Daten
Kommune
Krefeld
Größe
186 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
06.09.18, 15:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5767/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
vorberatend
18.09.2018
beschließend
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2018
hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die nachfolgende Beschlussfassung.
Der Rat stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 23 der Hauptsatzung der
Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2018 bei dem Innenauftrag P05101030000 – Kindertagespflege –, Kostenart
53312000/73312000 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen – in Höhe
von 420.000 EUR zu.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag
P05101030000 – Kindertagespflege –, Kostenart 42115000/62115000 – Rückzahlung von Hilfen –
in Höhe von 63.500 EUR und Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag
P05101010000 – Städt. Kindertageseinrichtungen –, Kostenart 52811000/72811000 – Beköstigung – in Höhe von 356.500 EUR.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5767/18 -
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Begründung
Die Stadt Krefeld hat die Aufgabe, für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen
Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) bzw. in der Kindertagespflege sicherzustellen. Das heißt, die Kindertagespflege ist bis zum dritten Lebensjahr der Kindertageseinrichtung zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs gleichgestellt.
Im August 2018 waren rund 800 Kinder mit Rechtsanspruch ohne einen Betreuungsplatz.
Diese Tatsache ist den Verzögerungen im Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von vier Monaten bis zum Schuleintritt geschuldet. Das führt u.a. dazu, dass mehr Eltern als erwartet ihre Kinder
im Rahmen der Kindertagespflege betreuen lassen und weniger zum Kindergartenjahreswechsel
in eine Kita wechseln.
Die Entwicklung der letzten Monate stellt sich wie folgt dar:
Im Laufe der letzten Monate ist es trotz aller Belastungen zu einem erfreulichen Anstieg sowohl
der Tagespflegepersonen (TPP) als auch der Tagespflegeverhältnisse (TPV) gekommen. Vor dem
Hintergrund von ca. 800 unversorgten Kindern mit einem Rechtsanspruch ist dies eine positive
Entwicklung.
Die Anzahl der Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege konnte im Vergleich zum Vorjahr
um 75 Plätze erhöht werden.
Die Anzahl an Tagespflegepersonen (TPP) ist seit Januar 2018 um 15 auf 241 aktive TPP gestiegen. Dadurch werden neben der laufenden Geldleistung auch Mehrkosten für die Erstattung der
Sozialversicherungen und Fortbildungen entstehen.
Auf Basis der aktuellen Belegungszahlen wurden die durchschnittlichen Kosten pro Kind neu berechnet. Es hat sich gezeigt, dass seit Beginn der Berechnungen die Kosten kontinuierlich steigen.
Dies basiert auf den bereits erwähnten Faktoren erhöhter zu erstattender Sozialversicherungsbeiträge, vor allem aber auch auf den mittlerweile bei vielen Tagespflegepersonen erhöhten Qualifizierungsstufen.
Zur Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro Kind wurden die tatsächlichen Aufwendungen
des letzten Kindergartenjahres durch die existierenden Betreuungsverhältnisse dividiert. Durch den
Vergleich der Zeiträume wurde festgestellt, dass die Kosten auf 694,74 EUR pro Kind pro Monat
steigen.
Aufgrund der für 2018 prognostizierten Zahl von durchschnittlich 730 Betreuungsverhältnissen pro
Monat ergibt sich somit ein Gesamtbedarf von 6.085.922,40 EUR.
Der Haushaltsansatz von 5.667.720 EUR ist somit nicht ausreichend und muss daher um zusätzliche Mittel von 418.202,40 EUR, gerundet 420.000 EUR, erhöht werden.
Zur Sicherstellung der laufenden Zahlungen bis zum Jahresende an die TPP ist eine Mittelbereitstellung erforderlich.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt und wird wie folgt begründet.
Die Tagespflegepersonen werden im Voraus bezahlt. In einigen Fällen kommt es allerdings vor,
dass die Beendigung von TPV zu spät zur Bearbeitung in der Verwaltung eintrifft und somit Geld
für den kommenden Monat überwiesen worden ist, welches dann zurückgefordert und bei Innenauftrag P05101030000 – Kindertagespflege –, Kostenart 42115000/62115000 – Rückzahlung von
Hilfen – verbucht wird. Die hieraus resultierenden Mehrerträge/Mehreinzahlungen können in Höhe
von 63.500 EUR zur Deckung herangezogen werden.
Drucksache 5767/18 -
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Aufgrund von aktuellen Hochrechnungen auf Basis der in Kitas betreuten Kinder ergibt sich ein
Wenigerbedarf bei Innenauftrag P05101010000 – Städt. Kindertageseinrichtungen –, Kostenart
52811000/72811000 – Beköstigung – in Höhe von 356.500 EUR, der zur Deckung der Mittel zur
Verfügung steht.
Drucksache 5767/18 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5767/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: