Daten
Kommune
Krefeld
Größe
236 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5315/18
14
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW
Beschlussentwurf
1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016 gemäß § 96 (1) S. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes
vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 02.02.2018, auf der Grundlage des Abschlussergebnisses vom 05.07.2017 durch Beschluss fest.
2. Der Rat beschließt gemäß § 96 (1) S. 2 GO NRW, den beim Jahresabschluss 2016 festgestellten Fehlbetrag von 5.711.795,02 Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 (1) S. 4 GO NRW für das
Haushaltsjahr 2016 Entlastung.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5315/18
Seite - 2 -
Begründung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (1) S. 1 und 2 GO
NRW den Jahresabschluss 2016 geprüft. Die Prüfung wurde für den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 (8) GO NRW durch den Fachbereich Rechnungsprüfung durchgeführt.
In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und der Lagebericht gemäß § 101
(1) S. 3 und 4 GO NRW einbezogen. Weitere Prüfbereiche sind im Bericht Nr. 25/2017 (Anlage Nr.
1 zu dieser Vorlage) unter Ziffer 1.3 - Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher
Festlegung - (Seite 8) beschrieben.
Nach § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 konnte erst im Jahr 2018 abgeschlossen werden, da der
Jahresabschluss 2016 der Rechnungsprüfung erst nach Beschluss des Rates vom 06.07.2017
(Vorlage Nr. 4122/17) zur Prüfung zugeleitet wurde. Die Verwaltung führt hierzu die vorrangige
Bearbeitung anderer Themen als auch eine nicht auskömmliche Stellenbesetzung als Gründe für
die verspätete Vorlage an.
Die Prüfung wurde entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und basierend auf den Erfahrungen der Vorjahre durch die Rechnungsprüfung durchgeführt. Details zur Prüfungsdurchführung
enthält der Prüfungsbericht unter Ziffer 1.4.
Der Bericht Nr. 25/2017 enthält einen – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk gemäß § 101
(1) S. 6 GO NRW, der auf Seite 98 des Berichtes wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut
hat:
„Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Krefeld.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen den Bestätigungsvermerk einschränkenden Beanstandungen geführt.“
Der Prüfungsbericht Nr.25/2017 enthält Prüfungsbemerkungen und -hinweise, für die eine Stellungnahme durch den Oberbürgermeister abgegeben wurde. Diese Stellungnahme liegt vor und ist
als Anlage 1 (Prüfungsbemerkungen) und Anlage 2 (Prüfungshinweise) auf Seite 101 ff. Bestandteil des Berichtes Nr. 25/2017.
Der Bericht Nr. 25/2017 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 5241/18)
wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in dessen Sitzung am 12.06.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt und zum Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt.
Der Prüfungsbericht Nr. 25/2017 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei.
Anlage(n):
(1) 180613 - Bericht Nr. 25_2017_JA 2016_RAT.pdf
Drucksache 5315/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5315/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: