Daten
Kommune
Krefeld
Größe
77 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5511/18
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
beschließend
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung
der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018
Beschlussentwurf
Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld
GmbH & Co. KG folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zur Kenntnis.
2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresabschluss der Hafen Krefeld GmbH &
Co. KG zum 31.12.2017 festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 1.417.516,45 EUR
gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG mit den Verlustvortragskonten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kommanditanteile (Stadt Krefeld 51 % :
722.933,39 EUR - Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG 49 % : 694.583,06 EUR ) zu verrechnen.
3. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.
4. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Komplementärin für das Geschäftsjahr
2017 zu entlasten.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
über
011
an
Büro
OB
Drucksache 5511/18
Seite - 2 -
5. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM
GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 der
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zu beauftragen.
Drucksache 5511/18
Seite - 3 -
Begründung
Zu den einzelnen Beschlüssen ist folgendes festzustellen:
Zu 1. und 2.: Der Aufsichtsrat prüft und beschließt den vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages. Der Bericht über diese Prüfung, der im Ergebnis die Richtigkeit des Berichtes des Wirtschaftsprüfers bestätigt, ist der Gesellschafterversammlung vorzulegen.
Gem. § 11 Abs. 2 lit. h) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung zuständig
für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. Die Bilanz, die
Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.12.2017 sind als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss wurde durch die RSM GmbH, Krefeld, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Zu 3. und 4.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit. b) und h) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Zu 5.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit a) des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers.
Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 20.06.2018 einstimmig
empfohlen, die Beschlüsse zu den Punkten 1. - 4. zu fassen. Die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung, den Beschluss unter Punkt 5. zu fassen, erfolgte mit einer Gegenstimme.
Anlage(n):
(1) AFBL 12092018 Hafen KG AR Bericht.pdf
(2) AFBL 12092018 Hafen KG JA 2017.pdf
Drucksache 5511/18
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5511/18
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: