Daten
Kommune
Krefeld
Größe
71 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
05.09.18, 15:49
Aktualisiert
25.01.19, 01:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5450/18
60
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
13.09.2018
Betreff
Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses 2018: Prioritätenliste Instandhaltungsmaßnahmen (Gebäude, Straßen, Rad- und Gehwege, etc.) aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften nehmen die Ausführung der in den Anlagen benannten Instandhaltungsmaßnahmen für 2018 gemäß Haushaltsbegleitbeschluss zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5450/18
Begründung
siehe Anlage "5450 Sachverhalt Haushaltsbegleitbeschluss"
Anlage(n):
(1) 5450 Sachverhakt Haushaltsbegleitbeschluss
(2) Begleitbeschluss Schulen 2018-06-07.xlsx
(3) (Begleitbeschluss außerschulisch 2018-06-08.xlsx)
Seite - 2 -
Drucksache 5450/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5450/18
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 06002100000
52111000 Gebäudeunterhaltung 52113000 Schulsanierung Allgemein 52553000 Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: