Daten
Kommune
Krefeld
Größe
74 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
05.09.18, 15:49
Aktualisiert
25.01.19, 01:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5684/18 -
66
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
13.09.2018
zur Kenntnis
Betreff
Projekt Grüne Welle
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5684/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Die Schaltung von Grünen Wellen für Radfahrer erfordert, wie auch bei Autofahrern, eine automatische Erfassung auf dem zugewiesenen Fahrstreifen um die Freigabezeit anzufordern. Diese Erfassung erfolgt durch Detektion, z.B. durch Induktionsschleifen oder Videodetektion.
Die Grüne Welle für Radfahrer nach Oberhausener Vorbild ist nicht vergleichbar mit der Grüne
Welle Schaltung des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Es wird zwar von einer Welle, also
mehreren Signalanlagen am Stück gesprochen, letztendlich wird aber keine durchgehende Koordinierung geplant. Im Radverkehr gibt es keine Richtgeschwindigkeit, mit welcher sich die Grüne
Welle abbilden lässt. Für langsamere und schnellere Radfahrer ergeben sich jeweils andere Ankunftszeiten an der folgenden Kreuzung, sodass eine Grüne Welle Planung wie im MIV nicht erzeugt werden kann.
Die Videodetektion ist eine der Erfassungsmöglichkeiten. Hierbei wird der ankommenden Radfahrer durch Bildaufnahmen anonym erfasst. Durch Nebel oder starken Regen kann die Detektion
beeinträchtigt werden.
Beim Einsatz von Induktionsschleifen wird, sobald ein metallischer Gegenstand (Fahrrad) über
eine Induktionsschleife fährt, ein elektromagnetischer Impuls freisetzt, der dem Steuergerät signalisiert, dass eine Anforderung besteht. Die Funktion von Induktionsschleifen kann jedoch durch die
unter den Geh-und Radwegen liegenden Stromleitungen sehr oft gestört werden. Die Erfassung
von Radfahrern über Induktionsschleifen wurde bereits an der Kreuzung Dießemer Bruch/ Neue
Ritterstraße (K34) getestet. Dort verläuft unterirdisch eine Hochspannungsleitung welche je nach
Belastung ihr Magnetfeld verändert. Diese Änderungen führten oft zu Nichterkennung von Radfahrern und berechtigten Beschwerden. Deshalb wurden die kurzen Maste mit den Anforderungstastern nachträglich installiert. Ein weiteres Problem stellt die Erfassung von leichten Alu- oder Carbonfahrräder dar.
Unter Berücksichtigung des Fahrradstadtplanes wurden die auf den ausgewiesenen Fahrradstraßen betriebenen Signalanlagen auf eine Umsetzung der Radwelle untersucht. Im Unterschied zu
Oberhausen wird der Krefelder Radverkehr hauptsächlich auf der Straße zusammen mit dem motorisierten Verkehr geführt. Lediglich an den größeren Einfahrtsstraßen z.B. auf der Gladbacher
Straße oder St. Töniser Straße befinden sich getrennt geführte Fahrradwege. Für diese und zumeist auch entlang der Straßenbahntrassierung ergeben sich schon heute aufgrund der ÖVBeschleunigung sowie der Grünen Welle für den MIV Vorrangschaltungen.
Die Regelung des Verkehrs mit Lichtsignalanlagen führt oft zu Zielkonflikten konkurrierender Nutzergruppen (Kfz-Fahrer, Radfahrer, Fußgänger, ÖPNV). Hier treffen die Aspekte Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit einer Kreuzung und Umweltfaktoren (Grüne Welle) aufeinander. Die angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen bedeutet, dass zeitlich und örtlich differenzierte Kompromisslösungen gefunden werden müssen, damit keine Gruppe
durch unzumutbare Wartezeiten benachteiligt wird. Die Grüne Welle dient vorwiegend dazu, die
Umwelt möglichst wenig durch Lärm und Schadstoffe zu beeinträchtigen, den Kraftstoffverbrauch
zu senken und den Fahrkomfort zu verbessern.
Nach unserer Erfahrung sowie auch nach Einschätzung der Oberhausener Kollegen ist, aufgrund
der wenig vorhandenen, getrennt, geführten Radwegen sowie von schon bestehender ÖPNVPriorisierungen eine Umsetzung des Oberhausener Verfahrens im Krefelder Stadtgebiet nicht
empfehlenswert.
Anlage(n):
(1) Projekt Radwelle - Antrag der Grünen -
Drucksache 5684/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5684/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: