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GRÜNE Antrag Ratsfraktion (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 und des Haushaltssicherungskonzeptes hier: Problemimmobilien - Einbringung eines Antrages des Bündnis 90/Die Grünen vom 23.08.2018 in die Bezirksvertretung Krefeld Mitte)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
235 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
03.09.18, 16:49
Aktualisiert
25.01.19, 01:24
GRÜNE Antrag Ratsfraktion (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 und des Haushaltssicherungskonzeptes hier: Problemimmobilien - Einbringung eines Antrages des Bündnis 90/Die Grünen vom 23.08.2018 in die Bezirksvertretung Krefeld Mitte)

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Antrag der Fraktion BÜNDNIS ‘90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Krefeld -öffentlich- Vorlagennummer 5835/18 E Fachbereich 31 VON-DER-LEYEN-PLATZ 1 47798 KREFELD TEL.: 02151/86 20 35 FAX.: 02151/86 20 40 SPRECHZEITEN: MO.-DO. 9 – 16 UHR FREITAG 9 – 12 UHR Krefeld, 27.08.2018 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Mitte 13.09.2018 Beschlussform Betreff Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 und des Haushaltssicherungskonzeptes hier: Problemimmobilien - Einbringung eines Antrages des Bündnis 90/Die Grünen vom 23.08.2018 in die Bezirksvertretung Krefeld Mitte Beschlussentwurf Die Bezirksvertretung Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Krefeld, bis zur Gewährung der beantragten Städtebaufördergelder des Landes NRW im Haushalt 2019 einen Betrag i.H.v. 150.000 Euro für den Ankauf maroder Gebäude im Bezirk Mitte bereitzustellen. Begründung Nachdem im November 2017 der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, daraufhin im Dezember desselben Jahres auch der Rat die Verwaltung beauftragt hat, für das Modellprojekt „Problemimmobilien“ Krefeld einen Antrag auf Gewährung von Städtebaufördergeldern in Höhe von 6 Mio. € für einen Zeitraum von 5 Jahren beginnend in 2018 zu stellen, ist nach dem Wechsel der Landesregierung noch nicht klar, ob diese Mittel überhaupt und wenn doch, in welcher Höhe tatsächlich fließen werden. Da das Problem mit maroden Gebäuden insbesondere auch im Bezirk Mitte deshalb unvermindert fortbesteht, sollte mit der oben beantragten Empfehlung der Bezirksvertretung ein deutliches Signal an den Rat gesandt werden.