Daten
Kommune
Krefeld
Größe
77 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5331/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Süd
26.06.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.09.2018
Rat
18.09.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hauptfeuerwache, Neue Ritterstraße, Dießemer Bruch und Eisenbahnlinie; Entscheidung über Stellungnahmen und
Abschließender Beschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) in der derzeit gültigen Fassung wird über die im Flächennutzungsplanänderungsverfahren
vorgebrachten Stellungnahmen im Sinne der Begründung zur Vorlage (Anlage 1 zur Vorlage
5331/18) entschieden.
2. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB abschließend beschlossen.
3. Der Begründung nach § 5 Abs. 5 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach 2a BauGB
zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 5331/18) wird zugestimmt.
II. Bezirksvertretung
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5331/18
Seite - 2 -
Die Bezirksvertretung Krefeld-Süd nimmt den abschließenden Beschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.
Drucksache 5331/18
Begründung
Siehe Anlage
Anlage(n):
(1) Anlage 1 2.FNP-Ä. Begründung zur Vorlage.pdf
(2) Anlage 2 2.FNP-Ä. Begründung.pdf
Seite - 3 -
Drucksache 5331/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5331/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: