Daten
Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5269/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Fischeln
07.06.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.06.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.07.2018
Rat
05.07.2018
Beschlussform
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in
der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – in der
durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – (Anlage 3 zur Vorlage Nr. 5269/18) wird zugestimmt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5269/18
Seite - 2 -
4. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 802 (V) wird für dessen Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 249 – Nordöstlich Kölner Straße zwischen Hafelsstraße und Wilhelm-Stefen-Straße –
außer Kraft gesetzt.
II. Bezirksvertretung Fischeln
Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 802 (V) –
südlich Wedelstraße – zur Kenntnis.
Drucksache 5269/18
Begründung
Siehe Anlage
Anlage(n):
(1) Begründung zur Vorlage 5269_18.docx
(2) Anlage 1 zur Vorlage 5269_18 - Geltungsbereich.pdf
(3) Anlage 2 zur Vorlage 5269_18 - Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf
(4) Anlage 3 zur Vorlage 5269_18 - Begründung zum Bebauungsplan.pdf
(5) Anlage 4 zur Vorlage 5269_18 - Niederschrift der FÖB.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 5269/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5269/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: