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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 -Fichtenhainer Allee- Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
76 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:07
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 -Fichtenhainer Allee-  
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 -Fichtenhainer Allee-  
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 795 -Fichtenhainer Allee-  
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5293/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Bebauungsplan Nr. 795 -Fichtenhainer AlleeAbschluss eines städtebaulichen Vertrages Beschlussentwurf Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG wird beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5293/18 Seite - 2 - Begründung Der Bebauungsplan Nr. 795 -Fichtenhainer Allee- befindet sich zur Zeit im Verfahren. Ziel ist es, den derzeitig rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 653 -Europapark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain- auf Grund der bisherigen Entwicklung und Vermarktung der Flächen zu überarbeiten und ein Gewerbegebiet für Betriebe unterschiedlicher Branchen und unterschiedlichem Raumbedarf u.a. durch die Festsetzung eines öffentlichen Erschließungssystems zu schaffen. Die Stadt Krefeld wird mit der GGK einen städtebaulichen Vertrag nach §11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Gewerbegebietes notwendigen Vereinbarungen mit der GGK geschlossen. Hierbei handelt es sich um · die Durchführung der ökologischen internen und externen Ausgleichsmaßnahmen (wie Aufforstungen, Anpflanzung von Gehölzen, Extensivierung von Landwirtschaftsflächen und Anlage von Blühflächen entsprechend der textlichen Festsetzungen und des landschaftspflegerischen Begleitplans) sowie · die Anlegung von Waldflächen und · Regelungen zum Artenschutz (Installation von Fledermauskästen, Verwendung von insektenfreundlicher LED-Straßenaußenbeleuchtung). Nach Umsetzung dieser Maßnahmen werden die Flächen der Stadt Krefeld im Rahmen gesonderter notarieller Verträge übertragen. Nach Übertragung übernimmt die Stadt Krefeld die Unterhaltung der Flächen. Die Erschließung wird im Rahmen eines gesonderten Erschließungsvertrages zwischen der GGK und der Stadt Krefeld geregelt. Drucksache 5293/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5293/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: