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Archiv (Anlage 2 2.FNP-Ä. Begründung.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
666 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:14

Inhalt der Datei

Anlage Nr. 2 Vorlage Nr. 5331/18 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie Stadtbezirk: Krefeld-Süd Begründung nach § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld I. Änderungsbereich II. Planungsrechtliche Situation Inhalt 3 4 1. Landes- und Regionalplanung 4 2. Wirksamer Flächennutzungsplan 4 3. Landschaftsplan 4 4. Bebauungspläne 4 5. Fachplanungen 4 III. Bestandsbeschreibung 5 IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele 5 V. Planinhalte 5 1. Geplante Darstellungen des Flächennutzungsplans 6 2. Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen 6 VI. Flächenbilanz 6 VII. Umweltbericht 7 1. Einführung 8 2. Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung 8 3. Darstellung der Ziele des Umweltschutzes 3.1 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen sowie aus untergesetzlichen Regelwerken 3.2 Umweltschutzziele aus Fachplänen 3.3 Sonstige Umweltschutzziele 4. 4.1 4.2 4.3 9 9 10 11 Beschreibung der Prüfmethoden Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Methodik und Vorgehensweise Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen 11 11 11 5. Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung 5.1 Angaben zum Umfang des Vorhabens und zum Bedarf an Grund und Boden 5.2 Baubedingte Wirkungen 5.3 Anlagebedingte Wirkungen 12 16.05.2018 12 12 12 13 1 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld Inhalt 5.4 Betriebsbedingte Wirkungen 13 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 Darstellung des derzeitigen Umweltzustands Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Schutzgut Kultur- und Sachgüter 13 13 14 16 17 17 17 18 7. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 18 8. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Schutzgut Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Zusammenfassende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Standortalternativen und Begründung zur Auswahl 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.12 9. 18 18 19 19 20 20 20 20 21 22 23 10. Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen 23 11. Allgemeinverständliche Zusammenfassung 24 16.05.2018 2 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld I. I. Änderungsbereich Änderungsbereich Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich zwischen der neuen Hauptfeuerwache (im Westen) und Dießemer Bruch (im Osten) sowie zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (im Norden) und der Neuen Ritterstraße (im Süden). Die Änderungen umfassen die östliche Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Süd. Abb. 1: Übersicht über den Änderungsbereich (Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW) 16.05.2018 3 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld II. Planungsrechtliche Situation 1. Landes- und Regionalplanung II. Planungsrechtliche Situation Mit Bekanntmachung vom 13.04.2018 im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes NRW ist der neue Regionalplan Düsseldorf (RPD) am 14.04.2018 in Kraft getreten. Der RPD stellt den Bereich des Plangebietes als Allgemeinen Siedlungsbereich mit der Zweckbindung Gewerbe (ASBGE) dar. 2. Wirksamer Flächennutzungsplan Der seit Oktober 2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel, Auto-, Möbel-, Garten-, Baumärkte“ dar. Der westliche Teil des ehemaligen Güterbahnhofs ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt. Nördlich verläuft die als Grünfläche dargestellte Krefelder Promenade. Die angrenzenden Straßen Neue Ritterstraße und Dießemer Bruch (B 57) sind als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen dargestellt. 3. Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des geltenden Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). 4. Bebauungspläne Im Änderungsbereich befindet sich ein Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 742 – Güterbahnhof Süd -. Dieser setzt analog zum wirksamen Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung - Feuerwehr – fest. Parallel zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde auch das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 742 durchgeführt. 5. Fachplanungen Für das eigentliche Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs ist mit Datum vom 26.06.2009 des Bescheids über die Freistellung des Geländes durch das Eisenbahn-Bundesamt erfolgt. Es handelt sich somit nicht mehr um eine bahnrechtlich gewidmete Fläche. Die Eisenbahnstrecke Mönchengladbach – Duisburg der Deutschen Bahn AG ist bzw. gilt als planfestgestellt im Sinne des § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Die Straße Dießemer Bruch ist als Bundesstraße B 57 planfestgestellt. Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen. 16.05.2018 4 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld III. III. Bestandsbeschreibung Bestandsbeschreibung Während auf dem westlichen Teil des ehemaligen Güterbahnhofes zwischenzeitlich die Hauptfeuerwache der Stadt Krefeld erbaut und in Betrieb genommen wurde, liegt der östliche Bereich nach Beseitigung des ehemaligen bahntechnischen Gebäude (Zollabfertigung, Dienstgebäude, Lagerhallen. Bürogebäude) brach. IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele Die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs ist nach Aufgabe der bahnbezogenen Nutzungen brachgefallen. Im Zuge der Bauleitplanung wurden durch die 222. Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 742 die planungsrechtlichen Grundlagen für die angestrebte städtebauliche Umstrukturierung des gesamten Geländes des ehemaligen Güterbahnhofes geschaffen. Ein Bestandteil der Nachfolgenutzung war im westlichen Teilabschnitt die Ansiedlung der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache, da der ursprüngliche Standort an der Florastraße den heutigen Anforderungen bei Weitem nicht mehr gerecht wurde. Die Hauptfeuerwache am Standort Neue Ritterstraße wurde zwischenzeitlich in Betrieb genommen. Im östlichen Teilbereich der Güterbahnhofsfläche sollte dagegen die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes erfolgen. Aufgrund verschiedener Entwicklungen in der Baumarktbranche haben aber die ursprünglichen Interessenten von einer Ansiedlung auf dem Gelände an der Neuen Ritterstraße Abstand genommen. Da trotz intensiver Bemühungen seitens des Grundstückseigentümers kein Betreiber für einen Baumarkt gefunden werden konnte, wird nun eine gewerbliche Nutzung des Geländes angestrebt. Die Umnutzung der ca. 3,1 ha großen, seit Jahren untergenutzten sowie städtebaulich und gestalterisch vernachlässigten Fläche in innenstadtnaher Lage ist ein wichtiges Element der Innenentwicklung bzw. Revitalisierung bereits erschlossener Flächen in der Stadt Krefeld. V. Planinhalte Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 ist Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses zu dieser 2. Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen 16.05.2018 5 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld I. Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im Dezember 2016), kann das vorliegende Bebauungsplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden. 1. Geplante Darstellungen des Flächennutzungsplans Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der östliche Teil des Güterbahnhofs als Gewerbegebiet dargestellt werden. Dabei werden ausschließlich Flächen überplant, die für die ursprünglich angestrebte Baumarktansiedlung im wirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel der sogenannten „großen Vier“ (Möbel-, Bau-, Garten- und Kfz-Märkte; G4) dargestellt sind. Außerdem soll ein Teil des im Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebietes in Gemeinbedarfsfläche – Feuerwehr - umgewandelt werden. So verschiebt sich die östliche Grenze der Gemeinbedarfsfläche um ca. 40 m nach Osten. Damit soll die Darstellung im Flächennutzungsplan, die noch auf alter Plangrundlage basierte, der heutigen Grundstücksaufteilung und den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. 2. Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen Die Eisenbahnstrecke Mönchengladbach – Duisburg der Deutschen Bahn AG wird weiterhin nachrichtlich in den Flächennutzungsplan als Bahnflächen übernommen. VI. Flächenbilanz In der nachfolgenden Tabelle sind nur Flächen aufgeführt, für die mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Änderungen in den Darstellungen erfolgen sollen. bisherige Darstellungen: zukünftige Darstellungen: Sondergebiet Gewerbegebiet Gemeinbedarfsfläche - Feuerwehr - Flächen mit geänderten Darstellungen (Summe) Flächen in ha (ca.) 3,1 0,4 3,5 Tab. 1: Flächenbilanz 16.05.2018 6 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. VII. Umweltbericht Umweltbericht Für das Bauleitplanverfahren ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in die Begründung aufzunehmen. Abkürzungsverzeichnis BauGB BauNVO BBodSchG BBodSchV BImSchG DSchG GEP 99 BNatSchG EU FFH FFH-RL LG LÖBF LANUV a. F. n. F. RL UP WHG 16.05.2018 Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Bundes-Bodenschutzgesetz Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Bundes-Immissionsschutzgesetz Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf von 1999 Bundesnaturschutzgesetz Europäische Union Fauna-Flora-Habitat Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (von 1994 bis 2006, heute LANUV) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW „alte Fassung“ (vor 01. März 2010) „neue Fassung“ (ab 01. März 2010) Richtlinie Umweltprüfung Wasserhaushaltsgesetz 7 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld 1. VII. Umweltbericht Einführung Bauleitpläne sollen nach § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Des Weiteren sollen Bauleitpläne einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der städtebaulichen Gestalt und des Orts- und Landschaftsbilds leisten. Die in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, werden insbesondere in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführt. Darüber hinaus wird in § 1a Abs. 2 BauGB der Auftrag zu einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden formuliert. Nach den Bestimmungen des BauGB ist für die Berücksichtigung der Umweltschutzbelange in der Regel bei allen Aufstellungen, Änderungen, Aufhebungen oder Ergänzungen von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB). Der vorliegende Umweltbericht für die 2. Flächennutzungsplanänderung stellt gemäß § 2a BauGB einen Bestandteil der Begründung dar. Eine Ausgleichsverpflichtung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB entfällt, da es sich bei der Fläche ursprünglich um eine bahnrechtlich gewidmete Fläche und seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 742 - Güterbahnhof Süd – um ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel handelt. 2. Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung Ziel der geplanten 2. Flächennutzungsplanänderung ist es, im östlichen Teilbereich des ehemaligen Güterbahnhofs ein Gewerbegebiet zu entwicklen. Ursprünglich sollte auf der Bahnhofsfläche die Ansiedlung eines Bauund Gartenmarktes erfolgen. Aufgrund verschiedener Entwicklungen in der Baumarktbranche haben aber die ursprünglichen Interessenten von einer Ansiedlung auf dem Gelände an der Neuen Ritterstraße Abstand genommen. Da trotz intensiver Bemühungen seitens des Grundstückseigentümers kein Betreiber für einen Baumarkt gefunden werden konnte, wird nun eine gewerbliche Nutzung des Geländes angestrebt. 16.05.2018 8 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Die Umnutzung der ca. 3,1 ha großen, seit Jahren untergenutzten sowie städtebaulich und gestalterisch vernachlässigten Fläche in innenstadtnaher Lage ist ein wichtiges Element der Innenentwicklung bzw. Revitalisierung bereits erschlossener Flächen in der Stadt Krefeld. Zur genauen Lage und derzeitigen Nutzung sowie für weitere Informationen zum wirksamen Flächennutzungsplan und der geplanten Änderung vergleiche den allgemeinen Teil der Begründung. 3. Darstellung der Ziele des Umweltschutzes Nach der Anlage 1 des BauGB enthält der Umweltbericht eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind. Des Weiteren soll darin die Art beschrieben werden, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden. Im Rahmen der Umweltprüfung dienen Umweltziele insbesondere als Maßstäbe für die Beurteilung der Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus geben sie Hinweise zu anzustrebenden Umweltqualitäten im Planungsraum und zur Auswahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die geplante Flächennutzungsplanänderung sind insbesondere folgende Umweltschutzziele hervorzuheben: 3.1 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen sowie aus untergesetzlichen Regelwerken Schutz des Menschen / Immissionsschutz • • Vermeidung von Emissionen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB). Berücksichtigung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei der Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) Schutz von Tieren und Pflanzen • • Erhalt wild lebender Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften sowie ihrer Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre Funktionen im Naturhaushalt (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG n. F.). Besonderer Artenschutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten (§§ 44 und 45 BNatSchG n. F.). Freiraumschutz / Schutz der Landschaft / Naherholung • Erhalt von Freiräumen im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile wie beispielsweise Gehölzstrukturen und 16.05.2018 9 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld • VII. Umweltbericht landwirtschaftlich genutzter Flächen (§ 1 Abs. 6 BNatSchG n. F.). Schutz von Natur und Landschaft u. a. zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n. F.). Bodenschutz • • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a Abs. 2 BauGB). Grundsätze zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen gemäß § 1 BBodSchG. Wasserschutz • Vermeidung von Emissionen / Schutz des Grundwassers vor Beeinträchtigungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB, §§ 47 bis 48 WHG n. F.). Denkmalschutz • • 3.2 Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden (§ 1 Abs. 1 DSchG). Berücksichtigung der Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB). Umweltschutzziele aus Fachplänen Regionalplan / Landschaftsrahmenplan Der Regionalplan Düsseldorf (RPD) stellt den Änderungsbereich als Allgemeinen Siedlungsbereich mit der Zweckbestimmung Gewerbe (ASB-GE) dar. Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des geltenden Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1972). Luftreinhalteplan Im Rahmen der Luftreinhalteplanung sollen im Siedlungsbereich Belastungen durch Luftverunreinigungen langfristig auf ein unbedenkliches Niveau gesenkt werden. Für die Stadt Krefeld sind die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Luftreinhalteplan Krefeld vom 01.10.2010 festgelegt. Auf diese Weise sollen die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr überschritten bzw. dauerhaft nicht mehr überschritten werden. 16.05.2018 10 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld 3.3 VII. Umweltbericht Sonstige Umweltschutzziele Klimaschutz Nach der Planungshinweiskarte der Gesamtstädtischen Klimaanalyse der Stadt Krefeld liegt der Änderungsbereich klimatisch in einem Ungunstraum. Es wird empfohlen, den Anteil an Grünflächen zu steigern, Fassaden- und Dachbegrünung zu fördern sowie die Grünflächen zu vernetzen. Grundsätzlich sollte die Bebauung und der Kfz-Verkehr nicht zunehmen und die Entsiegelung durch Begrünung gefördert werden. Eine Erweiterung emittierender Nutzungen sollen nur unter Vermeidung einer Beeinträchtigung benachbarter Wohngebiete zugelassen werden. 4. Beschreibung der Prüfmethoden 4.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Im Rahmen der Umweltprüfung werden hauptsächlich die Flächen berücksichtigt, deren Darstellungen durch das Planverfahren geändert werden. Darüber hinaus werden auch angrenzende Bereiche in die Prüfung einbezogen. 4.2 Methodik und Vorgehensweise Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Bauleitplanung werden in Anlehnung an die Ökologische Risikoanalyse ermittelt und beurteilt. Dazu wird im Umweltbericht zunächst der derzeitige Umweltzustand schutzgutbezogen beschrieben sowie Aussagen zur Vorbelastung sowie zur Bedeutung und Empfindlichkeit des jeweiligen Schutzguts getroffen. Dabei wird unterschieden, ob keine, eine geringe, allgemeine oder besondere Bedeutung für das Schutzgut vorliegt. Im Anschluss an diese Bestandsdarstellung erfolgt verbal-argumentativ eine Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Einwirkungsintensität der relevanten Wirkfaktoren und der jeweiligen Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzguts. Im Ergebnis der Prognose werden folgende Bewertungsstufen unterschieden: positive Wirkung, keine Beeinträchtigung, geringe Beeinträchtigung, mittlere Beeinträchtigung, hohe Beeinträchtigung oder sehr hohe Beeinträchtigung. Im Anschluss an diese Prognose werden die vorgesehenen Maßnahmen aufgeführt und kurz beschrieben, die dazu dienen sollen, die voraussichtlichen Beeinträchtigungen zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung handelt es sich hierbei in der Regel um Empfehlungen, die erst im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert und ggf. rechtsverbindlich festgesetzt werden. Danach wird noch mal abschließend – soweit auf Flächennutzungsplan-Ebene bereits möglich – verbal-argumentativ die voraussichtliche Erheblichkeit der verbleibenden Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen beurteilt. Die Ergebnisse der 16.05.2018 11 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht auf diese Weise prognostizierten Umweltauswirkungen werden in Kapitel 8.12 des Umweltberichts zusammenfassend in Tabellenform dargestellt und dabei folgenden Bewertungsstufen zugeordnet: Folgende Bewertungsstufen werden unterschieden: Voraussichtliche Umweltauswirkungen Kurzdarstellung Einschätzung der Erheblichkeit positive Wirkung + erheblich im positiven Sinne keine Beeinträchtigung o nicht erheblich geringe Beeinträchtigung • nicht erheblich mittlere Beeinträchtigung •• bedingt erheblich hohe Beeinträchtigung ••• erheblich sehr hohe Beeinträchtigung •••• sehr erheblich Tab. 2: Übersicht der Bewertungsstufen und Einschätzung zur Erheblichkeit 4.3 Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchführung der Umweltprüfung und der Zusammenstellung der Datengrundlagen haben sich nicht ergeben. 5. Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung Im Folgenden werden die voraussichtlich wesentlichen Wirkfaktoren der 2. Flächennutzungsplanänderung dargestellt, die erhebliche Umweltauswirkungen verursachen können und deshalb im Rahmen der Umweltprüfung näher untersucht werden. Zum vorgelagerten Planungsstadium auf Flächennutzungsplanebene ist eine genaue Einschätzung der voraussichtlichen Wirkungen und jeweiligen Beeinträchtigungsintensitäten nur eingeschränkt möglich. Deshalb stellen die nachstehend aufgeführten Wirkfaktoren eine Grobabschätzung dar. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird näher auf die jeweiligen Wirkfaktoren und die voraussichtlichen Umweltauswirkungen eingegangen. 5.1 Angaben zum Umfang des Vorhabens und zum Bedarf an Grund und Boden Im Detail werden die Angaben zum Umfang des Planvorhabens in Kapitel VI des allgemeinen Teils der Begründung aufgeführt. 5.2 Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen umfassen voraussichtliche Beeinträchtigungen, die vorübergehend durch die Bautätigkeit verursacht werden. 16.05.2018 12 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Übersicht der wesentlichen Wirkungen: - Störung der Organismen durch den Baubetrieb: Lärm-, Schadstoff- und Staube-missionen - Veränderung bzw. Zerstörung bestehender Lebensstätten durch die Bauabwicklung - Flächenbeanspruchung; Entfernen der Vegetation im Bereich der Bebauung - Bodenverdichtung, Bodenauf- und -abtrag 5.3 Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen ziehen dauerhafte Wirkungen durch neue Baukörper nach sich. Übersicht der wesentlichen Wirkungen: • 5.4 Versiegelung und Zerstörung von Lebensraum im Bereich der geplanten Bebauung Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen umfassen Umweltauswirkungen, die voraussichtlich mit dem späteren Betrieb der Anlagen verbunden sind. Übersicht der wesentlichen Wirkungen: • • Verkehr: Erzeugung, Andienung LKW Lärm 6. Darstellung des derzeitigen Umweltzustands 6.1 Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Immissionen / Gesundheit Das Plangebiet ist mit Ausnahme von Wohngebäuden im Südwesten von Gewerbegebieten umschlossen. Als „Allgemeines Wohngebiet“ eingestufte Wohnbebauung befindet sich an der „Neuen Ritterstraße“ und „Am Riddershof“. Als weitere empfindliche Nutzung sind die Kleingärten südwestlich des Plangebiets zu nennen. Erschlossen wird das Plangebiet u. a. über die Neue Ritterstraße, bei der es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit entsprechendem Verkehrs- und dadurch Emissionsaufkommen (Lärm, Luftschadstoffe) handelt. Nördlich der Planfläche schließt sich die verbleibende Bahnanlage an. Somit bestehen für die schützenswerten Wohnnutzungen bereits heute planungserhebliche Vorbelastungen durch Straßen- und Schienenverkehr. Hinzu kommen zahlreiche gewerbliche Nutzungen im Umfeld des Plangebietes, die eine erhebliche Gewerbelärmvorbelastung verursachen. Auch die west- 16.05.2018 13 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht lich angrenzende Hauptfeuer- und Rettungswache trägt zur Immissionsvorbelastung des Gebietes bei. Im Rahmen des sog. Grobscreenings nach der 22. BImSchV (Luftqualitätsmodell) der Stadt Krefeld sind die Luftschadstoffimmissionen für das Bezugsjahr 2010 unter Berücksichtigung der Emittenten Kfz-Verkehr, Industrie und Hausbrand flächendeckend für die Luftschadstoffkomponenten Stickstoffdioxid (NO2), Stickoxide (NOx), Partikel (Feinstaub, PM10) und Benzol (C6H6) prognostiziert worden. Dabei wurden die Immissionsverhältnisse unter Berücksichtigung der meteorologischen Verhältnisse, der abgeschätzten Hintergrundbelastung sowie der lokalen Zusatzbelastung ermittelt. Die lokale Zusatzbelastung setzt sich aus verkehrsbedingten Emissionen sowie der Emissionsdaten von Industrie, Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen zusammen. Die auf diese Weise prognostizierten Luftschadstoffbelastungen wurden jeweils für die einzelnen Luftschadstoffkomponenten anhand der Grenzwerte der 22. BImSchV (neu geregelt durch die 39. BImSchV) beurteilt. Im Ergebnis gehört der Änderungsbereich nicht zu den Bereichen in Krefeld in denen die einschlägigen Grenzwerte der 39. BImSchV erreicht oder überschritten werden. Nach der vorbereitenden Lärmminderungsplanung der Stadt Krefeld treten bereits heute insbesondere im Bereich der Wohngebäude an der Neuen Ritterstraße tags und nachts Überschreitungen der einschlägigen Grenzund Richtwerte auf. Aufgrund der im Planbereich vorhandenen Auffüllungen kann das Vorhandensein von Altlasten nicht ausgeschlossen werden, weshalb im April 2006 umfangreiche Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden (INGENIEURBÜRO TAUW 2006). Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass von der Untersuchungsfläche keine Gefährdungspotenziale über die standortrelevanten Pfade Boden – Mensch, Boden – Bodenluft – Mensch sowie Boden – Grundwasser ausgehen. 6.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Im Änderungsbereich werden Materialien (u.a. Sand, Bauschutt) und Baumaschinen gelagert. Aufgrund der Lagernutzung für Baumaterialien und Baumaschinen während der Bauphase der westlich angrenzenden neuen Hauptfeuerwache unterliegt dieser Bereich einer gewissen Dynamik. Nach stärkeren Regenereignissen treten hier temporär Oberflächengewässer in Form von größeren Pfützen auf. Im Süden und Osten sind die Baumaterialablagerungen von einer dichten Verbuschung umgeben. 16.05.2018 14 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Als wertvolle Biotoptypen wurden hier 2009 insbesondere Sandmagerrasen, Magergrünland und trockene Hochstaudenfluren festgestellt (siehe ÖKOPLAN 2009) Im Rahmen des lokalen Biotopverbundsystems erfüllt das Areal des Güterbahnhofs vor allem durch seine lineare Struktur sowie die Verkettung mehrerer Bahnareale entlang der Bahnstrecke Mönchengladbach – Duisburg wichtige Funktionen, wobei dies vor allem für die Lage im innerstädtischen Raum gilt. Hinsichtlich der Biotopvernetzung bieten Bahntrassen generell gute lineare Ausbreitungsmöglichkeiten in ansonsten stark bebauten Räumen entlang der Bahntrassen. Hinzu kommt die Verfrachtung und Verdriftung von Samen durch die hier verkehrenden Züge. Da Teile der Fläche als Lagerfläche genutzt wurden, ist eine vollkommende Ungestörtheit jedoch nicht gegeben. Zudem wird die Biotopfunktion durch die bereits vorhandene Bebauung – wie der neuen Hauptfeuerwache – auf angrenzenden Bereichen bereits beeinträchtigt. Fauna Bei einer eintägigen Bestandserfassung im Jahr 2009 wurden alle Gebäude im Plangebiet auf überwinternde Fledermäuse untersucht; es konnten keine Tiere festgestellt werden. Vor dem Bau der Hauptfeuerwache wurde der alte Gebäudebestand auf dem gesamt Gelände abgerissen. Auf dem Gelände befinden sich derzeit überwiegend jüngere Gehölze, ein Vorhandensein von kleineren Baumhöhlen ist jedoch nicht auszuschließen, so dass ggf. eine Funktion als Quartier für Einzeltiere vorhanden sein. Insgesamt weist das Gelände keine besondere Bedeutung für Fledermäuse auf. Vögel Für das Messtischblatt 4605 „Krefeld“ wird eine Reihe von planungsrelevanten Arten genannt (LANUV o. Jg.). Im Rahmen der Kartierungen im Jahr 2009 ergaben sich kein Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Brutvorkommen (ÖKOPLAN 2009 a) Eine Neuansiedlung von Arten kann jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung soll ein Vorkommen planungsrelevanter Arten überprüft werden. Amphibien In der Datenbank des LANUV werden für das Messtischblatt 4605 „Krefeld“ die planungsrelevanten Amphibienarten Kammmolch (Triturus Cristatus) und keiner Wasserfrosch (Rana lessonae) aufgeführt (LANUV o. Jg.). Für beide Arten fehlen geeignete Gewässerlebensräume, so dass ein Vorkommen nicht zu erwarten ist. Insekten 16.05.2018 15 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Für das Messtischbalt 4605 wird lediglich der Dunkle WiesenknopfAmeisenbläuling (Phengaris nausithous) als planungsrelevante Art genannt. (LANUV) o. Jg). Ein Vorkommen planungsrelevanter Arten soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung überprüft werden. Reptilien Reptilienvorkommen wurden bislang nicht festgestellt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist eine nähere Untersuchung der vorhandenen Flora und Fauna im Änderungsbereich erforderlich. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Hinweise vorhanden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten zu erwarten ist, die die Verbotstatbestände des § 42 BNatSchG auslöst und den Standort für das geplante Gewerbegebiet in Frage stellt. Deshalb wird eine Abschichtung der artenschutzrechtlichen Prüfung auf die verbindliche Bauleitplanung vorgenommen. 6.3 Schutzgut Boden Auf der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Blatt L 4704 (Geologisches Landesamt NRW 1980) werden für das Plangebiet und dessen Umfeld als Bordentypen Gley und Nassgley (G2) aus Flussablagerungen des Holozän verzeichnet. Dabei handelt es sich um einen schweren Lehmboden, der im Unterboden meist dicht gelagert sowie schwach durchlüftet und belebt ist. Bei einer mittleren bis großen nutzbaren Wasserkapazität weist er eine nut geringe Wasserdurchlässigkeit auf. Im Plangebiet stehen heute keine natürlichen, Böden mehr an, wie die Ergebnisse einer durchgeführten Boden- und Baugrunduntersuchung (Ingebieurbüro Tauw 2006) dokumentieren. Die feinkörnigen Sedimente der Niedertrasse, auf denen sich Auenböden gebildet hatten, wurden oberflächennah anthropogen verändert. Sie wurden überlagert durch Auffüllungen aus Bauschutt, Aschen, Schlacken sowie im Bereich der Bahnanlagen durch Anschüttungen aus Gleisschotter. Die Anschüttungsmächtigkeit kann dabei mehr als 5 m betragen und liegt im Mittel bei 3,5 m. Altlasten Aufgrund der im Planbereich vorhandenen Auffüllungen konnte das Vorhandensein von Altlasten nicht ausgeschlossen werden, weshalb im April 2006 umfangreiche Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden (INGENIEURBÜRO TAUW 2006). Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass zwar Altlasten vorhanden sind, von diesen jedoch keine Gefährdungspo- 16.05.2018 16 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht tenziale über die standortrelevanten Pfade Boden – Mensch, Boden – Bodenluft – Mensch sowie Boden – Grundwasser ausgehen. 6.4 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Eine Wasserschutzzone ist für den Bereich des Plangebietes nicht ausgewiesen. Der errechnete mittlere Grundwasserflurabstand beträgt ca. 4,5 m. Im Rahmen von Bohrarbeiten wurde kein Grund- oder Stauwasser angetroffen. Eine Grundwassernutzung erfolgt aktuell nicht, sodass das Plangebiet für das Grundwasserdargebotspotenzial (also die wirtschaftliche Nutzbarkeit) keine planungserhebliche Bedeutung hat. 6.5 Schutzgut Klima / Luft Gemäß der synthetischen Klimafunktionskarte der gesamtstädtischen Klimaanalyse (STADT KREFELD 2003) gehört das Plangebiet zum „Gewerbe/Industrieklimatop“. Dieses zeichnet sich aus durch einen i. d. R. hohen Versiegelungsanteil, dichte Bebauung und dem Aufkommen prozess- bzw. produktionsabhängiger Emissionen sowie geringer Vegetation. Das Plangebiet erfüllt laut Klimaanalyse keine Funktionen als Kaltluftentstehungsgebiet oder Ventilationsbahn und weist keine Filterfunktion oder Frischluftproduktion auf. In der Planungshinweiskarte zur Klimaanalyse ist das Plangebiet als „Ungunstraum“ gekennzeichnet, einem Bereich, der aufgrund verdichteter Bebauung, erhöhten Verkehrsaufkommens und/oder industrie- und gewerbebürtiger Immissionen bei gleichzeitig eingeschränkten Austauschverhältnissen sowohl thermisch als auch lufthygienisch einen Problembereich darstellt; zudem besteht in der Regel ein geringer Grünflächenanteil. Zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation wird empfohlen, den Grünflächenanteil zu erhöhen und eine weitere Verdichtung durch Bebauung zu vermeiden, zudem Fassaden- und Dachbegrünungen vorzunehmen. Nach den Aussagen des Luftqualitätsmodells der Stadt Krefeld gehört der Änderungsbereich nicht zu den Bereichen in Krefeld in denen die einschlägigen Grenzwerte der heute gültigen 39. BImSchV erreicht oder überschritten werden (vgl. Schutzgut Mensch). 6.6 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Das Landschaftsbild im Planungsraum wird durch die Hauptfeuerwache, Einzelhandels- und Gewerbeeinrichtungen und stark frequentierten Verkehrsstraßen einschließlich ihrer akustischen Reize (Verkehrslärm) geprägt. Insgesamt wirken die Brache des Änderungsbereiches sowie die angrenzende städtische Umgebung mit hoher Versiegelungsrate städtebaulich nicht attraktiv. Dazu trägt auch die vorhandene Lagernutzung im Plangebiet bei, die eine ungestörte Entwicklung der Brache beeinträchtigt und 16.05.2018 17 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht somit den ästhetischen Wert der Fläche erheblich mindert. Eine Erholungsfunktion kann dem Plangebiet aus diesen Gründen nicht zugeordnet werden. Besondere landschaftsbildprägende Elemente sind im Plangebiet nicht vorhanden. 6.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Städtebaulich bemerkenswerte Gebäude oder sonstige Kultur- und Sachgüter gibt es im Plangebiet oder seinem unmittelbaren Umfeld nicht. 7. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Der aktuelle Zustand einer untergenutzten Fläche würde im Falle eines Verzichtes auf die Umsetzung der Planung zunächst erhalten bleiben. Gemäß des gültigen Flächennutzungsplanes sowie des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der eine Baumarktnutzung auf der Fläche vorsieht, ist jedoch bereits jetzt eine weitgehende Versiegelung der Fläche möglich. 8. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen 8.1 Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Die geplante Neunutzung des Plangebietes hat die Entstehung von KfZEmissionen zur Folge. Gemäß aktuellem Verkehrsgutachten liegt das zu erwartenden Verkehrsaufkommen bei einer gewerblichen Nutzung jedoch im Vergleich deutlich unter der ehemals geplanten und planungsrechtlich zulässigen Nutzung (Sondergebiet für Möbel-, Bau-, Garten- und KfzMärkte; G4). Die Ergebnisse des Schallgutachtens haben gezeigt, dass im gesamten Änderungsbereich die Beurteilungspegel am Tag oberhalb von 60 dB(A) liegen. Insbesondere unmittelbar an der Bahnstrecke und den Straßenverkehrswegen werden Pegel bis zu 72 dB(A) erreicht. Damit wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für ein Gewerbegebiet von 65 dB(A) am Tag um bis zu 5dB(A) überschritten. Im Nachtzeitraum liegen Beurteilungspegel bis zu 71 dB(A) vor. Auch hier werden die Pegel insbesondere unmittelbar an der Bahnstrecke aufgrund des dort verkehrenden Güterverkehrs erreicht. Damit wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für ein Gewerbegebiet von 55 dB(A) in der Nacht um bis zu 16 dB(A) überschritten. Aufgrund dieser Überschreitungen werden im Rahmen 16.05.2018 18 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht der verbindlichen Bauleitplanung Festsetzungen zum Lärmschutz erforderlich. Aufgrund der Lage im Nahbereich zur Hauptfeuer- und Rettungswache sind Beeinträchtigungen der zukünftigen gewerblichen Nutzung u.a. durch Nebelschwaden, die bis zu 100 m weit in das Plangebiet ziehen können sowie Brandabgasen und Geräuschen durch den Übungsbetrieb auf dem Feuerwehrgelände nicht auszuschließen (Vgl. Stellungnahme der Stadt Krefeld – Feuerwehr und Zivilschutz vom 09.01.2017). Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung muss geprüft werden, ob diesbezüglich Maßnahmen bzw. Regelungen getroffen werden müssen. 8.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Die geplante Nutzung der Fläche hat eine komplette Neugestaltung mit bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen auf die hier vorkommenden Pflanzen und Tiere zu Folge. Da es sich bei dem Plangebiet um eine ehemals bahnrechtlich gewidmete Fläche handelt, sind Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne einer „Natur auf Zeit“ Regelung ohne Ausgleicherfordernis (ausgenommen Artenschutzmaßnahmen) möglich. Gemäß des gültigen Flächennutzungsplanes sowie des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der eine Baumarktnutzung auf der Fläche vorsieht, ist jedoch bereits jetzt eine weitgehende Versiegelung der Fläche möglich. Auf dem Gelände befinden sich aktuell überwiegend jüngere Gehölze, ein Vorhandensein von kleineren Baumhöhlen ist jedoch möglich, so dass ggf. eine Funktion als Quartier für Einzeltiere vorhanden sein kann. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind geeignete Vermeidungsund Ausgleichsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf ArtenschutzAspekte zu erarbeiten und als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Das Auftreten erheblicher Auswirkungen auf das Schutzgut „Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt“ lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht vollkommen ausschließen, wird aber bei der Umsetzung geeigneter Vermeidungsund Ausgleichsmaßnahmen als unwahrscheinlich angenommen. 8.3 Schutzgut Boden Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Die Änderung der Flächennutzungsplandarstellung von Sondergebiet in Gewerbegebiet sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Den heutigen Bestand betrachtend stellt eine Versiegelung von Boden grundsätzlich einen Konflikt dar, da es in diesem Bereich zum dauerhaften Verlust bzw. zur starken Beeinträchtigung der vorhandenen Bodenfunktionen kommen kann. 16.05.2018 19 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Die auf dem Gelände vorhandenen Altlasten werden im Rahmen der Umgestaltung entsprechend entfernt oder abgedeckt. Unter Berücksichtigung, dass innerhalb des Änderungsbereichs ausschließlich anthropogen stark überformte Böden vorkommen, werden keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden prognostiziert. 8.4 Schutzgut Wasser Aufgrund der weitgehend fehlenden Funktionen des Plangebietes hinsichtlich Grundwasserneubildung und des relativ hohen Grundwasserflurabstandes ist nicht mit negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen. 8.5 Schutzgut Klima / Luft Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Der Bereich wird in der Klimaanalyse der Stadt Krefeld dem „Gewerbe- Industrieklimatop“ mit hohem Emissionsaufkommen zugeordnet bzw. als „Ungunstraum“ eingestuft. Ausgehend von dieser Einstufung sind durch die Änderung in Gewerbegebiet keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. 8.6 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Das Ortsbild wird sich vollständig verändern. Der unästhetische BracheCharakter der Fläche wird vollständig verloren gehen. Eine städtebauliche Entwicklung der Fläche wird sich positiv auf das Ortsbild auswirken. 8.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sind, da nicht vorhanden, nicht zu erwarten. 16.05.2018 20 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld 8.8 VII. Umweltbericht Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Unter ökosystemaren Wechselwirkungen werden die funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen den jeweiligen Schutzgütern sowie innerhalb von Schutzgütern verstanden. Sie können sich in ihrer Wirkung addieren und u. U. auch zu einer Verminderung der Wirkungen führen. Da der Mensch nicht unmittelbar in das ökosystemare Wirkungsgefüge integriert ist, nimmt er als Schutzgut eine Sonderrolle ein. Die Wechselwirkungen, die durch den vielfältigen Einfluss des Menschen auf Natur und Landschaft verursacht werden, finden vor allem im Rahmen der Ermittlung von Vorbelastungen Berücksichtigung. Eine Wechselbeziehung besteht z. B. hinsichtlich der Schutzgüter „Menschen“ (Lärm- und Schadstoffbelastung) und „Luft“; die geplanten Flächennutzungsplanänderungen führen hier für beide Schutzgüter insgesamt nicht zur wesentlichen Veränderung der derzeitigen Bedingungen. Weitere Wechselwirkungen bestehen zwischen den Schutzgütern „Boden“ und „Wasser“, die durch Versiegelung betroffen und in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können; aufgrund der Vorbelastungen bzw. des Statusquo führt die Flächennutzungsplan-Änderung hier nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen. Spezielle Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die zu einer veränderten Wertung der einzelnen Standortfaktoren führen, sind im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. 16.05.2018 21 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht 8.12 Zusammenfassende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Die mit der Flächennutzungsplan-Änderung planungsrechtlich vorbereiteten Auswirkungen, werden hinsichtlich der Schwere ihrer Auswirkungen zusammenfassend 5-stufig bewertet. Die Wirkungen auf die Schutzgüter können dabei sowohl positiv als auch negativ sein: + besonders positive Wirkungen (+) leicht positive Wirkungen o keine, vernachlässigbare oder neutrale Wirkungen (-) leicht negative Wirkungen - besonders negative Wirkungen Schutzgut, Funktion Umweltauswirkungen Wirkung Menschen Immissionen / Erhöhung der KfZ-Emissionen, Gesundheit Entfernung / Abdeckung vorhandener Altlasten (-) (+) Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt Pflanzen Verlust vorhandener, z. T. seltener Vegetation, Verlust von Gehölzen / Bäumen (-) Tiere Verlust von Lebensräumen ggfs. auch planungsrelevanter Arten, Beeinträchtigung / Störung vorhandener Tiere (-) biologische Vielfalt Verringerung der biologischen Vielfalt (-) Boden/ Wasser Bodenfunktionen Grundwasserfunktionen ggfs. leichte Erhöhung der Versiegelung anthropogen stark überformter Böden (-) Entfernung / Abdeckung vorhandener Altlasten (+) bei weitgehend fehlenden Grundwasserfunktionen keine Auswirkungen zu erwarten o lokalklimatische Funktion Im Vergleich zur Einstufung als „Gewerbe- / Industrieklimatop“ Verbesserung, unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes keine wesentliche Änderung zu erwarten (-) Luftqualität Im Vergleich zur Einstufung als „Gewerbe- / Industrieklimatop“ Verbesserung, unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes keine wesentliche Änderung zu erwarten o erhöhte KfZ-Emissionen (-) Klima/ Luft Landschaft / Ortsbild Landschaftsbild ästhetische Aufwertung/ optische Einfügung des Geländes in das vorhandene Umfeld Sichtbeziehungen Schaffung neuer Sichtbeziehungen 16.05.2018 + + 22 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Kultur- und Sachgüter Kulturgüter nicht vorhanden o Sachgüter nicht vorhanden o Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Schutzgüter Menschen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter voraussichtlich keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Für das Schutzgut Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt kann eine abschließende Einschätzung erst nach einer vertieften Untersuchung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. 9. Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Standortalternativen und Begründung zur Auswahl Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Innenbereich der Stadt Krefeld und umfasst im Wesentlichen eine Wiedernutzung bzw. Umnutzung bereits in der Vergangenheit intensiv genutzter Flächen. Die ehemaligen Bahnflächen zwischen der verbleibenden Bahnanlage und der Neuen Ritterstraße sind bereits seit vielen Jahren für eine bauliche Nachfolgenutzung vorgesehen. Der gültige Flächennutzungsplan sowie der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 742 ermögliche bereist die Errichtung eines Baumarktes. Da die vorgesehene Baumarktnutzung trotz intensiver Bemühungen nicht realisiert werden konnte ist nun eine Nutzungsänderung erforderlich. Angaben über weitere Planalternativen liegen nicht vor. Auch aus Sicht des Landschafts-, Natur- und Bodenschutzes ist grundsätzlich der sparsame Umgang mit Grund und Boden geboten und eine Innenentwicklung zu befürworten, da dadurch bisher unbeanspruchte Flächen im Außenbereich geschont werden. Darüber hinaus sind die überplanten Flächen im Plangebiet aufgrund der anthropogenen Überformung mit Bebauung, hoher Flächenversiegelung und langjähriger Nutzung bereits stark vorbelastet. 10. Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen Nach § 4c BauGB überwachen die Gemeinden erhebliche Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten. Dadurch sollen insbesondere unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen frühzeitig ermittelt werden und die Möglichkeit eröffnet werden, in diesem Fall geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Erhebliche Umweltauswirkungen können sich in der Regel erst im Zusammenhang mit der Durchführung der aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungspläne ergeben. Deshalb werden detaillierte Monitoringmaßnahmen erst im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanver- 16.05.2018 23 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht fahrens festgelegt. In Betracht kommen hierbei beispielsweise folgende Maßnahmen: • Verwendung heimischer, standortgerechter Gehölze mit besonderer Eignung hinsichtlich der Staubfilterung und des Standortes • Fachgutachterliche Begleitung des Bodenbehandlung bzgl. der Altlasten • Sachgemäßer Umgang und Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen zur Verminderung von Bodenverunreinigungen • Schaffung von Ersatzlebensräumen für beeinträchtigte Tier- und Pflanzenarten 11. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Im Rahmen des Umweltberichtes werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter, die sich aufgrund der Flächennutzungsplanänderung ergeben können, unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und –minderungsmaßnahmen prognostiziert und bewertet. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen kommt zu dem Ergebnis, dass sich für die Schutzgüter Menschen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter nach Realisierung des Flächennutzungsplanes voraussichtlich keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen ergeben werden. Für den Menschen ist ggf. langfristig mit einer Erhöhung der Kfz-bedingten Schadstoffe zu rechnen. Bzgl. der Schutzgüter Boden und Wasser sind aufgrund der aktuellen Vorbelastungen (anthropogen überformte, weitgehend versiegelte Böden) sowie der weitgehend fehlenden Grundwasserfunktionen keine wesentlichen Änderungen zu erwarten, Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Aufgrund der vorhandenen Auffüllungen/ Altlasten sollen im Änderungsbereich im Wesentlichen unempfindliche Nutzungen angesiedelt werden. Unter Berücksichtigung der Aussagen der Klimaanalyse ist insgesamt mit einer Verbesserung, unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes zumindest nicht mit einer Verschlechterung des Lokalklimas zu rechnen. Lufthygienisch ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der Emissionen. Für das Landschafts- bzw. Ortsbild stellt die Flächenumnutzung eine ästhetische Aufwertung dar, wobei sich das Gelände optisch in das vorhandene Umfeld einfügen wird. Eine abschließende Beurteilung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung vorgenommen. Durch entsprechende Vermeidungsund Ausgleichsmaßnahmen unter Berücksichtigung artenschützerischer 16.05.2018 24 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Aspekte können die Auswirkungen voraussichtlich verringert werden. Entsprechende Festsetzungen werden im Bebauungsplan getroffen. Maßnahmen zum Monitoring werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan aufgeführt. Krefeld, den ___________________ DER OBERBÜRGERMEISTER In Vertretung Martin Linne Beigeordneter Der Rat der Stadt Krefeld hat die vorstehende Begründung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am __________________ abschließend beschlossen. Krefeld, den ___________________ DER OBERBÜRGERMEISTER Frank Meyer 16.05.2018 25