil von rd. 96 % der Bilanzsumme. Die wesentlichen Zugänge in 2016 seien mit rd. 64,3 Mio. Euro auf die Aktivierung der Hauptfeuerwache, der Maßnahmen des Kaiser Wilhelm Museums sowie des Ostwalls zurückzuführen. Im Haushaltsjahr wurde die Baumaßnahme „Haltestelle Rheinstraße“ auf dem Ostwall nahezu vollständig aktiviert. Darüber hinaus seien die in den Vorjahren begonnenen und vorgenommenen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Kaiser Wilhelm Museums mit einem Volumen von 17,7 Mio. Euro in 2016 abgeschlossen worden. Ebenfalls sei das Projekt „Neubau und Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form eines ÖPP-Modells in 2016 fertiggestellt worden. Die Forderungen seien im Haushaltsjahr 2016 um 9,1 Mio. Euro angestiegen, weil insbesondere Erstattungen vom Land (5,5 Mio. Euro) und vom überörtlichen Träger der Jugendhilfeaufwendungen (3,0 Mio. Euro) zum Stichtag ausstünden. Die auf den Gesamtforderungsbestand anfallenden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen beliefen sich auf rd. 49 Mio. Euro (Vorjahr: 44 Mio. Euro) Seite 87 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 • • • • • • • • • • • • • • Des Weiteren wird dargestellt, dass sich das Eigenkapital der Stadt Krefeld um 5,9 Mio. Euro reduziert habe. Dies ist auf das Jahresergebnis 2016 (-5,7 Mio. Euro), auf ergebnisneutrale Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 43 (3) GemHVO NRW (+0,3 Mio. Euro) sowie auf Eröffnungsbilanzkorrekturen (-0,5 Mio. Euro) zurückzuführen. Auf die seit 2008 sinkenden Eigenkapitalquoten wird hingewiesen. Der kontinuierliche Rückgang sei im Wesentlichen auf die vorjährigen Jahresfehlbeträge, auf die Anstiege der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Liquiditätskredite zurückzuführen. Die Rückstellungen in Höhe von 554,3 Mio. Euro seien mit 93 % auf die Pensions- und Beihilfenverpflichtungen zurückzuführen. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen um rd. 3 % im Vergleich zum Vorjahr sei insbesondere auf den Jahresprogress, Beförderungen und Besoldungserhöhungen sowie auf die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage zurückzuführen. Der Nettokreditbestand bezogen auf die investiven Kredite sei in 2016 um 8,7 Mio. Euro gesunken, wobei keine Neuaufnahmen von investiven Krediten erfolgt sei. Bezüglich der Liquiditätskredite wird ausgeführt, dass es erneut gelungen sei, den Bestand zu reduzieren. Während dieser im Vorjahr um 9,5 Mio. Euro reduziert werden konnte, wurde der Bestand in 2016 aufgrund konsumtiver Überschüsse um weitere 4,0 Mio. Euro verringert. Zur Ertragslage wird angegeben, dass das im Haushaltsjahr 2016 erzielte Ergebnis in Höhe von -5,7 Mio. Euro sich um 33,3 Mio. Euro positiver entwickelt habe als prognostiziert wurde und sich im Vergleich zum Vorjahr um 21,1 Mio. Euro verbessert habe. Zudem wird angegeben, dass sich die Steuern und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz um rd. 20,3 Mio. Euro deutlich verbessert haben. Die Gewerbesteuererträge lägen mit rd. 28,3 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Darüber hinaus seien die Transfererträge im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Mio. Euro gestiegen, wobei diese um 11,9 Mio. Euro unter dem Planansatz lägen, was auf geringere Erstattungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zurückzuführen sei. Die Entwicklung des Haushalts sei in 2016 durch einen Anstieg der Steuererträge und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum Vorjahr um 34,1 Mio. Euro geprägt. Die Nettosteuerquote belaufe sich in 2016 auf 39,4 %. Des Weiteren hätten Zuwendungen und allgemeine Umlagen, die zu 69 % aus den Schlüsselzuweisungen vom Land resultieren, einen wesentlichen Einfluss auf die Erträge der Stadt Krefeld. Aufgrund der in 2016 gestiegenen Gewerbesteuererträge würden negative Auswirkungen auf künftige Schlüsselzuweisungen erwartet. Durch die steigenden Flüchtlingszahlen sei die Stadt Krefeld seit 2014 vor finanzielle, personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen gestellt. Bis Juli 2016 sind die Flüchtlingszahlen weiter gestiegen. Seitdem sind die Flüchtlingszahlen rückläufig. Durch die Flüchtlingssituation sei es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der sonstigen Transfererträge (ca. +3,7 Mio. Euro), gestiegenen Kostenerstattungen (ca. +18,9 Mio. Euro) sowie gestiegenen Transferaufwendungen (ca. +30,5 Mio. Euro) gekommen. Auf die Finanzerträge in Höhe von 17,7 Mio. Euro entfielen 15,9 Mio. Euro auf Gewinnanteile (insbesondere von verbundenen Unternehmen). Den Finanzerträgen ständen im Wesentlichen Zinsen für die Überlassung von Fremdkapital in Höhe von 7,1 Mio. Euro gegenüber. Außerdem werde das in 2016 anhaltend niedrige Zinsniveau im Wesentlichen für die geringen Zinsaufwendungen verantwortlich gemacht. Abschließend wird neben der bereits beschriebenen Entwicklung des Jahresergebnisses herausgestellt, dass sich in 2016 Verbesserungen im Vergleich zum fortgeschrieSeite 88 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 benen Ansatz sowohl aus den gestiegenen Gewerbesteuererträgen (+20,3 Mio. Euro) und Erstattungen in den Bereichen Abfallwirtschaftsplanung und Straßenreinigung (+3,8 Mio. Euro) ergeben haben. Daneben seien weniger Aufwendungen insbesondere für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 4,7 Mio. Euro entstanden, die im Wesentlichen auf die Bereiche Abfallwirtschaftsplanung, Straßenreinigung, Reinigung und Energie entfielen. Der Lagebericht der Verantwortlichen der Gemeinde enthält zum Ausblick und zu den Chancen und Risiken aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen: • • • • • • • • • • Mit Verfügungen vom 22.09.2016 und vom 17.05.2017 habe die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzungen 2016 und 2017 sowie die erste und zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Krefeld genehmigt. Die Konsolidierung des Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts müssten weiterhin bei allen städtischen Entscheidungen allerhöchste Priorität haben. Bei der Umsetzung der HSK-Maßnahmen sei zu beachten, dass neben der Ergebniswirkung auch eine Liquiditätswirkung bestehe. Diese Wirkungen würden in der Investitionsplanung berücksichtigt. Für das Jahr 2017 sehe der Ergebnisplan ein Haushaltsdefizit in Höhe von 34,5 Mio. Euro vor. Erstmalig im Jahr 2020 werde ein Überschuss von 5,9 Mio. Euro erwartet. Im Lagebericht werden in diesem Zusammenhang die Kernbotschaften zum Haushaltsplan 2017 stichpunktartig aufgeführt. Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs seien die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung auf Basis aktualisierter Orientierungsdaten sowie Steigerungsraten des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ zum Stand Mai 2017. Würden sich diese negativer als prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen noch das geplante Steueraufkommen realisieren lassen. Aufgrund der im Haushaltsjahr 2016 positiv entwickelten Gewerbesteuererträge werde mit einem Absinken der Schlüsselzuweisungen ab 2018 gerechnet. Weitere Risiken werden in der Anfang 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen gesehen, die ab 2020 zu deutlichen Umwälzungen in der Kommunalfinanzierung führen sollen. Die sich hieraus ergebenden konkreten Auswirkungen auf die Stadt Krefeld seien derzeit nicht abschätzbar. Weiterhin werde die Flüchtlingsthematik als schwer kalkulierbares Risiko der kommunalen Haushalte gesehen, da die sich hieraus ergebenden finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen überwiegend von den Kommunen getragen würden. Sowohl Chancen als auch Risiken werden in der Umsetzung des KInvFöG NRW gesehen, wodurch eine Förderung von Investitionen in Höhe von 20 Mio. Euro ermöglicht werden, die Umsetzung jedoch die Kapazitäten der Verwaltung in den künftigen Jahren überproportional binden werde. Des Weiteren wird für die Umsetzung des in 2016 vom Land NRW beschlossenen Programms „Gute Schule 2020“ ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf in der Bauund Schulverwaltung als erforderlich angesehen. Ein Risiko für den Haushalt bestehe aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Dezember 2015 zur kalkulatorischen Verzinsung. Zum Entgegenwirken des sich ergebenden Risikos würden permanent rechtlich zulässige Methoden geprüft und angewandt. Seite 89 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 • • • • • • • • • • Bezüglich steuerlicher Risiken wird auf den Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus der BgA Sport und Schulsportanlagen im Zuge einer abgeschlossenen Betriebsprüfung hingewiesen, weshalb die Körperschaftsteuerfreistellungsbescheide ab dem Kalenderjahr 2007 aufgehoben wurden. Ein weiteres Risiko werde in einer möglichen Steuermehrbelastung durch § 2b UStG gesehen. Als Positiv erachtet werde die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Infolge der vom Bundeskabinett am 16.11.2016 beschlossenen Ausweitung der Reform des Unterhaltsvorschusses werde mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen gerechnet. Sowohl die Höhe der Ausgleichszahlungen durch Bund und Land als auch die Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung der Stadt Krefeld seien noch nicht bestimmbar. Die allgemeine konjunkturelle Entwicklung berge ein weiteres nicht unerhebliches Risiko in Bezug auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen. Auch stelle die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Bezug auf die künftige Entwicklung der Transferleistungen einen Unsicherheitsfaktor dar. Ebenfalls werden die Entwicklung von Rohstoff- und Energiepreisen als nicht unerhebliches Risiko für den städtischen Haushalt angesehen. Infolge der Durchführung des Zensus 2011 wurde ein Einwohnerverlust ermittelt, der zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt führe. Der Ausgang der hierzu beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klage müsse abgewartet werden. Bezüglich der aktuellen Zinsentwicklung wird dargestellt, dass weiterhin Chancen in den günstigen Zinssätzen gesehen werden. Ebenso wird auf das Risiko eines etwaigen Zinsanstiegs in Bezug auf die Entwicklung der Zinsaufwendungen hingewiesen. Als Herausforderung werde die Finanzierung der künftig weiterhin steigenden Pensionsrückstellungen angesehen, für die keine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe vorlege. Die zum Stichtag bilanzierten Pensionsrückstellungen belaufen sich auf 516,3 Mio. Euro. Im Lagebericht wird weiter ausgeführt, dass Chancen zur Haushaltskonsolidierung in den geplanten Organisationsveränderungen durch den Betrieb des „Kommunalbetrieb Krefeld“ sowie in der Neustrukturierung der Ausländerabteilung durch Aufgabenbündelung und Optimierung der Organisationsstrukturen gesehen werden. Bezüglich des Einflusses der städtischen Tochterunternehmen auf das Jahresergebnis der Stadt Krefeld und die damit verbundene Unsicherheit in Bezug auf die Entwicklung der zurzeit schwierigen Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt wird im Lagebericht hingewiesen. Die Beurteilung der Lage der Stadt Krefeld, insbesondere die Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt Krefeld, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis der Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung durch die Verantwortlichen der Gemeinde dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Die vom § 95 (2) GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2 angefügt. B4 Entgegen der Vorschrift des § 95 (2) GO NRW fehlen am Schluss des Lageberichts die Angaben zu einem Ratsmitglied, das erst im Folgejahr ausgeschieden ist (Ein Ratsmitglied wird nicht aufgeführt). Seite 90 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Ein Ratsmitglied wird am Schluss des Lageberichts 2016 im Abschnitt VII (Anlage 2) nicht aufgeführt. Gemäß § 95 (2) GO NRW sind für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, entsprechende Pflichtangaben zu tätigen. Die Mandatsniederlegung dieses Ratsmitglieds erfolgte erst am 30.04.2017, somit sind die Pflichtangaben im Lagebericht für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 erforderlich. Darüber hinaus wird nicht von allen Ratsmitgliedern der ausgeübte Beruf angegeben. Gemäß der Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales wird darauf hingewiesen, dass keine Schutzklausel besteht, nach der in besonderen Fällen lediglich eingeschränkte Angaben gemacht werden dürfen, außer das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder würde gefährdet. Solche Umstände wurden im Rahmen der Prüfung nicht bekannt. 3.6 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel beizufügen, der nach § 41 (3) Nr. 1 GemHVO NRW zu gliedern ist. Der Anlagenspiegel liegt vor (Jahresabschluss der Verwaltung 2016, Anlage 1, Seite 44) und entspricht dem durch den Verordnungsgeber vorgegebenen Aufbau. Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens zum 31.12.2016 betrug rd. 2,181 Mrd. Euro gegenüber rd. 2,164 Mrd. Euro zum 31.12.2015. Damit liegt er mit rd. 17 Mio. Euro über dem Buchwert des Vorjahres. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Anlagenklasse der Sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude zurückzuführen und resultiert aus den Aktivierungen der in 2016 fertiggestellten Hauptfeuerwache, der Umbaumaßnahmen des Kaiser-Wilhelm-Museums und des OstwallUmbaus. Im Anlagenspiegel zum 31.12.2016 werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sach- und Finanzanlagen von rd. 37,607 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 36,164 Mio. Euro) zu den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgten sowohl analytische Prüfungshandlungen als auch Einzelfallprüfungshandlungen. Dabei erfolgte eine stichprobenartige Belegprüfung über sämtliche Anlagenklassen hinsichtlich der in 2016 gebuchten Zu- und Abgänge sowie der Umbuchungen. Darüber hinaus erfolgte in Stichproben die Überprüfung bezüglich der verwendeten Nutzungsdauern sowie der gebuchten Abschreibungen. Die Abschreibung der Anlageobjekte hat laut § 35 GemHVO NRW zu erfolgen. Als Abschreibungsmethode wendet die Stadt Krefeld lediglich die lineare Abschreibung an. Die Abschreibungsdauer von Vermögensgegenständen richtet sich nach der „NKF Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ in Verbindung mit den Krefeld-spezifischen Regelungen. Die Buchung der Abschreibungsbeträge erfolgt in der Gesamtergebnisrechnung und in den Teilergebnisrechnungen. Seite 91 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Veränderung Bilanzwert in Euro 25.343.454,72 19.059.617,17 -6.283.837,55 Die Auszahlungen für Baumaßnahmen gehören im Bereich der Gesamtfinanzrechnung zu den Investitionsausgaben, die unmittelbare Auswirkungen auf Bilanzpositionen des Anlagevermögens haben, da Vermögensmehrungen erzielt werden. Die Auszahlungen werden i. d. R. durch Zuwendungen sowie aus Überschüssen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert. Teilweise erfolgt auch eine Finanzierung durch Zuwendungen, so dass Sonderposten zu bilden sind. Ausgaben im Baubereich belasten die Stadt in den Folgejahren mit Abschreibungen und Ausgaben für die Bauunterhaltung, so dass Investitionen zu Folgekosten führen. Das oben ausgewiesene Ist-Ergebnis teilt sich wie folgt auf (investiv): Bezeichnung Hochbaumaßmaßnahmen Tiefbaumaßnahmen Sonstige Baumaßnahmen Summe 2016 Betrag in Euro 8.799.457,35 10.198.328,66 61.831,16 19.059.617,17 2015 Betrag in Euro 8.357.790,96 16.959.051,02 26.612,74 25.343.454,72 Die den Konten zugeordneten Beträge konnten aus dem Buchhaltungssystem ermittelt werden. Bei Vorlage von Bauabrechnungen wurden die über die Konten erfolgten Auszahlungen stichprobenartig geprüft. 4. Prüfung der Abschlüsse und Mittelverwendung der Stiftungen / Nachlässe 4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2016 Die Stiftungsabschlüsse sind gemäß § 103 (1) Ziffer 2 i. V. m. § 97 (1) Nr. 2 GO NRW zu prüfen. Die Bewirtschaftung der Stiftungen erfolgt über Innenaufträge. Die Stiftungsabschlüsse sind im Jahresabschluss 2016 als Anlage zum Anhang (Anlage 5, Jahresabschluss Seite 48 ff.) abgebildet. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 orientierte sich an der Nachvollziehbarkeit der Gesamtaufstellung unter Heranziehung der Einzelpositionen der Vermögensübersicht, der Jahresaufwendungen und den Erträgen. Die Barbestände werden nach dem Durchschnittszins für Tagesgeldanlagen tagesgenau verzinst. Außer den Barbeständen existieren Wertpapiere und Sparbücher, die wegen ihres auf Dauer angelegten Bestandes ins Anlagevermögen gebucht worden sind. Die langfristigen Wertanlagen sowie die Darlehensforderungen sind als Sonstige Ausleihungen verbucht. Seite 92 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 4.2 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung Weitere Schritte zur Einführung des Internen Kontrollsystems in der Stiftungsverwaltung wurden umgesetzt. So wurde ein regelmäßiges Reporting installiert, mit dem die Stiftungsverwaltung den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften jährlich über die Entwicklungen des zurückliegenden Jahres informiert. Der Stiftungsbericht für das Jahr 2016 wurde dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2017 sowie dem Rat am 05.12.2017 vorgelegt. Er orientiert sich inhaltlich an den Stiftungsabschlüssen und den dortigen Vermögens- und Ergebnisübersichten und enthält darüber hinaus Erläuterungen zu den Stiftungszwecken sowie einen Maßnahmenkatalog. Hinsichtlich der an die Krefelder Bau GmbH übertragenen Aufgaben der Wohnungsverwaltung, Objektbewirtschaftung sowie Miet- und Finanzbuchhaltung wird dem Vieraugenprinzip insoweit Rechnung getragen, als eine rechnerische Prüfung der Verwendung der Mittel unter Abgleich der Kontoauszüge erfolgt. Des Weiteren werden die jährlichen Abrechnungen für Sanierungsmaßnahmen durch den Fachbereich 60 vor dem Hintergrund sachlicher Richtigkeit geprüft, mit den vierteljährlichen Abschlägen verrechnet und der Restbetrag dem FB 21 in Rechnung gestellt. 5. Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben Nach § 103 (1) S. 2 GO NRW soll die örtliche Rechnungsprüfung die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben prüfen, bei denen die Zahlungsvorgänge durch den Träger der Aufgabe wahrgenommen werden und die insgesamt von finanzieller Bedeutung sind. Die Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte kann durch die Rechnungsprüfung erfolgen, da Vorgaben Dritter nicht erfolgen bzw. nicht bekannt sind. Es werden regelmäßig die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben und die Zahlung von Wohngeld geprüft. Die Prüfungen wurden durch die Prüfungsvermerke Nr. 152/2016 (Sozialhilfe) für das Haushaltsjahr 2015 und Nr. 022/2017 (Wohngeld) für das Haushaltsjahr 2016 dokumentiert. Bei der Prüfung haben sich keine Beanstandungen ergeben. 6. Kennzahlen zum Jahresabschluss 2016 Dieser Bericht enthält wie in den Vorjahren einige ausgewählte Kennzahlen, die in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und der Gemeindeprüfungsanstalt sowie Vertretern von örtlichen Rechnungsprüfungen entwickelt wurden. Mithilfe der Kennzahlen sollen überregionale Vergleiche angestellt und die wirtschaftliche Lage der Kommunen beurteilt werden. Die örtliche Rechnungsprüfung ermittelt die ausgewählten Kennzahlen jährlich und durch einen Vergleich mit dem Vorjahreswert werden Veränderungen erkennbar, so dass Aussagen zur Bilanz- und Haushaltsentwicklung möglich sind. Seite 93 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Durch Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008 – 34-48.04.05/01-2323/08 – wurden folgende Kennzahlen für die Bilanz- und Haushaltsentwicklung festgelegt: 1. 2. 3. 4. Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquote 1 Eigenkapitalquote 2 Fehlbetragsquote 5. 6. 7. 8. Infrastrukturquote Abschreibungsintensität Drittfinanzierungsquote Investitionsquote 9. 10. 11. 12. 13. Anlagendeckungsgrad 2 Dynamischer Verschuldungsgrad Liquidität 2. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote 14. 15. 16. 17. 18. Steuerquote bzw. Allgemeine Umlagenquote Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Vermögenslage Finanzlage Ertragslage Die Kennzahlen können ein Hilfsmittel bei der Beurteilung der Haushaltssituation sein. Sie können durch (zulässige) Steuerung von Zahlungen beeinflusst werden. Nachfolgend wird die Entwicklung von ausgewählten Kennzahlen dargestellt. Es wird dabei vom Ist-Ergebnis ausgegangen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte kann hier als Orientierungswert zur Einschätzung des jeweiligen Wertes der Kennzahl dienen. Die aktuellsten verfügbaren Vergleichswerte ergeben sich aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Verwaltungsprüfung der Stadt Krefeld in den Jahren 2012 – 2014 für das Jahr 2012 (Berichtsteil Finanzen, Seite 16, bzw. sind auf der Internetseite der GPA veröffentlicht. Aktuellere Vergleichswerte der GPA lagen bis zum Redaktionsschluss weiterhin nicht vor, so dass die diesbezügliche Vergleichbarkeit eingeschränkt ist. Es ist davon auszugehen, dass mit dem nächsten Prüfungszyklus der GPA aktuellere Vergleichszahlen vorgelegt werden (für die kreisangehörigen Kommunen ist dies im Jahr 2017 bereits geschehen). Aufwandsdeckungsgrad Kennzahl in % 2013 92,2 2014 89,9 2015 94,8 2016 98,3 Der "Aufwandsdeckungsgrad" gibt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (2016 = 819.754.374,93 Euro) durch ordentliche Erträge (2016 = 805.508.267,62 Euro) gedeckt werden können. Der Deckungsgrad hat sich aufgrund des gesunkenen Haushaltsdefizites gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht und wieder annähernd den Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 erreicht, dieser betrug seinerzeit 94,9 %. Seite 94 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Eigenkapitalquote I Kennzahl in % 2013 26,3 2014 22,6 2015 21,8 2016 21,2 Die „Eigenkapitalquote I“ gibt das Verhältnis des Eigenkapitals (2016 = 480.787.638,22 Euro) zur Bilanzsumme (2016 = 2.264.922.798,27 Euro) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz wieder. Hier ist ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 15,0 %. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert. Eigenkapitalquote II Kennzahl in % 2013 46,82 2014 44,0 2015 42,9 2016 42,7 Die „Eigenkapitalquote II“ bildet das Verhältnis des Eigenkapitals (2016 = 480.787.638,22 Euro) unter Einbeziehung der „Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter“ (Sonderposten für Zuwendungen: 2016 = 400.157.701,37 Euro sowie für Beiträge: 2016 = 87.197.477,88 Euro) zur Bilanzsumme 2016 = 2.264.922.798,27 Euro) ab. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 34,7 %. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote auch hier weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert. Fehlbetragsquote Kennzahl in % 2013 5,6 2014 11,7 2015 4,6 2016 1,1 Die "Fehlbetragsquote" gibt an, inwieweit Ausgleichsrücklage (2016 = 0 Euro) und Allgemeine Rücklage (2016 = 513.327.342,75 Euro) zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages (2016 = -5.711.795,02 Euro) eingesetzt werden müssen. Bei einem ausgeglichenen Haushalt beträgt die Fehlbetragsquote „0 %“. Die Quote hat sich aufgrund des gesunkenen Haushaltsdefizites gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 23,2 %. Die Stadt Krefeld liegt somit weiterhin deutlich unter diesem Durchschnittswert. Zinslastquote Kennzahl in % 2013 1,7 2014 1,3 2015 1,1 2016 1,1 Durch die "Zinslastquote" wird erkennbar, welche Belastung aus Finanzaufwendungen (2016 = 9.175.180,48 Euro) zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen (2016 = 819.754.374,93 Euro) besteht. Die günstige Zinsentwicklung sowie reduzierte Kredite zur Liquiditätssicherung bei gleichzeitig steigenden ordentlichen Aufwendungen haben zu einem gleichbleibenden Wert geführt. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 3,5 %. Die Stadt Krefeld liegt somit weiterhin unter dem Durchschnittswert. Seite 95 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Netto-Steuerquote Kennzahl in % 2013 41,3 2014 39,3 2015 39,9 2016 39,4 Die "Nettosteuerquote" gibt an, zu welchem Teil die Gemeinde "sich selbst" finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, von den Steuererträgen insgesamt (2016 = 328.121.151,84 Euro) den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage; 2016 = 8.958.017,60 Euro) und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit (2016 = 8.702.074,23 Euro) in Abzug zu bringen. Die so bereinigten Steuererträge (2016 = 310.461.060,00 Euro) werden zu den ebenso bereinigten ordentlichen Erträgen ins Verhältnis gesetzt. Die Netto-Steuerquote ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 38,7 %. Personalintensität I Kennzahl in % 2013 22,5 2014 24,3 2015 25,1 2016 24,6 Die Kennzahl "Personalintensität" zeigt auf, welchen Anteil der Personalaufwand (2016 = 201.854.289,92 Euro) an den gesamten konsumtiven Aufwendungen (2016 = 819.754.374,93 Euro) hat. In den Werten sind keine Aufwendungen für Versorgungs- und Beihilfeleistungen enthalten, da diese in einer gesonderten Zeile der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 20,4 %. Transferaufwandsquote Kennzahl in % 2013 32,5 2014 32,1 2015 33,3 2016 34,2 Mit der "Transferaufwandsquote" lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Transferaufwendungen (im Regelfall Zahlungen für den Sozial- und Jugendbereich; 2014 ist dieser Wert u.a. aufgrund der Flüchtlingsbetreuung gestiegen) im Verhältnis zu den Gesamt- (ordentlichen) Aufwendungen (2016 = 819.754.374,93 Euro) erfolgen. Die Quote ist im Verhältnis zum Vorjahr gestiegen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 40,0 %. Hier liegt die Stadt Krefeld weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Seite 96 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 7. Bemerkungen zur Prüfung Die Prüfung des NKF-Jahresabschlusses wurde beendet, ohne dass Sachverhalte bekannt wurden, die eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes erforderlich gemacht hätten. Die Hinweise im Bericht sollen – wie in Berichten der Vorjahre - Verbesserungen bewirken. Der Bericht zum Jahresabschluss 2016 wurde gemäß § 10 (5) RPO dem Oberbürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Diese Stellungnahme ist als Anlage 1 und 2 dem Bericht beigefügt. Der Oberbürgermeister kann eine Stellungnahme zu den Hinweisen und zu weiteren Sachverhalten abgeben. Bei der Prüfung handelt es sich um eine Auftragsarbeit für den Rechnungsprüfungsausschuss, der als zuständiges Organ für die Prüfung des Jahresabschlusses bei der Beratung zur Ergänzung dieses Berichtes oder für zukünftige Berichte Prüffelder erweitern oder neu festlegen kann. Vorgaben des Ausschusses sind bisher nicht erfolgt. Seite 97 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 8. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Entlastungsvorschlag In Anlehnung an die aktuellen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wurde der Bestätigungsvermerk gegenüber dem Wortlaut des Vorjahres angepasst. Nach dem abschließenden Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld, wird folgender gem. § 101 (4) S. 1 GO NRW uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Rechnungsprüfung hat die Jahresabschlussprüfung nach § 101 (1) GO NRW in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Krefeld sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Seite 98 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Seite 100 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Anlage 1: Zusammenstellung der Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme des Oberbürgermeisters Der Prüfungsbericht Nr. 25/2017 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Bemerkungen sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt. Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungsbemerkungen nachstehend nach. Seite 101 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Nummer B1 B2 B3 Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme der Verwaltung Sondervermögen: Mangels Vorliegen aktueller Jahresabschlüsse der Senioreneinrichtungen der Stadt war die Beurteilung des Buchwertes dieses Sondervermögens im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 nicht abschließend möglich. Der Jahresabschluss 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtungen wurde erst Ende 2017 festgestellt. Die ausstehenden Jahresabschlüsse 2015 und 2016 sollen sukzessive nachgeholt werden. Aus Sicht der Verwaltung liegen trotz fehlender festgestellter Jahresabschlüsse 2015 und 2016 keine finanziellen Risiken vor, die einer bilanziellen Einordnung im städtischen Jahresabschluss 2016 entgegenstehen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist im Besitz zweier Immobilien, die zu auskömmlichen Sätzen verpachtet sind. Außerdem werden die Kosten der Altenerholung hauptsächlich durch Zuwendungen nach SGB XII und durch Betriebskostenzuschüsse der Stadt Krefeld abgedeckt. Daneben hält die Einrichtung im Wesentlichen die Anteile an der Städtischen Seniorenheime Krefeld gGmbH, die regelmäßig positive Jahresergebnisse erzielt. Die Umsetzung einer aufwandsmindernden Inanspruchnahme der Pensionsrückstellungen wird im Jahresabschluss 2017 geprüft. 37 79 82 Sonstige ordentliche Erträge: In der Ergebnisrechnung werden die laufenden Auszahlungen für Pensionen und Beihilfen als Aufwand dargestellt. Gleichzeitig erfolgt die Buchung der Rückstellungsinanspruchnahmen als sonstiger ordentlicher Ertrag in Höhe von 8,2 Mio. Euro. Beides stellt lediglich zahlungswirksame Vorgänge dar, die nicht in der Ergebnisrechnung darzustellen sind. Es handelt sich hierbei um einen Ausweisfehler. Bilanzielle Abschreibungen: In den bilanziellen Abschreibungen 2016 werden 11,7 Mio. Euro Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um einen Ausweisfehler, da die Wertberichtigungen von Forderungen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen auszuweisen sind. Seite 102 Die Verwaltung wird den Ausweis prüfen und hieraus resultierende systemtechnische Umstellungen in SAP DZ KM vornehmen. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Seite 104 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Anlage 2: Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters Der Prüfungsbericht Nr. 25/2017 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt. Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat zu den Hinweisen gleichwohl Stellung genommen. Die Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen ist nachstehend aufgeführt. Seite 105 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Nummer H1 H2 H3 H4 H5 H6 Seite 12 12 19 26 26 31 Berichtsteil/Text Stellungnahme der Verwaltung Aufstellung des Jahresabschlusses: Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Rat wurde nicht eingehalten. Der Jahresabschluss 2016 konnte dem Rat erst in seiner Sitzung am 06.07.2017 vorgelegt werden, was in der vorrangigen Bearbeitung anderer Themen begründet liegt (z. B. Umsetzung von HSK-Maßnahmen) und auch einer teilweise nicht auskömmlichen Stellenbesetzung geschuldet ist. Es wird auf die Stellungnahme zu H1 verwiesen. Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde wurde informiert. Die Funktionstrennung ist durch die Dienstanweisung 201, durch schriftliche Arbeitsanweisungen und das fachbereichsinterne Kontrollsystem gewährleistet. Dadurch ist die Funktionsfähigkeit der Buchhaltung sowohl im regulären Tagesgeschäft als auch im Krankheitsfall sichergestellt. Der versäumte Abgang wurde bei den Jahresabschlussarbeiten 2016 erkannt und unverzüglich nachgeholt. Im Anschluss erfolgte die entsprechende Umbuchung in die Anlagenklasse der sonstigen unbebauten Grundstücke. Feststellung des Jahresabschlusses: Die gesetzliche Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat wurde nicht eingehalten. Risikoorientierter Prüfungsansatz und internes Kontrollsystem: Die Verwaltung sollte eine strikte Funktionstrennung zwischen dem Stammdatenmanagement und der Kreditorenbuchhaltung gemäß Dienstanweisung 201 umsetzen. Sonstige unbebaute Grundstücke: Eine in 2016 durchgeführte Umbuchung von Grundstücken entlang der Kölner Straße in die Anlagenklasse der sonstigen unbebauten Grundstücke hätte bereits im Jahr des Abrisses des letzten Gebäudes, also zum Jahresabschluss 2012 erfolgen müssen. Sonstige unbebaute Grundstücke: Das Grundstück der Kita an der Gatzenstraße hätte bereits in 2014 aus den unbebauten Grundstücken in die Anlagenklasse Kinder- und Jugendeinrichtungen umgebucht werden müssen. Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen: Der manuelle Datenabgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte abgeschlossen werden. Seite 106 Die versäumte Umbuchung wurde bei den Jahresabschlussarbeiten 2016 erkannt und unverzüglich nachgeholt. Der komplexe und zeitaufwendige Datenabgleich wurde abgeschlossen. Entsprechende Anpassungsbuchungen werden im Jahresabschluss 2017 vorgenommen. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Nummer Seite Berichtsteil/Text Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen: Die Inventur des Straßenvermögens erfolgt weiterhin nicht fristgerecht. H7 31 H8 33 H9 34 Kunstgegenstände: Bis zum Schluss des Haushaltsjahres 2016 fand keine vollständige körperliche Bestandsaufnahme der Kunstgegenstände gemäß § 28 (1) GemHVO statt. Betriebs- und Geschäftsausstattung: Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld wurde trotz jährlicher Hinweise in den Prüfungsberichten nicht aktualisiert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Verwaltung sollte ein einheitliches Verfahren zum Umgang mit uneinbringlichen Forderungen entwickeln, das eine Ausbuchung dieser Forderungen festlegt. H10 41 Seite 107 Stellungnahme der Verwaltung Nach Erweiterung der Personalkapazität beim FB 66 und Einarbeitung konnte auf Basis der Ende August 2016 abgeschlossen Zustandserfassung des Straßennetzes bis August 2017 eine Zustandsbewertung des Straßennetzes, im Hinblick auf die Aufstellung der Unterhaltungsund Investitionsprogramme, durchgeführt werden. Bis Frühjahr 2018 dauerte das Aufstellen von Unterhaltungs- und Investitionsprogrammen an. Die Inventur des Straßenvermögens bzw. die Werthaltigkeitsprüfung wird in 2018 erfolgen. Durch unzureichende personelle und zeitliche Kapazitäten ließ sich die körperliche Bestandsaufnahme nicht vollständig abschließen. An der Erfassung des Gesamtbestandes wird kontinuierlich gearbeitet. In 2016 konnte die Stelle, die sich u.a. mit der Überarbeitung der Dienstanweisungen beschäftigt, intern besetzt werden. Die Stelle ist jedoch seit Ende 2017 wieder vakant, weswegen sich die weitere Überarbeitung verzögert. Das Verfahren der Wiederbesetzung ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Die Entwicklung eines einheitlichen Verfahrens wird u.a. in einer vom KRZN eingerichteten Arbeitsgruppe mit teilnehmenden Kommunen -hierzu zählt auch die Stadt Krefeldausgearbeitet. Neben den komplexen technischen Voraussetzungen -auch aufgrund der eingesetzten Vorverfahren- werden ebenso die gesetzlichen Vorgaben betrachtet. Nach Festlegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Anpassung der Dienstanweisung DA 206 entsprechend erforderlich. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Anlage 3: Übersicht der im Jahresabschluss 2016 vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen Auswirkung in Euro 1) Korrigierte Bilanzposition/Sachverhalt AKTIVA 1.2.1.1 Grünflächen – Korrektur Doppelbilanzierung -19.120,00 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke - Korrektur Doppelbilanzierung 1.2.2.3 Wohnbauten – Einstellung Erinnerungswert -406.570,00 1,00 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen – Anpassung Festwert Straßenmobiliar 301.941,23 PASSIVA 2.1 Sonderposten für Zuwendungen – Anpassungen aufgrund der Auflösung von Sonderposten 2) -60.880,22 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 – Anpassungen aufgrund der Bildung von Jubiläumsrückstellungen Summe -359.144,66 -543.722,65 1) Entsprechend der Auswirkungen ergibt sich die Veränderung der Allgemeinen Rücklage 2) Die Anpassung der Sonderposten ist auf die Korrektur des zugehörigen Anlagevermögens zurück zu führen. Die Auswirkung auf das Eigenkapital erfolgt brutto, das heißt die Veränderung der Aktivpositionen und der zugehörigen Sonderposten erfolgt einzeln. Seite 109 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Seite 110