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Verwaltungsvorlage (Herstellung der Erschließungsanlage Designstraße im Bebauungsplangebiet 795 und Abschluss eines Erschließungsvertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
186 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
04.09.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 01:22
Verwaltungsvorlage (Herstellung der Erschließungsanlage Designstraße im Bebauungsplangebiet 795 und Abschluss eines Erschließungsvertrages) Verwaltungsvorlage (Herstellung der Erschließungsanlage Designstraße im Bebauungsplangebiet 795 und Abschluss eines Erschließungsvertrages) Verwaltungsvorlage (Herstellung der Erschließungsanlage Designstraße im Bebauungsplangebiet 795 und Abschluss eines Erschließungsvertrages) Verwaltungsvorlage (Herstellung der Erschließungsanlage Designstraße im Bebauungsplangebiet 795 und Abschluss eines Erschließungsvertrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5520/18 66 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Fischeln 12.09.2018 zur Kenntnis Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 13.09.2018 beschließend Betreff Herstellung der Erschließungsanlage Designstraße im Bebauungsplangebiet 795 und Abschluss eines Erschließungsvertrages Beschlussentwurf Bezirksvertretung Fischeln: Die Planung zur Herstellung der Erschließungsstraße Designstraße im Bebauungsplangebiet 795 wird zur Kenntnis genommen. Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität: Die Planung und die Herstellung der Erschließungsstraße Designstraße im Bebauungsplangebiet 795 wird beschlossen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Untergath 43 47805 Krefeld wird zugestimmt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung Mitzeichnung FB: FachGBL GB II Oberbürgermeister GB III GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5520/18 Seite - 2 - Begründung Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Designstraße werden wie folgt ermittelt: Für die Straßenfläche: ca. 9.020,- EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung Für die Beleuchtung: ca. 336,- EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung Für die Grünflächen: ca. 180,- EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Für die Bäume: ca. 1.050,- EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Für die Versickerungsanlage: ca. 580,- EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Hinzu kommen jährlich Betriebskosten Beleuchtung ca. 1.140,- EUR/Jahr Für die Straßeneinläufe ca. 429,- EUR/Jahr Für die Abwassergebühren für die Straßenfläche ca. 3.575,- EUR/Jahr Die zusätzlichen Gesamtkosten für Unterhaltung und Betrieb betragen etwa 16.310,-- EUR / Jahr Durch die Übernahme der Erschließungsanlage wird eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch die kapitalbedingten Kosten für "Aufwendungen für Abschreibungen" (AfA) in Höhe von ca. 29.110,-- EUR/Jahr ab Inbetriebnahme entstehen. In gleicher Höhe wird ein Sonderposten eingestellt, der über die gewöhnliche Nutzungsdauer der Erschließungsanlage aufgelöst wird. Die Stadt Krefeld entwickelt im Bereich des Gewebegebietes Fichtenhain die Erschließungsanlagen. Rechtgrundlage hierzu ist der rechtskräftige Bebauungsplan 795. Zur Erschließung von Gewerbeflächen ist die Herstellung der Erschließungsstraße Designstraße erforderlich. Die neue Erschließungsstraße wird die Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG (GGK) als Erschließungsträger herstellen und nach Fertigstellung der Stadt zur Übernahme als öffentliche Straße übergeben. Der 1. Bauabschnitt für die 13,5 m breite Verkehrsfläche der Designstraße (ca. 270m Länge von Fichtenhainer Allee bis vor den Straßenknick) wird mit beidseitigen Gehwegen, Breite von 2,50m bzw. 2,00m, mit einer asphaltierten Fahrbahn, Breite von 6,5m und mit einem gepflasterten Parkstreifen in einer Breite von 2,50m hergestellt. Zur optischen Gliederung werden an den Parkplätzen jeweils Baumbeete vorgesehen. Über die Querneigung wird die öffentliche Straßenfläche der Designstraße (1. Bauabschnitt) in eine Pflasterrinne entwässert und das Regenwasser über Straßenabläufe einem neu herzustellenden Regenwasserkanal zugeführt. Der neue Kanal schließt an den vorhandenen Kanal Fichtenhainer Allee an. Die 14,00 m breite Verkehrsfläche der Designstraße 2. Bauabschnitt (von vor dem Straßenknick bis zur Wendeanlage in eine Länge von ca. 280m) wird mit einem Gehweg in einer Breite vom 2,35m, mit einem gepflasterten Parkstreifen in einer Breite von 2,65m, mit einer asphaltierten Fahrbahn in einer Breite von 6,5m und einem Grünstreifen, der auch als Versickerungsanlage für die Entwässerung der Straßenfläche dient, in einer Breite von 2,50m hergestellt. Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage Designstraße erfolgt mit 19 neuen Straßenleuchten. Darüber hinaus ist im Planungsbereich die Bepflanzung von 42 neuen Bäumen vorgesehen. Drucksache 5520/18 Seite - 3 - Die Herstellungskosten der Erschließungsanlage Designstraße einschließlich der Beleuchtung, der Begrünung und Planungskosten belaufen sich auf ca. 1.643.280,00 EUR. Diese werden vom Erschließungsträger getragen. Der Erschließungsträger überträgt der Stadt kosten- und lastenfrei die erforderlichen Flächen der öffentlichen Anlage. Für die Stadt fallen somit keine Herstellungskosten an. Nach Fertigstellung der Erschließungsanlage wird diese von der Stadt übernommen. Drucksache 5520/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5520/18 Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen X Dauerhafte Auswirkungen P 06602030000 – Straßenbau, Straßenunterhaltung Innenauftrag: Kostenart: Diverse PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. X Ja Nein 3.1 Konsumtiv X Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 45.420,00 Euro Abzüglich Erträge 29.110,00 Euro Saldo Dauerhafte Auswirkungen -16.310,00 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: Die zusätzlichen Gesamtkosten für die Unterhaltung und den Betrieb betragen etwa 16.310.- EUR/Jahr. Die Unterhaltungskosten werden von der KBK getragen und werden im Rahmen des noch festzulegenden städtischen Zuschusses abgegolten.