Daten
Kommune
Krefeld
Größe
192 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
05.09.18, 15:49
Aktualisiert
25.01.19, 01:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5700/18 -
66
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Sitzungstermin
Beschlussform
12.09.2018
beschließend
13.09.2018
beschließend
Rat
18.09.2018
beschließend
Betreff
Mehrkosten Sanierung Kragarm Rheinuferstraße
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Krefeld am 18.09.2018, die Mehrkosten zur Sanierung
des Kragarms Rheinuferstraße in Höhe von 1.600.000,00 EUR.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung über die Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung
durch den Rat der Stadt Krefeld am 18.09.2018, die Mehrkosten zur Sanierung des Kragarms
Rheinuferstraße in Höhe von 1.600.000,00 EUR und stellt die erhöhten Baukosten von
3.100.000,00 EUR fest.
Der Rat stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06601010000 - Wasserbau, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP-Element 7.666731.700.100 Rheinuferstraße - in Höhe von 1.550.000,00 EUR zu.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5700/18 -
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Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei den Innenaufträgen
P06602020000 - Verkehrstechnik, Verkehrssicherung , Kostenart 78321000 – Ankauf von beweglichem Vermögen > 410 EUR, PSP Element: 7.666.061.700.100 - Ankauf Fahrzeuge - in Höhe von
40.000,00 EUR,
P06602030000 – Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78321000 – Ankauf von beweglichem Vermögen > 410 EUR, PSP Element: 7.666.486.700.100 – Ankauf Fahrzeuge - in Höhe von
205.000,00 EUR,
P06602030000 - Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP Element: 7.666.022.700.100 – Philadelphiastraße - in Höhe von 100.000,00
EUR,
P06602030000 - Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP Element: 7.666.356.700.200 - Aufweitung Kölner Straße – in Höhe von
590.000,00 EUR,
P06602030000 - Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP Element: 7.666.741.700.200 - Dujardinstraße – in Höhe von 215.000 EUR
und
P06602030000 - Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP Element: 7.666.761.700.100 – Kreisverkehr Oberbenrader Straße – in Höhe
von 400.000,00 EUR.
Drucksache 5700/18 -
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Begründung
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden zur Weiterführung der Maßnahme in 2018 benötigt.
Der Auftrag zur Sanierung des Kragarms entlang der Rheinuferstraße wurde am 30.06.2018 für
1.446.811,89 EUR Brutto vergeben.
Im Verlauf der ersten Arbeiten, Freilegung der ersten Betonflächen mittels Höchstdruckwasserstrahlen, zeigten sich Baumängel an der zu sanierenden Konstruktion, die eine technisch geänderte Sanierung nötig machen. Es fanden sich regelmäßig im Beton verbliebene Holzteile der alten
Betonschalung sowie fehlende Betonüberdeckung in Teilbereichen. Diese Baumängel konnten
trotz eingehender Voruntersuchungen nicht planerisch erfasst werden und sind somit in der Ausschreibung nicht berücksichtigt worden.
Nach eingehender erneuter Begutachtung hat das Planungsbüro einen geänderten Sanierungsentwurf vorgelegt. Die ausführende Baufirma hat aufgrund dieses Entwurfes ein Nachtragsangebot
erstellt. Für jeden der vier Bauabschnitte ist mit Mehrkosten in Höhe von rd. 400.000,00 EUR Brutto zu rechnen.
Um die Maßnahme nach den anerkannten Regeln der Technik fertigzustellen, d.h. insbesondere
die Dauerhaftigkeit auf weitere 40 Jahre zu erhöhen, sind demnach Mehrkosten in Höhe von
1.600.000,00 EUR Brutto erforderlich.
Bezogen auf die Gesamtmaßnahme bedeutet dies eine Erhöhung der Kosten auf rd. 3.100.000,00
EUR Brutto.
Die Maßnahme wird durch den KBK durchgeführt.
Im Haushaltsplan 2018 wurden Mittel in Höhe von 1.130.000,00 EUR etatisiert. Hinzu kommen
Ermächtigungsreste in Höhe von 331.690,35 EUR, so dass in 2018 Mittel in Höhe von
1.461.690,35 EUR zur Verfügung stehen.
Das mit der Zustandserfassung, dem Instandsetzungskonzept und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragte Ingenieurbüro hat nach aktuellem Stand für die Sanierung der Radund Gehwegauskragung einen Bedarf von 1.556.000,00 EUR ermittelt. Daraufhin wurden überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 95.000,00 EUR bewilligt.
Im Anschluss fand die Submission und die Auftragsvergabe (ohne Ingenieurleistungen) in Höhe
von 1.446.811,89 EUR statt.
Von den rund 109.000,00 EUR noch zur Verfügung stehenden Mitteln werden ca. 59.000,00 EUR
für das mit den Nachträgen beauftragte Ingenieurbüro benötigt. Somit stehen noch rund 50.000,00
EUR für die Nachtragsvereinbarungen mit der Baufirma zur Verfügung.
Bei der Bauausführung hat sich ein Mehrbedarf in Höhe von ca. 1.600.000,00 EUR (4 Abschnitte á
400.000,00 EUR) herausgestellt. Aktuell stehen noch 50.000,00 EUR zur freien Verfügung. Somit
vermindert sich der überplanmäßige Betrag auf 1.550.000,00 EUR.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.
P06602020000 - Verkehrstechnik, Verkehrssicherung , Kostenart 78321000 – Ankauf von beweglichem Vermögen > 410 EUR, PSP Element: 7.666.061.700.100 - Ankauf Fahrzeuge - in Höhe von
40.000,00 EUR.
Mit dem Planansatz 2018 in Höhe von 200.000,00 EUR wurde eine Ersatzbeschaffung für einen
Hubwagen mit rd. 160.000,00 EUR finanziert.
P06602030000 – Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78321000 – Ankauf von beweglichem Vermögen > 410 EUR, PSP Element: 7.666.486.700.100 – Ankauf Fahrzeuge - in Höhe von
205.000,00 EUR.
Aufgrund der personellen Situation der Fachverwaltung kann die Maßnahme nicht durchgeführt
werden.
P06602030000 - Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP Element: 7.666.022.700.100 – Philadelphiastraße - in Höhe von 100.000,00
EUR.
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Die Planungsleistungen wurden durch Eigenleistung erstellt.
P06602030000 - Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP Element: 7.666.356.700.200 - Aufweitung Kölner Straße – in Höhe von
590.000,00 EUR.
Mit den Zuwendungsgebern und der Bezirksregierung erfolgte ein Gespräch in 04/2018. Der Auftragnehmer hat einen Förderantrag für den öffentlichen Nahverkehr gestellt. Mit der Genehmigung
wird in 2019 gerechnet, somit kann die Ausschreibung Ende 2019 erfolgen.
P06602030000 - Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP Element: 7.666.741.700.200 - Dujardinstraße – in Höhe von 215.000 EUR.
Die Maßnahme ist abhängig von der Entwicklung der Maßnahme Rheinblick und kann in 2018
nicht begonnen werden.
P06602030000 - Straßenbau, Straßenunterhaltung, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP Element: 7.666.761.700.100 – Kreisverkehr Oberbenrader Straße – in Höhe
von 400.000,00 EUR.
Die Maßnahme verschiebt sich, weil der Grunderwerb in 2018 nicht durchgeführt werden kann.
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5700/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
X
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 06601010000 - Wasserbau
Kostenart:
78520000 - Tiefbaumaßnahmen
PSP-Element (investiv):
7.666731.700.100 – Rheinuferstraße
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
X
Nein
3.1 Konsumtiv
X
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
Dauerhafte Auswirkungen
31.000,- Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
.X
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
Abzüglich Einzahlungen
Saldo
1.550.000,- Euro
0 Euro
1.550.000,- Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: