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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
186 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:18
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018
hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5767/18 - 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat Sitzungstermin Beschlussform 12.09.2018 vorberatend 18.09.2018 beschließend Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege Beschlussentwurf Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die nachfolgende Beschlussfassung. Der Rat stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 23 der Hauptsatzung der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2018 bei dem Innenauftrag P05101030000 – Kindertagespflege –, Kostenart 53312000/73312000 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen – in Höhe von 420.000 EUR zu. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05101030000 – Kindertagespflege –, Kostenart 42115000/62115000 – Rückzahlung von Hilfen – in Höhe von 63.500 EUR und Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P05101010000 – Städt. Kindertageseinrichtungen –, Kostenart 52811000/72811000 – Beköstigung – in Höhe von 356.500 EUR. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5767/18 - Seite - 2 - Begründung Die Stadt Krefeld hat die Aufgabe, für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) bzw. in der Kindertagespflege sicherzustellen. Das heißt, die Kindertagespflege ist bis zum dritten Lebensjahr der Kindertageseinrichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gleichgestellt. Im August 2018 waren rund 800 Kinder mit Rechtsanspruch ohne einen Betreuungsplatz. Diese Tatsache ist den Verzögerungen im Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von vier Monaten bis zum Schuleintritt geschuldet. Das führt u.a. dazu, dass mehr Eltern als erwartet ihre Kinder im Rahmen der Kindertagespflege betreuen lassen und weniger zum Kindergartenjahreswechsel in eine Kita wechseln. Die Entwicklung der letzten Monate stellt sich wie folgt dar: Im Laufe der letzten Monate ist es trotz aller Belastungen zu einem erfreulichen Anstieg sowohl der Tagespflegepersonen (TPP) als auch der Tagespflegeverhältnisse (TPV) gekommen. Vor dem Hintergrund von ca. 800 unversorgten Kindern mit einem Rechtsanspruch ist dies eine positive Entwicklung. Die Anzahl der Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege konnte im Vergleich zum Vorjahr um 75 Plätze erhöht werden. Die Anzahl an Tagespflegepersonen (TPP) ist seit Januar 2018 um 15 auf 241 aktive TPP gestiegen. Dadurch werden neben der laufenden Geldleistung auch Mehrkosten für die Erstattung der Sozialversicherungen und Fortbildungen entstehen. Auf Basis der aktuellen Belegungszahlen wurden die durchschnittlichen Kosten pro Kind neu berechnet. Es hat sich gezeigt, dass seit Beginn der Berechnungen die Kosten kontinuierlich steigen. Dies basiert auf den bereits erwähnten Faktoren erhöhter zu erstattender Sozialversicherungsbeiträge, vor allem aber auch auf den mittlerweile bei vielen Tagespflegepersonen erhöhten Qualifizierungsstufen. Zur Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro Kind wurden die tatsächlichen Aufwendungen des letzten Kindergartenjahres durch die existierenden Betreuungsverhältnisse dividiert. Durch den Vergleich der Zeiträume wurde festgestellt, dass die Kosten auf 694,74 EUR pro Kind pro Monat steigen. Aufgrund der für 2018 prognostizierten Zahl von durchschnittlich 730 Betreuungsverhältnissen pro Monat ergibt sich somit ein Gesamtbedarf von 6.085.922,40 EUR. Der Haushaltsansatz von 5.667.720 EUR ist somit nicht ausreichend und muss daher um zusätzliche Mittel von 418.202,40 EUR, gerundet 420.000 EUR, erhöht werden. Zur Sicherstellung der laufenden Zahlungen bis zum Jahresende an die TPP ist eine Mittelbereitstellung erforderlich. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt und wird wie folgt begründet. Die Tagespflegepersonen werden im Voraus bezahlt. In einigen Fällen kommt es allerdings vor, dass die Beendigung von TPV zu spät zur Bearbeitung in der Verwaltung eintrifft und somit Geld für den kommenden Monat überwiesen worden ist, welches dann zurückgefordert und bei Innenauftrag P05101030000 – Kindertagespflege –, Kostenart 42115000/62115000 – Rückzahlung von Hilfen – verbucht wird. Die hieraus resultierenden Mehrerträge/Mehreinzahlungen können in Höhe von 63.500 EUR zur Deckung herangezogen werden. Drucksache 5767/18 - Seite - 3 - Aufgrund von aktuellen Hochrechnungen auf Basis der in Kitas betreuten Kinder ergibt sich ein Wenigerbedarf bei Innenauftrag P05101010000 – Städt. Kindertageseinrichtungen –, Kostenart 52811000/72811000 – Beköstigung – in Höhe von 356.500 EUR, der zur Deckung der Mittel zur Verfügung steht. Drucksache 5767/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5767/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: