Daten
Kommune
Krefeld
Größe
74 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5690/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
beschließend
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung
der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH
hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018
Beschlussentwurf
Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld
Verwaltungs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Gesellschafterversammlung stellt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Hafen
Krefeld Verwaltungs GmbH zum 31.12.2017 fest und beschließt, den Gewinn in Höhe von
1.050,00 EUR an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung (Stadt Krefeld 51 %:
535,50 EUR - Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG 49 %: 514,50 EUR) auszuzahlen.
2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, Frau Elisabeth Lehnen und Herrn Sascha Odermatt
für das Geschäftsjahr 2017 als Geschäftsführer zu entlasten.
3. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH zu beauftragen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5690/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Zu den einzelnen Punkten des Beschlussentwurfs ist folgendes festzustellen:
Zu 1.: Der Jahresabschluss wurde von der RSM GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung
und der Lagebericht zum 31.12.2017 sind als Anlage beigefügt.
Gem. § 10 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages schlägt die Geschäftsführung vor, den Jahresüberschuss an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung auszuzahlen.
Es bestehen keine Bedenken gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und die vorgeschlagene Verwendung des Ergebnisses.
Zu 2.: Gemäß § 46 Ziff. 5 GmbHG obliegt die Entlastung der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung.
Es bestehen keine Bedenken, der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
Zu 3.: Die Gesellschafterversammlung ist gemäß § 318 Abs. 1 HGB für die Wahl des Abschlussprüfers zuständig.
Anlage(n):
(1) Hafen Verwaltung JA 2017.pdf
Drucksache 5690/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
X
Vorlage-Nr.
5690/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: