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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – 
Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – 
Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – 
Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – 
Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5217/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Oppum-Linn 05.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – Einleitender Beschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Kohlplatzweg, Rathenaustraße und der Straße Rheinfeld, der begrenzt wird - im Nordosten durch die Flächen des Kleingartenvereins „Grüner Weg“ e.V. KR-Linn, - im Osten durch den Kohlplatzweg, - im Südwesten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Rathenaustraße und - im Nordwesten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Straße Rheinfeld ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5217/18 Seite - 2 - Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 813 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 379 – Südlich Essener Straße zwischen Königsberger Straße, Feuerwache und Hafenstraße – 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – neu auf Rang 17 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Bezirksvertretung Oppum-Linn Die Bezirksvertretung Oppum-Linn nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 813 zur Kenntnis. Drucksache 5217/18 Begründung Siehe Anlage Anlage(n): (1) B813_Plan.pdf (2) B813_Begründung zur Vorlage.pdf Seite - 3 - Drucksache 5217/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5217/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: