Daten
Kommune
Krefeld
Größe
76 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5293/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bebauungsplan Nr. 795 -Fichtenhainer AlleeAbschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschlussentwurf
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG wird beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5293/18
Seite - 2 -
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 795 -Fichtenhainer Allee- befindet sich zur Zeit im Verfahren.
Ziel ist es, den derzeitig rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 653 -Europapark Fichtenhain C und
Campus Fichtenhain- auf Grund der bisherigen Entwicklung und Vermarktung der Flächen zu
überarbeiten und ein Gewerbegebiet für Betriebe unterschiedlicher Branchen und unterschiedlichem Raumbedarf u.a. durch die Festsetzung eines öffentlichen Erschließungssystems zu schaffen.
Die Stadt Krefeld wird mit der GGK einen städtebaulichen Vertrag nach §11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Gewerbegebietes notwendigen Vereinbarungen mit der GGK geschlossen.
Hierbei handelt es sich um
· die Durchführung der ökologischen internen und externen Ausgleichsmaßnahmen (wie Aufforstungen, Anpflanzung von Gehölzen, Extensivierung von Landwirtschaftsflächen und Anlage von
Blühflächen entsprechend der textlichen Festsetzungen und des landschaftspflegerischen Begleitplans) sowie
· die Anlegung von Waldflächen und
· Regelungen zum Artenschutz (Installation von Fledermauskästen, Verwendung von insektenfreundlicher LED-Straßenaußenbeleuchtung).
Nach Umsetzung dieser Maßnahmen werden die Flächen der Stadt Krefeld im Rahmen gesonderter notarieller Verträge übertragen. Nach Übertragung übernimmt die Stadt Krefeld die Unterhaltung der Flächen.
Die Erschließung wird im Rahmen eines gesonderten Erschließungsvertrages zwischen der GGK
und der Stadt Krefeld geregelt.
Drucksache 5293/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5293/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: