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Archiv (2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie; Entscheidung über Stellungnahmen und Abschließender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
77 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:14
Archiv (2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie; Entscheidung über Stellungnahmen und Abschließender Beschluss) Archiv (2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie; Entscheidung über Stellungnahmen und Abschließender Beschluss) Archiv (2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie; Entscheidung über Stellungnahmen und Abschließender Beschluss) Archiv (2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie; Entscheidung über Stellungnahmen und Abschließender Beschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5331/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Süd 26.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 11.09.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2018 Rat 18.09.2018 Beschlussform beschließend Betreff 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie; Entscheidung über Stellungnahmen und Abschließender Beschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 2 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird über die im Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen im Sinne der Begründung zur Vorlage (Anlage 1 zur Vorlage 5331/18) entschieden. 2. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB abschließend beschlossen. 3. Der Begründung nach § 5 Abs. 5 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach 2a BauGB zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 5331/18) wird zugestimmt. II. Bezirksvertretung Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5331/18 Seite - 2 - Die Bezirksvertretung Krefeld-Süd nimmt den abschließenden Beschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Drucksache 5331/18 Begründung Siehe Anlage Anlage(n): (1) Anlage 1 2.FNP-Ä. Begründung zur Vorlage.pdf (2) Anlage 2 2.FNP-Ä. Begründung.pdf Seite - 3 - Drucksache 5331/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5331/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: