Daten
Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5217/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Oppum-Linn
05.06.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld –
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Kohlplatzweg, Rathenaustraße und der Straße Rheinfeld, der begrenzt wird
- im Nordosten durch die Flächen des Kleingartenvereins „Grüner Weg“ e.V. KR-Linn,
- im Osten durch den Kohlplatzweg,
- im Südwesten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Rathenaustraße und
- im Nordwesten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Straße Rheinfeld
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5217/18
Seite - 2 -
Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 813 außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 379 – Südlich Essener Straße zwischen Königsberger Straße, Feuerwache
und Hafenstraße –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – neu auf Rang 17 platziert.
Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Bezirksvertretung Oppum-Linn
Die Bezirksvertretung Oppum-Linn nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr.
813 zur Kenntnis.
Drucksache 5217/18
Begründung
Siehe Anlage
Anlage(n):
(1) B813_Plan.pdf
(2) B813_Begründung zur Vorlage.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 5217/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5217/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: