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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ) Hier: Jahresabschluss 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
186 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:14
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ) Hier: Jahresabschluss 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ) Hier: Jahresabschluss 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ) Hier: Jahresabschluss 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5545/18 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Sitzungstermin Beschlussform 12.09.2018 beschließend Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ) Hier: Jahresabschluss 2017 Beschlussentwurf Dem Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der "Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH" werden folgende Weisungen erteilt: 1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 festzustellen, 2. den Ergebnisverwendungsvorschlag des Geschäftsführers entsprechend der gemeinnützigen Zweckbestimmung zu beschließen; hiernach werden 668.440,00 € den Gewinnrücklagen zugeführt; der verbleibende Betrag von 454,56 € wird auf neue Rechnung vorgetragen, 3. den Lagebericht 2017 zu genehmigen, 4. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen, 5. dem Beirat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen, 6. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH, Krefeld, zu bestellen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5545/18 Seite - 2 - Begründung Die Stadt Krefeld ist am Stammkapital der Gesellschaft von 31.850,00 € mit 8.200,00 € = 25,75 % beteiligt. Für die Gesellschafterversammlung bedarf der Vertreter der Stadt Krefeld der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisung. Die „Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH“ (HPZ) hat am 03.07.2018 eine ordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten. Da die erforderlichen Unterlagen für die Sitzung des Rates am 05.07.2017 zur Vorbereitung eines Beschlusses nicht rechtzeitig vorlagen, erfolgte die Beschlussfassung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung unter Gremiumsvorbehalt. Zu Punkt 1.: Die Bilanz zum 31.12.2017 und die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 weist einen Jahresüberschuss i.H.v und einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr i.H.v. aus. 668.501,22 € 393,34 € 668.894,56 € Zu Punkt 2.: Auf Grundlage des Jahresabschlusses (inkl. Gewinnvortrag) i.H.v. ist ein Betrag i.H.v. den Gewinnrücklagen zuzuführen und den verbleibenden Betrag i.H.v. auf neue Rechnung vorzutragen. 668.894,56 € - 668.440,00 € 454,56 € Zu den Punkten 3.bis 5.: Der Jahresabschluss wurde von der RSM GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es bestehen keine Bedenken, dem Beirat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Der Lagebericht ist als Anlage beigefügt. Zu Punkt 6.: Von der Gesellschaft wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH, Krefeld, zu bestellen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken. Anlage(n): (1) HPZ 2017.pdf Drucksache 5545/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5545/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: