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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018 hier: Mehrbedarf für Hilfen für junge Menschen und ihre Familien)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
201 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:18
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5723/18 - 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat Sitzungstermin Beschlussform 12.09.2018 vorberatend 18.09.2018 beschließend Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018 hier: Mehrbedarf für Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Beschlussentwurf Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die nachfolgende Beschlussfassung. Der Rat stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 23 der Hauptsatzung der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2018 bei dem Innenauftrag P05103010000 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien –, Kostenarten: a) 53312000 / 73312000 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen – in Höhe von 3.415.820 EUR und b) 53322000 / 73322000 – Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen – in Höhe von 1.637.034 EUR in einer Gesamthöhe von 5.052.854 EUR zu. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5723/18 - Seite - 2 - Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bzw. Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen jeweils bei den folgenden Innenaufträgen und Kostenarten: a) Innnenauftrag/Bezeichnung Kostenart/Bezeichnung P00000010000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen P00000020000 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 41420000 / 61420000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden 55161000 / 75161000 – Liquide Zinsaufwendungen an Sonstige Öffentliche Sonderrechnungen 53110009 / *Hinweis s. u. – Zuweisungen für laufende Zwecke an Land P02001020000 – Controlling und Finanzmanagement Summe a) Betrag in EUR 745.820 1.670.000 1.000.000 3.415.820 *Hinweis In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P00000010000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen –, Kostenart 61110000 – Schlüsselzuweisungen – in gleicher Höhe aufgrund der Verrechnungssystematik im Steuerverbund. b) Innnenauftrag/Bezeichnung Kostenart/Bezeichnung P05103010000 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien P00000010000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 52320000 / 72320000 – Kostenerstattungen an Gemeinden 41420000 / 61420000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden Summe b) Summe a) und b) Betrag in EUR 550.000 1.087.034 1.637.034 5.052.854 Drucksache 5723/18 - Seite - 3 - Begründung Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung außerhalb von Einrichtungen wird entsprechend des dezentralen Topkennzahlenberichtes von Juli 2018 ein Mehrbedarf von rd. 3.415.820 EUR sowie für den Bereich der Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen von rd. 1.637.034 EUR prognostiziert. Wie in anderen Städten auch ist aufgrund der sozioökonomischen Entwicklungen eine Zunahme von Familien in Not bzw. eine vermehrte Aufdeckung von äußerst schwierigen Familienverhältnissen zu verzeichnen. Zur Vermeidung von stationären Unterbringungen werden daher verstärkt ambulante Hilfen eingesetzt, um in kritischen familiären Situationen Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Zeitgleich werden insbesondere kleine Kinder verstärkt in familienanalogen Settings (wie Pflegefamilien) untergebracht, da dies pädagogisch zielführend ist. Insbesondere sind bei den Hilfen außerhalb von Einrichtungen die Kosten für die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII in erheblichem Maße gestiegen, vor allem aufgrund der Bedarfe an Integrationshelfern in Schulen. Darüber hinaus ist zur Gewährleistung des Kinderschutzes oftmals eine stationäre Unterbringung der Kinder und Jugendlichen notwendig. Aufgrund steigender pädagogischer Bedarfe sind hierbei immer wieder auch kostenintensive (Einzel-)Maßnahmen erforderlich. Insbesondere im Bereich der gemeinsamen Unterbringungen von Müttern mit ihren Kindern gemäß §19 SGB VIII haben sich die Kosten deutlich erhöht. Des Weiteren führen die Tarifabschlüsse im TVÖD, einhergehend mit den gestiegenen Entgeltsätzen der Freien Träger der Jugendhilfe, zu einem allgemeinen Kostenanstieg für den gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung in und außerhalb von Einrichtungen. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt und wird wie folgt begründet: Aus einer Rückzahlung im Rahmen zu viel gezahlter Landschaftsumlage in 2017 können Mittel in Höhe von insgesamt 1.832.854 EUR zur Deckung herangezogen werden. Die zur Deckung zur Verfügung stehenden Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen in Höhe von 1.670.000 EUR resultieren aus der Einsparung aufgrund des weiterhin bestehenden niedrigen Zinsniveaus für Liquiditätskredite. Die Mittel in Höhe von 1.000.000 EUR können zur Deckung herangezogen werden, da aufgrund des vorliegenden Bescheides zur Abrechnung der Jahre 2017 und 2018 weniger Mittel für die Krankenhausumlage benötigt werden als eingeplant. Da sich die Aufwendungen in den Kostenerstattungen an andere Kommunen deutlich reduziert haben, können Mittel in Höhe von 550.000 EUR zur Deckung herangezogen werden. Drucksache 5723/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. x Vorlage-Nr. 5723/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: