Daten
Kommune
Krefeld
Größe
186 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5545/18
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
beschließend
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ) Hier: Jahresabschluss 2017
Beschlussentwurf
Dem Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der "Heilpädagogisches
Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH" werden folgende Weisungen erteilt:
1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 festzustellen,
2. den Ergebnisverwendungsvorschlag des Geschäftsführers entsprechend der gemeinnützigen
Zweckbestimmung zu beschließen; hiernach werden 668.440,00 € den Gewinnrücklagen zugeführt; der verbleibende Betrag von 454,56 € wird auf neue Rechnung vorgetragen,
3. den Lagebericht 2017 zu genehmigen,
4. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
5. dem Beirat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
6. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM
GmbH, Krefeld, zu bestellen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5545/18
Seite - 2 -
Begründung
Die Stadt Krefeld ist am Stammkapital der Gesellschaft von 31.850,00 € mit 8.200,00 € = 25,75 %
beteiligt. Für die Gesellschafterversammlung bedarf der Vertreter der Stadt Krefeld der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisung. Die „Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen
gGmbH“ (HPZ) hat am 03.07.2018 eine ordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten.
Da die erforderlichen Unterlagen für die Sitzung des Rates am 05.07.2017 zur Vorbereitung eines
Beschlusses nicht rechtzeitig vorlagen, erfolgte die Beschlussfassung des städtischen Vertreters in
der Gesellschafterversammlung unter Gremiumsvorbehalt.
Zu Punkt 1.:
Die Bilanz zum 31.12.2017 und die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung sind als Anlage
beigefügt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017
weist einen Jahresüberschuss i.H.v
und einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr i.H.v.
aus.
668.501,22 €
393,34 €
668.894,56 €
Zu Punkt 2.:
Auf Grundlage des Jahresabschlusses (inkl.
Gewinnvortrag) i.H.v.
ist ein Betrag i.H.v.
den Gewinnrücklagen zuzuführen und den verbleibenden Betrag i.H.v.
auf neue Rechnung vorzutragen.
668.894,56 €
- 668.440,00 €
454,56 €
Zu den Punkten 3.bis 5.:
Der Jahresabschluss wurde von der RSM GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es bestehen keine Bedenken, dem Beirat und der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Der Lagebericht ist als Anlage beigefügt.
Zu Punkt 6.:
Von der Gesellschaft wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH, Krefeld, zu bestellen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.
Anlage(n):
(1) HPZ 2017.pdf
Drucksache 5545/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5545/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: