Daten
Kommune
Krefeld
Größe
76 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
10.09.18, 16:54
Aktualisiert
25.01.19, 01:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5695/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
zur Kenntnis
Betreff
Bericht über die Entwicklung des Ergebnishaushalts zum 30.06.2018
Beschlussentwurf
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5695/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Bezugnehmend auf Ziffer 4 der Geschäftsordnung des damaligen Finanz- und Beteiligungsausschusses, jetzt: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, berichtet der Stadtkämmerer dem Ausschuss zum Stichtag 30.06. und 30.09. eines Jahres über die Entwicklung des
Haushaltes. Im Finanz- und Beteiligungsausschuss am 21.06.2012 wurde zudem die Vorlage von
Berichten zum Stichtag 31.03. und 31.12. eines Jahres beschlossen.
Für das Haushaltsjahr 2018 ist zum Stichtag 30.06.2018 voraussichtlich eine Ergebnisverschlechterung von -2,6 Mio. EUR zum Jahresende zu erwarten.
Die Verschlechterung im Vergleich zum Haushaltsplan ist im Wesentlichen auf folgende Umstände
zurückzuführen:
-
Die Erträge für die Hilfen für Asylbewerber sinken um -9,1 Mio. EUR
Die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung steigen um -4,5 Mio. EUR
Wenigererträge bei den Kostenerstattungen für Grundsicherung von -2,6 Mio. EUR
Die Ertragserwartung bei den Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen sinkt um -2,5
Mio. EUR
Die Leistungserstattung für UMAs sinkt um -1,7 Mio. EUR
Geringere Erträge in Höhe von -1,7 Mio. EUR bei den Unterhaltsansprüchen im Bereich
Unterhaltsvorschuss
Wenigererträge aus HSK-Maßnahmen im Bereich Straßenbau von -1,4 Mio. EUR
Die erwarteten Erträge aus Grundstücksveräußerungen werden sich um ca. -1,3 Mio. EUR
reduzieren
Bei der ambulanten Pflege und den stationären Hilfen wird von Wenigererträgen in Höhe
von -1,0 Mio. EUR ausgegangen
Die Personalaufwendungen steigen um -1,0 Mio. EUR
Den Verschlechterungen stehen folgende Verbesserungen gegenüber:
-
Die Erträge aus der Gewerbesteuer steigen um +7,3 Mio. EUR
Bei der ambulanten Pflege und den stationären Hilfen sinken die Aufwendungen um +5,3
Mio. EUR
Erstattung von in 2017 zu viel gezahlter Landschaftsumlage in Höhe von
+3,0 Mio. EUR
Die Aufwendungen für Grundsicherung im Alter sinken um +2,5 Mio. EUR
Die Aufwendungen für UMAs sinken um +1,7 Mio. EUR
Geringere Aufwendungen für Unterbringungen von Flüchtlingen von +1,5 Mio. EUR
Die Hilfen für Asylbewerber reduzieren sich um +1,0 Mio. EUR
Bezüglich der Einzelheiten zur Entwicklung des Haushalts zum Stichtag 30.06.2018 wird auf die
Aufstellung in Anlage 1 verwiesen. Auswirkungen der Umsetzung der HSK - Maßnahmen sind in
die Prognose eingeflossen.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Prognose mit Unsicherheiten verbunden ist, weil viele
Sachverhalte (z.B. Abschreibungen und Sonderposten, Rückstellungen, Gebührenhaushalte, usw.)
erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten abschließend verbucht werden.
Anlage(n):
(1) Bericht über die Entwicklung des Haushalts zum 30.06.2018 II
Drucksache 5695/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5695/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: