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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße/westlich Hückelsmay- hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
94 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:08
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße/westlich Hückelsmay- 
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße/westlich Hückelsmay- 
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hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5070/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 10.04.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 12.04.2018 Rat 12.04.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße/westlich Hückelsmayhier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages Beschlussentwurf Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Deutschen Post AG als Investor wird beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5070/18 Seite - 2 - Begründung Der Bebauungsplan Nr. 804 -Anrather Straße/ westlich Hückelsmay- befindet sich zur Zeit im Verfahren. Der Planbereich sieht Erweiterungsflächen für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Frachtpostzentrum' vor. Die Stadt Krefeld wird mit der Deutschen Post AG einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen. Es handelt sich hierbei vorrangig um  die Durchführung von Ersatzaufforstungsmaßnahmen und die Anlage von Wegeverbindungen,  die Übernahme von Herrichtungsmaßnahmen für Ausgleichsflächen,  die Gestaltung und Herrichtung von Lärmschutzwänden,  die Begrünung von PKW-Stellplätzen,  die Durchführung einer Artenschutzuntersuchung,  die Verpflichtung zum Einsatz von Elektrofahrzeugen für Zusteller und der Einsatz von geräuscharmen Umsetzfahrzeugen,  die Verwendung von energieeffizienten und insektenfreundlichen Lichtanlagen sowie  Regelungen zur An- und Abfahrt von LKW. Zur Sicherstellung der vom Investor zu erbringenden Leistungen wurden Vertragsstrafen in den städtebaulichen Vertrag eingebaut. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht. Anlage(n): (1) B-Plan 804 TOP10 - FDP.pdf Drucksache 5070/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5070/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: