Daten
Kommune
Krefeld
Größe
201 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5723/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
vorberatend
18.09.2018
beschließend
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018
hier: Mehrbedarf für Hilfen für junge Menschen und ihre Familien
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die nachfolgende Beschlussfassung.
Der Rat stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 23 der Hauptsatzung der
Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2018 bei dem Innenauftrag P05103010000 – Hilfen für junge Menschen und ihre
Familien –, Kostenarten:
a) 53312000 / 73312000 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen –
in Höhe von 3.415.820 EUR und
b) 53322000 / 73322000 – Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen –
in Höhe von 1.637.034 EUR
in einer Gesamthöhe von 5.052.854 EUR zu.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5723/18 -
Seite - 2 -
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bzw. Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen jeweils bei den folgenden Innenaufträgen und
Kostenarten:
a)
Innnenauftrag/Bezeichnung
Kostenart/Bezeichnung
P00000010000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine
Umlagen
P00000020000 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
41420000 / 61420000 – Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke an
Gemeinden
55161000 / 75161000 – Liquide Zinsaufwendungen an Sonstige Öffentliche
Sonderrechnungen
53110009 / *Hinweis s. u. – Zuweisungen für laufende Zwecke an Land
P02001020000 – Controlling und
Finanzmanagement
Summe a)
Betrag in EUR
745.820
1.670.000
1.000.000
3.415.820
*Hinweis
In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag
P00000010000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen –, Kostenart
61110000 – Schlüsselzuweisungen – in gleicher Höhe aufgrund der Verrechnungssystematik im Steuerverbund.
b)
Innnenauftrag/Bezeichnung
Kostenart/Bezeichnung
P05103010000 – Hilfen für junge
Menschen und ihre Familien
P00000010000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine
Umlagen
52320000 / 72320000 – Kostenerstattungen an Gemeinden
41420000 / 61420000 – Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke an
Gemeinden
Summe b)
Summe a) und b)
Betrag in EUR
550.000
1.087.034
1.637.034
5.052.854
Drucksache 5723/18 -
Seite - 3 -
Begründung
Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung außerhalb von Einrichtungen wird entsprechend des dezentralen Topkennzahlenberichtes von Juli 2018 ein Mehrbedarf von rd. 3.415.820 EUR sowie für
den Bereich der Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen von rd. 1.637.034 EUR prognostiziert.
Wie in anderen Städten auch ist aufgrund der sozioökonomischen Entwicklungen eine Zunahme
von Familien in Not bzw. eine vermehrte Aufdeckung von äußerst schwierigen Familienverhältnissen zu verzeichnen. Zur Vermeidung von stationären Unterbringungen werden daher verstärkt
ambulante Hilfen eingesetzt, um in kritischen familiären Situationen Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Zeitgleich werden insbesondere kleine Kinder verstärkt in familienanalogen Settings (wie Pflegefamilien) untergebracht, da dies pädagogisch zielführend ist. Insbesondere sind bei den Hilfen außerhalb von Einrichtungen die Kosten für die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII in erheblichem Maße gestiegen, vor allem aufgrund der Bedarfe an Integrationshelfern in Schulen.
Darüber hinaus ist zur Gewährleistung des Kinderschutzes oftmals eine stationäre Unterbringung
der Kinder und Jugendlichen notwendig. Aufgrund steigender pädagogischer Bedarfe sind hierbei
immer wieder auch kostenintensive (Einzel-)Maßnahmen erforderlich.
Insbesondere im Bereich der gemeinsamen Unterbringungen von Müttern mit ihren Kindern gemäß §19 SGB VIII haben sich die Kosten deutlich erhöht.
Des Weiteren führen die Tarifabschlüsse im TVÖD, einhergehend mit den gestiegenen Entgeltsätzen der Freien Träger der Jugendhilfe, zu einem allgemeinen Kostenanstieg für den gesamten
Bereich der Hilfen zur Erziehung in und außerhalb von Einrichtungen.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt und wird wie folgt begründet:
Aus einer Rückzahlung im Rahmen zu viel gezahlter Landschaftsumlage in 2017 können Mittel in
Höhe von insgesamt 1.832.854 EUR zur Deckung herangezogen werden.
Die zur Deckung zur Verfügung stehenden Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen in Höhe
von 1.670.000 EUR resultieren aus der Einsparung aufgrund des weiterhin bestehenden niedrigen
Zinsniveaus für Liquiditätskredite.
Die Mittel in Höhe von 1.000.000 EUR können zur Deckung herangezogen werden, da aufgrund
des vorliegenden Bescheides zur Abrechnung der Jahre 2017 und 2018 weniger Mittel für die
Krankenhausumlage benötigt werden als eingeplant.
Da sich die Aufwendungen in den Kostenerstattungen an andere Kommunen deutlich reduziert
haben, können Mittel in Höhe von 550.000 EUR zur Deckung herangezogen werden.
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
x
Vorlage-Nr.
5723/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: