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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:10
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße -  
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße -  
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße -  
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Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5269/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Fischeln 07.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.07.2018 Rat 05.07.2018 Beschlussform Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – (Anlage 3 zur Vorlage Nr. 5269/18) wird zugestimmt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5269/18 Seite - 2 - 4. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 802 (V) wird für dessen Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 249 – Nordöstlich Kölner Straße zwischen Hafelsstraße und Wilhelm-Stefen-Straße – außer Kraft gesetzt. II. Bezirksvertretung Fischeln Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – zur Kenntnis. Drucksache 5269/18 Begründung Siehe Anlage Anlage(n): (1) Begründung zur Vorlage 5269_18.docx (2) Anlage 1 zur Vorlage 5269_18 - Geltungsbereich.pdf (3) Anlage 2 zur Vorlage 5269_18 - Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf (4) Anlage 3 zur Vorlage 5269_18 - Begründung zum Bebauungsplan.pdf (5) Anlage 4 zur Vorlage 5269_18 - Niederschrift der FÖB.pdf Seite - 3 - Drucksache 5269/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5269/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: