Daten
Kommune
Krefeld
Größe
72 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
4219/17
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Mitte
07.09.2017
Bezirksvertretung Mitte
17.04.2018
Bezirksvertretung Mitte
13.09.2018
Beschlussform
Betreff
Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussentwurf
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird der Verwendungszweck der
Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat, wie folgt festgelegt:
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 4219/17
Seite - 2 -
Begründung
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 bzw. § 37 Absatz 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die
Bezirksvertretungen bereitgestellt worden sind.
Mit Beschluss vom 06.07.2017 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 5.120 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt.
Werden im Rahmen der Etatberatungen Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Mittelverwendungen gefasst, werden diese im Haushaltsplan 2018 ausgewiesen.
Drucksache 4219/17
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
4219/17
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: