Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
77 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:14
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5511/18 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Sitzungstermin Beschlussform 12.09.2018 beschließend Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018 Beschlussentwurf Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zur Kenntnis. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresabschluss der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zum 31.12.2017 festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 1.417.516,45 EUR gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG mit den Verlustvortragskonten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kommanditanteile (Stadt Krefeld 51 % : 722.933,39 EUR - Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG 49 % : 694.583,06 EUR ) zu verrechnen. 3. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten. 4. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Komplementärin für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5511/18 Seite - 2 - 5. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zu beauftragen. Drucksache 5511/18 Seite - 3 - Begründung Zu den einzelnen Beschlüssen ist folgendes festzustellen: Zu 1. und 2.: Der Aufsichtsrat prüft und beschließt den vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages. Der Bericht über diese Prüfung, der im Ergebnis die Richtigkeit des Berichtes des Wirtschaftsprüfers bestätigt, ist der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Gem. § 11 Abs. 2 lit. h) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.12.2017 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss wurde durch die RSM GmbH, Krefeld, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zu 3. und 4.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit. b) und h) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. Zu 5.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit a) des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 20.06.2018 einstimmig empfohlen, die Beschlüsse zu den Punkten 1. - 4. zu fassen. Die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung, den Beschluss unter Punkt 5. zu fassen, erfolgte mit einer Gegenstimme. Anlage(n): (1) AFBL 12092018 Hafen KG AR Bericht.pdf (2) AFBL 12092018 Hafen KG JA 2017.pdf Drucksache 5511/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5511/18 Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: