Daten
Kommune
Krefeld
Größe
94 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5070/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
10.04.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
12.04.2018
Rat
12.04.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße/westlich Hückelsmayhier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschlussentwurf
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Deutschen
Post AG als Investor wird beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5070/18
Seite - 2 -
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 804 -Anrather Straße/ westlich Hückelsmay- befindet sich zur Zeit im Verfahren.
Der Planbereich sieht Erweiterungsflächen für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
'Frachtpostzentrum' vor.
Die Stadt Krefeld wird mit der Deutschen Post AG einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um
die Durchführung von Ersatzaufforstungsmaßnahmen und die Anlage von Wegeverbindungen,
die Übernahme von Herrichtungsmaßnahmen für Ausgleichsflächen,
die Gestaltung und Herrichtung von Lärmschutzwänden,
die Begrünung von PKW-Stellplätzen,
die Durchführung einer Artenschutzuntersuchung,
die Verpflichtung zum Einsatz von Elektrofahrzeugen für Zusteller und der Einsatz von geräuscharmen Umsetzfahrzeugen,
die Verwendung von energieeffizienten und insektenfreundlichen Lichtanlagen sowie
Regelungen zur An- und Abfahrt von LKW.
Zur Sicherstellung der vom Investor zu erbringenden Leistungen wurden Vertragsstrafen in den
städtebaulichen Vertrag eingebaut.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits
erbracht.
Anlage(n):
(1) B-Plan 804 TOP10 - FDP.pdf
Drucksache 5070/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5070/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: