Daten
Kommune
Krefeld
Größe
666 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Nr. 2
Vorlage Nr. 5331/18
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich
zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und
Eisenbahnlinie
Stadtbezirk: Krefeld-Süd
Begründung
nach § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
in der derzeit gültigen Fassung
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
I.
Änderungsbereich
II. Planungsrechtliche Situation
Inhalt
3
4
1.
Landes- und Regionalplanung
4
2.
Wirksamer Flächennutzungsplan
4
3.
Landschaftsplan
4
4.
Bebauungspläne
4
5.
Fachplanungen
4
III. Bestandsbeschreibung
5
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
5
V. Planinhalte
5
1.
Geplante Darstellungen des Flächennutzungsplans
6
2.
Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen
6
VI. Flächenbilanz
6
VII. Umweltbericht
7
1.
Einführung
8
2.
Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der
Flächennutzungsplanänderung
8
3.
Darstellung der Ziele des Umweltschutzes
3.1 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen sowie aus
untergesetzlichen Regelwerken
3.2 Umweltschutzziele aus Fachplänen
3.3 Sonstige Umweltschutzziele
4.
4.1
4.2
4.3
9
9
10
11
Beschreibung der Prüfmethoden
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung
Methodik und Vorgehensweise
Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der
Informationen
11
11
11
5.
Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung
5.1 Angaben zum Umfang des Vorhabens und zum Bedarf an Grund
und Boden
5.2 Baubedingte Wirkungen
5.3 Anlagebedingte Wirkungen
12
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12
12
12
13
1
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
Inhalt
5.4 Betriebsbedingte Wirkungen
13
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
Darstellung des derzeitigen Umweltzustands
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima / Luft
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
13
13
14
16
17
17
17
18
7.
Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
18
8.
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen
Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter
Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima / Luft
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zusammenfassende Darstellung der voraussichtlichen
Umweltauswirkungen
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Standortalternativen und Begründung zur Auswahl
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
8.12
9.
18
18
19
19
20
20
20
20
21
22
23
10. Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen
23
11. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
24
16.05.2018
2
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
I.
I. Änderungsbereich
Änderungsbereich
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich
zwischen der neuen Hauptfeuerwache (im Westen) und Dießemer Bruch
(im Osten) sowie zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (im
Norden) und der Neuen Ritterstraße (im Süden). Die Änderungen umfassen
die östliche Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Süd.
Abb. 1: Übersicht über den Änderungsbereich (Kartengrundlage: Geobasisdaten der
Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW)
16.05.2018
3
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
II.
Planungsrechtliche Situation
1.
Landes- und Regionalplanung
II. Planungsrechtliche Situation
Mit Bekanntmachung vom 13.04.2018 im Gesetzes- und Verordnungsblatt
des Landes NRW ist der neue Regionalplan Düsseldorf (RPD) am
14.04.2018 in Kraft getreten. Der RPD stellt den Bereich des Plangebietes
als Allgemeinen Siedlungsbereich mit der Zweckbindung Gewerbe (ASBGE) dar.
2.
Wirksamer Flächennutzungsplan
Der seit Oktober 2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld
stellt die Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel, Auto-, Möbel-, Garten-, Baumärkte“ dar. Der westliche
Teil des ehemaligen Güterbahnhofs ist als Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt. Nördlich verläuft die als Grünfläche dargestellte Krefelder Promenade. Die angrenzenden Straßen Neue Ritterstraße und Dießemer Bruch (B 57) sind als überörtliche und örtliche
Hauptverkehrsstraßen dargestellt.
3.
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des geltenden Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992).
4.
Bebauungspläne
Im Änderungsbereich befindet sich ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 742 – Güterbahnhof Süd -. Dieser setzt analog zum
wirksamen Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung - Feuerwehr – fest. Parallel zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde
auch das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 742 durchgeführt.
5.
Fachplanungen
Für das eigentliche Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs ist mit Datum
vom 26.06.2009 des Bescheids über die Freistellung des Geländes durch
das Eisenbahn-Bundesamt erfolgt. Es handelt sich somit nicht mehr um eine bahnrechtlich gewidmete Fläche.
Die Eisenbahnstrecke Mönchengladbach – Duisburg der Deutschen Bahn
AG ist bzw. gilt als planfestgestellt im Sinne des § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Die Straße Dießemer Bruch ist als Bundesstraße B 57 planfestgestellt.
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen.
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
III.
III. Bestandsbeschreibung
Bestandsbeschreibung
Während auf dem westlichen Teil des ehemaligen Güterbahnhofes zwischenzeitlich die Hauptfeuerwache der Stadt Krefeld erbaut und in Betrieb
genommen wurde, liegt der östliche Bereich nach Beseitigung des ehemaligen bahntechnischen Gebäude (Zollabfertigung, Dienstgebäude, Lagerhallen. Bürogebäude) brach.
IV.
Anlass der Planung und Entwicklungsziele
Die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs ist nach Aufgabe der bahnbezogenen Nutzungen brachgefallen. Im Zuge der Bauleitplanung wurden durch
die 222. Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 742 die planungsrechtlichen Grundlagen für die angestrebte städtebauliche Umstrukturierung des gesamten Geländes des ehemaligen Güterbahnhofes geschaffen.
Ein Bestandteil der Nachfolgenutzung war im westlichen Teilabschnitt die
Ansiedlung der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache, da der ursprüngliche Standort an der Florastraße den heutigen Anforderungen bei Weitem
nicht mehr gerecht wurde. Die Hauptfeuerwache am Standort Neue Ritterstraße wurde zwischenzeitlich in Betrieb genommen.
Im östlichen Teilbereich der Güterbahnhofsfläche sollte dagegen die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes erfolgen. Aufgrund verschiedener
Entwicklungen in der Baumarktbranche haben aber die ursprünglichen Interessenten von einer Ansiedlung auf dem Gelände an der Neuen Ritterstraße Abstand genommen. Da trotz intensiver Bemühungen seitens des
Grundstückseigentümers kein Betreiber für einen Baumarkt gefunden werden konnte, wird nun eine gewerbliche Nutzung des Geländes angestrebt.
Die Umnutzung der ca. 3,1 ha großen, seit Jahren untergenutzten sowie
städtebaulich und gestalterisch vernachlässigten Fläche in innenstadtnaher Lage ist ein wichtiges Element der Innenentwicklung bzw. Revitalisierung bereits erschlossener Flächen in der Stadt Krefeld.
V.
Planinhalte
Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU
im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der
Stadt“ vom 04.05.2017 ist Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen in
der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses zu dieser 2. Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen
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5
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
I.
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im
Dezember 2016), kann das vorliegende Bebauungsplanverfahren gemäß
§ 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach den vor dem
13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden.
1.
Geplante Darstellungen des Flächennutzungsplans
Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der östliche Teil des
Güterbahnhofs als Gewerbegebiet dargestellt werden. Dabei werden ausschließlich Flächen überplant, die für die ursprünglich angestrebte Baumarktansiedlung im wirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebiet für
den großflächigen Einzelhandel der sogenannten „großen Vier“ (Möbel-,
Bau-, Garten- und Kfz-Märkte; G4) dargestellt sind. Außerdem soll ein Teil
des im Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebietes in Gemeinbedarfsfläche – Feuerwehr - umgewandelt werden. So verschiebt sich die östliche Grenze der Gemeinbedarfsfläche um ca. 40 m nach Osten. Damit soll
die Darstellung im Flächennutzungsplan, die noch auf alter Plangrundlage
basierte, der heutigen Grundstücksaufteilung und den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.
2.
Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen
Die Eisenbahnstrecke Mönchengladbach – Duisburg der Deutschen Bahn
AG wird weiterhin nachrichtlich in den Flächennutzungsplan als Bahnflächen übernommen.
VI.
Flächenbilanz
In der nachfolgenden Tabelle sind nur Flächen aufgeführt, für die mit der
2. Änderung des Flächennutzungsplans Änderungen in den Darstellungen
erfolgen sollen.
bisherige Darstellungen: zukünftige Darstellungen:
Sondergebiet
Gewerbegebiet
Gemeinbedarfsfläche - Feuerwehr
-
Flächen mit geänderten Darstellungen (Summe)
Flächen
in ha (ca.)
3,1
0,4
3,5
Tab. 1: Flächenbilanz
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII.
VII. Umweltbericht
Umweltbericht
Für das Bauleitplanverfahren ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4
BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in
die Begründung aufzunehmen.
Abkürzungsverzeichnis
BauGB
BauNVO
BBodSchG
BBodSchV
BImSchG
DSchG
GEP 99
BNatSchG
EU
FFH
FFH-RL
LG
LÖBF
LANUV
a. F.
n. F.
RL
UP
WHG
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Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Bundes-Bodenschutzgesetz
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk
Düsseldorf von 1999
Bundesnaturschutzgesetz
Europäische Union
Fauna-Flora-Habitat
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und
Forsten NRW (von 1994 bis 2006, heute LANUV)
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
„alte Fassung“ (vor 01. März 2010)
„neue Fassung“ (ab 01. März 2010)
Richtlinie
Umweltprüfung
Wasserhaushaltsgesetz
7
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
1.
VII. Umweltbericht
Einführung
Bauleitpläne sollen nach § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für
den allgemeinen Klimaschutz. Des Weiteren sollen Bauleitpläne einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der städtebaulichen Gestalt und des
Orts- und Landschaftsbilds leisten. Die in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, werden insbesondere in § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB aufgeführt. Darüber hinaus wird in § 1a Abs. 2 BauGB der Auftrag zu
einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden formuliert.
Nach den Bestimmungen des BauGB ist für die Berücksichtigung der Umweltschutzbelange in der Regel bei allen Aufstellungen, Änderungen, Aufhebungen oder Ergänzungen von Bauleitplänen eine Umweltprüfung
durchzuführen. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB).
Der vorliegende Umweltbericht für die 2. Flächennutzungsplanänderung
stellt gemäß § 2a BauGB einen Bestandteil der Begründung dar.
Eine Ausgleichsverpflichtung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB entfällt, da es sich
bei der Fläche ursprünglich um eine bahnrechtlich gewidmete Fläche und
seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 742 - Güterbahnhof Süd –
um ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel handelt.
2.
Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Ziel der geplanten 2. Flächennutzungsplanänderung ist es, im östlichen
Teilbereich des ehemaligen Güterbahnhofs ein Gewerbegebiet zu entwicklen. Ursprünglich sollte auf der Bahnhofsfläche die Ansiedlung eines Bauund Gartenmarktes erfolgen. Aufgrund verschiedener Entwicklungen in der
Baumarktbranche haben aber die ursprünglichen Interessenten von einer
Ansiedlung auf dem Gelände an der Neuen Ritterstraße Abstand genommen. Da trotz intensiver Bemühungen seitens des Grundstückseigentümers kein Betreiber für einen Baumarkt gefunden werden konnte, wird nun
eine gewerbliche Nutzung des Geländes angestrebt.
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Die Umnutzung der ca. 3,1 ha großen, seit Jahren untergenutzten sowie
städtebaulich und gestalterisch vernachlässigten Fläche in innenstadtnaher Lage ist ein wichtiges Element der Innenentwicklung bzw. Revitalisierung bereits erschlossener Flächen in der Stadt Krefeld.
Zur genauen Lage und derzeitigen Nutzung sowie für weitere Informationen
zum wirksamen Flächennutzungsplan und der geplanten Änderung vergleiche den allgemeinen Teil der Begründung.
3.
Darstellung der Ziele des Umweltschutzes
Nach der Anlage 1 des BauGB enthält der Umweltbericht eine Darstellung
der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind. Des Weiteren soll darin die Art beschrieben werden, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden.
Im Rahmen der Umweltprüfung dienen Umweltziele insbesondere als Maßstäbe für die Beurteilung der Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus
geben sie Hinweise zu anzustrebenden Umweltqualitäten im Planungsraum und zur Auswahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in
Natur und Landschaft.
Für die geplante Flächennutzungsplanänderung sind insbesondere folgende Umweltschutzziele hervorzuheben:
3.1
Umweltschutzziele aus Fachgesetzen sowie aus untergesetzlichen Regelwerken
Schutz des Menschen / Immissionsschutz
•
•
Vermeidung von Emissionen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB).
Berücksichtigung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei der Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 6 Nr. 1
BauGB)
Schutz von Tieren und Pflanzen
•
•
Erhalt wild lebender Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften sowie ihrer Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre
Funktionen im Naturhaushalt (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG n. F.).
Besonderer Artenschutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten (§§ 44 und
45 BNatSchG n. F.).
Freiraumschutz / Schutz der Landschaft / Naherholung
•
Erhalt von Freiräumen im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile wie beispielsweise Gehölzstrukturen und
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9
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
•
VII. Umweltbericht
landwirtschaftlich genutzter Flächen (§ 1 Abs. 6 BNatSchG n. F.).
Schutz von Natur und Landschaft u. a. zur dauerhaften Sicherung der
Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur
und Landschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n. F.).
Bodenschutz
•
•
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Bodenversiegelungen sind
auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a Abs. 2 BauGB).
Grundsätze zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen gemäß § 1 BBodSchG.
Wasserschutz
•
Vermeidung von Emissionen / Schutz des Grundwassers vor Beeinträchtigungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB, §§ 47 bis 48 WHG n. F.).
Denkmalschutz
•
•
3.2
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen
des Zumutbaren zugänglich gemacht werden (§ 1 Abs. 1 DSchG).
Berücksichtigung der Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege in der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB).
Umweltschutzziele aus Fachplänen
Regionalplan / Landschaftsrahmenplan
Der Regionalplan Düsseldorf (RPD) stellt den Änderungsbereich als Allgemeinen Siedlungsbereich mit der Zweckbestimmung Gewerbe (ASB-GE)
dar.
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des geltenden Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1972).
Luftreinhalteplan
Im Rahmen der Luftreinhalteplanung sollen im Siedlungsbereich Belastungen durch Luftverunreinigungen langfristig auf ein unbedenkliches Niveau
gesenkt werden. Für die Stadt Krefeld sind die erforderlichen Maßnahmen
zur Verbesserung der Luftqualität im Luftreinhalteplan Krefeld vom
01.10.2010 festgelegt. Auf diese Weise sollen die festgelegten Grenzwerte
für Luftschadstoffe ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr überschritten bzw. dauerhaft nicht mehr überschritten werden.
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
3.3
VII. Umweltbericht
Sonstige Umweltschutzziele
Klimaschutz
Nach der Planungshinweiskarte der Gesamtstädtischen Klimaanalyse der
Stadt Krefeld liegt der Änderungsbereich klimatisch in einem Ungunstraum. Es wird empfohlen, den Anteil an Grünflächen zu steigern, Fassaden- und Dachbegrünung zu fördern sowie die Grünflächen zu vernetzen.
Grundsätzlich sollte die Bebauung und der Kfz-Verkehr nicht zunehmen
und die Entsiegelung durch Begrünung gefördert werden. Eine Erweiterung
emittierender Nutzungen sollen nur unter Vermeidung einer Beeinträchtigung benachbarter Wohngebiete zugelassen werden.
4.
Beschreibung der Prüfmethoden
4.1
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung
Im Rahmen der Umweltprüfung werden hauptsächlich die Flächen berücksichtigt, deren Darstellungen durch das Planverfahren geändert werden.
Darüber hinaus werden auch angrenzende Bereiche in die Prüfung einbezogen.
4.2
Methodik und Vorgehensweise
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Bauleitplanung werden in Anlehnung an die Ökologische Risikoanalyse ermittelt
und beurteilt. Dazu wird im Umweltbericht zunächst der derzeitige Umweltzustand schutzgutbezogen beschrieben sowie Aussagen zur Vorbelastung sowie zur Bedeutung und Empfindlichkeit des jeweiligen Schutzguts
getroffen. Dabei wird unterschieden, ob keine, eine geringe, allgemeine
oder besondere Bedeutung für das Schutzgut vorliegt. Im Anschluss an
diese Bestandsdarstellung erfolgt verbal-argumentativ eine Prognose der
voraussichtlichen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Einwirkungsintensität der relevanten Wirkfaktoren und der jeweiligen Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzguts. Im Ergebnis der Prognose werden folgende Bewertungsstufen unterschieden: positive Wirkung, keine
Beeinträchtigung, geringe Beeinträchtigung, mittlere Beeinträchtigung,
hohe Beeinträchtigung oder sehr hohe Beeinträchtigung. Im Anschluss an
diese Prognose werden die vorgesehenen Maßnahmen aufgeführt und kurz
beschrieben, die dazu dienen sollen, die voraussichtlichen Beeinträchtigungen zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen. Auf der Ebene der
Flächennutzungsplanung handelt es sich hierbei in der Regel um Empfehlungen, die erst im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert und ggf. rechtsverbindlich festgesetzt werden. Danach
wird noch mal abschließend – soweit auf Flächennutzungsplan-Ebene bereits möglich – verbal-argumentativ die voraussichtliche Erheblichkeit der
verbleibenden Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen beurteilt. Die Ergebnisse der
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
auf diese Weise prognostizierten Umweltauswirkungen werden in Kapitel
8.12 des Umweltberichts zusammenfassend in Tabellenform dargestellt
und dabei folgenden Bewertungsstufen zugeordnet:
Folgende Bewertungsstufen werden unterschieden:
Voraussichtliche
Umweltauswirkungen
Kurzdarstellung Einschätzung der
Erheblichkeit
positive Wirkung
+
erheblich im positiven Sinne
keine Beeinträchtigung
o
nicht erheblich
geringe Beeinträchtigung
•
nicht erheblich
mittlere Beeinträchtigung
••
bedingt erheblich
hohe Beeinträchtigung
•••
erheblich
sehr hohe Beeinträchtigung
••••
sehr erheblich
Tab. 2: Übersicht der Bewertungsstufen und Einschätzung zur
Erheblichkeit
4.3
Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen
Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchführung der Umweltprüfung und der
Zusammenstellung der Datengrundlagen haben sich nicht ergeben.
5.
Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung
Im Folgenden werden die voraussichtlich wesentlichen Wirkfaktoren der
2. Flächennutzungsplanänderung dargestellt, die erhebliche Umweltauswirkungen verursachen können und deshalb im Rahmen der Umweltprüfung näher untersucht werden. Zum vorgelagerten Planungsstadium auf
Flächennutzungsplanebene ist eine genaue Einschätzung der voraussichtlichen Wirkungen und jeweiligen Beeinträchtigungsintensitäten nur eingeschränkt möglich. Deshalb stellen die nachstehend aufgeführten Wirkfaktoren eine Grobabschätzung dar. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird näher auf die jeweiligen Wirkfaktoren und die voraussichtlichen
Umweltauswirkungen eingegangen.
5.1
Angaben zum Umfang des Vorhabens und zum Bedarf an Grund und Boden
Im Detail werden die Angaben zum Umfang des Planvorhabens in Kapitel VI
des allgemeinen Teils der Begründung aufgeführt.
5.2
Baubedingte Wirkungen
Baubedingte Wirkungen umfassen voraussichtliche Beeinträchtigungen,
die vorübergehend durch die Bautätigkeit verursacht werden.
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Übersicht der wesentlichen Wirkungen:
- Störung der Organismen durch den Baubetrieb: Lärm-, Schadstoff- und
Staube-missionen
- Veränderung bzw. Zerstörung bestehender Lebensstätten durch die Bauabwicklung
- Flächenbeanspruchung; Entfernen der Vegetation im Bereich der Bebauung
- Bodenverdichtung, Bodenauf- und -abtrag
5.3
Anlagebedingte Wirkungen
Anlagebedingte Wirkungen ziehen dauerhafte Wirkungen durch neue Baukörper nach sich.
Übersicht der wesentlichen Wirkungen:
•
5.4
Versiegelung und Zerstörung von Lebensraum im Bereich der geplanten
Bebauung
Betriebsbedingte Wirkungen
Betriebsbedingte Wirkungen umfassen Umweltauswirkungen, die voraussichtlich mit dem späteren Betrieb der Anlagen verbunden sind.
Übersicht der wesentlichen Wirkungen:
•
•
Verkehr: Erzeugung, Andienung LKW
Lärm
6.
Darstellung des derzeitigen Umweltzustands
6.1
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Immissionen / Gesundheit
Das Plangebiet ist mit Ausnahme von Wohngebäuden im Südwesten von
Gewerbegebieten umschlossen. Als „Allgemeines Wohngebiet“ eingestufte
Wohnbebauung befindet sich an der „Neuen Ritterstraße“ und „Am Riddershof“. Als weitere empfindliche Nutzung sind die Kleingärten südwestlich des Plangebiets zu nennen.
Erschlossen wird das Plangebiet u. a. über die Neue Ritterstraße, bei der es
sich um eine Hauptverkehrsstraße mit entsprechendem Verkehrs- und
dadurch Emissionsaufkommen (Lärm, Luftschadstoffe) handelt. Nördlich
der Planfläche schließt sich die verbleibende Bahnanlage an. Somit bestehen für die schützenswerten Wohnnutzungen bereits heute planungserhebliche Vorbelastungen durch Straßen- und Schienenverkehr. Hinzu
kommen zahlreiche gewerbliche Nutzungen im Umfeld des Plangebietes,
die eine erhebliche Gewerbelärmvorbelastung verursachen. Auch die west-
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
lich angrenzende Hauptfeuer- und Rettungswache trägt zur Immissionsvorbelastung des Gebietes bei.
Im Rahmen des sog. Grobscreenings nach der 22. BImSchV (Luftqualitätsmodell) der Stadt Krefeld sind die Luftschadstoffimmissionen für das Bezugsjahr 2010 unter Berücksichtigung der Emittenten Kfz-Verkehr, Industrie und Hausbrand flächendeckend für die Luftschadstoffkomponenten
Stickstoffdioxid (NO2), Stickoxide (NOx), Partikel (Feinstaub, PM10) und
Benzol (C6H6) prognostiziert worden. Dabei wurden die Immissionsverhältnisse unter Berücksichtigung der meteorologischen Verhältnisse, der abgeschätzten Hintergrundbelastung sowie der lokalen Zusatzbelastung ermittelt. Die lokale Zusatzbelastung setzt sich aus verkehrsbedingten Emissionen sowie der Emissionsdaten von Industrie, Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen zusammen. Die auf diese Weise prognostizierten Luftschadstoffbelastungen wurden jeweils für die einzelnen Luftschadstoffkomponenten anhand der Grenzwerte der 22. BImSchV (neu geregelt durch die
39. BImSchV) beurteilt. Im Ergebnis gehört der Änderungsbereich nicht zu
den Bereichen in Krefeld in denen die einschlägigen Grenzwerte der 39.
BImSchV erreicht oder überschritten werden.
Nach der vorbereitenden Lärmminderungsplanung der Stadt Krefeld treten
bereits heute insbesondere im Bereich der Wohngebäude an der Neuen
Ritterstraße tags und nachts Überschreitungen der einschlägigen Grenzund Richtwerte auf.
Aufgrund der im Planbereich vorhandenen Auffüllungen kann das Vorhandensein von Altlasten nicht ausgeschlossen werden, weshalb im April
2006 umfangreiche Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden (INGENIEURBÜRO TAUW 2006). Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass
von der Untersuchungsfläche keine Gefährdungspotenziale über die
standortrelevanten Pfade Boden – Mensch, Boden – Bodenluft – Mensch
sowie Boden – Grundwasser ausgehen.
6.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Im Änderungsbereich werden Materialien (u.a. Sand, Bauschutt) und Baumaschinen gelagert. Aufgrund der Lagernutzung für Baumaterialien und
Baumaschinen während der Bauphase der westlich angrenzenden neuen
Hauptfeuerwache unterliegt dieser Bereich einer gewissen Dynamik. Nach
stärkeren Regenereignissen treten hier temporär Oberflächengewässer in
Form von größeren Pfützen auf. Im Süden und Osten sind die Baumaterialablagerungen von einer dichten Verbuschung umgeben.
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Als wertvolle Biotoptypen wurden hier 2009 insbesondere Sandmagerrasen, Magergrünland und trockene Hochstaudenfluren festgestellt (siehe
ÖKOPLAN 2009)
Im Rahmen des lokalen Biotopverbundsystems erfüllt das Areal des Güterbahnhofs vor allem durch seine lineare Struktur sowie die Verkettung mehrerer Bahnareale entlang der Bahnstrecke Mönchengladbach – Duisburg
wichtige Funktionen, wobei dies vor allem für die Lage im innerstädtischen
Raum gilt. Hinsichtlich der Biotopvernetzung bieten Bahntrassen generell
gute lineare Ausbreitungsmöglichkeiten in ansonsten stark bebauten
Räumen entlang der Bahntrassen. Hinzu kommt die Verfrachtung und Verdriftung von Samen durch die hier verkehrenden Züge. Da Teile der Fläche
als Lagerfläche genutzt wurden, ist eine vollkommende Ungestörtheit jedoch nicht gegeben. Zudem wird die Biotopfunktion durch die bereits vorhandene Bebauung – wie der neuen Hauptfeuerwache – auf angrenzenden
Bereichen bereits beeinträchtigt.
Fauna
Bei einer eintägigen Bestandserfassung im Jahr 2009 wurden alle Gebäude
im Plangebiet auf überwinternde Fledermäuse untersucht; es konnten keine Tiere festgestellt werden. Vor dem Bau der Hauptfeuerwache wurde der
alte Gebäudebestand auf dem gesamt Gelände abgerissen. Auf dem Gelände befinden sich derzeit überwiegend jüngere Gehölze, ein Vorhandensein von kleineren Baumhöhlen ist jedoch nicht auszuschließen, so dass
ggf. eine Funktion als Quartier für Einzeltiere vorhanden sein. Insgesamt
weist das Gelände keine besondere Bedeutung für Fledermäuse auf.
Vögel
Für das Messtischblatt 4605 „Krefeld“ wird eine Reihe von planungsrelevanten Arten genannt (LANUV o. Jg.). Im Rahmen der Kartierungen im Jahr
2009 ergaben sich kein Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Brutvorkommen (ÖKOPLAN 2009 a) Eine Neuansiedlung von Arten kann jedoch
nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung soll ein Vorkommen planungsrelevanter Arten überprüft
werden.
Amphibien
In der Datenbank des LANUV werden für das Messtischblatt 4605 „Krefeld“
die planungsrelevanten Amphibienarten Kammmolch (Triturus Cristatus)
und keiner Wasserfrosch (Rana lessonae) aufgeführt (LANUV o. Jg.). Für
beide Arten fehlen geeignete Gewässerlebensräume, so dass ein Vorkommen nicht zu erwarten ist.
Insekten
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Für das Messtischbalt 4605 wird lediglich der Dunkle WiesenknopfAmeisenbläuling (Phengaris nausithous) als planungsrelevante Art genannt. (LANUV) o. Jg).
Ein Vorkommen planungsrelevanter Arten soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung überprüft werden.
Reptilien
Reptilienvorkommen wurden bislang nicht festgestellt.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist eine nähere Untersuchung
der vorhandenen Flora und Fauna im Änderungsbereich erforderlich. Nach
derzeitigem Kenntnisstand sind keine Hinweise vorhanden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten zu erwarten ist, die
die Verbotstatbestände des § 42 BNatSchG auslöst und den Standort für
das geplante Gewerbegebiet in Frage stellt. Deshalb wird eine Abschichtung der artenschutzrechtlichen Prüfung auf die verbindliche Bauleitplanung vorgenommen.
6.3
Schutzgut Boden
Auf der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Blatt L 4704 (Geologisches
Landesamt NRW 1980) werden für das Plangebiet und dessen Umfeld als
Bordentypen Gley und Nassgley (G2) aus Flussablagerungen des Holozän
verzeichnet. Dabei handelt es sich um einen schweren Lehmboden, der im
Unterboden meist dicht gelagert sowie schwach durchlüftet und belebt ist.
Bei einer mittleren bis großen nutzbaren Wasserkapazität weist er eine nut
geringe Wasserdurchlässigkeit auf.
Im Plangebiet stehen heute keine natürlichen, Böden mehr an, wie die Ergebnisse einer durchgeführten Boden- und Baugrunduntersuchung (Ingebieurbüro Tauw 2006) dokumentieren. Die feinkörnigen Sedimente der
Niedertrasse, auf denen sich Auenböden gebildet hatten, wurden oberflächennah anthropogen verändert. Sie wurden überlagert durch Auffüllungen
aus Bauschutt, Aschen, Schlacken sowie im Bereich der Bahnanlagen
durch Anschüttungen aus Gleisschotter. Die Anschüttungsmächtigkeit
kann dabei mehr als 5 m betragen und liegt im Mittel bei 3,5 m.
Altlasten
Aufgrund der im Planbereich vorhandenen Auffüllungen konnte das Vorhandensein von Altlasten nicht ausgeschlossen werden, weshalb im April
2006 umfangreiche Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden (INGENIEURBÜRO TAUW 2006). Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass
zwar Altlasten vorhanden sind, von diesen jedoch keine Gefährdungspo-
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
tenziale über die standortrelevanten Pfade Boden – Mensch, Boden –
Bodenluft – Mensch sowie Boden – Grundwasser ausgehen.
6.4
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Eine Wasserschutzzone ist für den Bereich des Plangebietes nicht ausgewiesen.
Der errechnete mittlere Grundwasserflurabstand beträgt ca. 4,5 m. Im
Rahmen von Bohrarbeiten wurde kein Grund- oder Stauwasser angetroffen.
Eine Grundwassernutzung erfolgt aktuell nicht, sodass das Plangebiet für
das Grundwasserdargebotspotenzial (also die wirtschaftliche Nutzbarkeit)
keine planungserhebliche Bedeutung hat.
6.5
Schutzgut Klima / Luft
Gemäß der synthetischen Klimafunktionskarte der gesamtstädtischen
Klimaanalyse (STADT KREFELD 2003) gehört das Plangebiet zum „Gewerbe/Industrieklimatop“. Dieses zeichnet sich aus durch einen i. d. R. hohen
Versiegelungsanteil, dichte Bebauung und dem Aufkommen prozess- bzw.
produktionsabhängiger Emissionen sowie geringer Vegetation. Das Plangebiet erfüllt laut Klimaanalyse keine Funktionen als Kaltluftentstehungsgebiet oder Ventilationsbahn und weist keine Filterfunktion oder Frischluftproduktion auf.
In der Planungshinweiskarte zur Klimaanalyse ist das Plangebiet als „Ungunstraum“ gekennzeichnet, einem Bereich, der aufgrund verdichteter Bebauung, erhöhten Verkehrsaufkommens und/oder industrie- und gewerbebürtiger Immissionen bei gleichzeitig eingeschränkten Austauschverhältnissen sowohl thermisch als auch lufthygienisch einen Problembereich
darstellt; zudem besteht in der Regel ein geringer Grünflächenanteil. Zur
Verbesserung der stadtklimatischen Situation wird empfohlen, den Grünflächenanteil zu erhöhen und eine weitere Verdichtung durch Bebauung zu
vermeiden, zudem Fassaden- und Dachbegrünungen vorzunehmen.
Nach den Aussagen des Luftqualitätsmodells der Stadt Krefeld gehört der
Änderungsbereich nicht zu den Bereichen in Krefeld in denen die einschlägigen Grenzwerte der heute gültigen 39. BImSchV erreicht oder überschritten werden (vgl. Schutzgut Mensch).
6.6
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Das Landschaftsbild im Planungsraum wird durch die Hauptfeuerwache,
Einzelhandels- und Gewerbeeinrichtungen und stark frequentierten Verkehrsstraßen einschließlich ihrer akustischen Reize (Verkehrslärm) geprägt. Insgesamt wirken die Brache des Änderungsbereiches sowie die angrenzende städtische Umgebung mit hoher Versiegelungsrate städtebaulich nicht attraktiv. Dazu trägt auch die vorhandene Lagernutzung im Plangebiet bei, die eine ungestörte Entwicklung der Brache beeinträchtigt und
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
somit den ästhetischen Wert der Fläche erheblich mindert. Eine Erholungsfunktion kann dem Plangebiet aus diesen Gründen nicht zugeordnet werden.
Besondere landschaftsbildprägende Elemente sind im Plangebiet nicht
vorhanden.
6.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Städtebaulich bemerkenswerte Gebäude oder sonstige Kultur- und Sachgüter gibt es im Plangebiet oder seinem unmittelbaren Umfeld nicht.
7.
Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
Der aktuelle Zustand einer untergenutzten Fläche würde im Falle eines Verzichtes auf die Umsetzung der Planung zunächst erhalten bleiben. Gemäß
des gültigen Flächennutzungsplanes sowie des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der eine Baumarktnutzung auf der Fläche vorsieht, ist jedoch
bereits jetzt eine weitgehende Versiegelung der Fläche möglich.
8.
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung
umweltrelevanter Maßnahmen
8.1
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Die geplante Neunutzung des Plangebietes hat die Entstehung von KfZEmissionen zur Folge. Gemäß aktuellem Verkehrsgutachten liegt das zu
erwartenden Verkehrsaufkommen bei einer gewerblichen Nutzung jedoch
im Vergleich deutlich unter der ehemals geplanten und planungsrechtlich
zulässigen Nutzung (Sondergebiet für Möbel-, Bau-, Garten- und KfzMärkte; G4).
Die Ergebnisse des Schallgutachtens haben gezeigt, dass im gesamten
Änderungsbereich die Beurteilungspegel am Tag oberhalb von 60 dB(A)
liegen. Insbesondere unmittelbar an der Bahnstrecke und den Straßenverkehrswegen werden Pegel bis zu 72 dB(A) erreicht. Damit wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für ein Gewerbegebiet von 65
dB(A) am Tag um bis zu 5dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum liegen Beurteilungspegel bis zu 71 dB(A) vor. Auch hier werden die Pegel insbesondere unmittelbar an der Bahnstrecke aufgrund des dort verkehrenden Güterverkehrs erreicht. Damit wird der schalltechnische Orientierungswert der
DIN 18005 für ein Gewerbegebiet von 55 dB(A) in der Nacht um bis zu 16
dB(A) überschritten. Aufgrund dieser Überschreitungen werden im Rahmen
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
der verbindlichen Bauleitplanung Festsetzungen zum Lärmschutz erforderlich.
Aufgrund der Lage im Nahbereich zur Hauptfeuer- und Rettungswache sind
Beeinträchtigungen der zukünftigen gewerblichen Nutzung u.a. durch Nebelschwaden, die bis zu 100 m weit in das Plangebiet ziehen können sowie Brandabgasen und Geräuschen durch den Übungsbetrieb auf dem
Feuerwehrgelände nicht auszuschließen (Vgl. Stellungnahme der Stadt
Krefeld – Feuerwehr und Zivilschutz vom 09.01.2017). Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung muss geprüft werden, ob diesbezüglich Maßnahmen bzw. Regelungen getroffen werden müssen.
8.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Die geplante Nutzung der Fläche hat eine komplette Neugestaltung mit
bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen auf die hier vorkommenden Pflanzen und Tiere zu Folge. Da es sich bei dem Plangebiet um eine
ehemals bahnrechtlich gewidmete Fläche handelt, sind Eingriffe in Natur
und Landschaft im Sinne einer „Natur auf Zeit“ Regelung ohne Ausgleicherfordernis (ausgenommen Artenschutzmaßnahmen) möglich. Gemäß des
gültigen Flächennutzungsplanes sowie des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der eine Baumarktnutzung auf der Fläche vorsieht, ist jedoch bereits
jetzt eine weitgehende Versiegelung der Fläche möglich.
Auf dem Gelände befinden sich aktuell überwiegend jüngere Gehölze, ein
Vorhandensein von kleineren Baumhöhlen ist jedoch möglich, so dass ggf.
eine Funktion als Quartier für Einzeltiere vorhanden sein kann.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind geeignete Vermeidungsund Ausgleichsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf ArtenschutzAspekte zu erarbeiten und als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Das Auftreten erheblicher Auswirkungen auf das Schutzgut „Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt“ lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht vollkommen ausschließen, wird aber bei der Umsetzung geeigneter Vermeidungsund Ausgleichsmaßnahmen als unwahrscheinlich angenommen.
8.3
Schutzgut Boden
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Die Änderung der Flächennutzungsplandarstellung von Sondergebiet in
Gewerbegebiet sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Den heutigen Bestand betrachtend stellt eine Versiegelung von Boden grundsätzlich einen Konflikt dar, da es in diesem Bereich zum dauerhaften Verlust
bzw. zur starken Beeinträchtigung der vorhandenen Bodenfunktionen
kommen kann.
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der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Die auf dem Gelände vorhandenen Altlasten werden im Rahmen der Umgestaltung entsprechend entfernt oder abgedeckt.
Unter Berücksichtigung, dass innerhalb des Änderungsbereichs ausschließlich anthropogen stark überformte Böden vorkommen, werden keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden prognostiziert.
8.4
Schutzgut Wasser
Aufgrund der weitgehend fehlenden Funktionen des Plangebietes hinsichtlich Grundwasserneubildung und des relativ hohen Grundwasserflurabstandes ist nicht mit negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut
Wasser zu rechnen.
8.5
Schutzgut Klima / Luft
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Der Bereich wird in der Klimaanalyse der Stadt Krefeld dem „Gewerbe- Industrieklimatop“ mit hohem Emissionsaufkommen zugeordnet bzw. als
„Ungunstraum“ eingestuft.
Ausgehend von dieser Einstufung sind durch die Änderung in Gewerbegebiet keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.
8.6
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Das Ortsbild wird sich vollständig verändern. Der unästhetische BracheCharakter der Fläche wird vollständig verloren gehen. Eine städtebauliche
Entwicklung der Fläche wird sich positiv auf das Ortsbild auswirken.
8.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sind, da nicht vorhanden, nicht zu
erwarten.
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
8.8
VII. Umweltbericht
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Unter ökosystemaren Wechselwirkungen werden die funktionalen und
strukturellen Beziehungen zwischen den jeweiligen Schutzgütern sowie
innerhalb von Schutzgütern verstanden. Sie können sich in ihrer Wirkung
addieren und u. U. auch zu einer Verminderung der Wirkungen führen.
Da der Mensch nicht unmittelbar in das ökosystemare Wirkungsgefüge integriert ist, nimmt er als Schutzgut eine Sonderrolle ein. Die Wechselwirkungen, die durch den vielfältigen Einfluss des Menschen auf Natur und
Landschaft verursacht werden, finden vor allem im Rahmen der Ermittlung
von Vorbelastungen Berücksichtigung.
Eine Wechselbeziehung besteht z. B. hinsichtlich der Schutzgüter „Menschen“ (Lärm- und Schadstoffbelastung) und „Luft“; die geplanten Flächennutzungsplanänderungen führen hier für beide Schutzgüter insgesamt
nicht zur wesentlichen Veränderung der derzeitigen Bedingungen. Weitere
Wechselwirkungen bestehen zwischen den Schutzgütern „Boden“ und
„Wasser“, die durch Versiegelung betroffen und in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können; aufgrund der Vorbelastungen bzw. des Statusquo führt die Flächennutzungsplan-Änderung hier nicht zu erheblichen
Umweltauswirkungen.
Spezielle Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die zu einer veränderten Wertung der einzelnen Standortfaktoren führen, sind im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
8.12 Zusammenfassende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Die mit der Flächennutzungsplan-Änderung planungsrechtlich vorbereiteten Auswirkungen, werden hinsichtlich der Schwere ihrer Auswirkungen
zusammenfassend 5-stufig bewertet. Die Wirkungen auf die Schutzgüter
können dabei sowohl positiv als auch negativ sein:
+
besonders positive Wirkungen
(+)
leicht positive Wirkungen
o
keine, vernachlässigbare oder neutrale Wirkungen
(-)
leicht negative Wirkungen
-
besonders negative Wirkungen
Schutzgut,
Funktion
Umweltauswirkungen
Wirkung
Menschen
Immissionen / Erhöhung der KfZ-Emissionen,
Gesundheit
Entfernung / Abdeckung vorhandener Altlasten
(-)
(+)
Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
Pflanzen
Verlust vorhandener, z. T. seltener Vegetation,
Verlust von Gehölzen / Bäumen
(-)
Tiere
Verlust von Lebensräumen ggfs. auch planungsrelevanter Arten, Beeinträchtigung / Störung vorhandener Tiere
(-)
biologische
Vielfalt
Verringerung der biologischen Vielfalt
(-)
Boden/ Wasser
Bodenfunktionen
Grundwasserfunktionen
ggfs. leichte Erhöhung der Versiegelung anthropogen stark
überformter Böden
(-)
Entfernung / Abdeckung vorhandener Altlasten
(+)
bei weitgehend fehlenden Grundwasserfunktionen keine Auswirkungen zu erwarten
o
lokalklimatische Funktion
Im Vergleich zur Einstufung als „Gewerbe- / Industrieklimatop“ Verbesserung, unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes keine wesentliche Änderung zu erwarten
(-)
Luftqualität
Im Vergleich zur Einstufung als „Gewerbe- / Industrieklimatop“ Verbesserung, unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes keine wesentliche Änderung zu erwarten
o
erhöhte KfZ-Emissionen
(-)
Klima/ Luft
Landschaft / Ortsbild
Landschaftsbild
ästhetische Aufwertung/ optische Einfügung des Geländes in
das vorhandene Umfeld
Sichtbeziehungen
Schaffung neuer Sichtbeziehungen
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+
+
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter
nicht vorhanden
o
Sachgüter
nicht vorhanden
o
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Schutzgüter Menschen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter voraussichtlich keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Für
das Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt kann eine abschließende Einschätzung erst nach einer vertieften Untersuchung im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung erfolgen.
9.
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Standortalternativen und Begründung zur Auswahl
Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Innenbereich der Stadt Krefeld
und umfasst im Wesentlichen eine Wiedernutzung bzw. Umnutzung bereits
in der Vergangenheit intensiv genutzter Flächen. Die ehemaligen Bahnflächen zwischen der verbleibenden Bahnanlage und der Neuen Ritterstraße
sind bereits seit vielen Jahren für eine bauliche Nachfolgenutzung vorgesehen. Der gültige Flächennutzungsplan sowie der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 742 ermögliche bereist die Errichtung eines Baumarktes. Da
die vorgesehene Baumarktnutzung trotz intensiver Bemühungen nicht realisiert werden konnte ist nun eine Nutzungsänderung erforderlich. Angaben
über weitere Planalternativen liegen nicht vor.
Auch aus Sicht des Landschafts-, Natur- und Bodenschutzes ist grundsätzlich der sparsame Umgang mit Grund und Boden geboten und eine Innenentwicklung zu befürworten, da dadurch bisher unbeanspruchte Flächen
im Außenbereich geschont werden. Darüber hinaus sind die überplanten
Flächen im Plangebiet aufgrund der anthropogenen Überformung mit Bebauung, hoher Flächenversiegelung und langjähriger Nutzung bereits stark
vorbelastet.
10.
Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen
Nach § 4c BauGB überwachen die Gemeinden erhebliche Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten.
Dadurch sollen insbesondere unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen frühzeitig ermittelt werden und die Möglichkeit eröffnet werden, in
diesem Fall geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Erhebliche Umweltauswirkungen können sich in der Regel erst im Zusammenhang mit der Durchführung der aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungspläne ergeben. Deshalb werden detaillierte Monitoringmaßnahmen erst im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanver-
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
fahrens festgelegt. In Betracht kommen hierbei beispielsweise folgende
Maßnahmen:
• Verwendung heimischer, standortgerechter Gehölze mit besonderer
Eignung hinsichtlich der Staubfilterung und des Standortes
• Fachgutachterliche Begleitung des Bodenbehandlung bzgl. der Altlasten
• Sachgemäßer Umgang und Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen
zur Verminderung von Bodenverunreinigungen
• Schaffung von Ersatzlebensräumen für beeinträchtigte Tier- und
Pflanzenarten
11.
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Im Rahmen des Umweltberichtes werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter, die sich aufgrund der Flächennutzungsplanänderung ergeben können, unter Berücksichtigung von
Vermeidungs- und –minderungsmaßnahmen prognostiziert und bewertet.
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen kommt zu dem Ergebnis, dass
sich für die Schutzgüter Menschen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft
sowie Kultur- und Sachgüter nach Realisierung des Flächennutzungsplanes
voraussichtlich keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen ergeben
werden.
Für den Menschen ist ggf. langfristig mit einer Erhöhung der Kfz-bedingten
Schadstoffe zu rechnen.
Bzgl. der Schutzgüter Boden und Wasser sind aufgrund der aktuellen Vorbelastungen (anthropogen überformte, weitgehend versiegelte Böden) sowie der weitgehend fehlenden Grundwasserfunktionen keine wesentlichen
Änderungen zu erwarten, Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht
vorhanden.
Aufgrund der vorhandenen Auffüllungen/ Altlasten sollen im Änderungsbereich im Wesentlichen unempfindliche Nutzungen angesiedelt werden.
Unter Berücksichtigung der Aussagen der Klimaanalyse ist insgesamt mit
einer Verbesserung, unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes zumindest nicht mit einer Verschlechterung des Lokalklimas zu rechnen.
Lufthygienisch ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der Emissionen.
Für das Landschafts- bzw. Ortsbild stellt die Flächenumnutzung eine ästhetische Aufwertung dar, wobei sich das Gelände optisch in das vorhandene
Umfeld einfügen wird.
Eine abschließende Beurteilung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung vorgenommen. Durch entsprechende Vermeidungsund Ausgleichsmaßnahmen unter Berücksichtigung artenschützerischer
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Aspekte können die Auswirkungen voraussichtlich verringert werden. Entsprechende Festsetzungen werden im Bebauungsplan getroffen.
Maßnahmen zum Monitoring werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan aufgeführt.
Krefeld, den ___________________
DER OBERBÜRGERMEISTER
In Vertretung
Martin Linne
Beigeordneter
Der Rat der Stadt Krefeld hat die vorstehende Begründung der 2. Änderung
des
Flächennutzungsplans
in
seiner
Sitzung
am __________________ abschließend beschlossen.
Krefeld, den ___________________
DER OBERBÜRGERMEISTER
Frank Meyer
16.05.2018
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