Daten
Kommune
Krefeld
Größe
186 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
04.09.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5520/18
66
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Fischeln
12.09.2018
zur Kenntnis
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
13.09.2018
beschließend
Betreff
Herstellung der Erschließungsanlage Designstraße im Bebauungsplangebiet 795 und Abschluss eines Erschließungsvertrages
Beschlussentwurf
Bezirksvertretung Fischeln:
Die Planung zur Herstellung der Erschließungsstraße Designstraße im Bebauungsplangebiet 795
wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität:
Die Planung und die Herstellung der Erschließungsstraße Designstraße im Bebauungsplangebiet
795 wird beschlossen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Untergath 43 47805 Krefeld wird
zugestimmt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
FBLeitung
Mitzeichnung
FB:
FachGBL
GB
II
Oberbürgermeister
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5520/18
Seite - 2 -
Begründung
Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Designstraße werden wie folgt ermittelt:
Für die Straßenfläche:
ca. 9.020,- EUR/Jahr
ab 5. Jahr nach Fertigstellung
Für die Beleuchtung:
ca. 336,- EUR/Jahr
ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung
Für die Grünflächen:
ca. 180,- EUR/Jahr
ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Für die Bäume:
ca. 1.050,- EUR/Jahr
ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Für die Versickerungsanlage: ca. 580,- EUR/Jahr
ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Hinzu kommen jährlich
Betriebskosten Beleuchtung
ca. 1.140,- EUR/Jahr
Für die Straßeneinläufe
ca. 429,- EUR/Jahr
Für die Abwassergebühren für die Straßenfläche ca. 3.575,- EUR/Jahr
Die zusätzlichen Gesamtkosten für Unterhaltung und Betrieb betragen etwa 16.310,-- EUR / Jahr
Durch die Übernahme der Erschließungsanlage wird eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch
die kapitalbedingten Kosten für "Aufwendungen für Abschreibungen" (AfA) in Höhe von ca.
29.110,-- EUR/Jahr ab Inbetriebnahme entstehen.
In gleicher Höhe wird ein Sonderposten eingestellt, der über die gewöhnliche Nutzungsdauer der
Erschließungsanlage aufgelöst wird.
Die Stadt Krefeld entwickelt im Bereich des Gewebegebietes Fichtenhain die Erschließungsanlagen.
Rechtgrundlage hierzu ist der rechtskräftige Bebauungsplan 795.
Zur Erschließung von Gewerbeflächen ist die Herstellung der Erschließungsstraße Designstraße
erforderlich.
Die neue Erschließungsstraße wird die Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
(GGK) als Erschließungsträger herstellen und nach Fertigstellung der Stadt zur Übernahme als
öffentliche Straße übergeben.
Der 1. Bauabschnitt für die 13,5 m breite Verkehrsfläche der Designstraße (ca. 270m Länge von
Fichtenhainer Allee bis vor den Straßenknick) wird mit beidseitigen Gehwegen, Breite von 2,50m
bzw. 2,00m, mit einer asphaltierten Fahrbahn, Breite von 6,5m und mit einem gepflasterten Parkstreifen in einer Breite von 2,50m hergestellt. Zur optischen Gliederung werden an den Parkplätzen
jeweils Baumbeete vorgesehen.
Über die Querneigung wird die öffentliche Straßenfläche der Designstraße (1. Bauabschnitt) in
eine Pflasterrinne entwässert und das Regenwasser über Straßenabläufe einem neu herzustellenden Regenwasserkanal zugeführt. Der neue Kanal schließt an den vorhandenen Kanal Fichtenhainer Allee an.
Die 14,00 m breite Verkehrsfläche der Designstraße 2. Bauabschnitt (von vor dem Straßenknick
bis zur Wendeanlage in eine Länge von ca. 280m) wird mit einem Gehweg in einer Breite vom
2,35m, mit einem gepflasterten Parkstreifen in einer Breite von 2,65m, mit einer asphaltierten
Fahrbahn in einer Breite von 6,5m und einem Grünstreifen, der auch als Versickerungsanlage für
die Entwässerung der Straßenfläche dient, in einer Breite von 2,50m hergestellt.
Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage Designstraße erfolgt mit 19 neuen Straßenleuchten. Darüber hinaus ist im Planungsbereich die Bepflanzung von 42 neuen Bäumen vorgesehen.
Drucksache 5520/18
Seite - 3 -
Die Herstellungskosten der Erschließungsanlage Designstraße einschließlich der Beleuchtung, der
Begrünung und Planungskosten belaufen sich auf ca. 1.643.280,00 EUR. Diese werden vom Erschließungsträger getragen.
Der Erschließungsträger überträgt der Stadt kosten- und lastenfrei die erforderlichen Flächen der
öffentlichen Anlage. Für die Stadt fallen somit keine Herstellungskosten an.
Nach Fertigstellung der Erschließungsanlage wird diese von der Stadt übernommen.
Drucksache 5520/18
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5520/18
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
X
Dauerhafte Auswirkungen
P 06602030000 – Straßenbau, Straßenunterhaltung
Innenauftrag:
Kostenart:
Diverse
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
X
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
X
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
45.420,00 Euro
Abzüglich Erträge
29.110,00 Euro
Saldo
Dauerhafte Auswirkungen
-16.310,00 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO:
Die zusätzlichen Gesamtkosten für die Unterhaltung und den Betrieb betragen etwa
16.310.- EUR/Jahr. Die Unterhaltungskosten werden von der KBK getragen und werden im
Rahmen des noch festzulegenden städtischen Zuschusses abgegolten.