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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
74 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:15
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH
hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH
hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH
hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5690/18 - 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Sitzungstermin Beschlussform 12.09.2018 beschließend Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH hier: Jahresabschluss 2017, Wirtschaftsprüfer 2018 Beschlussentwurf Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Gesellschafterversammlung stellt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH zum 31.12.2017 fest und beschließt, den Gewinn in Höhe von 1.050,00 EUR an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung (Stadt Krefeld 51 %: 535,50 EUR - Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG 49 %: 514,50 EUR) auszuzahlen. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, Frau Elisabeth Lehnen und Herrn Sascha Odermatt für das Geschäftsjahr 2017 als Geschäftsführer zu entlasten. 3. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH zu beauftragen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5690/18 - Seite - 2 - Begründung Zu den einzelnen Punkten des Beschlussentwurfs ist folgendes festzustellen: Zu 1.: Der Jahresabschluss wurde von der RSM GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.12.2017 sind als Anlage beigefügt. Gem. § 10 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages schlägt die Geschäftsführung vor, den Jahresüberschuss an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung auszuzahlen. Es bestehen keine Bedenken gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und die vorgeschlagene Verwendung des Ergebnisses. Zu 2.: Gemäß § 46 Ziff. 5 GmbHG obliegt die Entlastung der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung. Es bestehen keine Bedenken, der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Zu 3.: Die Gesellschafterversammlung ist gemäß § 318 Abs. 1 HGB für die Wahl des Abschlussprüfers zuständig. Anlage(n): (1) Hafen Verwaltung JA 2017.pdf Drucksache 5690/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. X Vorlage-Nr. 5690/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: