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Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
98 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
03.09.18, 16:49
Aktualisiert
25.01.19, 01:23
Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5535/18 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Mitte 13.09.2018 zur Kenntnis Betreff Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW Beschlussentwurf Gemäß § 2 Absatz 2 a) der Bezirkssatzung vom 23.07.2018 wird der Entwurf der Haushaltssatzung - soweit es sich um Haushaltsansätze handelt, die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffen - zur Kenntnis genommen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung FBLeitung FachGBL GB II GB III Oberbürgermeister GB IV GB V GB VI Weiter an Büro OB Drucksache 5535/18 Seite - 2 - Begründung Gemäß § 2 Absatz 2 a) der Bezirkssatzung vom 23.07.2018 sind die Bezirksvertretungen zu den Haushaltsansätzen, die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffen, zu hören, soweit keine Entscheidungskompetenz über die Verwendung von Haushaltsmitteln, die vom Rat der Bezirksvertretung bereitgestellt worden sind, gegeben ist. Die Bezirksvertretungen können hierzu Vorschläge und Anregungen machen. Die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffenden Veranschlagungen sind in der Anlage wie folgt dargestellt: a) Ansätze im Ergebnisplan b) Ansätze im investiven Finanzplan für alle Stadtbezirke c) Ansätze im investiven Finanzplan nur für den jeweiligen Stadtbezirk Anlage(n): (1) Bezirksansätze Mitte Drucksache 5535/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen: ☒ Einmalige unmittelbare Auswirkungen: ☐ Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen: ☐ Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element bzw. Kostenstelle/ Sachkonto: 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt: Ja im HH Jahr 2018 im HH Jahr 2019 im HH Jahr 2020 Nein ☒ ☐ ☐ ☐ 3.1 Konsumtiv: Auswirkung: Aufwendungen der Maßnahme: Folgekosten in Euro: Abzüglich Erträge in Euro: Saldo: Einmalig: ☐ Dauerhaft: ☐ ☐ Dauerhaft: ☐ 3.2 Investiv: Auswirkung: Auszahlungen in Euro: Folgekosten in Euro: Abzüglich Einzahlungen in Euro: Saldo: Einmalig: 4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen Haushaltsführung: Begründungstext: Drucksache 5535/18 Seite - 4 -