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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Krefelder Bau GmbH hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
82 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:14
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Krefelder Bau GmbH hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Krefelder Bau GmbH hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Krefelder Bau GmbH hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Krefelder Bau GmbH hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Krefelder Bau GmbH hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5493/18 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Sitzungstermin Beschlussform 12.09.2018 beschließend Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Krefelder Bau GmbH hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018 Beschlussentwurf Der Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. für die Krefelder Bau GmbH: a) Der Bericht des Aufsichtsrats wird zur Kenntnis genommen. b) Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt. c) Der Jahresüberschuss von 181.196,31 EUR wird mit dem Gewinnvortrag von 1.014.430,72 EUR verrechnet und der Gesamtbetrag von 1.195.627,03 EUR wird auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen. d) Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestimmt. 2. für die Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH: a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt. b) Der Jahresüberschuss von 5.368,24 EUR wird mit dem Gewinnvortrag von 63.629,95 EUR verrechnet und der Gesamtbetrag von 68.998,19 EUR wird auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen. c) Dem Beirat und dem Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter über 011 an Büro OB Drucksache 5493/18 Seite - 2 - d) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestimmt. Drucksache 5493/18 Seite - 3 - Begründung Neben den originären Entscheidungen für die Krefelder Bau GmbH werden gleichzeitig auf Vorschlag der Geschäftsführung die Regularien für die Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH, an der die Krefelder Bau GmbH zu 100 % beteiligt ist, abgewickelt. Dies ist vor dem Hintergrund geboten, dass der Geschäftsführer der Krefelder Bau GmbH die gleiche Position in der Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH wahrnimmt. Der Vertreter der Stadt Krefeld bedarf für die Gesellschafterversammlung der Krefelder Bau GmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Zu den Punkten des Beschlussentwurfs ist Folgendes zu bemerken: Krefelder Bau GmbH: Zu 1 a) bis e): Gegen die Kenntnisnahme des Berichts des Aufsichtsrats ergeben sich keine Bedenken. Der Bericht für das Geschäftsjahr 2017 ist als Anlage beigefügt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss 2017 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfungsbericht schließt mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Gegen die Bestimmung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestehen keine Bedenken. Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH: Zu 2 a) bis d): Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss 2017 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfungsbericht schließt mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es bestehen keine Bedenken, dem Beirat und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Gegen die Bestimmung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestehen keine Bedenken. Der Aufsichtsrat hat sämtliche im Beschlussentwurf aufgeführten Beschlusspunkte in seiner Sitzung am 07.06.2018 beraten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Drucksache 5493/18 Anlage(n): (1) Bericht AR 2017.pdf (2) AFBL 12092018 Krefelder Bau JA 2017.pdf (3) AFBL 12092018 Verw Gut Schirmau 2017.pdf Seite - 4 - Drucksache 5493/18 Seite - 5 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5493/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: