Daten
Kommune
Krefeld
Größe
819 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 5217/18
Seite 1
Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld-Linn für einen Bereich zwischen Kohlplatzweg,
Rathenaustraße und der Straße Rheinfeld einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld –
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 7.680 m² und ist derzeit durch Wohnnutzung
entlang des Kohlplatzweges und im rückwärtigen Bereich durch kleinteilige Gartenbereiche
geprägt. Das Plangebiet wird nordöstlich durch die Flächen des Kleingartenvereins „Grüner
Weg“ e.V. KR-Linn begrenzt sowie östlich durch den Kohlplatzweg. Südwestlich und nordwestlich stellt die vorhandene Wohnbebauung an der Rathenaustraße und der Straße
Rheinfeld die Grenze des Plangebietes dar.
Das städtebauliche Umfeld des Plangebietes ist sehr vielfältig durch verschiedenste
Nutzungen geprägt. Nördlich in direkter Nähe zum Plangebiet liegt zum einen die Kleingartenanlage „Grüner Weg“ e.V, Kr-Linn und zum anderen Teile des Gewerbegebietes Linn-Ost
entlang der Westpreußenstraße. Östlich des Plangebietes gibt es den Denkmalbereich
„Krefeld-Linn / Am Steinacker“. Die Rathenaustraße stellt viele Stellplätze im öffentlichen
Raum durch Parkmöglichkeiten auf der Mittelinsel bereit.
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Begründung zur Vorlage 5217/18
Seite 2
Anlass und Ziele der Planung
Die Wohnstätte Krefeld AG plant den Abbruch der Bestandshäuser Kohlplatzweg 40-50 sowie die Neubebauung und Nachverdichtung der rückwärtigen Grünanlagen. Ältere und zum
Teil leerstehende Mehrfamilienhäuser aus den 30er Jahren sollen somit durch zeitgemäße
Wohnhäuser ersetzt werden. Durch den Abriss und die Neubebauung zeichnet sich eine
neue städtebauliche Perspektive in Form einer behutsamen Nachverdichtung auf. Seitens
der Stadt Krefeld besteht das Bestreben verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem
bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden. Für eine Neuordnung und Bebauung der
Fläche am Kohlplatzweg sind die planungsrechtlichen Grundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 813 ist es,
eine behutsame Nachverdichtung zu fördern, indem eine bereits erschlossene innerstädtische Fläche genutzt wird,
die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Folgenutzung und Neubebauung des
Plangebietes zu schaffen,
ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen.
Eine Ausweisung des Gebiets als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem
der vorherrschenden städtebaulichen Situation.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen
Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dar. Die geplante Nutzung entspricht damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 813 außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 379 – Südlich Essener Straße zwischen Königsberger Straße, Feuerwache und Hafenstraße – mit Rechtskraft vom 03.01.1975
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der
Stadt Krefeld (1992).
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone, liegt allerdings in
einem Hochwasserrisikogebiet des Rheins.
Die Lärmkartierung der Stadt Krefeld verzeichnet eine Belastung des Plangebietes durch
nächtlichen Schienenverkehr von > 45 < 50 dB.
Begründung zur Vorlage 5217/18
Seite 3
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 10.12.2015
die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem
Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße /
Rheinfeld – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 11
Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 813 in der Prioritätenliste zur
Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 17 zu platzieren und
die bisher auf Rang 17 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der
Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste
bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 813 als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre
(§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33
BauGB) geschaffen.
Die Wohnstätte Krefeld AG hat bereits eine Artenschutzprüfung (ASP 1) zum Abbruch der
Bestandsobjekte „Kohlplatzweg 40-50“ und die Neubebauung der rückwärtigen Grünanlagen in Krefeld- Linn und eine Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 813
– Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – der Stadt Krefeld durch geeignete Gutachterbüros erarbeiten lassen.
Planungsvereinbarung
Der Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld wird als Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Da die Wohnstätte Krefeld AG als Investor in diesem Bebauungsplanverfahren agiert, wird eine Planungsvereinbarung geschlossen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 813 beigefügt.
Begründung zur Vorlage 5217/18
Seite 4
Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes