Daten
Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5678/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
vorberatend
18.09.2018
beschließend
Betreff
Außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Teilfinanzplan 2018
hier: Diverse Schulbaumaßnahmen innerhalb des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes Kapitel 2
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die nachfolgende Beschlussfassung.
Folgenden außerplanmäßigen Auszahlungen im Teilfinanzplan 2018 wird gemäß § 83 Abs. 1 GO
in Verbindung mit § 23 der Hauptsatzung zugestimmt:
- 420.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P06001010000 – Großbaumaßnahmen/ Sonderprojekte,
Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen, PSP-Element 7.260510.700.100
- GGS Fungendonk, KInvFöG Kapitel 2,
- 250.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P06001010000 - Großbaumaßnahmen/ Sonderprojekte,
Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen, PSP-Element 7.260520.700.100
- 5. GS, Werkstattgebäude und Lagerhaus, KInvFöG Kapitel 2 sowie
- 1.100.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P06001010000 - Großbaumaßnahmen/ Sonderprojekte, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen, PSP-Element
7.260530.700.100 - Regenbogenschule, Sanierung Nebengebäude, KInvFöG Kapitel 2.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5678/18 -
Seite - 2 -
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen von 1.770.000,00 EUR bei dem Innenauftrag
P00000020000 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kostenart 78530000 - Auszahlungen für
sonstige Baumaßnahmen, PSP-Element 7.620091.700.100 - Kommunales Konjunkturprogramm
Krefeld.
Drucksache 5678/18 -
Seite - 3 -
Begründung
Mit Beschluss vom 29.05.2018 (Vorlage Nr. 5321/18) stimmte der Rat dem Vorschlag der Verwaltung zu, u. a. die Sanierung der Regenbogenschule sowie der Gesamtschule Oppum dem Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) (Kapitel 2) zuzuordnen.
In der Sitzung vom 05.07.2018 wurde der Vorlage 5232/18 zugestimmt. Diese enthält eine Auflistung der Schulbaumaßnahmen, in welcher auch dargestellt wird, welchem Förderprogramm die
einzelnen Maßnahmen zugeordnet werden. Gleichzeitig wurde unter Punkt 2.3.1. darauf hingewiesen, dass die beschlossenen Bedarfe nur teilweise im Haushalt 2018 etatisiert sind.
Weiter erfolgte eine Zuordnung der Maßnahmen „Sanierung Nebengebäude“ bei der Regenbogenschule, „Werkstattgebäude und Lagerhaus“ bei der Gesamtschule Oppum und „Erweiterung“
bei der Geschwister-Scholl-Schule (Fungendonk) zum KInvFöG (Kapitel 2).
Mit dieser Vorlage werden nunmehr die haushalterischen Voraussetzungen zur Umsetzung der
Vorlage 5232/18 geschaffen.
Die Maßnahmen „Geschwister-Scholl-Schule“ und „Regenbogenschule“ waren bislang unter dem
PSP-Element 7.660656.700.100 - „Gute-Schule-2020“, diverse Projekte - berücksichtigt (siehe
hierzu auch Erläuterungen zur Produktgruppe 5-060-01 im Haushaltsplan 2018; Band 2 S. 27f)).
Aufgrund der Zuordnung zum Förderprogramm KInvFöG (Kapitel 2) ist für eine einheitliche Darstellung im Haushaltsplan eine Abbildung bei einem sog. 7.2er-Projekt erforderlich. Über diese
Projektkennung sind sämtliche KInvFöG-Maßnahmen der Stadt Krefeld auswertbar.
Wie im Beschlussvorschlag dargestellt, ergibt sich keine Verschlechterung des Haushalts, da die
nachzubewilligenden Mittel eingeplant sind.
Drucksache 5678/18 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5678/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Auszahlungen
Abzüglich Einzahlungen
Saldo
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: