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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018 hier: Weiterleitung von Bundes- und Landesmitteln für Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:18
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018
hier: Weiterleitung von Bundes- und Landesmitteln für Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018
hier: Weiterleitung von Bundes- und Landesmitteln für Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018
hier: Weiterleitung von Bundes- und Landesmitteln für Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5757/18 - 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat Sitzungstermin Beschlussform 12.09.2018 vorberatend 18.09.2018 beschließend Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018 hier: Weiterleitung von Bundes- und Landesmitteln für Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger Beschlussentwurf Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die nachfolgende Beschlussfassung. Der Rat stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 23 der Hauptsatzung der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2018 bei dem Innenauftrag P05101020000 – Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger –, Kostenart 5318000/73180000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrigen Bereich – in Höhe von 785.718 EUR zu. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05101020000 – Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger –, Kostenart 41400000/61400000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund – in entsprechender Höhe. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5757/18 - Seite - 2 - Begründung Mit dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 (U6-Förderung) stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Krefeld insgesamt 2.971.792 EUR zur Förderung des Ausbaus und des Erhalts von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung. Die Gelder konnten seitens der Stadt Krefeld für entsprechende Maßnahmen verfügt werden. Im Januar 2018 mussten die Maßnahmen gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen einer Prioritätenliste benannt und verbindlich gemeldet werden. Neben städtischen Baumaßnahmen wurde auch den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen die Gelegenheit gegeben, Anträge für das Investitionsprogramm zu stellen. Die letzten Anträge freier Träger gingen kurz vor Ablauf der durch den LVR gesetzten Meldefrist (10. Januar 2018) ein. Die Mittel waren zunächst für die Jahre 2018-2021 mit jeweils 743.000 EUR investiv im Haushalt veranschlagt worden. Nach Auswertung der Anträge der freien Träger werden nunmehr auch Mittel im konsumtiven Haushalt zur Weiterleitung benötigt, welche in der Planung des Haushaltsjahres 2018 keine Berücksichtigung gefunden hatten. Der LVR arbeitet die beantragten Förderanträge gemäß der Prioritätenliste der Reihe nach ab, sodass bisher drei Bewilligungen über insgesamt 437.642 EUR erteilt wurden: Träger Betrag in EUR Kath. KG St. Christophorus Waldorfkindergarten Fichtenhain e.V. MUMM Familienservice gGmbH 28.142 31.500 378.000 Insgesamt 437.642 Diese drei Maßnahmen entfallen vollständig auf das Haushaltsjahr 2018. Des Weiteren wird erwartet, dass auch die vierte Maßnahme der Prioritätenliste (Kath. KGV Krefeld Süd, Kita St. Martin) in Kürze durch den LVR bewilligt wird. Beantragt wurde eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 497.250 EUR. Der Abruf, die Auszahlung und die Weiterleitung der Fördermittel erfolgt in drei Raten (35 %, 35 % und 30 % der Gesamtzuwendung) und sind abhängig vom Baufortschritt. Nach Schätzungen des Verlaufs der Fertigstellung dieser Maßnahme entfallen maximal zwei Förderraten von je 35 % auf das Jahr 2018, sodass weitere 348.076 EUR (70% von 497.250 EUR) benötigt werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass in 2018 für die genannten vier Maßnahmen voraussichtlich Fördermittel in Höhe von 785.718 EUR vom LVR bewilligt und an die freien Träger weiterzuleiten sind. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt. Drucksache 5757/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5757/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: