Daten
Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5757/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
vorberatend
18.09.2018
beschließend
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018
hier: Weiterleitung von Bundes- und Landesmitteln für Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die nachfolgende Beschlussfassung.
Der Rat stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 23 der Hauptsatzung der
Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2018 bei dem Innenauftrag P05101020000 – Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger –, Kostenart 5318000/73180000 – Zuweisungen und Zuschüsse
für laufende Zwecke an übrigen Bereich – in Höhe von 785.718 EUR zu.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag
P05101020000 – Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger –, Kostenart 41400000/61400000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund – in
entsprechender Höhe.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5757/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Mit dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 (U6-Förderung) stellen
der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Krefeld insgesamt 2.971.792 EUR zur Förderung des Ausbaus und des Erhalts von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung.
Die Gelder konnten seitens der Stadt Krefeld für entsprechende Maßnahmen verfügt werden. Im
Januar 2018 mussten die Maßnahmen gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) im
Rahmen einer Prioritätenliste benannt und verbindlich gemeldet werden. Neben städtischen Baumaßnahmen wurde auch den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen die Gelegenheit gegeben, Anträge für das Investitionsprogramm zu stellen. Die letzten Anträge freier Träger gingen kurz
vor Ablauf der durch den LVR gesetzten Meldefrist (10. Januar 2018) ein.
Die Mittel waren zunächst für die Jahre 2018-2021 mit jeweils 743.000 EUR investiv im Haushalt
veranschlagt worden. Nach Auswertung der Anträge der freien Träger werden nunmehr auch Mittel
im konsumtiven Haushalt zur Weiterleitung benötigt, welche in der Planung des Haushaltsjahres
2018 keine Berücksichtigung gefunden hatten.
Der LVR arbeitet die beantragten Förderanträge gemäß der Prioritätenliste der Reihe nach ab,
sodass bisher drei Bewilligungen über insgesamt 437.642 EUR erteilt wurden:
Träger
Betrag in EUR
Kath. KG St. Christophorus
Waldorfkindergarten Fichtenhain e.V.
MUMM Familienservice gGmbH
28.142
31.500
378.000
Insgesamt
437.642
Diese drei Maßnahmen entfallen vollständig auf das Haushaltsjahr 2018.
Des Weiteren wird erwartet, dass auch die vierte Maßnahme der Prioritätenliste (Kath. KGV Krefeld Süd, Kita St. Martin) in Kürze durch den LVR bewilligt wird. Beantragt wurde eine Zuwendung
in Höhe von insgesamt 497.250 EUR. Der Abruf, die Auszahlung und die Weiterleitung der Fördermittel erfolgt in drei Raten (35 %, 35 % und 30 % der Gesamtzuwendung) und sind abhängig
vom Baufortschritt. Nach Schätzungen des Verlaufs der Fertigstellung dieser Maßnahme entfallen
maximal zwei Förderraten von je 35 % auf das Jahr 2018, sodass weitere 348.076 EUR (70% von
497.250 EUR) benötigt werden.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass in 2018 für die genannten vier Maßnahmen voraussichtlich Fördermittel in Höhe von 785.718 EUR vom LVR bewilligt und an die freien Träger weiterzuleiten sind.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.
Drucksache 5757/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5757/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: