Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
236 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07
Verwaltungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW) Verwaltungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW) Verwaltungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 236 kB

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5315/18 14 Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW Beschlussentwurf 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016 gemäß § 96 (1) S. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 02.02.2018, auf der Grundlage des Abschlussergebnisses vom 05.07.2017 durch Beschluss fest. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 (1) S. 2 GO NRW, den beim Jahresabschluss 2016 festgestellten Fehlbetrag von 5.711.795,02 Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 (1) S. 4 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5315/18 Seite - 2 - Begründung Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (1) S. 1 und 2 GO NRW den Jahresabschluss 2016 geprüft. Die Prüfung wurde für den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 (8) GO NRW durch den Fachbereich Rechnungsprüfung durchgeführt. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und der Lagebericht gemäß § 101 (1) S. 3 und 4 GO NRW einbezogen. Weitere Prüfbereiche sind im Bericht Nr. 25/2017 (Anlage Nr. 1 zu dieser Vorlage) unter Ziffer 1.3 - Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegung - (Seite 8) beschrieben. Nach § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 konnte erst im Jahr 2018 abgeschlossen werden, da der Jahresabschluss 2016 der Rechnungsprüfung erst nach Beschluss des Rates vom 06.07.2017 (Vorlage Nr. 4122/17) zur Prüfung zugeleitet wurde. Die Verwaltung führt hierzu die vorrangige Bearbeitung anderer Themen als auch eine nicht auskömmliche Stellenbesetzung als Gründe für die verspätete Vorlage an. Die Prüfung wurde entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und basierend auf den Erfahrungen der Vorjahre durch die Rechnungsprüfung durchgeführt. Details zur Prüfungsdurchführung enthält der Prüfungsbericht unter Ziffer 1.4. Der Bericht Nr. 25/2017 enthält einen – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk gemäß § 101 (1) S. 6 GO NRW, der auf Seite 98 des Berichtes wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat: „Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Krefeld. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen den Bestätigungsvermerk einschränkenden Beanstandungen geführt.“ Der Prüfungsbericht Nr.25/2017 enthält Prüfungsbemerkungen und -hinweise, für die eine Stellungnahme durch den Oberbürgermeister abgegeben wurde. Diese Stellungnahme liegt vor und ist als Anlage 1 (Prüfungsbemerkungen) und Anlage 2 (Prüfungshinweise) auf Seite 101 ff. Bestandteil des Berichtes Nr. 25/2017. Der Bericht Nr. 25/2017 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 5241/18) wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in dessen Sitzung am 12.06.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt und zum Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt. Der Prüfungsbericht Nr. 25/2017 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei. Anlage(n): (1) 180613 - Bericht Nr. 25_2017_JA 2016_RAT.pdf Drucksache 5315/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5315/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: