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Verwaltungsvorlage (Anlage 4 zur Vorlage 5269_18 - Niederschrift der FÖB.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
56 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:10

Inhalt der Datei

Fachbereich Stadtplanung 61/1 14. Juli 2016 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – am Dienstag, dem 31. Mai 2016, 18.00 Uhr, in der Aula des Maria-Sibylla-Merian-Gymnasiums, Johannes-Blum-Straße 101, Krefeld Veranstaltungsleiter: Frau Nottebohm Bezirksvorsteherin Fischeln von der Verwaltung: Herr Walter Herr Helm Frau Hofmann Fachbereich Stadtplanung Fachbereich Stadtplanung Fachbereich Stadtplanung (Schriftführung) als Gäste: Herr Himmelsbach Herr Hollender Teilnehmer: lt. Teilnehmerliste Stadtplanung Zimmermann, Köln 30 Um 18.00 Uhr eröffnet die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, die Veranstaltung. Sie begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage von Frau Nottebohm, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben. Herr Himmelsbach stellt zunächst sein Planungsbüro vor. Anschließend erklärt er Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren. Er weist darauf hin, dass zum o. g. Bauleitplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht bzw. angekündigt werden können. Es bestehe die Möglichkeit für die Bürger, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern. Außerdem erfolge eine Präsentation des Bebauungsplanes im Internet. Anfragen seien auch per E-Mail möglich. 2 Im Anschluss stellt Herr Himmelsbach die Planung anhand einer Powerpoint-Präsentation näher vor. Das Plangebiet werde im Südwesten durch die Kölner Straße, im Südosten durch die Wilhelm-Stefen-Straße und im Nordwesten und -osten durch die Wedelstraße begrenzt. Ziel des Bebauungsplanes sei gemäß Antrag des Vorhabenträgers die Schaffung der Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im rückwärtigen Bereich. Anhand von Fotos zeigt Herr Himmelsbach Eindrücke aus dem Plangebiet, u. a. von dem noch bestehenden Wohngebäude, den Bestandsgaragen und den Garagen, die später überbaut würden. Der geltende Flächennutzungsplan weise die Fläche als allgemeines Wohngebiet aus. Da die Zielsetzungen des Bebauungsplanes den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprächen, sei keine Änderung desselben erforderlich. Anhand eines Lagesplanes informiert Herr Himmelsbach über das geplante, aus drei Einzelgebäuden bestehende Vorhaben und den genauen Standort der Tiefgarageneinfahrt. Die Erschließung erfolge über die Wedelstraße und einen Fußweg hin zur Wilhelm-Stefen-Straße. Das städtebauliche Konzept sei noch nicht endgültig, da man sich noch sehr früh in der Planung befinde. Geplant sei die Errichtung einer Wohnanlage in Form von drei zweigeschossigen Gebäuden zuzüglich Staffelgeschoss. Für die 21 Wohneinheiten sei eine gemeinsame Tiefgaragenanlage mit 37 Stellplätzen vorgesehen. Die hohe Zahl der Stellplätze erkläre sich durch auf dem Plangebiet befindliche Baulasten über 16 Stellplätze für Nutzungen außerhalb des Plangebietes. Unter dem mittleren Gebäude sei die Einfahrt der Tiefgarage nebst eingehauster Rampe vorgesehen, die sich nur bis etwa unter der Hälfte des angrenzenden Gebäudes erstrecke. Mittels Skizzen veranschaulicht Herr Himmelsbach das städtebauliche Konzept, unter anderem durch einen Vergleich der vorhandenen Gebäudehöhen an der Wilhelm-Stefen-Straße von 11 m und der Wedelstraße von 9,20 m und 10,40 m mit der geplanten Gebäudehöhe von 9,38 m. Im Vorfeld sei bereits eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 durchgeführt worden. Aus Sicht des Fachgutachters werde das Vorhaben unkritisch beurteilt. Die abschließende Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde liege zurzeit noch nicht vor. In puncto Altlasten seien offensichtlich bisher keine Themen bekannt geworden, so dass im Moment davon ausgegangen werde, hier nicht tätig werden zu müssen. Zum Thema Verkehrslärm müssten auch noch Untersuchungen angestellt werden. Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, bedankt sich bei den Vortragenden und bittet sodann die anwesenden Bürger, zu der Planung Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu äußern. Zur Frage von Herrn Del Vesco, wie groß der Abstand zwischen den einzelnen Häusern sei, erklärt Herr Himmelsbach, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandflächen eingehalten würden, er jedoch die genauen Maße im Moment nicht nennen könne. Diese Angaben würden nachgereicht. Herr Helm bestätigt die Einhaltung der Abstandflächen und weist zudem noch darauf hin, dass die Planung sich in einem Vorstadium befinde und Änderungen noch möglich seien. 3 Herr Krings macht darauf aufmerksam, dass auf der Wedelstraße bereits jetzt ein Parkproblem durch Dauerparker vorhanden sei, und schlägt vor, das in Teilabschnitten der Wedelstraße bereits bestehende beschränkte Parken auf die ganze Wedelstraße auszudehnen. Auch halte er die Erschließung nur über eine Straße für äußerst problematisch und bittet, die Fragen zu den Rettungswegen der Feuerwehr sowie zum Brandschutz im weiteren Verfahren noch zu klären. Herr Himmelsbach teilt mit, dass er die Verkehrsfrage an die Verwaltung weitergeben müsse, da sein Büro lediglich für Angelegenheiten innerhalb des Plangebietes zuständig sei. Man sei noch derart früh in der Planung, dass die Feuerwehr erst noch angehört werden müsse. Bis zur zweiten Beteiligung der Bürger – der öffentlichen Auslegung - werde dies selbstverständnlich erfolgt sein. Herr Walter fügt hinzu, dass der Frage der Stellplätze auf der Wedelstraße im Laufe des Verfahrens nachgegangen werde. Obwohl 21 Wohneinheiten mit entsprechenden Pkws für ein Wohngebiet nichts Außergewöhnliches seien, werde man die Fahrbewegungen an der Wedelstraße in Höhe der neuen Zufahrt ermitteln lassen und die Stellplatzbilanz genauer überprüfen. Im Baugenehmigungsverfahren könne pro Wohneinheit lediglich ein Pkw eingefordert werden. Entgegen einer Planung in neuen Einfamilienhausgebieten am Stadtrand seien die Rahmenbedingungen hier deutlich besser, da die Entfernung zum Zentrum sehr gering und auch die Straßenbahnhaltestellen fußläufig erreichbar seien. Man gehe davon aus, keine zwei Stellplätze pro Wohneinheit einplanen zu müssen. Der Vorhabenträger werde im weiteren Verfahren prüfen, ob die auf dem Vorhabengrundstück gebundenen Stellplätze möglicherweise auch woanders nachgewiesen werden könnten, so dass man eventuell mehr als einen Stellplatz pro Wohneinheit in der Tiefgarage errichten könne. Nach erfolgter Prüfung könne man die Auswirkungen auf die Wedelstraße einschätzen. Da die zukünftigen Bewohner die Baukörper durch die Tiefgarage direkt erreichen könnten, halte Herr Walter es für unwahrscheinlich, dass die dortigen Stellplätze zweckentfremdet würden. Die Anregung in Bezug auf die Regelung des Verkehrs werde im weiteren Verfahren berücksichtigt. Herr Scherlöpp hält ebenfalls die einseitige Erschließung über die Wedelstraße für problematisch. Auch wenn die Feuerwehr erst noch beteiligt werden müsse, interessiere ihn der jetzige Standpunkt der Planungsverwaltung zu den Aufstellungsund Bewegungsflächen für die Feuerwehr. Herr Walter erläutert, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um eine öffentliche Straße, sondern um eine bereits heute bestehende private Zuwegung handele. Die Wegebreite von 3 m bis 4 m sei nicht problematisch, es müsse jedoch mit der Feuerwehr abgestimmt werden, wo Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge untergebracht werden könnten. Auch Ausweichflächen für Begegnungsverkehr müssten vorgesehen werden. Grundsätzlich sehe die Verwaltung nach erster Einschätzung jedoch keine Probleme. 4 Herrn Wiegandt ist Eigentümer eines Grundstückes auf der Wilhelm-Stefen-Straße und möchte wissen, ob er als Ersatz für die von ihm angemietete Garage einen Tiefgaragenplatz zur Verfügung gestellt bekomme. Auch interessiere ihn, ob Eigentumsoder Mietwohnungen geplant seien und wer im Fall von Eigentumswohnungen Eigentümer der Tiefgarage wäre. Herr Himmelsbach erklärt, dass Herr Wiegandt zum einen seinen Vertrag dahin gehend überprüfen sollte, ob darin Regelungen enthalten seien, die ihm eine Nutzung der privaten Zuwegung erlaubten, und zum anderen versuchen müsse, seine rechtlichen Möglichkeiten zu klären. Sollten Eigentumswohnungen geplant werden, müsse für die Tiefgarage Teileigentum gebildet werden. Die Frage von Frau Kuhlmann nach dem ungefähren Abstand zwischen den abzureißenden Garagen an der Wilhelm-Stefen-Straße und dem ersten neuen Gebäude beantwortet Herr Himmelsbach dahin gehend, dass ihm genaue Zahlenangaben nicht vorlägen, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände aber eingehalten würden. Auch möchte sie wissen, aus welchem Grund die Verwaltung den Bebauungsplan für einen Investor ändern wolle, obwohl sich alle anliegenden Bewohner dadurch benachteiligt fühlten. Herr Walter führt aus, dass aufgrund eines Antrages des Investors auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Rat der Stadt Krefeld den Einleitenden Beschluss gefasst habe. Während des Verfahrens werde nun der Frage nachgegangen, was die umliegenden Grundstückseigentümer für Vorstellungen hätten und was deren Belange seien. Grundsätzlich könne ein Verfahren durch eine Ratsentscheidung am Ende zu dem Ergebnis gelangen, die Planung nicht oder anders weiterzuverfolgen. Aus diesem Grunde sei man jetzt hier, um die Meinungen und Vorstellungen der anliegenden Bürger zu erfahren. Bereits aufgrund der Vorstellung des Vorhabens in der Bezirksvertretung eingegangene Stellungnahmen bräuchten nicht erneuert werden; sie würden auch im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Nach Meinung von Herrn Welters könne man die mit dem Bauvorhaben verbundenen Verkehrsveränderungen nicht unabhängig vom Bauvorhaben Haltestelle Rathaus sehen, da durch die Schließung der Links-Abbiegemöglichkeit von der Kölner Straße die Verkehrsbelastung sowohl auf der Wolfersstraße als voraussichtlich auch auf der Wedelstraße dramatisch zunehmen werde. Die Parksituation auf der Wolfersstraße und dem ersten Abschnitt der Wedelstraße sei bereits heute katastrophal und sollte geprüft werden. Die Frage von Herrn Engelmann, ob die bisher als Zufahrt zu seinem Stellplatz fungierende Fläche bebaut oder bepflanzt werde, beantwortet Herr Himmelsbach dahin gehend, dass im Bebauungsplan diese Fläche mit einem Fahrrecht für die Anlieger der Garagen versehen werde. 5 Frau Schalley interessiert das Verhältnis von bebauter und nicht bebauter Fläche, da sie die Bebauung für zu massiv erachte. Herr Walter erläutert, dass sowohl allgemeine Vorgaben nach der Bauordnung, wie z. B. Abstandflächen, als auch die Festsetzungen des Bebauungsplanes gälten. Dies sei auch der Grund für den Antrag auf Änderung des geltenden Bebauungsplanes, da dieser das Vorhaben so nicht ermöglichen würde. In der ebenfalls zu berücksichtigenden Baunutzungsverordnung seien Höchstgrenzen für Grundflächen- bzw. Geschossflächenzahlen in allgemeinen Wohngebieten mit 0,4 vorgesehen. Herr Thömmes möchte zum einen wissen, aus welchem Grund das mittlere Haus so weit nach Osten gebaut werden solle, und zum anderen, ob und ggf. wie die Tiefgarage belüftet werde. Er weist darauf hin, dass bei einer Belüftung durch Ventilatoren diese ziemlich starken Lärm verursachen würden. Herr Himmelsbach teilt mit, dass sein Büro den bestehenden gestalterischen Entwurf übernommen habe, und es Sinn mache, eine möglichst große Freifläche zu erhalten. Zudem werde der Architekt den mittleren Block wahrscheinlich nach hinten versetzt haben, um mehr Wohnqualität durch von Westen und Süden entsprechende Belichtungen zu schaffen. Den Aspekt der Belüftung der Tiefgarage werde er in das Verfahren aufnehmen und im weiteren Verlauf prüfen. Herr Teipel macht darauf aufmerksam, dass 15 Anlieger bereits schriftliche Einwendungen vorgebracht hätten, und er nicht verstehe, warum die Verwaltung bisher auf diese Einwendungen nicht eingegangen sei. Herr Walter macht deutlich, dass er ein transparentes Verfahren durchführen wolle, in dem jeder Bürger seine Belange einbringen könne. Dazu gehöre auch, dass heute oder auch im Nachgang zu dieser Veranstaltung sich die restlichen unmittelbaren Nachbarn auch äußern, um ein Gesamtbild über die zu berücksichtigenden Belange zu erhalten. Diese Veranstaltung sei nicht so verstehen, dass die Verwaltung sämtliche vorgebrachten Stellungnahmen präsentiere und beantworte. Sollte Herr Teipel eine explizite Frage beantwortet haben wollen, könne er sie gerne jetzt stellen. Herr Teipel erklärt, dass er gemeinsam mit den anderen Anliegern bereits in der Ratsversammlung die Fragen dezidiert eingebracht habe und ihnen vom Oberbürgermeister eine schriftliche Beantwortung der Fragen zugesichert worden sei. Nach Erscheinen des Amtsblattes mit dem Hinweis auf die Bürgerbeteiligung habe man die Fragen ein zweites Mal eingereicht. Bis heute habe niemand von der Verwaltung auf die Eingaben reagiert, was ihn sehr befremde. Herr Walter weist darauf hin, dass sämtliche bisher eingegangenen Fragen im weiteren Verfahren geprüft würden. Fachfragen werde Herr Himmelsbach direkt an den Architekten weitertragen. Auch die Feuerwehr sei im Zuge der Behördenbeteiligung noch 6 abzufragen. Es sei nicht sinnvoll, eine auf den Gesamtzusammenhang ausgerichtete Frage isoliert zu beantworten. Manche Fragen könnten direkt beantwortet werden, jedoch wie die Planung weitergehe und welche Belange sich wie in der Summe darstellten, könne er hier und heute nicht beantworten. Herr Teipel verweist auf das nachbarliche Rücksichtnahmegebot, da die angrenzenden Nachbarn direkt von dem überdimentionierten Bau betroffen seien. Die hinteren Gebäude seien 1 ½-geschossig, die Gebäude zur Wilhelm-Stefen-Straße hin zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss errichtet. Er halte das nachbarliche Rücksichtnahmegebot für missachtet, da der Baukörper für diese kleine Fläche zu groß ausgelegt sei. Man wäre damit einverstanden gewesen, nach dem alten Bebauungsplan dort Doppelhäuser zu errichten. Herr Walter erläutert, dass das Rücksichtnahmegebot dann greife, wenn ein Gebäude in der konkreten Situation für den Nachbarn nicht vertretbar wäre, weil es bestimmte nachbarschaftliche Belange verletze, obwohl es nach geltendem Planrecht zulässig wäre. Ein klassischer Fall sei eine Eckbebauung in einem Block mit einer eingehaltenen Grundflächenzahl, wenn dies bei vollständiger Ausnutzung der Bebauung ganz besonders viele Härten für den Nachbarn bedeuten würde. Diese Regelung gewährleiste keinen Schutzanspruch gegenüber jeder Bebauungsplanänderung oder jedem Bebauungsplanverfahren und besage auch nicht, dass Festsetzungen im Bebauungsplan immer in Zement gemeißelt bleiben müssten. Abgesehen davon, dass der Vorhabenträger einen Antrag gestellt habe, sei die Diskussion über die intensivere Nutzung zentral gelegener Flächen nicht neu. Bereits im Rahmen des Stadtteilkonzeptes Fischeln habe man vor Jahren festgestellt, dass zur Stärkung des Fischelner Zentrums auch Wohnnutzungen für Bewohner untergebracht werden sollten, die auf die Vorteile eines Zentrums, wie eine gute ÖPNV-Anbindung und fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, angewiesen seien. Die Verwaltung müsse neben den großen Baugebieten, welche in Fischeln geplant seien, auch Innenentwicklung betreiben. Sie sei der Auffassung, dass an dieser Stelle wegen der unmittelbaren Zentrumsnähe die Planung durchaus etwas dichter und urbaner gestaltet werden könne und grundsätzlich eine Änderung des Planrechts in Erwägung gezogen werden könne. Es sei deutlich gemacht worden, dass nach erster Prüfung die Abstandflächen eingehalten seien. Von der Höhe der Bebauung her halte die Verwaltung das Vorhaben nicht für unangemessen, sondern für zeitgemäß. Die Gebäude seien nicht höher als die Häuser in der Umgebung. Aus stadtplanerischer Sicht sei auch die Anzahl der Wohneinheiten als ein effizientes Ausnutzen innerstädtischer Flächen durchaus positiv zu betrachten. Die Frage nach den Abständen zwischen den Baukörpern oder zu den Nachbargrundstücken werde Herr Walter noch einmal als Anregung in das Verfahren aufnehmen. Wenn die Stellungnahme der Feuerwehr und die Verkehrs- und Stellplatzüberlegungen abgeschlossen geprüft seien, werde die Planung ggf. noch einmal überarbeitet, was unter Umständen auch auf eine weniger dichte Bebauung hinauslaufen könnte. 7 Herr Teipel sieht für das geplante Vorhaben keinen Bedarf, da bereits einige größere Neubaugebiete in Fischeln ausgewiesen seien. Auch halte er das Argument, dass preiswerte Wohnungen für Senioren geschaffen werden sollten, für überzogen. Herr Walter führt aus, dass im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die Einwohnerentwicklung von Krefeld geprüft worden sei mit dem Ergebnis, dass die Bevölkerungszahl von Krefeld auf ca. 222.000 lt. IT NRW zurückgehen würde, wenn keine neuen Bauflächen ausgewiesen würden. Krefeld sei Oberzentrum und müsse die vorzuhaltenden Einrichtungen entweder direkt durch Steuerzahlungen ihrer Einwohner oder indirekt durch Schlüsselzuweisungen des Landes querfinanzieren. Letztere seien auch von der Einwohnerzahl abhängig, so dass die Stadt Krefeld ein gewisses Interesse daran habe, diese Zahl auf einem gewissen Niveau zu halten. Aufgrund der Diskussionen um den Flächenfraß im Außenbereich habe man auch eine entsprechende Innenentwicklung berücksichtigt und über das ganze Stadtgebiet relativ grob die Menge an möglichen baulichen Ergänzungen abgeschätzt. Da Innenentwicklung nicht an jeder Stelle und nicht in jeder Form passe, sei man von 75 % der kalkulierten Flächen ausgegangen, was eine Bevölkerungszahl von ca. 227.000 Einwohnern ausmachen würde. Wolle man die heutige Bevölkerungszahl halten und den bis 2030 benötigten Wohnbauflächenbedarf decken, seien zusätzliche Wohnbauflächen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erforderlich. Frau Schimpf kann nicht verstehen, warum durch eine derart dichte Bebauung in Kauf genommen werde, dass die Wohnqualität der umliegenden Anwohner zurückgehe. Man habe die Baukörper versetzt angelegt, damit die neuen Bewohner von einer besseren Wohnqualität profitierten, lasse jedoch die Bedürfnisse der Anwohner außen vor. Aus einer ruhigen, grünen Ecke werde ein sehr belebte Ecke mit fehlenden Parkmöglichkeiten. Bereits heute könne man zu Hauptverkehrszeiten von der Wedelstraße nur sehr schlecht in die Kölner Straße einbiegen, so dass sich der Verkehr staue. Auch die Wolfersstraße sei immer komplett zugeparkt, so dass im Notfall ein Krankenwagen außen herumfahren müsse. Außerdem halte sie die Planung von Einfamilienhäusern mit Kindern für wichtiger, da bereits viele Altenwohnungen im Umfeld vorhanden seien. Der große Baukörper wirke wie ein Fremdkörper und nehme den Anwohnern Wohn- und Lebensqualität. Herr Walter erklärt, dass es Familien mit Kindern freistehe, eine der geplanten Wohnungen zu beziehen. Die meisten Investoren wollen mit dem Begriff „altengerechte Wohnungen“ im Grunde eine Barrierefreiheit bzw. –gerechtigkeit zum Ausdruck bringen, was nicht nur für Senioren, sondern gerade auch für Familien mit kleineren Kindern von Vorteil sei. In diesem Zusammenhang seien auch die den Wohnungen zugeordneten Gartenflächen wichtig. Zum Thema Einfamilienhäuser sei die Verwaltung zu der Erkenntnis gelangt, dass in den letzten Jahren in Krefeld viele Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhäuser, jedoch vergleichsweise wenig Mehrfamilienhäuser errichtet worden seien. Besonders im Bereich des sozialen Wohnungsbaus habe man ein Problem, da die Bindungen der sozialen Wohnraumförderung flächendeckend ausliefen. In den letzten Jahren sei stadtweit viel zu wenig öffentlich geförderter 8 Wohnungsbau getätigt worden. Es gebe auf Landesebene eine Änderung der Förderbedingungen, die u. a. für Bauträger die Planung von Mehrfamilienhäusern im geförderten Wohnungsbau wieder attraktiv mache. In dieser zentrennahen Lage sei die Errichtung von Wohnungen städtebaulich sinnvoller, um gleichzeitig mehrere Zielgruppen zu bedienen. Aus den letzten Beiträgen sei ersichtlich geworden, dass von der Verwaltung eine Überprüfung der Dichte und der Anzahl der Baukörper an den Vorhabenträger herangetragen werden müsse. Frau Schimpf fragt nach, ob die 21 Wohneinheiten dann in zwei Gebäuden untergebracht würden, so dass die Gebäude höher würde, und gibt zu bedenken, dass für eventuell einziehende Familien auch Bereiche für die Kinder vorgehalten werden sollten. Frau Peschkes kritisiert, dass ihr Grundstück und die Grundstücke ihrer Nachbarn durch das mittlere, nach hinten versetzte Gebäude stark verschattet würden, und möchte wissen, ob dieser Umstand bei der Planung berücksichtigt werde. Herr Walter sagt zu, eine Schattenberechnung für die benachbarten Gartenbereiche durchführen zu lassen, allerdings halte er eine Bebauung mit 2 ½ Geschossen nicht für überzogen. Bei einem Gebäude mit einem Vollgeschoss und fehlender Höhenbegrenzung - wie bei Siedlungshäusern mit 45° bis 48° Dachneigung – liege die Firsthöhe vergleichsweise über der der geplanten Gebäude. Weiter erläutert er, dass der erste Antrag des Vorhabenträgers aus 2014 eine 3 ½-geschossige Bebauung vorgesehen habe, was seitens der Verwaltung zurückgewiesen worden sei. Sollten nur noch zwei Baukörper errichtet werden, könne dies voraussichtlich nur mit einer Verringerung der Wohneinheiten einhergehen. Herr Krings macht darauf aufmerksam, dass im Zuge der Bebauung an der Kölner Straße / Ecke Wedelstraße auf dem zur Rede stehenden Areal Stellplätze und Baulasten ausgewiesen worden seien. Er bitte, dies in der weiteren Planung mit zu berücksichtigen. Er weist noch darauf hin, dass die Politik und nicht die Verwaltung in letzter Instanz über das Vorhaben entscheide, und ermuntert die Anwesenden, auch mit den Politikern Kontakt aufzunehmen. Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, teilt mit, dass Fischeln barrierefreien, bezahlbaren kleinen Wohnraum nicht nur für Senioren, sondern für alle Menschen, insbesondere für Familien mit Kindern, benötige. Die Frage von Frau Schalley nach der Differenz der vorgesehenen Wohneinheiten im alten gegenüber dem neuen Bebauungsplan beantwortet Herr Himmelsbach dahin gehend, dass unter Berücksichtigung der im alten Bebauungsplan festgesetzten Eingeschossigkeit, der einzuhaltenden Abstandflächen und einer GRZ von 0,2 grob geschätzt lediglich drei Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften und somit maximal 6 bis 8 Wohneinheiten verwirklicht werden könnten. 