Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (B813_Begründung zur Vorlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
819 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07
Verwaltungsvorlage (B813_Begründung zur Vorlage.pdf) Verwaltungsvorlage (B813_Begründung zur Vorlage.pdf) Verwaltungsvorlage (B813_Begründung zur Vorlage.pdf) Verwaltungsvorlage (B813_Begründung zur Vorlage.pdf)

öffnen download melden Dateigröße: 819 kB

Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 5217/18 Seite 1 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld-Linn für einen Bereich zwischen Kohlplatzweg, Rathenaustraße und der Straße Rheinfeld einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – Plangebiet Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 7.680 m² und ist derzeit durch Wohnnutzung entlang des Kohlplatzweges und im rückwärtigen Bereich durch kleinteilige Gartenbereiche geprägt. Das Plangebiet wird nordöstlich durch die Flächen des Kleingartenvereins „Grüner Weg“ e.V. KR-Linn begrenzt sowie östlich durch den Kohlplatzweg. Südwestlich und nordwestlich stellt die vorhandene Wohnbebauung an der Rathenaustraße und der Straße Rheinfeld die Grenze des Plangebietes dar. Das städtebauliche Umfeld des Plangebietes ist sehr vielfältig durch verschiedenste Nutzungen geprägt. Nördlich in direkter Nähe zum Plangebiet liegt zum einen die Kleingartenanlage „Grüner Weg“ e.V, Kr-Linn und zum anderen Teile des Gewerbegebietes Linn-Ost entlang der Westpreußenstraße. Östlich des Plangebietes gibt es den Denkmalbereich „Krefeld-Linn / Am Steinacker“. Die Rathenaustraße stellt viele Stellplätze im öffentlichen Raum durch Parkmöglichkeiten auf der Mittelinsel bereit. Abbildung 1: Luftbild Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Begründung zur Vorlage 5217/18 Seite 2 Anlass und Ziele der Planung Die Wohnstätte Krefeld AG plant den Abbruch der Bestandshäuser Kohlplatzweg 40-50 sowie die Neubebauung und Nachverdichtung der rückwärtigen Grünanlagen. Ältere und zum Teil leerstehende Mehrfamilienhäuser aus den 30er Jahren sollen somit durch zeitgemäße Wohnhäuser ersetzt werden. Durch den Abriss und die Neubebauung zeichnet sich eine neue städtebauliche Perspektive in Form einer behutsamen Nachverdichtung auf. Seitens der Stadt Krefeld besteht das Bestreben verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden. Für eine Neuordnung und Bebauung der Fläche am Kohlplatzweg sind die planungsrechtlichen Grundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 813 ist es,  eine behutsame Nachverdichtung zu fördern, indem eine bereits erschlossene innerstädtische Fläche genutzt wird,  die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Folgenutzung und Neubebauung des Plangebietes zu schaffen,  ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Eine Ausweisung des Gebiets als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der vorherrschenden städtebaulichen Situation. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dar. Die geplante Nutzung entspricht damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 813 außer Kraft gesetzt werden:  Bebauungsplan Nr. 379 – Südlich Essener Straße zwischen Königsberger Straße, Feuerwache und Hafenstraße – mit Rechtskraft vom 03.01.1975 Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone, liegt allerdings in einem Hochwasserrisikogebiet des Rheins. Die Lärmkartierung der Stadt Krefeld verzeichnet eine Belastung des Plangebietes durch nächtlichen Schienenverkehr von > 45 < 50 dB. Begründung zur Vorlage 5217/18 Seite 3 Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 10.12.2015 die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 11 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 813 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 17 zu platzieren und die bisher auf Rang 17 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt. Sonstiges Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 813 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen. Die Wohnstätte Krefeld AG hat bereits eine Artenschutzprüfung (ASP 1) zum Abbruch der Bestandsobjekte „Kohlplatzweg 40-50“ und die Neubebauung der rückwärtigen Grünanlagen in Krefeld- Linn und eine Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – der Stadt Krefeld durch geeignete Gutachterbüros erarbeiten lassen. Planungsvereinbarung Der Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld wird als Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Da die Wohnstätte Krefeld AG als Investor in diesem Bebauungsplanverfahren agiert, wird eine Planungsvereinbarung geschlossen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 813 beigefügt. Begründung zur Vorlage 5217/18 Seite 4 Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – (ohne Maßstab) Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Geltungsbereich des Bebauungsplanes