9 Herr Dr. Kirchartz begrüßt ausdrücklich die Möglichkeit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Es sei allerdings eine vertiefte schallschutztechnische Bewertung unter Berücksichtigung des entstehenden Verkehrsaufkommens, der Entlüftungsanlage für die Tiefgarage und der Bodenbeschaffenheit der Zufahrtswege erforderlich. Nach Umsetzung der Planung sollte überprüft werden, ob die schallschutztechnischen Voraussetzungen eingehalten worden seien. Auch sei für ihn nicht ersichtlich, wie bei der geplanten Dichte der Bebauung die Feuerwehrbewegungsflächen eingehalten werden könnten. Er erwarte gerade im Zusammenhang mit Wohnungen für ältere Bürger eine intensive brandschutztechnische Bewertung der Bewegungsflächen und der Zufahrten in Form eines Fachgutachtens. Aufgrund des Baus einer Tiefgarage halte er außerdem eine bodentechnische Bewertung hinsichtlich eventueller Altlasten für erforderlich. Auch erwarte er eine Aussage bezüglich der angrenzenden Störfallbetriebe, ob der Achtungsabstand zum Plangebiet eingehalten werde. Zur Beantwortung der Frage, wie sich dieses Bauvorhaben auf das Mikroklima der angrenzenden Bereiche auswirke, sollte der von der Landesregierung verabschiedete Klimaschutzplan angewandt werden. Herr Himmelsbach erklärt, dass die Anregungen von der Verwaltung aufgenommen und abgearbeitet würden. Ein Bebauungsplan müsse sich sowohl mit seinen Auswirkungen beschäftigen als auch Konflikte und Untersuchungserfordernisse erkennen. Im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens könne jedoch nicht alles abgearbeitet werden. Um beispielsweise im Zusammenhang mit der Tiefgarage die Lärmimmissionen berechnen zu können, benötige man eine Ausführungsplanung, der man Typ und Standort der Lüfter entnehmen könne. Im an das Bebauungsplanverfahren anschließenden Bauantragsverfahren würden noch einmal alle Gutachten im Detail geprüft. In puncto Verschattung werde sich im Laufe des Planverfahrens vergewissert, ob die Abstandflächen auch tatsächlich eingehalten würden. Auf der Grundlage einer durchzuführenden Verkehrsuntersuchung könne entschieden werden, ob ein schalltechnisches Gutachten für Verkehrslärm erforderlich werde oder nicht. Zum Thema Störfallbetriebe teilt Herr Himmelsbach mit, dass es sowohl einen Achtungsabstand und als auch einen angemessenen Abstand gebe. Für den angemessenen Abstand habe die Bezirksregierung in den letzten Jahren viele Gutachten in Auftrag gegeben, um vorgeben zu können, welchen Abstand bspw. die Stadt Krefeld in der Bauleitplanung zu berücksichtigen habe. Nach Konkretisierung der Planung würden im Rahmen der Trägerbeteiligung alle betroffenen Behörden, darunter auch die Bezirksregierung, noch einmal zur Stellungnahme aufgefordert. Herr Walter ergänzt, dass im Zusammenhang mit anderen Vorhaben in Fischeln bereits ein Gutachten zum Thema Achtungsabstände erarbeitet worden sei. So könne er mit Sicherheit sagen, dass für den Betrieb Evonik dieses Vorhaben weit außerhalb jeglicher einzuhaltender Achtungsabstände liege. Selbiges treffe auf den Industriebereich Thyssen / Outokumpu zu. Alle im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu erstellenden Gutachten würden Bestandteil der öffentlichen Auslegung. Gerne füge die Verwaltung die Störfallgutachten in Sachen Evonik und Outokumpu zur Einsichtnahme hinzu. 10 Die Frage von Herrn Walter an die Bürger in puncto Tiefgarage, ob diese Hinweise über eventuelle Altlasten geben könnten, beantwortet einer der anwesenden Bürger dahin gehend, dass die Garagendächer aus mit Asbest belastetem Ethernit hergestellt seien. Herr Dr. Kirchartz fordert, beim Abriss dieser Dächer zum Schutz der Nachbarschaft besondere Vorkehrungen zu treffen. Auch werde bei ungünstigen Witterungsbedingungen, wie z. B. starker Trockenheit, beim Auskoffern des entsprechenden Garagenbereiches zwangsläufig Staub freigesetzt, weshalb er ein Bodengutachten für unabdingbar erachte. Herr Walter sagt zu, die Thematik mit der Bodenschutzbehörde beim Fachbereich Umwelt zu klären, ob ein Bodengutachten und eine Asbestuntersuchung erforderlich seien, und im Fall einer Bodenbelastung Sicherungsmaßnahmen bis hin zum Sanierungskonzept vorzunehmen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung könnten die Bürger sämtliche erstellten Gutachten und erfolgten Untersuchungen einsehen. Frau Schimpf weist darauf hin, dass im Wendehammer der Wedelstraße bei Starkregen regelmäßig Überschwemmungen aufträten. Diese Mitteilung ergänzt Herr Dr. Kirchartz mit der Frage, ob aufgrund der zunehmenden Versiegelung im Plangebiet auch für eine ausreichende Entwässerung gesorgt werde. Herr Walter erläutert, dass mit dem Entwässerungsbetrieb der Stadtwerke bereits ein erstes Gespräch geführt worden sei und selbstverständlich dieses Thema sauber abgearbeitet werde. Auf die Frage von Herrn Thömmes nach der Art der Beheizung der neuen Wohnungen erklärt Herr Walter, dass er dies noch nicht beantworten könne, beim Vorhabenträger allerdings anfragen werde. Herr Dr. Kirchartz hält die Planungstiefe dieses Vorhabens für ausgesprochen dürftig, da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele. Seiner Meinung nach erfordere ein derartiges Vorhaben eine hinreichend konkretisierte Ausgestaltung. Herr Walter entgegnet, dass in der Regel die Investoren bei einem vorhabenbezogenen Plan zwar in der Planung schon konkreter seien als in einem Angebotsbebauungsplan, allerdings die erforderlichen Gutachten erst in Auftrag geben würden, wenn sicher sei, dass die Planung auch umgesetzt werden könne. Spätestens zum Offenlagebeschluss müssten sämtliche erforderlichen Gutachten und Untersuchungsergebnisse vorliegen. Herr Scherlöpp möchte wissen, ob es richtig sei, dass ein Teil des Bebauungsplangebietes in einer Wasserschutzzone liege und wenn ja, ob dies bereits gutachterlich beurteilt worden sei. 11 Herr Walter teilt mit, dass das Plangebiet nach Aussage des geltenden Flächennutzungsplanes im südlichen Bereich der Wilhelm-Stefen-Straße in einer geplanten Wasserschutzzone IIIb liege. Geplante Wasserschutzzonen seien noch nicht exakt grundstücksbezogen festgelegt. Nach Beteiligung der Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde müsse geprüft werden, ob durch die Tiefgarage die Bestimmungen der voraussichtlichen Wasserschutzzonenverordnung eingehalten würden. Der nördliche Teil des Grundstückes liege außerhalb der geplanten Wasserschutzzone. Herr Ehnert weist auf die jetzt schon schlechte Parksituation auf der Wedel- und der Wolfersstraße hin, welche sich nach Verwirklichung der Baukörper noch verschärfen würde. Ihn interessiere, ob auch Besucherplätze ausgewiesen würden. Die Parkplätze gegenüber der Post seien verunreinigt, und die Kehrmaschine könne diese nicht reinigen, da die rechte Seite regelmäßig zugeparkt sei. Herr Walter sagt zu, die Anregungen hinsichtlich zusätzlicher Besucherparkplätze in das Verfahren mit aufzunehmen. Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, bedankt sich bei den Bürgern und der Verwaltung und stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Sie weist darauf hin, dass innerhalb einer Woche noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen beim Fachbereich Stadtplanung mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden können. Sie schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um 20.00 Uhr.